– und in
dorso mit
gnädigstem
Befehle ₰ 22
Jul. insin: ₰ 4
Aug: a. c.
versehenem
Ew. Herzogl. Durchl. haben
gnädigst zu befehlen
geruhet, daß auff das
hierbeÿ [g.he..] rückgehen-
de untherthänigste supplicat
unterthänigst berichten
solle:
Supplicant der Knopffmacher
Anthon Becker hat beÿ sei-
nem Hauße nichts ei-
genthümliches an perti-
nentzen:
die von ihm vorge-
schlagenen Plätze über
den Herren Born und auff
der Trifft habe nach an-
schlüßiger relation des
achtß Manns in augen-
schein nehmen und
meßen laßen: da dann
jener unter Bernhardt
Wollenwebers Lande
belegen 8⅔ Ruthen auß-
machet, dießer aber
50¾ Ruten, jener jährl.
zu 4 mg., dießer aber
zu 18 mg. angeschlagen,
mann dieselbe gegen
einen jährl. an die Cämme-
reÿ zu entrichtenden
canonem, auß Supplican-
ten einzuthun gnädigst ge-
gestattet werden solte:
[..he] da nun beÿde Plätze
solchergestalt einem
privato und dem publi-
co nutzen schaffen können,
statt sie vor jetzo un-
cultiviret liegen, so
erwarte hierüber gnä-
digsten Befehl, und be-
harre in aller unter-
thänigkeit.
Ew. H. D.
Erste Seite der Originalurkunde von 1752Zweite Seite der Originalurkunde von 1752
Transkription im Fließtext
ad Scrinin
exped. [d]. ₰ 1 Sept. 1752. inter
– und in dorso mit gnädigstem Befehle ₰ 22 Jul. insin: ₰ 4 Aug: a. c. versehenem
Ew. Herzogl. Durchl. haben gnädigst zu befehlen geruhet, daß auff das hierbeÿ [g.he..] rückgehende untherthänigste supplicat unterthänigst berichten solle:
Supplicant der Knopffmacher Anthon Becker hat beÿ seinem Hauße nichts eigenthümliches an pertinentzen:
die von ihm vorgeschlagenen Plätze über den Herren Born und auff der Trifft habe nach anschlüßiger relation des achtß Manns in augenschein nehmen und meßen laßen: da dann
jener unter Bernhardt Wollenwebers Lande belegen 8⅔ Ruthen außmachet, dießer aber 50¾ Ruten, jener jährl. zu 4 mg., dießer aber zu 18 mg. angeschlagen, mann dieselbe gegen einen jährl. an die Cämmereÿ zu entrichtenden canonem, auß Supplicanten einzuthun gnädigst gestattet werden solte:
[..he] da nun beÿde Plätze solchergestalt einem privato und dem publico nutzen schaffen können, statt sie vor jetzo uncultiviret liegen, so erwarte hierüber gnädigsten Befehl, und beharre in aller unterthänigkeit.
Ew. H. D.
Unklare Stellen, Kürzel und Begriffserläuterungen
Unklare Stellen
Die drei unleserlichen Stellen des Dokumentes (in der Abschrift farblich hervorgehoben):
[d]. = ein Kürzel oder Kanzelsigel, vielleicht d oder den, aber Sinn hier unklar
[g.he..] = gehrm für gehorsam oder gehorsamst; gestern; gethan?
[..he] = unklar
Die Überschrift müsste „ad Scrinium“ heißen, es fehlen aber die i-Punkte sowie der u-Strich. Das Wort ist für Scrinium zu kurz, auch fehlt ein Kürzungsstrich. Es handelt sich wohl um eine Kurzschreibweise des Autors.
Erläuterung der Kürzel, lateinischen und veralteten Begriffe
ad scrinium – wörtlich für „in den Schrank“, also „zu den Akten“
exped. – expediert, also abgeschickt, ausgefertigt, versandt
₰ – Ligatur für das Wort „den“ (Unicodezeichen U+20B0), hier in der Randbemerkung vor den Datumsangaben verwendet. Sie geht auf den Kleinbuchstaben d der deutschen Kurrentschrift zurück und ist in anderen Zusammenhängen als Pfennig- oder Tilgungszeichen bekannt.
in dorso – auf der Rückseite
insin. – insinuatum, also eingesandt, eingereicht, zugegangen, eingegangen
a. c. – anno currente, also im laufenden Jahr
supplicat – Bittschreiben, Gesuch, Antrag
Supplicant – Bittsteller, Antragsteller
pertinentzen – Zubehör, Nebengrundstücke, zu einen Haus gehörende Grundstücke
relation – Bericht, Gutachten, amtliche Darstellung des Sachverhalts
achtß Mann – Achtmann, also der örtliche Gutachter oder Gemeindebeauftragte
canon – der Kanon, der feste Satz, die festgelegte Abgabe, hier Pachtzins
Edition der Urkunde
Zu den Akten
Abgeschickt den 1. September 1752 und auf der Rückseite mit gnädigstem Befehle vom 22. Juli, eingegangen den 4. August des laufenden Jahres, versehen.
Eure Herzogliche Durchlaucht haben gnädigst zu befehlen geruht, dass ich auf das hiermit […] zurückgesandte untertänigste Bittschreiben untertänigst berichten solle:
Der Bittsteller, der Knopfmacher Anton Becker, hat bei seinem Hause keinen eigenen Landbesitz.
Die von ihm vorgeschlagenen Plätze über dem Herrenborn und auf der Trift habe ich nach anschließendem Bericht des Gutachters in Augenschein nehmen und messen lassen: da dann jener, unter Bernhardt Wollenwebers Land gelegen, 8⅔ Quadratruten ausmacht, dieser aber 50¾ Quadratruten; jener jährlich zu 4 Mariengroschen, dieser aber zu 18 Mariengroschen veranschlagt, man dieselbe gegen einen jährlich an die Kammer zu entrichtenden Pachtzins, vom Bittsteller zu entrichten, gnädigst gestattet werden sollte:
[…] da nun beide Plätze solchergestalt einer Privatperson und der Öffentlichkeit Nutzen schaffen können, statt dass sie wie jetzt unkultiviert liegen, so erwarte ich hierüber gnädigsten Befehl, und verharre in aller Untertänigkeit.
Euer H. D.
Erläuterungen zum Dokument
Das hier abgebildete Dokument gehört zu den ältesten Urkunden im Eschershäuser Stadtarchiv. Durch die Verluste während der Wirren des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) sowie die wiederholten Besetzungen der Stadt durch französische Truppen sind nur wenige Schriftstücke aus der Zeit davor erhalten geblieben.
Das vorliegende Schriftstück ist die Antwort des Amtes Wickensen auf eine herzogliche Nachfrage.
Der Eschershäuser Knopfmacher Anton Becker hatte beim Herzog ein Gesuch gestellt, ein kleines Stück Land zu pachten. Daraufhin erkundigte sich der Herzog bei seinem für Eschershausen zuständigen Amt nach Größe, Lage und Pachtwert der in Frage kommenden Grundstücke.
In dieser Antwort teilt das Amt dem Herzog die Ergebnisse eines eingezogenen Gutachtens mit, benennt die beiden vermessenen Flächen und deren jährlichen Wert, und legt die Entscheidung über die Bewilligung der Pacht dem Herzog vor.
Der Herzog
Im Jahr 1752 war Karl I. (1713–1780) Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel. Der Landkreis Holzminden verdankt ihm bedeutende wirtschaftliche Impulse.
1736 gründete Karl I. die bis 1984 bestehende Friedrich-Carls-Hütte in Delligsen. 1744 folgte die Spiegelglashütte auf dem Grünen Plan, aus der sich der Ort Grünenplan entwickelte; die Glashütte besteht bis heute. 1747 errichtete er zudem die Porzellanmanufaktur Fürstenberg, die ebenfalls noch heute am ursprünglichen Standort produziert.
Der Bittsteller
1751 ist im Haus Assekuranznummer 73 ein Anton Böcker verzeichnet. 1752 tritt Anton Becker in unserem Pachtgesuch an Herzog Karl I. auf. Bereits 1755 wird im Haus 73 die Eintragung Becker, Anthon rel. geführt – die „relicta“, also die Witwe Becker. (Informationen vom Stadtarchivar Dr. Andreas Reuschel). Zwischen 1752 und 1755 muss Anton Becker daher verstorben sein.
In der Hofstellenliste von 1760 (hier in einer Übertragung von Carl Kaese junior) erscheint im selben Haus der Knopfmacher Andreas Jürgen Fiedler, gemeinsam mit der Witwe Becker, Spinnerin. Die Berufskontinuität sowie die gemeinsame Haushaltsführung sprechen dafür, dass Fiedler das Gewerbe des verstorbenen Anton Becker übernahm, möglicherweise als Schwiegersohn oder als in die Familie eingetretener Nachfolger. Zum Haus wird kein Landbesitz aufgeführt.
In derselben Auflistung von 1760 findet sich auch der Kaufmann Bernhard Wollenweber, in Haus Assekuranznummer 42, mit einem umfangreichen Landbesitz von 25½ Morgen.
Herrenborn
Bedeutung: Quelle des Landesherrn.
Der Herrenborn liegt oberhalb des Eschershäuser Freibades, unmittelbar unterhalb des Elsnerweges. Aus dieser Quelle entspringt der Salzbach, der durch den Stadtpark fließt und dort in die Lenne mündet.
Unterhalb des Herrenborns befanden sich früher herrschaftliche Forellenteiche. Später folgten eine öffentliche Waschanstalt, ein Badehaus und schließlich das noch heute bestehende Mineralwasserfreibad. Mit einer Leitung vom Herrenborn wurde ab 1879 die erste öffentliche Wasserversorgung Eschershausens gespeist; zuvor trieb das Wasser die alte Mühle im Ort an.
Da die Pachtanfrage direkt an den Herzog gerichtet war, ist anzunehmen, dass die ergiebige Quelle und das umliegende Gelände auch im Jahr 1752 nicht der Stadt oder einer Privatperson gehörten, sondern als grundherrlicher Besitz zum herzoglichen Eigentum zählten.
Eine Straße in der Nähe der Quelle trägt heute den Namen „Am Herrenborn“.
Rute
Eine Rute war ein Längenmaß, das auch als Flächenmaß verwendet wurde – dann als Quadratrute. Im Herzogtum Braunschweig entsprach eine Rute 4,57 Meter, eine Quadratrute damit 20,8 Quadratmeter.
Die im Dokument genannten beiden Grundstücke hatten somit eine Größe von 180 Quadratmetern (über dem Herrenborn) beziehungsweise 1055 Quadratmetern (auf der Trift).
Mariengroschen
Im Dokument mit „mg.“ abgekürzt.
Im Herzogtum Braunschweig entsprach im 18. Jahrhundert ein Reichstaler 36 Mariengroschen. Der Mariengroschen wurde bis 1834 geprägt. Daneben existierte der Gute Groschen, von dem 24 auf einen Reichstaler gingen.
Ein Mariengroschen entsprach 8 Pfennig, ein Guter Groschen 12 Pfennig.
Notizen zur Digitalisierung des Originals
Die Vorlage von 1752 ist keine Pergamenturkunde, sondern ein auf Kanzleipapier verfasster Schriftstückentwurf. Das flüchtige Schriftbild sowie die Korrekturen sprechen dafür, dass es sich um den Entwurf des später versandten Briefes handelt, dessen Ausfertigung anschließend in den Eschershäuser Akten beziehungsweise in denen des Amtes Wickensen verblieb. Weitere Dokumente zu diesem Vorgang sind im Archiv nicht erhalten.
Die gesamte Initiative zu dieser Aufarbeitung geht auf Martin Lucé zurück. Von ihm stammen die zeilengetreue Abschrift der Handschrift, die fotografische Dokumentation des Originals sowie zahlreiche historische Hinweise; ihm gebührt der Dank für die Möglichkeit dieser Veröffentlichung. Die Übertragung der Handschrift in eine lesbare Druckschrift gelang ihm im Juli 2026 mit der wertvollen Unterstützung von Lothar Kaese; der Arbeitsaufwand betrug rund zehn Stunden.
Weitere Überarbeitung des Textes erfolgte durch Carl Kaese und Christian Kaese. Ergänzung, digitale Aufbereitung und Veröffentlichung wurde von Christian Kaese vorgenommen.