Eschershäuser Wappen

Paläo­grafischer Exkurs zur Vita Mein­werci

Christian Kaese
Eschershausen 2020

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Transkription Vita Meinwerci (Kapitel 32)


Abbildung der Originalhandschrift

Untenstehend Abbildungen des Kapitels 32 (Seiten 18 und 19) der Vita Meinwerci aus der um 1160 entstandenen Originalhandschrift. Eschershausen (hier assiereshusun) ist durch einen roten Rahmen kenntlich gemacht. Die Handschrift ist im Besitz der Universität Kassel und kann digital eigesehen werden (Seiten 18 und 19).

Kapitel 32 der Vita Meinwerci, Originalhandschrift Seite 18 Kapitel 32 der Vita Meinwerci, Originalhandschrift Seite 19

Übertragung

Diplomatische TranskriptionHalbdiplomatische Transkription
i̅fringeret. ille ſua reciꝑet. Initia bonoꝝ h̅infringeret, ille sua reciperet. Initia bonorum haec.
Quida̅ aliuſ nobiliſ ad diſtinctione̅ alteriuſ iunior MeinQuidam alius nobilis, ad distinctionem alterius iunior Mein-
heri dictuſ. humanę fragilitatiſ memor qđda̅ p̅diu̅heri dictus, humanae fragilitatis memor, quoddam praedium
Hengeldere dictu̅ cu̅ ꝯſenſu uxoriſ ſuę Huninnę. ⁊ fiHengeldere dictum, cum consensu uxoris suae Huninnae et fi-
lię eiꝰ Odę herediſ iuſti ſſimę ꝓ remedio ai̅ę ſuę ecleliae eius Odae, heredis iustissimae, pro remedio animae suae eccle-
ſię dedit⹎ ⁊ ab ep̅o M. xxx. aratra ⁊ c. maldroſ annonęsiae dedit, et ab episcopo Meinwerco XXX aratra et C maldros annonae,
ꝗ̃diu ip̅e uiueret accep̅. ⁊ uxori eiꝰ ad ꝯſentiendu̅quamdiu ipse viveret, accepit, et uxori eius ad consentiendum
iiii. libraſ denarioꝝ detulit. quaſ i̅ p̅ſentia Ekkih̅di ⁊ LiIIII libras denariorum detulit, quas in praesentia Ekkihardi et Li-
udulfi comitu̅ i̅ aſſiereſhuſun ep̅c eiͨ deͩdit. cu̅ xͣxxudulfi comitum in Assiereshusun episcopus cum XXX solidis ei dedit.
Quida̅ canonicꝰ ip̅iꝰ eccl̅ię Wirin noi̅e om̅e ſolidiſᷨ.Quidam canonicus ipsius ecclesiae, Wirin nomine, omne
p̅diu̅ qđ h̅uit i̅ Oſdaghuſun ⁊ i̅ Raſteͪrpe cu̅ o̅ibꝰ atpraedium quod habuit in Osdaghusun et in Rastherpe, cum omnibus at-


Anmerkungen zur Transkription

ZeileAnmerkung
1Die Wortgruppe „Initia bonoꝝ h̅“ ist eine Einfügung.
2Das Wort „nobilis“ wurde als Korrektur über der Zeile eingefügt.
5Die Lücke im Wort „iustissimae“ wird einer schlechten Stelle im Pergament geschuldet sein.
5Der Beginn des Wortes „ecclesia“ ist falsch geschrieben, es fehlt ein c.
9Zwischen „assiereshusun“ und „ep̅c“ gibt es eine Lücke, es könnte sich um eine Rasur handeln (Korrektur durch Abschaben). Schwach erkennbar könnten die Buchstaben „ab“ oder „a̅b“ sein. Vielleicht wollte der Autor den Satz zunächst im Passiv beenden. Jedenfalls hat die Lücke nichts mit einer Eintragung auf der Blattrückseite oder einer Pergamentfehlstelle zu tun.
9Das über das Wort „ei“ gesetzte „c“ zeigt die dritte Position in der vom Autor korrigierten Wortreihenfolge an.
9Das über das Wort „dedit“ gesetzte „d“ zeigt die vierte Position in der vom Autor korrigierten Wortreihenfolge an.
9Der Punkt nach „dedit“ beendete den Satz vor der Korrektur durch den Autor, danach folgt die Einfügung „cu̅ xͣxx ſolidiſᷨ.“
9Der Ansatz des auf das „cu̅“ folgenden „x“ ist etwas kräftig geraten, stellt aber wohl keinen Punkt dar.
9Das über das „cu̅ xxx“ gesetzte „a“ zeigt die erste Position in der vom Autor korrigierten Wortreihenfolge an.
9Das über das Wort „solidis“ gesetzte „b“ zeigt die zweite Position in der vom Autor korrigierten Wortreihenfolge an.
10Das Ende von Zeile 9 wird mit einem Bogen am Ende von Zeile 10 fortgeführt („solidis“).
11Das „h“ in Rastherpe wurde als Korrektur über der Zeile eingefügt.


Verwendete Abbreviaturen und Sonderzeichen

Zeichendarstellung

Es hängt von den auf dem jeweiligen Ausgabegerät installierten Schriftarten, und gegebenenfalls dem Internet-Browser und dem Betriebssystem ab, ob die Sonderzeichen richtig angezeigt werden können. Je neuer die Software, desto wahrscheinlicher werden alle Zeichen dargestellt. Windows 10 mit Microsoft Edge (2020) sowie Windows 11 (2024) zeigen alle Zeichen an außer dem punctus elevatus und dem langen s mit übergestelltem b. Im Jahr 2026 stellt Windows 11 nun auch den punctus elevatus dar. Die auf Apples iPhone (2024) verfügbaren Standardschriftarten lassen leider viele Sonderzeichen vermissen, was sich auch 2026 nicht verbessert hat.


Normalisierte Transkription und Übersetzung

Originaltext

Erste Version des Autors, in welcher die dreißig Schillinge fehlen, welche Bischof Meinwerk der Hunnina noch zusätzlich gab

Quidam alius nobilis, ad distinctionem alterius iunior Meinheri dictus, humanae fragilitatis memor, quoddam praedium Hengeldere dictum, cum consensu uxoris suae Huninnae et filiae eius Odae, heredis iustissimae, pro remedio animae suae ecclesiae dedit, et ab episcopo Meinwerco XXX aratra et C maldros annonae, quamdiu ipse viveret, accepit, et uxori eius ad consentiendum IIII libras denariorum detulit, quas in praesentia Ekkihardi et Liudulfi comitum in Assiereshusun episcopus ei dedit.

Zweite, korrigierte Version des Autors, durch Einfügung von „cum XXX solidis“ ergänzt und mit veränderter Wortreihenfolge

Quidam alius nobilis, ad distinctionem alterius iunior Meinheri dictus, humanae fragilitatis memor, quoddam praedium Hengeldere dictum, cum consensu uxoris suae Huninnae et filiae eius Odae, heredis iustissimae, pro remedio animae suae ecclesiae dedit, et ab episcopo Meinwerco XXX aratra et C maldros annonae, quamdiu ipse viveret, accepit, et uxori eius ad consentiendum IIII libras denariorum detulit, quas in praesentia Ekkihardi et Liudulfi comitum in Assiereshusun episcopus cum XXX solidis ei dedit.

Deutsche Übersetzung

Textnah am lateinischen Original

Ein gewisser anderer Adeliger, zur Unterscheidung von einem anderen der jüngere Meinher genannt, eingedenk der menschlichen Vergänglichkeit, gab ein gewisses Gut, Henglarn genannt, mit Zustimmung seiner Ehefrau Hunnina und deren Tochter Oda, der rechtmäßigsten Erbin, zum Heil seiner Seele der Kirche. Und vom Bischof Meinwerk erhielt er dreißig Hufen und hundert Malter Getreide, solange er lebte. Und seiner Ehefrau brachte er, damit sie zustimmte, vier Pfund Pfennige dar; diese übergab ihr der Bischof in Eschershausen in Gegenwart der Grafen Ekkehard und Liudolf in Eschershausen, zusammen mit dreißig Schillingen.

Moderne Version

Ein anderer Adliger, zur Unterscheidung von einem gleichnamigen Mann „der Jüngere“ Meinher genannt, übergab sein Gut Henglarn der Kirche zum Heil seiner Seele, im Bewusstsein der menschlichen Vergänglichkeit. Dies geschah mit Zustimmung seiner Ehefrau Hunnina und deren Tochter Oda, seiner rechtmäßigen Erbin. Als Gegenleistung erhielt er von Bischof Meinwerk auf Lebenszeit den Ertrag von dreißig Hufen Land sowie jährlich hundert Malter Getreide. Seiner Frau übertrug er 960 Pfennig, um ihre Zustimmung zu sichern; der Bischof übergab ihr diese Summe zusammen mit weiteren 360 Pfennig in Eschershausen in Anwesenheit der Grafen Ekkihard und Liudulf.


Einordnung der Währungs- und Maßeinheiten

Mit den dreißig Hufen, die Meinher für den Rest seines Lebens erhielt, ist nicht gemeint, dass ihm Land übertragen wurde. Gemeint ist der Naturalzins, also der jährliche Ertrag, den diese Fläche abwarf. Eine Hufe war so bemessen, dass ein Pfluggespann sie in einem Jahr bewirtschaften konnte und sie eine bäuerliche Familie ernährte. Rechnet man für Westfalen im elften Jahrhundert mit etwa sieben bis acht Hektar pro Hufe, so entsprach dies dem Ertrag von rund 225 Hektar Land.

Das Malter war im Hochmittelalter ein Hohlmaß für Getreide. In Westfalen dürfte ein Malter mindestens 100 Liter umfasst haben. Umgerechnet in das Gewicht der damals üblichen Getreideart Roggen entspricht dies ungefähr 75 Kilogramm. Eine Person verbrauchte im Hochmittelalter im Durchschnitt rund 250 Kilogramm Getreide pro Jahr. Hundert Liter Roggen wiegen etwa 75 Kilogramm; hundert Malter entsprächen somit rund 7,5 Tonnen Roggen. Mit einhundert Maltern konnte Meinher seine gesamte Familie samt Bediensteten problemlos versorgen.

Im sogenannten karolingischen Münzfuß legte Karl der Große fest, dass aus einem karolingischen Pfund Silber 240 Münzen geprägt werden sollten. Diese Münzen wurden Denar, später Pfennig, genannt. Ein Pfennig entsprach damit etwa 1,7 Gramm Silber. Ein Schilling (lateinisch solidus) entsprach 12 Pfennigen, sodass galt: 1 Pfund Silber = 20 Schilling = 240 Pfennig.
Meinheris Frau Hunnina erhielt insgesamt 960 Pfennig (4 Pfund) sowie zusätzlich 360 Pfennig (30 Schilling), also zusammen 1320 Pfennig oder 5,5 karolingische Pfund Silber. Ein Karlspfund Silber wog etwa 408 Gramm, sodass die gesamte Summe rund 2,24 Kilogramm Feinsilber entsprach. Dieser Betrag entsprach um das Jahr 1020 ungefähr dem Wert von dreißig Rindern, mehreren guten Pferden oder dem Kaufpreis eines kleinen bis mittleren Hofes.