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Pacht­gesuch­ von 1752

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Eschershausen

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Landpachtvertrag 1752

Transkription der Urkunde (zeilengetreu) mit Bildern

Ew. Herzogl. Durchl. haben
gnädigst zu befehlen
geruhet, daß auff das
hierbeÿ [g.he..] rückgehen-
de untherthänigste supplicat
unterthänigst berichten
solle:

Supplicant der Knopffmacher
Anthon Becker hat beÿ sei-
nem Hauße nichts ei-
genthümliches an perti-

nentzen:

die von ihm vorge-
schlagenen Plätze über
den Herren Born und auff
der Trifft habe nach an-
schlüßiger relation des
achtß Manns in augen-
schein nehmen und
meßen laßen: da dann
jener unter Bernhardt
Wollenwebers Lande
belegen 8⅔ Ruthen auß-
machet, dießer aber
50¾ Ruten, jener jährl.
zu 4 mg., dießer aber
zu 18 mg. angeschlagen,
mann dieselbe gegen
einen jährl. an die Cämme-
reÿ zu entrichtenden
canonem, auß Supplican-
ten einzuthun gnädigst ge-
gestattet werden solte:
[…] da nun beÿde Plätze
solchergestalt einem
privato und dem publi-
co nutzen schaffen können,
statt sie vor jetzo un-
cultiviret liegen, so
erwarte hierüber gnä-
digsten Befehl, und be-
harre in aller unter-
thänigkeit.

Ew. H. D.

Erste Seite der Urkunde von 1752
Erste Seite der Originalurkunde von 1752
Zweite Seite der Urkunde von 1752
Zweite Seite der Originalurkunde von 1752

Unklare Stellen

Für die beiden unleserlichen Stellen werden folgende Lesarten vorgeschlagen:

  1. [g.he..] = gehrm für gehorsam oder gehorsamst; gestern; gethan
  2. […] = dass

Transkription der Urkunde (Fließtext)

Ew. Herzogl. Durchl. haben gnädigst zu befehlen geruhet, daß auff das hierbeÿ [g.he..] rückgehende untherthänigste supplicat unterthänigst berichten solle:

Supplicant der Knopffmacher Anthon Becker hat beÿ seinem Hauße nichts eigenthümliches an pertinentzen:

die von ihm vorgeschlagenen Plätze über den Herren Born und auff der Trifft habe nach anschlüßiger relation des achtß Manns in augenschein nehmen und meßen laßen: da dann jener unter Bernhardt Wollenwebers Lande belegen 8⅔ Ruthen außmachet, dießer aber 50¾ Ruten, jener jährl. zu 4 mg., dießer aber zu 18 mg. angeschlagen, mann dieselbe gegen einen jährl. an die Cämmereÿ zu entrichtenden canonem, auß Supplicanten einzuthun gnädigst gestattet werden solte:

[…] da nun beÿde Plätze solchergestalt einem privato und dem publico nutzen schaffen können, statt sie vor jetzo uncultiviret liegen, so erwarte hierüber gnädigsten Befehl, und beharre in aller unterthänigkeit.

Ew. H. D.

Edition der Urkunde

Eure Herzogliche Durchlaucht haben gnädigst zu befehlen geruht, dass ich auf das hiermit […] zurückgesandte untertänigste Bittschreiben untertänigst berichten solle:

Der Bittsteller, der Knopfmacher Anton Becker, hat bei seinem Hause keinen eigenen Landbesitz.

Die von ihm vorgeschlagenen Plätze über dem Herrenborn und auf der Trift habe ich nach anschließendem Bericht des Gutachters in Augenschein nehmen und messen lassen: da dann jener, unter Bernhardt Wollenwebers Land gelegen, 8⅔ Quadratruten ausmacht, dieser aber 50¾ Quadratruten; jener jährlich zu 4 Mariengroschen, dieser aber zu 18 Mariengroschen veranschlagt, man dieselbe gegen einen jährlich an die Kammer zu entrichtenden Pachtzins, vom Bittsteller zu entrichten, gnädigst gestattet werden sollte:

[…] da nun beide Plätze solchergestalt einer Privatperson und der Öffentlichkeit Nutzen schaffen können, statt dass sie wie jetzt unkultiviert liegen, so erwarte ich hierüber gnädigsten Befehl, und verharre in aller Untertänigkeit.

Euer H. D.



In einer Hofstellen-Auflistung von 1760 (hier in einer Übertragung von Carl Kaese junior) erscheint in Haus Assekuranznummer 73 der Knopfmacher Andreas Jürgen Fiedler. Eigentümerin ist eine Witwe Becker, was darauf hindeutet, dass Anton Becker, der Bittsteller unserer Urkunde, inzwischen verstorben war. Möglich ist, dass Fiedler als Schwiegersohn des Ehepaares Becker in das Haus einzog und dort das Gewerbe seines verstorbenen Schwiegervaters weiterführte. Zum Haus wird kein Landbesitz aufgeführt.
In derselben Auflistung findet sich auch der Kaufmann Bernhard Wollenweber, in Haus Assekuranznummer 42, mit 25½ Morgen Land.

Im Juli 2026 gelang mir mit der unbezahlbaren Hilfe von Lothar Kaese die Übertragung der Handschrift in Druckschrift. Zeitaufwand ~ 10 Stunden. Die Handschrift von 1752 ist keine Pergamenturkunde, sondern auf Papier (Kanzleiformat) geschrieben. Aufgrund des hingeworfenen Schriftbildes und des durchgestrichenen „intern“ Vermerkes dürfte es sich um den Entwurf des dann abgeschickten Briefes handeln. Der Text ist die Rückantwort auf eine herzogliche Nachfrage. Es geht um eine Landpachtung vom Herzog durch den Eschershäuser Anton Becker – die Vorgeschichte vom 22. Juli und 4. August, dann die Rückfrage von „gestern“, also dem 31. August und der Abschlussbefehl sind im Stadtarchiv nicht erhalten. Interessant ist das Wort „gestern“ in Bezug auf den zeitnahen Verlauf der Verwaltungstätigkeit, denn anders als heute, wurde die braunschweigische Landespost zwischen Eschershausen und Braunschweig täglich ausgetauscht. Im Jahre 1747 ordnete Herzog Carl I. die Anlage der Porzellanmanufaktur Fürstenberg an, was dort wahrscheinlich zur Einrichtung einer Post-Expedition führte. Die fürstliche fahrende Post ging erst seit Michaelis 1760 nicht mehr über Wickensen–Eschershausen nach Holzminden–Höxter, sondern von Vorwohle über Stadtoldendorf; durch einen Boten zu Fuß musste die Verbindung damit aufrechterhalten werden. Carl Kaese berichtet 1931 in seiner Gedenkschrift „Aus alten Zeiten – ein Beitrag zur Geschichte unserer Stadt“ auch über eingessene Personen im Jahre 1760. Dort findet sich Kaufmann Bernhardt Wollenweber Haus Assekuranz Nr. 42 und andere Familienmitlieder. Knopfmacher Anton Becker läßt sich 1760 namentlich nicht mehr ausmachen. Genannt wird aber eine Witwe Becker, Spinnerin. Haus Assekuranz Nr. 73. Womöglich waren die schlimmen Kriegswirren 1756 ff. (Siebenjähriger Krieg) dafür verantwortlich? Herrenborn = Quelle des Landesherren. Da die Anfrage zu Landpachtung an den Herzog ging, ist anzunehmen, dass die ergiebige Quelle und das umliegende Gelände wohl nicht der Stadt oder Lehnsherren, sondern grundherrlich zum herzoglichen Eigentum zählte. Martin Lucé





Notizen zur Digitalisierung des Originals

Das Buch ist in dunkelgrünes Ganzleinen gebunden und enthält 214 Seiten.

In der modernisierten Version sind Schreib- und Satzfehler korrigiert, die meisten Abkürzungen ausgeschrieben, die Schreibweisen und Zeichensetzung, außer in historischen Zitaten, an die aktuelle Rechtschreibung angepasst und einige stilistische Änderungen vorgenommen (beispielsweise Zahlwörter statt Ziffernschreibweise). Schriftauszeichnungen wurden vom Original übernommen.

Die Digitalisierung des Textes und der Bilder stammt von Martin Lucé, Eschershausen, aus dem Jahr 2020. Als Vorlage diente eine Originalausgabe aus Familienbesitz.

Bearbeitungsstand: Die Fußnoten wurden noch nicht in das Digitalisat übertragen, Formatierungen, Absätze und Bildpositionen sind noch zu überprüfen. Bilder werden noch beschnitten und in höherer Auflösung zur Verfügung gestellt.

Christian Kaese
Eschershausen 2020