Eschershäuser Wappen

Holen­berg – vom Kloster­dorf zum staat­lich aner­kannten Erholung­sort

Herbert Stapel
Stadtoldendorf 1980

Kaese-Logo

Zur digitalen Version

Diese Seite enthält eine Digitalisierung des Buchs „Holen­berg – vom Kloster­dorf zum staat­lich aner­kannten Erholung­sort“ von Herbert Stapel, welches zum großen Teil auf Unterlagen von Karl Strote beruht. Herausgeber des Werkes ist die Gemeinde Holenberg, veröffentlicht wurde es bei der Firma Werbedruck August Lönneker, Stadtoldendorf, 1980.

Der Inhalt wird auf dieser Seite in einfacher Internet-Formatierung (HTML 5) wiedergegeben. Eine PDF-Datei wird nach Fertigstellung hier noch zur Verfügung gestellt.

Für weitere Informationen zum Original und zum Digitalisat siehe Kapitel „Notizen zur Digitalisierung des Originals“. Grundlage ist eine Digitalisierung von 2020 durch Martin Lucé, Eschershausen, welche auf einer Originalausgabe beruht.

Bearbeitung durch Christian Kaese, Eschershausen 2020.






Luftbildaufnahme von Holenberg
Luftbildaufnahme von Holenberg

Einleitung

Holenberg am Vogler, Radierung von Hartmut Kulik
Radierung: Hartmut Kulik

Vorwort

Im Jahre 1955 wurde von mir das Manuskript einer „Chronik von Holenberg“ erstellt. Das Material für diese Ortsgeschichte stellte Lehrer im Ruhestand Karl Strote, Bad Harzburg, der am 19. Januar 1866 in Holenberg geboren wurde, zur Verfügung. In zehnjähriger, mühevoller Forschungsarbeit hatte er die Unterlagen für die Chronik zusammengetragen. Karl Strote hat sich damit um die Erforschung der Geschichte seines Heimatdorfes hochverdient gemacht. Leider war es ihm wegen seines hohen Alters nicht mehr möglich, die umfangreichen Aufzeichnungen zu ordnen und zu einer Dorfgeschichte zusammenzustellen. Diese Arbeit wurde von mir im Jahre 1955 durchgeführt.

Die Gemeinde Holenberg anerkannte die verdienstvolle Arbeit von Karl Strote und verlieh ihm das Ehrenbürgerrecht. Im Jahre 1958 verstarb er zu Bad Harzburg. Bei der Neuordnung der Straßenbezeichnungen in Holenberg im Jahre 1977 erhielt ein Teil der Hauptstraße den Namen „Karl-Strote-Straße“. So wird der Name des verdienstvollen Erforschers der Dorfgeschichte für immer den nachkommenden Generationen im Gedächtnis bleiben. Die vorliegende Arbeit ergänzt das Manuskript der „Chronik von Holenberg“ aus dem Jahre 1955 und führt die Geschichte unseres Heimatdorfes bis in die Gegenwart fort.

Herbert Stapel

Grußwort der Samtgemeinde Bevern

Die Gemeinde Holenberg kann in diesem Jahre auf ihr 1000-jähriges Bestehen seit der ersten urkundlichen Erwähnung zurückblicken. 1000 Jahre wechselvolle Geschichte sind über Generationen hinweggegangen, die in Freud und Leid ihrer Heimat die Treue gehalten haben.

Wenn man heute von Holenberg spricht, so kommt man nicht umhin, die Bemühungen der Bürger um ein gepflegtes Ortsbild besonders hervorzuheben. So hat sich auch der Fremdenverkehr ständig aufwärts entwickelt und ist aus der kleinen Voglergemeinde mit ihrer herrlichen Lage nicht mehr wegzudenken.

Stellvertretend für alle Bürger der Samtgemeinde Bevern wünschen wir der Gemeinde Holenberg einen harmonischen Verlauf ihrer Festveranstaltungen, eine stetige Aufwärtsentwicklung für das nächste Jahrtausend und allen Verantwortlichen eine glückliche Hand zur Erfüllung ihrer örtlichen Aufgaben. Hierbei ist die Mithilfe der Samtgemeinde selbstverständlich.

Alle unseren gemeinsamen Bemühungen sind heute und in der Zukunft am Wohl der Bürger orientiert. Möge dies auch für die nachfolgenden Generationen Maßstab und Richtschnur sein!

Im Juli 1980

Schultert
Samtgemeindebürgermeister

Dörnemann
Samtgemeindedirektor

Zum Geleit

Aus Anlass des 1000-jährigen Bestehens Holenbergs übergibt der Rat der Gemeinde den Mitbürgern und allen ehemaligen Holenbergern diese von unserem verstorbenen Ehrenbürger Karl Strote erstellte und von Rektor Herbert Stapel in mühseliger Kleinarbeit überarbeitete und bis auf den heutigen Tag fortgeführte Chronik von Holenberg. Diese Schrift zeigt die wechselvolle Geschichte des Voglerdorfes über Jahrhunderte hinweg auf. Sie zeigt aber auch auf, dass es immer Frauen und Männer gab, die die Entwicklung Holenbergs vorangetrieben haben. So wird auch die sich anbahnende Umstrukturierung nach dem Zweiten Weltkrieg von der Landwirtschaft zum Fremdenverkehr deutlich.

Der Rat dankt Herbert Stapel für die aufwendige und gründliche Arbeit, mit der er der jetzigen und nachfolgenden Generationen Holenbergs einen wertvollen Beitrag zur Bewahrung geschichtlicher Erkenntnisse geleistet hat.

Ein herzliches Dankeschön gebührt auch dem Landkreis Holzminden und der Samtgemeinde Bevern für die finanziellen Zuwendungen, die die Erstellung dieser Chronik mit ermöglicht haben.

Möge den Bürgern und dem Ort auch im zweiten Jahrtausend seiner Geschichte eine weitere glückhafte Entwicklung beschieden sein, das ist unser aller Wunsch.

Holenberg, im Juli 1980

Der Rat der Gemeinde Holenberg

Walter Sporleder

Karl Garbe
Walter Meyer

Willi Hundertmark
Arthur Reimann

Gerhard Jakob
Hermann Schomburg

I. Allgemeine Geschichte Holenbergs

Zwei Fachwerkhäuser in Holenberg, Zeichung von Curt Sauermilch
Zeichnung Curt Sauermilch

1. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts

Holenberg liegt in einer landschaftlich reizvollen Lage am Südrande des Voglers. Der Name des Dorfes wird erstmalig in einer undatierten Grenzbeschreibung der nach Osten benachbarten Diözese Hildesheim genannt und war in einem Kopialbuch des 15. Jahrhunderts überliefert. Leider ist das Copiar VI, 11 mit nahezu der gesamten Handschriftensammlung des Hauptstaatsarchivs in Hannover im letzten Kriege zugrunde gegangen. Abgedruckt ist die Grenzbeschreibung in dem Urkundenbuch des Hochstiftes Hildesheim, Band 1, Seiten 30 bis 31. Die Urkunde wird dort dem 10. Jahrhundert zugeordnet. Und es heißt in einer Anmerkung: „Diese Grenzbeschreibung gehört, wie die Namensformen beweisen, ohne Zweifel dem 10. Jahrhundert an.“ Auch Professor Schnath vertritt die Auffassung in seinem Buch „Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg.“ Karl Strote datiert die Grenzbeschreibung in seiner Chronik von Holenberg auf das Jahr 980 und folgt damit der Auffassung, die in der älteren Literatur allgemein vertreten wird und die auch von Ernst Eggeling und von Curt Sauermilch übernommen wurde. Bernhard Engelke führt die Grenzbeschreibung auf eine Initiative des Hildesheimer Bischofs Bernhard zurück und datiert sie auf das Jahr 1007. Ihm folgt auch Herman Kleinau in seinem Buch „Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig“. Da Holenberg sicherlich schon vor der Entstehung der Grenzbeschreibung besiedelt war, so hat es das ehrwürdige Alter von tausend Jahren. Diese Zeit ist für den Menschen eine ungeheure Zeitspanne. Sie umfasst das Werden und Vergehen der beiden mächtigen Grafengeschlechter unserer Heimat, der Eversteiner und Homburger und die wechselvolle Geschichte des Klosters Amelungsborn. Sie umfasst weiter die Bildung und Entwicklung der Holenberger Bauernhöfe in jahrhundertelanger Abhängigkeit und Hörigkeit bis zur endgültigen Befreiung des Bauernstandes im vorigen Jahrhundert.

In der ersten urkundlichen Erwähnung des Dorfes wird der Ortsname mit Holanberg angegeben, wahrscheinlich nach der Lage des Dorfes in einem vom Vogler gebildeten halbkreisförmigen Bogen, der es wie eine hohle Hand schützend umfasst. Die Schreibung des Ortsnamens hat sich im Laufe der Jahrhunderte wenig verändert. Im 12. Jahrhundert finden wir die Schreibungen Holenberge und Holenberg. In einer Grenzbeschreibung der Forsten Amelungsborns vom Jahre 1556 wird von dem „neuwen erbauten Dorf Holenberck“ berichtet. Längere Zeit wird dann jedoch der Name nach dem o mit h geschrieben. So wird in den Klosterakten von 1669 ein Tilo Hartmann zum Hohlenberge erwähnt, und auch die Holenberger Glocke zeigt noch 1710 den Ortsnamen mit h.

Aus der ältesten Zeit, das heißt vor der Gründung des Klosters Amelungsborn, wissen wir wenig von der Geschichte Holenbergs. Der Ort lag an der Grenze des Gaues Tilithi, der zur Diözese Minden gehörte. Östlich an den Gau Tilithi grenzte der Gau Wikanafelde, der zur Diözese Hildesheim gehörte. Holenberg lag also an der Grenze zweier Gaue und zweier Bischofsbezirke. Die Grenze zwischen den beiden Gauen und Bezirken, führte von Negenborn am Mollerbach entlang über den Pfahlstein nach Dielmissen. Landesherrn beider Gaue, die 980 zum Herzogtum Sachsen gehörten, waren zu jener Zeit die Billunger. Nach ihrem Aussterben 1106 fiel der Gau Wikanafelde an die mächtigen Grafen von Northeim, der Gau Tilithi kam an die Grafen von Everstein.

Holenberg gehörte also zum Herrschaftsbereich der Grafen von Everstein. Die Stammburg dieses Grafengeschlechts war die Burg Everstein bei Negenborn. Ihre Herrschaft reichte von Fürstenberg bis Hameln. Sie hatten Ämter (Gerichtsstätten) in Fürstenberg, Forst, Polle, Ottenstein, Aerzen, Grohnde und Burgen in Holzminden, Polle, Ottenstein und Ohsen. Um 1200 gründeten sie die Stadt Holzminden.

Die Eversteiner waren Halbfürsten, die das Ziel verfolgten, aus ihrem Besitz durch Kauf und Verkauf, durch Tausch und Heirat und nötigenfalls durch Gewalt ein abgerundetes, zusammenhängendes Fürstentum zu machen. Sie hatten aber kein Münzrecht wie die Homburger, besaßen aber das Geleitsrecht auf der Weser und das Markt- und Mühlenrecht. Die Grund-, Dune-, Stein- und Golmbacher Mühle waren ihr Besitz und wurden später durch Schenkung und Kauf von Amelungsborn erworben. Neben Holenberg gehörten Nienhagen, Drovenhagen, Goldbach, Rühle, Dune, Neunborn, Bune, Ehlersen (Allersheim) zur Grafschaft Everstein. Die Ausdehnungsbestrebungen der Eversteiner brachten sie in Gegensatz zu ihren Nachbarn und führten zu langwierigen kriegerischen Verwicklungen, in denen sie schließlich ihren Gegnern unterlagen. Zunächst waren es die Homburger, mit deren Gütern ihre Besitzungen vielfach vermengt waren. Im Jahre 1228 wurde Bodo der Jüngere von Homburg von einem Eversteiner getötet und in der Klosterkirche zu Amelungsborn beigesetzt.

In Holenberg und Umgebung wird erzählt, dass ein Homburger Edelherr in der Klosterkirche während der Messe von einem Eversteiner Grafen meuchlings mit einem Dolch ermordet worden sei. Für diese überlieferte Erzählung gibt es jedoch keinen urkundlichen Beweis. Allerdings könnte die hohe Buße, die der Bischof von Hildesheim dem Täter auferlegte, darauf schließen lassen, dass die Tat innerhalb der Klostermauern geschah. Der Täter wurde nämlich zu folgenden Strafen verurteilt: für Bodo von Homburg 5 000 Messen lesen zu lassen, einen Altar im Kloster Kemnade zu errichten, an dem täglich für den Erschlagenen eine Seelenmesse zu halten war, einen Ritter nach dem Heiligen Lande zu entsenden und mit 300 Rittern und Knappen bei den Angehörigen Bodos fußfällig um Gnade zu bitten.

Die mächtigsten Gegner der Eversteiner aber waren die Welfen, unter ihnen die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und Braunschweig-Wolfenbüttel.

In langen Fehden werden die Eversteiner besiegt. 1256 wurde Konrad von Everstein von den Welfen gefangen genommen und, weil er zu den Hohenstaufen übergegangen war, als Verräter mit dem Kopf nach unten erhängt. 1259 mussten die Eversteiner von dem Bischof zu Minden ihre Besitzungen zu Lehen nehmen. 1260 verkauften sie ihren Anteil von Hameln an die Welfen. 1284 belagerten diese die Burg Everstein und zwangen ihre Besitzer, die Burg und bald auch Holzminden an sie zu verkaufen. Die Eversteiner wohnten nun auf ihrer Poller Burg. 1324 wurde auch Rühle nebst anliegender Voglerforst an die Homburger, die Herren von Bodenwerder, verkauft. Im Bunde mit dem mächtigen Grafen von der Lippe, seinem Verwandten, war dem letzten Eversteiner noch einmal das Schlachtenglück hold, und der Herzog von Braunschweig wurde sogar gefangen genommen. 1407 aber wurde auch Burg Polle von den Braunschweigern eingenommen und Burg Everstein zerstört. 1408 schloss der letzte Graf von Everstein mit dem braunschweigischen Herzog einen Vertrag, nach dem die Tochter des Eversteiners mit dem Sohn des Herzogs verlobt wurde, und die Grafschaft Everstein an Braunschweig fiel. Burg Everstein wurde geschleift und 1493 mit Zustimmung des Herzogs von dem Kloster Amelungsborn vollständig niedergerissen, um gegen Angriffe von dieser Seite für alle Zeiten gesichert zu sein. Burg Polle wurde Sitz der herzoglichen Beamten. Mit dem Everstein war ein hohes und niederes Gericht verbunden. Es wurde später nach Forst verlegt und war dort Obergericht des Klosters Amelungsborn.

Die Burg Everstein bestand aus zwei etwa 500 m voneinander entfernten Burgen auf dem östlichen und höchsten Teile des Burgbergplateaus. Die Große Burg lag nach der Sollingseite auf dem Großen Everstein, die Kleine Burg nach der Voglerseite auf dem Kleinen Everstein. Von der Großen Burg führte der sogenannte Brotweg, welcher der Zuführung der Lebensmittel von Bevern her diente, auf dem schmalen Kamme des Burgberges nach Westen. Die Kleine Burg, von der Großen durch eine tiefe Senkung getrennt, lag auf einer nach allen Seiten steil abfallenden Kuppe. Etwa zur gleichen Zeit mit den Eversteinern ging auch die Herrschaft der Homburger zugrunde.

Unter dem Namen Homburger haben wir verschiedene herrschende Geschlechter zu verstehen, welche die Homburg und das umliegende Land in Besitz hatten. Es waren zunächst die Billunger. Sie herrschten über das ganze Herzogtum Sachsen von etwa 950 bis 1116. Ihnen folgten die Grafen von Northeim von 1116 bis 1145. Der letzte der mächtigen Grafen von Northeim, Siegfried IV., gründete das Kloster Amelungsborn und baute zu dessen Schutz das alte Kastell, die Homburg, wieder auf. Auf dem Fürstentag zu Goslar 1129 nennt sich Siegfried erstmals nach der Homburg. Es ist daher anzunehmen, dass die Burg kurz vorher gebaut wurde.

Auf dem Berg befand sich aber schon vorher eine Befestigungsanlage, das Castellum Wickanafeldisten. Dieses alte Kastell wird bereits in der Grenzbeschreibung des Bistums Hildesheim aus dem 10. Jahrhundert erwähnt.

Die Winzenburger, die nach dem Tode Siegfried IV. Die Herrschaft Homburg durch Kauf erwarben, endigten schon 1152 durch Mord. Ihre Stammburg, die Winzenburg, lag an der Leine nahe Alfeld. Ihr Nachfolger wurde Heinrich der Löwe, Herzog von Sachsen und Bayern, von 1152 bis 1182. Nach seinem Streit mit Kaiser Friedrich Barbarossa und seiner Absetzung erhielt der Bischof von Hildesheim die Homburg. Dieser belehnte die Edelherren von Homburg damit. Sie besaßen die Herrschaft von 1183 bis 1409. Nach ihrem Aussterben fiel der Besitz laut Testament an die Welfen, die ihn nach langen Erbstreitigkeiten untereinander verteilten, wobei die Homburg an die Linie Braunschweig Wolfenbüttel fiel. Die Edelherren von Homburg waren keine Grafen, sondern gehörten zum hohen Adel, aus dem die deutschen Fürsten gewählt werden konnten. Ihr Besitz lag zwischen Weser und Leine. Stadtoldendorf, Wallensen, Lauenstein, Eschershausen und Hohenbüchen waren Gerichtsstätten. Die Hauptstadt der Homburger war Stadtoldendorf. Es war 1281 von ihnen zur Stadt erhoben und hatte wie Eschershausen eine Münze. Die Homburger hatten nämlich das Münzrecht wie ein Landesfürst. Da die Güter der Homburger und Eversteiner verstreut durcheinander lagen, namentlich in Hameln und Bodenwerder, so konnten Streitigkeiten zwischen ihnen nicht ausbleiben. In den Kämpfen zwischen ihnen, wie auch mit den Grafen von Dassel, sollen zahlreiche Sollingdörfer verwüstet worden sein. Zu gleicher Zeit mit den Eversteinern ging auch das Geschlecht der Homburger zugrunde. Der letzte Edelherr, Heinrich, war kinderlos und veräußerte 1409 gegen eine Barabfindung und eine Jahresrente die Herrschaft Homburg an den Herzog von Braunschweig. Die Homburg wurde in den nachfolgenden kriegerischen Zeiten wiederholt belagert, eingenommen und teilweise zerstört. Sie war aber noch längere Zeit bewohnt. 130 Jahre später war sie völlig eingestürzt und man errichtete aus ihren Trümmern das Amtshaus in Wickensen. Das Gericht der Burg wurde nach Wickensen, später nach Eschershausen verlegt.

Zur Zeit der Eversteiner und Homburger entstand, von ihnen begünstigt, eine dritte Macht, das Kloster Amelungsborn. Das Kloster Amelungsborn wurde 1125 oder 1129 von Siegfried IV., Graf von Northeim-Bomeneburg und Herr der etwa gleichzeitig wiedererstandenen Homburg, gestiftet. Der Ort am Südrande des Odfeldes war eine Siedlung mit einigen Gehöften und einer Quelle. Eine Sage erzählt, an dieser Stelle habe einst der fromme Klausner Amelung nach Wasser gegraben und sei dabei auf eine ergiebige Quelle gestoßen, die er nach seinem Namen Amelungsborn genannt habe. An diesem Platze sei dann das Kloster gegründet worden und habe so seinen Namen erhalten.

Das Kloster Amelungsborn ist nach Walkenried die älteste Gründung des Zisterzienserordens in Niedersachsen. Die zisterziensische Bewegung ging von dem 1098 gegründeten Kloster Citeaux bei Dijon aus und erhielt ihre größte Ausdehnungskraft, als 1112 der Kreuzprediger Bernhard von Clairvaux dem Orden beitrat. Von Citeaux aus wurde das Kloster Morimont besetzt und von hier aus wurde der Zisterzienserorden nach Altenkamp am Niederrhein übertragen. Mönche von Altenkamp bezogen Amelungsborn. Als Stiftungstag gilt der 20. November 1135, da an diesem Tage der Konvent vollzählig in das Kloster einzog, nachdem dort die erforderlichen Gebäude errichtet waren.

Die Anfänge der Klostergründung gehen aber bis zum Jahre 1129 zurück. Allerdings hat sich ein Glückwunsch- und Ermunterungsschreiben Bernhards von Clairvaux aus dem gleichen Jahre an die Mönche von Amelungsborn als eine Fälschung erwiesen. Im Dezember des gleichen Jahres bestätigte der Papst Honorius II. die Klostergründung. Gleichzeitig erhielt der Abt das Recht, bischöfliche Insignien zu tragen. Die Echtheit dieser päpstlichen Bulle ist in letzter Zeit auch angezweifelt worden. Tatsache ist aber, dass die bischöflichen Insignien von den Äbten getragen wurden. So zeigten auch noch die Siegel der späteren evangelischen Äbte die gekreuzten Bischofsstäbe. Das Kloster wurde der Jungfrau Maria geweiht und gehörte zur Diözese Hildesheim.

Die Tracht der Zisterziensermönche war ein weißes Gewand mit schwarzem Gürtel. Man unterschied bei den Mönchen die patres, die die Priesterweihe erhalten hatten und die fratres. Daneben gab es noch die conversi, die Laienbrüden und die familares oder Schutzverwandten, die sich durch Stiftungen den Aufenthalt im Kloster und das Recht auf Beerdigung innerhalb der Klostermauern gesichert hatten. Um 1400 beherbergte Amelungsborn etwa 50 Mönche und 90 Laienbrüder.

Die Zisterzienser unterschieden sich in ihrer Mönchsarbeit wesentlich von den anderen Mönchsorden. Wie der ältere Orden der Benediktiner, so hielten auch die Zisterzienser in ihren Klöstern täglich gemeinsame Gottesdienste ab und waren nach außen hin missionierend tätig. Während aber die Benediktiner mehr die Pflege der Wissenschaften betonten und Schulen unterhielten, legten die Zisterzienser mehr Gewicht auf die wirtschaftliche Arbeit, insbesondere in der Erschließung von Ödland für die landwirtschaftliche Nutzung. Die von den Benediktinern einst aufgestellte Grundregel „Bete und arbeite“ wurde von den Zisterziensern äußerst gewissenhaft beachtet. So wurde auch Amelungsborn am Rande einer kargen Hochfläche erbaut, die vermutlich erst von den Mönchen urbar gemacht wurde.

Das Kloster verstand es, seinen anfänglichen bescheidenen Grundbesitz durch Kauf und Schenkungen ständig zu vermehren. Zur Ausstattung des Klosters gehörte ursprünglich nur das Gelände von Amelungsborn bis zur Stadtoldendorfer und Eschershäuser Flurgrenze. Schon 1185 erwarb es dazu Kegelshagen bei Holenberg, 1197 den Zehnten von Holenberg und Nienhagen, bald danach den Forst um diesen Ort, dazu 1493 vom Herzog von Braunschweig die Dienste von Holenberg und Drovenhagen, sowie das damals wüste Dorf Negenborn. So war Holenberg seit dem Jahre 1493 Klosterdorf. Das Kloster erwarb auch Besitzungen, die weiter vom Kloster entfernt lagen. Sie wurden zu landwirtschaftlichen Großbetrieben zusammengefasst und von Laienbrüdern bewirtschaftet. Amelungsborn besaß eine Reihe von solchen Außenhöfen wie zum Beispiel in Erzhausen und Bruchhof bei Greene, in Allersheim bei Holzminden, in Schmetinghusen bei Moringen, sowie in den Mecklenburger Dörfern Satow und Dranse. In den Städten Einbeck und Höxter hatte das Kloster einen Stadthof. Um 1500 besaß Amelungsborn außer den drei Klosterdörfern Lobach, Negenborn und Holenberg, wo das Kloster die niedere Gerichtsbarkeit erworben hatte, noch eine weitere Zahl an Höfen und Dörfern, die ihm zinspflichtig waren. Die Klosterbauern lieferten Zehntkorn, Gänse, Hühner und Eier. Der große Viehbestand des Klosters versorgte es mit Wolle, Leder, Milch und Fleisch. Die Mühlen am Forstbach und die Steinmühle, drei Mühlen in Höxter, sowie die Mühle in Greene gingen schon früh in Klosterbesitz über. Die Steinbrüche der Umgebung und die großen Klosterforsten versorgten Amelungsborn mit Baumaterial. Sieben Teiche bei Holenberg und Negenborn lieferten Speisefische und Salz bezog man aus eigenen Salinen in Lüneburg. So war das Kloster in der Lage, die Bedürfnisse seiner Bevölkerung von fast 200 Menschen aus eigener Wirtschaft zu befriedigen und ganz auf Selbstversorgung zu stellen. Außer dem Grafen Siegfried und seinen Rechtsnachfolgern verdankt das Kloster auch deren Rivalen, den Grafen von Everstein, reiche Zuwendungen an Gütern und Rechten. So kam es, dass der Einfluss der Eversteiner auf das Kloster zeitweilig mit dem der Edelherrn von Homburg konkurrierte.

Eine bedeutende Stellung nahm Amelungsborn in der Missionierung des deutschen Ostens ein. Schon bald nach seiner Gründung wurden von hier die Tochterklöster Mariental (1138) und Riddagshausen (1145) besetzt. 1158 wurde der Amelungsborner Mönch Berno als erster Bischof nach Schwerin berufen. Er war bemüht, mit Hilfe eben bekehrter Fürsten das Christentum weiter nach Osten zu tragen. Im Jahre 1170 berief er aus seinem Mutterkloster einen Abt und zwölf Mönche und ließ ihnen vom Oboritenfürsten Pribislaw den Ort Doberan im heutigen Mecklenburg zuweisen. Es entstand eine klösterliche Niederlassung, aber die Amelungsborner Mönche besiegelten schon einige Jahre nach der Gründung ihr Missionswerk mit dem Tode. Doch 1186 zog ein neuer Konvent vom Odfeld nach Doberan, um es nun mit dauerndem Erfolg zu besetzen. Bald war Doberan in der Lage, zwei Tochterklöster zu gründen, Dargun und Peplin. Die Zisterzienser haben im Wendenland äußerst segensreich gewirkt. Sie waren dafür ja auch mit der ihnen eigenen Mönchsarbeit wie geschaffen und haben weite Gebiete in fruchtbaren Boden verwandelt. Da auch von Riddagshausen die Tochterklöster Isenhagen-Marienrode und Walshausen gegründet waren, so unterstanden dem Kloster Amelungsborn drei Tochterklöster und vier Enkelklöster. Die Verbindung mit dem Mutterkloster blieb dadurch erhalten, dass der Abt des Mutterklosters in jedem Jahr in den Tochterklöstern eine Visitation vorzunehmen hatte.

Trotz der wesentlich praktischen Wirksamkeit der Zisterzienser als Landwirte zeichnete sich gerade Amelungsborn auch durch eine rege geistige Tätigkeit aus. Es hielt daher auch gute Freundschaft zu der benachbarten Benediktinerabtei Corvey. Um 1275 entstand in Amelungsborn sogar ein Gedicht auf Sankt Vitus, den Schutzpatron Corveys. Im Jahre 1412 umfasste die Klosterbibliothek 440 Werke, war also für jene Zeit ziemlich umfangreich. 23 dieser Werke waren aus Corvey entliehen. 1297 bestätigte Papst Nikolaus IV. Amelungsborn als Curator des Nonnenklosters Brenkhausen bei Höxter, das in sonstiger Beziehung von Corvey abhängig war.

Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung des Klosters ging der Ausbau der Klostergebäude Hand in Hand. Der Klosterhof, der ursprünglich nur das Gebiet bis zum alten Torhaus umfasste, wurde zweimal erweitert. Die Kirche wurde in den Jahren 1144 bis 1158 in romanischem Stil errichtet und durch den Bischof von Hildesheim geweiht. 200 Jahre später wurde dieser Bauteil durch den gotischen Teil erweitert. Um die Kirche herum entstanden die Wohnungen des Abts und Konvents, der Kreuzgang mit den Zellen der Mönche, der Speisesaal und das Torhaus. Im äußeren Klosterbezirk standen die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude, das Brauhaus, das Backhaus und die Brennerei. Mit dem Ende des 15. Jahrhunderts scheint auch die Blütezeit des Klosters Amelungsborn vorüber gewesen zu sein. Es fehlte besonders an Conversen, so dass man auf Lohnarbeiter angewiesen war. So wurden an manchen Orten die landwirtschaftlichen Großbetriebe aufgelöst und das Land an Meier gegen Zins abgegeben.

Das 15. Jahrhundert scheint für unsere Heimat eine besonders schwere Zeit gewesen zu sein. Nach dem Übergang der Herrschaften Everstein und Homburg an die Welfen kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Hildesheim, die von Wilhelm Rauls in seiner Chronik von Stadtoldendorf ausführlich beschrieben werden. Danach kam es um die Homburg und den Everstein wiederholt zu Fehden, in denen Dörfer der Umgebung ausgeraubt und zerstört wurden. Besonders schlimm war es im Jahre 1447, als Herzog Wilhelm der Ältere ein Söldnerheer von 12 000 Mann des Herzogs Wilhelm von Sachsen, das sich auf dem Wege vom Eichsfeld nach Soest befand, zu Hilfe herbeirief. Auch das Raubritterunwesen der Zeit trug dazu bei, dass die Bevölkerung furchtbar zu leiden hatte. Gegen die Wegelagerei von Friedrich, dem Sohn Herzog Wilhelms des Älteren, verbündeten sich die Städte Braunschweig, Göttingen, Einbeck, Northeim und Hameln.

Ihre Truppen umlagerten 1466 die Homburg, wobei die Dörfer der Umgebung in Flammen aufgingen. Erst 1467 kam es zum Frieden von Quedlinburg, in dem sich die Herzöge verbürgten, dass in Zukunft wieder Sicherheit auf den Straßen herrschen sollte.

Das Dorf Holenberg hatte sicher wie die übrigen Dörfer in den zahlreichen Fehden des Jahrhunderts schwer zu leiden, wenn auch die Bewohner beim Anrücken von Soldaten das Dorf verlassen und Zuflucht in den nahen Wäldern gesucht haben werden. So steht fest, dass um die Mitte des 15. Jahrhunderts neben Holenberg folgende Dörfer unserer Gegend wüst lagen: Wangelstedt, Östern, Braak, Deensen, Arholzen, Negenborn, Dune, Lobach, Altendorf, Lütgenade und Reileifzen.

Erst als gegen Ende des Jahrhunderts die vielen örtlichen Kämpfe aufhörten und der Landfriede eingekehrt war, wurden einige wüste Orte wiederaufgebaut. Zunächst waren es die Orte Deensen (1483) und Lütgenade (1493). Die frühe Wiederbesiedlung von Lütgenade hatte einen besonderen Grund. Herzog Heinrich der Ältere wollte den Amtssitz von der Burg Everstein nach Forst verlegen. Deshalb wurden die Bauern aus Forst nach dem wüsten Lütgenade umgesetzt und aus ihren Ländereien die Domäne gebildet. Die Burg Everstein, die wahrscheinlich sehr baufällig war, wurde dem Kloster Amelungsborn zum Abbruch überlassen.

1490 überließ Herzog Heinrich der Ältere dem Kloster das wüste Dorf Negenborn für 22 Göttinger Mark jährliche Pacht zur Besiedlung und übereignete das Dorf 1494 für 700 rheinische Taler.

1493 verpfändete der Herzog das wüste Dorf Dune an Amelungsborn. Dune wird unter dem Namen Thiunun schon unter den Corveyer Schenkungen im 9. Jahrhundert erwähnt. Es besaß eine Pfarrkirche, in die Negenborn eingepfarrt war. Reste der Kirche waren im Anfang des 19. Jahrhunderts noch vorhanden. Heute erinnert noch die Duner Mühle an den Namen des wüsten Ortes.

2. Das 16. Jahrhundert

Karte der Homburg-Eversteiner Lande 1580
Homburg-Eversteiner Lande 1580

Nachdem Herzog Heinrich der Ältere bereits im Jahre 1514 im Kampfe gefallen war, übernahm sein Sohn, Heinrich der Jüngere, die Regierung. Bald nach seinem Regierungsantritt kam es wieder zum Kampf mit dem Bischof von Hildesheim. In dieser Hildesheimer Stiftsfehde (1519–1523) wurde auch die Gegend um Stadtoldendorf nicht verschont. Wieder waren ganze Dörfer vernichtet, um dem Gegner keine Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten zu geben.

Nachdem im 16. Jahrhundert die großen Bevölkerungsverluste die durch die zahlreichen Fehden des 14. und 15. Jahrhunderts sowie durch furchtbare Epidemien entstanden waren, wieder etwas ausgeglichen waren, ließ Heinrich der Jüngere eine Zahl von wüstliegenden Dörfern wieder besiedeln: Wangelnstedt (1518), Negenborn und Holenberg (vor 1542), Arholzen, Drovenhagen, Lobach und Reileifzen wahrscheinlich in den Jahren 1549 bis 1555.

Mit dem 16. Jahrhundert begann der wirtschaftliche Niedergang des Klosters Amelungsborn. Er stand in ursächlichem Zusammenhang mit den kirchlichen und politischen Umwälzungen jener Zeit. Mit dem Beginn der Reformation erhielt die katholische Kirche und das Klosterwesen einen herben Stoß. Allerdings wurde die Reformation im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel erst spät eingeführt. Das lag aber nur an dem Widerstand Herzog Heinrich des Jüngeren (1514–1568). Er war auf ein gutes Verhältnis zum Kaiser bedacht, denn durch dessen Urteilsspruch zur Beendigung der Hildesheimer Stiftsfehde hatte er einen großen Teil des Stifts Hildesheim erhalten. Als sich im Jahre 1525 in Thüringen und Süddeutschland die Bauern gegen den unerträglichen Druck ihrer Grundherren erhoben und sich mit diesem Kampf auch religiöse, reformatorische Ideen verbanden, verstärkte sich beim Herzog die Abneigung gegen die Reformation. Er verbündete sich mit anderen Fürsten zum Kampfe gegen die aufständischen Bauern, wobei die Bauern 1525 in der Schlacht bei Frankenhausen besiegt wurden. Der Bauernaufstand wurde also niedergeschlagen ehe er auf das Wesergebiet übergreifen konnte. Als aber das Zisterzienserkloster Walkenried in diesem Kampf zerstört wurde, floh der Abt des Klosters Amelungsborn mit den Kostbarkeiten des Klosters nach dem Klosterhof in Einbeck.

Die Reformation wurde im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel erst 1542 eingeleitet, als die Truppen des schmalkaldischen Bundes in das Land eindrangen und den Herzog vertrieben. Dabei wurde auch Amelungsborn besetzt und verlor seinen ganzen Bestand an Pferden, Kühen, Schweinen und Schafen. In den wiederbesiedelten Dörfern Holenberg und Negenborn wurde den Menschen alles genommen, so dass ihnen nur noch ihre leeren Häuser blieben.

Der schmalkaldische Bund hielt im Lande Kirchenvisitationen ab und führte die Reformation durch. Amelungsborn wurde als Mönchsitz aufgehoben. Die noch vorhandenen zwölf Priestermönche und drei Laienbrüder mussten die Mönchskleidung ablegen, durften aber im Kloster verbleiben.

Der Mönch Heinrich Hartmann wurde zum Klosterprediger bestellt und die Dörfer Holenberg und Negenborn nach Amelungsborn eingepfarrt.

1547 zogen die schmalkaldischen Truppen wieder ab, und Herzog Heinrich der Jüngere kehrte in sein Land zurück. Er ordnete darauf die Rekatholisierung an. Wenn damit auch die Reformation der Kirche angehalten wurde, so trat doch schon jetzt an die Stelle des Bischofs der Herzog als Oberhaupt der Landeskirche. Seinem katholischen Glauben blieb der Herzog bis zu seinem Tode im Jahre 1568 treu.

Die endgültige Einführung der Reformation erfolgte 1568 durch Herzog Julius (1568–1589), dem Sohn Heinrich des Jüngeren. In Amelungsborn wurde sie von Abt Andreas Steinhauer durchgeführt. Das Kloster blieb als evangelisches Kloster bestehen, insbesondere stand es weiterhin unter der Leitung eines Abtes und eines Konventes. Er bestellte einen Verwalter für die wirtschaftliche Leitung des Klostergutes. Geändert wurden in der Reformationszeit allerdings die Aufgaben des Klosters. Wie in den übrigen braunschweigischen Klöstern Riddagshausen und Marienthal, so wurde auch in Amelungsborn eine Klosterschule mit zwölf für das geistliche Studium vorzubereitenden Zöglingen eingerichtet.

Die wirtschaftliche Lage des Klosters im 16. Jahrhundert war äußerst schlecht. Durch die zahlreichen Einquartierungen und Ausplünderungen war Amelungsborn stark verschuldet. Deshalb zwang 1549 Herzog Heinrich der Jüngere das Kloster, ihm den wertvollen Außenhof Allersheim mit Forst in einer Größe von 1 500 Morgen zu verkaufen. Damit verlor Amelungsborn eine wichtige Einnahmequelle. Da auch fast gleichzeitig die Steuerfreiheit des Klosters aufgehoben wurde, so war damit der Grund gelegt zu den dauernden Geldnöten der Folgezeit, unter denen die Klosterbauern mitzuleiden hatten. 1555 war die Lage von Amelungsborn schon so schwierig geworden, dass eine „Kommission zur Untersuchung des Gebrechens des Klosters“ eingesetzt und der Amtmann von Greene zwecks Ordnung der Wirtschaft zum Klosterinspektor berufen werden musste. Herzog Julius hielt auf Amelungsborn zu wiederholten Malen ein geheimes Konsistorium ab. Auf einem solchen vom Jahre 1576 wurde das Kloster zur Freien Stiftung erklärt und den Nachfolgern in der Herzogswürde die Beachtung dieses Beschlusses zur Pflicht gemacht.

Das Jahr 1576 ist für die Geschichte Holenberg von besonderer Bedeutung, weil hier erstmalig beurkundet wird, dass in Holenberg zehn Höfe bestanden. Nämlich drei Meierhöfe (1/2/3, 4/5 und 11/12), ein Halbspännerhof (13) und sechs Großköterhöfe (7, 8, 9/10, 14, 15, 18). Entstanden sind diese Höfe sicherlich schon bald nach der Verleihung des Meierrechts, da das Kloster mit Rücksicht auf seine damals unbefriedigende wirtschaftliche Lage bestrebt sein musste, die Vorteile des Meierrechts möglichst bald für sich nutzbar zu machen. Der Bestand dieser zehn ältesten Höfe ist bis gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges unverändert geblieben, er wurde aber urkundlich 1620 durch vier Kleinkothöfe und bald danach durch die ersten Brinksitzerhöfe vermehrt. Die Namen der Besitzer werden erst 1613 in den Klosterakten genannt. Das Meierrecht war dem Abt Veit Tegetmeier von Herzog Heinrich dem Jüngeren verliehen worden, wodurch die Klosterbauern in eine festere Abhängigkeit vom Kloster, ihrem Grundherrn, gerieten. Die Klosterbauern waren nicht Eigentümer ihrer Höfe, aber auch nicht Pächter, die wie die Klosterpächter ihren Hof auf eine vertraglich begrenzte Dauer bewirtschafteten, sondern eine Art erbberechtigter Nutznießer, die nicht abgemeiert werden konnten, sofern sie ihre Verpflichtungen gegen den Grundherrn erfüllten. Sie standen unter dem Meierrecht. Danach konnten sie Hof, Gebäude, Land und Viehbestand verbessern und, was besonders wichtig ist, auf Sohn oder Tochter vererben; aber sie durften ihn weder teilen noch mit einem anderen zusammenlegen, weder verkaufen noch verpfänden. Ihren Geldbedarf konnten sie mittels der von der Fürstlichen Geheimen Kloster-Ratsstube „unserer Vestung Wulfenbüttel“ zu bewillenden Vorschüsse befriedigen, die sie (abgesehen von Baudarlehen) in verhältnismäßig kurzer Zeit ratenweise abtragen und natürlich auch verzinsen mussten. Diesen grundsätzlichen und für den Bestand der Bauernhöfe unerlässlichen Bestimmungen ist es zu verdanken, dass sich die Höfe Holenbergs im Gegensatz zu andern, dem Meierrecht nicht unterworfenen Orten, trotz Drangsal und Not fast vier Jahrhunderte als Ackernahrung und soweit nachweisbar, in den meisten Fällen auch in langjährigem Familienbesitz erhalten haben.

Unter der Regierung des Herzogs Julius wurde auch 1583 die Pfarre Negenborn errichtet. Bis dahin hatte der Geistliche seinen Wohnsitz in Amelungsborn. Die Zunahme der Bevölkerung führte aber zur Umlegung nach Negenborn. Als einer der ersten Inhaber der Pfarrstelle Negenborn wird Georg Krebs genannt. Im Jahre 1588 erhielt die Klosterkirche den ersten Turm. 400 Jahre war sie turmlos, weil den Zisterziensern die Errichtung von Türmen wegen der hohen Kosten verboten war, und auch jetzt begnügte man sich mit einem Dachreiter auf dem Querhause. In diese Zeit fällt auch noch die Errichtung des Klosterkruges Lobach durch Herzog Heinrich Julius etwa 1594. Da Amelungsborn nach der Klosterrechnung vom Jahre 1822 für das Klostergebäude in Lobach einen Brandkassenbeitrag in Höhe von 1 Taler 8 guten Groschen verausgabte, so ist anzunehmen, dass dort ein klostereigenes Gebäude für den Krug vorhanden war, im Gegensatz zu Negenborn und Holenberg, wo die Krugpächter ihre Gebäude zur Verfügung stellen mussten.

3. Das 17. Jahrhundert

Kloster Amelungsborn 1652, nach Merian
Kloster Amelungsborn 1652, nach Merian

Mit dem 17. Jahrhundert beginnt für Holenberg ein durch urkundliche Angaben gestützter Zeitabschnitt. Zwar waren die ältesten Höfe schon fünfzig Jahre alt, ihre Besitzer werden aber erst im Wiesen- bzw. Hofzinsregister von Amelungsborn des Jahres 1613 genannt. Es waren:

Ackerleute
Nr. 1/2/3Hermann SievertsHofzins 2 Taler 10 gute Groschen 0 Pfennig
Nr. 11/12Nolte MeyerHofzins 2 Taler 13 gute Groschen 4 Pfennig
Nr. 4/5Viedt GeorgyHofzins 2 Taler 12 gute Groschen 0 Pfennig

Halbspänner
Nr. 13Hans SchlieckerHofzins 1 Taler 14 gute Groschen 0 Pfennig

Große Köter
Nr. 14Andreas EylersHofzins 0 Taler 13 gute Groschen 0 Pfennig
Nr.Henning CourdesHofzins 0 Taler 9 gute Groschen 0 Pfennig
Nr. 8Hermann HeisenHofzins 0 Taler 13 gute Groschen 4 Pfennig
Nr.Hans LohmannHofzins 0 Taler 9 gute Groschen 0 Pfennig
Nr. 9/10Hermann StapelHofzins 0 Taler 13 gute Groschen 4 Pfennig
Nr.Heinrich StichtenotenHofzins 0 Taler 9 gute Groschen 0 Pfennig

Ackerleute waren Meier, die von den jetzigen Meierhöfen zwei beziehungsweise drei im Besitz hatten, der Halbspänner war von Anfang an der Halbmeier. Von den sechs großen Kötern sind nur vier geblieben (7, 8, 14, 15), einer (9/11) ist in zwei Kleinkothofe geteilt, der sechste (Nr. 18) ist in einen Kleinkothof verwandelt. Von den aufgeführten Familien haben sich erhalten: Georgi-Görriers in männlicher Linie bis 1877, in weiblicher Linie bis zur Gegenwart auf Hof Nr. 5 und Stapel auf Hof Nr. 10 bis zur Gegenwart.

1613 hatte Holenberg zwei Schäfereien, eine Gemeinde- und eine Privatschäferei (Hermann Heisen, Hof Nr. 8). Nach dem Dreißigjährigen Kriege ging das Recht der Schäfereihaltung, das sogenannte Stabrecht, auf das Kloster über, und die Schafe der Klosterbauern mussten in der Klosterherde geweidet werden, die zu Zeiten 1 200 Stück stark war. Vielleicht sollten dadurch Weidestreitigkeiten zwischen Holenberg und Amelungsborn, das ein Huderecht auf der gesamten Holenberger Feldmark besaß, verhindert werden.

Im Klosterregister von 1620 werden außer den namentlich aufgeführten Hofbesitzern noch vier Kleinköter erstmalig genannt. Es waren: Nr.48 Hans Strote, Nr. 6, 17, 28 Franz Borchers, Hans Brinkmann, Hans Krunshagen. Auch diese vier Kleinkothöfe sind schon vor 1620 gegründet. Hans Strote hielt schon 1613, wie an anderer Stelle der Klosterakten vermerkt wird, ein „rint“ auf der Klosterweide für 1 Taler 18 gute Groschen. Die letzten drei Kleinköter konnten auf die Hofe 6, 17, 28 nicht verteilt werden. 1651 werden sie auch schon durch andere Namen ersetzt.

1637 heißt es in den Klosterakten über Holenberg: „Dies Dorf, nahe vom Kloster gelegen, gehöret mit Grund und Boden dem Kloster zu, worin drei Meier (1/2/3, 4/5, 11/12), ein Halbmeier (13), sechs große Köter (7, 8, 9/10, 14, 15, 18), vier kleine Köter (6, 17, 28, 48) und siebzehn Brinksitzer (16, 20, 21, 22, 23/24, 25, 26, 27, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 41, 45, 47) geben Teil und Zehnten vom Felde, welchen das Kloster in seine Scheune daselbst lasset einsammeln, sie dienen nach das Kloster und gehen auch dahin zur Kirche“ (Die Hofnummern in den Klammern sind vom Verfasser.)

1637 hatte Holenberg also schon 31 Hofstellen; es hatten sich gleichzeitig, zum Teil auch etwas später, mit den Kleinkötern auch schon Brinksitzer angesiedelt. Die ältesten Brinksitzerstellen, die am Brink lagen, sind 16 und 20, die sich zwischen den Kothöfen anbauten und 21, 22, 23/24, 25, 26, 27, 29, 30), die sich in nächster Nähe derselben ansiedelten. In Holenberg bildeten sich bis 1720 insgesamt 23 Brinksitzeranwesen, die aber zum Teil nur wenig Land– und Viehbesitz hatten. Der Grund für diese Tatsache ist darin zu suchen, dass aller Grund und Boden dem Kloster gehörten. Die Hofstellen in Holenberg hatten Hand-, Spann- und Forstdienste zu leisten und neben anderen Abgaben einen Frucht- und Fleischzehnt zu geben. Darüber aber wird in dem besonderen Kapitel über die Ablösung dieser Lasten genauer berichtet.

Die Wirtschaftslage vor dem Dreißigjährigen Kriege, sowohl des Klosters wie der Klosterdörfer, war nicht ungünstig, wie folgende urkundliche Angaben ausweisen. Amelungsborn hatte damals 151 Einwohner, davon waren 114 Arbeiter und Handwerker. Es war noch im Besitz von drei Außenhöfen (Einbeck, Erzhausen, Schmetighusen), baute zum Beispiel 24 Morgen Weizen an, auch Hopfen für seine Brauerei, hatte Einkünfte aus Steinbrüchen in Lobach, Arholzen, Sundern und Heidwinkel und nahm 1613 für Salz aus Lüneburg noch 450 Taler ein. Allerdings hatte das Kloster auch große Viehverluste. In einem Jahr verlor es von 137 Stück Rindvieh 31 Stück, die in der Fillekuhle westlich vom jetzigen Holenberger Friedhof verscharrt wurden. Holenberg lieferte 1615 an das Kloster 28 Pflichthühner und 9 Schock 50 Stück Eier. Für 66 Mastschweine und 41 Faselschweine mussten 19 Scheffel und 10 Himpten Hafer abgegeben werden. Die Höfe 5 und 14 lieferten im gleichen Jahre 3 Scheffel und 5 Molder Weizen ab, der in der damaligen Zeit in Holenberg sonst noch nicht angebaut wurde. Diese allgemeine Aufwärtsentwicklung erlitt durch den Dreißigjährigen Krieg einen vernichtenden Schlag, der in vollem Umfang erst in den Nachkriegsjahren voll zur Auswirkung kam.

Der Dreißigjährige Krieg

Im Todesjahr des Abtes Georgius, als sein Nachfolger Dr. theol. Theodor Berkelmann noch nicht eingeführt war, erschien der Oberfeldherr Tilly, der Zerstörer Magdeburgs, in der Wesergegend. Er kam aus Westfalen, wo er die katholische Lehre wieder zur Herrschaft gebracht hatte und war nun im Begriff, auf der großen Heerstraße Köln-Berlin in Niedersachsen einzufallen. Auf seinem Zug nach Osten überquerte er am 18. Juni 1625 bei Höxter die Weser und rückte bei Holzminden-Altendorf in ein Heerlager ein. Auf dem weiteren Weg wurde die Domäne Allersheim ausgeplündert und vom 20. bis 24. Juli das Kloster Amelungsborn besetzt und ausgeraubt. Abt Berkelmann floh zuerst nach dem Klosterhof in Einbeck, von hier nach der Festung Wolfenbüttel. Auf der Flucht wurde er zwischen Einbeck und Northeim verfolgt und durch die Schulter geschossen. Nach einem Klosterbericht von 1625 hausten Tillys Soldaten furchtbar in Amelungsborn. Sie zerschlugen die Tore und Türen und drangen in alle Räume und Keller ein. Selbst die Kirche blieb nicht verschont. Das Gestühl wurde zerschlagen und über den Haufen geworfen, die Orgel zerstört und der Taufstein aus dem Jahre 1592 beschädigt. Im Kirchturm versteckte Betten und Wertsachen wurden entdeckt, die Betten aufgeschlitzt, so dass die Federn kniehoch in der Kirche lagen. Viel Schaden wurde dem Abthaus, der Schmiede, dem Kornboden und dem Brauhause zugefügt. Viele bewegliche Sachen wanderten mit, so auch die kupfernen Pfannen des Brauhauses, die kostbaren gottesdienstlichen Gewänder, ein silberner vergoldeter Abendmahlskelch mit einer Oblatendose und einer silbernen Kanne. Die Klosterinsassen mussten die Beute mit fortschleppen und verladen. Dabei wurde ein Wagenknecht erschossen und die Frau des Opfermannes erschlagen. Der Rademacher mit allem Wagengeschirr und allen Vorräten wurde mitgenommen. Der Gesamtschaden wurde mit 6 021 Taler und 20 Groschen angegeben.

Das nahe Holenberg erlitt trotz seiner geschützten Lage am Gebirge einen Schaden von 3 138 Taler 6 guten Groschen, wohl infolge Wegnahme des lebenden und toten Inventars und der landwirtschaftlichen Vorräte. Schwer geschädigt wurden auch die Klostermühlen. Die Grundmühle, früher Walkemühle und später Säge- und Ölmühle, wurde „heruntergerissen und wüste gemacht“. Sie konnte erst fünfzehn Jahre nach dem Kriege von Meister Engelhard Walbrecht als Mehl- und Ölmühle wiederaufgebaut und in Betrieb gesetzt werden. Die Steinmühle erlitt durch Einquartierung und Kriegsdurchzüge so großen Schaden, dass dem Pächter der Mühlenzins von 60 Talern erlassen werden musste. Dass das Kloster große Anstrengungen und Aufwendungen machen musste, um die Ansprüche seiner Besatzung zu erfüllen, beweist ein Ausgabeposten in der Klosterrechnung vom Jahre 1625 in Höhe von 22 Taler 10 guten Groschen für eingekauften Lachs. Es ist kaum anzunehmen, dass die Klosterleute diesen Lachs verspeist haben, sondern die Tillyschen Offiziere, denen die Schleien, Karauschen und anderen Speisefische aus den Klosterteichen und die Forellen aus den Klosterbächen nicht genügten. Man musste sie aber bei guter Laune erhalten, wenn man nicht gänzlich ausgesogen werden wollte. Nach ihrem Abzuge blieb das Kloster zunächst von weiteren Kriegsbesatzungen verschont. Der Abt konnte 1627 zurückkehren und in sein Amt eingeführt werden. Doch einige Jahre später musste er wiederum Amelungsborn verlassen. Der Kaiser hatte 1629 ein Religionsedikt erlassen, nach dem alle Kloster, die nach dem Passauer Vertrag nach 1552 reformiert worden waren, an die katholischen Orden zurückgegeben werden sollten. Da Amelungsborn erst 1568 evangelisch geworden war, so war es auch durch dieses Edikt betroffen.

Abt Berkelmann ließ deshalb vorsorglich die Klosterkleinodien, Siegel und wichtigen Akten nach dem Klosterhof in Einbeck in Sicherheit bringen.

Am 28. April 1630 drang eine Abordnung des katholischen Zisterzienserklosters Bredelar mit Hilfe von Soldaten in Amelungsborn ein und proklamierte den Cellerar von Bredelar, Johann Cruse aus Meschede, zum Abt des Klosters. Abt Berkelmann wurde am nächsten Tage gezwungen, das Kloster innerhalb zwei Stunden zu räumen. Pferde und Wagen für den Transport nach Einbeck stellte ihm das Kloster zur Verfügung. Mit dem Abt gingen der Klosterpfarrer, der Klosterverwalter und die Schüler. Damit hatte auch die Klosterschule vorläufig ein Ende gefunden. Die Schüler wurden von Einbeck aus in ihre Heimatorte entlassen. Abt Berkelmann wurde auch aus dem Klosterhof in Einbeck vertrieben und übernahm das Amt eines Generalsuperintendenten in Göttingen.

In Amelungsborn wurde seit 1630 also wieder katholischer Gottesdienst gehalten. Erst nach den Siegen des Schwedenkönigs Gustav Adolf bei Breitenfeld und Lützen änderten sich die Verhältnisse im Lande Braunschweig-Wolfenbüttel. Nachdem der Herzog Friedrich Ulrich 1632 seine Neutralität aufgegeben und sich für die Schweden erklärt hatte, verließ der katholische Konvent das Kloster Amelungsborn wieder. Abt Berkelmann konnte zurückkehren und widmete sich mit großem Eifer seinen Aufgaben. Die Verhältnisse im Kloster festigten sich in den nächsten Jahren so weit, dass 1637 wieder ein Klosterpfarrer eingeführt werden konnte. Es war der Pastor Christoph Stempel, vorher Kaplan zu Moringen bei Northeim. Am 9. Mai 1637 wurde ihm als Gehilfe im Gesang- und Katechismusunterricht an Stelle des Präzeptors bzw. Kantors der stillgelegten Klosterschule der gewesene Opfermann Tilo Barner beigegeben. Wenn auch die Klosterschule in der alten Form nicht wieder auflebte, so wurde doch eine Kinderschule eingerichtet, die von den Kindern der Klosterdörfer besucht werden sollte, um die Tageszeiten-Gottesdienste in der Klosterkirche durchführen zu können.

1648 erhielt der Professor Fabricius in Helmstedt den Titel eines Abts von Amelungsborn, eine Tätigkeit hat er im Kloster nicht ausgeübt. 1655 wurde das Amt des Generalsuperindenten in Holzminden mit dem Amt des Abts von Amelungsborn verbunden. Der erste Inhaber dieses Amts war Hermann Toppius, der am 1. August 1655 eingeführt wurde. Das Kloster muss zu jener Zeit in einem furchtbaren Zustand gewesen sein, denn es heißt in den Klosterakten: „Es ist gewisslich eine rechte Wüstenei, kein Gebäude, ja keine Stube im Stande“. Abt Toppius gelang es aber bald, die Kinderschule zu einer Lateinschule zu erweitern und 1656 einen Rektor einzusetzen. Es wurden auch die früheren Stipendiatenstellen wiedereingerichtet. Die Amelungsborner Lateinschule wurde noch einmal zu einer Vorbildungsstätte für Theologen zur Universität.

Es zeugt von dem kraftvollen Willen des Abtes Berkelmann, dass er den Mut fand, den seit fünfzehn Jahren verwaisten Posten eines Klostergeistlichen wieder zu besetzen, den Grund zu legen zu einer Kinderschule, die Bildung neuer Brinksitzerstellen ins Werk zu setzen und andere fortschrittliche Maßnahmen in seinem Amtsbereich zu treffen, wie zum Beispiel die Errichtung eines Klosterkruges zu Negenborn, der die Kontrolle des Alkoholverbrauchs ermöglichen sollte. Alles das geschah zu einer Zeit, da ein beispiellos langer Krieg das deutsche Land und auch die nahe Umgebung des Klosters verwüstet hatte. Die Festung Stadtoldendorf, deren Besitz für beide Parteien von großem Vorteil sein musste, wurde im Laufe des Krieges neunmal erobert und wieder verloren. Sie beherbergte zu Kriegsschluss nur noch vierzig völlig verarmte Bürger. Lobach büßte 1637 von seinen 18 Höfen acht durch Brand ein und von der männlichen Bevölkerung waren bei Kriegsende nur noch acht übrig. Holzminden wurde 1640 von Kroaten in Schutt und Asche gelegt, nur Kirche und Rathaus blieben stehen. Von der Burg Polle blieben nur die zurzeit noch bestehenden Mauerreste und die Ithbörde war von den Kriegsvölkern völlig ausgesogen. Der derzeitige Landesfürst Friedrich Ulrich benutzt zur Behebung der 12 Millionen Taler Landesschulden das Kloster Amelungsborn zur Errichtung einer Münzstätte, in der aus einem alten Taler 16 bis 20 neue (das heißt entwertete) geprägt wurden. Dabei beschäftigte man 300 bis 400 Menschen.

Besonders schwer aber war auch die Nachkriegszeit. Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts bildet das schwärzeste Kapitel Holenberger Geschichte, denn in ihr tritt die aus dem Kriege geborene wirtschaftliche und auch moralische Zerrüttung am erschreckendsten zutage. Noch 1675 lagen zwei Großkothöfe (14 und 7) und zwei Brinksitzerstellen wüst und verlassen. Vom Großköter Heinrich Schliecker (Nr. 7) berichten die Klosterakten von 1678: „Köterei liegt wüste, Schliecker ist 1674 nachts mit den Seinigen ins Thüringer Land gezogen und wohnet daselbst“. 1651 hatte Schliecker schon zwei Morgen Klosterpachtland auf der Hufenbreite unbebaut liegen lassen und statt des zu liefernden Zinskorns (6 Himpten) einen Taler an das Kloster gezahlt. Durch seinen heimlichen Fortzug wollte er wohl der Gefahr entgehen, vom Kloster wegen seiner Verschuldung festgehalten zu werden und seiner beweglichen Habe verlustig zu gehen. Auch „Schünemanns Meierhof“ hatte 1651 drei Morgen Klosterland auf der Hufenbreite nicht bestellt. Er wurde bald hernach als letzter der ursprünglichen drei Meierhöfe in zwei Halbspännerhöfe (½ und 3) geteilt und Heinrich Schünemann ein Gnadenpudat vom Kloster gegeben, das er noch 1670 mit 6 Himpten Roggen (je 12 gute Groschen) und 6 Himpten Gerste (je 9 gute Groschen) bezog. Auf einem dieser Höfe (½) saßen 1672 drei Familien, die laut Klosterakten „Blutharm“ waren. Zwei Brinksitzerhöfe waren 1673 gleichfalls von ihren Besitzern verlassen. Hans Hentzig (Nr. 25) war in den Krieg, Jakob Hannewinkel 1674 heimlich nach Thüringen gezogen. Einzelne der kleineren Höfe haben gewiss längere Zeit unbewohnt gelegen. Die amtliche Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von 1756 sagt, dass Holenberg jetzt keine wüsten Stellen mehr habe. Die Neugründung von Brinksitzer- beziehungsweise Anbauerstellen verlangsamte sich nach dem Kriege sichtlich. Während 1627 schon 17 derartige Anwesen gegründet waren, gab es 1756 nur erst 11. Heinrich Specht, Brinksitzer Nr. 16, machte 1660 für 1 Taler 4 gute Groschen einen Botengang nach Wolfenbüttel, wo er die Kontributionsgelder abzuliefern hatte. Holenberg gab zum Beispiel 1651 an Zehnten nichts. Nach einem langen, harten Winter mussten die Schweine mit Häckerling gefüttert werden, und noch 1675 heißt es von den Meiern in den Klosterakten, dass sie schlecht bespannt und teils gar verarmt seien, etlichen auch die Dienste erlassen werden mussten.

Schlimmer noch waren die Zustände der Umgebung. Überall war als Folge des Krieges Verwüstung, Armut und Jammer auf Jahrzehnte hinaus. Die Äcker trugen keine Frucht, die Wälder waren verwüstet, so dass der Solling auf fünfzig Jahre kein Nutzholz zu liefern vermochte. In Holenberg und Lobach wurden in der Nachkriegszeit viele Kämpe vom Holze genommen und ausgerodet. Im Vogler wurden Wolfsjagden abgehalten; hatte doch ein solches Tier am hellen Tage einen Mann auf dem Wege von Breitenkamp nach Kirchbrak angefallen. Wie Eggeling in der Chronik von Stadtoldendorf erzählt, wurden noch 1758 aus dem Stall der dortigen Pfarre drei Ziegen von Wölfen geraubt. 1657 forderte die Pest in der Stadt in 13 Wochen 22 Todesopfer. 1659 lag Holzminden noch in Schutt und Asche. Zum Neubau der Pfarre Stadtoldendorf, die Eigentum des Klosters war, musste man eine Kollekte in den Kreisen Holzminden und Gandersheim veranstalten. Wegen seiner Schuldenlast und verminderten Einnahmen konnte das Kloster aus eigenen Kräften die Mittel zum Bau nicht aufbringen.

Das Jahr 1651 ist für die Geschichte Holenbergs bedeutungsvoll, da hier wieder die Namen seiner Hofbesitzer, zum erstenmal auch die der Brinksitzer genannt werden. Holenberg hatte damals 1 Meier, 5 Halbspänner, 6 Großköter, 4 Kleinköter und 11 Brinksitzer. Es kann aber auch möglich sein, dass im Dienstregister des Klosters einige Brinksitzer nicht genannt sind, weil sie zu der Zeit keinen Dienst taten.

Hofbesitzer im Jahre 1651
MeierHeinrich SchünemannNr. 1/2/3
HalbspännerKordt SanderNr. 4
HalbspännerBerwardt BösenNr. 5
HalbspännerChristoph Schützeberg und Heinrich GarbenNr. 11
HalbspännerGewerdt JünckenNr. 12
HalbspännerHarmen SchlieckerNr. 13
GroßköterHenrich HolscherNr. 7
GroßköterHans HenckenNr. 14
GroßköterChristoph PaulNr. 8
GroßköterArendt HartmannNr. 18
GroßköterErnst BökerNr. 15
GroßköterHeinrich StapelNr. 9/10
KleinköterNolte StroteNr. 48
KleinköterHans WüstefeldNr. 17
KleinköterHenrich TackeNr. 28
KleinköterHans LahtuhtNr. 6
BrinksitzerHarmen KeeseNr. 20
BrinksitzerJohann Schaper
BrinksitzerHeinrich Ahlswede
BrinksitzerHans Millers
BrinksitzerErnst Glasener
BrinksitzerDie Sambsener
BrinksitzerHeinrich SpechtNr. 16
BrinksitzerHeinrich Meier
BrinksitzerArendt Metche
BrinksitzerDie Heinemeyersche
BrinksitzerJakob Klöring, Witwe

Ein Vergleich der Höfe von 1637 mit denen von 1651 ergibt folgendes: statt der drei Meierhöfe gab es 1651 nur noch einen (1/2/3), 4/5 und 11/12 waren in vier Halbspännerhöfe geteilt. Die Zahl der Kothöfe war geblieben.

Die Brinksitzerhöfe haben sich von 17 auf 11 verringert; ob die sechs fehlenden im Kriege wüst oder aus anderen Gründen dienstunfähig geworden waren, ließ sich nicht nachweisen. Ein Vergleich zwischen den Besitzern von 1613 und 1651 zeigt, dass sich von den genannten Familien nur drei auf ihren Höfen behauptet haben. Es sind das Familie Georgy (Berwardt Bösen war wohl nur lnterimswirt zwischen Viedt und Stephan Georgy). Familie Stapel und Familie Strote.

Infolge der wiederholten Veränderungen auf den Meierhöfen bestanden 1700: 7 Halbmeier-, 6 Großkot-, 4 Kleinkot- und 19 Brinksitzer- und Anbauerhöfe, zusammen also 36 Hofstellen in Holenberg. Ein namentliches Verzeichnis der Besitzer im Jahre 1700 war nicht aufzustellen, da die Dienst- und Zehntregister des Klosters der Jahre 1680–1740 vom Landeshauptarchiv nicht beschafft werden konnten. Für diesen Zeitraum musste sich die Forschung auf Klosterrechnungen aus den Jahren 1693/94, 1700, 1710, 1720 und 1730 beschränken. Dieselben sind aber für die Feststellung der Erbfolge und der Veränderung oder Neubildung der Höfe bedeutungslos, weil sie nur gelegentlich in Einzelfällen einen Hofbesitzernamen nennen. Diese bedauerliche Lücke konnte nur mit Hilfe der Kirchenbuchangaben, die auch nicht ohne Lücken und Fehler sind, notdürftig ausgefüllt werden. Von den im Erbverzeichnis von 1651 genannten Familien haben sich nur 3 auf Holenberger Höfen in männlicher Linie erhalten: Stapel (Nr. 11). Böker (Nr. 15) und Strote (Nr. 48). In weiblicher Linie erhielten sich die Familien: Sander, jetzt Heinemeier (Nr. 4), Bosen-Georgy, jetzt Dörpmund (Nr. 5), Garven, jetzt Arnecke (Nr. 11), Jüncken, jetzt Henze (Nr. 12) und Hencken, jetzt Meyer (Nr. 14).

Einzelangaben aus dem 17. Jahrhundert

4. Das 18. Jahrhundert

Für die Zeit von 1680 bis 1740 fehlen die Dienst- und Zehntregister des Klosters. Das ist umso bedauerlicher, da gerade in diesem Zeitabschnitt wichtige Veränderungen in dem Bestand und der Vererbung der Höfe vor sich gegangen sind, die durch Klosterrechnungen, Kirchenbuch und andere Akten nicht völlig geklärt werden konnten. Als sicher kann gelten, dass der siebte Halbmeierhof nach dem Tode des Halbmeisters Hermann Schünemann 1729 in zwei Viertelmeierhöfe unter Hans Heinrich Stapel und Harm Verwohl geteilt wurde. Sie hatten als Tochtermänner des Vorbesitzers, also durch Einheirat, ein Erbrecht erworben. Ihre Höfe wurden jedoch erst 1756 als selbständige Viertelmeierhöfe in den Klosterakten geführt und gesetzlich anerkannt. Der Großkothof der Familie Stapel (9/10), auf dem schon seit 1664 und früher zwei Familien gesessen hatten, wurde schon 1741 als geteilter Kothof anerkannt und als Kleinköter genannt: Tönnies Steinbrink von Hof 9 und Kordt Stapel von Hof 10. Ein zweiter Großkothof, der 1679 im Besitz von Heinrich Fehlig war, wurde 1741 gleichfalls unter den Kleinkothöfen mit dem Besitzer Erich Jürgen Grave geführt. Die Gründe für diese Abstufung sind nicht bekannt, vermutlich hatte Hof 18 zu wenig Ländereien. Infolge dieser Veränderungen bestanden seit 1741 in Holenberg vier Großkothöfe und sieben Kleinkothöfe. Die Zahl der Brinksitzerhöfe hatte sich auf 23 erhöht, neue Brinksitzerstellen sind später nicht mehr gebildet. Zur Geschichte Holenbergs muss hier ein Ereignis erwähnt werden, das zwar Holenberg nicht unmittelbar betrifft, doch aber auf sein Verhältnis zum Kloster nicht ohne Einfluss gewesen sein mag. Herzog Anton Ulrich hatte den Ehrgeiz, seine Tochter Charlotte Christine mit dem russischen Thronfolger zu verheiraten. Um eine standesgemäße Aussteuer für sie zu beschaffen, mussten unter anderem die Klöster des Landes bedeutende Geldbeträge beisteuern. 1711 wurde Amelungsborn mit 6 000 Talern belastet. Und das zu einer Zeit, da laut Bericht von Pastor und Prior Heinrich Lüders die Pfarrgebäude in Negenborn sich in traurigstem Zustande befanden, das Pfarrhaus unbewohnbar und das Pfarrwitwenhaus vor einigen Jahren zusammengestürzt war.

Verschiedene Ereignisse im Verlauf des 18. Jahrhunderts charakterisieren diese Zeit als eine Zeit des Kampfes, des gespannten Verhältnisses der Klosterbauern zu ihrem Grundherrn. Das zeigt zuerst der Hudestreit, ein Prozess im Jahre 1737, in welchem Holenberg das Huderecht des Klosters „vor dem Hüttenholze“ anfocht. Holenberg wurde dabei vertreten von Hans Christoph Garven Nr. 11, Philipp Meyer Nr. 3, Hans Heinrich Stapel Nr. 1, Hans Jürgen Böcker Nr. 15 und Heinrich Jürgen Schirmer Nr. 44. Im ersten Termin vor dem Gericht Allersheim war der frühere Schäferknecht von Amelungsborn, Johann Christoph Hansmann, 70 Jahre alt, geladen. Er hatte zu des seligen Duven und Boden Zeit sechzehn Jahre lang als Schäfer auf dem Kloster gedient. Er sagte aus, dass er vor dem Hüttenholze immer ohne Widerspruch der Gemeinde Holenberg geweidet habe. In einem zweiten Termin zu Stadtoldendorf sagte der ehemalige Klosterschäfer Heinrich Hartmann als Zeuge aus, dass er vom Kloster keinen Befehl erhalten habe, auf dem Hüttenkamp zu weiden und Holenberg das Weiden bis auf den alten Michaelistag verboten habe. Holenberg wurde mit seiner Klage abgewiesen.

Weit ernster als jener Hudestreit war der Dienststreik der Gemeinden Holenberg und Negenborn beim Bau der Pfarrgebäude in den Jahren 1739 bis 1743. Schon 1664 hatten die Dienstpflichtigen beider Gemeinden sich gegen die Übernahme solcher Dienste zur Wehr gesetzt und sie auf das Kloster abzuschieben versucht. 1667 erklärten ihre Vertreter, von Holenberg waren es Otto Sambsen Nr. 3 und Hans Latut Nr. 6, vor dem Klostergericht, sie könnten und wollten die von ihnen geforderten Dienste zur Reparierung des ruinierten Pfarrgebäudes nicht übernehmen. Gleichzeitig richteten sie ein Gesuch an den Herzog August zu Wolfenbüttel, sie von jenen Fuhren und Handdiensten frei zu lassen. Die Antwort lautete entschieden ablehnend. Trotzdem hat aber das Kloster die strittigen Dienste auf seine Kosten ausführen lassen. Als zu dieser Zeit der Bau des eingefallenen Pfarrwitwenhauses nötig wurde und die Kloster-Ratsstube die Erneuerung desselben den Gemeinden auferlegen wollte, weigerten sich diese erneut, und der Bau unterblieb. 1739 aber lebte der Streit um die Dienstpflicht der Gemeinden aufs Neue auf, und zwar in Formen, die die Bezeichnung Dienststreik vollauf rechtfertigen. Vier Jahre lang wurde von beiden Gemeinden mit allen Mitteln des passiven Widerstandes hartnäckig und verbittert um ihr vermeintliches Recht gekämpft. In 26 verschiedenen Schriftstücken findet dieser Kampf seinen Niederschlag. Aufforderungen, Vermahnungen, Drohungen seitens der Behörde wurden nicht beachtet. In wiederholten Eingaben an Konsistorium, Kloster-Ratsstube, Justizkanzlei und selbst an den Herzog suchten die Gemeinden ihr Recht zu vertreten und wurden immer ablehnend beschieden. Sie erklärten immer wieder, sie hätten früher die Dienste nicht getan und würden sie ihr ganzes Leben nicht tun. Danach handelten sie auch. Die Dienste wurden vom Amtmann besorgt. Dieser verlangte aber den Ersatz seiner Unkosten. Die Dienstpflichtigen verweigerten die Zahlung, worauf ihnen der Amtmann durch den Gerichtsboten die kupfernen Kessel pfänden ließ. Einige lieferten darauf alte Kessel ab, andere widersetzten sich der Pfändung, so dass eine neue Pfändung nötig wurde. So ging der Kampf hin und her und dauerte vier Jahre. Endlich wurde er durch den Machtspruch des Herzogs Karl I. vom 23. Januar 1743 beendet. Der Amtmann sollte die widerspenstigen Gemeinden durch Einlegung eines hinlänglichen Kommandos von der Landmiliz zum Gehorsam bringen. Der Amtmann verfügte am 16. Februar 1743: „Die Gemeinden haben binnen 24 Stunden zu zahlen, sonst erfolgt am 19. März execution.“ Darauf zahlte Holenberg am 17. Februar 1743: 6 Taler 2 gute Groschen 4 Pfennig und Negenborn am 19. Februar 1743: 6 Taler 28 gute Groschen 3 Pfennig. Die in dem Dienststreik wegen der Pfarrgebäude zutage getretene Neigung, die Lasten der Klosterdörfer zugunsten des Klosters oder des Staates mit der Zeit zu vergrößern, zeigte sich auch bei der Anlage des Holenberger Friedhofes in den Jahren 1777 bis 1870.

Im Amtsjahr des Bauermeisters Strote 1777 stellten die Holenberger den Antrag, sie wollten ihren Herrendienst und Zehnten pachten, das heißt statt der Leistungen einen vertraglich festgesetzten Geldbetrag auf eine bestimmte Zeit an das Kloster zahlen, und zwar für einen Spanntag 8 gute Groschen, für einen Handtag 2 gute Groschen, für den Zehnten jährlich 150 Taler, auch wohl 20 Taler mehr. Das Angebot für den Zehnten scheint angemessen gewesen zu sein in Anbetracht, dass der Wert desselben für Holenberg in der Klosterrechnung 1761 mit 139 Taler 1 guten Groschen 4 Pfennig und 1781 und 1791 mit 200 Talern jährlich angesetzt war und die angebotene Summe von 170 Talern ja auch in schlechten Erntejahren gezahlt werden musste. Dieser Antrag wurde jedoch von der Klosterverwaltung abgelehnt. Ein zweiter Antrag, sechs Wochen nach dem Ableben des Herzogs Karl I. eingebracht, besagte, Holenberg wollte von den Dienstfuhren des Abts, der seit 1760 seinen Wohnsitz in Holzminden hatte und von hier aus zu Kirchen- und Schulinspektionen zurückgefahren werden musste, befreit sein oder im Falle der Ablehnung auf die gesetzlichen Spanndiensttage angerechnet haben. Diese Sonderfuhren waren früher, 1731 und 1741, vom Kloster vergütet worden. Die Klosterakten enthalten auch an keiner Stelle Bestimmungen über derartige unentgeltlich zu leistende Spanndienste. Es war nicht festzustellen, ob diesem Antrag stattgegeben worden ist. Zu den Lasten der damaligen Zeit kamen im 18. Jahrhundert die ersten Staatsteuern, die zur Abtragung der Staatsschulden unvermeidlich waren. 1775 gab es schon eine sogenannte Landesbeitragssteuer, eine Kopfsteuer, nach der jede Person nach vollendetem 14. Lebensjahr monatlich einen Groschen an die Staatskasse zu zahlen hatte. Der Bauermeister müsste diese Steuer monatlich mit der Kontribution abliefern. Nur Prediger und dessen Hausinsassen sowie Opferleute und Schulmeister nebst Familien waren dabei befreit. Daneben war noch ein Nahrungsgeld oder eine Verzehrsteuer aufzubringen. Das war eine Steuer auf Mahlen und Schroten von Roggen, Gerste, Mengekorn und Saat; auf Schlachten von Kühen, Kälbern und Schweinen. Sie war so drückend, dass sie von den ärmsten Volksschichten nicht getragen werden konnte.

1784 kamen deshalb sämtliche Brinksitzer und Anbauer um Erlass dieser Steuer ein mit der Begründung, dass sie mit ihren Familien Hunger leiden, sich sauer ernähren und zu Zeiten ihre Nahrung außerhalb suchen müssten.

Die Ursachen der wirtschaftlichen, durch Steuerdruck verschärften Not des 18. Jahrhunderts lagen hauptsächlich in den geringen Bodenerträgen, den großen Verlusten, der Verschuldung des Staates und den Kriegsschäden. In jenen Jahren waren Missernten, infolge von Dürre, Nässe, Kälte und Hagel, weit häufiger als in der Gegenwart. Die Landesregierung hatte daher schon früh durch die Errichtung von staatlichen Kornkammern (Kornmagazine) Vorsorge getroffen, die Gefahren der Hungersnot abzuwenden und durch gesetzliche Maßnahmen den Kornverbrauch geregelt. 1731 musste dem Amtmann Julius Hartmann ein Teil der Klosterpacht wegen Misswachs erlassen werden. 1747 war die Getreideernte so gering, dass Brot aus zwei Teilen Kartoffeln und einem Teil Mehl gebacken werden musste.

1751 war eine Missernte in Flachs und Leinsamen. 1784 erließ die Regierung ein Gesetz zur Bekämpfung des Brand- und Mutterkorns und verpflichtete die Bauern zum Maßhalten im Kornverkauf, da an Zuwiderhandelnde kein Korn aus den Magazinen abgegeben werden sollte. 1785 konnte Holenberg wegen schlechter Ernte die Gefälle nicht aufbringen. 1789 erging wegen Missernte ein Verbot für Ausfuhr von Roggen und für Brennen des Roggens zu Trinkbranntwein. Das Jahr 1790 brachte einen langen und harten Winter, in dem alle Bäume und Sträucher erfroren. 1795 erfolgte für den Harz- und Weserkreis ein behördlicher Kornzuschlag; Korn war sehr teuer, Ausfuhr und Aufkauf verboten. Bei all diesen Nahrungsnöten ist zu beachten, dass der Anbau der Kartoffel noch nicht oder in unzureichendem Maße durchgeführt war. Laut Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von 1756 wurden Kartoffeln in Holenberg nur im Garten angebaut, und noch 1787 musste der allgemeine Anbau von Kartoffeln durch Gesetz erzwungen werden.

Nicht minder als unter Missernten litten die Bauernwirtschaften unter großen Viehverlusten infolge von Seuchen, denen man mangels ausreichender Bekämpfungsmittel hilflos gegenüberstand. Am schwersten war davon das Klauenvieh betroffen, weshalb auch die Kleinköter ausnahmslos das Pferd als Zugtier benutzten. Allerdings blieben auch die Pferde nicht von Seuchen verschont. Wie Angaben über Holenberg in vier verschiedenen Klosterrechnungen ausweisen, mussten fünf Meierhöfen (2, 3, 5, 11, 12) in den Jahren 1721 bis 1772 insgesamt 15 Jahre Spanndienstfreiheit wegen Pferdesterbens sowie Barvorschüsse zum Ersatz der gefallenen Pferde vom Kloster bewilligt werden. Als besonders schwere Zeiten von Viehseuchen werden die Jahre 1704, 1745, 1758 und 1762 genannt.

Neben den Hemmungen, die den Bauern unmittelbar am Fortkommen hinderten, trug mittelbar auch die Verschuldung des Landes zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei. Sie erfuhr eine weitere schwere Belastung durch Kriegskosten und ‑schäden des Siebenjährigen Krieges. Aus der nahen Verwandtschaft des braunschweigischen mit dem preußischen Fürstenhause und ihrer gleichlaufenden Politik ergab sich von selbst die Beteiligung Braunschweigs an dem Kriege. Das besondere Verdienst des Herzogs Ferdinand war es, die mit Österreich verbündeten Franzosen, die versuchten, auf der großen Heerstraße Köln-Berlin auf Preußens Hauptstadt vorzustoßen, mit seinem Heere zurückgeschlagen zu haben.

Es war nur zu natürlich, dass bei dieser Kriegslage der Weserkreis stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Schon 1757 drangen die Franzosen bei Höxter über die Weser und lieferten am 17. Juli bei Arholzen ein blutiges Gefecht. Sie überschwemmten die Gegend wie eine Wasserflut, verheerten die Felder, verwüsteten die Gärten und nahmen den Bewohnern, was sie in ihren Häusern hatten, besonders Brotkorn, Vieh und Pferde. Sie brachten Stadtoldendorf in ihre Gewalt, wodurch der Geistliche zur Flucht nach Hellenthal gezwungen wurde. Im September und Oktober 1760 hausten die Feinde abermals übel in Amelungsborn, bis sie von General Luckner aus dem Heere Herzogs Ferdinand vertrieben wurden. 1761 drangen sie nochmals von Westfalen her bei Höxter über die Weser, um über Hildesheim nach Braunschweig zu marschieren und dort Winterquartiere zu beziehen. Wilhelm Raabe schreibt darüber in seinem historischen Roman „Odfeld“:

„Der französische Marschall, Herzog Broglio, sandte seinen Quartiermacher voraus mit dem Befehl an den Amtmann Hartmann: Zu jeglicher Stunde sind 15 vierspännige Wagen für Heerestransport bereitzuhalten! Der Amtmann ging selbst hinaus, um die Holenberger, Negenborner und Golmbacher Bauern für diesen Dienst zu dingen. Er machte zugleich bekannt: Wer in den besetzten Landen mit Hab und Gut, Pferden, Horn- und anderem Vieh vor dem Feinde in die Wälder flüchtet und nicht gleich zurückkommt, wenn die Franzosen ins Dorf rücken, dem wird das Haus angesteckt, er selbst ohne Gnade vor seiner Türe gehängt. Wenn man ihn mit seinen Habseligkeiten in den Klüften und Schluchten ertappt, aufgräbt und in sein Dorf zurückgeschleppt hat. –

Es war ein trüber Novembertag, als der Amtmann, schwer mit Sorgen beladen, die aufgeweichte, zerfahrene Landstraße dem Kloster zuging. Der Wind fuhr über die Stoppel; aber die, welche das Korn gesät hatten, hatten es wahrlich zum wenigsten für sich geerntet. Die Waldungen trugen überall Spuren, dass Heereszüge sich ihre Wege durch sie gebahnt hatten. Überall Spuren und Gedenkzeichen, dass schwere Geschütze und Bagagewagen mit Mühe und Not über die Straße und durch die Hohlwege geschleppt worden waren. Zerstampft lagen die Felder und Wiesen. Kochlöcher waren überall eingegraben, Äser von Pferden und krepiertem Schlachtvieh, noch häufig unvergraben in den Gräben und Büschen und an den Wassertümpeln der Verwesung überlassen. In diesem Augenblick kam von der Weser ein dumpfes Murren und Dröhnen. Einmal, zweimal, zum dritten Male wie ein Faustschlag an eine Tür. ‚Das Kanon!‘ murmelte der Amtmann von Amelungsborn. ‚Ja, sie sind wieder auf dem alten Kriegs- und Heerwege von Höxter über Holzminden. Morgen haben wir sie von neuem hier, hier am Ith, auf dem Odfelde, im Kathagen.‘ Am Kloster erwartete ihn seine Nichte. Sie rief voller Entsetzen: ‚Sie kommen, sie kommen zu Tausenden! Nichts werden sie verschonen. Dassel brennt wieder mal! Der ganze Solling steht im Feuer! Über Lüthorst sind sie mit der Hauptmacht hinaus. In Stadtoldendorf sind die weißblauen Dragoner wieder, die Schweizer sind auf dem Wege hierher und sind wieder die Schlimmsten, wie im Sommer. Nicht mal verkriechen soll man sich in Wald und Erde! Sie hängen jeden, den sie aus dem Busch ziehen, und die Mädchen nehmen sie mit. O liebster Himmel, was sollen wir tun?‘ Der Amtmann beruhigte sie: ‚Unser guter Herzog Ferdinand, wenngleich eben erst von seinem Fieberlager zu Ohr entstanden, wird seine hannoverschen, hessischen, braunschweigischen, englischen Truppen aufs neue zurechtrücken und zum Schutze seiner Heimat vor den Feind führen und nach Lutter am Barenberge, nach Alfeld und der Hube gegen Einbeck, um den Franzosen den Weg zu verlegen – über Koppenbrügge und Kapellenhagen auf Wickensen, über Bodenwerder nach Stadtoldendorf, am Ith entlang nach Wickensen, Hardenberg führt schwere Geschütze, um den Rückzug abzuschneiden.‘ – Als er mühsam die Steintreppe zur Haustür hinaufstieg, hatte er die Überzeugung, dass alles, was der Satan in seinem Sack habe, über ihn ausgeschüttet werde. –“

Damit hatte der Amtmann aus Raabes Roman nicht unrecht. Die Franzosen besetzten das Kloster abermals. Die Klosterakten vom Jahre 1761/1762 besagen darüber: „Die Felder wurden von ihnen rein ausfouragiert, alle vorhandenen Korn- und sonstige Früchte, auch Viktualien weggenommen, das gesamte Vieh weggetrieben und überhaupt alles dergestalt ausgeplündert und verheert worden. Daß nichts zum Haushalt übrig geblieben.“ – Und an anderer Stelle heißt es: „Nachdem in diesem Jahre die französischen Truppen das Kloster gänzlich ausfouragiert und ausgeplündert haben, mithin von den Pachtstücken keine Einnahme gewesen ist, so ist von Fürstlicher Kloster-Ratsstube zur Ausgabe anhergesandt:

Dazu musste dem Amtmann auf drei Jahre die Pacht, 5 614 Taler jährlich, erlassen werden. Er war nicht einmal in der Lage, dem Organisten der Klosterkirche und Schulmeister von Holenberg, Friedrich Hartung Reps, das ihm zustehende Deputatkorn zu liefern; es musste von der Golmbacher Erbzinsmühle bezogen werden. Von dem zu liefernden Zehnten im Jahreswert von 2 101 Talern 5 guten Groschen 2 Pfennigen war 1761/1762 nichts eingekommen; nur Bodenwerder und Brevörde hatten zwei Drittel bezahlt. Dass auch das dem Kloster am nächsten liegende Holenberg von den Franzosen schwer geschädigt wurde, ist anzunehmen, wenn auch kein Geschichtsschreiber derzeit darüber berichtet hat. Musste doch der Halbspänner Joh. Heinrich Meyer seinen Hof (Nr. 3), den sein Großvater schon besessen hatte, am Kriegsschluss wegen Vermögensverfall verlassen. Ein Negenborner Halbmeierhof (Nr. 38) musste zu gleicher Zeit und aus gleicher Ursache vom Amtmann angekauft werden.

Als weitere Folgeerscheinungen des Siebenjährigen Krieges mögen noch kurz genannt sein: Amelungsborn unterhielt eine ganze Reihe arme Kinder. Die Ausbesserung der Klosterscheunendächer kostete 1761/1762 242 Taler 8 gute Groschen, die der sonstigen Gebäude 197 Taler 21 gute Groschen 1 Pfennig. 1761 wurde Anna Christine Rosen, Ehefrau von Hans Heinrich Rosen Nr. 41, von einem Soldaten überfallen und vergewaltigt. 1784 kostete 1 Himpten Roggen 1 Taler. Der Klosterkrug in Amelungsborn wurde 1784 für 4 200 Taler als Massivgebäude anstelle des alten Fachwerkhauses neu aufgebaut. 1762 kostete 1 Himpten Roggen 3 Taler 12 gute Groschen. Zum Schutze des im Kriege arg geschädigten Waldes dienten folgende Bestimmungen: 1763 sollte zu Zäunen Holz aus der Forst nicht abgegeben werden, als Ersatz sollten lebende Hecken dienen. Als Bauholz wurde 1769 nur noch Tannenholz forstseitig abgegeben. Wo Eichenholz unentbehrlich sei, sollten Sollingsteine genommen werden. Bezüglich der überhandnehmenden Wilddiebereien wurden harte Strafen angedroht und dem Angeber, dessen Name verschwiegen bleiben sollte, Belohnung zugesichert.

1760 wurde die Klosterschule nach Holzminden verlegt und mit der dortigen Stadtschule (Lateinschule) vereinigt. Schon 1756 hatte der Herzog die „Ordnung der vereinigten Kloster- und Stadtschule“ erlassen. Infolge der Schwierigkeiten des Siebenjährigen Krieges konnte die Eröffnung der Schule aber erst am 15. Januar 1760 durch den Generalsuperintendenten und Abt von Amelungsborn Ritmeier erfolgen. Der Abt behielt die Leitung und die Schule führte auch weiter den Namen „Amelungsborner Klosterschule“. Aus dieser Schule entwickelte sich das Gymnasium, dessen Direktoren bis ins 19. Jahrhundert den Titel „Prior von Amelungsborn“ führen. Mit der Verlegung der Klosterschule endeten auch die täglichen Gottesdienste in der Klosterkirche.

Zur Abdeckung der übermäßigen Staatsschulden, zu denen die großen Militärlasten sowie die Vorliebe der Landesfürsten für fürstlichen Aufwand nicht unwesentlich beigetragen hatte, griff die Landesregierung zu einem Mittel, das von jedem Deutschen als Versündigung am deutschen Volke verurteilt werden muss. Sie stellte in dem Nordamerikanischen Unabhängigkeitskriege (1776–1783) England, das damals kein stehendes Heer hatte, eine aus Landeskindern gebildete Heerestruppe gegen eine ansehnliche Geldentschädigung zur Verfügung. Stadtoldendorf, damals Garnison, stellte zu dieser unglücklichen Mietstruppe, die mit ihrem Blute die Schulden des Landes bezahlen musste, auch einen Teil. Ebenfalls wurden zwei Holenberger mit nach Amerika geschickt und kehrten nicht wieder. Es waren:

Heinrich Jürgen Gömann, Tochtermann von Heinrich Loges Nr. 29, der 1777 als englischer Legionär nach Amerika geschickt wurde und dessen Schicksal unbekannt geblieben ist. Daniel Kreikenbohm, Verwandter von Kleinköter Konrad Kreikenbohm Nr. 6, von dem es heißt: „als Soldat mit nach Amerika geschickt, aber nicht zurückgekehrt, von dessen Leben und Tod nichts bekannt ist.“ Er wurde laut Kirchenbuch 1804 für tot erklärt.

Aus vorstehenden urkundlichen Angaben kann man den Schluss ziehen, dass die Engländer sich nicht verpflichtet fühlten, über die Schicksale der von ihnen angeworbenen Fremdenlegionäre dem Heimatlande Nachricht zu geben, oder sollte die Landesregierung mit Rücksicht auf die berechtigte Erregung der Bevölkerung über das unwürdige Handelsgeschäft es für zweckmäßig gehalten haben, die eingehenden Nachrichten den Beteiligten vorzuenthalten?

Eine wichtige, für die Landwirtschaft segensreiche Maßnahme war die Allgemeine Landvermessung vom Jahre 1756, die von Herzog Karl I. in Werk gesetzt wurde.

Die Ergebnisse derselben sind in der amtlichen Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von Holenberg niedergelegt und werden von Karten der Gemarkung unterstützt (Landes-Haupt-Archiv in Wolfenbüttel). Zur Kennzeichnung ihres für jeden der damals bestehenden Hofstellen wichtigen Inhalte diene nachstehender Auszug.

Auszug aus der Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von Holenberg (1756).

Holenberg hat 50 Hofstellen.

6 Halbmeier:1.Johann Heinrich MeyerNr. 3
2.Michael GrimmeNr. 4
3.Anton GörgesNr. 5
4.Christoph SchmidtNr. 11
5.Konrad JünckeNr. 12
6.Harm SchmidtNr. 13
2 Viertelmeier:1.Christoph StapelNr. 1
2.Hans Jürgen VerwohlNr. 2
4 Großköter:1.Harm BartelsNr. 7
2.Hans Jürgen FrohmeNr. 8
3.Hans Jürgen ReineckeNr. 14
4.Anton BöckerNr. 15
7 Kleinköter:1.Christian StroteNr. 48
2.Christoph TackeNr. 28
3.Erich Jürgen GarveNr. 18
4.Wilhelm MönkemeyerNr. 17
5.Anton StapelNr. 10
6.Anton SteinbrinckNr. 9
7.Andreas ReineckeNr. 6
24 Brinksitzer:1.Christian SchirmerNr. 44
2.Hans Heinrich RoseNr. 41
3.Heinrich AhlbrechtNr. 36
4.Karl ArstenNr. 42
5.Joh. Heinrich TackeNr. –
6.Christoph WangenheimNr. 34
7.Andreas MöllerNr. 31
8.Konrad MönkemeyerNr. 32
9.Christoph HasperNr. 47
10.Wilhelm KüsterNr. 26
11.Joh. Heinrich KüsterNr. 30
12.Andreas LogesNr. 29
13.Erich SörgesNr. 25
14.Joh. FrohmeNr. 24
15.Joh. RitterbuschNr. 23
16.Joachim FrohmeNr. 22
17.Heinrich SchürtzebergNr. 65
18.Jürgen KeeseNr. 20
19.Christian LottNr. 16
20.Jürgen MeyerNr. 27
21.Konrad SchürzebergNr. 21
22.Konrad LogesNr. 35
23.Hs. Heinrich SchmidtNr. 45
24.Konrad Garben ErbenNr. 38
(Von den Brinksitzern fehlt 46, das damals als Forstdienstgehöft des Klosters abgabefrei war. Erst 1761 wird es zu den Brinksitzerstellen gerechnet.)
7 Anbauer:1.Hans Heinrich GarbeNr. 37
2.Hans Heinrich BitterNr. 33
3.Leop. RitterbuschNr. 40
4.Ernst Heinrich BöckerNr. 43
5.Friedrich OuanteNr. 39
6.Winterfelds ErbenNr. 52
7.Christoph RidderbuschNr. 53

Außerdem hat Holenberg ein Schulhaus (Nr. 19), ein Hirtenhaus (Nr. 51), ein Backhaus (Nr. 50) und eine Kloster-Zehntenscheune (Nr. 49). Holenberg hat keine wüsten Stellen mehr. Das Dorf steht unter der Gerichtsbarkeit von Amelungsborn, das Obergericht ist im Amt Forst. Von allen Winter- und Sommerfrüchten muss der fünfte Schoß, im Brachfelde der zehnte an Amelungsborn gegeben werden. Jeder Meier kann jährlich 1 Morgen Roggen und 1 Morgen Hafer zehntfrei ernten. Schäferei ist nicht vorhanden, die Schafe werden in der Amelungsborner Herde geweidet. Holenberg besitzt an Vieh: 49 Pferde, 4 Fohlen, 47 Kühe, 14 Rinder, 2 Kälber, 31 Schweine, 7 Ziegen, 2 Schafe (wohl ohne die in der Amelungsborner Herde). Holenberg hat jährlich zu leisten: Spanndienst: 297½ Tage, Handdienste 1758¼ Tage, Wiesen-, Garten-, Rollzins 10 Taler 5 gute Groschen 2 Pfennig, an Hühnern 51 Stück, an Eiern 17 Schock 20 Stück.

Die Gesamtfläche beträgt:
Meierland474 Morgen31 Quadratruten
Rottland (Rodeland)58 Morgen87 Quadratruten
Wiesen48 Morgen3 Quadratruten
Hausstellen39 Morgen115 Quadratruten
Koppelhude (gemeinsame Weide mit Negenborn und Amelungsborn)108 Morgen107 Quadratruten
Bäche3 Morgen111 Quadratruten
Klosterteiche4 Morgen14 Quadratruten
Feldwege10 Morgen– Quadratruten
Gärten17 Morgen74 Quadratruten
Dreische (unbebautes Land)59 Morgen72 Quadratruten
Hudekämpe (zur allgemeinen Nutzung)88 Morgen37 Quadratruten
Privathude (Waldweide)301 Morgen21 Quadratruten
Wege16 Morgen110 Quadratruten
Sümpfe– Morgen114 Quadratruten
Dorfstellen15 Morgen40 Quadratruten
Insgesamt1 247 Morgen96 Quadratruten

Holenberg gibt den Fünften von 471 Morgen 3 Quadratruten, den Zehnten von 8 Morgen 4 Quadratruten, zehntfrei sind 53 Morgen 111 Quadratruten.

Die Fischerei gehört dem Kloster Amelungsborn, es besitzt einen Teich an der Vorderen Bremke von 3 Morgen 41 Quadratruten und einen an dem Mollerbach von 93 Quadratruten.

Alleinhude hat Holenberg nur über dem Dorfe, im Neuen Kampe und über den Holzwiesen, „wo das Kloster auch mit den Schafen nicht herziehet.“ Für Hornvieh hat es eigene Hude in den Revieren Große und Kleine Helle, Himbeerkopf und Steinweg. Koppelweide mit Amelungsborn besteht in folgenden Teilen der Feldmark: Kloster Dickte, Kathagen, Kuhgrube, Odfeld, Bützebruch, Teibock, Tollburg, Am Hüttenholze, Am Baxeberge. Koppelweide mit Negenborn besteht auf der Hufenbreite (vom Negenborner Graben bis ans Klosterland).

Viehzucht: Ein Meier zieht jährlich etwa ein Kalb, um bloß eine abgehende Kuh zu ersetzen, weil die Weide schlecht ist. Die Schweinezucht ist ebenso schlecht, weshalb die meisten Besitzer zur Notdurft zukaufen müssen.

Ackerbau und Aussaat:
1 Morgen RoggenAussaat: 2 HimptenErnte: 8 Himpten
1 Morgen GersteAussaat: 2 HimptenErnte: 8 Himpten
1 Morgen HaferAussaat: 3 HimptenErnte: 9 Himpten
1 Morgen ErbsenAussaat: 2 HimptenErnte: 6 Himpten
1 Morgen BohnenAussaat: 3 HimptenErnte: 6 Himpten
1 Morgen WickenAussaat: 2 HimptenErnte: 6 Himpten
1 Morgen SommersaatAussaat: 3⁄16 HimptenErnte: 6 Himpten

Weizen, Kohl, Wintersaat, Linsen, Rüben werden nicht angebaut, Kartoffeln nur im Garten. Tabak und Fenchel wachsen hier nicht. Steinbrüche sind im Klosterholze. Ein Fuder Dachsteine kostet 33 gute Groschen, Legesteine 1 Taler 12 gute Groschen.

Sand, Ton, Torf, Grand gibt es nicht. Gips wird von Stadtoldendorf (1 Himpten = 1 guter Groschen), Kalk (1 Himpten = 4 gute Groschen) von Heinade, Mergel von Negenborn, Lehm vom Felde geholt. Quellen liegen im Neuen Kampe, woher Amelungsborn das Röhrenwasser bezieht, und im Baxeberggraben. (Die beiden Quellen am Steinwege und die auf der Holzwiese werden nicht angegeben.)

Handwerker: Schmied, Rademacher. Schneider sind nicht vorhanden, aber ein Altflicker als Schuster. Leineweber sind meist alle Brinksitzer und Häuslinge. Es gibt einen Gemeindebäcker, der jährlich 10 Taler Backhauspacht zahlt.

Häuslinge: Tönnies Latut auf Harm Bartels Hof Nr. 7, Jürgen Hartmann und Franz Keese auf Christian Lots Hof Nr. 16, des Schäfers Frau auf Christoph Küsters Hof Nr. 26, Soldat Konrad Zörges bei Konrad Loges Nr. 35.

Außer den im vorstehenden wiedergegebenen allgemeinen Angaben über Holenberg vom Jahr 1756 enthält die Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung noch über jede der damaligen Hofstellen Einzelangaben, von denen hier ein Beispiel angeführt werden soll.


Grundbesitz:
Haus- und Hofraum– Morgen49 Quadratruten
Garten Mollerbeksfeld– Morgen42 Quadratruten
Garten Mollerbeksfeld– Morgen40 Quadratruten
Meierland47 Morgen82 Quadratruten
Einschürige Wiesen6 Morgen33 Quadratruten
Hudekamp4 Morgen11 Quadratruten
insgesamt:59 Morgen17 Quadratruten

Lage der Pläne:
1.Winterfeld in der Hufenbreite von der Buge an1 Morgen17 Quadratruten
2.desgleichen4 Morgen40 Quadratruten
3.Sommerfeld im Hufen-Paulsfeld von der Buge an1 Morgen106 Quadratruten
4.desgleichen1 Morgen29 Quadratruten
5.Sommerfeld vor dem Weinberge vom Bärenbusch an1 Morgen1 Quadratruten
6.desgleichen3 Morgen44 Quadratruten
7.desgleichen4 Morgen72 Quadratruten
8.Brachfeld unter dem Beerenbusche3 Morgen52 Quadratruten
9.desgleichen2 Morgen45 Quadratruten
10.Brachfeld am Weinberg1 Morgen4 Quadratruten
11.desgleichen1 Morgen3 Quadratruten
12.Sommerfeld am Weinberge– Morgen112 Quadratruten
13.desgleichen4 Morgen55 Quadratruten
14.Sommerfeld im Rischenfeld vom Dorfe an1 Morgen20 Quadratruten
15.desgleichen3 Morgen27 Quadratruten
16.Winterfeld im Mollerbeksfeld von der Buge an2 Morgen43 Quadratruten
17.desgleichen1 Morgen41 Quadratruten
18.Winterfeld im Distelkamp von der Mollerbekswiese an4 Morgen54 Quadratruten
19.desgleichen2 Morgen83 Quadratruten

Lage der Wiesen:
Vordere Bremke (Speckenkamp)3 Morgen98 Quadratruten
Holzwiese2 Morgen112 Quadratruten
Im großen Kampe– Morgen47 Quadratruten

Lage der Hudekampe:
In der Bremke2 Morgen8 Quadratruten
Im Holze2 Morgen2 Quadratruten

(Anmerkung: Der geringe Viehbestand ist wohl durch Verluste zu erklären, denn Hof 48 hatte zum Beispiel zu jener Zeit 4 Pferde, 2 Kühe, 2 Schweine.)

Einzelangaben aus dem 18. Jahrhundert

5. Das 19. Jahrhundert

Das 19. Jahrhundert hatte man mit Feiern des Jubels, mit Pauken und Trompeten angefangen. Aber es sollte in der Zukunft wenig Grund zum Feiern geben. Mit dem Untergang Preußens nach der Schlacht bei Jena und Auerstädt war auch das Schicksal des Landes Braunschweig entschieden. Es wurde zum Königreich Westfalen geschlagen und von Kassel, der Hauptstadt von Napoleons Bruder Jerome, regiert. Der Weserkreis wurde zum Departement Leine mit der Hauptstadt Göttingen, zum Distrikt Einbeck und zum Kanton Stadtoldendorf gelegt. Die Verwaltung des Kantons lag in den Händen des früheren Rechtsanwalts Bach, der den Titel „maire“ (Bürgermeister) führte und seinen Sitz in Stadtoldendorf hatte. Es wurde nach französischen Gesetzen regiert. Die Amtssprache war französisch. Die Gesetze wurden in französischer und deutscher Sprache erlassen. Das folgenschwerste Gesetz, das die Knechtung unter ein fremdes Joch am schmerzlichsten fühlbar machte, war das Konskriptionsgesetz. Es bestimmte, dass jeder zum Militärdienst taugliche Westfale vom 20. bis 25. Jahre zum Heeresdienst und im Kriegsfalle zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet war. Wer sich der Militärdienstpflicht entzog, wurde mit schweren Strafen belegt, nicht nur er, sondern auch seine Familie. Eine in Stadtoldendorf berittene Polizeitruppe von dreißig Mann hatte die Aufgabe, Fahnenflüchtige einzufangen. Das Volk nannte diese Häschertruppe spöttischerweise Strickreiter, weil sie ihre Gefangenen mittels eines am Sattel befestigten Strickes nach Stadtoldendorf führten, von wo sie nach Kassel weiterbefördert wurden. So entstand die noch heute gebräuchliche Redensart: „Ab nach Kassel!“ – Von Wichtigkeit war auch die Einführung des Zivilstandsgesetzes. Es bestimmte, dass staatliche Beamte sogenannte Zivilstandsregister führen sollten, die Eintragungen über Geburt, Ehe und Tod sämtlicher Bürger enthalten sollten. Zum Zivilstandesbeamten wurde der Superintendent bestellt.

Für das Kloster Amelungsborn waren folgende Erlasse aus dieser Zeit von Bedeutung:

  1. Die Einkünfte des Klosters wurden zu Belohnungen für geleistete Dienste an die Generale Frederic Auguste, Marschall Marmont, Herzog von Rayusa und Graf Hullin bestimmt. Den Rest erhielt König Jerome.
  2. Das Klostergericht wurde aufgehoben und dessen Befugnisse dem Fürstlichen Kreisamt (Amtsgericht) Eschershausen übertragen.
  3. Auch die Hägergerichte wurden aufgelöst.
  4. Die Dienstpflicht der Häuslinge wurde aufgehoben.
  5. Die Klosterkrüge wurden in Negenborn auf drei und in Holenberg auf zwei erhöht.
  6. Der Geburtstag Jeromes musste alljährlich würdig begangen werden. Eine Verordnung für die Feier des 13. November 1808 setzte die kirchliche Feier fest: Festgeläut. Predigt über 1. Timotheus 2, 1–2. Allgemeines Kirchengebet.

Es mochte wohl schwer sein in dieser unruhigen Zeit, Dienste und Zehnten in natura ableisten zu lassen, sie wurden 1809 bis 1822 von Oberamtmann Körber an die Pflichtigen verpachtet. Die gesamten Herrendienste brachten jährlich 528 Taler, 3 gute Groschen und 10 Pfennig ein. Die Summen für den Zehnten können nicht angegeben werden. Die sogenannte Konsumtionssteuer, das heißt Steuer auf Lebensmittel, Mahlen, Schroten und Schlachten, wurde 1813 von Amtmann Körber mit 360,70 Franken (= 92 Talern, 20 guten Groschen, 2 Pfennig) bezahlt. – An den völlig verwahrlosten Pfarrgebäuden wie an der Kirche, deren Sakristei den Aufenthalt des Geistlichen nicht gestattete, weil die Fenster mit Lumpen und Hede verstopft werden mussten, wurde während der Fremdherrschaft und der Folgezeit nichts gebaut oder gebessert.

In der westfälischen Zeit hatten die Bewohner des Weserkreises unter Kriegslasten schwer zu leiden. Unaufhörliche Kriege Napoleons forderten von der Landbevölkerung nicht nur Leistungen an Fuhren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sondern auch große Blutopfer für die fremden Herren. Um den mit den zahlreichen Truppendurchzügen verbundenen Requisitionen zu entgehen, flohen die Bewohner mancher Ortschaften mit den Pferden und Fahrzeugen in die schützenden Wälder oder verkrochen sich in Heu- und Strohvorräten auf den Hausböden, aus denen die Bajonette der suchenden Soldaten sie herausholten.

Die Zahl der in den Napoleonischen Kriegen gefallenen Holenberger ließ sich nicht feststellen. Von den Söhnen Holenbergs, die an dem Zuge des „schwarzen Herzogs“ bis zur Nordsee teilnahmen, dann über England nach Spanien geschafft wurden, um dort als deutsch-englische Legion den Kampf gegen Napoleon fortzusetzen wird genannt „Sohn Böker von Hof 15, in Spanien geblieben.“ Auf dem Zuge Napoleons gegen Russland 1812 kamen von den braunschweigischen Regimentern 5 000 Mann um. Genannt werden von Holenberg Karl Verwohl, geboren 1789, zweiter Sohn von Anton Verwohl Nr. 2 und Heinrich Schmidt, geboren 1776, Sohn von Halbmeier Schmidt Nr. 11. Dass auch eine große Anzahl Holenberger an den Kriegen des Freiheitskampfes teilgenommen haben, beweisen die wiederholten Angaben im Kirchenbuche, nach denen sich Soldaten trauen lassen haben.

Nach den Freiheitskriegen erließ Herzog Friedrich Wilhelm im Jahre 1814 Verordnungen über die Verwaltung der Lande im Weserdistrikt, der bis zur Leine reichte. Es wurden die Kreisgerichte Holzminden, Ottenstein, Eschershausen und Greene eingerichtet. Doch schon 1823 wurde eine neue Gerichtsverfassung eingeführt.

Holzminden erhielt ein Distriktsgericht und die Kreisgerichte wurden in Kreisämter umgewandelt, denen die untere Gerichtsbarkeit und Verwaltung in ihrem Bereich oblag. 1825 wurde auch in Stadtoldendorf ein Kreisamt eingerichtet, zu dessen Bereich auch Holenberg gehörte. 1833 wurden die Kreisämter in Ämter umbenannt und in Verwaltungsangelegenheiten der im Jahre 1832 gebildeten Kreisdirektion in Holzminden unterstellt. 1850 erfolgte die völlige Trennung von Justiz und Verwaltung. Die Ämter hießen jetzt Amtsgerichte und waren nur noch reine Justizbehörden, denen das Kreisgericht in Holzminden als Berufungsinstanz übergeordnet war. Die Verwaltung wurde jetzt allein von den Gemeindebehörden und der Kreisdirektion durchgeführt.

Die Ablösung von Zehnt und Diensten

Von höchster Bedeutung für den Bauernstand war die 1835 beschlossene Ablösungsordnung. Sie ermöglichte es den Pflichtigen, sich von den auf ihrem Grund und Boden haftenden Lasten durch eine Geldentschädigung oder Abgabe von Grundstücken zu befreien, zu lösen. Am 1. Januar 1837 machte sich Holenberg frei von der alten Verpflichtung, den fünften beziehungsweise zehnten Teil seiner Ernte an den Eigentümer seines Grund und Boden, das Kloster Amelungsborn, abgeben zu müssen. Wenn wir die Bedeutung der Befreiung von der Zehntlast in vollem Umfange würdigen wollen, so müssen wir uns in die Vorzeit des Zehnt zurückversetzen. Der Grund und Boden gehörte nicht denen, die ihn bebauten, sondern einem fremden Herrn, dem Grundherrn. Die Bauern waren nur Nutznießer, wenn der Hof auch an Söhne oder Töchter vererbt werden konnte. Sie mussten dieses Recht der Nutzung immer wieder von neuem erkaufen durch jährlich wiederkehrende Abgaben und Leistungen an den Grundherrn. Die wichtigste Abgabe war der Zehnt. Man unterschied: Fruchtzehnt, Fleischzehnt und Eierzehnt. Der Fruchtzehnt war der bei weitem wertvollste. Jeder, der Meierland bewirtschaftete, also auch Köter und Brinksitzer, mussten davon den Zehnt an das Kloster geben. Er war nach Größe des Hofes, nach Menge und Güte der genutzten Fläche verschieden hoch. Die Halbmeier hatten zum Beispiel 1836 und früher jeder 48 Morgen Acker und 12 bis 24 Morgen Wiesen und Hude. Dieser Besitz hätte genügt, eine Familie zu ernähren; aber die Ernteerträge waren nur gering. Der Acker, der in zahlreiche Stücke geteilt war, ein Halbmeier hatte 21 bis 28 verschiedene Pläne, stand unter dem Flurzwang und musste nach dem Gesetz der Dreifelderwirtschaft bebaut werden.

Teil ITeil IITeil III
1. JahrWinterfruchtSommerfruchtBrachfrucht
2. JahrSommerfruchtBrachfruchtWinterfrucht
3. JahrBrachfruchtWinterfruchtSommerfrucht

Winterfrucht war bis 1836 fast ausschließlich Roggen. Für Weizen war der Boden zu mager. Amelungsborn, mit seinen 900 Morgen, baute nur 24 Morgen dieser Fruchtart an. Sommerfrucht war Gerste und Hafer, auf zwei Morgen Gerste kamen drei Morgen Hafer. Gerste war früher Brotfrucht.

Von 16 Morgen Brachland waren 2 bis 3 Morgen noch reine Brache, 5 bis 6 Morgen Bohnen oder Wicken, 1½ Morgen Erbsen, 1¾ Morgen Klee, 1¾ Morgen Kartoffeln, 1½ Morgen Flachs, 4 Quadratruten Sommersaat, 3 Quadratruten Linsen. Diese starre Fruchtfolge hätte befriedigende Ernten bei hinreichender Düngung geben können. Diese fehlte aber; denn Kunstdünger war in der Zehntzeit unbekannt. Die Bemergelung des Ackers, die in jenen Jahren als Behelfsmittel angewandt wurde, war kostspielig und zu umständlich. Als einziges Düngemittel blieb der Stalldünger, der aber wegen der geringen Viehhaltung nicht in genügender Menge anfiel.

1836, als man die Höhe des Ablösungskapitals für den Fruchtzehnt feststellen wollte, wurden für Holenberg folgende Erträge je Morgen amtlich festgesetzt: Roggen 9 Himpten, Gerste 9 Himpten, Hafer 12 Himpten, Bohnen und Wicken 8 Himpten, Erbsen 7 Himpten, Sommersaat 4 Himpten, Kartoffeln 5 Himpten, Klee 6 Zentner, Flachs 70 Bund. An Brache wurde der fünfte Teil des Ackers gerechnet. Was war nun der Zehnt? Der Name könnte die Meinung aufkommen lassen, dass der zehnte Teil der Erträge gegeben werden musste. In den frühesten Zeiten mag das der Fall gewesen sein. Aber wie alle Steuern und Lasten mit der Zeit wachsen, so ist es wohl auch hier gewesen; aus dem Zehnt wurde mit der Zeit der Fünft. Der Fünfte wurde von den Höfen Holenbergs von allen Winter- und Sommerfrüchten, also von Roggen, Gerste und Hafer gegeben. Nur von Brachfrucht, also von Hülsenfrüchten, Flachs, Sommersaat, Futterkräutern und Kartoffeln wurde der zehnte Teil gegeben. Der Zehnt von Flachs wurde stets mit Geld bezahlt, wohl deshalb, weil die Bearbeitung des Flachses für das Kloster zu umständlich war.

Holenberg zahlte 1651: 1½ Taler, 1680: 2 Taler, 1693: 4 Taler an Flachszehnt. Jeder Meier hatte 1 Morgen Roggen und 1 Morgen Hafer zehntfrei.

Holenberg 1756 hatte 453 Morgen zehntpflichtigen Acker und 1836 waren es 544 Morgen, also 90 Morgen mehr. Dieser Zuwachs ist so zu erklären, dass nach und nach Teile der Feldmark, die sonst ungenutzt gelegen hatten, urbar gemacht wurden. Sie waren, solange sie mit Hacke und Spaten bearbeitet wurden, zinsfrei. Wenn sie aber unter den Pflug kamen und Erträge brachten, dann wurden sie vom Kloster zu dem zehntpflichtigen Acker gerechnet. Nachzuweisen ist das zum Beispiel bei dem von dem Heydeschen Kampe vor dem Bützeberge, den Rodekämpen von den Höfen 9 und 10 „An der Grundlose“, sowie bei dem Rodekampe des Hofes Nr. 16 „Auf dem Rode“. Alle vier waren bei der Ablösung zehntpflichtig.

Obige 544 Morgen Zehntland waren 1836 im Besitz von 26 Holenberger und 3 Negenborner Höfen. Es waren 6 Halbmeier (295 Morgen), 2 Viertelmeier (51⅚ Morgen), 4 Großköter (87 Morgen), 5 Kleinköter (58 Morgen), 9 Brinksitzer (37¾ Morgen), 3 Negenborner (13¾ Morgen). Das Zehntland lag in den Flurteilen: Distelkamp, Kleine Breite, Mollerbachsfeld. Rischenfeld, Obere und Untere Hufenbreite, Weinbergsfeld, Erdbrücke.

Folgende Flurteile hatten kein Zehntland: Odfeld (250 Morgen), Neuer Kamp (56 Morgen), Hufenbreite Mitte (46 Morgen), Obere und Untere Teichbreite (66 Morgen). Vier Teiche und ein Weinbergsplan (12 Morgen), ferner 200 Morgen Hudekämpe, 60 Morgen Dreische, 45 Morgen Rottland, 17 Morgen Gärten und 48 Morgen Wiesen. Zehntfrei waren Rottkämpe, von denen nur ein niedriger Rottzins erhoben wurde, Wiesen und Gärten, die nur mit einem geringen Wiesen- und Gartenzins belegt waren; Hude, die aber hudepflichtig war.

Der Hühner- und Eierzehnt musste von allen Hofstellen gegeben werden, deren Häuser einen Schornstein hatten. Darum wurde dies Huhn auch Rauchhuhn genannt. Es gaben jährlich: Meier: 4 Hühner, 80 Eier; Halbmeier: 2 Hühner, 40 Eier; Großköter: 2 Hühner, 40 Eier; Viertelmeier, Kleinköter, Brinksitzer und Anbauer: 1 Huhn, 20 Eier. Statt 40 Eier konnten 12 gute Groschen gezahlt werden. 1615 gab Holenberg 28, 1660: 15, 1680: 21 Hühner. 1756 betrug das Soll an Hühnern 52 Stück und an Eiern 17 Schock und 20 Stück. Bei den Ablösungsverhandlungen ist an keiner Stelle etwas von Hühner- und Eierzehnt vermerkt. Es scheint so, als ob sich diese Abgabe unberechtigterweise eingeschlichen hatte und, weil sie der Rechtsgrundlage ermangelte, nicht abgelöst zu werden brauchte.

Anders verhielt es sich mit dem Gänsezehnt. Wer mehr als zwei Gänseküken hatte, musste eins davon – aber auch nur eins bei weit größerer Zahl – an das Kloster geben. Es wurde Johannistag vom Kloster abgeholt. Wer es hinbrachte, erhielt einen Knobben Brot, „so ein Pfund ausmacht“, und einen Käse. Die Zahl der abgelieferten Gänse war äußerst gering. Zu vier verschiedenen Zeiten wurden in den Klosterakten nur 2 beziehungsweise 3 angegeben. 1800 stieg die Zahl auf 8, während Negenborn 13 ablieferte. Der Gänsezehnt scheint nur widerwillig gegeben zu sein. Das beweisen unter anderem die Ablösungsverhandlungen. Die Holenberger Syndikten versuchten dabei, den Gänsezehnt in den Fruchtzehnt einzuhandeln. Dem widersprach aber die Regierung entschieden. Sie bestand darauf, dass ein Sonderablösungskapital neben dem Fruchtzehnt in Höhe von 33 Talern 8 guten Groschen festgesetzt wurde, das von der Staatskasse vorgeschossen und mit dem Kapital für den Fruchtzehnt auf Hypothek geliehen werden sollte. Den Holenbergern sagte aber diese Art der Abtragung nicht zu, sie zahlten am 31. Oktober 1837 das Ablösungskapital für den Gänsezehnt bar ein.

Der Fruchtzehnt wurde auf verschiedene Weise gegeben. Die gebräuchlichste Art war die, dass der Beauftragte des Klosters, der Zehntmoler oder Zehntmaler, von der Feldfrucht, bevor sie vom Acker gefahren wurde, diejenigen Teile auswählte und anzeichnete (mit einem Mal versah), die als Zehnt dem Kloster abgeliefert werden mussten. Der Zehntpflichtige hatte diese in die Zehntscheune (Nr. 49) zu fahren, wo sie von den Handdienstpflichtigen unter Aufsicht des Scheunenvogts ausgedroschen wurden. Stroh und Kaff holten die Ablieferer wieder ab, das Korn bekam das Kloster. Diese Art der Zehntlieferung war also ziemlich umständlich und verursachte auch große Unkosten. Zu verschiedenen Zeiten wurde daher statt der Garben reines Korn als Zins- oder Zehntkorn gegeben. Das geschah immer von den Bauern, die weitab vom Kloster wohnten, in Orten, wo es wegen der geringen Zahl der Zehntpflichtigen keine Zehntscheune gab, zum Beispiel in Brevörde, Ottenstein, Bodenwerder, Golmbach, Arholzen und anderen. Diese Bauern lieferten das Zinskorn in Amelungsborn ab. Ihre Namen und die abgelieferte Kornmenge wurden in das Kornregister eingetragen und die Ablieferer erhielten dabei Speise und Trank. Zeitweilig wurde der Zehnt auch in barem Gelde in vereinbarter Höhe gegeben. Besonders war dies der Fall nach dem Dreißigjährigen Kriege. So sollte Holenberg 1661 für verdungenen Zehnten 103 Taler an Amelungsborn in bar bezahlen. Da es von dieser Summe nur 63 Taler aufzubringen vermochte, musste es die fehlenden 40 Taler anleihen. 1679 pachtete Holenberg den Zehnt für 90 Taler. Auch während der französischen Fremdherrschaft verpachtete Amtmann Körber den Zehnten. Vom 1. Januar 1828 bis 31. Dezember 1836 war er auf neun Ernten letztmalig verpachtet für 350 Taler. Der mit der Zeit steigende Wert des Zehnten wird durch folgende Zahlen veranschaulicht. Er betrug 1661: 103 Taler, 1670: 70 Taler, 1679: 90 Taler, 1694: 53 Taler, 1761: 139 Taler, 1780–1800: 200 Taler, 1828–1836: 350 Taler. Die Wertsteigerung erklärt sich aus der Vermehrung der zehntpflichtigen Ackerflächen, der Verbesserung des Bodens durch Entwässerung und verbesserte Bearbeitung. Der Gesamtbetrag des Zehnten aus 19 Weserorten wird in den Klosterregistern von 1832 in folgender Höhe angegeben:

Stadtoldendorf760 Taler
Arholzen438 Taler
Golmbach400 Taler
Holzminden-Altendorf402 Taler
Lüerdissen312 Taler
Altendorf187 Taler
Warbsen150 Taler
Oelkassen150 Taler
Bodenwerder130 Taler
Wangelnstedt100 Taler
Braak100 Taler
Lütgenade70 Taler
Reileifzen60 Taler
Lüthorst281 Taler
Holenberg400 Taler
Negenborn450 Taler
Lobach560 Taler
Aus anderen Orten788 Taler
6 368 Taler

Die Schwächen des Zehntsystems mussten mit der fortschreitenden wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Änderung und Neugestaltung führen. Dieser Lage trug das Ablösungsgesetz von 1835 Rechnung, indem es bestimmte, dass überall auf Antrag einer Gemeinde die Ablösung vorgenommen werden musste. Staatliche Beamte wurden für die verschiedenen Landesteile bestimmt, die die Verhandlungen mit den Gemeinden führen und nach Genehmigung durch die Regierung die Ablösung vollziehen konnten. Im November 1836 stellten die Vertreter der Gemeinde Holenberg beim Beauftragten der Landesregierung, Amtmann Wilhelm Schröder auf Amelungsborn, den Antrag auf Ablösung des Zehnten. Es wurden zwei Syndikten, Ortsvorsteher Anton Bonhage und Halbmeier Friedrich von der Heyde, von den Zehntpflichtigen gewählt. Diese mussten die Verhandlungen mit dem Vertreter der Landes-Ökonomiekommission führen. Der Jahreswert des Fruchtzehnten wurde auf 302 Taler, 23 gute Groschen, 2 Pfennig und als Ablösungsschuld der 25-fache Wert mit 7 554 Talern, 4 guten Groschen, 11 Pfennig Kurant festgestellt. Die Holenberger waren mit dieser Summe nicht einverstanden und wollten sie nur annehmen, wenn die Klosterzehntscheune der Gemeinde kostenlos übereignet würde. Das Staatsministerium lehnte diese Forderung nicht nur ab, sondern wollte auch den Schätzungswert des Zehnten auf 8 000 Taler erhöht wissen. Falls Holenberg diese Summe nicht anerkenne, so fordere es Feststellung des Wertes des Zehnten von 1817 bis 1830 auf Grund der Kornregister des Klosters. Diese waren aber nicht anzuschaffen, da der frühere Klosterpächter 1830 die Pachtung aufgegeben hatte. Schließlich verstand sich das Ministerium dazu, den auf 33 Taler 8 gute Groschen angesetzten Gänsezehnt in die Summe von 8 000 Talern einzubeziehen. Da die Holenberger jedoch den Gänsezehnt sofort in barem Gelde ablösten, verblieb noch eine Fruchtzehntschuld von 7 966 Talern und 16 guten Groschen, die von der Herzoglichen Hauptfinanzkasse angeliehen wurde. Das entsprechende Ablösungskapital wurde auf das Grundstück jedes Zehntpflichtigen hypothekarisch eingetragen. Die Kosten der Ablösung zahlten Holenberg und Kloster je zur Hälfte mit 16 Talern, 9 guten Groschen und 11 Pfennigen. Sämtliche Pflichtige (29) erklärten durch Namensunterschrift im Hasperschen Klosterkruge zu Holenberg (Nr. 47) am 1. Februar 1838 ihr Einverständnis.

Das Ablösekapital betrug für

Vom 1. Januar 1837 fiel jeglicher Zehnt auch von Gärten, Wiesen und Rottland, von Gänsen, Hühnern und Eiern fort, Amtmann Schröder wurden für den weggefallenen Zehnten von Holenberg jährlich 370 Taler von der Klosterpacht erlassen. Die Zehntenscheune, die ab 1831 gegen eine Jahrespacht von 5 Taler an die Gemeinde verpachtet war, wurde 1839 öffentlich verkauft.

Die Dienste und deren Ablösung

Die Herrendienste gliederten sich in Spann-, Hand- und Forstdienste. Sie mussten von der gesamten Bevölkerung, wenn auch nach Art und Maß verschieden, geleistet werden. Arbeitsleistungen für den Grundherrn als Entschädigung für Nutzung des Grund und Bodens waren von alters her Brauch gewesen. Diese Dienste waren für alle Pflichtigen eine schwere Belastung, nicht nur wegen der Arbeit an sich, sondern auch in Hinsicht auf die Störungen in ihrem Betriebe, die das ganze Jahr hindurch dauerten. Die Abneigung gegen die alten und die offene Widersetzlichkeit gegen neueingeführte Dienste sind daher verständlich. Mussten doch beispielsweise die Meier ein Siebtel ihrer Spannkräfte, die Häuslinge ein Fünfzehntel ihrer Arbeitskräfte dem Kloster opfern. Zu verschiedenen Zeiten sind dann auch die Dienste an die Klostergemeinden verpachtet worden. Das geschah auch nach dem Dreißigjährigen Kriege, als in Holenberg wie in Negenborn zu wenig Gespanne und Tagelöhner vorhanden waren, zur Zeit der französischen Fremdherrschaft und vor der Ablösung der Dienste von Ende 1838 bis Ende 1839. Mit dem 1. Januar 1840 waren die Klosterdörfer dienstfrei.

Der Jahreswert, der von den verpachteten Dienste in bar zu zahlen war, betrug

für Spanndienste von 7 Halbmeiern1756: je 10 Taler1800: 9 Taler
für Handdienste von 4 Großkötern1756: je 5 Taler1800: 4 Taler
für Handdienste von 4 Kleinkötern1756: je 2½ Taler1800: 2 Taler
für Handdienste von 11 Brinksitzern1756: je 3 Taler1800: 2 Taler
für Handdienste von 10 Anbauern1756: je 0 Taler1800: 1 Taler

Den in vorstehender Aufstellung fehlenden Kleinkötern, Brinksitzern und Anbauern war aus verschiedenen Gründen vom Kloster Dienstfreiheit gewährt worden.

Spanndienste leisteten nur die Meier, weil nur sie ursprünglich Pferde hatten. Den Kötern war es in manchen Ländern sogar verboten, Pferde zu halten. Die Dienstleistungen der Meier, Halbmeier und Viertelmeier standen im Verhältnis 4∶2∶1. Die Halbmeier mussten vom 10. September, also 37 Wochen, wöchentlich einen Tag, die übrige Zeit des Jahres, also 15 Wochen, alle 14 Tage einen Tag Wagendienst mit 4 Pferden und 2 Mann oder Pflugdienst mit 2 Pferden und 1 Mann Spanndienst leisten. Die beiden Viertelmeier spannten bei Wagendienst zusammen. Pflugdienst taten sie nur einen halben Tag wöchentlich. Die Fuhr- und Ackerdienste waren nach Zeit, Fuhrenzahl und Ladung genau bestimmt. Die betrugen bei Holzfuhren täglich 2 Fuhren je 1 Malter, bei Heufuhren aus der Nähe 4 Fuder Heu oder 3 Fuder Grummet, bei Heufuhren aus der Ferne 3 Fuder Heu oder 1 Fuder Grummet, bei Roggen oder Weizen 40 Himpten je Ladung, bei Hafer 48 Himpten je Ladung. Chausseegeld mussten die Fuhrwerksbesitzer selbst bezahlen. Die tägliche Arbeitszeit der Gespanne betrug bei Fuhren 11 Stunden im Sommer und 8 Stunden im Winter, beim Pflügen 9½, Stunden im Sommer und 7½, Stunden im Winter. An Dienstgeld für einen ausgefallenen Spanndiensttag wurden 4 gute Groschen 10 Pfennig gerechnet.

Handdienste leisteten Kleinköter und Brinksitzer in den 37 Sommerwochen wöchentlich 1 Tag, in den 15 Winterwochen vierzehntägig 1 Tag, also im ganzen Jahr 44½ Tage. Die Großköter hatten 89 Tage und die Anbauer und Häuslinge 23 Tage zu dienen. Anstatt der Männer konnten auch Frauen und Kinder Handdienste verrichten. Sie dauerten im Sommer 9½ Stunden, beim Mähen 9 Stunden und im Winter 8 Stunden.

Zu den oben genannten Diensten kam noch jährlich ein Sondertag. Es mussten nämlich bei der Ernte des Sommerkorns die Köter, Brinksitzer und selbst die Meier einen Tag mit der Harke dienen, binden oder einlegen. Sie brauchten aber nicht zu mähen. Bei Nichtleistung der Handdiensttage war eine Entschädigung zu zahlen, sofern die Pflichtigen nicht aus besonderen Gründen Dienstfreiheit hatten. In der Taufwoche war jeder Dienstpflichtige dienstfrei. An den Diensttagen wurden die Handdienstpflichtigen vom Kloster beköstigt. Sie erhielten 3 Mahlzeiten: 2 Knobben Brot von 2 Pfund, 2 Käse, 1 Fülle Erbsen, Butter und Dünnbier bis zur völligen Sättigung. Abends gab es eine Tonne gutes Bier und Tanzmusik. Zu den Handdiensten zählten folgende Arbeiten: Holz aufladen, Holz hauen, Holz schneiden, Pflug treiben, Garten graben, Ställe misten, Botendienst machen, Gras mähen, Heu machen, Korn binden, Korn dreschen, Korn reinigen und anderes.

Zu den genannten Diensten traten weiter noch die Jagd- und Forstdienste. Die Bespannten mit Pferden hatten das erlegte Wild aus den Forsten im Solling und Hils zum Oberförster in Holzminden zu fahren. 34 Reihenstellinhaber mussten jährlich an 68 Jagdtreibtagen im Hils und Solling je einen Treiber stellen. Sämtliche 53 Reihenstellinhaber hatten jährlich 168 Eichenheister zu pflanzen.

Am 15. Mai 1839 fand im Buntrock in Holzminden ein Termin über die Ablösung der Herrendienste statt. Als Syndiken (Vertreter der Dienstpflichtigen) waren anwesend: Viertelmeier Friedrich Reese Nr. 2, Vorsteher Anton Bonhage Nr. 28, Brinksitzer Joh. Heinrich Sander Nr. 16. Es gab damals 53 Dienstpflichtige in Holenberg, das waren die Besitzer der Höfe 1 bis 56, ohne Nr. 19 (Alte Schule), Nr. 49 (Zehntscheune) und Nr. 51 (Hirtenhaus). Als Ablösungskapital wurde festgesetzt:

für 311½ Tage Spanndienst1 804 Taler17 gute Groschen8 Pfennig
für 1 944 Tage Handdienst1 748 Taler18 gute Groschen10 Pfennig
für Wildfuhren6 Taler12 gute Groschen5 Pfennig
für Jagddienst42 Taler12 gute Groschen
für Heisterpflanzen4 Taler6 gute Groschen
Insgesamt3 606 Taler18 gute Groschen11 Pfennig
Abzüglich Anteil Amtmann Körber für Hof Nr. 1740 Taler11 gute Groschen3 Pfennig
3 566 Taler7 gute Groschen8 Pfennig

Ablösekapital betrug für
Halbmeier258 Taler7 gute Groschen4 Pfennig
Viertelmeier129 Taler7 gute Groschen9 Pfennig
Großköter80 Taler12 gute Groschen7 Pfennig
Kleinköter40 Taler11 gute Groschen3 Pfennig
Brinksitzer41 Taler14 gute Groschen4 Pfennig
Anbauer21 Taler11 gute Groschen7 Pfennig

Die Häuslinge brauchten nichts zu zahlen. Das Ablösungskapital wurde vom Leihhaus auf Hypotheken, die für jeden Schuldner in das Grundbuch eingetragen wurden, vorgeschossen und an den Klosterkapitalfonds abgeführt. Es war ab 1. Januar 1840 mit 4 % zu verzinsen. An Abzahlungen waren zum Beispiel von den Halbmeiern vom 1. Januar 1842 ab jährlich 4 Taler 3 gute Groschen 4 Pfund vom 1. Januar 1843 ab jährlich 3 Taler 3 gute Groschen zu leisten. Nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist musste das Restkapital zurückgezahlt werden. Im Nichtvermögensfalle sollte Exekutionsverfahren erfolgen. Unterschrieben wurde der Ablösungsvertrag am 23. November 1841 im Klosterkruge Amelungsborn von den genannten drei Syndiken und Regierungsassessor Spohr als Regierungskommissar.

Ablösung der Forstweiderechte Holenbergs 1838

Holenberg hatte folgende Forstweideberechtigungen:
Himbeerbrink231 Morgen48 Quadratruten
Neuer Kamp49 Morgen100 Quadratruten
Baxeberg232 Morgen19 Quadratruten
Bützeberg481 Morgen64 Quadratruten
Odfeld mit Fichtenkamp942 Morgen90 Quadratruten
Weinberg32 Morgen61 Quadratruten
Kathagen89 Morgen6 Quadratruten
Insgesamt2 059 Morgen28 Quadratruten

Da die Weideberechtigung Holenbergs in diesem Umfange für die Forstverwaltung eine schwere Belastung war, weil sie eine rationelle Forstwirtschaft unmöglich machte, so stellte schon Oberamtmann Schröder 1832 den Antrag auf Ablösung der Forstweide. Sie wurde dann auch in die Wege geleitet und 1838 damit beendigt, dass die Weidegenossenschaft Holenberg (Höfe 1 bis 56 ohne 19, 49, 51) statt einer Barentschädigung eine solche an Grundstücken zugewiesen erhielt:

Odfeld mit Fichtenkamp in Größe von278 Morgen52 Quadratruten
Neuer Kamp in Größe von49 Morgen100 Quadratruten
Trift am Baxeberge in Größe von3 Morgen24 Quadratruten
Insgesamt331 Morgen56 Quadratruten

Die Forst verpflichtete sich, die Bäume auf den abgetretenen Forstgrundstücken bis 1. Juli 1853 zu entfernen. Bis dahin erhielt die Weidegenossenschaft das Recht der Beweidung. Die sechsjährigen Fichten auf dem alten Fichtenkampe wurden Holenberg unentgeltlich überlassen. Die Stuken vom Neuen Kampe erhielt Holenberg gegen Zahlung der Rodekosten, die Stämme und Wurzelstöcke behielt die Forst, die sich zur Einebnung der Löcher verpflichtete. Die Teilung der angefallenen Grundstücksflächen wurde nach Abzug von 25 Morgen 61 Quadratruten, in Größe von 305 Morgen 95 Quadratruten erst am 19. Mai 1862 vollzogen und erst am 3. November 1864 durch Unterschrift aller Beteiligten vor dem Amtsgericht in Stadtoldendorf genehmigt. Bis dahin waren die Grundstücke verpachtet. Der Pachtzins wurde zur Abdeckung des Ablösungsverfahrens und der Grundsteuer verwandt. In der Separation wurden dann diese erworbenen Grundstücke mit den alten zusammengeworfen und neu verteilt. Mit der Ablösung der Forstweideberechtigung wurde 1838 auch das Stabrecht Amelungsborns aufgehoben und Holenberg erhielt das Recht auf eine eigene Schäferei.

Aufhebung der Acker- und Wiesenhude von Amelungsborn mit Holenberg und Negenborn

Nachdem die Aufhebung der gemeinsamen Wiesen- und Forsthude bereits erfolgt war, ging man auch an die Aufhebung der beiderseitigen Huderechte auf Äckern und Wiesen. Die Weiderechte des Klosters auf Holenberger Feldmark waren von bedeutendem Umfang, die Weiderechte Holenbergs auf Amelungsborner Feldmark dagegen nur von geringer Bedeutung. Amelungsborn hatte folgende Weiderechte in Holenberg:

Anger:

  1. Unter dem Bützeberg (23 Morgen 105 Quadratruten): Amelungsborn hatte hier das ganze Jahr Weiderecht mit sämtlichen Schafen, Holenberg mit Rindvieh, Schweinen und Gänsen.
  2. Sämtliche Feldwege (34 Morgen) mit gleichen Weiderechten wie unter a.

Stoppel:

  1. Hufenbreite (46 Morgen Klosterland): Das Weiderecht hatte allein Amelungsborn mit Schafen.
  2. Die untere Hufenbreite (32 Morgen 47 Quadratruten): Amelungsborn hatte das Weiderecht mit Schafen, Holenberg und Negenborn mit Rindvieh und Schweinen.
  3. Alle übrigen Stoppelfelder (56 Morgen 18 Quadratruten): Amelungsborn hatte das Weiderecht nach dreitägiger Vorhude mit Schweinen und Schafen, Holenberg mit Rindvieh und Schweinen.
Hudezeit war fürWinterfeld (Stoppel):vom 25.08. bis 15.04.
Sommerfeld (Stoppel):vom 01.09. bis 01.04.
Zweischürige Wiesen:vom 10.11. bis 05.04.
Einschürige Wiesen:vom 29.09. bis 01.05.

Trotzdem 1847 die gemeinschaftliche Weide zwischen dem Kloster und den Gemeinden Holenberg und Negenborn aufgehört hatte, beweideten die beiden Dörfer ihre Grenzkoppelweiden gemeinsam weiter. Erst 1858 wurde durch neue Verhandlungen zwischen Amelungsborn, Negenborn und Holenberg die Acker- und Wiesenhude endgültig aufgehoben. Holenberg erklärte sich bereit zur Rückgabe von 25 Morgen 61 Quadratruten der Forstweideabfindung an Amelungsborn, nämlich 7 Morgen 103 Quadratruten für Weiderecht an der Teichenbreite, 15 Morgen 8 Quadratruten für Weiderecht auf Äckern und Wiesen Holenbergs und 2 Morgen 70 Quadratruten für Weiderecht auf Holenberger Grundstücken in der Amelungsborner Feldmark.

Ablösung der Streulaubberechtigung Holenbergs 1887.

Holenberg hatte von alters her Streulaubberechtigung
Am Steinweg15,293 Hektar
Am Himbeerbrink30,828 Hektar
Große Helle9,489 Hektar
insgesamt55,610 Hektar

Es durfte jährlich von 2,88 Hektar in der Zeit vom 1. November bis 30. April an zwei Wochentagen von der ihm angewiesenen Fläche so lange Laub holen, wie nach Gutachten des zuständigen Oberförsters dort noch Laub vorhanden war. Da nach der 1870 beendigten Separation infolge von Entwässerung, Tiefkultur und Anwendung von künstlichem Dünger mehr Stroh als früher geerntet wurde, so meinte der Gemeinderat, dass eine Ablösung gegen Kapitalszahlung seitens der Forstverwaltung vorteilhafter sei als der zweifelhafte Nutzen des Bezuges von Streulaub. So wurde der Gemeindevorsteher Fischer bevollmächtigt, mit dem Vertreter der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten, zu verhandeln. Es kam folgender Vertrag zustande:

  1. Die Forst zahlt an die Gemeindekasse Holenberg ein Ablösungskapital von 2 990,38 Mark.
  2. Holenberg verzichtet vom 30. April 1887 an auf die Ausübung der Streulaubnutzung.
  3. Das Ablösungskapital ist ab 1. Februar 1887 zu verzinsen; es wird am 7. Dezember 1887 nebst 101,67 Mark Zinsen im Amtsgericht Stadtoldendorf gezahlt.
  4. Die Unkosten des Verfahrens tragen Forst und Gemeinde je zur Hälfte.

Am 5. Juni 1887 stimmte der Gemeinderat mit sechs Stimmen obigem Abkommen zu, wünschte jedoch gleichzeitig, dass in Notjahren die Forst Laub im Walde unentgeltlich und Laub vor dem Walde gegen mäßige Vergütung abgeben möchte. Gegen die Ablösung stimmten Störmer, Sporleder und Dörries. Die Genehmigung des Staatsministeriums erfolgte am 8. August 1887.

Die Verhandlungen über Ablösung der Hafermastberechtigung zerschlugen sich, da die Gemeindeverwaltung Bedingungen stellte, die von der Forst abgelehnt wurden. Man forderte:

  1. Die Berechtigung auf Leseholz bleibt bestehen.
  2. Das Holz in der Holenberger Forst wird nicht versteigert, sondern den Holenberger Einwohnern stets zur Taxe abgegeben.
  3. Die Gebühren für Grasschneidezettel dürfen nie erhöht werden.
  4. Die Berechtigung auf Reiheholz wird nie abgelöst, sondern bleibt für immer bestehen.

Die Hafermastberechtigung bestand darin, dass die Berechtigten in der Faselmast vom 2. Januar bis 1. März die Faselschweine, in der Fettmast vom 1. November ab neun Wochen die Fett- oder Mastschweine in die Forst treiben konnten gegen eine Vergütung von 1 Himpten Hafer für ein Faselschwein und 3 Himpten Hafer für ein Mastschwein.

Die Separation

Vor der Separation, die 1870 beendigt wurde, hatte die Feldmark Holenbergs ein ganz anderes Gesicht als heute. Damals bestand die Flur aus vielen zerstreuten und oft sehr kleinen Stücken, die nur mit Mühe und Zeitverlust zu bewirtschaften waren. Die sechs Halbmeier besaßen zum Beispiel früher 129 verschiedene Ackerstücke, im Durchschnitt also jeder 21 Einzelflächen. Wege, Hecken und Gräben durchschnitten die Felder, muldenförmige Rinnen oder Bodenerhebungen (sogenannte Krümpel), mehr oder weniger große Kuhlen mit hohen Böschungen boten zwar dem Auge ein abwechslungsreiches Bild, erschwerten aber die Bebauung. Die gemeinsame Weide brachte infolge mangelhafter Pflege nur geringen Ertrag. Die Separation hatte also den Zweck:

  1. Aufhebung der Koppelweide auf Negenborner Feldmark, die von Amelungsborn und Holenberg mit ausgeübt wurde.
  2. Auseinandersetzung der Interessenten zu Holenberg
    1. wegen der gesamten Weide,
    2. wegen der gemeinschaftlich genutzten Grundstücke,
    3. wegen der Hirtenhaltung.
  3. Begradigung der Grenze Holenberg gegen Negenborn.

Mit der Separation verbunden war auch eine Zusammenlegung der vielen kleinen Flurteile zu wenigeren und größeren, eine Verlegung der neugebildeten Grundstücke, sowie Verlegung und Neuanlage der Feldwege. In die Separation einbezogen wurden auch diejenigen Grundstücke, die in fremden Feldmarken gelegen waren. So wurden von den Höfen 4, 5, 2, 8, 14, 15, 48 Negenborner Besitz, von Höfen 8, 15, 6, 28, 16, 20, 26, 42 Stadtoldendorfer Besitz, von Hof 13 Golmbacher und Hof 15 Arholzer Besitz mit separiert.

Die Separation gründete sich auf ein Landesgesetz, wonach jede Gemeinde berechtigt war, den Antrag auf das Separationsverfahren bei der Landesökonomie zu stellen, wenn Besitzer, die mindestens zwei Drittel der Gemeindeflur als Eigentum besaßen, sich dafür erklärten. Für Holenberg war die Notwendigkeit dafür gegeben mit Rücksicht auf den zu drei verschiedenen Zeiten vorgenommenen Tausch von etwa 130 Morgen Klosterland gegen Erbland in fremden Feldmarken und auf die Vergrößerung der Dorfflur um 300 Morgen Forstweideabfindung, die unter 52 Weideberechtigte zu verteilen waren. Mängel des Separationsgesetzes waren, dass nur die Gärten im Felde, nicht aber die am oder im Dorfe gelegenen in die Separation eingeworfen werden mussten, und dass die Vermessung des Dorfes unterblieb. Dadurch entstanden für manche Höfe Nachteile, die sich unter anderen Verhältnissen leicht hätten vermeiden lassen, wie zum Beispiel die Raumnot der Haus- und Hofstellen von 1, 2 und 3.

Separierte Höfe Holenbergs.
Hof-Nr.BesitzerMor­genQua­drat­rutenWert­teile
Halbmeier
3Heinrich Fischer77308 230
4Friedrich von der Heyde104910 929
5Witwe Auguste Teiwes979610 832
11Heinrich Schmidt77759 334
12Wilhelm Dörries78548 742
13August Bödecker66189 883
Viertelmeier
1Heinrich Stapel36904 278
2August Kürig48484 874
Großköter
7Heinrich Brandt38394 433
8Friedrich Frohme Erben58595 616
14Konrad Meyer381134 450
15Heinrich Böker48174 655
Kleinköter
6Ludwig Müller27113 048
9Heinrich Störmer351163 855
10Heinrich Stapel56205 680
17Karl Sander859434
18Heinrich Presuhn161081 846
28Friedrich Bonhage Erben48164 770
48Heinrich Meyer Erben34273 325
Brinksitzer
16Karl Sander16651 358
20Karl Käse541044 970
21Witwe Karoline Sporleder4119400
22August Stille681485
22 IFriedrich Voß615
23Karl Brandt473297
24Gustav Wreil883748
25Heinrich Zörries5101508
26Heinrich Garbe10481 079
27Friedrich Frohme5105539
29Heinrich Schinkel446330
30Heinrich Küster111191 223
31Wilhelm Müller1941 554
32Heinrich Frost15241 449
33August Albrecht415318
35Friedrich Schmidt470360
36Christian Morig625550
38Karl Frohme4109351
41Heinrich Rose477448
42Karl Sander Erben975943
44Karl Verwohlt423282
45Wilhelm Schmidt389315
46Christian Frohme29352 602
47Heinrich Hasper15641 550
Anbauer
33Karl Garbe393287
37August Schürtzeberg416260
39August Schürtzeberg38261
40L. Müller372268
42Karl Sander168
43Heinrich Sander359272
49Fritz Biel Erben7431
52Heinrich Wildhage585619
53Friedrich Verwohl383301
54Friedrich Schulze424286
55Wilhelm Meyer53280
56Heinrich Böker Erben481414
57Heinrich Jünke9048
58Karl Wagener5330
59Friedrich Frohme3834
60Heinrich Zörries Witwe3335
61Wilhelm Eilers18
19Schule 296
Friedhof105
Gemeindebesitzetwa 5
Häuslinge
Heinrich Sünnemann59
Heinrich Bruns19
Christian Meyer37

Zur Zeit der Separation bestanden in Holenberg also die Hofstellen bis Nr. 61. Davon waren 6 Halbmeier, 2 Viertelmeier, 4 Großköter, 7 Kleinköter, 24 Brinksitzer und 16 Anbauer. Dazu kamen 1 Schulhaus (Nr. 19), 1 Backhaus (Nr. 50) und 1 Hirtenhaus (Nr. 51). Syndiken in der Separation waren der Halbmeier Friedrich von der Heyde Nr. 4 und Gemeindevorsteher Kleinköter Ludwig Müller Nr. 6. Die Hirtenhaltung, die vor 1870 bestanden hatte, wurde aufgehoben und das Hirtenhaus der politischen Gemeinde als Armenhaus übereignet. Die Gemeinde hatte an Gemeindegrundstücken nur 6 Morgen 70 Quadratruten. Im Herbst 1870 wurden die neuen Pläne in Besitz genommen. Am 22. Juni 1878 erteilten die Interessenten der Separation durch Unterschrift ihre Zustimmung. Nur einer, Brinksitzer Christian Frohme Nr. 46, verweigerte seine Unterschrift, weil er sich mit der Zuteilung des Hüttenkampes an seinen Hof benachteiligt fühlte. Alles weitere über die Separation ist in dem Receß der Gemeinde Holenberg zu finden.

Die Kriege der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Am Freiheitskampfe Schleswig-Holsteins gegen Dänemark im Jahre 1849 nahm von Holenberg der Husar Heinrich Fischer teil. Er war Halbmeierssohn aus Golmbach, seit 1859 Interimswirt auf Hof Nr. 3, von 1870 bis 1888 Vorsteher in Holenberg. Er diente im Braunschweiger Husaren-Regiment.

Im Deutsch-Österreichischen Kriege 1866 stand Braunschweig auf seiten Preußens. Die Halbmeier Friedrich Dörpmund Nr. 5 und Wilhelm Dörries Nr. 12 kämpften aber auf der feindlichen Seite im hannoverschen Heere. Andere Teilnehmer an dem Kriege waren aus Holenberg nicht festzustellen. Bemerkt mag an dieser Stelle werden, dass auf Grund eines 1855 erlassenen Gesetzes die Stellvertretung vom Heeresdienst wieder gestattet war. So stellte der Halbmeierssohn Friedrich von der Heyde als Stellvertreter den Reservisten August Koch aus Golmbach. Am 24. September 1859 wurde vor dem Amtsgericht Stadtoldendorf ein Stellvertretungskontrakt mit folgendem Inhalt geschlossen: Koch erhielt für Stellvertretung des Ackergehülfen Friedrich von der Heyde 300 Taler in bar, 2 Stiege weiße Leinwand, 2 Pfund Wolle, monatlich während der Dienstzeit 2 Pfund (0,91 kg) Butter. Der Vater bekam jährlich 1 Himpten Leinland und gedüngtes Kartoffelland.

Am Deutsch-Französischen Kriege nahmen im Verbande des X. Armeekorps in der II. Armee des Prinzen Friedrich Karl folgende Holenberger teil:

Außer Heinrich Schmidt und Karl Garbe waren alle Kriegsteilnehmer ledig. Zehn von ihnen standen an der Front, nur einer diente in der Heimat. Einer fiel im Kampfe. Die Hälfte der Veteranen starb auffällig früh, ein hohes Alter erreichten nur Wilhelm Müller und Karl Warnecke. Alle Veteranen wurden mit militärischen Ehren auf dem Holenberger Friedhofe bestattet. Die Gemeinde bezeigte in mannigfacher, in Holenberg bis dahin unbekannter Weise, ihren Soldaten den ehrenden Dank. Während des Kriegs zupften die Kinder in der Schule aus sauberem Linnen Fäden, Charpie genannt, die dem derzeitigen Stande der Chirurgie entsprechend in großen Mengen zur Wundbehandlung in den Kriegslazaretten anstelle der Verbandwatte späterer Zeit benötigt wurde. Bei der Nachricht von den großen Siegen zogen die Schulkinder mit zwei großen schwarz-weiß-roten Fahnen unter Führung von Kantor Wreil durch den Ort und gaben ihrer Freude durch Singen vaterländischer Lieder Ausdruck. Die Feier des Sedantages wurde alljährlich am Sonntag, der dem 2. September am nächsten lag, durch Festgottesdienst feierlich begangen. An dem Kirchgang beteiligte sich Jung und Alt. An der Spitze des Zuges marschierten die Schulkinder der ersten Klasse, die eifrig Lieder sangen. Ihnen folgten die Veteranen. Sie waren mit einem großen Eichenkranz geschmückt, der von den Schulmädchen gebunden war und vor dem Schulhause jedem Kämpfer umgehängt wurde. In den ersten Nachkriegsjahren folgte der kirchlichen Feier ein Volksfestnachmittag am Kopfe des Weinbergs, wo die Schulkinder mit gemeindeseitig gestiftetem Weißbrot und Süßbier bewirtet wurden. Später, als die Zahl der Veteranen sich früh lichtete, fiel die schöne und für den Ort einzige Volksfeier weg. Den Veteranen wurde von Kaiser Wilhelm I. eine aus dem Metall eroberter französischer Geschütze gegossene Kriegsgedenkmünze verliehen. In späteren Jahren erhielten alle Veteranen von 1870/1871 eine ständige Altersehrengabe vom Reiche. Zur Erinnerung an jene große Zeit und zur Pflege der Kameradschaft bildete sich auch in Holenberg ein Kriegerverein, den der Veteran Schmiedemeister Karl Warnecke gründete und mit Eifer und Geschick viele Jahre leitete.

Nach dem Kriege traten in Holenberg die Schwarzen Blattern auf, eine sehr ansteckende, mit Fieber und eitrigem Hautausschlag verbundene, das Leben gefährdende Krankheit. Die Häuser mit Blatternkranken erhielten ein schwarzes Brett mit der Aufschrift „Schwarze Blattern“. Die durften von Unbefugten nicht betreten werden. In Holenberg starben unter anderen im Frühjahr zwei Männer in den besten Jahren an dieser Krankheit: Schmiedemeister Karl Sander Nr. 42 (39 Jahre) und Arbeiter Friedrich Hartmann (33 Jahre).

Holenberg, Alte Schule von 1800
Alte Schule von 1800
Holenberg, Ehemaliges Schulgebäude
Ehemaliges Schulgebäude

Bemerkenswert ist die gesteigerte Bautätigkeit in Holenberg ab 1870. Eine Anzahl neuer Anbauerstellen entstand. 1885 wurde die dritte Holenberger Schule gebaut und die 1800 errichtete „Alte Schule“ verkauft und zu Wohnungen eingerichtet. Ehe wir uns dem Schlusse des Jahrhunderts zuwenden, möge noch eine kurze Angabe der Preisentwicklung, wie sie sich aus den damaligen Akten ergibt, hier Platz finden.

Holenberg hatte 1884: 540 Einwohner.

6. Das 20. Jahrhundert

1900 wurde die Molkerei Golmbach gebaut.

1905 hatte Holenberg 583 Einwohner.

1913 erhielt Holenberg Anschluss an das Elektrizitätsnetz.

Am Weltkrieg 1914/1918 nahmen 145 Holenberger teil. Davon kehrten 33 nicht in ihre Heimat zurück.

Gefallenen-Liste des Ersten Weltkrieges

  1. August Homeyer, Nr. 19, Musketier, geboren 6.4.1891, gefallen 8.9.1914 bei Lüttich im Infanterie-Regiment 53, gedienter Soldat, Sohn von Gemeindediener Homeyer.
  2. Karl Biel, Nr. 56, Grenadier, geboren 26.10.1884, gefallen 15.12.1914 in Frankreich im 3. Garde-Infanterie-Regiment zu Fuß, gedienter Gardesoldat, Steinhauer, Sohn von Karl Biel.
  3. Fritz Schomburg, Nr. 49, Musketier, geboren 27.12.1883, Steinhauer, ledig, gedienter Soldat, vermisst 1914 bei Verdun (Frankreich).
  4. Fritz Böker, Nr. 66, Landsturmmann, geboren 6.6.1878, Betriebsleiter, verheiratet, gedienter Soldat, nach achtwöchigem Dienst im Landsturm-Bataillon 10 im Lazarett Magdeburg an Genickstarre verstorben 27.1.1915.
  5. Wilhelm Müller, Nr. 31, Musketier, geboren 29.1.1887, Landwirt, ledig, gefallen am 3.6.1915 im Reserve-Infanterie-Regiment 257, 12. Kompanie, durch Kopfschuss.
  6. August Börries, Nr. 25, Musketier, geboren 15.12.1891, Waldarbeiter, ledig, gefallen am 6.6.1915 im Infanterie-Regiment 92 am San in Russland.
  7. Karl Streicher, Nr. 75, Musketier, geboren 29.9.1882, Steinhauer, verheiratet, verwundet im Infanterie-Regiment 78, 6. Kompanie, bei Metzeral in den Vogesen, verstorben am 9.6.1915 im Lazarett Münster.
  8. Karl Sünnemann, Nr. 24, Musketier, geboren 3.11.1890 in Golmbach, Steinhauer, ledig, gefallen am 13.6.1915 im Infanterie-Regiment 92, 8. Kompanie, in Galizien.
  9. August Eilers, Nr. 53, Musketier, geboren 9.1.1893, Arbeiter, ledig, gedienter Soldat, gefallen am 30.7.1915 im Infanterie-Regiment 177 bei Kowno in Russland.
  10. Fritz Meyer, Nr. 69, Unteroffizier, geboren 4.11.1888 in Golmbach, Steinhauer, ledig, gedienter Soldat, gefallen am 22.9.1915 in Russland.
  11. August Verwohlt, Nr. 53, Grenadier, geboren 2.3.1895. Tischler, ledig, vermisst am 28.9.1915 im 3. Garde-Regiment zu Fuß bei der Lorettohöhe in Frankreich.
  12. Robert Schrader, Nr. 55. Musketier, geboren 30.12.1893, kaufmännischer Angestellter, ledig, verwundet und vermisst im Infanterie-Regiment 78 in Frankreich.
  13. Heinrich Garbe, Nr. 19, Unteroffizier, geboren 26.8.1891, Steinhauer, ledig, gedienter Soldat, gefallen am 8.2.1916 im Pionier-Bataillon 10, 2. Kompanie, bei Lille in Frankreich.
  14. Otto Jünke, Nr. 14, Musketier, geboren 12.9.1896, Molkereigehilfe, ledig, gefallen am 15.5.1916 im 19. Reserve-Artillerie-Regiment bei Verdun.
  15. Otto Henze, Nr. 16. Musketier, geboren 22.8.1894, Webereiarbeiter, ledig, gefallen am 3.7.1916 im Infanterie-Regiment 77 am San in Galizien.
  16. Hermann Schmidt, Nr. 13, Unteroffizier, geboren 13.8.1894, Bäcker, ledig, gefallen am 3.7.1916 im Reserve-Infanterie-Regiment 227 in Galizien.
  17. Otto Grupe, Nr. 1, Feldwebel, geboren 13.2.1888, Berufssoldat, ledig, gefallen am 18.8.1916 am Douaumont vor Verdun.
  18. August Jünke, Nr. 22, Schütze, geboren 8.10.1890, Schlosser, ledig, gefallen am 3.9.1916 im Füsilier-Regiment 73 an der Somme in Frankreich.
  19. Karl Müller, Nr. 71, Unteroffizier, geboren 4.10.1884, Waldarbeiter und Steinhauer, verheiratet, gefallen am 21.10.1916 im Infanterie-Regiment 73 in Frankreich.
  20. August Stille, Nr. 20/28, Gefreiter, geboren 20.5.1893, Steinbrecher, ledig, gefallen am 4.5.1917 im Infanterie-Regiment 92 in Frankreich.
  21. Heinrich Börries, Nr. 25, Musketier, geboren 3.7.1894, Waldarbeiter, ledig, gefallen am 11.7.1917 im Infanterie-Regiment 74 am Hochberge in Frankreich, bestattet bei Aussonne.
  22. Hermann Schmidt, Nr. 11, Unteroffizier, geboren 25.1.1883, Molkereiverwalter, ledig, gefallen am 11.7.1917 am Hochberge in Frankreich im Infanterie-Regiment 74, am gleichen Tage mit Heinrich Börries bei Aussonne beerdigt, überführt nach dem Friedhof Holenberg.
  23. Friedrich Garbe, Nr. 33, Musketier, geboren 22.11.1892, Maurer, ledig, gefallen am 19.7.1917 im Reserve-Infanterie-Regiment 81 bei Cambrai in Frankreich.
  24. Heinrich Schünemann, Nr. 67, Musketier, geboren 20.12.1885, Steinhauer, verheiratet, vermisst am 4.10.1917 im Reserve-Infanterie-Regiment 73 in Flandern.
  25. Wilhelm Schomburg, Nr. 49, Offizier-Stellvertreter, geboren 16.11.1889, Maurer, ledig, gedienter Soldat, 10. Jäger-Bataillon und Infanterie-Regiment 24, geriet 1916 in russische Gefangenschaft, gab ein Jahr lang Nachricht aus dem Gefangenenlager in Slotaja in Turkestan, dann nicht mehr.
  26. August Schünemann, Nr. 67, Vizefeldwebel, geboren 20.4.1890, Hoteldiener, ledig, gedienter Soldat, Flieger-Abteilung Braunschweig, gefallen am 16.3.1918 in Frankreich.
  27. Wilhelm Streicher, Nr. 22, Schütze, geboren 30.4.1896, Webereiarbeiter, ledig, Reserve-Infanterie-Regiment 52, verwundet durch Beckenschuss, in Frankreich gestorben am 29.4.1918 im Lazarett.
  28. August Störmer, Nr. 9, Musketier, geboren 7.6.1978, Landwirt, ledig, gefallen am 22.6.1918 im Reserve-Infanterie-Regiment 397 in Frankreich, begraben auf dem Militär-Friedhof Doncourt.
  29. Otto Frohme, Nr. 59, Schütze, geboren 17.12.1893, Tischler, ledig, vermisst am 23.8.1918 im Infanterie-Regiment 91 bei Bouque Archi le Grand et le Petit.
  30. Fritz Stapel, Nr. 10, Unteroffizier, geboren 27.7.1897, Landwirt, ledig, gefallen am 27.9.1918 im Infanterie-Regiment 228 in Frankreich.
  31. Friedrich Lange, Nr. 41, Musketier, geboren 7.9.1883 zu Amelungsborn, Maurer, ledig, gefallen am 18.10.1918 in Russland.
  32. Fritz Frohme, Nr. 38, Musketier, geboren 3.12.1899, Waldarbeiter, ledig, verwundet im Infanterie-Regiment 92 in Frankreich durch Artilleriegeschoss, gestorben am 16.11.1918 im Lazarett eines Priesterseminars, beerdigt im Lazarettgarten.
  33. Konrad Käse, Nr. 39, Musketier, Bauarbeiter, ledig, vermisst in Frankreich.

Der sehnlichste Wunsch der Menschen, dass nach Beendigung des furchtbaren Weltkrieges neues Leben unserem Volke geschenkt werden möge, war leider nur ein Traum. 1921 setzte die Inflation ein, das heißt es wurden Banknoten in immer rasend sich steigernder Menge gedruckt ohne jede Deckung. Für Hamsterer, Schieber, Wucherer und Schuldner war es eine Lust zu leben. Die Preise steigerten sich rasch zu astronomischen Zahlen. Im Folgenden soll in ganz wenigen Beispielen gezeigt werden, wie diese Preissteigerung aussah (Jahr in Klammern):

Oktober 1923 begannen die Milliarden, im November 1923 die Billionen, der Dollar stieg von 43 000 Mark auf 900 Millionen Mark, schließlich auf 42 Billionen, dann wurde er nicht mehr notiert. Dem Inflationsschwindel machte am 28. November 1923 die Einführung der Rentenmark (1 Billion Mark = 1 Rentenmark) ein Ende. Eine sogenannte „Aufwertung“ rettete einen kümmerlichen Rest früheren Vermögens.

Die im folgenden Jahrzehnt in Deutschland immer heftiger werdenden politischen Parteikämpfe machten sich auch in Holenberg bemerkbar und erschütterten das dörfliche Gemeinschaftsgefüge sehr. In den Jahren 1928 bis 1932 kam es in der ganzen Welt zu einer großen Wirtschaftskrise. In Deutschland stieg die Zahl der Arbeitslosen auf sechs Millionen. Auch in Holenberg waren viele Arbeitnehmer zu jahrelanger Arbeitslosigkeit verurteilt.

Im Jahr 1927 wurde der Hof Nr. 20 durch Zwangsvollstreckung zerschlagen. 1934 hatte Holenberg 484 Einwohner. Am 1. August 1941 wurde der Kreis Holzminden aus dem Lande Braunschweig herausgelöst und gegen Teile des Regierungsbezirks Hildesheim mit Salzgitter und Goslar ausgetauscht, damit das Erzgebiet von Salzgitter einer einheitlichen Leitung unterstellt werden konnte. Die Eingliederung wurde auch auf die kirchliche Verwaltung ausgedehnt, so dass die Kirchengemeinden des Kreises Holzminden ab 1. Oktober 1942 dem Landeskirchenamt in Hannover unterstellt wurden.

Gefallenen-Liste des Zweiten Weltkrieges

  1. Wilhelm Frohme, Nr. 46, Gefreiter, Reiter-Regiment, geboren 11.10.1916, Handlungsgehilfe, gefallen 15.5.1940 Zuidersee.
  2. Heinrich Bruns, Nr. 73, Soldat, Artillerie, geboren 31.5.1912, Klempner, gefallen 24.5.1940 Derlick (Holland).
  3. Karl Ritterbusch, Nr. 43, Gefreiter, Infanterie, geboren 15.8.1913, Maurer, gefallen 3.6.1940 Löwen (Belgien).
  4. Rudolf Meyer, Nr. 55, Gefreiter, Infanterie, geboren 13.3.1910, Maurer, gefallen 27.7.1941 Houten (Belgien).
  5. Karl Schrader, Nr. 60, Gefreiter, Infanterie, geboren 5.7.1910, Malermeister, vermisst 15.9.1941 Nowgorod.
  6. Fritz Müller, Nr. 71, Gefreiter, Pioniere, geboren 8.11.1919, Maurer, gefallen 23.9.1941 Wiborg.
  7. Otto Sünnemann, Nr. 7, Gefreiter, Infanterie, geboren 22.9.1908, Gipsarbeiter, gefallen 3.10.1941 Leningrad.
  8. Hermann Ritterbusch, Nr. 76, Gefreiter, Artillerie, geboren 27.9.1908, Gipsarbeiter, gefallen 6.11.1941 Asowsches Meer.
  9. August Marten, Nr. 44, Gefreiter, Infanterie, geboren 23.12.1920, Arbeiter, gefallen 6.12.1941 Platonowska (vermisst).
  10. Hermann Frohme, Nr. 38, Soldat, geboren 14.6.1911, Maurer, gefallen 26.1.1942 Russland.
  11. Heinrich Biel, Nr. 49, Obergrenadier, Infanterie, geboren 21.4.1911, Maurer, gefallen 3.3.1942 Smolensk.
  12. Walter Biel, Nr. 56, Soldat, geboren 21.6.1921, Maurer, vermisst 28.4.1942 Powlow.
  13. Willi Käse, Nr. 9, Gefreiter, Infanterie, geboren 18.2.1913, Maurer, gefallen 29.7.1942 Stalingrad.
  14. Friedrich Dörpmund, Nr. 5, Schütze, Infanterie, geboren 21.1.1921, Landwirt, gefallen 8.9.1942 Mostock (Südrussland).
  15. Karl Strote, Nr. 3, Gefreiter, Infanterie, geboren 1.4.1922, Molkerist, gefallen 30.9.1942 Stalingrad.
  16. Gustav Papenberg, Nr. 95, Sanitäts-Obergefreiter, geboren 1.2.1913 in Brunsen, Arbeiter, vermisst 11.12.1942 Stalingrad.
  17. Willi Vogel, Nr. 12, Soldat, Infanterie, geboren 1920 in Wickensen, Ackergehilfe, gefallen 1942 bei Kiew.
  18. Rudolf Garbe, Nr. 48, Unteroffizier, Panzer, geboren 2.9.1913, Schiffer, vermisst 2.1.1942 Stalingrad.
  19. Otto Jäger, Nr. 40, Gefreiter, Infanterie, geboren 12.1.1921, Arbeiter, vermisst 6.2.1943 Rostow.
  20. Albert Keese, Nr. 67, Obergefreiter, Infanterie, geboren 16.9.1908, Maurer und Hausschlachter, gefallen 3.3.1943 Orel.
  21. Hermann Frohme, Nr. 46, Soldat, Infanterie, geboren 7.11.1923, Landwirtschafts-Gehilfe, gefallen 17.3.1943 Roslaw.
  22. Robert Ritterbusch, Nr. 43, Unteroffizier, Infanterie, geboren 15.6.1915, Friseur, gefallen 8.5.1943 Donez.
  23. Friedrich Schomburg, Nr. 41, Unteroffizier, Pioniere, geboren 22.9.1919, Schlosser, gefallen 14.5.1943 Russland.
  24. August Schulze, Nr. 88, Unteroffizier, Infanterie, geboren 9.2.1920, Holzarbeiter, gefallen 28.9.1943 Orel.
  25. Rudolf Stille, Nr. 28, Gefreiter, geboren 8.10.1907, Steinbrecher, vermisst 12.10.1943 Schitomir.
  26. Hermann Biel, Nr. 56, Unteroffizier, Infanterie, geboren 15.5.1919, Molkerist, gefallen 15.10.1943 Gubin.
  27. Friedrich Brandt, Nr. 49, Gefreiter, Pioniere, geboren 2.2.1912, Maurer, vermisst 11.4.1944 Krim.
  28. Robert Brandt, Nr. 85, Obergefreiter, Pioniere, geboren 17.11.1919 in Negenborn, Ackergehilfe, gefallen 20.5.1944 Arras.
  29. Walter Schmidt, Nr. 11, Obergefreiter, Pioniere, geboren 27.11.1911, Landwirt, vermisst Juni 1944 Mittelabschnitt Russland.
  30. Hermann Homeier, Schütze, Infanterie, geboren 7.5.1902, Steinstoßer, vermisst 27.6.1944 Borowicz.
  31. Friedrich Garbe, Nr. 33, Gefreiter, Infanterie, geboren 16.6.1923, Bautechniker, gefallen 16.7.1944 Wodkawo.
  32. Heinrich Schulze, Nr. 88, Oberfeldwebel, Infanterie, geboren 14.8.1914, Maurer, vermisst 20.7.1944 Lemberg.
  33. Karl Bruns, Nr. 73, Obergefreiter, Infanterie, geboren 18.4.1909, Maurer und Hausschlachter, gefallen 27.7.1944 Witebsk.
  34. Rudolf Schmidt, Nr. 11, Gefreiter, Infanterie, geboren 1.8.1908, Landwirt, vermisst 15.8.1944 Wolfberg.
  35. Willi Biel, Nr. 49, Wachtmeister, Artillerie, geboren 27.4.1917, Molkerist, gefallen 6.9.1944 Fontainebleau.
  36. Hermann Börries, Nr. 25, Artillerie, geboren 27.3.1908, Lagerarbeiter, gefallen 6.9.1944 Russland.
  37. Alfred Störmer, Nr. 20, Feldwebel, Panzer, geboren 11.6.1914 in Kettwig, Kaufmann, vermisst Januar 1945 Schönsee.
  38. Willi Bruns, Nr. 45, Stabsgefreiter, Pioniere, geboren 4.2.1920, Dreher, vermisst Januar 1945 Sarajewo.
  39. Friedrich Eilers, Nr. 48, Obergefreiter, Artillerie, geboren 8.1.1907, Arbeiter, vermisst 11.2.1945 Tempelburg.
  40. Kurt Schriever, Nr. 79, Obergefreiter, Nachrichten, geboren 17.8.1912 in Stadtoldendorf, Verwaltungs-Angestellter, vermisst 2.3.1945 Drieschau.
  41. Hermann Jaeger, Nr. 52, Obergefreiter, Infanterie, geboren 15.2.1910, Landwirt, vermisst 18.3.1945 Striegau.
  42. Fritz Börries, Nr. 25, Soldat, Infanterie, geboren 2.2.1906, Weber, gefallen 29.4.1945 Berlin.
  43. Alfred Garbe, Nr. 48, Wachtmeister, Flak, geboren 2.8.1916, Kellner, gefallen 27.3.1945 Riesengebirge.
  44. August Kunze, Nr. 7, Feldwebel, Infanterie, geboren 16.7.1917 in Halle in Braunschweig, Holzarbeiter, vermisst 2.4.1945 Oberschlesien.
  45. Heinrich Brandt, Nr. 49, Feldwebel, Pioniere, geboren 20.2.1910, Holzarbeiter, gefallen 10.4.1945 Allersdorf (Österreich).
  46. Willi Kloss, Nr. 22, Obergefreiter, Infanterie, geboren 9.3.1913 in Negenborn, Tischler, gefallen 15.5.1945 Karlsbad.

Wenn auch das Dorf Holenberg den Zweiten Weltkrieg ohne Schäden überstehen sollte, so wurde doch noch in den letzten Kriegstagen das benachbarte Kloster schwer getroffen. Am Morgen des 8. April 1945 fand zwischen einer zurückgehenden Splittereinheit der Waffen-SS und vorrückenden amerikanischen Verbänden bei Amelungsborn ein Gefecht statt, in dessen Verlaufe ein amerikanischer Panzer abgeschossen wurde. Gegen 9 Uhr setzten sich die kaum ein Dutzend zählenden deutschen Soldaten ostwärts ab. Unmittelbar darauf wurden von der Zivilbevölkerung mehrere weiße Laken gehisst. Dennoch belegten gegen Mittag aus Richtung Arholzen anfliegende alliierte Maschinen Amelungsborn mit Bomben. Dabei wurde auch die altehrwürdige Klosterkirche mit dem romanischen, flachgedeckten Langhaus, mit dem gotisch überhöhten Querschiff und dem gotischen Chore teilweise zerstört oder beschädigt. Das 30 m lange und 13,6 m hohe romanische Langhaus wurde am schwersten getroffen. Von den Dach, Decke und Überwand tragenden beiden Bogenreihen, wurden sechs Bogen der südlichen Reihe zerstört. Dadurch stürzten Dach und Decke des südlichen Seitenschiffes völlig und vom Dach des Mittelschiffes etwa zwei Drittel ins Kircheninnere hinab. Sämtliche Außenmauern blieben stehen, ebenso die Orgelempore. Die in das Langhaus stürzenden Gesteinsmassen zerschlugen die Kirchenbänke, den steinernen Altar und die Kanzel. Der an das Querschiff im Osten angebaute gotische Chor ist erhalten geblieben. Bedauerlicherweise fiel, wie alle übrigen Kirchenfenster, das weit bekannte Ostfenster des Chores mit seinen farbenfrohen Glasmalereien dem beim Bombenabwurf entstandenen Luftdruck zum Opfer. Neben der Klosterkirche wurden auch der Pferdestall, das alte Torhaus, das Herrenhaus und der Kuhstall schwer beschädigt. Selbst auf dem Holenberger Friedhof gingen einige Bomben nieder und zerstörten mehrere Grabanlagen. Am gleichen Tage wurde Holenberg von amerikanischen Truppen, die aus Richtung Eschershausen kamen, besetzt.

Die zerstörte Klosterkirche Amelungsborn 1945
Die zerstörte Klosterkirche 1945

Die Besetzung erfolgte ohne Zwischenfälle. Für die Bevölkerung wurde ein Ausgehverbot erlassen, das nach und nach gelockert wurde.

Holenberg hatte schon während des Krieges Evakuierte aus den Großstädten des Westens, besonders aus Münster aufnehmen müssen. Jetzt, nach Kriegsende, erfolgte ein starker Zustrom von Flüchtigen und Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. Etwa 400 Personen, vor allem Schlesier, fanden nach einem furchtbaren Erleben in Holenberg eine vorläufige neue Heimat. Nach und nach kehrten 1945 die Kriegsgefangenen aus den Lagern der westlichen Länder zurück. Für die Soldaten, die im Osten in Kriegsgefangenschaft geraten waren, sollte es allerdings noch Jahre bis zu ihrer Heimkehr dauern.

Die Handwerks- und Industriebetriebe der Umgebung, vor allem in Stadtoldendorf und Eschershausen, die bei Kriegsende ihre Tätigkeit eingestellt hatten, konnten nach einigen Monaten ihre Arbeit wieder aufnehmen. Man war bestrebt, die Heimkehrer und Vertriebenen möglichst in den Arbeitsprozess einzugliedern. Jedoch war der finanzielle Ertrag der Arbeit in den ersten Jahren nach 1945 nur gering, denn das Geld verlor immer mehr an Kaufkraft. Es herrschte ein großer Mangel an Waren aller Art, denn für das zunehmend wertlose Geld gab es kaum Waren zu kaufen. Stattdessen waren Tauschgeschäfte, bei denen Zigaretten, Lebensmittel oder Alkohol eine Rolle spielten, an der Tagesordnung. Die Versorgung der Teile der Bevölkerung, die keine „Selbstversorger“ waren, mit Lebensmitteln und Brennmaterial war in diesen ersten Nachkriegsjahren schlechter als während des Krieges. Die Lebensmittelzuteilung betrug zeitweilig für den „Normalverbraucher“ weniger als 1 000 Kalorien täglich. So gingen die betreffenden Menschen im Herbst auf die abgeernteten Felder und in die Wälder und sammelten Ähren, Kartoffeln, Zuckerrüben und Bucheckern. Viele halfen auf den Bauernhöfen und erhielten als Entlohnung Naturalien oder auch Gartenland zur eigenen Bewirtschaftung. Als Brennmaterial stand nur Holz zur Verfügung, das von den Empfängern nach Anweisung der Forstverwaltung selbst im Wald zersägt werden musste.

Der Kreis Holzminden gehörte zur britischen Besatzungszone. Das hatte zur Folge, dass die Gemeindeverwaltungen nach englischem Vorbild gestaltet wurden. Der aus Wahlen hervorgegangene Gemeinderat wählte aus seiner Mitte den Bürgermeister als Vorsitzenden dieses beschließenden Selbstverwaltungsorgans. Die Verwaltung der Gemeinde jedoch wurde einem Gemeindedirektor übertragen. Am 11. November 1946 wurde durch Verordnung der Militärregierung das Land Niedersachsen gebildet, in dem die frühere preußische Provinz Hannover und die Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe aufgingen.

Das Jahr 1948 brachte durch die Währungsreform eine totale Wende für das Wirtschaftsleben. Am 20. Juni wurde das umlaufende Geld für wertlos erklärt. Jeder Einwohner erhielt ein Kopfgeld von 40 Deutschen Mark und nach einigen Monaten noch einmal 20 Deutsche Mark ausgehändigt. Unternehmen bekamen eine Übergangshilfe von 60 DM je Beschäftigten im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Den Inhabern privater Altgeldguthaben sollte für 10 Reichsmark 1 DM gutgeschrieben werden, zur Hälfte frei verfügbar (Freikonto), zur Hälfte gesperrt (Festkonto).

Das Festkonto wurde in der „Nachreform“ nochmals um 70 % gekürzt. Das neue Geld, die Deutsche Mark, hatte nun wieder wirklichen Wert, so dass man sich etwas dafür kaufen konnte. Über Nacht waren nach dem „Tage X“ in den Läden wieder Waren zu haben. Die westdeutsche Wirtschaft wurde durch eine amerikanische Finanzhilfe zu neuem Leben erweckt. In den nächsten Jahren erfolgte ein derartiger Aufschwung, dass man in der Welt von dem „deutschen Wirtschaftswunder“ sprach.

Der Wiederaufbau der zerstörten Pfarrkirche von Holenberg, der Klosterkirche in Amelungsborn, konnte in den ersten Nachkriegsjahren noch nicht in Angriff genommen werden. Zunächst war nach 1945 kein Baumaterial zu bekommen und später machte es große Schwierigkeiten, die bedeutenden Geldmittel für die Instandsetzung zu beschaffen. So gelang es zunächst nur, durch Spenden und Kollekten die Gelder zu erhalten, die man benötigte, um den gotischen Teil vor weiteren Schäden durch Witterungseinflüsse zu schützen und notdürftig herzurichten, dass wieder Gottesdienst in diesem Teil der Kirche abgehalten werden konnte. Ein Teil des Daches wurde mit Brettern verschalt, die Fensteröffnungen mit Holz verkleidet und der gotische Teil durch eine Bretterwand von dem zerstörten romanischen Teil abgetrennt. Zu weiteren Arbeiten reichten die vorhandenen Geldmittel nicht und im romanischen Teil konnte man nur den Schutt wegräumen.

Nach der Währungsreform stellten der Regierungspräsident in Hildesheim 10 000 DM und die Braunschweig-Stiftung 5 000 DM zur Verfügung. Mit diesen Geldbeträgen war es möglich, das Dach des gotischen Teils neu zu decken und den Vierungsbogen instand zu setzen. Doch der wirkliche Wiederaufbau des zerstörten romanischen Teiles konnte erst im Jahre 1954 beginnen. Von der Braunschweig Stiftung wurde noch vorher der Vorschlag gemacht, auf einen Wiederaufbau zu verzichten und den romanischen Teil als Ruine zu belassen. Dieser Vorschlag fand jedoch nicht die Zustimmung der kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen. Nach fünfjähriger Restaurierung entstand die ehrwürdige Klosterkirche wieder in altem Glanze und konnte am 12. Juli 1959 in einem festlichen Gottesdienste neu eingeweiht werden. An der Finanzierung des Wiederaufbaus beteiligten sich folgende Geldgeber: Braunschweig-Stiftung 161 500 DM, Landeskirche 50 000 DM, Landkreis Holzminden 32 000 DM, Landeskonservator 17 000 DM, Stadt Holzminden 10 000 DM, Stadtoldendorf 7 000 DM, private Geld- und Sachspender 21 500 DM. Für die Wiederbeschaffung der Glocken, Uhr und Orgel sowie für den Einbau einer Heizung reichten die Geldmittel jedoch nicht mehr. Diese Arbeiten konnten erst in den folgenden Jahren nachgeholt werden. Im Jahre 1960 wurde dann auch der seit dem Jahre 1912 verwaiste Abtstuhl des Klosters wiederbesetzt. Der Kirchensenat der Landeskirche ernannte den Oberlandeskirchenrat Professor Dr. Dr. Christhard Mahrenholz zum Abt von Amelungsborn. Er wurde am 22. Oktober 1960 in einem Festgottesdienst durch den Landesbischof und Abt zu Loccum Dr. Dr. Lilje in sein Amt eingeführt. Ihm folgte im Abtamt im Jahre 1971 der Landessuperintendent Dr. Kurt Schmidt-Clausen. Im Jahre 1963 erfolgte eine Vermögensauseinandersetzung zwischen der Braunschweig-Stiftung und dem Kloster. Dadurch wurde die Verpflichtung der Braunschweig-Stiftung zur Bauunterhaltung der Klosterkirche abgelöst. Die Kirche wurde dafür Eigentümer des Geländes vom Torhaus bis zur Klostermauer mit den darauf stehenden Gebäuden. In den nachfolgenden Jahren wurden immer wieder in diesem klostereigenen Gebiet Bau und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Das waren der Wiederaufbau des Torhauses mit einer Wohnung für den Küster, Instandsetzung des „Steines“ mit Schaffung eines Versammlungsraumes, Einrichtung einer Bibliothek und Küche und Umbau des alten Brauhauses zu einem Gästehaus. Das Kloster Amelungsborn hat sich so wieder zu einem kirchlichen und kulturellen Zentrum in unserer Heimat entwickeln können. Von Zeit zu Zeit finden kirchenmusikalische Veranstaltungen in der Klosterkirche statt und das Kloster ist Tagungsort für die verschiedensten kirchlichen Kreise geworden. Regelmäßig kommt dort der Konvent des Klosters zusammen. Auch die Familiaren, die sich dem Kloster in besonderer Weise verbunden fühlen und keine Theologen sind, treffen sich hier zu ihren Tagungen. Außerdem werden Rüstzeiten für Konfirmanden, Jugendliche, kirchliche Mitarbeiter und Familien abgehalten. Die hohe Zahl dieser Tagungen im Kloster Amelungsborn sind ein Zeichen dafür, dass immer mehr die Bedeutung dieser Stätte erkannt wird und sich hier Menschen zusammenfinden, um über Fragen des Glaubens und Probleme des Lebens nachzudenken.

Luftbild der Klosterkirche Amelungsborn
Klosterkirche Amelungsborn

Nach der Währungsreform konnte in den Städten mit dem Wiederaufbau der Industrie und Produktionsstätten begonnen werden. Das hatte zur Folge, dass viele Bewohner kleinerer Orte, besonders Ostvertriebene, bald dorthin abwanderten, wo ihnen Arbeit und vor allem bessere Wohnmöglichkeiten geboten wurden. In Holenberg waren besonders die Wohnverhältnisse für viele Menschen schlecht. Die Bautätigkeit kam nur langsam in Gang, erst 1950 wurden die ersten beiden Häuser gebaut. Der Grund dafür war, dass zunächst kein Bauland zur Verfügung stand. So sank die Einwohnerzahl wieder ständig und ist heute mit 490 wieder auf dem Stand des Jahres 1934.

Für viele Aufgaben der Gemeinde standen keine genügenden Geldmittel zur Verfügung, so dass sie nur in Hand- und Spanndiensten von allen Einwohnern gelöst werden konnten. Das geschah auch bei der Schaffung eines Ehrenmals für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege. Da es in Holenberg kein Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges gab, musste eine völlig neue Anlage geschaffen werden. Man fand dafür am Butterbrink einen wunderschönen Platz. Ein Spendenaufkommen von 5 870 DM half bei der Verwirklichung des Planes. Anlässlich des Volkstrauertages am 15. November 1959 wurde das Ehrenmal in einer Feierstunde, in der die Schulkinder und der Gesangverein mitwirkten, eingeweiht. Es sprach der Ortsgeistliche, Pastor Berkhan aus Negenborn.

Holenberg, Ehrenmal
Ehrenmal

Seit dem Jahre 1958 hat Holenberg ein Gemeindewappen, das von dem Graphiker Heinrich Steding aus Holzminden entworfen wurde. Es zeigt einen grünen Wappenschild mit drei goldenen Kegeln. In einem Brief an die Gemeinde vom 28. März 1957 gibt Steding folgende Deutung des Wappens: „Da der Ort Holenberg aus den drei Hagensiedlungen Kegelshagen (der bedeutendsten), Nienhagen und Drovenhagen entstanden ist, habe ich 3 Kegel als Symbol gewählt und sie in Gold auf Grün gesetzt. Die grüne Farbe bedeutet Wald und Berg, die goldenen Kegel die im Herbst auf den Feldern stehenden Ährengarben an.“

Steding hatte noch vier weitere Entwürfe vorgelegt, die alle die Eule als Wappenvogel im Schilde trugen. Sie bezogen sich also auf die scherzhafte oder spöttische Bezeichnung „Eulennest“ für Holenberg, die in den umliegenden Gemeinden gebräuchlich ist.

Der Rat der Gemeinde entschloss sich am 16. Juni 1957 für das beschriebene Wappen mit den 3 Kegeln, das am 20. Januar 1958 vom Innenminister des Landes Niedersachsen genehmigt wurde. Nach Mitteilung Stedings in dem angeführten Brief an die Gemeinde Holenberg fand Professor Dr. Schnath, der Direktor des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, diesen Entwurf als besonders schön, weil er so klar und einfach ist und auch historische Untermauerung besitzt.

Im Jahre 1963 beschloss der Rat der Gemeinde die Aufstellung eines Entwurfs für eine Kläranlage am Mollerbach und kaufte hierfür das benötigte Gelände in dem früheren Flachsrottenbereich auf. Die Durchführung dieses Planes scheiterte jedoch zuerst aus finanziellen und dann aus raumordnerischen Gründen bis heute. Nunmehr ist ein Anschluss der Abwässer von Holenberg an das Klärwerk im Forstbachtal vorgesehen. Im gleichen Jahr pachtete die Gemeinde von August Kürig im Negenborner Feld eine Grundstücksfläche, die seit dem Jahre 1949 von dem Turn- und Sportverein und der Schule als Sportplatz genutzt wurde.

Im Jahre 1964 verabschiedete der Rat den Bebauungsplan Nr. 1 „Kleine Breite“. Das Baugelände stellte Landwirt Walter Meyer zur Verfügung. Die Bebauung mit 17 Wohneinheiten wurde 1978 abgeschlossen, so dass eine Erweiterung dieses Bebauungsplanes nach Süden bis zur „Hohlen Reke“ notwendig wird. Dort sind etwa 18 Wohneinheiten geplant.

Wegen seiner idyllischen Lage am Fuße des Voglers hatte Holenberg schon immer einige „Sommerfrischler“, wie man die Urlaubsgäste früher nannte, angezogen.

Als in den Jahren nach 1950 die Zahl der Gäste infolge der beginnenden Urlaubswelle in Deutschland auch in Holenberg zunahm, er kannte man hier die Möglichkeit, mit der schönen landschaftlichen Lage und der gesunden Luft um noch mehr Urlauber für den Ort zu werben. Es ist besonders das Verdienst zweier Holenberger Bürger, die diesen Gedanken in die Gemeinde hineintrugen und sich tatkräftig dafür einsetzten, Holenberg zu einem bekannten Erholungsort zu machen. Der Gastwirt August Kürig (†) betrieb die Gründung eines Verkehrsvereins, die 1957 erfolgte, und übte dessen Vorsitz fünfzehn Jahre aus. Der rührige Bürgermeister Robert Kreikenbohm (†) sorgte mit einem dem Fremdenverkehr gegenüber aufgeschlossenen Gemeinderat dafür, dass die Bestrebungen des Verkehrsvereins unterstützt wurden und trug mit seinen handwerklichen Fähigkeiten dazu bei, dass zahlreiche Gemeinschaftsvorhaben zur Verbesserung der Anlagen und Einrichtungen für den Urlauber durchgeführt wurden.

In den nächsten Jahren entwickelte sich in Holenberg eine lebhafte Tätigkeit. Zunächst begann man gute Fremdenzimmer und Toiletten einzurichten. An den Häusern erfolgten Instandsetzungs- und Malerarbeiten. Die Vorgärten wurden gepflegt, Blumenkästen aufgestellt. In Gemeinschaftsarbeit gestaltete man den Teich am Forsthaus zu einer Anlage, stellte Ruhebänke auf und beschriftete die Wanderwege rund um Holenberg. Die Busverbindungen nach Holzminden, Stadtoldendorf und Eschershausen wurden verbessert, und 1965 erfolgte die Installation einer Straßenbeleuchtung im Ort.

Holenberger Teichanlagen
Holenberger Teichanlagen

Die Anstrengungen der Holenberger, ihren Ort zu verschönern und den Aufenthalt für den Urlauber angenehm zu gestalten, wurden belohnt. Die Zahl der Übernachtungen stieg ständig. Waren es 1958 etwa 1 500 gewesen, so kletterte die Zahl 1973 auf annähernd 6 000.

In Holenberg verfolgte man daher das Ziel, die staatliche Anerkennung als Erholungsort zu erhalten. Doch um dieses Prädikat zu bekommen, mussten erst noch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Voraussetzungen war das Klimagutachten, das im Jahre 1973 von Oberregierungsrat Dr. Prestin vom Wetteramt Hannover für Holenberg erstellt wurde. Dieses Gutachten fiel außerordentlich gut aus und wird nachstehend mit Genehmigung des Deutschen Wetterdienstes in Hannover vom 30. August 1979 in Auszügen wiedergegeben. Die Lage des Ortes wird in dem Gutachten in folgenden Worten geschildert:

„Holenberg liegt in einer Höhe von 200 bis 240 Metern über Normalnull am Südhang des Voglers. Die kürzeste Entfernung zur Weser bei Rühle beträgt sechs Kilometer. Holenberg nennt sich zu Recht ‚Sonnendorf‘, da es im Westen, Norden und Osten von hohen Bergwäldern des Voglers umschlossen wird, während im Süden das Gelände abfällt und den Blick infolge Fehlens von Baumbeständen weit in die Ebene freigibt.

Die höchsten Erhebungen des Voglers sind im Westen der 302 m hohe Weinberg mit Fernblick ins Wesertal, im Norden der 460 m hohe Ebersnacken mit Aussichtsturm und im Osten der 353 m hohe Bützeberg. Der Voglerkammweg bietet einen herrlichen Fernblick über das Wabachtal zum Ith. Ausgedehnte Laub- und Nadelwälder reichen bis unmittelbar an den Ort, so dass die Erholungsuchenden in reiner würziger Waldluft auf zahlreichen Wanderwegen Erholung und Entspannung finden können.“

Der Ebersnackenturm im Vogler
Ebersnackenturm

In der Klimabeschreibung des Gutachtens wird darauf hingewiesen, dass Holenberg großklimatisch der submontanen Stufe des Mittelgebirgsklimas angehört. Das örtliche Klima wird durch ozeanische Luftmassen bestimmt, die den Witterungsablauf wechselhaft gestalten. Es treten jedoch auch einzelne kontinentale Klimakomponenten auf. In Zeiten mit überwiegendem Zufluss von Meeresluft kommt es zu häufigen Niederschlägen, das oft kühle Sommer oder milde Winter zur Folge hat. In Zeiten mit beständigen Hochdruckwetter- und Ostwindlagen ist es jedoch im Sommer meist trocken und warm, während im Winter Dauerfrost herrscht.

Im Jahresdurchschnitt wehen in Holenberg am häufigsten West- und Südwestwinde, die stark und zum Teil auch stürmisch sein können. Ein zweites Häufigkeitsmaximum liegt bei den Winden aus Südost, die sich an den Vogler-Höhenzügen, bedingt durch eine Art Düsenwirkung, verstärken. Reine Südwinde können ungehindert hangaufwärts den Ort überstreichen, während er vor allen Winden aus Nordwest, Nord und Nordost durch die vorgelagerten Höhenzüge abgeschirmt wird. Windstill oder ausgeprägt schwachwindig ist es um Holenberg wegen der Hanglage nur selten.

Auch bezüglich der Temperatur und Niederschlagsverhältnisse unterscheidet sich Holenberg, bedingt durch seine Hanglage, von der Umgebung. Das Gutachten enthält folgende Mittelwerte der Klimaelemente:

Temperaturverhältnisse: Der niedrigste Mittelwert ist mit etwa minus 0,3 Grad für den Monat Januar angegeben, dabei können Schwankungen zwischen plus 5 Grad und minus 9 Grad auftreten. Der höchste Mittelwert wird mit 16,1 Grad für den Monat Juli er rechnet, wobei es zu Schwankungen zwischen 13 und 19 Grad kommen kann. Eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 10 Grad beginnt im Mittel am 5. Mai und endet am 1. Oktober. Es gibt durchschnittlich pro Jahr 20 Sommertage mit mindestens 25 Grad und 2 heiße Tage mit mindestens 30 Grad Wärme.

Für Holenberg wurden etwa 22 Dauerfrosttage pro Jahr errechnet. Das sind Tage, an denen die Temperatur nicht über den Nullpunkt steigt. Daneben wurden etwa 87 Frosttage ermittelt, an denen die Temperatur mindestens einmal unter den Nullpunkt absinkt. Der erste Frost setzt im Mittel am 22. Oktober ein, während der letzte Frost im Mittel am 23. April auftritt.

Niederschlagsverhältnisse: Die Niederschläge im Raum Holenberg werden weitgehend bestimmt durch die Höhenlage des Ortes, durch seine Lage zu benachbarten Berghängen und durch die Hauptrichtung der regenbringenden Winde. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge beträgt in Holenberg 807 Liter pro Quadratmeter und entspricht der mittleren jährlichen Niederschlagsmenge von Stadtoldendorf, während in Holzminden nur 758 Liter gemessen wurden. Im Gegensatz zu diesen Orten im Weserbergland fallen in der norddeutschen Tiefebene nur 650 bis 700 Liter pro Quadratmeter. Die meist aus Südwest zufließenden feuchten Luftmassen stauen sich im Holenberger Raum an den Höhenzügen des Voglers und regnen sich dort ab. Eine geschlossene Schneedecke gibt es im Mittel an 41 Tagen im Jahr, wobei für schneearme Winter 15 Tage und für schneereiche Winter 78 Tage im Jahr berechnet wurden. Die mittlere Zahl der Gewittertage wird mit etwa 18 und die der Tage mit Nebel mit etwa 36 angegeben.

Bewölkungsverhältnisse und Sonnenscheindauer: Die mittlere Zahl der heiteren Tage mit einer Bedeckung von weniger als 20 % beträgt 33, die der trüben Tage mit einer Bedeckung von mehr als 80 % 162 Tage im Jahr. Die mittlere Jahressumme der Sonnenscheindauer wird mit 1 550 Stunden angegeben.

Die bioklimatischen Hinweise des Gutachtens fielen für Holenberg als Erholungsort sehr günstig aus, denn es heißt:

„Im Raum Holenberg überwiegen milde bis schwache Klimareize, doch meistens herrscht Schonklima vor. Die mittlere jährliche Sonnenscheindauer ist mit mehr als 1 500 Stunden für diesen Raum sehr günstig. In Neuhaus im Solling scheint die Sonne nur 1 445 Stunden, im Raum Hannover dagegen 1 609 Stunden.

Die mittlere Zahl der Tage mit lästiger Schwüle bleibt unter dem in Norddeutschland außerhalb der Großstädte zu erwartenden Ausmaß.

Infolge der Hanglage am Vogler bildet sich bei schwachwindigem Schönwetter ein tagesperiodisches Windsystem aus. Die dabei tagsüber bergwärts wehenden Winde aus meist südlichen Richtungen verhindern eine Luftstagnation und damit eine Überhitzung des Ortes. Nachts fließt dann frische, durch die Wälder gereinigte Luft talwärts und durchlüftet Holenberg angenehm. So kommt es in diesem Raum kaum zu sehr warmen oder sehr kalten Tagen. Die mittleren täglichen Temperaturschwankungen sind somit geringer als in den Städten der norddeutschen Tiefebene.

Die unmittelbar am nördlichen und östlichen Ortsrand angrenzenden Waldungen bieten dem Erholungsuchenden jederzeit raschen Schutz vor zeitweise unerwünscht kräftigen oder belastenden Klimareizen, wie starken oder stürmischen Winden und intensiver Sonnenstrahlung mit hohen Temperaturen. Die Nebelhäufigkeit, mit einem Maximum im Herbst, entspricht der des Weserberglandes in Höhen um 200 bis 300 m über Normalnull. Sie ist erheblich geringer als die der norddeutschen Tiefebene, da die flachen Boden- und Talnebel in Holenberg infolge des Geländegefälles weniger zur Ausbildung kommen. Durch den Stau feuchter westlicher Luftströmungen am Vogler können die tiefen Wolken gelegentlich schon in Ortshöhe auffliegen. Diese Art von Nebel tritt hauptsächlich im Spätherbst und im Frühwinter auf.“

Das Gutachten des Deutschen Wetterdienstes endet mit dem Schlussurteil: „Aus bioklimatischer Sicht kann die staatliche Anerkennung der Gemeinde Holenberg als Erholungsort empfohlen werden.“

Holenberg, Waldkinderspielplatz
Waldkinderspielplatz
Holenberg, Waldkinderspielplatz
Waldkinderspielplatz

Die Empfehlung des Klimagutachtens reichte aber noch nicht aus, um die staatliche Anerkennung als Erholungsort zu erlangen. Holenberg musste besondere Gemeinschaftseinrichtungen zeigen können. So wurden 1974 in Eigenarbeit mit Unterstützung der Forstverwaltung am Stauweiher beim Forsthaus ein Grill- und Rastplatz und in unmittelbarer Nähe ein Waldspielplatz für Kinder eingerichtet. Diese Einrichtungen erfreuten sich bald einer großen Beliebtheit und üben weit über den Landkreis Holzminden hinaus einen starken Werbeeffekt für Holenberg aus.

Etwa im gleichen Zeitraum erfolgte auch aus Mitteln für den Naturpark Solling-Vogler die Anlage von vier Parkplätzen in dem Holenberger Bereich des Voglers. Bereits im September des Jahres 1973 hatte man mit der Durchführung des größten Vorhabens begonnen, mit dem Bau des Dorfgemeinschaftshauses. Die Planung eines solchen Hauses für den Bürger, den Gast, die Vereine und die Feuerwehr war bereits im Jahre 1969 erfolgt und die Baugenehmigung bereits 1971 erteilt. Der Baubeginn scheiterte aber immer an der Geldfrage. Das wurde anders, als Holenberg Mitglied der Samtgemeinde Bevern wurde und der Bau des Dorfgemeinschaftshauses in den Katalog der Maßnahmen aufgenommen wurde, die in der neuen kommunalen Einheit realisiert werden sollten. Durch Zuschüsse des Landes, des Landkreises, und der Samtgemeinde konnte die letzte Finanzierungslücke geschlossen werden. Nach einjähriger Bautätigkeit wurde das Haus am 24. Oktober 1974 in Anwesenheit von Frau Landrat Warnecke, Samtgemeindebürgermeister Schultert und Kreisbrandmeister Oppermann eingeweiht. Leider war es dem Initiator des Dorfgemeinschaftshauses, der sich jahrelang für seine Verwirklichung eingesetzt hatte, dem Bürgermeister Robert Kreikenbohm, nicht vergönnt, an der Feier teilzunehmen, da er sich im Krankenhaus befand. An seiner Stelle wünschte stellvertretender Bürgermeister Walter Meyer, dass dieses Haus der Mittelpunkt des dörflichen Gemeinschaftslebens werden möge. Bauamtsleiter Bertram übergab als Architekt des Hauses den Schlüssel Walter Meyer. Den zweiten Schlüssel, den zum feuerwehrtechnischen Teil des Hauses, erhielt als Bauherr Reinhold Schultert, der ihn an den Ortsbrandmeister Fritz Voigt weitergab. Nach der Enthüllung des Dorfwappens am Giebel sagten blumenbekränzte Mädchen Verse auf, die eigens für die Einweihung des Dorfgemeinschaftshauses gedichtet waren. Frau Landrat Warnecke, Samtgemeindebürgermeister Schultert und Kreisbrandmeister Oppermann sprachen Grußworte. Der Handharmonikaspielring und der Gesangverein sorgten im Wechsel für den musikalischen Rahmen der Feier.

Holenberg, Dorfgemeinschaftshaus
Dorfgemeinschaftshaus

Am 10. März 1975 erhielt Holenberg die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort und seit dieser Zeit wird das Prädikat des Voglerdorfes an den originellen Ortsschildern neben dem Namen und Wappen jedem Besucher verkündet, der in die Gemeinde hereinkommt. Im gleichen Jahr beteiligte sich Holenberg an dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ und errang mit 78,5 Punkten von 100 möglichen den ersten Platz vor Hellental, das 77,5 Punkte erreichte. Auch in den Jahren 1977 und 1978 nahm die Gemeinde an dem Wettbewerb teil und konnte den dritten und zweiten Platz belegen. Diese Ergebnisse konnten nur durch die beispielhafte Beteiligung der Bürger bei der Ausgestaltung des Ortsbildes, dem Bau des Ehrenmals, der Friedhofskapelle, des Grillplatzes, des Waldkinderspielplatzes und die Pflege der Vorgärten und sonstigen gärtnerischen Anlagen im Dorf erreicht werden.

Holenberg, Dorfeingang am Bützeberg
Dorfeingang am Bützeberg

Im Jahre 1975 erwarb die Gemeinde von dem Landwirt Gustav Stapel „Im Winkel“ Gelände für eine neue Sportplatzanlage. Der Ausbau ist für 1980 vorgesehen. Die Zahl der Übernachtungen von Urlaubern stieg 1975 auf 8 000 und hat sich bisher auf dieser Höhe gehalten. Landwirt Walter Meyer errichtete in seinem Garten drei Ferienhäuser und bot damit besonders Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Urlaub dort zu verbringen.

Im Jahre 1974 hatte die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 2 „Holzwiese“ für ein Wochenendhausgebiet verabschiedet. Durch den Beginn der Rezession fand jedoch vorerst noch keine Bebauung statt.

1977 trat ein neues Straßen- und Hausnummernverzeichnis in Kraft und es wurden erstmalig in Holenberg Straßenschilder aufgestellt.

1978 erfolgte der Ausbau des Kinderspielplatzes „Kleine Breite“. Am Weinberg wurde mit Hilfe der Holzmindener Pioniere auf gemeindeeigenem Grundstück ein Blockhaus als Schutzhütte für die Wanderer errichtet.

Holenberg, Kinderspielplatz Kleine Breite
Kinderspielplatz Kleine Breite

Am 24. Juni 1979 konnte in einer Feierstunde das von der Gemeinde und dem Verkehrsverein gemeinsam erbaute Wassertretbecken am Butterbrink in Anwesenheit von Samtgemeindebürgermeister Schultert und Samtgemeindedirektor Dörnemann den Holenberger Feriengästen und den Mitbürgern von Bürgermeister Walter Sporleder zur Benutzung übergeben werden. Mit dieser Anlage wurden die Einrichtungen für den Gast in Holenberg weiter vervollständigt, und der vielfach geäußerte Wunsch von Urlaubern nach einer solchen Anlage konnte erfüllt werden.

In etwa 350 Arbeitsstunden war hier wieder in Eigenarbeit durch den Verkehrsverein eine schöne Anlage entstanden, die harmonisch in das Gelände am Voglerrand mit dem Ehrenmal, dem Stauweiher und dem Grill- und Rastplatz eingebettet werden konnte. Die Feierstunde mit einer Rede des Bürgermeisters und einem Grußwort des Samtgemeindebürgermeisters wurde umrahmt von Darbietungen des Harmonika-Spielringes und des gemischten Chores unter Leitung von Herbert Müller. Die Jugendgymnastikgruppe des TSV unter Leitung von Frau Ratay führte einige Beattänze auf und marschierte dann in malerischen Badeanzügen durch das Becken.

Holenberg, Grillplatz
Grillplatz
Holenberg, Wassertretbecken am Butterbrink
Wassertretbecken am Butterbrink

Holenberg gehört seit dem 1. Januar 1972 als selbständige Mitgliedsgemeinde zur Samtgemeinde Bevern. Diese Zuordnung entsprach in der damaligen Zeit nicht dem Willen der Einwohner. Nach Gesprächen zur Samtgemeindebildung im Jahre 1970 war Holenberg ab 1. Januar 1971 als Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Stadtoldendorf beigetreten, nachdem bereits im Oktober 1970 durch eine Verfügung des Regierungspräsidenten in Hildesheim die Führung des Standesamtes der Stadt Stadtoldendorf übertragen worden war. Da jedoch bei der Gebiets- und Verwaltungsreform Enklaven vermieden werden sollten, die Feldmark Holenberg aber keine unmittelbare Verbindung mit der von Stadtoldendorf hat, und Negenborn sich für die Samtgemeinde Bevern entschieden hatte, so sah der Referentenentwurf für die Neugliederung die Eingemeindung Holenbergs in die Gemeinde Negenborn und deren Zugehörigkeit zur Samtgemeinde Bevern vor. Mit dieser Regelung waren die Holenberger Bürger jedoch nicht einverstanden. Es kam zu einer Bürgerbefragung, an der sich 92 % der wahlberechtigten Einwohner beteiligten. 99,2 % der abgegebenen Stimmen votierten für die Zugehörigkeit Holenbergs zur Samtgemeinde Stadtoldendorf. Trotz dieses Ergebnisses verfügte die Regierung die Zugehörigkeit von Holenberg zur Samtgemeinde Bevern, jedoch als selbständige Mitgliedsgemeinde. Dieses Hin und Her jener Jahre ist längst vergessen, die Zusammenarbeit mit Bevern wird heute als durchaus gut und freundschaftlich angesehen.

Neben Holenberg gehören die Orte Lobach, Negenborn, Golmbach, Lütgenade, Reileifzen und Dölme zur Samtgemeinde Bevern. Trotz der Verlagerung von Kompetenzen an die Samtgemeinde sind der Gemeinde Holenberg noch genug Aufgaben geblieben, denen sich der Gemeinderat, der sich aus vier SPD-Abgeordneten und drei Ratsherren der unabhängigen Wählergemeinschaft zusammensetzt, zu widmen hat.

Karte des Landkreises Holzminden mit den Samtgemeinden
Der Landkreis Holzminden mit den Samtgemeinden

Wie in allen Dörfern unserer Heimat, so hat es auch in Holenberg in den letzten Jahrzehnten einige Veränderungen gegeben, die dem allgemeinen Trend der Zeit entsprechen. Das zeigt sich zum Beispiel in der Landwirtschaft. Von den bis zum Zweiten Weltkrieg bewirtschafteten Höfen werden heute fünf nicht mehr als selbständige landwirtschaftliche Betriebe geführt. Es sind das die Höfe mit den Assekuranz-Nummern 1, 2, 6, 8 und 10. Die Ländereien wurden von anderen Landwirten gepachtet, die damit ihre Ackerflächen vergrößern konnten. Dadurch wurde die Anschaffung und der Einsatz moderner Maschinen für sie wirtschaftlicher. An selbständigen Handwerkern gibt es in Holenberg nur noch zwei Tischler (Hermann Schinkel, Fritz Frohme) und einen Bäcker (Karl Biel). Die anderen, wie Schmied, Stellmacher, Schuhmacher und Schneider, die es in früherer Zeit immer im Dorfe gegeben hatte, sind heute nicht mehr vorhanden. Geblieben sind aber zwei Ladengeschäfte (Walter Schürzeberg, Karl Biel) mit Lebensmittel- und Haushaltswaren, in denen die Einwohner und auch die Erholungsuchenden ihre Bedürfnisse befriedigen können.

Von großer Bedeutung für den Erholungsort Holenberg sind die beiden Gaststätten (Ernst August Kürig, Horst Domke), die durch ihre behaglich eingerichteten Räumlichkeiten und ihren Dienst für den Urlauber ganz wesentlich dazu beitragen, daß sich die Gäste in Holenberg wohlfühlen und gerne wiederkommen.

Das Dorf Holenberg

II. Einzelbilder aus der Geschichte Holenbergs

1. Die Entwicklung der Dorfanlage

Holenberg, Meierhof
Meierhof

Der in den verschiedenen Kapiteln der Geschichte Holenbergs beschriebenen Entwicklung der Höfe vom ältesten Meierhofe bis zur jüngsten Anbauerstelle entspricht die Entwicklung der Dorfanlage. Sie besteht aus zwei Teilen, die getrennt wurden durch „Käsen Bieke“, einem seit dem Bau der Wasserleitung trockengelegten Wassergraben zwischen Brinksitzerhof Nr. 20 und Spritzenhaus. Der ältere Teil wird von „Meierhof“ und „Winkel“, der neuere von „Hirtenbrink“ und „Baxebrücke“ gebildet. Im älteren Teil liegen sämtliche Meierhöfe, im Halbkreis um diese herum alle Großkothöfe, zwischen letzteren verstreut die Kleinkothöfe bis auf zwei, die sich wegen Raummangels 1620 „Am Hirtenbrink“ und „In der Baxebrücke“ ansiedelten. Außer den 1936 bestehenden 8 Meier-, 4 Großkot- und 5 Kleinkothöfen haben sich im alten Ortsteile von den 23 Brinksitzerhöfen nur zwei, Nr. 16 und 20, wohl die ältesten, auf schmalem Raum zwischen den Höfen angebaut. Die übrigen 21 liegen im neuen Ortsteile. Zu den Bauernstellen Alt-Holenbergs kommen noch die Zehntenscheune, ein Schulhaus und die Anbauerstelle Nr. 69. Zählt man auch noch die am Südrande Alt-Holenbergs 1884 erbaute neue Schule Nr. 64 und das 1927 „Am Steinwege“ errichtete Forsthaus Nr. 84 hinzu, so ergibt sich 1936 für den alten Ortsteil Holenbergs eine Zahl von 24 Grundstücken.

Holenberg, Forsthaus
Forsthaus

Die Wohnhäuser des alten Ortsteiles im Jahre 1936:

Nr.BezeichnungBaujahrErbauer
49Ehemalige Zehntenscheunevor 1660Kloster Amelungsborn
16Brinksitzerhaus1701Poldan Böker
13Altes Halbmeierhaus1745Hermann Schmidt
18Kleinköterhaus1757Erich Jürgen Garve
7Großköterhaus1761Anton Bartels
8Großköterhaus1797Konrand Frohme
9Kleinköterhaus1784Wilhelm Steinbrink
3Halbmeierhaus1799Anton Strote
19Alte Schule1800Gemeinde Holenberg
17Kleinköterhaus1801Wilhelm Mönkemeyer
5Halbmeierhaus1810Friedrich Görries
4Halbmeierhaus1833Friedrich von der Heyde
1Viertelmeierhaus1840Heinrich Stapel
6Kleinköterhaus1843Konrad Kreikenbohm Erben
11Halbmeierhaus1850Konrad Schmidt
2Viertelmeierhaus1861August Kürig
15Großköterhaus1866Heinrich Böker
13Halbmeierhaus1883August Schmidt
10Kleinköterhaus1883Heinrich Stapel
64Neue Schule1885Gemeinde Holenberg
69Anbauerhaus1891Ferdinand Bartels
20Brinksitzerhaus1903Heinrich Störmer
84Forsthaus1927Staatliche Forstverwaltung
12Halbmeierhaus1930Heinrich Garbe

Der jüngere Ortsteil Holenbergs umfaßt den „Hirtenbrink“ und die „Baxebrücke“ und erstreckt sich von „Käsen Bieke“ bis zum Bützeberge. Seine Länge wird durch den auf der Holzwiese entspringenden, namenlosen Bach bestimmt, der früher die Baxebrücke und einen Teil des Hirtenbrinks durch mehrere Strullen mit Wasser versorgte. 1936 gehörten zu Neu-Holenberg 2 Kleinkothöfe (zerschlagen), 21 Brinksitzerstellen, 35 Anbauerstellen, 1 Spritzenhaus und 1 Armenhaus. Die beiden Kleinkothöfe Nr. 28 und 48 werden urkundlich 1620 erstmalig in den Klosterregistern genannt. Auf Nr. 48 saß derzeit Hans Strote, der Ahnherr der Bauernfamilie auf Nr. 3. Der Besitzer von Nr. 28 ist einer von den drei anderen gleichzeitig aufgeführten Kleinkötern Borchers, Brinkmann, Krunshagen, die 1631 nicht mehr genannt werden. Beide Kleinkothöfe sind nach den Ablösungen infolge unzulänglicher Betriebsführung zerschlagen.

Über die Bildung der 21 Brinksitzerhöfe kann nur wenig gesagt werden, weil die Zehnt- und Dienstregister des Klosters von 1679 bis 1741, der Zeit ihrer Entstehung und Vererbung, völlig fehlen und die älteren Register von 1672, 1663, 1651 und 1620 wohl die Namen der Brinksitzer, nicht aber die Höfe angeben, die sie bewirtschafteten. Es kann also nur gesagt werden, dass schon 1615 zwei Brinksitzerhöfe gebildet waren, aller Wahrscheinlichkeit nach Nr. 16 und 20 im älteren Ortsteile. Da es in Holenberg schon 1637 zwölf Brinksitzerhöfe, 1663 sogar schon 17 und 1741 bereits 23 Brinksitzerhöfe gab, die Höfe aber keine Nummer hatten, so ist es unmöglich, alle namentlich aufgeführten Besitzer auf die Höfe zu verteilen und die Entstehungszeit sicher anzugeben. Es kann aber als ziemlich zutreffend angenommen werden, dass die ältesten Brinksitzerhöfe nahe am alten Ortsteile und die der Baxebrücke in der Nähe des Wassers angelegt wurden. Im Winkel lagen: 16, 20, am Hirtenbrink: 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29; in der Baxebrücke: 30, 31, 32, 34, 35, 36, 38, 41, 42, 44, 45, 46, 47. Die Brinksitzerhöfe unterschieden sich von den Kleinkothöfen durch noch geringeren Grundbesitz. Ein Teil hatte ursprünglich nur ein Haus und einen kleinen Garten. Wie bescheiden diese Häuser waren, zeigt uns heute noch das von dem Brinksitzer Heinrich Schirmer im Jahre 1710 erbaute Haus Assekuranz-Nr. 44 (Neue Straße Nr. 2). Erst in späteren Jahren erwarben sie einen Hudekamp, ein Stückchen Wiese oder auch Rottland dazu und hielten ein Stück Vieh. 1756 hielten vier Brinksitzer 1 Kuh, zwei 1 Ziege und vier 1 Schwein. Zwölf besaßen einen Garten, fünf eine Wiese und sieben einen Hudekamp. 1836 lösten neun Brinksitzerhöfe die Zehntpflicht ab:

Nr. 16 mit48 Taler 10 Groschen 7 Pfennig
Nr. 20 mit107 Taler 10 Groschen
Nr. 22 mit11 Taler 14 Groschen
Nr. 24 mit33 Taler 14 Groschen
Nr. 26 mit40 Taler 17 Groschen
Nr. 30 mit40 Taler 20 Groschen
Nr. 32 mit57 Taler 11 Groschen
Nr. 41 mit5 Taler 13 Groschen
Nr. 47 mit76 Taler 3 Groschen

Alle 23 Brinksitzerstellen hatten Anrecht auf Reiheholz und waren weideberechtigt. Sie vergrößerten ihren Grundbesitz 1864 durch die Forstweideabfindung. Drei Brinksitzerstellen wurden geteilt: Nr. 22 in Brinksitzerstelle 22 und Anbauerstelle 65, Nr. 23/24 in Brinksitzerstelle 23 und Brinksitzerstelle 24 und Nr. 42 in Brinksitzerstelle 68 und Anbauerstelle 42. Nr. 16 wurde 1874 mit Kleinkothof Nr. 17 vereinigt. 6 Brinksitzerhöfe wurden zerschlagen: 20, 26, 32, 42, 44, 47. Der Gesamtgrundbesitz der Brinksitzerstellen betrug 1933 272 Morgen, 31 Ruten.

Nr. 16 ist der einzige Hof, bei dem die Erbverhältnisse mit einiger Sicherheit festzustellen waren. 1615 bis 1680 war er im Besitz von Familie Heinrich Specht, Vater und Sohn. Letzterer brachte 1660 die Kontributionsgelder nach Wolfenbüttel für 1 Taler 4 gute Groschen und machte einen Botengang nach Gandersheim für 16 gute Groschen. Es folgten drei Geschlechter Loth. Unter dem zweiten, Heinrich Loth, bauten Polda Böker und Lisa Specht Haus Nr. 16. Etwa 1762 folgte Familie Groone, Tochtermann und Sohn. Karl Groone, kinderlos, gab seiner Schwestertochter 30 Taler, 1 Kuh und Aussteuer mit nach Anbauerstelle Nr. 33. Er verschenkte seinen Hof an seine Pflegetochter, eine Schulmeistertochter aus Levedagsen, die sich mit Leineweber Heinrich Sander verheiratete. Seit 1849 ist Familie Sander Besitzer von Hof 16/17. Nr. 20 ist sicherlich einer der ersten und größten Brinksitzerhöfe gewesen, da er schon 1615 bestand und 49 Morgen und 70 Quadratruten in die Separation einwarf. Im Stadtfelde besaß er nach dem Siebenjährigen Kriege 24 Morgen Erbland, nach 1870 einen Plan „Auf der Hufenbreite“ von 20 Morgen besten Bodens. Wie wurde dieser für einen Brinksitzerhof ungewöhnliche Besitz erworben? Vermutlich durch die eheliche Verbindung von Johann Heinrich Käse mit einer Anna Sophie Katharine von der Hude, deren Mutter, Witwe eines Dr. jur. von der Hude, von Warbsen nach Holenberg gezogen war. Im Mai 1727 wurde ein vor dem Hause ausgesetztes Findelkind aufgenommen, auf dem Hofe erzogen und mit Christoph Käse verheiratet. Von 1651 bis 1891 war Hof 20 im Besitz der Familie Käse. Nach dem Tode des letzten Käse, der ohne männliche Erben verstarb, ging der Hof an die jüngere Tochter Johanne, verehelichte Störmer Nr. 9, über. Familie Heinrich Störmer ließ in den Jahren 1900/1903 den Hof von Grund auf neu aufbauen und übertrug ihn 1920 auf ihren ältesten Sohn Heinrich mit der Verpflichtung, einen jüngeren Bruder bis an dessen Tod zu versorgen. Infolge einer in falscher Vertrauensseligkeit an einen Freund gegebenen Bürgschaft musste der Besitzer den Hof aufgeben. Der jüngere Bruder, Anerbe von Hof Nr. 9, siedelte nach Verkauf von Hofstelle Nr. 9 nach Nr. 20 über und verkaufte zwecks Abdeckung der Schulden fast die gesamte Länderei des Brinksitzerhofes.

Nr. 21 gehörte auch zu den ältesten Brinksitzerstellen, hatte aber 1756 weder Land noch Wiese, sondern nur 2 Gärten (beim Hause 52 Quadratruten, beim Teiche am Mollerbach 70 Quadratruten) und im Drovenhagen 4 Morgen Rottland. An Vieh war nur eine Ziege vorhanden. Auf dem Grundstück scheint aber immer ein Handwerk betrieben zu sein. Denn schon 1651 erhielt Schmied Christoph Schürtzeberg vom Kloster 27 Taler 30 gute Groschen 1 Pfennig Lohn! 1785 bekam Rademacher Konrath Schürtzeberg einen Betrag für Holzarbeit an dem Tor des Holenberger Friedhofes, über den er eigenhändig quittierte. 1868 übertrug Friedrich Schürtzeberg seinen Hof samt Geschäft auf seine Tochter, die sich mit Rademacher August Sporleder aus Eschershausen verheiratete. Das jetzige Haus wurde 1736 für 1 740 Taler erbaut und nach und nach durch Anbauten vergrößert. Infolge von Forstweideabfindung und Zukauf erhöhte sich der Gesamtgrundbesitz auf 3,75 Hektar im Jahre 1933.

Nr. 22 war 1678 im Besitz der Familie Garbe. 1828 teilte Wilhelm Garbe seinen Brinksitzerhof unter Sohn und Schwiegersohn Friedrich Voß. Es war aber nur ein Haus mit einem Eingang und einer gemeinschaftlichen Dehle vorhanden. Der kinderlose Wilhelm Garbe vererbte seinen Teil an seinen Schwager Sievers, Eschershausen. Dessen zweite Frau verkaufte die Garbesche Hälfte 1861 an August Stille aus Linnenkamp, dem zweiten Mann der zweiten Frau von Wilhelm Garbe. Da das Haus mit der Zeit völlig baufällig geworden war, einigten sich die beiden Teilhaber August Stille und Friedrich Voß über eine reinliche Scheidung und bauten 1866 jeder für sich ein Wohnhaus unter Nr. 22 und Nr. 22,1. Brinksitzerhof 22 wurde nach dem Ableben des derzeitigen Besitzers August Stille II, 1899 an Heinrich Jünke verkauft. Dessen Sohn Wilhelm Jünke hatte 1933 an Grundstücken 4,45 Hektar. Nr. 22,1 wurde in späterer Zeit unter Nr. 65 als Anbauerstelle geführt von den Besitzern Karl Stapel (Tochtermann von Fr. Voß II) und Tochtermann Albert Höppner.

Nr. 46 war ursprünglich Wohngrundstück des Klosterförsters. Es vererbte sich an Hilfsförster Leopold Arste, dem Schwiegervater von Klosterförster Schrader. Danach kam es an Leopold Arstes Sohn Ludwig Arste, der ebenfalls Hilfsförster war. Dann wurde die Forststelle von Hof 46 abgetrennt.

Die Häuser Alt-Holenbergs sind Fachwerkbauten, von deren Schönheit heute leider kaum noch etwas zu sehen ist, denn sie erhielten fast alle in jüngerer Zeit einen vor den Schäden des Wetters schützenden Behang. Curt Sauermilch hat vor etwa vierzig Jahren in einer Artikelserie im Täglichen Anzeiger die Schönheiten der alten heimatlichen Fachwerkbauten des Kreises Holzminden beschrieben. Es heißt dort:

„Lütgenade und Holenberg – beide liegen schutzsuchend an den Flanken der Berge geschmiegt – etwas weltabgewandt. Romantisch sind sie schon, wie sich bei Lütgenade so Haus hinter Haus und Giebel über Giebel zu reizvollen Straßenbildern staffeln, wie Holenberg als eines der wenigen Dörfer mit fast ausschließlicher Buntsandsteinbedeckung der Häuser einen so harmonischen Eindruck macht. Alt sind sie beide, Lütgenade wird als Lutteken um 1200 genannt, Holenberg hieß schon 980 Holenberg.

Ein Vergleich der für Lütgenade und Holenberg typischen Häuser mit denen von Warbsen, Golmbach, Negenborn wird zur Genüge dartun, wie eng diese Orte alle zu einem gemeinsamen Bauformenkreise gehören. Die Giebel mit Auslucht in Holenberg vergleiche man mit denen von Warbsen und Negenborn. Hier wie da paarig gestellte Streben – bezeichnend für den ganzen mittleren Teil des Kreises – das Oberkragen der Stockwerke –, ein immer und immer in dieser Gegend wiederkehrender Typ. Möge ihre Lage in der Landschaft auch ganz anders sein als die drei anderen Dörfer – sie alle liegen sich aber so nachbarlich nahe, dass ein Bauempfinden und ein Stil herrscht, in den von Norden aus das reichere Balkenwerk belebend eindringt und so dem Dorfbild etwas Quicklebendiges und Buntes gibt.“

Holenberg, Fachwerkhaus Neue Straße
Fachwerkhaus, Neue Straße
Holenberg, Fachwerkhaus Im  Winkel
Fachwerkhaus, Im Winkel

Von den älteren Bauernhäusern ist keines mehr in der ursprünglichen Form erhalten geblieben. Sie sind alle umgebaut und modernisiert worden. Das älteste Wohnhaus, das nicht verändert wurde und heute noch bewohnt wird, ist das Brinksitzerhaus Nr. 44. Auf dem Türbalken ist der Name des Erbauers und das Baujahr vermerkt: HEINRICH ILRCEN SCHIRMER – TGR 1710. Leider sind bei den meisten alten Häusern auch die Hausinschriften verschwunden oder durch Behang zugedeckt.

Holenbergs ältestes Wohnhaus von 1710
Holenbergs ältestes Wohnhaus von 1710

Die Anbauerwesen wurden zeitlich nach den Brinksitzerstellen gegründet. Hatten schon die Brinksitzerhöfe einen geringen, die jüngsten keinen Land- oder Hudebesitz, so bestand der Grundbesitz der Anbauer anfangs nur aus dem Bauplatze. Dieser war, bedingt durch den bedauerlich kargen gemeindlichen Grundbesitz, äußerst klein. Der kleinste war 3 Quadratruten, also etwa 63 m² groß. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bauplätze 79 und 81 den Höfen 15 und 12 enteignet, die Bauplätze 82, 83, 85, 87, 88 aus Privatbesitz erworben. 62 und 76 waren schon vor dem Kriege von Hof 32 und dem Schulgrundstück Nr. 19 angekauft. Die Mehrzahl der Häuser blieb nicht im Besitz der Erbauer oder ihrer Familie. Infolge Überschuldung durch Bau-, Abfindungs- oder Leibzuchtslasten mussten sie verkauft werden, die älteren bis Nr. 62 einschließlich alle, fünf sogar zweimal, sieben im Wege der Zwangsvollstreckung. Die neuen Anbauerwesen von Nr. 66 ab, mit Ausnahme von Nr. 70, verblieben den Erbauerfamilien. Nr. 37 und 39 wie 42 und 43 wurden vereinigt. Weideberechtigt waren nur die Stellen bis Nr. 56 einschließlich, ausschließlich 19, 49, 50. Die übrigen bis zur Separation gegründeten (57–61) konnten mitweiden, wenn sie an Weidekosten jährlich für 1 Kuh 1 Taler, 1 Schwein 8 gute Groschen, 1 Schaf 4 gute Groschen zahlten. Nr. 37 erhielt bei der Weideteilung 1856 drei Morgen Weideabfindung. Die Mehrzahl der Anbauer waren Arbeiter. Sie arbeiteten in dem Gipsbruch in Stadtoldendorf, in den Steinbrüchen vor Stadtoldendorf und seit 1870 auf dem Odfelde, versahen den Hirtendienst bei Rindern, Schafen und Schweinen oder betrieben ein Handwerk als Maurer, Tischler, Stellmacher, Schmied, Schuhmacher und Schneider. Viele Anbauer mit ihren Familien wurden auch bei den Feldarbeiten und im Winter beim Dreschen beschäftigt und beköstigt. Zahlreich waren unter den Anbauern wie unter den Brinksitzern auch die Leineweber vertreten, die auf eigenem Tau Kaufleinen webten oder auf den größeren Höfen auf Tagelohn mit Beköstigung den Haushaltsbedarf anfertigten.

Der Rohstoff, aus dem in mühevoller Arbeit das Leinen gewonnen wurde, war der Flachs. Der Samen wurde bei zunehmendem Mond bis zum 10. April auf dem Brachfeld ausgesät. Wenn der Flachs reif war, wurde er mit den Stängeln aus der Erde gezogen und etwa eine Woche auf dem Felde zum Trocknen ausgebreitet. Danach band man ihn in Garben und brachte ihn nach Hause auf die große Diele, wo er geriffelt wurde. Man zog den Flachs dabei durch eiserne Kämme auf Holzstämmen, die von einer Dielenwand zur gegenüberliegenden angebracht waren. So wurden die Samenkapseln von den Stängeln abgeriffelt. Aus dem Samen wurde in der Ölmühle das Leinöl gewonnen.

Die Flachsstängel band man nun wieder zu Garben zusammen und fuhr sie nach den Flachsrotten am Mollerbach. Dort besaß jede Hofstelle ihre eigene Rotte, in die der Flachs gepackt und mit Steinen beschwert wurde. Danach ließ man Wasser in die Rotte laufen und den Flachs „verrotten“. Durch diesen Prozess sollten die äußeren Teile der Flachsstängel so zersetzt werden, dass sie sich später von den Flachsfasern lösen konnten. Nach dem Rotten ließ man den Flachs wieder trocknen und holte ihn dann auf die große Diele zurück. Dort wurde er zunächst mit Hilfe der Brake „gebrochen“, wodurch die harten Holzteile (Schewe) des Stängels gelöst wurden. Durch Schlagen über den Schwingbock trennte man sie von der Flachsfasern. Darauf zog man die Flachsstängel durch die Hechel, ein Brett mit langen Nägeln, und erhielt so die weißen Flachsfäden, die gesponnen werden konnten. Die in der Hechel abfallenden kurzen Fäden nannte man Hede, während das Weben von den Leinewebern auf dem Webstuhl erfolgte. Das fertige Leinen wurde auf einer Grasfläche zum Bleichen ausgelegt und mehrmals mit Wasser besprengt. Aus Leinen stellten die Hausfrauen dann Bett- und Tischwäsche, Hemden, Kittel, Säcke her.

Aus einer Mischung von Leinen und Wolle stellten die Weber ein sehr haltbares und kleidsames Gewebe her, das mit Beiderwand bezeichnet wurde. Dies geschah von besonders geschickten Webern. Als solche waren zum Beispiel Brinksitzer Karl Sander, Nr. 16 († 1902) und Brinksitzer Heinrich Morig, Nr. 36 († 1926) bekannt. Aus Beiderwand fertigte man Kleider, Unterröcke, Schürzen, Anzüge, Kamisole, Regendecken für das Vieh und anderes.

Während anfangs das von den Leinewebern hergestellte Leinen für den Eigenbedarf oder für einen Auftraggeber bestimmt war, so entwickelte sich die Leineweberei seit dem 17. Jahrhundert zu einem regelrechten Handwerk, von dem Ware für den Verkauf hergestellt wurde. Ankaufstellen für Leinen gab es in Stadtoldendorf, Eschershausen, Deensen, Mackensen und weiteren Orten des Kreises Holzminden.

Hatte ein Anbauer von der Gemeinde den Bauplatz erworben, so musste er vor der Bauausführung ganz bestimmte Bedingungen eingehen. So wurde zum Beispiel von Leineweber H. Ritterbusch im Jahre 1820 verlangt: Das zu erbauende Haus muss einen Schornstein haben. Ritterbusch gibt jährlich 1 Rauchhuhn und 20 Eier an Amelungsborn, leistet 23 Tage Handdienst, leistet Kontribution und sonstige Abgaben, trägt als Reihelasten: Jagddienste, Dienste bei Wachten, bei Wegebesserungen und trägt die Gemeindelasten mit. Er erhält forstzinsfreies Feuerholz gegen Erlegung von Hauelohn und Anweisegebühr. Er ist nur weideberechtigt gegen Zahlung der Weidekosten.

Wollte sich ein auswärtiger Handwerker in Holenberg ankaufen, so bedurfte er dazu der Einwilligung des Gemeinderates, so zum Beispiel der Maurer August Schürzeberg aus Stadtoldendorf, der 1847 in Nr. 39 einheiratete. Schwieriger war die Aufnahme von Nichtbraunschweigern. So musste der Schuhmacher Fr. Lönnecker aus Großenberg (Waldeck-Pyrmont), der 1846 Anbauerhaus Nr. 59 von Tischler K. Jäger gekauft hatte, bevor ihm die Niederlassung in Holenberg gestattet wurde, folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Entlassung aus dem Untertanenstand von Waldeck,
  2. Nachweis seiner Militärpflicht dort,
  3. Erwerbung der Schuhmacher-Konzession für Holenberg nach Anfertigung eines Meisterstücks.

Vorsteher Konrad Strote schrieb gutachtlich dazu: „In Holenberg sind 1847 drei Schuhmacher; aber Wilhelm Bartels ist zugleich Steinbrecher, Karl B. hat viel Außenkundschaft, Friedrich B. liefert nach der Börde. Lönnecker ist zu empfehlen; seine Braut versteht und betreibt Weberei, beide haben sich 344 Taler verdient.“

Erst nachdem Lönnecker alle gestellten Bedingungen erfüllt hatte, wurde ihm die Niederlassung gestattet. 1850 leistete er den Erbhuldigungseid.

Gründung der Anbauerstellen.

Asse­ku­ranz-Nr.BaujahrAnbauer
331752–1756Hans Heinrich Ritter6 Quadratruten
37vor 1756Hans Heinrich Garbe7 Quadratruten
391751Kuhhirt Friedrich Quante8 Quadratruten
401756Leop. Ritterbusch4 Quadratruten
431756Ernst Heinrich Böker3 Quadratruten
521753Oberamtmann Hartmannmit größerem Landbesitz
531756–1757Christoph Ritterbusch
541776Andreas Schürtzeberg11 Quadratruten
551777Rademacher Anton Krop4 Quadratruten
561796Christian Ludwig Meyer6 Quadratruten
571821Heinrich Ritterbusch4 Quadratruten
581840Händler Friedrich Kürig8 Quadratruten
491840Die Zehntenscheune wird zu Wohnungen eingerichtet
591841Tischler K. Jäger8 Quadratruten
601844Friedrich Garbe7 Quadratruten
611864Maurer K. Eilers10 Quadratruten
621874Steinbruchunternehmer August Dörries37 Quadratruten von Nr. 32
191885Die alte Schule wird zu Wohnungen eingerichtet.
641885Neue Schule
651886Das 1851 erbaute Haus Nr. 22 a wird als Nr. 65 geführt
661887Weber August Böker3,75 a
671888Wilhelm Schünemann3,75 a
421890Wird infolge Erbteilung Brinksitzerhof 42 geteilt, das ältere Wohnhaus Nr. 42 erhält Karl Müller
69Schuhmacher Ferd. Bartels3,69 a
701894Stellmacher K. Linnemann4,75 a
711894Hausschlachter W. Tappe
721899Wilhelm Garbe4,59 a
731900Steinhauer und Hausschlachter August Bruns4,57 a
751907Steinhauer August Haasper5,24 a
761907Maurer Friedrich Ritterbusch4,16 a
501909Wird das Gemeindebackhaus an W. Biel verkauft, der unter Aufhebung des alten Backhausvertrages sich verpflichtet, ein neues Backhaus zu bauen
791922Schuhmacher Robert Ritterbusch6,5 a
811922Steinhauer Karl Twele6,56 a
82/‍831926Wilhelm Ritterbusch und August Schmidt
841927Staatliches Forsthaus
851933Heinrich Stille, Wirtschaftsgebäude von Nr. 47 zur Wohnung ausgebaut
871935Heinrich Homeyer
881934Heinrich Schulze
891935Karl Strote
901937Wilhelm Lange
911937August Hundertmark
921937Karl Brandt
931937Gustav Jünke
941939Walter Oppermann
951939Gustav Papenberg
961939Wilhelm Jünke

Während der Kriegszeit ruhte jede Bautätigkeit und sie kam erst langsam wieder in Gang, da in Holenberg in den ersten Nachkriegsjahren kaum Bauland zur Verfügung stand. Erst als an der „kleinen Breite“ hinreichendes Gelände zur Verfügung gestellt wurde, konnten dort neue Wohnhäuser gebaut werden. So entstand im dortigen Neubaugebiet hinsichtlich der Entwicklung der Dorfanlage der dritte Ortsteil.

Wohngebäude, die ab 1950 erbaut wurden

Asse­ku­ranz-Nr.Erbauer
97Hermann Hundertmark
98Gustav Schwannecke
99Leo Reimann
100Robert Kreikenbohm
101Minna Liebig
102Karl Garbe
103August Presuhn
104Rolf Schwannecke
105Lothar und Hildegard Runge
106Hans Schüßler
107Gerhard Jakob
108Kurt Pietsch
109Herbert Weyrauch
110Willi Jünke
111Robert Lecomte
112Hans Schwarzer
113Reinhard Weiß
114Erich Schlosser
115Walter Schneider
116Sofie Hocevar
117Horst Mädel
118Günter Gade
119Karl-Heinz Zierenberg
120Friedhofskapelle
121Dieter Henke
122Karl-Heinz Ratay
123Elektrizitätswerk Wesertal
124Elke Sakowski
125Siegmund Landgraf
126Gemeinde Holenberg
127Wolfgang Gabriel
128Horst Hauptvogel
129Karl-Heinz Garbe
130Voglerschützen
131Gerhard Freche
132Arthur Reimann
133Günther Weinfurtner
134Jürgen Nitsche
135Klaus Störmer
136Erhard Zeh
137Jürgen Notbohm
139Christel Landgraf
Heino Braun
Holenberg, neuer Ortsteil
Neuer Ortsteil

Im Jahre 1977 führte die Gemeinde eine Neuordnung der Straßenbezeichnungen und Hausnummern durch, über die nachfolgendes Verzeichnis Auskunft gibt.

Neues Straßen- und Hausnummernverzeichnis in Holenberg

Bisherige Straßenbezeichnung: Meierhof
Neue Straßenbezeichnung: Auf dem Meierhof
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Stapel, Heinz11
Suchy, Ilse492
Gruschel (Schulgebäude)644
Kürig, Ernst-August23
Heinemeier, Hermann46
Strote, Heinrich35
Schmidt, August137
Henze, Elisabeth1211
Meyer, Walter149
Arnecke, Auguste-Luise118

Bisherige Straßenbezeichnung: Winkel
Neue Straßenbezeichnung: Im Winkel
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Dörpmund, Albrecht51
Borchers, Dieter62
Voigt, Fritz74
Voigt, Martin7 a4 a
Sieck, Marlies86
Hundertmark, Willi99
Stapel, Gustav107
Sander, Karl-Heinz175
Homeyer, Herbert193

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Karl-Strote-Straße
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Schomburg, Hermann692
Böker, Helmut151
Schomburg, Karl184
Flothmeier, Fritz206
Freche, Werner163
Höppner, Elfriede658
Gemeinde Holenberg (Dorfgemeinschaftshaus)5
Lange, Karl-Wilhelm2210
Ritterbusch, Alwine97
Biel, Karl509
Kolle, Martha5311
Freche, Gerhard13
Müller, Karl3112
Sporleder, Walter3414
Sakowski, Jürgen15
Tyrchan, Gerda3517
Böker, Wilhelm (Warbsen)6816
Frohme, Otto3818
Schürzeberg, Walter3920
Domke, Horst5819
Frohme, Fritz5921
Keese, Gerhard6225
Sander, Hermann4122
Biel, Line5227
Holenberg, Karl-Strote-Straße mit Blick auf den Bützeberg
Karl-Strote-Straße mit Blick auf den Bützeberg

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Ebersnackenweg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Sporleder, Heinrich212
Greve, Ottilie404
Sünnemann, Heinrich246
Holenberg, Ebersnackenweg
Ebersnackenweg

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Voglerweg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Brennecke, Siegfried272
Schinkel, Hermann294
Marlen, Heidi511
Garbe, Alwine333
Küster, Heinz306
Gabriel, Wolfgang328
Henninger, Hermann435

Bisherige Straßenbezeichnung: Herbrink
Neue Straßenbezeichnung: Herbrink
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Stille, Friedhelm281
Schmidt, Hörst232
Schwarzer, Heidrun263
Schwarzer, Hans1125
Harre, Liesbeth564
Meier, Rudolf557
Lönnecker, Helga259
Verwohlt, Lisa5411

Bisherige Straßenbezeichnung: Kleine Breite
Neue Straßenbezeichnung: Kleine Breite
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Lecomte, Robert1113
Reimann, Leo995
Liebig, Minna1017
Weinfurtner, Günter4
Gade, Günther1186
Zeh, Erhard12
Kreikenbohm, Alfred1009
Hundertmark, Grete9711
Jünke, Dieter9613
Papenberg, Gerhard9515
Oppermann, Heinrich9417
Ritterbusch, Horst7619
Garbe, Karl10221
Strote, Anna8918

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Am Bützeberg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Ratay, Karl-Heinz3
Zierenberg, Karl-Heinz2
Jakob, Gerhard1075
Lange, Willi907
Schulze, Hermann (Deensen)886
Homeier, Gerhard878
Presuhn, August1039
Schlosser, Erich11411
Hauptvogel, Horst13
Twele, Willi8115

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Rosenstraße
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Weiß, Richard1132
Hocevar, Sofie1164
Schwanecke, Rolf1041
Runge, Lothar und Hildegard1053
Jünke, Willi1106
Weirauch, Herbert1098

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Gartenweg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Landgraf, Siegmund1
Reimann, Arthur538/‍1322
Landgraf, Christel4
Notbohm, Jürgen6
Mädel, Horst1178
Pietsch, Kurt10810
Schüßler, Hans10612
Schmidt, Helmut835
Schuhmaher, Manfred827
Reimann, Arthur2

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: Sonnenweg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Schürzeberg, Walter371
Räker, Hermann362
Reese, Claus (Düsseldorf)474
Stille, Walter856
Huchhausen, Heinz und Annegret863
Schönherr, Arno und Elisabeth778

Bisherige Straßenbezeichnung: Köterei
Neue Straßenbezeichnung: Köterei
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Arste, Wilhelm571
Dörges, Willi452
Garbe, Heinrich484
Garbe, Karl-Heinz6

Bisherige Straßenbezeichnung: keine
Neue Straßenbezeichnung: An der Bleiche
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Henke, Dieter1212
Stürmer, Klaus4
Nictsche, Jürgen6

Bisherige Straßenbezeichnung: Neue Straße
Neue Straßenbezeichnung: Neue Straße
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Cichos, Emma611
Chichos, Emma442
Engels, Gustav663
Schrader, Kurt604
Leihsa, Friedel674
Hundertmark, August707
Müller, Herbert719
Frohme, Heinrich466
Garbe, Friedrich-Wilhelm7211
Hauburg, Heinz7313
Wahl, Hugo7515
Hundertmark, Willi9121
Brandt, Karl9223
Göhmann, Willi9325
Schneider, Walter11527

Außenbereich:

Bisherige Straßenbezeichnung: Försterei
Neue Straßenbezeichnung: Försterei
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Land Niedersachsen (Forstverwaltung, Forstamtmann Sieck, Albert)841

Bisherige Straßenbezeichnung: Am Weinberg
Neue Straßenbezeichnung: Am Weinberg
EigentümerAsse­ku­ranz-Nr.Neue Haus­nummer
Möller, Ingo981

2. Die Wasserversorgung Holenbergs

Holenberg hat eine für seine Wasserversorgung günstige Lage. Am Fuße der den Ort in weitem Halbkreise umschließenden Ausläufer des Voglers entspringen zahlreiche ergiebige Quellen, aus denen das Kloster von alters her in einer etwa 1,5 km langen Holz-, später Tonröhrenleitung, ausschließlich seinen Wasserbedarf deckte. Bei der Wichtigkeit von gesundem Trinkwasser für einen Ort kann man es verstehen, dass die Dorfanlage durch die Quellen bedingt wurde. Der älteste Ortsteil liegt im Bereich der beiden Bergquellen „Am Steinweg“ und „Kleine Helle“, im Volksmunde „Hindere Born“ und „Botterborn“ genannt. Diese Quellen leiteten ihr Wasser in einem gemeinsamen offenen Graben in das Dorf. Diese sogenannte „Käsen Bieke“ hatte vor dem Dorfe eine Strulle, eine halbe Tonröhre (beziehungsweise Holzröhre), die das Wasser in die Eimer leitete. Mit der Schanne wurden die gefüllten Eimer in die Häuser getragen. Eine zweite Strulle war beim Löschepumpe neben dem jetzigen Spritzenhause. Dieser Wassergraben durchfloss in drei Zweiggräben den westlichen Ortsteil und füllte etwa ein Dutzend „Pümpe“, die Tränkstellen für das Vieh waren, bevor der kümmerliche Rest den Ort verließ. Es leuchtet wohl jedem ein, dass der beschriebene Wasserbezug nicht nur mit großen Mühen und Schwierigkeiten, sondern auch in wasserarmen Zeiten mit Störungen und Streitigkeiten verbunden war. Durch Verunreinigung des Wassers konnten ernste Gefahren für die Gesundheit entstehen. Diese Erkenntnis veranlasste denn auch die von der Wassernot am empfindlichsten betroffenen Besitzer der sechs Meierhöfe (Friedrich Reese, Nr. 2; Konrad Strote, Nr. 3; Friedrich von der Heyde, Nr. 4; Konrad Schmidt, Nr. 11, Fr. Garbe, Nr. 12, Heinrich Schmidt, Nr. 13) zur Anlage des Schachtbrunnens vor Hof Nr. 3. Dieser Brunnen mit Schutzdach, der etwa 10 m tief war und einen ausgemauerten Schacht und Schlinge besaß, lieferte selbst in den trockensten Zeiten ein vorzügliches, weiches Trinkwasser, das mittels zweier Winden nach oben befördert wurde.

Am 17. Dezember 1852 erschienen vor dem Amtsgericht Stadtoldendorf die Hofbesitzer Nr. 3, 2, 4, 11, 13 und gaben eine Erklärung folgenden Inhalts zu Protokoll: Sie und Friedrich Garbe Nr. 12 hätten auf der von der Heydeschen und Gemeindegrenze auf ihre Kosten einen Brunnen angelegt. Die Familien der sechs Hofbesitzer übernähmen die Unterhaltungspflicht und dürften auf ewige Zeiten den Brunnen gemeinschaftlich nutzen. Alle anderen Hausbesitzer und Inquilien sollten von der Benutzung ausgeschlossen sein, nur die Inquilien der Höfe sollten den Brunnen nutzen dürfen, wenn sie in eine Brunnenkasse jährlich 2 gute Groschen zahlten. Das Protokoll sei für immer auf Hof Nr. 2 aufzubewahren.

Noch drei andere Schachtbrunnen sind nach 1852 diesem Windebrunnen gefolgt, auf Nr. 5, Hof Nr. 2 und Hof Nr. 47. Sie waren aber auf den genannten Höfen angelegt und ausschließlich für deren Wasserversorgung bestimmt. Die letzten beiden waren mit einem Pumpwerk versehen, der erste hatte Winde und Eimer. Er ist vielleicht noch früher gebaut als der Gemeinschaftsbrunnen vor Nr. 3.

Der neuere, wohl erst seit 1620 mit Nr. 46 und 48 besiedelte Ortsteil, die „Baxebruie“, bezog ihr Wasser ausschließlich aus einer Quelle der wasserreichen Holzwiese. Das dort entspringende Wasser durchströmte den Ortsteil der ganzen Länge nach und hat die Anlage der einzelnen kleinen Höfe wesentlich bestimmt. Die Strullen bei Küster Nr. 30, Mohrig Nr. 36, der Köterei Nr. 48 und bei Nr. 44 waren die Schöpfstellen. Die Hofstellen an oder nahe diesem Bache gehören einer älteren, die weiter abliegenden einer späteren Zeit an. Heinrich Haasper Nr. 47 baute in den siebziger Jahren auf seinem Brink einen Brunnen mit Pumpe, die schon mittels Schwungrad betrieben wurde. Der Wasserbedarf der Baxebrücke, wie auch der des Hirtenbrinks, von dem ein Teil die Holzwiesenquelle mitbenutzte, war geringer als der des älteren Ortsteiles, weil dort das Großvieh ganz oder zum größten Teil fehlte. Mit der Zunahme der Bevölkerung, die sich fast ausschließlich in der Baxebrücke ansiedelte, wurden die Schwierigkeiten der Wasserversorgung aber doch so groß, dass sie dringend Abhilfe verlangten.

So knüpfte der derzeitige Vorsteher H. Fischer Verhandlungen mit der Kreisdirektion an zwecks Anlage einer Wasserleitung, die die genannten drei Quellen in das Dorf leiten, wo das Wasser aus den an bestimmten Straßenpunkten aufgestellten Wasserpfosten entnommen werden konnte. Der Wasserersparnis wegen sollten Hausleitungen nicht gestattet werden. Die beiden in der Forst liegenden Quellen stellte die Herzogliche Kammer, Direktion der Forsten, unentgeltlich zur Verfügung, gestattete auch die Anlage der Brunnenstuben und der Rohrleitung auf Forstgebiet, machte aber zur Bedingung, dass durch den Bau der Wasserleitung der Forstbetrieb, die Arbeiten in der Forst und die Abfuhr des Holzes nicht behindert würden; dass die Hauptquelle so ausgebaut würde, dass eine Wasserentnahme zu Trinkzwecken und bei Pflanzungen seitens der Forstarbeiter jederzeit möglich sei; dass Arbeiten an den auf Forstgebiet liegenden Teilen der Leitung nur im Benehmen mit dem zuständigen Forstbeamten geschehen dürften.

Diese Forstleitung, die ihre erste Zapfstelle neben dem Spritzenhause hat, wurde in neuerer Zeit nach dem Grundstück Nr. 28 abzweigend weitergeleitet und in einem Sammelbecken aufgespeichert, um die Holzwiesenleitung zu verstärken. Dieser Teil der Leitung, deren Wasser an der Quelle in einem Speicher gesammelt wird, hat wiederholt Schwierigkeiten bereitet, da sie anscheinend dem Wasserbedürfnis der Baxebrücke und eines Teiles des Hirtenbrinks nur in zulänglichem Maße genügt. Es ist daher bedauerlich, dass der Verkauf des Wassernutzungsrechts von der Holzwiese des Hofes Nr. 8 an den Gastwirt Specht, Negenborn, der das Recht 1922 an die Gemeinde abtrat, nicht verhindert wurde.

Kreisbaumeister Hellemann, Holzminden, stellte den Bauplan und Kostenanschlag der Wasserleitung auf und leitete den Bau. Der Kreisausschuss bewilligte zwei Drittel der etwa 16 000 Mark betragenden Baukosten. Die Einweihung der Wasserleitung am 26. November 1881, der ersten dörflichen Wasserleitung des Kreises, war für Holenberg ein großes Fest. Der Kreisdirektor Koken war dazu mit dem Kreisbaumeister Hellemann erschienen. Ganz Holenberg war auf den Beinen, die Schulkinder mit ihrem Lehrer erschienen geschlossen, alles war in festlicher Kleidung und Stimmung. Fahnen und Tannengrün schmückten den Ort und die Wasserpfosten. Die Feierlichkeiten nahmen folgenden Verlauf:

  1. Vorführung eines Hydranten, der das Wasser haushoch emporschleuderte.
  2. Musik und Glockengeläut.
  3. Gemeinsamer Gesang: Bis hierher hat mich Gott gebracht.
  4. Rede des Kreisdirektors Koken mit anschließendem Hoch auf Herzog Wilhelm.
  5. Rede des Vorstehers Fischer mit Hoch auf Kreisbaumeister Hellemann.
  6. Rede des Kantors Gustav Wreil.
  7. Gemeinsamer Gesang: Nun danket alle Gott.
  8. Gemeinsamer Gesang: Heil unserm Herzog Heil!
  9. Lied der Schulkinder: Vom Wasser.
  10. Festessen bei Kürig, Nr. 2.
  11. Tanzmusik bei Sporleder, Nr. 58.

Die mit großen Feierlichkeiten im Jahre 1881 eingeweihte Wasserleitung hat lange Jahrzehnte Holenberg mit dem notwendigen Wasser versorgt. Nach dem Zweiten Weltkrieg aber stellten sich, wohl durch den ansteigenden Wasserverbrauch bedingt, Engpässe in der Wasserversorgung ein.

Zur Sicherung der Feuerlöschreserve wurden deshalb je eine Zisterne auf dem Grundstück Nr. 4 (Heinemeier) und Nr. 39 (Schürzeberg) durch Angehörige der Feuerwehr und Mitbürger errichtet. Die Landesbrandversicherungsanstalt Braunschweig sicherte diese Maßnahme finanziell ab. Während des Dürrejahres 1959 erschloss man am Steinweg eine neue Wasserquelle und führte deren Wasser mit Hilfe einer Druckpumpe dem Ortsnetz zu. Das Pumpenhaus wurde auf dem Flurstück von Karl Sander errichtet. Nach vorbereitenden Planungen und Sicherstellung der Finanzierung konnte im Juli 1972 der Bau eines Hochbehälters auf dem Butterbrink beginnen.

Durch diesen Hochbehälter wurden auch die Engpässe in der Wasserversorgung auf dem Herbrink endgültig ausgeräumt und die Druckverhältnisse innerhalb des Dorfes wesentlich verbessert. Im Frühjahr 1969 erfolgte in allen Haushaltungen der Einbau von Wasseruhren, um zu einer gerechten Wasserpreisermittlung zu kommen. Bedingt durch den steigenden Wasserverbrauch reichten jedoch in folgenden Jahren die bisherigen Wasserquellen nicht mehr aus. Während längerer Trockenperioden traten Versorgungsschwierigkeiten auf. Das Wasserwirtschaftsamt Hildesheim, dem die Planung für die Erschließung neuer Wasserquellen übertragen wurde, schlug 1970 die Niederbringung eines Tiefbrunnens an der Krümmecke vor. Da die Gemeinde aus Finanzierungsgründen die Erschließung dieses Tiefbrunnens nicht durchführen konnte, wurde diese Aufgabe nach der Gebiets- und Verwaltungsreform von der Samtgemeinde Bevern übernommen. Im September 1976 konnte der Brunnen in Betrieb genommen werden. Die Bohrung, die in eine Tiefe von 134 m führte, und die Arbeiten für den Tiefbrunnen verursachten Kosten in Höhe von rund 250 000 DM. Außer Holenberg versorgt dieser Brunnen auch noch die Gemeinden Golmbach, Warbsen und Lütgenade. Das Wasser wird zunächst in den Wasserbehälter nach Golmbach gepumpt und gelangt von dort in einer neu verlegten Transportleitung hinter dem Weinberg in den Hochbehälter am Butterbrink. Gleichzeitig wurden Mess- und Schaltgeräte eingebaut, die eine automatische Versorgung des Hochbehälters sicherstellen. Im Jahre 1977 wurde durch die Verlegung weiterer Wasserrohre auf der kleinen Breite der Kreis einer Ringleitung geschlossen, so dass bei Störungen innerhalb des Ortsnetzes eine optimale Versorgung der Einwohner gegeben ist. Die alten Wasserquellen dienen heute nur noch als Feuerlöschreserve, auch können die Quellen am „Steinbrink“ bei Ausfall des Tiefbrunnens zur Versorgung weiter mit herangezogen werden.

3. Die Entwicklung der Feldmark Holenbergs

Die Lage Holenbergs in einer Bucht des hier auslaufenden Voglergebirges gestattete eine Ausdehnung seiner Feldmark in der Hauptsache nur in Richtung auf Negenborn und Golmbach. Hier liegen die bei weitem größten und besten Wannen der Feldmark, nämlich beiderseits des Negenborner Feldweges mit den Wannen Rischenfeld, Mollerbeksfeld und Hufenbreite – und zu beiden Seiten der Kreisstraße nach Golmbach die Wannen Hasenwinkel, Weinbergsfeld, Großer Kamp, Erdbrücke und Teichenbreite. Diese enthalten auch die an ihrem Westrande gelegenen Gemarkungen des früh wüsten Dorfes Nienhagen und des gleichfalls seit langem verlassenen Dorfes Drovenhagen. Dieser Hauptteil der Holenberger Feldmark lag im Gau Tilithi, gehörte zum Bistum Minden und hatte wie das Dorf Holenberg als Grundherrn die Grafen von Everstein.

Der kleinere, geringwertigere Teil der Feldmark liegt östlich der Mollerbeke. Er besteht aus dem Distelkamp und seit 1864 dem weit entfernten Odfelde. Dieser Teil lag im Gau Wikanafelde, gehörte wie Amelungsborn zum Bistum Hildesheim und unterstand den Homburgern. Hier lagen die Wüstungen Halgenesse, Kathagen, Odenrode und Buttersdorp, jene Dörfer, mit denen der Homburger Graf Siegfried das Kloster bei seiner Gründung ausgestattet hatte. Ursprünglich, das heißt vor der Vereinigung Holenbergs mit Nienhagen und Drovenhagen, war die Flur Holenbergs nur klein. Sie wurde aber laufend vergrößert durch Erwerbungen des Klosters von den Homburgern und Eversteinern, die beide um die Gunst des Klosters warben. Schon bald nach dem Einzug der Zisterzienser in Amelungsborn erwarb das Kloster 1185 mit seinen reichen Geldmitteln das Gut Kegelshagen in Holenberg, das wohl den Hauptteil der damaligen Feldmark Holenbergs bildete. Nachdem Amelungsborn 1197 auch den Zehnten von Holenberg und Nienhagen nebst einem Waldteil vom Grafen von Everstein erworben hatte, besaß es im Jahre 1200 urkundlich schon 30 Hufen = 900 Morgen an bewirtschaftetem und nicht bewirtschaftetem Boden in beiden Orten.

Die weiteren Erwerbungen des Klosters führten dann zum erbeigenen Besitz des ganzen Dorfes mit allen Liegenschaften.

Damit war Holenberg und seine gesamte Feldmark Eigentum des Klosters geworden. Es ist wahrscheinlich, dass Amelungsborn den Grund und Boden der Klosterdörfer vom Kloster und dem Außenhof Allersheim aus zunächst selbst bewirtschaftet hat. Nachdem aber die Reformation in Amelungsborn eingeführt war und gleichzeitig die wirtschaftliche Lage des Klosters infolge Wegnahme von Allersheim und Aufhebung der Steuerfreiheit sich außerordentlich verschlechterte, musste aus dem verbliebenen Grundbesitz eine möglichst hohe Rente herausgewirtschaftet werden. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Verleihung des Meierrechts 1548 an den Abt von Amelungsborn durch den Herzog von Braunschweig. Das Meierrecht band die Nutznießer fester an die Scholle als die früheren Pächter und ermöglichte zugleich die Verbesserung des Bodens und Erhöhung seiner Erträge. Der Zeitpunkt der Anwendung des Meierrechts in Holenberg ist nicht bekannt. Die Größe der bewirtschafteten Fläche erfahren wir erst 1756, nach der gesetzlich angeordneten Allgemeinen Landvermessung, deren Ergebnisse in der Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von 1756 niedergelegt ist. Danach enthielt die Feldmark Holenbergs:

A. Ackerstücke:1. Meierland474 Morgen31 Quadratruten
2. Rottland58 Morgen87 Quadratruten
Zusammen533 Morgen0 Quadratruten

B. Nicht kultivierte Ackerstücke:1. Koppelweide108 Morgen107 Quadratruten
2. Dreische59 Morgen72 Quadratruten
Zusammen168 Morgen57 Quadratruten

C. Nicht bewirtschaftete Flächen:1. Haus- und Hofstellen39 Morgen115 Quadratruten
2. Dorf- und Feldwege26 Morgen110 Quadratruten
3. Bäche, Teiche und so weiter9 Morgen0 Quadratruten
4. Dorfstellen (Gemeindebesitz)15 Morgen40 Quadratruten
zusammen91 Morgen25 Quadratruten

D. Gärten, Wiesen und Hudekämpe:1. Gärten im Dorfe17 Morgen74 Quadratruten
2. Wiesen48 Morgen3 Quadratruten
3. Hudekämpe (private)88 Morgen37 Quadratruten
Zusammen153 Morgen114 Quadratruten

Summe von A + B + C + D = 946 Morgen 76 Quadratruten.

Dazu kam noch Waldweide in der Klosterforst = 301 Morgen 21 Quadratruten.

1863 wurde die Feldmark Holenbergs vom Feldmesser Weißing neu vermessen und ergab folgende Größe:

1.50 Hof- und Baustellen und 24 Gärten im Dorfe74 Morgen86 Quadratruten
2.Gärten im Felde3 Morgen75 Quadratruten
3.Acker892 Morgen108 Quadratruten
4.Wiesen173 Morgen9 Quadratruten
5.Anger232 Morgen32 Quadratruten
6.Wege36 Morgen7 Quadratruten
7.Gräben und Gewässer5 Morgen107 Quadratruten
Zusammen1 418 Morgen64 Quadratruten

Die Feldmark hatte sich also seit 1756 um 440 Morgen vergrößert. Woher kam der Zuwachs?

A. Klosterland in der Feldmark Holenberg wurde getauscht gegen Grundstücke der Holenberger:

im Kathagen gegen Untere Teichbreite 184229 Morgen
im Stadtfelde gegen Obere Teichbreite 185934 Morgen
gegen verstreute andere Grundstücke 185912 Morgen
gegen die Baukämpe 185913 Morgen
gegen die Hufenbreite 186346 Morgen
Zugang an Klosterland134 Morgen

B. Als Entschädigung für die Ablösung der Forstweideberechtigung erhielt die Weidegenossenschaft Holenberg 1862 an Forstgrundstücken 306 Morgen. Die Gesamtzunahme von 440 Morgen ist somit erklärt.

Neben der Feldmarkvergrößerung durch die Weideabfindung fand also auch eine Vergrößerung durch den Tausch von Klosterland mit Grundstücken der Holenberger in fremden Feldmarken statt. Die Zunahme der Bevölkerung hatte das Bedürfnis derselben nach Grundbesitz dauernd gesteigert. So hatten die Besitzer der Höfe 8, 15, 17, 18, 22, 28, 31, 48 schon in frühen Zeiten zehntfreies Erbland, sogenanntes Hägerland im Kathagen käuflich erworben. Eine größere Anzahl Holenberger hatten später, besonders nach dem Dreißigjährigen Kriege, in der Stadtoldendorfer Feldmark Grundbesitz erworben, ebenso auch das Kloster. Dazu besaßen die Holenberger noch nach dem Dreißigjährigen Kriege Pachtland des Klosters am Heinegrasgraben, auf der Teichbreite und auf der Hufenbreite und gaben als Pacht je Morgen 3 Himpten Korn. Da die Bewirtschaftung der weit entfernten Grundstücke für Kloster und Holenberger Nachteile hatte, so stellte Oberamtmann Schröder 1839, zur Zeit der Ablösungen, den Antrag bei der Herzoglichen Domänenkammer auf Tausch der Unteren Teichbreite gegen Kathagen. Es tauschten Hof 8: 2 Morgen 80 Quadratruten, Hof 14: 5 Morgen 24 Quadratruten, Hof 18: 7 Morgen 46 Quadratruten, Hof 28: 5 Morgen 68 Quadratruten, Hof 48: 5 Morgen 59 Quadratruten, Hof 22: 1 Morgen 9 Quadratruten, Hof 31: 1 Morgen 74 Quadratruten, zusammen 29 Morgen.

Nach obigem Tausch folgte ein zweiter im Jahre 1859. Das Kloster tauschte seine Grundstücke in der Holenberger Feldmark, nämlich:

Obere Teichbreite33 Morgen105 Quadratruten
Vor dem Weinberge5 Morgen98 Quadratruten
Wiese an der vorderen Bremke1 Morgen35 Quadratruten
Wiese an der vorderen Bremke2 Morgen106 Quadratruten
Wiese an der Mollerbeke2 Morgen19 Quadratruten
46 Morgen0 Quadratruten

gegen Grundstücke der Holenberger in Stadtoldendorfer Feldmark, nämlich:

An der Steinbreite16 Morgen24 Quadratruten
An der Fahrenbreite10 Morgen
Im Kathagen2 Morgen
Düstere Reke13 Morgen
Galgenbrink4 Morgen
45 Morgen24 Quadratruten

In einem dritten Tauschvertrage 1863, vor Beginn der Holenberger Separation, wurde nun auch der Rest des Klosterlandes von 45½ Morgen auf der Hufenbreite gegen Grundstücke im Stadtoldendorfer Felde getauscht. Daran beteiligt waren die Höfe 8, 15, 6, 28, 20, 26, 42. Trotzdem blieben noch verschiedene andere Höfe, unter ihnen 5, 9, 46, 7, 8, 31, 10 bis zur Gegenwart im Besitz von Grundstücken im Stadtfelde. Alle eingetauschten Grundstücke wurden mit der Weideabfindung in die Separation eingeworfen, neu verteilt und am 1. Oktober 1870 in Besitz genommen. Nachstehende Aufstellung des Jahres 1933 ergibt eine bewirtschaftete Fläche von 372,20 Hektar = 1 516 Morgen 96 Quadratruten. Darin sind jedoch auch die Grundstücke enthalten, die in fremden Feldmarken gelegen sind und somit nicht zur Holenberger Feldmark gehören.

Verzeichnis der bewirtschafteten Flächen im Jahre 1933
Asse­ku‍ranz-Nr.NamegeborenHektar
1Heinrich Stapel, Viertelmeier25.02.18819,25
2August Kürig, Viertelmeier05.04.190112,75
3Heinrich Strote, Halbmeier07.04.187919,845
4Friedrich von der Heyde, Halbmeier16.10.187523,00
5Fritz Dörpmund, Halbmeier17.11.188024,46
6August Bönig, Kleinköter15.10.18748,75
7Heinrich Brandt, Großköter22.05.189013,50
8Karl Frohme, Großköter29.11.189414,63
9Friedrich Verwohlt13.01.18791,35
10Friedrich Stapel, Kleinköter18.03.186415,635
11August Schmidt, Halbmeier24.04.187025,04
12Karl Schmidt, Halbmeier07.06.187821,70
13Witwe Schmidt, Halbmeier11.05.189222,81
13August Hundertmark14.09.18910,69
14August Meyer, Großköter08.12.189510,50
15Heinrich Böker, Großköter22.03.190313,51
15Karl Timpe25.09.18870,90
16/‍17Heinrich Sander, Kleinköter06.02.18729,93
18Karl Schomburg, Kleinköter19.04.18883,75
19Hermann Homeyer, Anbauer24.10.18761,7466
20Karl Störmer, Kleinköter26.06.188310,2805
21August Sporleder, Brinksitzer30.11.18713,75
22Wilhelm Jünke, Brinksitzer06.07.18884,45
23Wilhelm Müller, Brinksitzer28.03.18773,1155
24Heinrich Sünnemann, Anbauer19.02.19000,9412
25Friedrich Börries, Anbauer02.02.19062,3658
26Heinrich Schulze, Anbauer14.01.18831,00
27Erich Brennecke, Brinksitzer25.04.18962,7805
28August Stille, Kleinköter29.11.18645,6730
29Karl Schinkel, Brinksitzer29.06.18622,5240
30August Küster, Brinksitzer13.03.19045,75
31Karl Müller, Brinksitzer02.05.18955,8375
32Karl Hasper, Brinksitzer10.01.18771,5490
33Heinrich Garbe, Anbauer26.09.18901,53
34Karl Albrecht, Brinksitzer08.04.18952,0120
35Heinrich Sander, Brinksitzer19.11.18683,9063
36Karl Räker, Brinksitzer30.05.18984,1250
37August Schürzeberg, Anbauer30.03.18803,0083
38Fritz Frohme, Brinksitzer14.05.18701,6458
39Heinrich Dörries19.07.18710,6208
40Wilhelm Jäger29.05.18900,8165
41Anna Sander, Brinksitzer08.10.18821,9375
42Hermann Ritterbusch, Anbauer29.06.18850,5665
43Karl Ritterbusch, Anbauer24.06.18910,9980
44Gustav Kiehne20.12.18700,8977
45Wilhelm Dörries, Brinksitzer10.05.18950,9750
46Heinrich Frohme, Brinksitzer31.01.188210,84
47Ernst Keese, Brinksitzer23.11.18700,25
48Karl Garbe, Kleinköter06.08.18721,0352
49Heinrich Biel, Anbauer27.06.18771,1145
50Wilhelm Biel, Anbauer24.07.18821,0207
51Walter Oppermann18.09.18020,6707
52Wilhelm Biel, Anbauer27.11.18880,0725
53Friedrich Verwohlt, Anbauer18.10.18660,0260
54Friedrich Schulze, Anbauer26.01.19013,5768
55Heinrich Ritterbusch, Anbauer07.03.18761,1820
56Wilhelm Biel, Anbauer24.09.18892,1795
57Wilhelm Arste, Anbauer04.08.19010,5180
58Karl Wagner, Anbauer21.03.18721,6925
59Fritz Frohme, Anbauer03.10.18573,7245
60Heinrich Schrader, Anbauer25.06.18800,7550
61Willy Warnecke, Anbauer25.11.18763,4170
62August Keese, Anbauer06.07.18731,6975
65Albert Höppner, Anbauer29.09.18903,12
66Karl Böker, Anbauer07.10.18860,50
67Minna Schünemann, Anbauer11.02.18920,6020
68Wilhelm Sander, Brinksitzer26.07.18682,7775
69Line Bartels, Anbauer07.10.18570,5670
70Friedrich Wohne, Anbauer07.12.18770,7250
71Fritz Müller, Anbauer04.05.18791,03
72Wilhelm Garbe, Anbauer28.11.18712,8250
73Karl Bruns, Anbauer23.01.18851,08
75August Hasper, Anbauer01.06.18990,8374
76Witwe Ritterbusch, Anbauer08.08.18860,5954
79Robert Ritterbusch, Anbauer14.12.18870,7497
81Karl Twele, Anbauer24.08.18820,6265
82Wilhelm Ritterbusch, Anbauer08.06.18830,6475
83August Schmidt, Anbauer01.06.18930,8020
84Försterei2,2650
85Heinrich Stille, Anbauer27.02.18951,1455

4. Die Viehzucht Holenbergs

Wie alles in der Landwirtschaft, so hat sich auch die Viehzucht ganz allmählich zu der Höhe entwickelt, die wir heute überall feststellen können. Sie zeigt entsprechend der Zunahme der nutzbaren Bodenfläche und der gesteigerten Erträge eine stete Steigerung der Kopfzahl, im Viehbestande aber auch einige interessante Veränderungen. Es seien deshalb der Viehbestand Holenbergs in den Jahren 1756, 1933 und 1978 gegenübergestellt.

175619331978
Pferde53515
Rindvieh63283391
Schweine31528499
Schafe21141
Ziegen71340
Gänsekeine Angaben95keine Angaben
Entenkeine Angaben23keine Angaben
Hühnerkeine Angaben103359

Auffallend ist die fast gleiche Anzahl der Pferde in den ersten beiden Vergleichsjahren. Das ist jedoch leicht zu erklären. Der dem Kloster zu leistende Spanndienst, die kleinen vielen Landstücke, die schlechten Wege erforderten viele Pferdekräfte. Auch hielten 1756 alle Köter Pferde, so hatten zum Beispiel die Kleinköter Strote Nr. 48 und Lathut Nr. 6 jeder vier Pferde. Man bevorzugte damals auch deswegen das Pferd als Zugtier, weil es nicht so stark unter den Viehseuchen zu leiden hatte wie das Rindvieh. Mit der erfolgreichen Bekämpfung der Seuche trat das Rindvieh wieder mehr und mehr an die Stelle des Pferdes. So hatten zum Beispiel die Höfe 1, 3, 6, 14 und 15 zeitweilig Zugochsen, während 16, 36 und 46 mit Kühen arbeiteten.

Nach dem Ersten Weltkrieg verdrängte jedoch das Pferd wieder das Rindvieh als Zugkraft, was durch den Einsatz von Maschinen und die intensivere Bodenkultur bedingt war. Doch waren in früheren Zeiten auch Pferdeverluste nicht selten. So wurden wegen Pferdeverlust von den Spanndiensten befreit: 1721 Tönnies Jüncke Nr. 12 auf drei Jahre, Tönnies Georgies Nr. 5 auf drei Jahre, Christoph Garven Nr. 11 auf drei Jahre, Philipp Meyer Nr. 3 auf drei Jahre; 1752 Joh. Heinrich Meyer Nr. 3 auf zwei Jahre; 1772 Witwe Heinrich Bock Nr. 2 auf zwei Jahre. Alle erbaten von der Kloster-Ratsstube zu Wolfenbüttel einen Vorschuss zur Beschaffung von Pferden. Ein Pferd kostete derzeit 15 Taler. Der Vorschuss wurde gegen Verzinsung und Abtrag (10 Taler jährlich) bewilligt. Wie aus den Klosterakten ersichtlich ist, kaufte Amelungsborn 1613 für 125 Taler Pflugpferde und hatte insgesamt 44 Pferde, nämlich 20 Zug-, 16 Stutpferde und 8 Fohlen. Am Solling zwischen Allersheim und Bevern hielt es zu der Zeit auch Pferdehirten. Der Seltsamkeit wegen mag hier angeführt werden, dass Amelungsborn 1625 auch einen Eseltreiber lohnte. Die Fütterung der Pferde mag, besonders in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege, äußerst knapp und mager gewesen sein. 1679 wurde Kleinköter Lathut Nr. 6 vom Klostergericht mit 20 Groschen Strafe belegt, weil er seine vier Pferde auf der Wintersaat des Klosters gehütet hatte. Durch die nach 1945 einsetzende Motorisierung der Landwirtschaft wurde das Pferd radikal verdrängt und als Arbeitskraft kaum noch verwendet. Außerordentlich gewachsen in der Zeit seit 1756 ist die Kopfzahl des Rindviehs. In früheren Jahren war sie sicher noch geringer. 1613 gab Hans Strote Nr. 48 „ein Rint“ auf die Klosterweide; Hermann Stapel Nr. 10 eine Kuh; 1615 Heinrich Strote, Negenborn Nr. 38, ein Rind für 1 Taler 18 Groschen Weidegeld. Eine Rindviehherde haben Holenberg und Negenborn also damals noch nicht gehabt, eine eigene gemeinsame Weidegenossenschaft mit Rücksicht auf den geringen Viehbestand wohl auch erst mehrere Jahrzehnte später gegründet.

Das Kirchenbuch nennt erstmalig 1677 den Kuhhirten Hans Berg in Holenberg, 1687 den Kuhhirten Hans Jüncke, 1720 den Kuhhirten Friedrich Quante Nr. 39 und 1828 bis 1870 Christian Pinkernelle Nr. 44. Das Amt eines Kuhhirten, für den ein besonderes Wohnhaus (Nr. 51), „dat Hierhius“, schon früh erbaut war, hat bis zur Separation in Holenberg bestanden. Mit der Teilung der gemeinschaftlichen Weide unter die Genossen der Gemeinden Holenberg und Negenborn wurde ein großer Teil der Weide und Hude in Wiese oder Acker verwandelt, der Kuhhirt in den Ruhestand versetzt und das Hirtenhaus der politischen Gemeinde übereignet, die es als Armenhaus benutzte. Die Holenberger Weide wird in der Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von 1756 als minderwertig bezeichnet und weiter bemerkt, dass ein Meier etwa jährlich ein Kalb zuzieht, um eine abgehende Kuh zu ersetzen. Die Weide bestand aus: Privathudekämpen (88 Morgen 73 Quadratruten), Koppelweide mit Negenborn auf der Grenze der Holenberger und Negenborner Feldmark (108 Morgen 10 Quadratruten) und Waldweide am Himbeerkopf, Steinweg, Neuen Kamp (301 Morgen 21 Ruten). Die beiden erstgenannten Weiden wurden von Negenborn und Amelungsborn mitbenutzt, nur die Holzweide war Privathude der Holenberger Weidegenossenschaft. Wozu sollte also Holenberg die Weiden pflegen, wenn Amelungsborn mit seinem riesigen Viehbestand den größeren Nutzen zog. Eine Verordnung des Klostergerichts von 1782 ordnete an, Bauermeister Jürgen Frohme Nr. 8 und Achtsmann Konrad Eilers Nr. 4 sollten die Inhaber der Holenberger Hudekämpe veranlassen, ihre Hudekämpe zu säubern. Ein Verzeichnis der Säumigen sei einzureichen, auf deren Kosten dann die Reinigung ausgeführt werden sollte. Außerdem sollten sie mit einer Geldstrafe belegt werden. Auch der von Holenberg 1737 angestrengte Hudeprozess, betreffs Weideberechtigung des Klosters im Hüttenholze, beweist, dass das Dorf an guter und ausreichender Weide Mangel hatte. Amelungsborns Rindviehbestand war schon früher bedeutend, es besaß:

Die Verluste durch Seuchen waren also ungeheuer. Das Kloster hatte bis 1780 westlich vom damals angelegten Holenberger Friedhof eine eigene Fillekuhle, die dann von dort nach der Schweinegrund verlegt wurde.

In Holenberg ist der Rindviehbestand nach 1945 weiter angestiegen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass viele Landwirte in der Milchwirtschaft eine sichere monatliche Einnahmequelle sehen und die Zahl ihrer Milchkühe im Vergleich zu der Zeit vorher in der Regel verdoppelt haben.

Das Schaf war bis etwa 1880 das unentbehrlichste und nützlichste Haustier auf dem Lande, da es außer Fleisch und Milch den neben Leinen wichtigsten Bekleidungsstoff, die Wolle, für die Bevölkerung lieferte. Das Schaf überwog nach seiner Zahl alle übrigen Haustiere, weil auch kleinere Betriebe wohl Schafe (Milchschafe), aber keine Kühe halten konnten. So erklärt es sich, dass im 17. Jahrhundert Holenberg zwei Schäfereien hielt, eine die Gemeinde, die zweite der Kotsass Schafmeister Hermann Heißen (1614). Es scheint aber, dass schon 1675 das Kloster das Stabrecht von den Klosterdörfern beansprucht hat. Das Stabrecht bestand darin, dass die Gemeinden ihre Schafe mit der Klosterherde weiden lassen mussten, also eigene Schäfereien nicht mehr halten durften. Amelungsborn stand damit auch das Recht auf den Hürdenschlag und die Milchnutzung zu, musste aber die fremden Schafe auf allen Weiden mitweiden lassen, die Unkosten der Hütung tragen, die Widder halten und die Kosten der Seuchenbekämpfung übernehmen. Für die Bauern hatte das Stabrecht manchen Nachteil, wohl aber auch den Vorzug, dass Streitereien um die Weiden zwischen Gemeinde- und Klosterschäfern vermieden wurden und die Schafe eine gute Pflege erhielten. Freiwillig werden die Gemeinden das Stabrecht nicht abgetreten haben. Der Zeitpunkt der Einführung des Stabrechts von Amelungsborn ist nicht bekannt, aufgehoben wurde es erst mit der Ablösung der Weideberichtigungen im Jahre 1838.

Die geringe Zahl von nur zwei Schafen in der Aufstellung des Jahres 1756 ist nur so zu erklären, dass die Schafe, die in der Klosterherde waren, nicht erfasst wurden.

Mit der Errichtung einer Gemeindeschäferei im Jahre 1840 treten die Gemeindeschäfer wieder in Erscheinung. 1858 starb der Schäfer Wilhelm Meyer Nr. 55 (geboren 1795). Ihm folgten sein Sohn Wilhelm Meyer (1821 bis 1880), August Sporleder Nr. 28 (gestorben 1900) und Karl Stapel Nr. 65 (1852 bis 1912).

Im Juni wurden die Schafe in den Flachsrotten gewaschen und dann geschoren. Nachdem die Wolle gründlich gereinigt und gemischt war, kam der Wollekämmer vom Eichsfeld, „die Wullekratzer“ ins Haus, der die jetzt trockene Wolle zunächst mit einem mannslangen elastischen Stock klopfte, um sie aufzulockern. Dann „kratzte“ er sie, um die grobe und kurze Wolle (Kämmlinge genannt) von der längeren und feineren abzusondern. Letztere fettete er mit Öl, zog sie durch die an einem Wandständer der Hausdehle befestigte Hechel und bündelte die so gewonnenen, etwa 70 bis 80 cm langen flachen Wollschwaden. Die Kämmlinge wurden nach Mackensen gebracht, dort verarbeitet und dann im Haushalt versponnen. Die feine Wolle wurde von der Hausmutter zu Garn versponnen, gezwirnt und zu Strümpfen, Handschuhen, Westen und Schals verstrickt.

Die Schweinezucht in früheren Jahrhunderten war sehr schlecht. Der Grund dafür war der allgemeine Futtermangel. In manchen Zeiten musste die Mehrzahl der Bauern zur Notdurft zukaufen. 1679 mussten die Schweine wegen Futtermangels mit Häckerling gefüttert werden. Kleinköter Hermann Wüstefeld Nr. 17 erhielt für Hütung der Klosterschweine in der Mastzeit für 11 Wochen 11 Taler. Amelungsborn hatte an Schweinen 1613: 495 Stück, 1615: 309 Stück, 1675: 700 Stück, 1790: 100 Stück.

1613 gab Holenberg für 66 Mastschweine vom 1. November ab 9 Wochen je 3 Himpten Hafer, für 41 Faselschweine je 1 Himpten. Freie Waldweide für ihre Schweine hatte Holenberg nicht.

Holenberg hatte zeitweilig auch einen eigenen Schweinehirten. Es werden genannt: 1727 Schweinehirt Sünnemann, 1800 Heinrich Wahnschaf (Schwiegersohn von Sünnemann), 1832 Christian Wahnschaf und Sünnemann (gestorben 1868). Die starke Zunahme der Schweinehaltung konnte erst in jüngerer Zeit erfolgen, als den Landwirten genügend Futtermittel zur Verfügung standen, um eine wirtschaftliche Schweinemast betreiben zu können.

Ziegen sind sicher schon früh in Holenberg gehalten, aber erst 1693 tauchten sie in den Klosterrechnungen auf in der Bemerkung: „an Ziegenweidegeld nichts aufgekommen“. Das Weidegeld in späteren Jahren betrug: 1721 für 7 Ziegen 2 Taler 10 Groschen, 1731 für 6 Ziegen 1 Taler 32 Groschen, 1741 für 9 Ziegen 3 Taler, 1780 für 10 Ziegen 3 Taler 10 Groschen 8 Pfennig, 1800 für 16 Ziegen 8 Taler 4 Groschen. Die Ziegenweide befand sich in der Klosterforst. Die Ziegenhaltung stieg bis zum Zweiten Weltkrieg bedeutend an und nahm nach dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung seit der Währungsreform so stark ab, dass heute keine Ziege mehr gehalten wird.

Holenberg musste 1613 an Amelungsborn einen Gänsezehnten geben. Jede Hofstelle, die mehr als zwei Gössel aufzog, hatte eins davon abzugeben. Holenberg gab 1660: 2, 1679: 4, 1680: 3, 1693: 2, 1780: 2, 1800: 8 Gänse. Der Gänsezehnt scheint sehr unbeliebt gewesen zu sein. Denn es wurden auffällig wenig Gänse abgeliefert. Nach der Ablösung hat sich jedenfalls die Gänsezucht stark gehoben. Holenberg hatte seitdem bis 1870 eine von einem Mädchen (Eilers, Hanne vom Hierbrinke Nr. 55) betreute über hundert Stück zählende Gänseherde, die von ihrer stark hinkenden Wärterin im Sommer täglich auf die südwestlich vom Speckenkamp um einen Teich liegende Weide getrieben wurde. Mit einer Holzklapper lockte sie ihre schnatternden „Gijacks“ aus den Gehöften auf die Straße und trieb sie mit einer langen Stange, an deren oberen Ende ein weißes Tuch befestigt war, dorfauswärts.

Neben dem Gänsezehnt hatte Holenberg auch noch den Hühner- und Eierzehnt zu liefern.

Es lieferte ein Meier jährlich 4 Hühner und 80 Eier; ein Halbmeier 2 Hühner und 40 Eier, die übrigen Besitzer von Häusern mit Schornstein ein sogenanntes Rauchhuhn und 20 Eier. Holenberg lieferte 1615: 28 Hühner, 9 Schock 50 Eier, 1660: 15 Hühner, 1679: 27 Hühner, 1680: 21 Hühner, 1693: 22 Hühner, 1756: 52 Hühner, 17 Schock 20 Stück Eier. Über die Zahl vorhandener Hühner im Jahr 1756 waren keine Angaben zu finden. Die Hühnerhaltung in den Holenberger Haushaltungen hat wie überall in den Dörfern in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Die relativ billigen Preise für die in den großen Hühnerfarmen erzeugten Eier bewirkten, dass das Huhn in immer mehr Häusern abgeschafft wurde.

5. Die Holenberger Zehntenscheune

Das neben der „Neuen Schule“ in dem Winkel der Kreisstraße und des Feldweges nach Negenborn liegende Wohnhaus Nr. 49 war die Zehntenscheune. Bis Ende des Jahres 1827 wurde das von den Bauern abzugebende Zehntenkorn in diese vom Kloster erbaute Scheune gefahren und dort von den Handdienstpflichtigen gedroschen. Das Alter der Scheune ist ungewiss. Laut Klosterakten besaß Holenberg schon 1637 eine Zehntenscheune. Sie wurde überflüssig bei der Ablösung des Zehnten im Jahre 1837. Seit 1. Januar 1828 war sie schon unbenutzt, da der Zehnte an Holenberg verpachtet war. Im Jahre 1771 wurde sie für 13 Taler gründlich ausgebessert und erneuert. Der Versuch der Holenberger, sie bei der Ablösung des Zehnten mit einzuhandeln, schlug fehl. Die Herzogliche Kammer lehnte auch den Antrag des Amtsgerichts Stadtoldendorf vom 27. Juli 1837 auf Schenkung der Zehntenscheune an die Gemeinde Holenberg als Armenhaus ab. Die Herzogliche Kammer ließ darauf die Scheune abschätzen und bot sie für 95 Taler Holenberg zum Kaufe an. Zwecks Abstimmung über dieses Angebot wurden die Eigentümer der Reihenstellen vor das Amtsgericht Stadtoldendorf geladen. Die Mehrzahl stimmte aber gegen den Kauf, weil sie die Kosten des Ausbaues zu Wohnungen und den nachteiligen Einfluss der umherlungernden Armenhäusler fürchteten. Nun meldete sich als Käufer Pastor Steinmann, Negenborn, der als Vormund für die Kinder des Kleinköters Konrad Kreikenbohm Nr. 6 die Scheune für 95 Taler erstehen wollte. Die Scheune sollte abgebrochen und als Wohnhaus auf dem abgebrannten Grundstück Nr. 6 aufgebaut werden. Der Häusling Bartels bot sogar 115 Taler. In einer Eingabe vom 30. März 1838 bat nun ein großer Teil der Holenberger, fast alle Bauern bis zum Brinksitzer hinunter, ihnen die Zehntenscheune für 95 Taler als Armenhaus zu überlassen, indem sie zugleich durch eine der Eingabe zugefügte Steuerliste nachwiesen, dass sie die bei weitem größte Steuerlast vertraten. Die Herzogliche Kammer verfügte nun den Verkauf der Scheune auf Meistgebot. In dem zu diesem Zweck am 14. Mai 1839 an beraumten Termin boten für die Zehntenscheune nebst Platz:

Vorsteher Bonhage für die Gemeinde121 Taler,
Anbauer Friedrich Kürig, Nr. 58131 Taler,
Häusling Bartels193 Taler,
Tischler Jäger, Nr. 59194 Taler,
Kantor Heinrich Wreil195 Taler.

Wreil erhielt den Zuschlag, er ließ die Zehntenscheune 1855 als Wohnhaus einrichten und Stallungen anbauen, während sie bis daher an Holenberger Bauern als Scheune verpachtet war. 1856 verkaufte Kantor Wreil das neue Anwesen für 400 Taler an Gemeindebäcker Ferdinand Biel.

6. Der Holenberger Klosterkrug

Kloster Amelungsborn hatte neben dem Krug vor dem Klostertore noch Klosterkrüge in Lobach, Negenborn und Holenberg. Der älteste war wohl der vor dem Kloster gelegene. Das alte Kruggebäude, ein Fachwerkbau, wurde 1764 durch den jetzt noch vorhandenen Massivbau für 4 200 Taler ersetzt.

Laut Kirchenbuch gab es 1665 in Holenberg einen Wilhelm Schmidt, „sonst Krüger genannt“. Dieser Schmidt muss also einen Krug betrieben haben. Er wird der Vater von Jürgen Schmidt gewesen sein, der 1702 bis 1728 Hof Nr. 13 bewirtschaftete.

Jürgen Schmidt war der Nachfolger der Familie Schliecker und ist der Stammvater der Familien Schmidt auf Nr. 13 und 11. Das Verwandtschaftsverhältnis von Wilhelm und Jürgen Schmidt zur Familie Schliecker ist nicht geklärt. Vermutlich war Wilhelm Schmidt gebürtig aus Negenborn und Ehemann der Schwester Heinrich Schlieckers. Sein Sohn wurde der Erbe von Hof Nr. 13, weil dort keine Kinder vorhanden waren. Wilhelm Schmidt lebte mit seinem Sohne in der Familie Heinrich Schlieckers, der anscheinend schon früh verstorben ist. Schmidt richtete privat einen Krug ein, der dann nach seinem Tode von Amelungsborn zum Klosterkruge umgewandelt wurde.

Der Klosterkrug Holenberg wird erstmalig in der Klosterrechnung von 1693/1694 genannt. Er wird aber schon früher bestanden haben, in Jahren, von denen Klosterrechnungen nicht erhalten geblieben sind. Vermerkt ist dabei: „an Pacht nichts aufgekommen wenig Sellung (das heißt Verzehr), weil der Ort abgelegen ist und seine Bewohner arm sind.“ Die Pacht betrug in den Jahren 1741: 7 Taler 2 gute Groschen, 1751: 7 Taler, 1761: 7 Taler, 1809: 18 Taler, 1822: 18 Taler, 1832: 52 Taler, 1840: 52 Taler, 1842–1849: 25 Taler, 1849–1867: 25 Taler. Die Pächter des Klosterkruges waren:

Klostereigene Kruggebäude gab es in Holenberg und Negenborn nicht. Hier mussten die Krugpächter die für den Krugbetrieb nötigen Räume zur Verfügung stellen und für Unterkunft der Gäste wie der Gespanne alles Nötige bereithalten. Die Kruggerechtsame war nicht für alle Zeiten mit dem Grundstück der Pächter verbunden. Sie war zwar in früher Zeit lange Jahre auf Hof Nr. 13 gewesen, wurde aber dann von der Klosterverwaltung im Wege des Meistgebots verpachtet, zunächst auf 18, dann auf 12 und zuletzt auf 6 Jahre. Der Pachtbetrag gehörte zur Hauptpacht, der Klosterpächter führte diesen Posten alljährlich in der Klosterrechnung. Mit der Pachtung des Klosterkruges war für sämtliche Pächter die Verpflichtung des Bezuges von Bier und Branntwein aus der Brauerei und Brennerei des Klosters verbunden. Bei der Verpachtung trat auch der Klosterpächter als Bieter auf; im Falle einer Zuschlagserteilung vergab derselbe die Krugpachtung an einen Afterpächter. Bei der Wahl desselben war die Zahlungsfähigkeit entscheidend. Fast alle Krugpächter, außer Friedrich Kürig, waren ziemlich verschuldet, wenn sie ihre Pachtung aufgaben. Aus der Geschichte der Klosterkrugverpachtungen sei hier nach den Akten des Landes-Domänenamtes noch folgendes vermerkt.

In der westfälischen Zeit wurde neben dem bis dahin einzigen Krug auf Hof Nr. 13 ein zweiter auf Hof Nr. 12 errichtet, der nach 1813 aber wieder einging. Von 1813 bis 1831 war Vorsteher Friedrich Görries Krugpächter. Ihm war der Krug von Amtmann Körber in Afterpacht für 18 Jahre überlassen. Am 17. September 1831 fand die Krugverpachtung durch das Herzogliche Kreis-Amt Stadtoldendorf in der Görrieschen Krugwirtschaft statt. Um die Bieter zu hohen Geboten anzufeuern, war vorher den Leuten kostenlos „Schnaps gereicht“ mit der Wirkung, dass Friedrich Hasper 53 Taler, Konrad Schmidt, 52 Taler, der unverehelichte Fr. Schmidt (Nr. 11) 51 Taler als Krugpacht boten. Ortsgeschworener Konrad Schmidt II, der schon früher zwanzig Jahre die Krugwirtschaft betrieben hatte, erhielt den Zuschlag. Doch bald musste er sich überzeugen, dass die Pacht um die Hälfte zu hoch war. Er kam um eine Ermäßigung ein, wurde aber abschlägig beschieden. Nach einem zweiten erfolglosen Versuch bat Schmidt um Aufhebung des Pachtvertrages, da er und seine Frau „alt und kröpelig“ seien. Die Herzogliche Kammer verfügte nun die Neuverpachtung für die restliche Pachtzeit. In dem neuen Termin war Friedrich Hasper von Nr. 47 mit 52 Talern der Höchstbietende. Er erhielt den Zuschlag. Kurz vorher hatte der Vorsteher Bonhage den Antrag gestellt, wieder zwei Krüge einzurichten, wie sie zur westfälischen Zeit auch bestanden hätten; der dadurch geschaffene Wettbewerb würde richtiges Gemäß, gute Waren, billige Preise und größeren Umsatz schaffen. Das Amtsgericht Stadtoldendorf sagte aber dazu: „Holenberg ist für zwei Krüge zu klein, in größeren Nachbarorten gibt es auch nur eine Wirtschaft; zwei Wirtschaften fördern den Hang zum Saufen. Rohheit und Schlägereien sind hervorstechende Laster der hiesigen Gegend, Schlägereien sind häufig. Holenberg zeichnet sich vorzüglich durch Grobheit, Rohheit und Trunksucht aus; jährlich werden 26–28 Fass Branntwein verschenkt.“ Nach 1½ Jahren kam Hasper um Ermäßigung der Pacht ein. Als Begründung gab er an: Allgemeiner Geldmangel, Rückgang der Leineweberei, Amtsgericht Stadtoldendorf beabsichtige, die Zahl der Tanzmusiken von vier auf jährlich zwei herabzusetzen, nur die Jugend komme zur Tanzmusik. Das Amtsgericht bemerkte zu der Herabsetzung der Zahl der Tanzmusiken, dass in Holenberg bei der letzten Tanzmusik wieder eine gewaltige Schlägerei gewesen sei, wobei die Ortspolizei völlig machtlos gewesen wäre. Haspers Gesuch wurde abgelehnt, ihm aber die Krugpachtung ab 1843 für 25 Taler übertragen. 1849 erwarb die Krugwirtschaft der Krämer und Anbauer Friedrich Kürig, der sich ein neues Haus, Nr. 58, gebaut hatte. Durch Vertrag vom 22. Mai 1865 verkaufte Kürig das Haus mit Krugwirtschaft an Müller Sonnemann und zog zu seinem Sohn auf Hof Nr. 2. Sonnemann, gebürtig aus Neuenkirchen, war vorher Müller in der Grundmühle und musste aus Gesundheitsrücksichten den Beruf wechseln. Nach Ablauf der Pachtzeit (1867), Sonnemann war inzwischen verstorben, bewarben sich Heinrich Presuhn Nr. 18, Friedrich Hasper Nr. 47, Friedrich Kürig und August Kürig Nr. 2, sowie Gastwirt Wagner aus Deensen um die Krugpachtung. Am 10. Juli 1867 kaufte Bäcker Karl Wagner aus Eschershausen das Grundstück Nr. 58 von den Sonnemanschen Erben und erhielt auch die Krugpachtung.

Die im Zusammenhang mit den Krugverpachtungen gewechselten Schriftstücke lassen in Verbindung mit Angaben aus anderen Akten und den Kirchenbüchern erkennen, wie sehr jene Zeit unter der Herrschaft des Alkohols stand. Hier prügelte ein Familienvater seine Hausgenossen nachts aus dem Hause, dass sie zum Vorsteher flüchteten, der ihnen durch zwei Nachtschutzwachen Sicherheit schaffen musste. Dort trank sich ein Familienvater im Branntwein zu Tode. Zwei andere stürzten betrunken vom Fuder Korn und „brachen den Hals“, ein dritter blieb in Trunkenheit nachts im Kornfelde liegen und wurde am nächsten Morgen tot aufgefunden. In den Steinbrüchen (seit 1675) wurden große Mengen von Branntwein verzehrt, bis 1½, ja bis 2 Liter je Person im Tage. Die Wertschätzung des beliebten Getränkes ging so weit, dass Kinder, die nicht gedeihen wollten, zu ihrer Kräftigung zum Frühstück „en lüttjen Sluck“ trinken mussten. Wenn man diese traurigen Erscheinungen recht beurteilen will, muss man die mangelhafte Bildung und das armselige, mühselige Dasein der Menschen in früherer Zeit berücksichtigen, die – aller Lebensfreude bar – ihren Trost im Branntwein suchten und fanden. Bier war ihnen zu teuer und zu zahm. Mit zunehmender Bildung und Wohlhabenheit ging auch der Branntweinverzehr mehr und mehr zurück. 1873 erwarb Hof Nr. 2 die Konzession zum Betrieb einer Gastwirtschaft, während die ehemalige Klosterkrugwirtschaft auf Nr. 58 blieb. Seit der Zeit hat Holenberg also zwei Gastwirtschaften.

7. Von Bränden und vom Feuerlöschwesen

Holenberg, ehemaliges Spritzenhaus mit Schlauchturm
Ehemaliges Spritzenhaus mit Schlauchturm

Die Brandversicherung des Landes Braunschweig gibt es erst seit dem Jahre 1874. Vorher waren die Hausbesitzer auf private Versicherungen angewiesen. In der Regel mag die Versicherung wohl unterblieben sein. Die Gebäude hatten in früherer Zeit auch nicht den Wert von heute, und in vielen Orten bestand neben der Brennholz- auch Bauholzberechtigung, oder das Bauholz wurde von der Forst zu billigen Preisen abgegeben. In den Klosterdörfern hat es allerdings Bauholzberechtigung – auch für die Gemeinden – nie gegeben. Brände waren wegen der getrennten Bauweise auf dem Dorfe auch nicht so folgenschwer wie in den Städten. Allerdings waren die Mittel zur Bekämpfung eines Brandes völlig unzulänglich. In Holenberg gab es bis 1870 außer zwei Feuerleitern von Holz und einem Feuerhaken nur noch zwei Feuerstubben auf Schlittenkufen zum Heranschaffen des Wassers und mehrere Feuereimer aus starkem, steifem Leder. Leitern und Haken waren an der Scheune des Hofes Nr. 4 aufgehängt. Amelungsborn hatte allerdings schon 1751 eine Feuerspritze auf vier Rädern, wahrscheinlich eine Druckpumpe, der mittels Eimer das Wasser zugeführt werden musste. Da sie immerhin bei einem Brande mehr leistete als der Feuereimer, der von Mann zu Mann gereicht und in das Feuer entleert werden musste, konnte Amelungsborn den Nachbarorten mit ihr doch eine große Hilfe bieten.

Einen wesentlichen Fortschritt bei der Bekämpfung von Bränden bedeutete die auf Grund eines Gesetzes für alle Orte des Landes angeordnete Anschaffung einer Feuerspritze. Holenberg erhielt eine solche 1875. Sie wurde zunächst auf der Scheunendehle des Leibzuchthauses Nr. 3 aufgestellt und später in das neuerbaute Spritzenhaus gebracht. 1905 wurde der jetzt noch benutzte Schlauchturm errichtet. Es bildete sich gleichzeitig eine Freiwillige Feuerwehr unter Führung des Halbmeiers Wilhelm Dörries Nr. 12, dessen kräftige Gestalt sich in der Zugführeruniform mit dem von einem roten Rossschweif gezierten Messinghelm achtungsgebietend ausnahm. Bei den in jener Zeit zahlreichen Bränden in Stadtoldendorf hatte die Holenberger Wehr Gelegenheit, sich durch Pünktlichkeit, Eifer, Mut und Disziplin vor manchen anderen Wehren auszuzeichnen. Holenberg, Golmbach und Negenborn bildeten damals einen Feuerwehrverband. Neben der uniformierten Freiwilligen Feuerwehr war auch eine Ordnungs-Feuerwehr gegründet, die vom Vorsteher ausgemustert und befehligt wurde. Sie trug als Abzeichen eine rote Binde am linken Arm und hatte die Aufgabe, den Absperrdienst bei Übungen und Bränden zu verrichten und wenn nötig, die Freiwillige Feuerwehr zu unterstützen.

Folgende Brände wurden aus den Akten festgestellt

1669: Wohnung des Försters Johann Schrader Nr. 46. Dabei kam der Großköter Tilo Hartmann von Nr. 18 ums Leben.

Am 19. Oktober 1731 wurde das Brinksitzerhaus des Tischlers Heinrich Schliecker durch eine Feuersbrunst eingeäschert. Schliecker, „ein ehrliches junges Blut von 26 Jahren“, hatte Flachs dörren wollen und dadurch den Brand verursacht. Er erlitt so schwere Brandwunden, dass er nach fünf Tagen starb. Eine Frau fand ebenfalls den Tod infolge einer durch den Schreck über den Brand herbeigeführten Frühgeburt.

1833: Hofgebäude des Halbmeierhofes Nr. 4. Ein Teil des alten Bauholzes wurde gerettet und 1836 zum Stallneubau verwandt.

1. März 1837: Mittags, 1 Uhr, als der Kleinköter Konrad Kreikenbohm und seine Ehefrau Justine krank zu Bett lagen, brannte deren Haus vollständig ab. Die Brandursache konnte nicht festgestellt werden. Die Versicherungssumme betrug 150 Taler, das Mobiliar war nicht versichert. Der Schaden an Korn, Stroh, Flachs und dergleichen betrug 146 Taler. Konrad Kreikenbohm starb 1837, sein Sohn im nächsten Jahr. Unter der Vormundschaft von Pastor Steinmann setzte nun eine von Oberamtmann Schräder tatkräftig geförderte Hilfstätigkeit zum Wiederaufbau des Gehöftes ein.

1865: Anbauerwesen Nr. 54, das im Besitz der Familie Schulze war. Das Haus soll von dem Vorbesitzer, der es auf Antrag eines Hypothekengläubigers durch Zwangsversteigerung verloren hatte und der sich nach dem Brande erhängte, angezündet worden sein.

1867: Anbauerhaus Nr. 37. Die Brandursache war unbekannt. Die Söhne des letzten Besitzers Leineweber Friedrich Müller wanderten ohne Genehmigung nach Nordamerika aus und gaben Friedrich Falke Nr. 33 Generalvollmacht. Nachdem die Brandstätte drei Jahre brach gelegen hatte, kaufte Maurer August Schürzeberg von Nr. 39 nun den Platz mit Holzberechtigung, 23 Ruten Garten und 3 Morgen Weideabfindung für 300 Taler und ließ einen Neubau mit großer Dehle errichten.

1902: Brinksitzerhaus Nr. 47. Die Brandursache war unbekannt.

1913: Scheune auf Hof Nr. 15. Die Brandursache wurde nicht geklärt.

1921: Brinksitzerhaus Nr. 24 von der Familie Sünnemann. Dieses Haus hatte 1854 Kantor Wreil von Frohme gekauft und er war 1873 darin gestorben. Sein Sohn Gustav verkaufte es 1879 an Dörries, von dem es 1911 Steinhauer K. Sünnemann erwarb. Das Haus brannte vollständig ab.

Pfingsten 1952: Feldscheune von Hermann Heinemeyer Nr. 4.

13. Oktober 1953: Dachstuhl des Wohnhauses von Heinrich Brandt, Nr. 7.

28. August 1956: Feldscheune des Klostergutes Amelungsborn. Wegen eines Unwetters wurde die Wehr am Abend des gleichen Tages zur Hilfeleistung nach Stadtoldendorf gerufen.

15. Dezember 1973: Dachstuhl des Wohnhauses von Hedwig Marten Nr. 51 (Gemeindehaus).

19. März 1976: Flächenbrand am Weinberg.

15. April 1976: Flächenbrand in dem Kohlhai.

Die Ausstattung der Feuerwehr von Holenberg hat sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verbessert. Die alte Handdruckspritze tat ihren Dienst bis 1953. Erst dann wurde eine gebrauchte Motorspritze mit Anhänger gekauft, die drei Jahre später durch eine weitere gebrauchte ersetzt wurde. Da diese Maschine sehr reparaturanfällig war, wurde 1959 eine neue TS 8 Tragkraftspritze erworben. 1971 schließlich erhielt die Freiwillige Feuerwehr Holenberg ein modernes Feuerlöschfahrzeug und mit dem Bau des Dorfgemeinschaftshauses auch geeignete Räume für die Unterbringung des Gerätes und für Unterrichtszwecke. 1972 wurde zur schnelleren Alarmierung auf dem Schlauchturm eine Sirene installiert.

Die Wehr, die zurzeit 66 Mitglieder hat, feierte am 31. Mai und 1. Juni 1975 ihr hundertjähriges Bestehen im Dorfgemeinschaftshaus und konnte dazu viele Gäste begrüßen: Frau Landrat Warnecke, Samtgemeindebürgermeister Schultert, Bürgermeister Kreikenbohm mit dem Gemeinderat, stellvertretender Kreisbrandmeister Niebecker, Vertreter der Feuerwehren Negenborn, Golmbach, Warbsen, Lütgenade, Bevern, Lobach, Reileifzen und Dölme, die Vorstände der Holenberger Vereine und Verbände. Schauvorführungen der Feuerwehr, Darbietungen des Harmonikaspielrings, des Musikzugs Golmbach und Tanz in geselliger Runde füllte die Festtage der Wehr nach dem offiziellen Auftakt aus.

Die Freiwillige Feuerwehr Holenberg stand in den verflossenen 100 Jahren unter dem Kommando folgender Hauptleute oder Brandmeister:

8. Die Holenberger Schule und ihre Lehrer

Eine Schule gibt es in Holenberg seit 1700, als man das erste Schulhaus baute. Aber schon seit 1637 hatten die Holenberger Kinder mit denen von Negenborn und Amelungsborn zusammen zuerst in der vom Kloster ins Leben gerufenen „Kinderschule“ zu Negenborn, dann in der Klosterschule (Lateinschule) eine erste Unterweisung in einigen Fächern erhalten. Die Schulen sind ja allgemein in engster Verbindung mit der Kirche entstanden. Wie kam das? Zu den Mitteln der kirchlichen Erziehung gehörte die Unterweisung der Katechumenen (der zur Konfirmation vorzubereitenden Jugendlichen) in den Geboten, den Glaubensartikeln und so weiter. Diese Aufgabe wurde aber wesentlich erleichtert, wenn sie nicht erst bei den Katechumenen, sondern schon früher begann, wenn schon die Kinder im lernfähigen Alter die Hauptstücke, das Singen der Gesänge übten und womöglich auch durch einige Fertigkeiten im Lesen instandgesetzt würden, die Bibel zu lesen.

Die Kinder der Klosterdörfer hatten schon immer vor ihrer Konfirmation Unterweisung in Religion durch den Geistlichen erhalten. Der eigentliche Schulunterricht begann erst 1637. Er wurde erteilt in Katechismuslehre, Gesang, Lesen, später auch in Schreiben und Rechnen. Die Lehrer, Schulmeister genannt, waren zugleich Kirchendiener (Küster, Opfermann, Organist) und betrieben zumeist daneben noch ein Handwerk, weil Schul- und Kirchendienst sie nicht auskömmlich ernährten. Ihre Ausbildung war traurig, so dass sie öfters nur mangelhaft ihre Prüfung vor dem Geistlichen bestanden hatten. Woher sollte man aber auch in jener ärmlichen Zeit so hochgebildete Menschen nehmen und woher die Mittel, um sie entsprechend besolden zu können? Es ist das Verdienst des Abtes Theodor Berkelmann, dass er trotz jener Notzeit dem Pastor einen Gehilfen für den Unterricht in Gesang und Katechismus zur Seite setzte. In einem neuerbauten Hause des Klosters in Negenborn musste 1637 Tilo Barner, vorher Opfermann zu Rühle und von Beruf Schneider, eine Kinderschule für die Jugend „zum Hohlenberge und zu Neunborn“ einrichten, darin wohnen und unterrichten. Er war also der erste Schulmeister der beiden Klosterdörfer. Leistungen und Lebenswandel Barners erregten aber bei seinen Vorgesetzten Missfallen. Pastor Stempel berichtete 1653 an das Fürstliche Konsistorium: „Obwohl er das Singen in der Kirche verrichtet, kann er den Kindern den Choralgesang nicht beibringen.“ Und Abt Topp schrieb: „Barner ist verschiedene Male gerichtlich abgehöret und führt kein exemplarisches Leben.“

In dieser Zeit erhielt die durch den Krieg lahmgelegte Klosterschule wieder einen Lateinlehrer, den Präzeptor Daniel Hieronimi. Er war Sohn des Pastors zu Golmbach und wurde 1655 als Präzeptor, das heißt Lehrer für Latein und Religion, an der Klosterschule angestellt. Da die Schulordnung Herzogs August des Jüngeren von 1655 vorschrieb, dass in jedem Kloster eine Kinderschule sein solle, in welcher die Knaben von den nahegelegenen Dörfern im Lesen, Schreiben und Katechismus „instituiret“ werden sollten, so bestimmte der Klosterabt und zugleich Generalsuperintendent zu Holzminden: „Die Kinder von Neunborn und Hohlenberg sollen und müssen in die Schule gehen, nicht bei dem gewesenen Küster zu Neunborn, sondern zu Amelungsborn bei dem neuerlich eingeführten Klosterpräzeptor.“

Das Haus der Kinderschule zu Negenborn wurde für andere Zwecke bestimmt, aber der ehemalige Küster wollte das Haus nicht räumen und bereitete dem Abt viel Verdruss. Auch der Spezial-Schulinspektor, Superintendent Joachim Ebeling zu Stadtoldendorf, war von der Veränderung nicht erbaut, weil die Schule fortan unter die Inspektion des Klosters fiel. In einem Schreiben an Abt Topp sagte er: „Die Schulordnung schreibt vor, dass in jedem Dorfe sollen Schulmeister gehalten werden. Wenn nun die Kinder nach anderen Orten über Feld gehen, so hat das für sie mancherlei Nachteile. Bei schlechtem Wetter werden die Eltern die Kinder im Hause behalten. Vergangenen Winter ist in Bredenkamp ein Mann von einem Wolf angefallen. Der Mann hat sich seiner erwehrt und das Untier umgebracht. Aber wenn der Mann nicht gewesen wäre, hätte der Wolf die nachfolgenden Kinder, wenigstens eins, zerrissen und gefressen. Wenn das Haus, darin der Schulmeister gewohnt, vom Kloster, dem es gehört, wieder zurückgenommen wird, muss die Dorfschaft eine eigene Schule bauen, wie in Lenne und Scharfoldendorf geschehen!“ Doch es blieb bei der Entscheidung des Abtes. Er forderte sogar eine Erklärung unbedingten Gehorsams von Superintendent Ebeling.

So wurde die Kinderschule also 1655 von Negenborn nach Amelungsborn verlegt. Das Kloster konnte außer dem Lehrer auch die erforderlichen Räume zur Verfügung stellen. Lange wird jedoch der Unterricht durch den Präzeptor allein nicht gedauert haben, da dieser doch im Hauptberuf Lehrer an der Lateinschule war und auch die tägliche Andachtstunde abhalten musste. Das Kirchenbuch berichtet so auch im Jahre 1669: „Die Schulmeisterin Pate.“ Ihr Name wird zwar nicht genannt, es steht aber danach wohl fest, dass an der Kinderschule schon ein Schulmeister unterrichtete. Die „Schulmeisterin“ kann die Ehefrau des Schulmeisters zu Negenborn, Jürgen Bartens, gewesen sein, der 1629 geboren war und 1695 verstarb.

In den Klosterakten wird erstmalig 1693 der „Schulmeister zum Hohlenberge“ Wilhelm Arsten genannt, der zugleich Küster der Klosterkirche war. Er wohnte in Amelungsborn und hatte auch noch das Organistenamt inne. Das Organistenamt ist bis 1935 mit dem Schullehreramt von Holenberg verbunden geblieben, während der Küsterdienst später dem Lehrer in Negenborn übertragen wurde. Urkundlich war also Wilhelm Arsten 1693 – vermutlich aber schon früher – „Schulmeister zum Hohlenberge“ und unterrichtete auf Amelungsborn mit Jürgen Bartens zusammen die Kinder von Holenberg, Negenborn und Amelungsborn unter Aufsicht des Klosterpräzeptors.

Auf Grund der „Erneuerten Kirchenordnung“ bestimmte Abt Rudeloff 1695, „dass bei den Klosterdörfern ein Schulmeister sein soll“ (das heißt in jedem Dorfe ein besonderer). Damit war Holenberg die Verpflichtung auferlegt, ein Schulhaus zu bauen. Das geschah im Jahre 1700. Das erste Schulhaus in Holenberg ist jetzt nicht mehr vorhanden und war in jeder Hinsicht dürftig. Es war auf einem verwahrlosten, wertlosen, stark abschüssigen Platze errichtet, dem jetzigen, aber vielfach verbesserten Grundstück der „Alten Schule“ (Nr. 19). Es war nur klein (30 Fuß lang, 15 Fuß breit, das heißt etwa 9,30 Meter mal 4,65 Meter) und hatte weder Schornstein noch einen besonderen Unterrichtsraum. Der Rauch suchte sich einen Ausgang aus Türen, Fenstern und Dachlöchern. Der Unterricht fand in der Wohnstube des Schulmeisters statt. In diesem armseligen Hause erhielten die Kinder Holenbergs volle hundert Jahre ihren Unterricht.

Die ersten sechs Schulmeister von Holenberg (1700–1800).

August Wilhelm Arsten (1700–1715).
Er war Küster und Organist der Klosterkirche, wohnte zunächst in Amelungsborn und ab 1700 in Holenberg, wo er am 29. Oktober 1715 verstarb. An Gehalt erhielt er 1700: 3 Malter Roggen und 24 Taler; 1710: 36 Himpten Roggen für Organisten- und Küsterdienst. 1710 erhielt Holenberg eine Betglocke, die von ihm gegen Vergütung geläutet werden sollte. Die Leute lehnten sich aber dagegen auf und wollten das Beläuten ihrer Toten aus Ersparnisgründen selbst besorgen. Auch war der Schulzwang den Eltern unbequem.
Friedrich Anton Arsten (1715–1753), geboren 26. August 1694, gestorben 15. März 1753.

Er war Sohn und Nachfolger im Amt des Schulmeisters und Organisten Wilhelm Arsten. Da der Schulmeisterdienst wenig einbrachte, anscheinend weniger als der Kirchendienst, so bat Arsten in einer Eingabe von 1740 an die Klosterratsstube um Bewilligung von Brennholz: „wesgestalt ich armer Schulmeister bei jetziger betrübter Zeit nicht mehr vermögend bin, vor meine arme Kinder Brot anzuschaffen, weil ich von den Leuten bei dieser Zeit weder Schulgeld noch Korn bekommen kann!“ 1746 besagte eine behördliche Mitteilung an Amtmann Hartmann: „Schulmeister Anton Arsten und seinem Sohne sollen für ¼ Jahr 4 Reichstaler gereichet werden für Singen und Orgelspielen.“ Nach den Angaben der „Dorf-Feld- und Wiesenbeschreibung des Jahres 1756 betrugen die Einkünfte der Schulstelle zu Holenberg:

An Land: nichts. An Wiesenwachs: nichts. An Gärten: 3 kleine Gärten

  1. am Hause, 4 Ruten lang, 1½ Ruten breit, teils mit Hecken, teils mit Planken umgeben, früher Holzstelle, vom Schulmeister zum Küchengarten gemacht. Nutzwert: 12 Mariengroschen.
  2. Obstgarten neben Hof Nr. 11, 2 Ruten lang, 7 Ruten breit, mit einem Zaun umgeben. Nutzwert: 12 Mariengroschen.
  3. Küchengarten am Herbrink neben Garten Nr. 21 mit Zaun und Planken, 12 Ruten im Quadrat. Nutzwert: 10 Mariengroschen.

An Holz: 8 Malter, je 8 Grund 2 Schock Wasen je 10 Groschen. Gesamtwert des Holzes: 2 Taler 12 Groschen, von der Gemeinde zu bezahlen und frei anzufahren. An Roggen: 18 Himpten je 18 Groschen = 9 Taler. Jeder Halbmeier gibt 1 Himpten, Großköter 2¾ Metzen, Kleinköter 2 Metzen, Brinksitzer 1 Metze, Beibauer ¼ Metze. An Weide: 1 Kuh auf der Gemeindehude frei = 24 Mariengroschen und 2 Schweine freie Hafermast = 5 Mariengroschen. An ungewissen Einnahmen, wie Schulgeld, Läuten, Begräbnisse und so weiter 14 Taler. Das ergab eine Summe des Gesamteinkommens von der Gemeinde von 27 Taler 3 Mariengroschen und vom Kloster für Kirchendienst von 38 Taler. Anton Arsten starb nach 39-jähriger Dienstzeit.

Franz Wilhelm Tiemann (1753-1757).
Geboren 3. November 1725 als Sohn des Schulmeisters Tiemann in Merxhausen, 1747 Hilfsschulmeister seines Vaters, verheiratet 27. November 1749 mit Trina Presuhn, Tochter des Schulmeisters und Küsters Heinrich Christian Presuhn zu Negenborn. 4. April 1753 im Konsistorium zu Wolfenbüttel vereidigt, 1753–1757 Schulmeister in Holenberg. 1757 starb sein Schwiegervater, der in Ermangelung eines Gemeindeschulhauses die Negenborner Jugend in seinem eigenen Hause unterrichtet hatte. Da Tiemann dieses Haus erbte, bat die Gemeinde Negenborn am 11. Oktober 1757 die Behörde, zwecks Vermeidung eines Schulbaues Tiemann nach Negenborn zu versetzen. Tiemann wurde darauf am 21. Januar 1758 in Negenborn als Schulmeister und Küster angestellt. Er ist dort nach 56-jähriger Dienstzeit am 13. Dezember 1804 an Asthma und Geschwulst gestorben und auf seinen Wunsch ohne Gesang beerdigt. Er hatte die Buchbinderei erlernt. Das Tiemannsche Haus wurde auf dessen Schwiegersohn Joh. Heinrich Ferd. Bauer vererbt, der es als Schulmeister weiter auch als Schulhaus benutzte. Erst 1828 erhielt die Gemeinde Negenborn ein eigenes Schulhaus, das an der Südseite der Pfarre gelegene kleine Gebäude.
Johann Georg Wilhelm Arste (1758–1761).

Geboren April 1724, verheiratet 29. Juli 1751, gestorben 17. Juli 1761.

Georg Arste war der Sohn von Anton Arste und verheiratet mit Ilse Margarete Presuhn aus Negenborn. Er war also der Schwager von seinem Vorgänger Tiemann. Weshalb Georg Arste nicht der Nachfolger seines Vaters auch im Schulmeisteramt von Holenberg wurde, da er doch seit 1751 das Organistenamt zu Amelungsborn bekleidete, ist nicht zu erklären. Sein früher Tod lässt vermuten, dass er zur Zeit des Todes seines Vaters schwächlich oder kränklich war. Fest steht, dass er nach Tiemanns Versetzung auch den Schulmeisterdienst von Holenberg übernommen hat. Er wurde am 19. Oktober 1757 im Konsistorium zu Wolfenbüttel vereidigt. Seit der Benutzung der Holenberger Schule scheinen die Amelungsborner Kinder diese besucht zu haben bis zum Ende der Dienstzeit Tiemanns in Holenberg. Dann scheinen die beiden Schwäger übereingekommen zu sein, die Kinder von Amelungsborn zum Besuch der Negenborner Schule zu veranlassen und als Ersatz für dadurch geschmälertes Schulgeld dem Holenberger Schulmeister 2 Malter Deputatroggen von der Negenborner Küsterstelle abzutreten. Diese Regelung hat bis 1800 gegolten, dann entstand um den Schulbesuch der Amelungsborner Kinder und um die 12 Himpten Roggen ein langer Streit. 1799 verfügten Abt Weland, dass die Kinder in Holenberg zur Schule gehen sollten. Der Präfekt der Franzosenzeit aber bestimmte, dass sie zur Negenborner Schule gehören sollten. Arsten starb schon im Alter von 37 Jahren. Da zu der Zeit die Franzosen – es war im Siebenjährigen Kriege – das Kloster besetzt hatten und die Bestattung der Toten auf dem überfüllten Kirchhofe des Klosters nicht gestatteten, so wurde der letzte Arsten im Garten neben dem Schulhause beerdigt.

Friedrich Anton Hartung Reps (1761–1798).

Geboren 1728, verheiratet 1762, 1773, 1790, gestorben 2. Oktober 1798.

Reps war der Sohn des Bürgermeisters Konrad Melchior Reps zu Alfeld/Leine. Er hatte Theologie studiert, war aber, weil ungeeignet zum Predigtamt, Hauslehrer geworden und meldete sich für die Holenberger Schulstelle. Nachdem er am 10. August 1761 in Braunschweig ein Examen bestanden hatte, fand seine Vereidigung am 15. August 1761 in Wolfenbüttel statt. Laut Klosterrechnung von 1761/1762 erhielt Reps als Organist: 8 Taler 12 Mariengroschen, 1 Malter Roggen = 2 Taler, 1 Himpten Lein zu säen = 2 Taler und eine Zulage von 6 Taler; als Schulmeister: 3 Malter Roggen = 6 Taler. Am 9. August 1762 beschwerte er sich, dass er sein Deputatkorn vom Kloster nicht erhalten habe. Der Amtmann Hartmann II hatte infolge der Besetzung des Klosters keine Vorräte behalten. Deshalb erhielt die Mühle Golmbach den Auftrag, das Korn zu liefern. 1771/1772 betrug das Einkommen von Reps als Organist: 34 Taler, 1 Malter Roggen, Lein = 2 Taler; als Schulmeister: 3 Malter Roggen und eine Zulage von 6 Taler. Reps starb im Alter von 70 Jahren an Schlagfluss. Er hinterließ fünf mündige Kinder und einen minderjährigen Sohn. Die Witwe führte die Schularbeit ihres Mannes mit Zustimmung der Behörde bis Jubilate 1799 weiter. Das Organistenamt versahen benachbarte Lehrer. Für diese sechs Monate Vakanzzeit erhielt sie das halbe Gehalt ihres Mannes. Das war für die stark verschuldete Frau eine große Hilfe.

Johann Heinrich Andreas Siedikum (1799–1801).

Da Amelungsborn das Patronatsrecht besaß, präsentierte Abt Weland am 27. Dezember 1778 den Seminaristen Siedikum. Als Siedikum Examen und Orgelprüfung bestanden hatte, konnte er Jubilate 1799 in Holenberg einziehen. Er war 1772 geboren und erhielt jährlich ein Gehalt von 52 Talern. Ostern 1801 wurde er nach Seesen versetzt. Siedikum förderte den Neubau eines Schulhauses, indem er sich weigerte, in das alte zu ziehen, weil dasselbe weder Schornstein noch Schulzimmer, aber eine Menge Wanzen hatte. Er stellte den Antrag, den Neubau von solcher Größe zu erstellen, dass auch die Lehrerwitwe mit darin wohnen könne, warnte auch davor, das Holz des alten verwanzten Hauses zum Neubau zu verwenden.

Unter Ablehnung des Wunsches der Gemeinde, das alte Schulhaus zu reparieren, und des Siedikumschen Antrages betreffs Lehrerwitwenwohnung, drang die Regierung auf einen Neubau, der auch beschlossen und am 9. Februar 1800 genehmigt wurde. Die Regierung wollte eine Beihilfe von 200 Talern leisten, lehnte aber die zinsfreie Abgabe des zu 135 Talern 22 Groschen 4 Pfennigen veranschlagten Bauholzes ab und verlangte kostenlose Leistung von Fuhren und Handlangerarbeiten. Die Gesamtkosten ohne Fuhren und Dienste waren mit 481 Talern 7 Groschen 4 Pfennigen veranschlagt. Am 11. März 1800 erschienen Vertreter der Höfe von Holenberg vor dem Klostergericht in Amelungsborn, nämlich Bauermeister Konrad Frohme Nr. 8, Halbmeier Konrad Schmidt Nr. 13, Achtsmann Konrad Eilers Nr. 4, Großköter Karl Stapel Nr. 10, Kleinköter Heinrich Mönkemeyer Nr. 17, Brinksitzer Justus Asten Nr. 46, Brinksitzer Christoph Grone Nr. 16, Brinksitzer Ludwig Hertel Nr. 25 und erklärten, die aus dem Schulbau der Gemeinde erwachsenden Lasten von 283 Talern 15 Groschen seien für sie untragbar. Der Preis von Leinen und Garn, wovon die meisten Einwohner ihren Verdienst hätten, sei sehr gefallen; das alte Haus möge dem Wunsche der Gemeinde entsprechend repariert werden. Da aber die Regierung trotz dieser Vorstellung auf einen Neubau drang, verfiel der Rademacher Anton Krop Nr. 55 auf einen anderen Plan. Er verhandelte im August 1800 mit dem Zimmermeister Richter aus Harriehausen über Lieferung des Bauholzes vom Harz. Richter erbot sich, die Unkosten der Gemeinde auf 160 Taler zu vermindern. Nach einer zweiten Reise Krops mit Halbmeier Konrad Schmidt nach Harriehausen legte Holenberg der Regierung den verbilligten Kostenanschlag vor und dieser wurde am 1. Oktober 1800 genehmigt. Der Fachwerkbau der jetzigen „Alten Schule“, auf dem Platze des ersten Schulhauses errichtet, zweigeschossig, mit besonderem Klassenzimmer und angelehnter Stallung, wurde im Sommer 1801 fertiggestellt und im Oktober 1801 von Kantor Fröhlich bezogen. Bauherr war Achtsmann Konrad Eilers Nr. 4. Die von Zimmermanns Hand an einem Ständer im Innern des Gebäudes eingehauene Zahl 1800 zeigt das Baujahr an.

Dieses zweite Schulgebäude ist im Laufe der Zeit erweitert worden. An die der Klasse benachbarte, durch die Küche von der Dehle getrennte Wohnstube des Lehrers wurde ein Stück angebaut, anstelle der beschränkten Stallungen wurden 1873 große Wirtschaftsräume mit Dehle, Stallung, Bedürfnisanstalten und Glockenturm errichtet. Der vor dem Hause stehende Glockenturm konnte abgerissen werden. 1833 wurde auf Antrag des Kantors Wreil I die Mauer an der Südseite des Hausgartens gebaut, weil bei jedem stärkeren Regen der hängende Garten infolge Abspülungen kleiner wurde. Diese Mauer sollte 62 Taler 13 Groschen kosten, doch fiel der Posten von 35 Taler für Fuhrlohn aus, weil das Konsistorium freie Fuhren durch die Gemeinde zur Bedingung machte. An den Schulländereien war schon zu Siedikums Zeiten eine Veränderung vorgenommen, indem ein Grabgarten von 12½ Quadratruten, neben Brandts Hause Nr. 23 gelegen und von dessen Hühnern fleißig genutzt, gegen ein Stück Land des Brandt am Herbrink neben dem Schulgarten eingetauscht wurde. Diese Umlegung wurde am 2. Mai 1801 vom Klostergericht genehmigt.

Die drei Lehrer der „Alten Schule“

Kantor Johann Christian Ernst Fröhlich (1801–1817).
Geboren als Sohn eines Landwirts in Glentorf bei Königslutter im März 1762, 6½ Jahre Lehrer in Münchehof, bewarb sich auf Veranlassung des Abtes Weland um die Holenberger Schulstelle. Er wurde am 25. April 1801 in Wolfenbüttel vereidigt, mit dem Kantortitel belehnt und am Himmelfahrtstage 1801 durch Weland in der Klosterkirche eingeführt. Er bezog Oktober 1801 das neue Schulhaus, in dem er nach 17-jähriger Dienstzeit im Alter von 55 Jahren an Auszehrung starb. Pastor Hartmann berichtet über ihn: „Fröhlich hat sich die Achtung und Liebe in der Gemeinde erworben. Alte und Junge in Holenberg trauern um seinen Verlust, da er an Fleiß in seinen Geschäften und in seinem Lebenswandel ihnen das beste Muster war.“ Fröhlichs Dienstzeit in Holenberg war ein steter Kampf mit der Sorge um das tägliche Brot. Mit Freude auf die erhoffte Aufbesserung war er nach seiner neuen Dienststelle gekommen; aber bald musste er erfahren, dass diese Freude das Kind eines täuschenden Traumes war, der bald entfloh. Die Gemeinde weigerte sich, ihm die Umzugskosten in Höhe von 25 Taler zu ersetzen, und bei seiner Einführung eröffnete ihm Abt Weland, dass die 2 Malter Roggen, die durch Vereinbarung zwischen Tiemann und Arsten III von dem Küsterdienst in Negenborn an Holenberg abgetreten waren, dem Küster zu Negenborn zuständen. Fröhlich war darüber umso mehr betroffen, als er nach den ihm gegebenen Auskünften – nach seinen Angaben auch von amtlicher Seite – annehmen musste, dass diese 2 Malter einen sicheren Einkommensteil des Holenberger Schuldienstes bildeten. Er führte nun bis an sein Ende um die Wiedergutmachung dieses vermeintlichen Unrechts einen unausgesetzten, allerdings erfolglosen Kampf durch alle Instanzen bis zum Herzog hinauf. Nebenher ging der Kampf um die Amelungsborner Kinder. In zahlreichen Eingaben vertrat jede Partei ihre vermeintlichen Rechte. Die Amelungsborner Eltern schickten, unbekümmert um Streit und behördliche Entscheidungen, ihre Kinder dahin, wo sie das größte Zutrauen hatten, nämlich nach Holenberg, das die günstigeren Schulverhältnisse (eigenes Schulhaus, seminaristisch gebildeter Lehrer) hatte. Die letzte Entscheidung fällte das Konsistorium am 13. Oktober 1835, wonach die Amelungsborner Kinder nach Negenborn gewiesen wurden. – Nach dem Tode von Kantor Fröhlich versah seine 24-jährige Tochter vom 9. Dezember 1817 bis 1. September 1818 den Schuldienst weiter, während der Organistendienst von einem Lehrer der benachbarten Orte übernommen wurde. Die Tochter hatte schon bei Lebzeiten ihres Vaters bei dessen Krankheit „zur Zufriedenheit der Kinder und Eltern die Schulkinder informiert“. Das war für ihre Mutter vorteilhaft; denn sie bezog damit noch acht Monate das Gehalt ihres Mannes weiter. Pastor Hartmann berichtete über sie am 11. Dezember 1818 nach Wolfenbüttel: „Die Witwe kommt in Not. Die Gemeinde gibt ihr wohl Wohnung, mehr kann die arme Gemeinde nicht tun, da sie wie alle Klosterdörfer unter schweren Lasten seufzt. Infolge der teuren Zeit dieser schlechten Jahre, des Verlustes eines Stückes Hornvieh, der neuen Anstellung ihres Sohnes zu Deensen, der Krankheit ihres Mannes, hat die Witwe Fröhlich eine bedeutende Schuldenlast. Zur Abtragung dieser Schulden möge das Konsistorium ihr eine Beihilfe bewilligen.“ Das Konsistorium hatte für derartige Fälle aber keine Mittel, war jedoch mit der Weiterbeschäftigung der Tochter im Schuldienst einverstanden. Mit Fröhlich begann in Holenberg die Reihe der seminaristisch ausgebildeten Lehrer. Man ersieht den Unterschied aus ihrem fehlerlosen Schriftdeutsch und ihren besseren, bei Fröhlich sogar sehr feinen Schriftzügen. Die Lehrer mit Seminarbildung erhielten zum Unterschiede von ihren Vorgängern bei Übernahme ihres Amtes auch den Titel Kantor. Später wurde der Titel erst nach Bewährung im Amt vom Konsistorium verliehen.
Heinrich Wihelm Wreil (1818-1868).

Geboren 5. November 1797, gestorben 15. Mai 1873.

Heinrich Wreil war der Sohn eines Landwirts aus Lachern, Kreis Hameln. Nach Besuch des Seminars in Wolfenbüttel wurde er zunächst Lehrer in Lichtenhagen. Er bewarb sich aber schon 1817 um die Holenberger Schulstelle mit folgender Begründung: „Ich habe eine alte, schwache, hülfsbedürftige Mutter – Lichtenhagen ist die kleinste Gemeinde ringsum –, es ist mir nicht möglich, hier meine Familie zu ernähren“. Am 11. April 1818 wurde der Lehrer Siebers zu Grave zum Lehrer in Holenberg ernannt. Als dieser seine Bewerbung zurückzog, weil er kränklich war und den Weg als Organist nicht machen konnte, sollte der Lehrer Stephan zu Kirchberg der Nachfolger Fröhlichs werden. Nachdem ihm die Schulstelle verliehen und er auch gleichzeitig zum Kantor ernannt worden war, verzichtete auch er, weil die Einkünfte von Holenberg zu niedrig seien. Am 17. Juli 1818 wurde nun Heinrich Wreil die Schulstelle verliehen mit der Bedingung, die Prüfung im Orgelspiel beim Organisten Schwarz in Wolfenbüttel abzulegen. Am 30. August 1818 erfolgte seine Einführung. Sein Einkommen betrug am 1. September 1818: vom Kloster: 40 Taler in bar, 12 Himpten Roggen, 1 Himpten Lein zu säen; von Holenberg: 6 Taler 20 Groschen Schulgeld, 22 Himpten Roggen, 6 Malter Buchenholz und 2 Schock Wasen, Accidentien (das heißt ungewisse Einnahmen), Gartennutzung und 1 Pfund Glockenschmier. Am 9. Mai 1819 richtete Wreil ein Gesuch um höheres Schulgeld, „wie es Bauer-Negenborn auch hat“, an das Konsistorium. Das Schulgeld war von 12 Groschen und 1 Groschen Holzgeld auf 18 Groschen und 1 Groschen erhöht worden. In einer Verfügung vom 20. November 1819 wies das Konsistorium auf die Verordnung von 1814 hin, wonach das Schulgeld vom Vorsteher zu erheben und an die Lehrer abzuführen sei. Die Holenberger Schulstelle war ohne jeden Besitz an Wiesen und Acker gegründet worden. Den Lehrern war damit die Möglichkeit genommen, zum Unterschiede von zahlreichen anderen Schulstellen, einen wesentlichen Teil ihres Lebensunterhaltes zu gewinnen. Um hier Abhilfe zu schaffen, musste Wreil, eine Zeitlang im Bunde mit Elze aus Golmbach und Bauer aus Negenborn, einen Kampf um 3 Morgen Land führen, das er vom Klosterland „Auf der Teichbreite“ pachten wollte. Die Kammer, Direktion der Domänen, bewilligte schon 1827 ein von Wreil eingereichtes Gesuch. Die Domänenpächter aber, gestützt auf ihren Pachtvertrag, wussten die Ausführung immer wieder zu verzögern, indem sie Wreil mit Pachtland von Holenberger Höfen abfanden. Erst 1855 bei der Neuverpachtung des Klosters wurden die 3 Morgen Land für die Schule als Pachtland ausgeschieden. In einer Eingabe von 1830 um Erlass der Pacht (je Morgen 2 Taler 8 Groschen) begründete Wreil diesen Antrag, indem er ausführte: „Die Lage der Landlehrer ist im Allgemeinen drückend, die Holenberger Stelle ist schlecht, seine Gemeinde arm, es herrscht allgemein Geldmangel, meine Familie besteht aus 5 Kindern von 12 bis 1 Jahr, ich muss nebenbei mein Brot verdienen, durch Körbers Schuld und die Ungunst der Witterung habe ich zwei schlechte Ernten gehabt.“ Trotz geringer Einnahmen und einer großen Familie hat es Wreil, unterstützt von seiner fleißigen und sparsamen Frau, doch zu einem gewissen Wohlstand gebracht. So konnte er 1839 die Zehntenscheune für 195 Taler erwerben. Sie sollte nach seiner Pensionierung ein Obdach für seine Familie sein. Nachdem er sie mithilfe einer Leihhaushypothek von 175 Taler zum Wohnhaus hatte umbauen lassen, verkaufte er sie 1856 für 400 Taler an Bäcker Ferdinand Biel.

Als Ersatz hatte er schon 1854 das Brinksitzeranwesen Nr. 24 von Wilhelm Frohme gekauft. Es wurde sein Ruhesitz, in dem er am 15. Mai 1873 an Lungenlähmung verstarb. Seine Frau war ihm ein Jahr im Tode vorangegangen. Sie ruhen unter einem gemeinsamen Gedenkstein auf dem Holenberger Friedhof. Kantor Wreil war ein hochgeachteter Lehrer, der sich im Laufe seiner fünfzigjährigen Dienstzeit bei allen Gliedern seiner Gemeinde ein hohes Maß von Vertrauen erwarb, dem Einzelnen und der Gesamtheit mit Rat und Tat aushalf und seine gewandte Feder oft in ihren Dienst stellte. Am 1. Juli 1868 war er in den Ruhestand getreten mit einem Ruhegehalt von 333 Taler (Regierung 160 Taler, Gemeinde 60 Taler, Klosterkasse 113 Taler).

Heinrich Gustav Wreil (1868–1884).

Geboren 21. September 1825, gestorben 4. Juli 1884.

Gustav Wreil war der Sohn des Kantors Heinrich Wreil. Er besuchte das Seminar zu Alfeld. Auf dem Wege dorthin und von dort nach Hause soll sich der ohnehin schwächliche Junge das schwere Augenleiden zugezogen haben, von dem er sein ganzes Leben nicht frei wurde. Später besuchte er die Präperande zu Wolfenbüttel, wo er, 25-jährig, Ostern 1850 sein Examen bestand. Infolge seines Augenleidens, das sich nach seiner Ausbildungszeit zeitweilig bis zur völligen Erblindung steigerte, war er mehrere Jahre verhindert, Dienst zu tun und konnte nur ab und an als Aushilfs- oder Privatlehrer tätig sein. Seit etwa 1858 als Hülfslehrer in Fohlenplacken beschäftigt, wurde er dort 1861 fest angestellt. Generalsuperintendent Bank aus Holzminden schrieb anlässlich seiner Bewerbung um Holenberg 1868: „was derselbe im Verlaufe von etwa 10 Jahren zur Hebung der Schule und des kirchlichen Lebens mit unverdrossener Hingabe geleistet hat, ist von seinen Vorgesetzten und Ortsangehörigen stets lobend anerkannt worden.“ Trotz dieses guten Zeugnisses forderte die Regierung ein augenärztliches Zeugnis über seine Sehfähigkeit und eine Prüfung im Orgelspiel. Da Augenarzt Dr. Uhde, Holzminden, ein günstiges Zeugnis ausstellte und auch die von Kantor Elze, Golmbach, angestellte Prüfung in Orgelspiel, Harmonielehre und Orgelbaukunde voll befriedigte, so wurde Gustav Wreil am 1. Juli 1868 zum Lehreradjunkt zu Holenberg und Organisten an der Klosterkirche mit Hoffnung auf Nachfolge seines Vaters ernannt, obgleich er nach Ansicht der Regierung wegen der eigentümlichen Holenberger Verhältnisse hier keine leichte Stelle hatte. Seine Übersiedlung nach Holenberg verzögerte sich aber, da seine Frau, eine geborene Thiele aus Fohlenplacken, vor der zweiten Entbindung stand. Sie fand erst Mitte Oktober statt und kostete die Mutter das Leben. So zog denn Gustav Wreil als Witwer mit seinem kaum zweijährigen Töchterchen im Mantel am 14. Oktober 1868 in Holenberg ein und wurde am 1. November von General-Superintendent Bank in sein neues Amt eingeführt. Sein Gehalt betrug 1868: aus dem Kloster- und Studienfonds 120 Taler, von der Gemeinde 60 Taler, Dienstalterzulage 20 Taler, Organistengehalt 60 Taler.

Erst als sein Vater gestorben war und keine Witwe hinterlassen hatte, kam der Sohn in den vollen Genuss des Einkommens aus der Holenberger Schulstelle, das bei seinem Tode 1884 (außer Wohnung und Organistenamt) 1 350 Mark betrug. Laut Testament seines Vaters erbte Gustav Wreil das Brinksitzeranwesen Nr. 24 im Wert von 1 500 Talern, jedoch musste er jeder seiner vier Schwestern 100 Taler als Abfindung auszahlen. Am 19. April 1879 verkaufte Wreil diese Hofstelle für 7 650 Mark an Steinbruchbesitzer August Dörries. Auch die drei Morgen Klosterland wurden ihm als Pachtung zugewiesen. 1869 ging er eine zweite Ehe mit der Pastorentochter Agnes Schaarschmidt und 1874 eine dritte Ehe mit Karoline Märtens aus Stadtoldendorf ein. Am 14. Februar 1877 wurde ihm der Kantortitel verliehen. Er starb 1884 nach 16-jähriger Dienstzeit in Holenberg. Gustav Wreils Leben war eine ununterbrochene Kette von Leid und Not, wie es nur wenigen Menschen beschieden gewesen ist. Ein Lichtstrahl sollte noch einmal gegen Ende seines Lebens das Dunkel seines Daseins erhellen. 1878 sollte eine neue Schule gebaut werden. Doch Schwierigkeiten wegen der Platz- und Kostenfrage schoben die Ausführung noch sechs Jahre hinaus, so dass er sie nicht mehr erlebte. Wie sein Leben, so war auch der Tod Gustav Wreils eine Schicksalstragödie. Er hatte drei Geistlichen der Klosterkirche mit unentwegter Treue gedient, die Vertretung derselben während der langwährenden Vakanzen zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten ausgeführt, da wurde der vierte, der später nach nur vierjähriger Dienstzeit emeritiert wurde, sein Totengräber. Im Verlauf eines Wortstreites über den Zeitpunkt des großen Abendmahls gerieten Pastor und Organist in Gegenwart des Kirchendieners so heftig aneinander, dass ersterer ihn der Unwahrhaftigkeit zieh und, als der Beleidigte darauf mit einem Schimpfwort erwiderte, mit einem Gegenschimpfwort aus der Sakristei wies. Das war für den Mann, der die kirchlichen Bestrebungen in höchstem Eifer sein ganzes Leben hindurch aufs nachdrücklichste gefördert hatte, ein tödlicher Schlag. Von diesem Tag an krankte er. Er schleppte sich zwar noch den folgenden Sonntag zu dem gewohnten Dienst nach der Kirche, starb aber schon in der Woche darauf. General-Superintendent Bank, der ihm immer ein väterlicher Schützer und Helfer gewesen war, erwies ihm die letzte Ehre. In seiner Grabrede ließ er, selbst tief ergriffen, vor der großen Trauergemeinde das Bild des nun abgeschiedenen leidvollen Lehrerlebens in Dienst und Pflicht, in Rechtschaffenheit und Lauterkeit, voll Leid und Gottvertrauen, voll Treue bis zum Tode vorüberziehen. Sein Grabmal befand sich auf dem Holenberger Friedhofe neben dem seiner zweiten Frau und der Doppelgruft seiner Eltern.

Wenn wir Kinder der neuen Zeit Gustav Wreil richtig beurteilen wollen, so müssen wir uns die Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten vor Augen führen, mit denen er zu kämpfen hatte. Er hatte eine Schülerzahl von 135 Kindern von fünf Jahren aufwärts, dazu ein licht- und luftarmes Schulzimmer, das nur sonnabends von den größeren Mädchen notdürftig gereinigt wurde, mit Kalkwänden und ‑decke und einem Gipsfußboden mit großen ausgetretenen Löchern. An Lehrmitteln besaß die Schule so gut wie nichts. Die Kinder hatten nur Lesebuch, Gesangbuch, Katechismus, Bibel und Schiefertafel.

Vakanz vom 1. August 1884 bis 1. September 1885.

Auf behördliche Anordnung wurde nach Wreils Ableben die Schularbeit während des Monats Juli von Lehrern der Nachbarorte an einigen Wochentagen ausgeführt. Am 1. August 1884 übernahm Seminarist Brinkmann, der Ostern 1884 seine Prüfung bestanden hatte, den Schuldienst und führte ihn bis 1. Oktober 1885 weiter. Er wohnte bei der Witwe Wreil, die gleichfalls bis zu diesem Zeitpunkt Wohnung in der Schule behielt. Die monatliche Entschädigung für Brinkmann betrug: Freie Wohnung und 50 Mark.

Das dritte Holenberger Schulhaus 1885

Das zweite Schulgebäude, die sogenannte „Alte Schule“, hatte manche Mängel. Das Schulzimmer war für die mit jedem Jahre steigende Kinderzahl zu klein und in jeder Hinsicht gesundheitsschädlich. Der Zugang zum Klassenraum musste auch von der Lehrerfamilie benutzt werden; die an den Klassenraum grenzende Wohnstube war so klein, dass man sie schon durch einen Anbau vergrößert hatte, sie war nur durch die Küche zu erreichen. Erst 1873 war diese Schule durch Scheune, Stallungen und Bedürfnisanstalten erweitert worden. Aber schon fünf Jahre später wurde von der Regierung ein Schulneubau für notwendig erachtet. Man beschloss, einen solchen auf dem 12 a 50 m² großen Zimmerplatz der Gemeinde, der auch als Festplatz benutzt wurde, zu errichten. Veranschlagt war der Bau mit 21 300 Mark. Diesen Plan beanstandete die Regierung am 25. Oktober 1878 in der wohlbegründeten Meinung, dass die Lage des zu kleinen Bauplatzes als Schulgrundstück nicht geeignet sei. Neue Verhandlungen waren notwendig. Nach einem ergebnislosen Versuch, ein Gartengrundstück „Auf der kleinen Breite“ als Bauplatz zu erwerben, musste doch der alte Plan wieder aufgegriffen werden. Mit einigen Abänderungen wurde der Schulneubau auf dem Zimmerplatz mit einem Kostenaufwand von 20 900 Mark und einem Staatszuschuss von 5 000 Mark behördlich genehmigt. Die Schule wurde am 12. September 1885 vollendet und am 1. Oktober 1885 ohne jede Einweihungsfeier bezogen. 1890 wurde das vergessene Pissoir für Knaben hinzugefügt. Die Holenberger Schule hatte 1884 folgenden Grundbesitz: Bauplatz 12 a 50 m², Garten über dem Dorfe 9 a, Acker am Weinberg 12 a 50 m², auf dem Odfeld 82 a 30 m², Flachsrotte 30 m². Zur Abdeckung der Bauschulden durfte die Gemeinde den Erlös aus dem verkauften alten Schulhause (5 000 Mark), wie auch 1891 die Summe von 475 Mark aus dem Verkauf des benachbarten Schulobstgartens verwenden.

Bald zeigte sich, dass die Gemeinde bei dem Neubau wieder einen großen Fehler gemacht hatte, dass sie nämlich die neue Schule nur mit einem Klassenzimmer und einer Wohnung ausgestattet hatte. Schon Ostern 1892 musste die Einrichtung eines zweiten Klassenzimmers beschlossen werden, nachdem die Anstellung einer zweiten Lehrkraft beantragt war.

Der Erweiterungsbau der „Neuen Schule“ wurde im Sommer 1893 fertiggestellt mit einem Kostenaufwand von 10 533,90 Mark. Er enthielt im Erdgeschoss ein Klassenzimmer und im Dachgeschoss eine bescheidene, mit manchen Mängeln behaftete Familienwohnung. Bis dahin hatte der 1893 in den Holenberger Schuldienst übernommene Hilfslehrer in der Wohnung des ersten Lehrers zwei Zimmer bewohnt und mit dem ersten Lehrer gemeinsam das Klassenzimmer benutzt. Der mit 18 000 Mark Schulden belasteten Gemeinde wurde zu den neuerlichen erheblichen Baukosten vom Staat ein Zuschuss von 3 000 Mark gewährt. Infolge der Inflation war die Holenberger Schule im Jahre 1926 hypothekenfrei.

Die Lehrer der „Neuen Schule“ (Nr. 64)
Erste Lehrer
Christian Heidecke (1885–1921)
Lehrer Heidecke ist am 16. März 1852 in Stiege geboren, er besuchte das Gymnasium in Blankenburg, bestand Ostern 1872 das Tentamen in Wolfenbüttel, war seit 1. September 1875 zweiter Lehrer in Deensen und wurde am 6. Juni 1885 zum Lehrer an der Schule in Holenberg ernannt. Am 1. Oktober 1885 übernahm er sein neues Amt, seine Einführung als Lehrer und Organist erfolgte am 28. Januar 1886. Am 3. Mai 1904 wurde ihm der Titel Kantor verliehen. Während des Weltkrieges musste Heidecke die Schularbeit ohne zweiten Lehrer versehen. Am 1. Juli 1921 erfolgte seine Versetzung in den Ruhestand. Er starb am 12. September 1930 im Alter von 78 Jahren in der Wohnung des zweiten Lehrers, die er seit seiner Pensionierung bewohnte. Seine unverheiratete Tochter hatte ihm den Haushalt geführt. Das Amt des Organisten hatte er noch einige Jahre in seinem Ruhestande ausgeführt.
August Lampe (1921–1934)
Lehrer Lampe ist am 16. Dezember 1896 als Sohn eines Landwirts zu Scharfoldendorf geboren, er besuchte das Seminar in Braunschweig, machte 1919 das Tentamen, war Kriegsteilnehmer in der zweiten Hälfte des Ersten Weltkrieges, wurde Ostern 1919 als Hilfslehrer, ab 1. Juli 1921 als provisorischer erster Lehrer angestellt mit der Bedingung, innerhalb von drei Jahren das Staatsexamen zu machen. Am 6. Juli 1924 verheiratete er sich mit Lisbeth Kürig, Tochter des Viertelmeiers August Kürig, Holenberg. 1934 wurde Lampe an die Bürgerschule Holzminden versetzt. Von hier aus versah er noch einige Jahre den Organistendienst an der Klosterkirche Amelungsborn, welches Amt ihm 1925 übertragen worden war.
Fritz Schulz (1934–1936)
Lehrer Schulz ist 1901 in Bad Herzburg geboren, machte nach dem Besuch des Gymnasiums Ostern 1930 das Examen in Braunschweig, war seit Ostern 1930 Hilfslehrer in Holenberg, machte 1934 das zweite Examen und erhielt nach Lampes Versetzung die erste Lehrerstelle. 1936 wurde er auf seinen Antrag nach Bündheim versetzt, wo er ein Haus besaß. Die seit alters her bestehende Verbindung der ersten Lehrerstelle mit dem Organistenamt wurde aufgehoben. Schulz versah diesen Dienst nicht mehr.
Ewald Koch (1936–1945)
Lehrer Koch wurde nach der Versetzung von Schulz erster Lehrer in Holenberg, nachdem er schon seit 1935 als zweiter Lehrer dort tätig war. Lehrer Koch wurde 1939 zum Heeresdienst eingezogen, nach ihm auch der zweite Lehrer, so dass die Schule ohne Lehrer war, die älteren Schulkinder während des zweiten Weltkrieges die Schule in Negenborn besuchen mussten, während die Grundschulkinder von einem auswärtigen Lehrer an einigen Wochentagen in Holenberg Unterricht erhielten. Nach Kriegsende konnte Lehrer Koch durch die „Entnazifizierung“ zunächst seine Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, er ging in die Heimat seiner Frau nach Elze, legte die Mittelschullehrerprüfung ab und wurde dort als Mittelschullehrer angestellt.
Otto Frenz (1946–1970)

Lehrer Frenz wurde am 15. März 1905 in Jershöft, Kreis Schlewa in Hinterpommern, geboren; 1919–1922 Ausbildung auf den Präparanden in Apenrade, Kappeln, Belgard und Köslin; 1922–1925 Seminar Köslin, Ostern 1925 dort erste Lehrerprüfung, bis 1930 in Fremdberuf tätig, nach Beschäftigung an verschiedenen Schulen am 1. September 34 nach Klößen, Kreis Bütow, versetzt, am 1. Juli 1937 fest angestellt, am 10. September 1943 zur Wehrmacht einberufen, vom 10. April 1945 bis 22. November 1945 in amerikanischer Gefangenschaft. Frau und Tochter waren im Januar 1945 in den Kreis Holzminden zu einer Schwester geflüchtet. Ab 11. Januar 1946 wurde Lehrer Frenz die erste Lehrerstelle an der Holenberger Schule übertragen. Da die zweite Lehrerstelle noch nicht besetzt werden konnte, musste Lehrer Frenz bis Mai 1947 allein über 130 Kinder unterrichten.

Erst am 1. Mai 1947 wurde die zweite Lehrerstelle mit der Lehrerin Else Münch wiederbesetzt. Das Schulgebäude befand sich nach dem Krieg in einem schlechten baulichen Zustand, so dass dringende Instandsetzungsarbeiten notwendig waren. Im Jahre 1966 wurden dann große Umbauten im hinteren Schulflur durchgeführt, wobei ein neuer Schuleingang für beide Klassen, ein neuer Aufgang zur zweiten Lehrerdienstwohnung und neue Schülertoiletten erstellt wurden.

Mit Beginn des Schuljahres 1962, nach Einführung des 9. Pflichtschuljahres in Niedersachsen, besuchten die Holenberger Schüler dieses Jahrganges die Schule in Negenborn, wo eine Jahrgangsklasse für die Kinder aus Negenborn, Golmbach und Holenberg eingerichtet wurde. Am 1. Dezember 1966 ging die zweite Lehrerstelle in Holenberg ein, da die Schülerzahl auf 54 Kinder gesunken war. Die Holenberger Schule wurde wieder einklassig und hatte noch 25 Schüler, nachdem die Schüler des 7. und 8. Jahrgangs nach Golmbach eingewiesen wurden. Am 17. August 1967 erfolgte die Inbetriebnahme der Mittelpunktschule Deensen, die von 36 Holenberger Schülern aus dem 5. bis 9. Jahrgang besucht wurde. Bemühungen der Elternräte von Negenborn und Holenberg, im Jahre 1969 für die Grundschulkinder beider Orte eine Ringschule wie in Golmbach/Warbsen einzurichten, zerschlugen sich, da keine Einigung über die Art der Durchführung erreicht werden konnte.

Mit Ende des Schuljahres 1969/1970 trat Lehrer Frenz in den Ruhestand und wurde am 24. Juni 1970 von Schulrat Gnad in einer Feierstunde verabschiedet. Lehrer Frenz blieb aber vorerst in der Dienstwohnung wohnen und unterrichtete noch zwölf Stunden wöchentlich in der Grundschule Negenborn; später verzog er nach Stadtoldendorf.

Mit Beginn des Schuljahres 1970/1971 übernahm Lehrerin Irmtraud Büttner die Leitung der Holenberger Schule, in der das erste bis vierte Schuljahr unterrichtet wurde. Frau Büttner war bis 1966 als zweite Lehrkraft in Holenberg tätig gewesen und hatte auch während der Zeit ihrer Versetzung nach Stadtoldendorf die zweite Dienstwohnung in der Holenberger Schule weiter bewohnt. Im Schuljahr 1972/1973 wurde Holenberg mit in die Ringschule Negenborn-Golmbach-Warbsen einbezogen. Frau Büttner unterrichtete in Holenberg die Schüler des ersten Schuljahres aus den Orten Golmbach, Warbsen und Holenberg. Am Ende des Schuljahres erfolgte dann aber die Auflösung der Holenberger Schule. Das gleiche Schicksal erlitt die Schule in Warbsen, in der das zweite Schuljahr unterrichtet worden war. Die Holenberger Grundschüler (1. bis 4. Schuljahr) besuchen seit 1973 die Schule in Negenborn. Frau Büttner unterrichtet seit der Zeit in Golmbach. Als im Jahre 1977 im Landkreis Holzminden die Orientierungsstufe für alle Schüler des 5. und 6. Jahrgangs eingeführt wurde, erfolgte die Zuweisung Holenbergs zum Einzugsbereich der Orientierungsstufe Liebigstraße in Holzminden. Nach dem Besuch dieser Schule werden die Hauptschüler des 7. bis 9. Jahrgangs in der Hauptschule in Bevern unterrichtet.

Die Unterhaltung des Schulgebäudes, in dem seit dem 1. August 1973 kein Unterricht mehr stattfand, bedeutete für die Gemeinde Holenberg nur noch eine finanzielle Belastung. Es wurde deshalb am 1. Oktober 1979 an den Sozialpädagogen Michael Gruschel aus Holzminden verkauft.

Zweite Lehrer

1893 wurde in Holenberg die zweite Lehrerstelle eingerichtet, zunächst provisorisch, vom 1. April 1900 ab definitiv. Wegen der Mängel der Wohnung wurde die zweite Lehrerstelle nur einige Male von fest angestellten Lehrkräften verwaltet, sonst war sie mit Hilfslehrern besetzt. Sie mögen hier mit einigen Personalangaben, soweit sie zu erlangen waren, genannt sein.

Wilhelm Wehrstedt (Ostern 1893–1895)
Geboren 27. Dezember 1871, Tentamen in Wolfenbüttel, später Lehrer in Gandersheim.
Ernst Löhr (3. April 1895–Michaelis 1901)
Geboren 7. November 1874 zu Lobmachtersen, 1895 Tentamen in Wolfenbüttel, 1898 zweite Lehrerprüfung, 1. April 1900 Verleihung der zweite Lehrerstelle. Nachdem er sich mit Hermine Dörpmund verheiratet hatte, ließ er sich wegen unzulänglicher Wohnung am 1. Oktober 1901 nach Reileifzen versetzen. Nach zwanzigjähriger Tätigkeit starb er dort und wurde auf dem Holenberger Friedhof bestattet.
Otto Hauer (Michaelis 1901–Ostern 1902)
Geboren 19. Oktober 1882 zu Neubrück bei Groß Schwülper, Tentamen in Braunschweig, Hilfslehrer in Reileifzen, ab 1. Oktober 1901 in gleicher Eigenschaft in Holenberg.
Karl Bartölke (Ostern 1902–Michaelis 1906)
Geboren 8. Juni 1879, Tentamen 1902 in Wolfenbüttel, Hilfslehrer in Holenberg, Lehrer in Wolfshagen (Harz). Am 8. November 1906 hatte er sich mit Auguste Kürig verheiratet.
Albert Künne (Michaelis 1906–Ostern 1907)
Geboren 4. Januar 1888, als Seminarist der zweiten Klasse des Seminars Braunschweig. Hilfslehrer in Holenberg, nach bestandenem Examen Bürgerschullehrer in Braunschweig.
Richard Käse (Ostern 1907–Ostern 1908)
Geboren 3. Februar 1889 zu Oelkassen, als Seminarist der zweiten Klasse des Seminars Braunschweig. Hilfslehrer in Holenberg, 1909 Tentamen in Braunschweig, Lehrer in Golmbach. Am 7. Oktober 1920 verheiratete er sich mit Frida Dörpmund.
Adolf Mühe (Ostern 1908–Johanni 1909)
Geboren 14. Juli 1888, Tentamen in Braunschweig 1908, Hilfslehrer in Holenberg, Lehrer in Seboldshausen.
Seminarist Bussius (Johanni 1909–Ostern 1910)
Hilfslehrer in Holenberg, 1910 Eintritt ins Heer.
Karl Reuter (Ostern 1910–Ostern 1912)
Geboren 15. September 1886 in Schönhagen im Solling, Tentamen in Wolfenbüttel 1908, Hilfslehrer in Holenberg, 1912 Lehrer in Rühle, später in Sottmar bei Groß Denkte.
Hermann Gravenhorst (Ostern 1912–1. Juli 1914)
Geboren 25. Mai 1889, Tentamen 1909 in Wolfenbüttel, Weltkriegsteilnehmer, Bürgerschullehrer in Holzminden.
Hans Pfannenschmidt (7. Juni 1918–1. Juli 1918)
Als Seminarist der ersten Klasse aushilfsweise in Holenberg tätig.
Otto Möcker (August 1918–Ostern 1919)
Hilfslehrer in Holenberg.
August Lampe (Ostern 1919–Johanni 1921)
Nach seiner Tätigkeit als Hilfslehrer wurde er erster Lehrer in Holenberg.
Fritz Dörries (1. Juli 1921–1. April 1922)
Geboren 1. April 1900 in Golmbach, Tentamen 1921, Hilfslehrer in Ottenstein und Holenberg, Arbeitsgemeinschaft in Braunschweig, später Lehrer in Dölme.
Wilhelm Harre (Ostern 1922–Ostern 1925)
Geboren 29. November 1897, Tentamen 1921 in Alfeld, bis Ostern 1923 Hilfslehrer, bis Ostern 1925 angestellter zweiter Lehrer, dann Lehrer in Warbsen.
Wilhelm Osterloh (Ostern 1925–Ostern 1926)
Geboren 10. Oktober 1903, Tentamen in Braunschweig 1924, nach Hilfslehrerzeit in Holenberg Arbeitsgemeinschaft in Braunschweig, später Lehrer in Barum.
Wilhelm Schnute (Ostern 1926–Ostern 1927)
Geboren 11. April 1903, Tentamen 1923 in Wolfenbüttel, Hilfslehrer in Holenberg, Arbeitsgemeinschaft Braunschweig, dann Lehrer in Mainzholzen.
Albert Pieper (Ostern 1927–Ostern 1928)
Geboren 1. März 1904, Tentamen 1925 in Einbeck.
Hermann Rabetche (Ostern 1928–Ostern 1930)
Geboren 26. Februar 1906 in Schöppenstedt, 1926 Tentamen in Wolfenbüttel, Hilfslehrer in Ottenstein und Holenberg.
Fritz Schulz (1930–1934)
Geboren 4. April 1901 in Bad Harzburg, 1930 Tentamen in Braunschweig, 1934 zweite Lehrerprüfung, dann erster Lehrer.
Ewald Koch (1935–1936)
Koch wird nach Ablegung der zweiten Lehrerprüfung erster Lehrer.
Hans Hase (1935–1939)
Hase vertrat zunächst den ersten Lehrer, übernahm dann die zweiten Lehrerstelle, wurde 1940 zum Heeresdienst eingezogen und ist im Zweiten Weltkrieg gefallen.
Else Münch (Mai 1947–31. Oktober 1953)
Geboren 28. September 1882 in Tuchtel, Westpreußen, erste Lehrerprüfung 1911 in Breslau, lange Jahre in Halbau (Schlesien) tätig, während des Krieges nach Metschlau versetzt, mit den dortigen Einwohnern als Flüchtling nach Holenberg verschlagen, ab Mai 1947 zunächst durch Privatdienstvertrag von der Gemeinde als zweite Lehrkraft eingestellt und ab 1. Juli 1947 von der Regierung Hildesheim übernommen. Lehrerin Münch wurde am 1. November 1953 nach Coppengrave versetzt.
Annemarie Mögling (8. Januar 1954–31. März 1961)
Geboren 26. Oktober 1931 in Dietendorf, Kreis Erfurt, erste Lehrerprüfung Ostern 1953 an der Pädagogischen Hochschule in Göttingen, nach einem Aufenthalt in England erster Lehrauftrag ab 8. Januar 1954 als zweite Lehrkraft an der Holenberger Schule, wo sie am 3. Januar 1959 ihre zweite Lehrerprüfung ablegte. Am 1. April 1961 erfolgte auf ihren Antrag ihre Versetzung nach Hannover.
Hildegard Junger (1. April 1961–31. August 1961)
Lehrerin Junger hatte ihre erste Lehrerprüfung in Göttingen abgelegt und wurde nach ganz kurzer Tätigkeit in Holenberg zum 1. September 1961 nach Göttingen versetzt.
Ortrun von Samson (1. September 1961–31. März 1965)
Erste Lehrerprüfung in Göttingen, erstes Lehramt in Holenberg, 9. Dezember 1962 zweite Lehrerprüfung, Heirat im gleichen Monat mit Marineoffizier Baron von Toll, 1. April 1965 Versetzung nach Prentz in Holstein.
Irmhilde Thiele (1. April 1965–30. November 1966)
Februar 1965 erste Lehrerprüfung in Alfeld, 1966 Heirat mit Walter Büttner, 1. Dezember 1966 Versetzung nach Stadtoldendorf, da die zweite Lehrstelle in Holenberg eingeht. Frau Büttner bleibt aber in der Lehrerdienstwohnung in Holenberg wohnen. Nach Pensionierung von Lehrer Frenz Rückversetzung an die Holenberger Schule, Leitung der Grundschulklassen bis zur Auflösung der Holenberger Schule 1973. Danach Tätigkeit an der Ringschule Negenborn/‍Golmbach/‍Holenberg in Golmbach.

9. Die Pfarrkirche Holenbergs, die 800-jährige Klosterkirche von Amelungsborn

Pfarrkirche für Holenberg und Negenborn war zu allen Zeiten die Klosterkirche in Amelungsborn. Es hat deshalb auch in beiden Orten nie eine Kirche oder Kapelle gegeben.

Die im Jahre 1135 der Jungfrau Maria geweihte Klosterkirche ist die größte und schönste Sandsteinkirche Norddeutschlands. Sie besteht aus einem romanischen, dreischiffigen Langhaus, einem romanischen, gotisch eingewölbten Querschiff und einem rein gotischen Chor. Die Kirche hat in den 800 Jahren ihres Bestehens manche Veränderung erfahren. Der älteste Teil ist das dreischiffige romanische Langhaus. Nicht nur die Kirchenmauern sind aus Sandstein errichtet, der aus den Brüchen des Hooptales zu Füßen des Klosters stammt, sondern auch im Innern der Kirche hat der Sandstein das Wort. Die Überwand des Langmittelhauses ruht auf jeder Seite auf neun Arkaden. Die mit Pfeilern abwechselnden, herrlichen romanischen Säulen, die aus einem Stück bestehen, wurden leider zum Teil durch den Sprengbombenangriff 1945 umgerissen. Sie mussten bei dem Wiederaufbau durch Betonimitationen ersetzt werden. Die Seitenschiffe haben genau die halbe Breite des Mittelschiffes und münden in das Querschiff, das zusammen mit dem Chor in gotischer Zeit umgebaut wurde. An der Nordseite befand sich früher, dort, wo sich jetzt das Portal befindet, ein Paradies (Atrium), das sich 1756 noch nachweisen lässt. Das Paradies war eine Vorhalle, die der Besucher vor dem Betreten der Kirche zu durchschreiten hatte.

Die aus Sandstein aufgeführte Orgelempore an der Westseite, wie auch die Sandsteinsakristei im Querschiff, wurden bei der Restaurierung der Kirche im vorigen Jahrhundert eingefügt. Der Altartisch und die Kanzel sind Neuschöpfungen des Jahres 1959. In den Sandsteinaltar wurde eine Urkunde eingemauert, auf der die Geschichte der Zerstörung in den letzten Kriegstagen und der Hergang des Wiederausbaues verzeichnet sind.

Die Kanzel ist eine Stiftung des Stadtoldendorfer Fabrikanten Kübler. An ihr sind die Holzplastiken der vier Evangelisten, die von dem Holzmindener Holzschnitzer Hohenau geschaffen wurden, bemerkenswert. Zu ihren Füßen sind ihre Symbole zu sehen. Matthäus – Mensch, Markus – Löwe, Lukas – Stier, Johannes – Adler.

An der Südseite des Langhauses ist die Grabplatte des 1588 verstorbenen Abtes Andreas Steinhauer angebracht, unter welchem im Kloster endgültig die Reformation durchgeführt wurde. Die mächtige Sandsteinplatte zeigt den Abt in der Tracht seiner Zeit, wie er in beiden Händen die Bibel hält. Die lateinische Inschrift lautet in deutscher Übersetzung: „England gab uns diesen Mann als du, o Luther, Rom verließest und nach Wittenberg zurückkehrtest. Der Unheilstag, da der Spanier mit seiner Flotte die Königin von England bedrängte und der Drache jene vertrieb, nahm ihn dahin. Er wird zu den Sternen aufsteigen, weil er die Lehren des römischen Papstes verjagte und Christi Worten gehorchte.“ Es ist anzunehmen, dass Abt Steinhauer im älteren Teil der Kirche beigesetzt worden war und dass die Grabplatte bei der Tieferlegung des Fußbodens im Langhause im Jahre 1874 an dieser Stelle angebracht wurde.

Die kleinen Rundfenster des Langhauses sind mit farbigem Glas versehen und zaubern eigenartige Lichteffekte im mächtigen Innern dieses Kirchenbaues hervor, der sonst durch seine Schlichtheit und Größe besticht. Die Verglasung der drei östlichen Fenster auf der Nordseite konnte aus den Trümmern des großen Ostfensters gerettet werden, während die der Südseite aus neuem Material besteht. Von der Orgelempore aus kann man deutlich eine Verschiebung des Querschiffs und des Chores von der Achsrichtung beobachten, wodurch die architektonische Wirkung des Kircheninnern wesentlich erhöht wird.

Die Erweiterung der Kirche durch den gotischen Chor wird erstmalig 1308 erwähnt. Es ist anzunehmen, dass er zwischen 1300 und 1350 entstanden ist. Der Chorbau, der sich dreischiffig an das Querschiff nach Osten anschließt, hat eine flache Ostmauer. Die Seitenschiffe sind etwas breiter als die Seitenschiffe des Langhauses. Das Mittelschiff ist von zwei, je zwei Arkaden auf jeder Seite einschließenden, etwas länglichen Gewölbejochen überdeckt. Ein drittes von der halben Größe liegt vor der Ostwand. Der Altarraum ist um drei Stufen erhöht und so zu einem Chorraum ausgesondert. Bei der Wiederherstellung der Kirche erhielt der unbeschädigte Chorbau einen schlichten weißen Anstrich, wobei die imitierte Gotik der früheren Vermalung verschwand. Dadurch kommt die einfache und edle Linienführung des Kircheninneren jetzt in schöner Klarheit zur Geltung. Mancherlei Details ziehen nun den Blick des Besuchers auf sich, so die Ornamentbänder der Pfeiler mit ihren drolligen Figuren und Geschöpfen: Fratze, Kampf von zwei in Felle gekleidete Männer mit Schwert und Randschild, sitzende Löwen mit Menschenkopf, zwei vogelartige Ungeheuer, Adam und Eva und andere.

An den vier Diagonalrippen des mittleren Chorjoches ist je ein schräg liegender Wappenschild angebracht, der an die einstigen Schutzherren des Klosters erinnert. Sie stellen dar: südwestlich einen weißen, gekrönten, nach rechts schreitenden Löwen in bläulichem Felde (Everstein), nordwestlich einen nach rechts schreitenden Löwen in rotem, von weiß und bläulich gestücktem Bande umgebenen Felde (Homburg), südöstlich zwei nach rechts eilende Leoparden auf rotem Grunde (Braunschweig), nordöstlich einen schwarzen Ochsenkopf mit goldener Krone und roter Zunge auf goldenem Grunde (Werle/Mecklenburg). Der westliche Schlussstein des Mittelschiffs trägt einen Christus-, der östliche einen Marienkopf, der mittlere eine Rosette. An den Schlusssteinen des nördlichen Seitenschiffes befinden sich ein Mädchenkopf im Blattkranz, ein bärtiger Kopf, ein Lamm mit Fahne, eine Rosette und ein Kreuz, im südlichen Seitenschiff tragen der erste, zweite, vierte und fünfte Schlussstein Rosetten, der dritte einen bildnisartigen Menschenkopf. Die Schlusssteine des Querschiffes zeigen einen bärtigen Männerkopf, ein Lamm mit Fahne und eine Rosette. An den Diagonalrippen sind runde Schilde mit den Namen und Symbolen der vier Evangelisten angebracht.

Die alte, etwa um 1150 fertiggestellte Klosterkirche, eine kreuzförmige, dreischiffige Basilika, war entsprechend dem romanischen Stil ein wuchtiges Bauwerk mit geschlossenen Wänden. Die 24 knapp einen Meter breiten und zwei Meter hohen Fenster im Langhaus und Querschiff waren elf Meter über dem Erdboden angebracht und ließen nur wenig Tageslicht in das Kircheninnere. Die Fenster in den Seitenschiffen des Langhauses wurden erst im 19. Jahrhundert eingebrochen. Durch den Umbau der Kirche im 14. Jahrhundert erfolgten große Veränderungen. Das romanische Querschiff wurde erhöht und gotisch eingewölbt. Daran schloss sich ein mächtiger quadratischer Chor von 20 mal 20 Meter an. Die Gesamtlänge der Kirche wurde dadurch auf 60 Meter erweitert. Durch die neue gotische Bauweise wurde es möglich, in die Wände lange Fenster einzubauen, durch die das Tageslicht in den Kirchenraum dringen konnte. So bildet noch heute das Nebeneinander des dämmerigen Langhauses und des hellen Querschiffes und Chores eine ganz besonders reizvolle Überraschung für jeden Besucher, der die Klosterkirche zum ersten Male betritt.

Innenansicht der Klosterkirche Amelungsborn
Innenansicht

Alle zwölf Fenster des Querschiffes und des Chorumganges waren mit Farbverglasungen versehen, die in dieser Form in Niedersachsen einzigartig sind. Sie sind auch deshalb so bemerkenswert, weil die Kirchen des Zisterzienserordens sonst keinen figürlichen Schmuck oder bunte Farbe zeigten.

Den Hauptschmuck des Chores bildet das neue prächtige Ostfenster, das eine Höhe von 12,5 m hat und einen Blickfang des gesamten Kirchenraumes bildet. Das Fenster ist eine Schöpfung des hannoverschen Kirchenmalers Brenneisen und wurde von der Stadt Holzminden gestiftet. Es ersetzt das alte hochberühmte Ostfenster, das in 48 Bildern Darstellungen aus dem Leben Jesu und Marias enthielt. Das Fenster wurde durch den Beschuss und die Fliegerbomben am 8. April 1945 völlig zerstört. Das neue Fenster soll keine Kopie des alten gotischen Fensters sein, sondern eine Aussage der christlichen Kunst des 20. Jahrhunderts mit den Formmitteln moderner Glasmalerei. Die 48 Darstellungen aus dem Leben Jesu sind Träger der intensiven Farben und wurden so angeordnet, dass je sechs Bilder eine Zeile, im Ganzen also acht Zeilen, bilden. Das Maßwerk als Krönung setzt sich ebenfalls aus leuchtenden Farben zusammen. Die übrigen Felder sind ornamental und in zurückhaltenden Grautönen und gebrochenen Farben gehalten. Damit die Darstellungen trotz der verhältnismäßigen Kleinheit erkennbar sind, wurden sie betont einfach gestaltet. Das Fenster in seiner Gesamtheit soll als strahlende Farbensymphonie eine ruhige Erhabenheit ausdrücken. Es soll auf seine Weise von der Ehre Gottes künden und vielleicht den einen oder anderen Betrachter auf das Wesentliche seines Lebens hinweisen.

Die Darstellungen haben in der Reihenfolge von links unten beginnend folgende Bedeutung:

  1. Zeile: Verkündigung – Maria und Elisabeth – Geburt – Die heiligen drei Könige bei Herodes – Anbetung der heiligen drei Könige – Beschneidung.
  2. Zeile: Flucht nach Ägypten – Der zwölfjährige Jesus im Tempel – Taufe im Jordan – Versuchung in der Wüste – Hochzeit zu Kana – Bergpredigt.
  3. Zeile: Heilung eines Lahmen – Erweckung der Tochter des Jairus – Jesus mit Jüngern auf dem See Genezareth – Das Gleichnis vom Kamel und Nadelöhr – Maria Magdalena, die Büßerin – Einzug in Jerusalem.
  4. Zeile: Austreibung der Händler aus dem Tempel – Fußwaschung – Jesus und schlafende Jünger im Garten Gethsemane – Jesus und der Engel des Herrn – Der Kuss des Judas – Jesus vor Hannas.
  5. Zeile: Jesus vor Kaiphas – Jesus vor Pilatus – Geißelung – Dornenkrone – Ecce homo – Volksmasse: „Kreuzigt ihn.“
  6. Zeile: Kreuztragung – Volksmasse – Kreuzigung – Würfel unter dem Kreuz – Die beiden Schächer – Der Hauptmann unter dem Kreuz.
  7. Zeile: Kreuzabnahme – Grablegung – Niederfahrt zur Hölle – Auferstehung – Noli me tangere – Die drei Frauen am Grabe.
  8. Zeile: Thomas – Emmausjünger – Himmelfahrt – Ausgießung des heiligen Geistes (zwei Bilder) – Christus als Weltenrichter.

Neben dem großen Ostfenster nahm das 12 Meter mal 2,6 Meter große vierbahnige Fenster, das man beim Umbau der Kirche im 14. Jahrhundert in die Nordwand des Querschiffes eingebrochen hatte, einen besonderen Rang ein. In 60 Tafelbildern war die Ahnenreihe Jesu Christi dargestellt, von Adam über Abraham, David und Salomo bis hin zu Maria. Im Jahre 1838 ließ Herzog Wilhelm von Braunschweig die Bildtafeln dieses Nordfensters ausbauen und in der Schlosskapelle in Blankenburg anbringen. Kurz vor dem Einmarsch sowjetischer Truppen im Jahre 1945 wurden die Bildtafeln auf die Marienburg gebracht. 1964, nach dem Wiederaufbau der Klosterkirche, gab Prinz Ernst August von Hannover, der dem Freundeskreis des Klosters angehört, das Fenster dem Kloster Amelungsborn zurück. Allerdings waren von den ursprünglich sechzig Bildtafeln nur noch zwölf vorhanden. So konnten die Tafeln auch nicht wieder an der alten Stelle in dem großen Nordfenster angebracht werden. Das Kloster entschloss sich daher, die Bildtafeln in das Ostfenster des südlichen Chorumganges einzubauen, der zu einer Tauf- und Beichtkapelle umgestaltet worden war. Hier kommen die alten Bildtafeln aus dem 14. Jahrhundert voll zur Geltung, zumal sie auch an dieser Stelle den größten Teil der Fensterfläche ausfüllen.

Bildtafeln des alten Nordfensters (14. Jahrhundert) der Klosterkirche Amelungsborn
Bildtafeln des alten Nordfensters (14. Jahrhundert)

Mit der Restauration, dem Einbau und der Ergänzung der Tafeln wurde der Glasmaler Werner Brenneisen aus Hannover beauftragt, der auch 1959 das große Ostfenster mit den neuen Glasbildern versah. Er hat die Tafeln in geschickter Weise so in das alte Fenster und dessen Maßwerk eingefügt, dass der Charakter des durch die Weinreben angedeuteten Stammbaumes Christi erkennbar bleibt. Die erforderlichen neuen Ergänzungen zeigen den Stil moderner Glasmalerei und lassen durch diesen Gegensatz die alten Bilder umso eindringlicher hervortreten.

Im Festgottesdienst zu Ostern 1966 konnte Abt Professor Dr. Dr. Mahrenholz das wertvolle Kirchenfenster, das nach über hundert Jahren wieder nach Amelungsborn zurückgekehrt war, einer großen Gemeinde vorstellen und die figürlichen Darstellungen erklären.

Sehr eindrucksvoll ist auch das neue Südfenster, das eine Höhe von 6,5 m hat. Es ist ein Werk des Essener Glasmalers De Graaff und eine Stiftung der Stadt Stadtoldendorf. In der obersten Zeile sieht man die Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes. In der zweiten Zeile ist ihre Berufung dargestellt.

  1. Bild (von links): Jesus beruft den Zöllner Matthäus,
  2. Bild: Petrus beruft Markus,
  3. Bild: Paulus beruft Lukas,
  4. Bild: Berufung des Johannes.

Die letzten beiden Bilder jeder senkrechten Reihe betrachtet man am besten zusammen, weil sie zusammengehören. Es stellen dar:

  1. Reihe: Gott besucht in Gestalt der drei Männer den Erzvater Abraham. Darunter: Jesus feiert das erste Abendmahl.
  2. Reihe: Johannes der Täufer mit Kreuz. Darunter Taufe Jesu.
  3. Reihe: Maria besucht Elisabeth. Darunter: Der Vater des Täufers schreibt: „Er heißt Johannes.“
  4. Reihe: Sündenfall. Darunter: Darstellung aus der Offenbarung des Johannes: Der Teufel, die Schlange wird durch einen Engel mit Schlüssel und Kette gebunden.

In den beiden unteren Ecken des Glasfensters sind zwei Wappen angebracht, der Homburger Löwe und das Stadtwappen von Stadtoldendorf.

Ein sehr schönes und wertvolles Ausstattungsstück des hohen Chores ist der gotische dreisitzige Levitenstuhl aus rotem Sandstein. Die figürlichen Verzierungen auf den Wangen des Baldachins haben sicher eine symbolische Bedeutung, wenn sie auch heute nicht mehr verständlich ist. Es sind dargestellt ein betender bärtiger Mann, Simson mit dem Löwen, ein Fuchs in Mönchskleidern und ein Blattornament. Die Levitensitze sind mit gotischem Maßwerk bekrönt, von dem drei Bekrönungen die Form von Tabernakeln haben. Östlich steht an Stelle des Tabernakels ein Mönch, der St. Bernhard darstellen soll. Die Rückwand des Levitenstuhles ist mit einem gotischen Flachornament ausgefüllt. In der Mitte befindet sich ein großes Rad im Maßwerk. Darin ist oben links ein bärtiger Judenkopf (Synagoge) und rechts ein gekrönter Frauenkopf (Ecclesia) zu sehen. Auf dem linken Drittel ist der Apostel Jakobus der Ältere dargestellt. Rechts sieht man einen Christuskopf mit zwei Aposteln und die Inschrift „video domin, in celo“ (Ich sehe den Herrn im Himmel), die auf Paulus hinweist.

Levitenstuhl in der Klosterkirche Amelungsborn
Levitenstuhl

An der Südseite des Chores befindet sich das interessante Grabmal des Grafen Hermann III. von Everstein nebst seiner Gemahlin Adelheit zur Lippe. Die etwa lebensgroßen Figuren sind in starkem Hochrelief ausgeführt und stammen aus dem Ende des 14. Jahrhunderts. An der Südwand des Chores sind zwei Ausgussnischen mit giebelförmiger Bedachung erhalten, daneben je eine kleinere, spitzbogige Nische. Sehr beachtenswert ist auch der Renaissance-Taufstein aus dem Jahre 1592, der im hohen Chor aufgestellt ist. Der neuromanische Taufstein im westlichen Langhause hat keine kunstgeschichtliche Bedeutung. Der gotische Treppenanbau, der sich neben dem südlichen Querschiff befindet, hat seine jetzige Form 1878 erhalten. Der Dachreiter über der Vierung wird erstmalig im Jahre 1588 erwähnt. Als er eingeäschert wurde, ließ ihn Abt Rudolphi 1684 von Poller Zimmerleuten durch den jetzigen ersetzen.

Die altehrwürdige Klosterkirche von Amelungsborn ist in den Jahren 1954 bis 1958 aus Schutt und Trümmern im neuen Glanze wiedererstanden. Damit wurde aber nicht nur den Gemeinden Negenborn und Holenberg die Pfarrkirche wiedergegeben, sondern allen Besuchern wurde ein Bauwerk von hohem Kunstwert und einer reichen Tradition erhalten.

10. Die Pfarrer der Kirchengemeinde Negenborn/‍Holenberg/‍Amelungsborn

In der katholischen Zeit hatte der Diakonus des Klosters Amelungsborn das Amt des Geistlichen für Holenberg und Negenborn zu verwalten.

Wenn die Reformation auch erst 1568 endgültig in Amelungsborn durchgeführt wurde, so war doch schon 1542 anlässlich der Visitation des Klosters durch Beauftragte des Schmalkaldischen Bundes ein Klosterprediger eingesetzt. Er ist somit als der erste evangelische Geistliche für Holenberg und Negenborn anzusehen.

Heinrich Hartmann (1542–1551)
Hartmann war vorher Kellermeister von Amelungsborn gewesen und wurde 1542 zum Klosterprediger von Amelungsborn ernannt. Daneben versah er auch den Posten als Verwalter des Klosters, wofür er eine besondere Vergütung erhielt. 1551–1570 war er Pastor primarius von Stadtoldendorf. 1570 erhielt Abt Steinhauer von Herzog Julius den Befehl, ihn bis zum Tode zu unterhalten, um ihn vor Hunger und Elend zu schützen.
Reinhold Trost (?–1582)
Neben seinem Amt als Geistlicher war er zugleich auch Lehrer an der Klosterschule, 1582–1622 Pastor primarius von Stadtoldendorf, wo er 1624 verstarb.
Georg Krebs (1608–1622)

Geboren 1584 zu Warburg bei Helmstedt, studierte in Helmstedt, 1604 Lehrer an der Klosterschule Amelungsborn, legte 1608 Prüfung und Probepredigt an der Universität ab. Am 28. Juni 1622 wurde er als Pastor primarius in Stadtoldendorf eingeführt, starb dort aber schon am 6. August 1624. Seine Grabinschrift befindet sich in der Kirche zu Stadtoldendorf in lateinischen Hexametern. 1583 soll das erste, jetzt nicht mehr vorhandene Pfarrhaus in Negenborn gebaut worden sein. Infolge der Wirren des Dreißigjährigen Krieges war die Pfarre von 1622 bis 1637 unbesetzt.

Die Pfarrgeschäfte wurden während dieser Jahre von Pastor Weisshoff, Stadtoldendorf und dem Pastor aus Golmbach gegen Vergütung besorgt.

Christoph Stempel (1637–1662)

Stempel war vorher Kaplan zu Moringen bei Northeim und wurde von Abt Berkelmann vorgeschlagen. Da die Klosterschule infolge der Kriegswirren eingegangen war und der Geistliche so auf Amelungsborn weder Wohnung noch Kost finden konnte, sollte er in Negenborn wohnen. Am 11. März 1637 fand die Einführung von Stempel in Amelungsborn in Anwesenheit von Superintendent Wichmann aus Halle, dem derzeitigen Visitator des Klosters statt. Bemerkenswert bei dieser Einführung war die Unterschrift des Vocationsscheines: „Im Namen der Gem. Holenberg habe ich auf derselben begehren dieses als miteingepfarrter Untertan mit meiner eigenen Hand unterschrieben. Stephan Georgy“.

Darüber befindet sich derselbe Text, er ist geschrieben und unterschrieben für die Gemeinde Negenborn von G. Busch. Es ist anzunehmen, dass dies wohl die einzigen Gemeindemitglieder waren, die schreiben konnten. Die Pfarreinkünfte von Pastor Stempel betrugen: 1. Wohnung mit Garten, Wiesen, Land, freier Hude und Weide, Brennholz; 2. vom Kloster jährlich in zwei Raten: 100 Mariengulden und 1 Reichstaler zum Neujahr, 4 Malter Roggen (je 6 Himpten), 2 Malter Gerste, 1 Himpten Rübensamen, 2 Himpten Weizen, 3 Himpten Erbsen, 1 Himpten Salz, bei voller Mast 3, bei halber Mast 2 Tiere frei in der Klosterforst, jährlich 1 Himpten Lein zu säen; 3. von Negenborn und Holenberg je Meier 1 Himpten, Halbmeier ½ Himpten, Köter und Brinksitzer ⅓ Himpten Roggen (Negenborn: 8½ Himpten, Holenberg: 10½ Himpten 1 Metze); 4. Accidentien von Beichtgeld, Kindtaufen und so weiter. –

Georg Christoph Lüdecke (1662–1666)
Lüdecke war Kaplan zu Holzminden und Pastor zu Altendorf. Am 26. März 1662 erfolgte die Ernennung. Nach Probepredigt und Zustimmung der Gemeinde wurde er eingeführt. Er hat 1664 mit der Führung des Kirchenbuches begonnen. Wegen Unstimmigkeiten mit dem Klosterverwalter Duven wurde Lüdecke schon nach kurzer Zeit versetzt, indem er seine Stelle mit dem Pfarrer Sinderam in Fümmelse tauschte.
Bernhard Sinderam (1666–1690)

Sinderam war geboren in Harzburg. Am 11. Mai 1666 vom Herzog bestätigt, trat er Exaudi sein Amt an und wurde am 4. Sonntag nach Trinitatis eingeführt. Aus einer 1663 aufgestellten Seelenliste, die Abendmahlgäste aufzählt, ist zu ersehen, dass aus Holenberg 8 Meier, 7 Großköter, 4 Kleinköter und 17 Brinksitzer und Anbauer am Abendmahl teilgenommen haben, also sämtliche Hofbesitzer. Die Namen sind: Halbmeier: Hans Wichmann und Heinrich Schwietzer Nr. ½, Otto Sambsen Nr. 3, Kurt Sander Nr. 4, Stephan Georgy Nr. 5, Heinrich Garven Nr. 11, Gewert Jüncken Nr. 12, Hermann Schlieker Nr. 13; Großköter: Jürgen Hencken Nr. 14, Tielcke Hartmann Nr. 18, Christoph Pauls relicta Nr. 8, Hans Steinbrinck und Heinrich Stapel Nr. 9/10, Heinrich Schlicker Nr. 7, Hans Böcker Nr. 15; Kleinköter: Nolte Strote Nr. 48, Heinrich Tacke Nr. 28, Hans Lahtuth Nr. 6, Hermann Wüstefeld Nr. 17; Brinksitzer und Anbauer: Harmen Keese Nr. 20, Johann Schaper Nr. 32, Heinrich Ahlswede Nr. ?, Hans Millers Nr. 31?, Ernst Glasener Nr. ?, Die Sambsener Nr. ?, Heinrich Specht Nr. 16, Heinrich Meyer Nr. ?, Heinrich Jüncken Nr. ?, Christoph Schürtzeberg Nr. 21?, Ernst Klie Nr. ?, Kulemann Küster Nr. 26?, Hans Hentzig Nr. 25, Arend Moltion Nr. ?, Arend Metche Nr. ?, die Heinemeyersche Nr. ?, Jakob Klöring relicta Nr. ?

Pastor Sinderam muss wohl die letzten Jahre krank und schwach gewesen sein, denn das Kirchenbuch enthält 1689 nur wenige und 1690 keine Angaben, auch während der übrigen Zeit ist das Kirchenbuch nur lückenhaft geführt, Sinderam ist am 12. April 1690 verstorben.

Johann Heinrich Lüders (1690–1722)
Geboren 1649, sechs Jahre in Ovenstädt, zehn Jahre in Dielmissen Pfarrer. Er wurde am 25. Juli 1690 als Prior und Pastor in Amelungsborn eingeführt. Die Pfarrgebäude müssen wohl bei seinem Dienstantritt in einem traurigen Zustande gewesen sein, da Lüders den Antrag stellte, Pfarre und die übrigen Pfarrgebäude zu reparieren. 1715 erhielt Lüders den Sohn des Pastors Sander aus Golmbach als Hilfsgeistlichen zugeteilt. Pastor Lüders erhielt an Gehalt im Jahre 1710: 145 Taler 11 Groschen.
Johann Wilhelm Sander (1722–1748)

Sohn des Pastors zu Golmbach, 1715 Hilfsprediger, heiratete die Tochter seines Vorgängers, die schon 1734 verstarb. 1745 schloss er eine zweite Ehe mit der Tochter des Pastors Rudeloff aus Golmbach. Pastor Rudeloff heiratete am gleichen Tage eine Tochter von Sander. Im Jahre 1739 war wieder eine gründliche Reparatur der Pfarre notwendig. Gestützt auf eine Verordnung des Herzogs vom 30. August 1697 forderte die Regierung, dass die Gemeinden Negenborn und Holenberg die Fuhren und Handlangerdienste zum Pfarr- und Pfarrwitwenhaus unentgeltlich leisten sollten. Amtmann Julius Hartmann hatte die Kosten für einen Teil dieser von ihm ausgeführten Dienste schon in die Klosterrechnung gesetzt. Da erhielt er von der Regierung den Auftrag, diese Unkosten von den Dienstpflichtigen beider Gemeinden einzuziehen. Dagegen setzten sich diese mit einer Hartnäckigkeit zur Wehr, die nur das Vertrauen in ihr gutes Recht erklären lässt.

Pastor und Prior Sander starb am 11. November 1748. Er war der letzte Pastor zu Negenborn, der den Titel Prior führte. Herzog Karl erließ am 27. Februar 1749 eine Verordnung, wonach das Priorat von der Pfarre Negenborn abgetrennt wurde. Als Entschädigung sollte sie jährlich 35 Taler aus der Vakanzkasse erhalten.

Vakanz vom 11. November 1748 bis 5. März 1749

Georg Joh. Erich Herweg (1749–1753)
Geboren zu Wickensen, Feldprediger beim Obristen von Kniestedt, 27. Februar 1749 vom Abt präsentiert, hielt 5. März 1749 seine Probepredigt, wurde 18. Mai 1749 von Abt Ritmeier eingeführt. Der Anstellungsschein trägt die Unterschriften von Heinrich Jürgen Oppermann, Bauermeister Holenberg (Nr. 14) und Hans Jürgen Bäcker, Kirchenvorsteher und Altarist Holenberg. Am 4. Januar 1753 wurde Pastor Herweg nach Meerdorf, Amt Vechelde, versetzt.
Franz Christoph Philipp Bendeler (1753–1797)
Geboren 1. Oktober 1720 in Bahrdorf, am 3. Mai 1753 in Negenborn eingeführt. 1756 erhielt Bendeler einen Vorschuss vom Herzog Karl zu den Kosten der Bemergelung der Pfarräcker, nämlich für 14½ Morgen je 4½ Taler = 65 Taler 6 Groschen und für 14½ Morgen je 3½ Taler = 51 Taler 18 Groschen. Diese Summe war innerhalb 18 Jahren abzutragen. 1784 wurde das zweite Pfarrhaus in Negenborn gebaut. 1785 konnte Pastor Bendeler den ersten Toten auf dem neuangelegten Friedhof Holenbergs bestatten. Zu seiner Zeit fand auch eine Reparatur an der Kirche statt, die einen Kostenaufwand von 111 Talern erforderte. Pastor Bendeler „war ein Mann treuer Pflichterfüllung, immer gesund, ein Husten setzte seinem Leben am 14. März 1797 zu Bahrdorf ein Ziel“, sagt das Kirchenbuch. Er wurde begraben zu Braunschweig in einem Friedhofsgewölbe.
Joh. Jakob Wilhelm Koch (1798–1814)

Geboren 19. November 1755 in Wendeburg, sechs Jahre Hülfsgeistlicher in Holzminden, am 17. Mai 1798 in Amelungsborn eingeführt. Die Pfarrgebäude waren zu Kochs Zeiten in einem traurigen Zustand und waren auch 1814, als sein Nachfolger den Dienst antrat, noch nicht ausgebessert. Pastor Koch berichtete darüber am 2. Juli 1806 an das Konsistorium: „Die Pfarrgebäude befinden sich in schlechtestem Zustande, sowohl das Wohnhaus als auch das alte Pfarrhaus, das zu Viehställen, Futter- und Schneidekammer, zur Aufbewahrung von Stroh und Heu und Holz und als Keller dient. Scheune und Backhaus bedürfen bedeutender Reparaturen. Nach Ansicht des Herzogs hat das Konsistorium die Baulichkeiten der Pfarre allein zu besorgen. Die Kirche Amelungsborn aber hat kein eigenes Vermögen, führt auch keine Kirchenrechnungen. Es müssen also die Kosten zu den Baulichkeiten aus Mitteln des Klosters bestritten werden. Amelungsborn hat einen gegen die Gemeinden geführten diesbezüglichen Prozess verloren. Deshalb sind die Baukosten von der Klosterratsstube, der die Direktion über die Klostergüter zusteht, zu bestreiten.“ Darauf erging vom Konsistorium die Bitte an den Herzog, die Klosterratsstube zu veranlassen, die Baukosten zu tragen und die Reparaturen ausführen zu lassen.

Pastor Koch starb am 3. April 1814. Superintendent Starke, Golmbach, stellte ihm ein ehrenvolles Zeugnis aus über Kenntnisse, Wandel und Berufstreue.

David Ludolf Anton Hartmann (1814-1824)
Geboren zu Glentorf, Amt Königslutter, am 20. November 1814 eingeführt. Am 14. September 1814 beschwerte sich Pastor Hartmann, weil die Gemeinden seine Habseligkeiten nicht aus Braunschweig holen und auch das Pfarrhaus nicht reparieren lassen wollten, weil das Kloster dazu verpflichtet sei. Die Möbel sind dann aber doch von den Gemeinden geholt worden. Hartmann führte weiter Klage über den völlig verwahrlosten Zustand der Kirche und der Sakristei mit zerbrochenen Fensterscheiben, über das kaum bewohnbare Pfarrhaus, über die Stallung, die Scheune und den Pfarrhof, wo Tiere und Vorräte ungeschützt dem Wetter und den Dieben preisgegeben seien. 1824 wurde Pastor Hartmann nach Golmbach versetzt und wurde später Superintendent in Bevern.
Karl Heinrich Jürgens (1824–1834)
Geboren 3. Mai 1801 in Braunschweig. Wegen guter Kanzelgabe wurde Jürgens unter Dispens von der Vorschrift des gesetzlichen Alters am 5. September 1824 in Amelungsborn eingeführt. Die Gemeinden verpflichteten sich vor dem Kreisgericht Eschershausen zum kostenfreien Transport der Mobilien, der Person und der Familie ihres neuen Seelsorgers von Braunschweig nach Negenborn. 1834 wurde Jürgens als Pastor diaconus zu Stadtoldendorf eingeführt. 1848 war er Mitglied der Nationalversammlung in Frankfurt am Main. Er betätigte sich als politischer Schriftsteller und Redakteur, nachdem er 1851 auf Antrag aus dem Dienst entlassen war. Er starb 1860 in Wiesbaden.
Johannes Julius Ludwig Steinmann (1834–1845)
Predigtamtskandidat aus Allersheim, am 3. August 1834 eingeführt. Pastor Steinmann zahlte ⅖, die Gemeinden ⅗ der Transportkosten. Die Einkünfte der Pfarre betrugen 1845: 458 Taler 4 Groschen 8 Pfennig. 1845 wurde Steinmann nach Fümmelse versetzt.
Karl Heinrich August Goldbach (1846–1856)
Geboren in Blankenburg, 15. Februar 1846 Einführung. 1849 fand wegen einer Kirchenreparatur eine Trauung in der Holenberger Schule statt. 1856 wurde Pastor Goldbach die Pfarrstelle in Bahrdorf verliehen.
Joh. Friedrich Konrad Lüers (1856–1873)
Geboren 6. April 1816 in Schöppenstedt, Töchterschullehrer und Pastor in Stadtoldendorf, am 28. November 1856 eingeführt. Am 21. April 1871 stellte Physikus Dr. Leitzen, Stadtoldendorf, ihm ein Zeugnis aus über Augenschwäche und häufigem Husten, der durch die feuchte Pfarrwohnung verschlimmert würde. Der halbstündige Weg zur Kirche im Wagen sei für ihn eine Gefahr, die Kirche zu groß für seine schwache Brust. Am 21. Juli 1873 stellte Lüers unter Hinweis auf ein neues Attest von Dr. Leitzen den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Sein Gesuch wurde genehmigt und Lüers am 1. Oktober 1873 mit 500 Talern Ruhegehalt und 100 Talern Pensionszuschuss aus der Klosterreinertragskasse in den Ruhestand versetzt. Lüers verzog zunächst nach Holzminden und später nach Braunschweig, wo er 1895 verstarb. Während seiner Amtszeit erhielt Amelungsborn eine neue Glocke.
Karl Heinrich Christoph Heydecke (1874–1877)

Am 12. Juli 1874 eingeführt. 1877 verzog er nach Wackersleben, Provinz Sachsen, wo er später Superintendent wurde. Einkünfte der Pfarre 1877: 1744,01 Mark, Einkünfte der Pfarrwitwe: 180 Mark, nämlich 90 Mark Landpacht und 90 Mark Mietsentschädigung.

Nachdem schon 1840 durch den Baugewerkschuldirektor große Teile der Kirche erneuert bzw. verbessert worden waren, wurde 1874 unter Baurat Wicke und später Pfeifer eine gründliche Instandsetzung sowohl des Gotteshauses als auch der Inneneinrichtung ausgeführt. Die Säulen und Pfeiler werden zum größten Teil neu gegründet, der Fußboden des romantischen Teiles tiefer gelegt, Altar und Kanzel erneuert, statt der gewölbten eine gerade Balkendecke gelegt, eine Sakristei in den Kirchenraum gebaut, eine neue Orgel angeschafft, das Kirchengestühl vollständig erneuert und das große Ostfenster instand gesetzt. Während der langen Bauzeit musste der Gottesdienst auf dem sogenannten Steinboden abgehalten werden. 1878 wurde auch der gotische Treppenanbau an der Südseite der Kirche errichtet.

Rudolf Benedikt Carpzow (1877–1880)
Geboren 16. Juni 1849 zu Holzminden, eingeführt am 14. Oktober 1877. Die Einführungskosten wurden diesmal nicht von den Gemeinden, sondern aus der Vakanzkasse bestritten. Die Einkünfte betrugen für den Pfarrer 1839,90 Mark. Pastor Carnzow wurde schon 1880 als Waisenhausinspektor nach Braunschweig versetzt. Die nun beginnende Vakanz dauerte 2½ Jahre. Nach einer Vakanzdauer von 1¼ Jahren richteten die Vertreter der Gemeinden unterm 4. Juli 1881 eine Eingabe an die Herzogliche Kammer um Wiederbesetzung der Pfarrstelle. Das Konsistorium antwortete darauf, dass kein Bewerber für die Stelle da sei.
Joachim Peter Heinrich Wasmus (1882–1887)
Geboren 14. April 1854 zu Karlow, Amt Schönberg, Rektor und Hilfsprediger in Stadtoldendorf, 24. September 1882 Ernennung. Da seine Rednergabe gering war, er nicht singen konnte, auch unverheiratet war und die nötige Verkehrsform mit seinen Gemeindegliedern zu finden nicht verstand, so blieb er ein Fremder in seinen Gemeinden. Weil er auch in seinem Benehmen die Würde seines Amtes nicht zu wahren wusste, wurde er nach einer von einem Vertreter des Konsistoriums geführten örtlichen Untersuchung veranlasst, sein Gesuch um Emeritierung einzureichen. Dasselbe wurde am 1. Juni 1887 genehmigt bei einer Abfindung von 500 Talern jährlich. Wasmus nahm seinen Wohnsitz zunächst in Wahlershausen, später in Kassel und ist 1920 in Brüssel verstorben.
William Ehrig (1887–1888)
Prädikant Ehrig wurde 1887 mit der Vertretung beauftragt. Er erhielt jährlich 1350 Mark nebst Wohnung. Ab 1. Oktober 88 übernahm er eine Vertretung in Ottenstein.
Bruno Ottmer (1888–1896)
Geboren 1861, 7. Oktober 1888 eingeführt, 1. Januar 1896 nach Oelsburg versetzt. Pfingsten 1890 war die umfangreiche Kirchenrestauration beendet.

Vakanz vom 1. Januar 1896 bis 1. Februar 98

Friedrich Heinrich August Hektor Heydenreich (1898–1910)
Geboren 15. Oktober 1867, eingeführt 6. Februar 1898. Einkünfte: 1 802 Mark. In den zwölf Jahren seiner Amtszeit hat Pastor Heydenreich eine für seine Gemeinden segensreiche Tätigkeit entfaltet. Neben der erfolgreichen seelsorgerischen Tätigkeit, die von seiner rednerischen Begabung wie von seinem gütigen, allzeit hilfsbereiten Wesen getragen wurde, war er in unermüdlicher Arbeit bestrebt, die soziale Lage der Gemeindeglieder, besonders der Arbeiter, zu verbessern. Er gründete den Raiffeisen-Verein in Negenborn, der den Orten der Umgebung zum Vorbild diente; setzte die Anstellung einer Gemeindeschwester durch und rief sogar einen für die Kleinlandwirtschaften besonders vorteilhaften Verein für Ziegenzucht ins Leben. Die Rücksicht auf die Schulausbildung seiner Kinder veranlasste Heydenreich, einen anderen Wirkungskreis zu wählen. Er bewarb sich um die Pfarrstelle in Bündheim und siedelte am 7. November 1910 zum Bedauern seiner Gemeinden nach dort über. Später wurde er zum Oberkirchenrat ernannt.

Vakanz vom 1. November 1910 bis 28. Februar 1911

August Wilhelm Karl Ahlswede (1911–1917)
Geboren in Tuchtfeld am 28. August 1878, am 5. März 1911 eingeführt. Pastor Ahlswede wurde im Weltkrieg eingezogen und im Reservelazarett Braunschweig beschäftigt. Ein Antrag vom 25. Mai 1915 auf Beurlaubung wurde abgelehnt. Vertreter war Pastor Wandersleb. Ende Juni 1917 erfolgt die Versetzung von Pastor Ahlswede nach Altendorf.

Vakanz vom 1. August 1917 bis 19. Oktober 1917.

Am 2. August 1917 erfolgte die Ausschreibung der Pfarrstelle Negenborn. Da Meldungen anscheinend nicht eingegangen sind, so erhielt Kandidat Ziegenmeyer den Posten als Pfarrverweser.

Karl Fr. Wilhelm Ziegenmeyer (1917–1918)
Geboren am 27. März 1889 in Kattenstedt, aus dem Heeresdienst entlassen, wurde nach Negenborn versetzt mit einem Jahresgehalt von 2 100 Mark. Am 25. Januar 1918 wurde er zum Predigerseminar einberufen, blieb aber in Negenborn und wurde am 21. April 1918 als Pastor nach Grafhorst versetzt.
Karl August Wilhelm Hermann Jahns (1918–1938)
Geboren 8. Mai 1870, eingeführt am 5. Mai 1918. Pfarreinkünfte 1917: 4 800 Mark. Am 1. November 1938 trat Pastor Jahns in den wohlverdienten Ruhestand und verzog nach Stadtoldendorf. Während seiner zwanzigjährigen Dienstzeit in Negenborn hatte er sich die Achtung und Zuneigung seiner Gemeindeglieder in hohem Grade erworben. In die wechselvolle Amtszeit, die ihm große Schwierigkeiten, aber auch beachtenswerte Erfolge einbrachten, fiel der Vertrag betreffs der Übernahme des Klostergutes mit allen Rechten und Pflichten durch die braunschweigische Landesregierung.

Vakanz vom 1. November 1938 bis 31. März 1939.

Vakanzvertretung durch Pastor Taesler aus Golmbach.

Karl Heinrich Friedrich Wolfgang Leonhardt (1939–1948)

Geboren am 25. März 1911 in Göttingen. Zum 1. April 1939 als Hilfsprediger von Beierstedt, Kreis Helmstedt, nach Negenborn versetzt. Einführung als Pfarrer am 28. Januar 1940. 1941 Kriegsvertretungen in Golmbach, Deensen und Bevern. Ab Juni 1941 Militärdienst; Vertretung durch Pastor Wandersleb aus Stadtoldendorf, dann durch Pastor Taesler aus Golmbach bis Juli 1945. In den letzten Kriegstagen Zerstörung eines großen Teils der Klosterkirche Amelungsborn durch Bombenangriff. Januar 1946 Gründung der „Evangelischen Gemeindehilfe“; Februar 1946 Bildung eines Flüchtlingsausschusses (Pastor Leonhardt wird erster Flüchtlingsbetreuer). April 1946 Konfirmationsgottesdienst im gotischen Teil der zerstörten Klosterkirche. 1948 Beginn des Wiederaufbaus der Kirche, Verzögerung durch Währungsreform, 1949 Neuaufnahme der Bauarbeiten. Die Pfarrstelle ist am 15. Dezember 1948 vakant; Pastor Leonhardt bleibt bis 8. Juni 1949 im Pfarrhaus wohnen, da die neue Dienstwohnung in Stadtoldendorf II noch nicht zur Verfügung steht.

Seit 1942 gehört die Kirchengemeinde zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover.

Vakanz vom 8. Juni 1949 bis 27. November 1949.

Vakanzvertretung durch Pastor Leonhardt aus Stadtoldendorf II.

Friedrich Christian August Theodor Scheer (27. November 1949 bis 16. Februar 1958)
Geboren am 24. Dezember 1890 in Everode, Kreis Alfeld. Einführung in Negenborn am 18. Dezember 1949. Wiederholt Mitverwaltung der Kirchengemeinde Golmbach. 1951/1952 Erweiterung des Gemeindesaals im Pfarrhaus Negenborn. Behinderung in der Gemeindearbeit durch Zwölffingerdarmleiden. Verstorben am 16. Juli 1958 im Krankenhaus Holzminden.

Vakanz vom 17. Februar 1958 bis 10. Oktober 1958.

Vakanzvertretung durch Pastor Walter aus Golmbach.

Günther Berkhan (1958–1961)
Geboren am 11. Februar 1933 in Sulingen, Kreis Grafschaft Diepolz. Am 16. Oktober 1958 mit der Versehung der Pfarrstelle als Hilfsgeistlicher beauftragt. 12. Juli 1959 Wiedereinweihung der Klosterkirche Amelungsborn durch Landessuperintendent Lothar Stark aus Göttingen unter Assistenz von Superintendent Carl Apel aus Holzminden und Pastor collaborans Günther Berkhan. 15. Mai 1960 Einführung von Pastor Berkhan als Pastor zu Negenborn. 23. Oktober 1960 Einführung von Prof. Dr. Dr. Christhard Mahrenholz, Hannover, als Abt zu Amelungsborn durch Johannes Lilje, Abt zu Loccum. 4. Juni 1961 Einführung der vom Abt ernannten und vom Kirchensenat bestätigten Konventualen in Amelungsborn. 29. Oktober 1961 Einführung von Pastor Berkhan auf die zweite Pfarrstelle in Barrien.

Vakanzvertretung vom 23. Oktober 1961 bis 30. April 1963 durch Pastor Drewes aus Golmbach.

Axel Gerhard Kühl (1963–1968)
Geboren am 14. Mai 1928 in Nusse, Kreis Herzogtum Lauenburg. Zum 1. Mai 1963 mit der Versehung der Pfarrstelle als Hilfsgeistlicher beauftragt; am gleichen Tag Ordination durch Abt Mahrenholz in der Klosterkirche Amelungsborn. 1. Oktober 1963 Übertragung der Verwaltung des Klosterbezirks von der Braunschweigstiftung auf das Kloster. 24. Dezember 1963 Einführung des Christnachtgottesdienstes in der Klosterkirche. 5. Juli 1964 Einführung von Pastor Kühl als Pfarrer der Kirchengemeinde Negenborn und 29. Klosterpfarrer zu Amelungsborn. 1965 Umbau des Steins in Amelungsborn, 1965/1966 Bau der Kirchenheizung (die gefundenen Gebeine werden später unter der Memorienplatte wieder beigesetzt); September 1966 Ausbau von drei Zimmern im Brauhaus, Orgelpositiv auf der Westempore. 28. Januar 1968 Abschiedsgottesdienst von Pastor Kühl, nachdem er das Evangelische Rundfunk-Fernsehreferat in Homburg übernommen hatte.

1. Februar 1968 bis 29. November 1969

Vakanzvertretung durch Pastor Drewes aus Golmbach

Karl Heinz Paul Ernst Georg Zierenberg (30. November 1969–)

Geboren am 2. März 1936 in Hannover. Nach Präsentation durch Abt Mahrenholz als Pastor zu Negenborn eingewiesen und am 30. November 1969 (1. Advent) im Hauptgottesdienst in Amelungsborn eingeführt. Seit Dezember 1969 erscheint monatlich ein Gemeindeblatt. Dezember 1969 bzw. Januar 1970: Einführung eines regelmäßig stattfindenden Kindergottesdienstes in Negenborn beziehungsweise Holenberg. 25. Januar 1970 Weihe der neuen Orgel in der Klosterkirche (Firma Schuke – Berlin). 28. März 1970 Wiedereinführung des Osternachtgottesdienstes (in den althergebrachten weißen gottesdienstlichen Gewändern für den Pastor und die anderen am liturgischen Dienst Beteiligten; Mitwirkung der Schola, dieser liturgische Chor singt seitdem in jedem Sonntagsgottesdienst). Mai 1970 Gründung der Frauenhilfe in Holenberg; die Zusammenkünfte beginnen mit einer Andacht, zu der die ganze Gemeinde eingeladen ist. Einführung eines regelmäßigen Vesper-Gottesdienstes am Sonnabend. 13. Juni 1970 Einweihung der Friedhofskapelle in Holenberg. November 1970 Fertigstellung des Gästehauses in Amelungsborn; seitdem finden in Amelungsborn regelmäßig Tagungen kirchlicher Gruppen statt. Dezember 1970 Einführung von Advents-Andachten. Seit Januar 1971 finden die Hauptgottesdienste in den Wintermonaten wechselnd in Negenborn und Holenberg statt. Februar 1971 Passions-Andachten, außer (wie bisher) in Negenborn auch in Holenberg. 18. Juli 1971 Einführung von Landessuperintendent Dr. Kurt Schmidt-Clausen als Abt des Klosters Amelungsborn. Seit Juli 1971 Beteiligung der Kirchengemeinde Negenborn am Kinderspielkreis in Golmbach; seit Juli 1972 nehmen auch Holenberger Kinder teil. November 1971 Beginn eines Kinderkreises in Holenberg. Januar 1972 erstes „Gespräch über Glauben und Leben“, das seitdem monatlich einmal stattfindet. August 1972 erstes Treffen der älteren Gemeindeglieder in Amelungsborn, seitdem monatlich; Beginn einer Mädchenjungschar in Holenberg. 3. Dezember 1972 Einführung von Frau Martina Drewes aus Golmbach als Gemeindehelferin für Golmbach und Negenborn/‍Holenberg, sie leitet die Jungscharen und Kinderkreise. Übertragung der Friedhofsverwaltung in Holenberg auf die politische Gemeinde. Mai 1973 Wiedereinführung der regelmäßigen Feier des Heiligen Abendmahls im sonntäglichen Hauptgottesdienst.

3. Juni 1973 Einführung von Superintendent Hansgeorg Köhler in Holzminden. September 1973 Beschaffung eines Kirchengemeinde-eigenen VW-Busses für Fahrten zu Gottesdiensten und anderen Gemeindeveranstaltungen. November 1973 erhält die Kirchengemeinde die Erlaubnis, den Klassenraum im Anbau der Schule in Holenberg gottesdienstlich zu ihrer eigenen Nutzung einzurichten und den anderen Klassenraum nach Absprache für parallel zusammenkommende Gemeindekreise mitzubenutzen. Januar 1974 Erneuerung der Kapelle im Pfarrhaus in Negenborn. Mai 1974 Wiedereinführung des Gebrauchs weißer gottesdienstlicher Gewänder bei Hauptgottesdiensten und Amtshandlungen für die am liturgischen Dienst Beteiligten.

Oktober 1974 Ausmalung und Einrichtung des Schulraumes in Holenberg, April 1978 beschaffen politische Gemeinde und Kirchengemeinde gemeinsam ein Kruzifix für die Holenberger Friedhofskapelle.

11. Die Holenberger Kirchenglocke

Seit 1710 hat Holenberg eine Kirchenglocke. Die „Erneuerte Kirchenordnung“ vom Jahre 1695 ordnete an, dass in jedem Dorfe eine Betglocke sein sollte, „die bei Sterbefällen wie allerorten vom Schulmeister gegen eine kleine Erkenntlichkeit zu läuten ist“. Danach hatten also diejenigen Dörfer, die weder Kirche noch Kapelle hatten, eine Glocke zu beschaffen. Das traf auch auf Holenberg und Negenborn zu. Die Anschaffung einer Bronzeglocke, die aus 78 % Kupfer und 22 % Zinn bestand, erforderte nicht unerhebliche Opfer seitens der ärmlichen Bevölkerung. Für Holenberg fand sich aber ein Mann, der bemittelt und opferwillig genug war, seiner Gemeinde eine Glocke zu schenken. Es war Poldahn Böker. Er war nicht Besitzer von Hof Nr. 15, stammte aber daher und ist wahrscheinlich derselbe, der 1701 das Brinksitzerhaus Nr. 16 für seinen Schwager Korth Loth erbauen ließ, denn im Türsturz stand: Polda Böker und Lisa Specht 1701. Die Familie Böker zeichnete sich aus durch kirchlichen Sinn; zwei Großköter Böker, Hans Böker 1628–1701 und sein Sohn Joh. Jürgen Böker 1671–1750, waren lange Zeit Altaristen an der Klosterkirche. Die von Christian Ludewig Meyer in Braunschweig gegossene Glocke trägt die Inschrift:

Allein Gott die Ehre
M. Poldahn Böker aus Hohlanberge
C. L. Meyer gos mich zu Brauns
Anno 1710

Da die Glocke auf dem kleinen Schulhause, erbaut 1700, nicht angebracht werden konnte, wurde sie in einem besonderen Turm „Am Glockenbrinke“, etwa 150 m westlich der Schule, aufgehängt. Später wurde dieser aus vier starken Eichenstämmen auf steinerner Grundmauer erbaute und mit vierseitigem Dach von Sollingsteinen gedeckte Glockenturm vor der jetzigen „Alten Schule“ aufgestellt. Von hier wanderte die Glocke in den 1783 errichteten Turm des an die Schule angebauten Wirtschaftsgebäudes. Seit 1885 hängt sie, verbunden mit einer Turmuhr, im Turm der „Neuen Schule“.

Im Februar 1962 hatte sich die auf dem Glockenturm angebrachte Wetterfahne mit der darunter befindlichen Kugel infolge eines heftigen Sturmes so stark auf die Seite gelegt, dass sie herabzufallen drohte. Sie wurde deshalb am 15. Februar 1962 von der Firma Buchmann Stadtoldendorf mithilfe der Ausziehleiter der Feuerwehr aus Stadtoldendorf abgenommen.

Im Jahre 1965 erhielt die Glocke mit der gekoppelten Turmuhr einen elektrischen Antrieb, und im Herbst des gleichen Jahres wurde auf dem Turm ein neues Kupferdach aufgebracht.

12. Der Holenberger Friedhof

Von alters her hatten die Klosterdörfer Holenberg und Negenborn das Recht, ihre Toten innerhalb der Klostermauern unentgeltlich zu bestatten, und zwar auf dem Friedhofe, der die Kirche an der Nord- und Ostseite begrenzte. Die Leichen wurden mit einem Wagen bis an das Klostertor gefahren. Hier wurde der mit dem Leichentuch verhängte Sarg auf die im Gotteshaus aufbewahrte Bahre gesetzt und unter Geläut auf dem Kirchhofe beigesetzt. Nur unbescholtene, kirchlich gesinnte Personen erhielten das Leichentuch, andere (Ehebrecher, Selbstmörder, Abendmahlsverächter) nicht. Diese wurden auch im Kirchenbuche durch das Zeichen eines Kreises besonders kenntlich gemacht. Auf dem Wege nach dem Kloster machte der Leichenzug auf der „Tackenbruie“ zu einem stillen Gebet halt. Der heute nur noch zur Regenzeit Wasser führende Bach bildete früher die Grenze zwischen Amelungsborn und Holenberg. Durch dieses Halten sollte der Abschied des Verstorbenen von seiner engeren Heimat, seinen Lieben in Familie und Gemeinde, besonders betont werden. Dieser Brauch hat sich bis zur Gegenwart erhalten. Dem Bedürfnis der stetig wachsenden Klosterbevölkerung konnte der von allen Seiten begrenzte Kirchhof von Amelungsborn auf die Dauer nicht genügen. Holenberg hatte 1756 schon 320 und 1793 bereits 357 Einwohner. Man hätte nun erwarten dürfen, das Kloster hätte in der Weite seiner Mauern einen neuen Friedhof angelegt. Das geschah aber nicht, man behalf sich vielmehr durch Verkürzung der Ruhedauer der Gräber auf 10, ja noch wenigere Jahre. Das war eine zweifelhafte, die Gesundheit der Klosterbevölkerung gefährdende Maßnahme. Sie veranlasste auch den Befehlshaber der französischen Truppen, die im Siebenjährigen Kriege Amelungsborn längere Zeit besetzt hielten, den Kirchhof für die Gemeinden Holenberg und Negenborn zu sperren. Sie mussten ihre Toten in ungeweihter Erde bestatten. In Holenberg wurden 1761 vier Personen in ihren Gärten begraben. Es waren Schulmeister Johann Georg Wilhelm Arste, Franz Severin von Nr. 31, Witwe Hans Heinrich Stapel von Nr. 1 und Christoph Wangenheims Ehefrau von Nr. 34. Eine rechteckige, an der Schmalseite abgerundete Steinplatte, die bei dem Bau des zweiten Holenberger Schulhauses gefunden wurde, gab Kunde von der Grabstätte Georg Arstes, der im ehemaligen Schulgarten bestattet worden war.

Da auch in den Nachkriegsjahren trotz der mehr und mehr anwachsenden Raumnot des Kirchhofes vom Kloster nichts geschah, so waren die Gemeinden zur Selbsthilfe gezwungen. Es ist das unbestrittene Verdienst des Halbmeiers und derzeitigen Bauermeisters Anton Strote, daß er nicht nur den ersten Schritt tat zur Beschaffung eines gemeindeeigenen Friedhofes, sondern auch die Gemeinde Negenborn zu gleichgearteter Mitarbeit heranzog und trotz aller Widerstände diese Aufgabe erfolgreich durchführte. Wenn darüber volle acht Jahre vergingen, so war das nicht seine Schuld, auch nicht die seiner Gemeinde oder Lokalbehörden, sondern lediglich die der Kloster-Ratsstube, die zwar den Platz frei zur Verfügung stellte, gleichzeitig aber der Gemeinde die Verpflichtung auferlegen wollte, ihn nach Vorschrift der Regierung herzurichten. Über den Werdegang des Holenberger Friedhofes sei aus den diesbezüglichen Schriftstücken des Landes-Domänenamtes das Wesentlichste im Folgenden auszugsweise angeführt.

25.7.1777, Bauermeister Anton Strote und Halbmeier Christoph Schmidt machen vor dem Kloster-Gericht geltend, dass Gemeinde Holenberg in dem Gelände des Forstlandes am „Hierbrink“ außerhalb des Gehäges (Wildgatter), das zu ihrer Hude und Weide gehört und mit alten Eichen bestanden ist, einen ½ Morgen großen Friedhof anlegen wolle.

15.8.1777, Kloster-Justitiar gibt den Antrag an die zuständigen Amtsstellen befürwortet weiter.

5.11.1779, Förster Melsheimer aus Negenborn berichtet, der Bürgermeister von Holenberg sei bei ihm gewesen. Holenberg beabsichtige jetzt, einen Friedhof am Ende des Hudekamps in des Klosters Pachthude, linker Hand des Fußsteiges von Holenberg nach dem Kloster, südlich von „Christoph Tacken seinem Hudekampe“, anzulegen.

6.11.1779, Holenberg erklärt vor dem Kloster-Gericht, der Hierbrinkplatz sei zu nass, der Weg dahin zu steil und im Winter bei Eis nicht zu passieren, das Wasser des geplanten Kirchhofes liefe ins Dorf, was gesundheitliche Gefahren habe.

November 1779, Oberförster Grotrian ist mit der Anlage des Friedhofes auf dem Hudekampe einverstanden unter der Bedingung, dass das Kloster die nahe bei diesem Orte gelegene Abdeckerei (Fillekuhle) nach einem anderen, entlegenen Platz verlegt.

Nachdem der Amtmann Hartmann die Abdeckerei nach dem Kohlenbrink verlegt hat, erklärt am 18. November 1779 die Fürstliche Kammer: Der Platz am Hudekamp wird genehmigt, das Kloster-Gericht hat die Gemeinde anzuweisen, den Platz mit Graben und Hecke einzuschließen und mit einem Torwege zu versehen.

16.3.1780, laut Schreiben der Fürstlichen Kammer soll der Platz der Gemeinde Holenberg ausgewiesen werden, was von Amtmann Hartmann im Beisein von Pastor Bendeler aus Negenborn und Bauermeister Strote geschieht.

2.4.1780, Holenberg stellt den Antrag, den Holenberger Fußsteig zu belassen, die behördliche Forderung, einen Graben zu ziehen und eine Hecke zu pflanzen, fallen zu lassen und zum Torwege und zum Schauer für die Totenbahre freies Holz zu liefern. Anstelle von Graben und Hecke will man eine steinerne Planke ziehen. Die Fürstliche Ratsstube scheint aber auf ihrer Forderung bestanden zu haben, denn die Hecken an der Nord- und Ostseite zeugten davon. Auch der Antrag um Bewilligung der steinernen Torpfeiler wird am 19. Dezember 1782 abgelehnt und das Tor nicht gebaut, trotzdem der Amtmann den Vorschlag gemacht hatte, der neue Friedhof möge auch von Amelungsborn benutzt werden. So blieb denn der Friedhof unvollendet liegen. Die Zustände auf dem Amelungsborner Friedhof führten jedoch zur Entscheidung. Oktober 1785 berichtete Amtmann Hartmann an die Fürstliche Kammer, dass der Friedhof zu Amelungsborn so überbelegt sei, dass Leichen nach fünf Jahren ausgegraben werden müssten. Darauf verfügte am 26. Oktober 1785 die Kammer, die Gemeinden Holenberg und Negenborn dürften fortan keine Leichen mehr nach dem Kloster bringen, sondern nach ihren Friedhöfen, die Amelungsborner nach dem Holenberger Friedhof.

Wohl oder übel musste Holenberg nun seinen neuen Friedhof in Ordnung bringen und auf Gemeindekosten vor allem das Friedhofstor setzen lassen. Es kostete 10 Taler 20 Pfennig. Die Gemeinde war aber nicht in der Lage, diese Summe aufzubringen. Am 29. November 1785 verwendete sich darum Oberförster Grotrian bei der Fürstlichen Kammer um eine Beihilfe in Höhe der halben Unkosten des Friedhoftores, indem er zur Begründung anführte, Holenberg könne infolge der Missernte die Gefälle nicht aufbringen, auch begrabe Amelungsborn seine Toten auf dem Friedhofe mit. Am 21. Dezember 1785 wurde die Hälfte der Torkosten von der Fürstlichen Kammer bewilligt. Die beteiligten Handwerker haben über den Empfang ihrer Forderungen eigenhändig quittiert. Es waren Steinhauer Ludewig Birker, Rademacher Konrath Schürtzeberg, Rademacher Johann Neumann, Schmied Sander und Maler Heinrich Klie. Von Ende 1785 an wurde also der Holenberger Friedhof in Benutzung genommen. Zu den ersten hier bestatteten Holenbergern gehörten Friedrich Meyer, Interimswirt von Nr. 1, und die zweite Ehefrau von Lehrer und Organist Friedrich Reps. Im Jahre 1800 wurden hier auch beigesetzt der Herzogliche Drost und Klosterpächter Johann Friedrich Hartmann, der Mitbegründer des Friedhofes, und seine Ehefrau Friederike Ernestine, geborene Cleve. Bei der Separation wurde der Friedhof an der Westseite um einen halben Morgen, aus der gemeinschaftlichen Weide genommen, vergrößert. Dieser neue Teil erhielt an der Nordseite eine Grenzmauer, die Westseite und die Ostseite bekamen eine Buchenhecke. Der Fahrweg von der Kreisstraße her wurde ausgebaut. Das Kloster (Direktion der Domänen) zahlte zu den Unkosten auf Antrag von Pastor Lüders die Hälfte, nämlich:

04.03.1871 42 Taler 12 Groschen 9 Pfennig,
30.01.1872 5 Taler 23 Groschen 9 Pfennig,
18.12.1885 13,44 Mark (Drainagekosten).

Die Verwaltung des Holenberger Friedhofes oblag seit seiner Gründung der Kirchengemeinde. Im Jahre 1940 beanspruchte die politische Gemeinde die Verwaltung. Aufgrund des Einspruchs des Kirchengemeinderates von Holenberg wurde der Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung verzögert, aber dann doch durchgeführt. 1945 wird die Übergabe rückgängig gemacht.

Ein besonderer Mangel des Holenberger Friedhofs war das Fehlen eines Wasseranschlusses. Nach langen Verhandlungen wurde 1960 eine Wasserleitung von Amelungsborn nach dem Friedhof verlegt. In den Jahren 1960/1961 wurden vom Kirchengemeinderat Pläne erörtert, die eine Verlegung des Friedhofes in eine größere Nähe zum Dorf vorsahen. Dieses Vorhaben scheiterte aber, weil es nicht gelang, geeignetes Gelände für einen neuen Friedhof zu annehmbaren Bedingungen zu beschaffen. So wurde ab 1963 der seit der Jahrhundertwende etwas vernachlässigte Friedhof in Ordnung gebracht. Durch Bepflanzung mit Bäumen erhielt er ein gefälligeres Aussehen, der Hauptweg wurde verbreitert und befestigt und die weitere Belegung durch Pläne festgelegt. 1967 erfolgte die Erweiterung des Friedhofs durch Ankauf eines Grundstückes von Landwirt Strote in der Größe von 2 900 m². Im Jahre 1969 wurde mit dem Bau der Friedhofskapelle und eines Parkplatzes begonnen. Die Holenberger Einwohner führten das Vorhaben weitgehend in Eigenleistungen durch und stellten einen Spendenbetrag in Höhe von 6 313 DM zur Verfügung. Die Kirchengemeinde finanzierte die Inneneinrichtung der Kapelle.

Am 13. Juni 1970 erfolgte die Einweihung der Kapelle durch Superintendent im Ruhestand Carl Apel, Prior von Amelungsborn, unter Mitwirkung der Schola der Kirchengemeinde und großer Beteiligung der Bevölkerung.

Holenberg, Friedhofskapelle
Friedhofskapelle

Am 1. Januar 1973 wurde die Verwaltung des Friedhofs der politischen Gemeinde übergeben, da sich die Kirchengemeinde hier vor künftig für sie unlösbare finanzielle Probleme gestellt sah. Die Gemeinde trat die Betreuung im Jahre 1977 an die Samtgemeinde Bevern ab, zu deren Aufgabenbereich auch die Verwaltung der Friedhöfe der Mitgliedsgemeinden gehört.

In Holenberg war zu der Zeit eine Anlage entstanden, die durch beispielhaften Einsatz der Einwohner zu einer würdigen Ruhestätte für ihre Toten geworden war.

13. Leichenbegängnisse um die Zeit von 1870

Die Toten wurden zunächst von der Totenfrau am ganzen Körper gewaschen, dann mit dem Totenhemd bekleidet, das zumeist schon Jahre vorher angefertigt und sorgfältig aufbewahrt war. Der Tote wurde dann auf das Bett gelegt, bis der Tischler den in Tag- und Nachtarbeit gefertigten Sarg aus Eichen- oder Fichtenholz brachte. Ein Totengeläut zeigte der Gemeinde das Ableben eines ihrer Glieder an. Die Totenfrau bestellte die Träger, die ihren Dienst unentgeltlich verrichteten und lud die von der Familie des Verstorbenen namhaft gemachten Verwandten und Freunde zur Teilnahme am Begräbnis ein. Ein Mitglied der Familie bat zugleich den Geistlichen um seine Beteiligung. Sie wurde versagt bei Selbstmördern. Während Pfarrvakanzen vertrat der Kantor den Geistlichen. Weiter bestellte man etwa zehn Knaben, die unter Leitung ihres Lehrers im Trauerhause, unterwegs und am Grabe sangen. Wenn Lehrer und Schüler das Sterbehaus betraten, waren die Leidtragenden in den Stuben versammelt. Der offene Sarg mit dem Toten stand auf der Diele, daneben auf zwei Stühlen lag der Deckel mit zwei brennenden Kerzen. Die Feier begann mit einem Sterbegesang der Schulknaben; es folgte die Gedächtnisrede, die mit dem Vaterunser schloss. Darauf wurde der Sarg vom Tischler mit Holzschrauben geschlossen. Die Knaben gingen hinaus mit einem Stück Kuchen, das ihnen gereicht war. Draußen hielt der Totenwagen. Es war ein gewöhnlicher Ackerwagen mit halbhohen Leitern wie sie zum Brennholzfahren benutzt wurden. Der Sarg wurde nicht auf den nackten Unterboden, sondern auf vier gleichmäßig dicke Strohbunde (Roggenstroh) gesetzt. Auf einem vor dem Sarge befindlichen und mit einem weißen Laken bedeckten Strohsitz nahmen zwei Frauen Platz, die mit schwarzen Umschlagetüchern bekleidet waren. Der Kutscher setzte sich auf das Sattelpferd und lenkte von hier aus das aus zwei oder gar aus vier Pferden bestehende Gespann möglichst langsam dem Friedhofe zu.

Vor den Pferden des Totenwagens gingen zu Paaren die Jungen neben ihrem Lehrer. Die Spitze des Zuges bildete der Totengräber, hinter dem Sarge folgte der Geistliche mit den nächsten Angehörigen. „Up der Tackenbruie“ hielt der Leichenzug zu einem stillen Vaterunser.

Auf dem nahen Friedhofe wurde der Sarg in die Gruft gesenkt, vom Geistlichen eingesegnet und dann mit Erde bedeckt, während die Schulknaben einen letzten Sterbegesang anstimmten. Nach einem stillen Gebet begab sich die Trauerversammlung heim, ein Teil nahm wohl auch an der Kaffeetafel im Trauerhause teil.

14. Glashütten bei Holenberg

Etwa 1 km nördlich des Ortsteiles Baxebrücke liegt, von drei Seiten vom Vogler eingeschlossen, der Hüttenkamp. An der westlichen Grenze des zu Hof Nr. 46 gehörenden Ackerplanes, wurde vor langer Zeit eine Glashütte betrieben, was die Funde von Glasresten beweisen. Friedrich Tenner, der sich um die Erforschung der Glashüttenstandorte im Vogler verdient gemacht hat, berichtet in einer Veröffentlichung im Jahre 1928, dass alte Leute in Holenberg von einer Schutthalde in diesem Gebiet erzählten, an der sie als Kinder bunte Glasreste, Fläschchen und andere Glasstücke gesammelt hätten. Tenner fand auf dem Hüttenkamp einige 2 bis 3½ cm starke, beiderseits grünlich glasierte Bruchstücke von Schmelzhäfen (Schmelzgefäße aus feuerfestem Ton), gewölbte Glasstückchen und ein Stück flaches Scheibenglas von 1,2 mm Stärke. Die Glasstücke und Glasflüsse waren grün und zeigten an der Oberfläche einen prächtig irisierenden Glanz. Diese Veränderung des Glases ist nach Tenner darauf zurückzuführen, dass im Laufe der Zeit Wasser, Kohlensäure und Humussäuren auf die im Glase enthaltenen alkalischen Bestandteile zersetzend einwirkten. Da Tenner an anderen Fundstätten nur eine geringe Veränderung der Glasoberfläche festgestellt hatte, so vermutete er, dass hier das bei den Glasstücken beobachtete Abblättern der Oberflächenschicht mit einer abweichenden Zusammensetzung des Glases zu tun haben müsse und dass die Hüttenstätte bei Holenberg ein höheres Alter als die anderen Glashütten des Voglers haben könnte.

Die genaue Entstehungszeit dieser Glashütte konnte nicht festgestellt werden. In einer Grenzbeschreibung der Forsten des Klosters aus dem Jahre 1556 ging der Schnedezug „… über die Egge des Berges nach der Köppen bis an den Glesner Stich in der Lutken Holle und ist dar ein Weg der kompt von den neuwen erbauten Dorf Holenberck.“ Da Holenberg um 1550 neu besiedelt wurde, hat die Glashütte also damals schon bestanden, der Gläsnerstieg führte von Holenberg nach der Glashütte, von der auch Otto Bloss, der in seinem 1977 erschienenen Buch über die alten Glashütten in Südniedersachsen alle bekannten Hütten beschrieben hat, annimmt, dass sie vielleicht die älteste im ganzen Voglerbereich war.

Für Bloss besteht kein Zweifel, dass auch im 17. Jahrhundert bei Holenberg Glas hergestellt wurde. Für die Bestätigung dieser Annahme können folgende Hinweise angeführt werden.

1651 wird im Dienstregister des Klosters Amelungsborn ein Ernst Glasener als Brinksitzer in Holenberg aufgeführt.

1655 machte der Förster Bülte in Altendorf den Klosterförster Tönnies Engern darauf aufmerksam, dass das Hüttenvieh die Wildbahn durchstreife. Das Vieh müsse unter Androhung hoher Strafe aus der Wildbahn weggehalten werden.

1656 ließen nach Tenner die Meister Philipp Heilmann und Matthias Schindler ihre Glashütte oberhalb Holenbergs eingehen. Nach einer Prozessakte, die von Bloss erwähnt wird, war Schindler noch im Februar 1656 „Glasmacher zum Holenberge“. Ende 1656 wurden Schindler und Frau im Geldregister des Amtes Wickensen als neue Einwohner von Eschershausen mehrfach erwähnt.

1657 sollen nach Tacke unter der „Großen Hölle“, westlich des Baxeberges, zwei Glashütten betrieben worden sein, von denen eine erst 1657 gegründet wurde. Von Tenner werden diese Hüttenstellen nicht erwähnt, und Bloss ist der Meinung, dass dieser Ort einmal genauer untersucht werden müsste.

1660 berichtet der Klosterverwalter Niebecker von einem Windbruch über Holenberg, bei dem 600 Buchen umgeworfen wurden. Dieses Holz sei von dem Glasemeister abgefahren worden. Im Rechnungsjahr 1660/1661 wurde vom Kloster unter „Wald Zinß von der Glase Hütte“ die Einzahlung des Glasemeisters Hanß Gerdt Seidensticker in Höhe von 150 Talern vermerkt.

1663 wurde in der Kopfsteuerliste der „alte Curdt Gläsner mit der Frawen“ genannt. Bloss ist der Meinung, der Zusatz „Diese armen Leute bekommen wöchentlich Almosen vom Kloster, haben nichts als das liebe Leben“ lasse den Schluß zu, dass zu dieser Zeit die Glashütte bei Holenberg bereits eingegangen war.

Bloss führt in dem Hüttenverzeichnis seines Buches 29 Glashütten auf, die im Bereich des Voglers lagen. Davon befanden sich folgende in der näheren Umgebung von Holenberg:

Ältere Glashütte am Burgberg südlich der weißen Mühle, Glashütte bei der Wüstung Drovenhagen, Glashütte im Mönchesiek, 3 km östlich von Rühle, Glashütte rund 800 m südlich von Reileifzen, Glashütte rund 900 m südlich von Reileifzen, Weiße Glashütte 3 km nordöstlich Golmbach am Hüttenbach. Jüngere Hütte am Burgberg bei Warbsen, Glashütte am Hangberge, 2 km nördlich Lütgenade, Glashütte in der Meinte bei Lütgenade, Glashütte im Amelungsborner Buchholz.

Für die Standortwahl einer Glashütte war entscheidend, ob Weide, Wasser und Wald in der Nähe waren. Weide benötigte man für das Milch- und Zugvieh, das von den Glasern gehalten wurde. Wasser wurde zum Betriebe des Wasserrades gebraucht und Holz, viel Holz zur Befeuerung der Glasöfen und zur Gewinnung von Pottasche, die dem Glasgemenge zugefügt wurde. Der enorme Verbrauch an hartem Laubholz war auch die Ursache für das „Wandern“ der älteren Glashütten. Zur Anlage einer Glashütte bedurften die Gläsener die Erlaubnis des Grundherrn, bei der Holenberger Hütte die des Klosters Amelungsborn, an anderen Orten die des Landesherrn, der gegen eine festgesetzte Pachtsumme die Entnahme des Holzes und Benutzung von Weide und Wasser freigab.

Die für die Glasherstellung benötigten Rohstoffe waren besonders:

  1. Quarzsand als eigentlicher Glasbildner,
  2. Pottasche oder Soda als Flussmittel zur Einleitung und Förderung der Schmelze,
  3. Kalkstein für die Sicherung der Haltbarkeit,
  4. Salpeter als Entfärbungsmittel für die Herstellung von farblosem Glas.

Den feinen Quarzsand fanden die Glasmacher des Voglers nach Bloss nördlich von Golmbach.

Die Pottasche stellten die Glaser selbst her, wobei zur Gewinnung von 1 kg Pottasche etwa 1 000 kg Holz benötigt wurden. Salpeter bezog man wahrscheinlich aus Rühle, wo seit 1575 ein Salpetersieder tätig war, und Steine für den Bau der Glasöfen vermutlich vom Osterwalde bei Elze. Tonerde zur Herstellung der Häfen, der feuerfesten Schmelzgefäße, musste aus dem Hessenlande bezogen werden. Waren an einem Hüttenstandort die Glasöfen und die Hütten für die Gläsener erbaut, so konnte der „Fertigmacher“ das Gemenge aus den Rohstoffen nach einem bestimmten Verhältnis herstellen. Diese Masse wurde von den Fertigmachern in die Häfen getan und in der Glut des Ofens geschmolzen.

Die bei dem Schmelzprozess anfallenden Schmutzstoffe (Glasgalle) musste der Fertigmacher abschöpfen. Sollte farbiges Glas hergestellt werden, so wurde dem Gemenge ein entsprechender Farbstoff zugefügt. Das zum Heizen verwendete Holz wurde in besonderen Öfen getrocknet und so heiß gemacht, dass es von den Schürern nur mit dicken Lappen oder Handschuhen angefasst werden konnte, wenn es von ihnen so heiß, wie es aus dem Trockenofen kam, unter die Häfen gesteckt wurde. Die Schürer, die Tag und Nacht tätig sein mussten, lösten einander ab. Wenn das Gemenge in ununterbrochener Hitze geschmolzen war, musste der Gehilfe, der Kesseljunge, einen Teil der Masse mit der Pfeife (Rohr) dem Uffbläser übergeben. Dieser blies das Glas hoch und übergab es dem Wirker, der es zu der gewünschten Gestalt formte. Danach löste man das Glas von der Pfeife und ließ es im Kühlofen langsam erkalten, damit es nicht zersprang.

Die Gläsener stammten zumeist aus dem Hessenlande und waren gelernte Arbeiter, die in die Zunft der Glasmacher aufgenommen waren. Holenberger Einwohner haben sicher keine Arbeit auf der Hütte gefunden, denn alle anfallenden Hilfsarbeiten, wie das Heranschaffen des Holzes und dergleichen wurden von den Glasern und ihren Gehilfen selbst verrichtet.

Zu welchem Zeitpunkt die Glashütte bei Holenberg aufgehoben wurde, war nicht festzustellen. Es ist aber anzunehmen, dass sie gegen Ende des 17. Jahrhunderts nicht mehr bestand. Der Hüttenkamp wurde gemeinsame Weide für Holenberg und Amelungsborn. In der Separation (1870) wurde der Plan dem Hof 46 zugeteilt und in Ackerland verwandelt.

15. Die Flurnamen von Holenberg

Arbruie, Up‘n Arbruie (weiblich), Erdbrücke
Acker zu Hof 2 und 4 gehörig zwischen „Vordere Bremke“ und Kreisstraße Holenberg-Golmbach, vor der Separation von der „Kruizerike“ überquert. Der Name erklärt sich wohl aus dem Erddamm, der vor der Separation das Wiesental der Vorderen Bremke durchquert haben muss, um den Übergang vom Rischenfeld nach der Teichbreite zu erleichtern. Jener Erddamm muss, ähnlich dem bei der Separation bachabwärts angelegten Deikdamm einen gemauerten, geländerlosen Wasserdurchlass gehabt haben, der im Volksmunde „Bruie“ genannt wurde.
Anger, Up‘n Anger (männlich)
Ein seichter, kleiner Teich oder Pump mit angrenzendem Wiesenstück südlich der Kreisstraße Holenberg-Golmbach am Dorfausgang, gegenüber dem zu Hof Nr. 3 gehörigen Speckenkamp. Eigentum von Hof Nr. 5.
Autfeld, Aurtfeld, Up‘n Aurtfelle (sächlich), Odfeld
An der Ostseite des Bützeberges zwischen Amelungsborn und Eschershausen liegendes Feld. Es besteht aus Acker, Wiesen und Steinbrüchen, gehörte früher zur Klosterforst und wurde als Forstweideabfindung an Holenberg abgetreten. Odfeld bedeutet wahrscheinlich ödes Feld; der Boden ist kalt und flachgründig.
Beckerhoff (männlich), Bäckerhof
Ein Teil des Hofes Nr. 46 in der Baxebrücke, jetzt Gras- und Obstgarten. Er wurde bis zur Separation vom Gemeindebäcker genutzt.
Beärenbusch, Under‘n Beärenbusche (männlich), Beerenbusch
Eine Mergelkuhle in halber Höhe der Südseite des Weinberges. An ihrem Rande wachsen Hagebutten, Schlehen, Mollerbrot, Erd- und Brombeeren. Die Holenberger holten aus der Kuhle das Material zur Beschüttung ihrer Hofstellen.
Baxebruie (weiblich), Baxebrücke
Brücke an oder vor dem Baxeberge, der in früheren Zeiten seinen Wald über den Neuen Kamp und um die Holzwiese bis an das Dorf verschob. Die Lage der Brücke ist nicht mehr bekannt.
Biuge, In der Biuge (weiblich), Buge, Büge, Buhe
Ein Teil des früheren Triftweges Amelungsborn–Teichbreite. Im oberen Teile Hohlweg, mit einer stumpfwinkligen, nach Negenborn offenen Biegung. Grasweg mit einseitigem Graben zwischen Hof 3 und 8. Bedeutung: gebogener Weg, Böge heißt Biegung. Der Amtmann von Amelungsborn schrieb in einer Beschwerde über die Gemeinde Holenberg, die ihm den Triftweg sperren wollte, Buhe statt Buge.
Biukamp, Dai Biukämpe (männlich), Baukamp
Wiesen, früher Klosterbesitz, in der Separation an Holenberg abgetreten gegen Land im Stadtfelde. Lage zwischen Klosterland und Mollerbach gegen die Negenborner Feldmark. Er besteht aus einem bis Negenborn sich erstreckenden, das Bachtal östlich begrenzenden Brink mit stillgelegten Sandsteinbrüchen und einer ebenen Wiesenfläche zwischen Bach und Brink. Bedeutung: Biukämpe könnte eine Verstümmelung von Biugekämpe sein, mit Bau und bauen hat der Name wohl kaum etwas zu tun; es müsste sonst sein, dass ein alter Steinbruch am Ende der Biuge, östlich der Mollerbieke, den Namen veranlasst hat. In der Klosterrechnung von 1662 heißt es: „Förster Johannes Matthias Schrader hat eine Klosterwiese in der Baw gepachtet“; damit ist die heute zu Hof 46 gehörige Wiese im Baukamp gemeint. Der Name Biukamp könnte auch eine Verstümmelung von Biunekamp sein; denn am Ende der Biukämpe lag das Dorf Bune, zu dem sicher dies Gelände gehörte.
Botterborn (männlich), Butterborn
Eine etwa 10 m vom Waldrande „Am Steinwege“ liegende, seit 1881 für die Wasserleitung des Meierhofes und Winkels nutzbar gemachte Quelle, aus der die Einwohner früher als Ersatz für Brunnenwasser im Sommer das wegen seiner Kälte geschätzte Wasser zur Labung für Kranke, aber auch zum Butterkneten und ‑waschen holten. Der Waldteil mit dem Botterborn heißt wohl auch Botterbarg, der nach dem Hierbrink abfallende Brink Botterbrink.
Dai Hindere Born (männlich), Der Hintere Born
Die Hauptquelle der Meierhofwasserleitung, westlich vom Botterborn.
Dai Braimecke, In der Braimecke (weiblich), Die Hintere Bremke
Sie ist gleichfalls ein Zufluss des Forstbaches und wird hauptsächlich gespeist von den beiden Wasserleitungsquellen und dem Abfluss der Grundlose. Sie speiste ehemals zwei 3 Morgen 41 Quadratruten große Fischteiche des Klosters an der Teichbreite. Der Name wird in den Klosterakten, aber nicht im Volksmunde gebraucht.
Dai Bräakwischen (Mehrzahl weiblich), Die Bruchwiesen
Bruchige Wiesen an der Ostseite des Bützeberges. Teilflur des Odfeldes an der Eschershäuser Grenze. Besitz der Höfe 4, 5, 11.
Dannenkamp, Im Dannenkampe (männlich), Tannenkamp
Ein Teil der Mitte des Holenberger Odfeldes westlich vom Handweiser, ein Teil davon Besitz von Hof Nr. 3. Früher mit Fichten bestanden, die nach der Übereignung seitens der Forst an die Weidegenossenschaft von dieser abgeholzt und verkauft wurden.
Am De‧ike (männlich), Am Teiche
Wiese an der Mollerbieke im Winkel, den die Kreisstraße mit der Dorfstraße nach der Baxebrücke bildet. Hier lagen zwei vom Kloster angelegte Fischteiche, die bis 1741 von Amelungsborn noch mit Karauschen und Schleien besetzt waren. Vor der Separation tauschte das Kloster diese Teiche gegen Ackerflächen im Stadtfelde ein. Besitz von Hof Nr. 10.
De‧ikwisch (weiblich), Teichwiese
An der Vorderen Bremke, an der Südgrenze der Teichbreite gelegene Wiesen, durch einen neuzeitlichen Dammweg geteilt. Besitz der Höfe 9 und 13. Amelungsborn besaß hier 1756 Fischteiche in Größe von 3 Morgen 41 Quadratruten.
De‧ikbräien (weiblich), Up‘r De‧ikbräien, Teichbreite
Flurstück, etwa 70 Morgen groß, zwischen den Wiesen der Vorderen und Hinteren Bremke, dem „Ne‧ienhagen“ und der Negenborner Feldmark. An der Südseite lagen die Klosterteiche, von denen die Teichbreite ihren Namen hat. Früher Klosterbesitz, nach dem Dreißigjährigen Kriege mehrere Jahre an Holenberger und Negenborner verpachtet. Später wurde das Gebiet eingetauscht. Der durch die Mitte der Teichbreite nach der Negenborner Grenze laufende Feldweg wurde erst nach dem Tausch angelegt; früher verlief der Zufahrtsweg vom Kloster durch die Buge, die Kruizerieke und das Tal der Vorderen Bremke in Richtung Kreisstraße an der Nordgrenze der Teichbreite entlang. Die Teichbreite bildete einst einen Teil der Flur von Nienhagen, das mit Holenberg vereinigt wurde.
De‧ißelkamp, Up‘n Deißelkampe (männlich), Distelkamp
Ein dreieckiges Flurstück westlich der Straße Holenberg–Amelungsborn, nach Westen begrenzt vom Mollerbachstale, zu dem es steil abfällt. Nach Süden, von der genannten Straße bis an den Mollerbach, bildet die Grenze ebenfalls ein tiefes Wiesental, dessen Wässerchen früher die Grenze zwischen Holenberger und Amelungsborner Feldmark gebildet haben mag. Der Name nimmt Bezug auf die Minderwertigkeit des Bodens, auf dem stellenweise nur Disteln wuchsen. Besitz der Höfe 3, 13, 15, 28.
Dronhagen, Drünhagen, Im Drünhagen, Drovenhagen
Kleiner Flurteil von dem ehemaligen Kirchdorf Drovenhagen, westlich von Holenberg hinter dem Weinberge. Besitz der Höfe 35, 21, 9.
Dreisch, Up‘n Dreische (männlich), Der Dreisch
Dreische sind wüstes, unbebautes Land. 1756 enthielt die Holenberger Feldmark noch 59 Morgen 72 Quadratruten an Dreischen. Nach der Separation wurden diese bis auf geringe Reste urbar gemacht.
Fischerwisch (weiblich), Fischerwiese
Wiese auf dem Odfelde, durchflossen von dem Quellfluß des „Kliewehaujeborn“, der mit der „Weimelser Bieke“ der Lenne zufließt. Besitz von Hof Nr. 5. Die Lage wie auch die Bodenform läßt darauf schließen, daß die Fischerwiese in frühesten Zeiten vom Kloster als Fischteich benutzt wurde.
Smidt‘s Gatzen (weiblich), Schmidt‘s Gasse
Schmidt hieß der ehemalige Besitzer von Brinksitzerhof Nr. 35. Vor der Separation lief ein Fußweg als Verbindung zwischen Meierhof und Baxebrücke an der Westgrenze der Gemüsegärten (Hof 13, 3, 58, 12) am Hause Nr. 35 vorbei nach der Hauptstraße der Baxebrücke, in die er gegenüber von Nr. 42 einmündete. Dieser Fußweg hieß Smidt‘s Gatzen. Er wurde bei der Separation durch den östlich der genannten Gärten parallel laufenden Fahrweg ersetzt und damit aufgehoben.
Dai Graute Kamp, Im Grauten Kampe (männlich), Der Große Kamp
Die links und rechts der Golmbacher Straße, beginnend an der Vorderen Bremke, liegenden Flurteile von den Höfen 1, 2, 8. An der Nordseite des Dorfes zog sich früher im großen Bogen vom Großen Kampe bis zum Distelkampe der Wald, der nach und nach in Wiese und Acker verwandelt wurde. Die Flurnamen Kiulen-, Specken-, Helle-, Ne‧ie-, Pe‧ipen-, Hütten-, Bützebergs-, Molderbieks-, Frost-, Heyden- und De‧ißelkamp beweisen das. Amtlich wird der Große Kamp zum Hasenwinkel gerechnet.
Dai Grunnelause (weiblich), Die Grundlose
Ein im Plan Nr. 10 „Auf dem Rodekampe“ seit altersher befindliches, durch Erdfall entstandenes klares Gewässer von unbekannter und deshalb überschätzter Tiefe. Die in der Grundlose entspringenden Quellen ließen den Wasserspiegel in wasserreichen Zeiten so hochsteigen, dass das umliegende Ackerland überschwemmt wurde. Ein Abflusskanal zur Vorderen Bremke verhindert das in neuerer Zeit.
Hellekamp (männlich), Im Hellekampe
Wiese, etwa 8 Morgen groß, an der Westseite der „Großen Helle“, von drei Seiten von Wald umgeben, Eigentum kleiner Höfe, vermutlich einstmals Forstbesitz und zur Anpflanzung von Frostkulturen benutzt.
Hasenwinkel (männlich), Im Hasenwinkel
Ein Teil der Feldflur westlich der Grundlose, der sich keilförmig in das am Fuße des Himbeerkopfes bzw. Steinweges liegende, allmählich wohl auf den heutigen Umfang beschränkte Waldstück einschiebt, ein abgeschlossener, daher geschützter und ungestörter Tummelplatz für Hasen. Besitz der Höfe 8 und 9.
Hasenpaule
Der Name ist in der Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung zu finden. Es soll die Bezeichnung für eine 74 Quadratruten große vor der Separation zu Hof Nr. 11 gehörende Wiese sein. Die Lage derselben und der Name sind nicht mehr bekannt. Hasenpaule soll die Mehrzahl sein von Hasenpfuhl, mundartlich Hasenpäal. Die Mehrzahl von Hasenpfuhl heißt aber Hasenpfuhle, mundartlich Hasenpeule. Der Hasenpfuhl ist vermutlich zwischen Grundlose und Hasenwinkel zu suchen, an der Stelle, wo die Grundlose früher das Gelände versumpfte.
Haspers Brink (männlich)
Das Brinksitzerwesen Nr. 47 war früher längere Zeit im Besitz der Familie Hasper. Nach ihr erhielt der Brink seinen Namen.
Heole Ri‧eke. In der Heolen Ri‧eke (weiblich) Hohle Reke (Hecke)
Ein Teil der Kreisstraße von der Mollerbachbrücke nach dem Meierhof, ein Hohlweg mit steilen, nach dem Dorfe hin an Höhe zunehmenden Böschungen, die früher mit Hecken besetzt waren.
Heukamp (männlich), Hudekamp
Hudekämpe waren zur Zeit der Weidewirtschaft ausschließlich zur Weide benutzte Grasflächen. In neuerer Zeit versteht man unter Heukamp die Wiesen nördlich des Friedhofes vom Heinegrasgraben bis zur Biuge.
Hi‧erbrink (männlich), Am Hi‧erbrinke, Herbrink, Am Hirtenbrink
Ortsteil, der am höchsten liegt. Hier lag das Hirtenhaus, die Wohnung des Gemeindehirten, und es befanden sich hier und in der Nähe weite Weideplätze.
Holenberg, Herbrink
Herbrink
Hiupenbräie (weiblich), Hufenbreite
Ein Flurteil am jetzigen Feldwege Holenberg–Negenborn.
Hiupenpäalsfeld (sächlich), Hufenpaulsfeld
Der nördliche Teil der Hufenbreite westlich der Biuge war schon 1756 im Besitz der Familie Paul oder Pauls, die Hof Nr. 8 in drei Geschlechtern von 1651 bis 1738 besessen hat. Von ihr stammt wohl der Name. Es wäre sonst die Herkunft des Namens so zu erklären, dass in dem unteren Teil des Ackers, in der Nähe des Mollenbaches, ein Päal (Pfuhl) gewesen wäre.
Holtwisch (weiblich), Holzwiese
Ein Teil des neuen Kampes, von der Baxebrücke nach dem Baxeberge zu, südlich des Feldweges gelegen, mit reichen Quellen. Besitz der Höfe 7, 8, 15. Früher mit Wald umgrenzt und daher amtlich „Wiesen im Holze“ benannt.
Hüttenkamp (männlich), Auch „Vor dem Hüttenholz“ genannt
Ein an drei Seiten vom Vogler umrahmter früherer Hudekamp, der auch vom Kloster mit Schafen beweidet wurde. Jetzt Acker von Hof Nr. 46, nördlich der Baxebrücke, unterhalb der Tollburg. Hat seinen Namen von einer Glashütte, die dort betrieben wurde. Noch um 1900 hat man dort sehr alte Glasscherben gefunden.
Däi Kahle Brink
Zwischen Weinberg und Himbeerkopf gelegene Wiesenfläche, zu Hof Nr. 10 gehörend. Name in der Gegenwart nicht mehr gebräuchlich und daher unbekannt.
Keutere‧ie (weiblich), Köterei
Das Grundstück wird noch heute so genannt, weil es der einzige Kothof in der Baxebrücke war und weitab von den übrigen Kot- und Meierhöfen lag.
Ke‧ilhoff (männlich), Keilhof
Grasfläche von Nr. 7, die sich wie ein Keil mit der Spitze in das Grundstück von Hof Nr. 8 schiebt.
Kiulenkamp (männlich), Kuhlenkamp.
Eine tiefe und weite Einsenkung zum Teil Wiese, zum Teil. Wald, am südlichen Fuße des Himbeerkopfes, Besitz von Hof Nr. 2. Kiule nennt man auch einen Steinbruch, weil die meisten Brüche so angelegt sind, dass sie eine Vertiefung (Kuhle) bilden.
Kliewehaujeborn (männlich), Cleve – Hauung – Born?
Quelle auf dem Odfeld. Ihr Wasser durchströmt die Fischerwiese und fließt als Zufluss der „We‧imelser Bi‧eke“ bei Eschershausen in die Lenne. Die Herkunft des Namens ist unklar. Allerdings war die Ehefrau des Amtmanns Friedrich Hartmann eine geborene Cleve von der Domäne Forst. „Hau je“ heißt Hauung. Das Wasser ist von eigenartigem Geschmack, eiskalt und, obwohl kristallklar, zum Genuss für Menschen ungeeignet.
Klockenbrink (männlich), Glockenbrink
Mit Gras bewachsene Anhöhe im Gemüsegarten von Hof Nr. 16/17 westlich des Winkels. Hat seinen Namen von dem Glockenturm, in dem die Kirchenglocke zuerst aufgehängt wurde.
Däi Kriuse Kamp (männlich), Krauser Kamp
Der östliche Flurteil von Drovenhagen in Größe von etwa 12 Morgen.
Kruizieri‧eke (weiblich), Kreuzhecke
Der Verbindungsweg Amelungsborn-Teichbreite, der von der Buge an das Rischenfeld (Hof 12), das Wiesental der Vorderen Bremke mittels der Erdbrücke und diese selbst überquerte (kreuzte) zum Teil Hohlweg und von Hecken eingefasst. Im Acker von Hof Nr. 4 sind Lage und Lauf der Kreuzhecke noch zu verfolgen. Der Name ist kaum noch bekannt, weil die Kreuzhecke seit der Separation nicht mehr vorhanden ist.
Krümpel (männlich)
Krümpel, mehr Gemein- als Eigenname, nannte man trichterförmige Vertiefungen ohne Wasser, die – wenn größer – am Rande mit Büschen, Bäumen oder Hecken umsäumt waren. Im Plan des Rischenfeldes (Hof 12) war ein Krümpel so groß, dass auf seinem Grunde ein Garten von einem halben Morgen angelegt war. Westlich vom Friedhof gab es nach der Separation in den Grundstücken von Nr. 3 und 15 mehrere Krümpel in einem Hudekampe. Die Krümpel sind nach und nach aus der Feldmark verschwunden.
Dai Lämkiule (weiblich), Die Lehmkuhle
Es gab zwei an der Golmbacher Straße, 300 m vom Dorfausgang liegende Lehmkuhlen, eine südlich neben Acker Nr. 2, die andere nördlich nach dem Hasenwinkel zu. Beide waren Gemeindebesitz zur Gewinnung von Baulehm.
Dai Lütje Braien (weiblich), Die Kleine Breite
Vom Meierhof nach Osten bis nach der Baxebrücke sich erstreckender Plan nebst Gemüsegärten im westlichen Teil.
Dai Märhoff (männlich), Der Meierhof
Der älteste, am weitesten nach Süden sich erstreckende Dorfteil, wo die Meierhöfe liegen.
Dai Molderbieke (weiblich), Die Mollerbeke, Mollerbach, Molterbach
Der Bach, der in Richtung der beiden Bremken und wie diese, aber östlich Holenbergs, vom Vogler nach dem Forstbach fließt. Seine Teilränder fallen, zumeist auf beiden Ufern, immer aber auf einer Seite, steil ab und bilden so eine Molle (Mulde).
Molderbi‧eksfeld (sächlich), Mollerbachsfeld
Name für den Acker zwischen Hohle Reke im Norden, Biuge südlich, Mollerbach östlich und Feldweg nach Negenborn.
Ne‧ienhagen (männlich), Nienhagen, Neunhagen
Eine Wiese südlich der Golmbacher Straße, nördlich der Teichbreite und westlich des Teichbreite-Feldweges, 4 Morgen groß. Besitz von Hof Nr. 1. Der Name erinnert an die Wüstung Nienhagen.
Ni‧egenbörner Graben (männlich), Negenborner Graben
Der Grenzgraben zwischen Holenberger und Negenborner Feldmark, der von dem Feldweg Holenberg–Negenborn nach der Mollerbeke führt. Das angrenzende Holenberger Feld wird bezeichnet: Am Niegenborner Graben.
Dai Ne‧ie Kamp, Dat Ne‧ie Rott, Neuer Kamp, Neues Rott
Der von der Baxebrücke in nördlicher bzw. nordöstlicher Richtung nach dem Hüttenkampe sich erstreckende Teil der Feldmark, als Forstweideabfindung (56 Morgen) an die Weidegenossenschaft abgetreten und gerodet, später als der Rodekamp westlich vom Winkel, des halb auch Neues Rott genannt.
Pe‧ipenkam (männlich), Pfeifenkamp
Ein quellenreiches, krümpelartiges, grabenähnliches Wiesengelände südlich vom Hüttenkampe, westlich und östlich begrenzt von zwei in den Vogler führenden Holzabfuhrwegen, durchflossen von dem Mollerbach. Im Pfeifenkamp liegen die beiden von Brunnenstuben überbauten Quellen, die seit uralten Zeiten die Wasserleitung von Amelungsborn mittels Holz-, Ton- bzw. Eisenröhren speisen. Pe‧ipe heißt Röhre.
Dai Raue Brink (männlich), Der Rote Brink
Ein Teil der Straße Holenberg–Amelungsborn von der Mollerbachbrücke bis auf den Distelkamp. Steil aufsteigender Hohlweg, deren Böschungen rote Erde zeigen.
Rauten (weiblich), Rotten
Flachsrotten, für jede Hausstelle eine und außerdem einige größere zu allgemeiner Benutzung, an dem Mollerbach gelegen, 1870 angelegt.
Rischenfeld (sächlich)
Flurstück im Westen des Feldweges Holenberg–Negenborn, beginnend an der Schule, Besitz der Höfe Nr. 5 und 12. Vielleicht früher mit Risch (Binsen) bewachsen.
Rischenri‧eke, Rischenreke (-hecke)
Ein östlich des Gartens Nr. 2 vom Dorfausgang auf das Rischenfeld führender Feldweg, der mit Hecken besetzt war. Er war noch lange beim Transformatorenhaus im Acker von Nr. 4 zu erkennen.
Up‘n Reoe (sächlich), Auf dem Rode (Rott oder Rodekamp)
Flurteil westlich vom Winkel bis zum Hasenwinkel, ursprünglich Teile der Forst, die gerodet wurden.
Schanzen (Mehrzahl), Up‘n Schanzen, Auf den Schanzen
Die Verbindung zwischen Vogler und Kathagen, ein Bodenrücken zu beiden Seiten der Heerstraße am Westrand des Odfeldes. Sie hatten im Kriege früherer Zeit große Bedeutung, weil durch sie die Straße Köln–Berlin gesperrt werden konnte.
Schelnärs De‧ik (männlich), Schellners Teich
Wiese der Forstverwaltung am Fuße des Himbeerkopfes, von drei Seiten von Wald begrenzt, an ihrem Rande der Hintere Born. Ihre muldenförmige Form legt die Vermutung nahe, dass sie einmal als Fischteich benutzt wurde. Schelnär ist nicht zu erklären.
Speckenkamp, Speckhoff (männlich), Der Speckenkamp
Wiese, etwa 3 Morgen groß, nördlich der Golmbacher Straße am Ausgang des Dorfes, Besitz von Hof Nr. 3. Da sie von drei Seiten bewässert wird, hochwertig. Daher der Name Speckenkamp, das heißt Fetter Kamp. Der Grasgraben von Hof. Nr. 6 und 13 oberhalb des Speckenkamps wird in Urkunden Speckhof genannt.
Tacken Bruie (weiblich), Tacken Brücke
Ein brückenartiger Wasserdurchlass an der Straße Holenberg–Amelungsborn. Sie grenzt an eine Wiese von Nr. 3, den „Heukamp“, der bis zur Separation zu Hof Nr. 28 gehörte. Dieser war 1651–1817 im Besitz der Familie Tacke.
Undern Barge (männlich), Unter dem Berge
Gemeint ist der Bützeberg, um den an der Südseite der Feldweg nach dem Odfelde führt. Zwischen diesem Wege und dem Bützeberge liegt ein Streifen Forstland, das wie der Weg die Bezeichnung „Undern Barge“ führt.
We‧imelser Bieke (weiblich), Wiemelser Bach
Der in den Bruchwiesen am Fuße des Bützeberges entspringende Bach, der bei Eschershausen in die Lenne fließt. Nach der sich hartnäckig erhaltenen Behauptung der Bevölkerung soll an dem Bach ein Dorf „We‧imelsen“ gelegen haben, das im Dreißigjährigen Krieg zerstört sein soll. In den Akten konnte keine Bestätigung dieser Behauptung gefunden werden.
We‧inbarg (männlich), Weinberg
Südlich vom Himbeerkopf gelegener schmaler Vorberg. An dem langgestreckten, kalkreichen, aber steilen Südhang werden die Mönche des Klosters Wein gebaut haben. Der Weinberg wird schon 1327 genannt.
Winkel (männlich)
Der zweitälteste Ortsteil zwischen Meierhof und Hirtenbrink.
Twi‧etje (weiblich), Twete, das heißt Gasse
Der schmale, vom Winkel nach dem Rode führende Weg, auch Störmers Twietje genannt, weil er südlich von dem früheren Störmerschen Kleinkothof Nr. 9 liegt.
Eobern Dörpe, Beoben‘n Dörpe, Über dem Dorfe
Der Feldweg nördlich der Holzwiesen, wie das weiter nördlich dem Walde zu gelegene ansteigende Forstland, das an Häuslinge verpachtet ist.

16. Wüstungen um Holenberg

Karte der Holenberger Flur

Wüstungen sind wüst gewordene und von den Menschen verlassene Orte, Weiler oder Einzelsiedlungen. Nur in seltenen Fällen zeigen noch einige Mauerreste, von Unkraut überwuchert, neben den vielfach erhaltenen Flurnamen die Stätte an, wo einst Geschlechter den Kampf um ihr Dasein führten. Über die Anlage und Größe der wüst gewordenen Orte, wie über Ursachen und Zeit ihres Vergehens bestehen oft ganz falsche Vorstellungen. Am häufigsten wird die Ansicht verbreitet, sie seien im Dreißigjährigen Krieg durch Brand und Plünderung zerstört worden. Das trifft hier aber nur in den seltensten Fällen zu. Gewiss sind damals zahlreiche Weserorte ganz oder teilweise zerstört; aber nicht alle sind deshalb wüst geblieben, sondern wiederaufgebaut worden. Wenn auch eine Angabe, zu welcher Zeit die in der Umgebung Holenbergs als Wüstungen beurkundeten Ortschaften untergegangen sind, nicht möglich ist, so steht doch fest, dass sie fast sämtlich vor dem Dreißigjährigen Kriege schon wüst waren. Nicht alle Wüstungen wurden durch Kriege verursacht, trotzdem es Kriege auch vor 1618 in nicht geringer Zahl gegeben hat. In der kaiserlosen Zeit Deutschlands, als nicht das Recht, sondern die Gewalt herrschte, und anstelle der kaiserlichen Macht zahlreiche weltliche und geistliche Herren sich die Gewalt in gegenseitigen Vernichtungskampf streitig machten, da gab es Fehden ohne Ende, in denen die ungeschützte Landbevölkerung den Kriegsfurien wehrlos preisgegeben war. In dieser Zeit wurde auch Holenberg wüst und wurde erst nach 1500 wieder besiedelt.

Die Wüstungen um Holenberg sind alle vor 1500 entstanden.

Die Gründe für ihr Wüstwerden sind vielfältig, so haben neben den zahlreichen Fehden besonders furchtbare Seuchen („der schwarze Tod“), große Missernten mit Hungersnot, Fehlsiedlungen auf schlechten Boden, Umsiedlungen und Bauernlegen, den Untergang der Dörfer herbeigeführt. Diese Siedlungen hatten sehr unterschiedliche Größe. Manche bestanden nur aus einem oder wenigen Höfen. Sehr stark wurden in dieser Wüstenperiode im 14. und 15. Jahrhundert die Hagen– und Rodesiedlungen betroffen, denn sie waren oft in Gegenden mit ungünstigen Bodenverhältnissen gegründet worden. Zu den Wüstungen, die in der Feldmark von Holenberg ganz oder teilweise aufgegangen sind, gehören Nienhagen, und Drovenhagen im Westen, Kathagen und Odenrode im Osten. Sie haben sich in den Flurnamen Nienhagen, Drünhagen, Kathagen und Aurtfeld durch die Jahrhunderte im Volksmunde erhalten.

Nienhagen südlich der Kreisstraße Holenberg–Golmbach, nahe der Bremke „Im Nienhagen“ gelegen, wurde schon 1200 als Geschenk der Grafen von Everstein an Amelungsborn mit Holenberg vereinigt. Es hatte eine zwar kleine, aber wertvolle Feldmark auf der Teichbreite und wahrscheinlich auch der Hufenbreite. Lange Zeit wurden diese Pläne an Holenberger und Negenborner Einwohner gegen einen Zins von drei Himpten je Morgen „vermeiert“, dann aber von Amelungsborn selbst bewirtschaftet. Später vertauschte die Klosterverwaltung den Besitz mit Holenberger Ländereien vor dem Kathagen und im Stadtfelde. Nur drei Morgen von dem fast 120 Morgen Klosterbesitz wurde zu pachtweiser Nutzung für den Holenberger Organisten der Klosterkirche auf der Teichbreite belassen.

Das zwischen Weinberg und Vogler gelegene Drovenhagen war eine Gründung von Einwanderern vom Niederrhein, die auch in Nienhagen und Holenberg festen Fuß gefasst zu haben scheinen. Drovenhagen war Pfarrdorf, der „Kerkberg“ lag mitten im Orte. Jeder Besitzer hatte seine Ländereien und Wiesen unzerteilt zusammen und mit einer Hecke umgeben. Wilde Obstbäume und Mauerreste auf der Dorfstelle bei einer starken Quelle (Bremke) wurden in alten Schriften auch erwähnt. 1300 war das Dorf noch bewohnt. 1493 war es wüst. Ein Viertel seiner Flur wurde mit Holenberg, der Rest mit Golmbach vereinigt.

Östlich von Holenberg, zwischen Bützeberg und Homburg, lag das Dorf Kathagen. Die Schanzen bildeten den westlichen Teil. Es gehörte zu den Orten, die Graf Siegfried von Northeim zur Ausstattung des von ihm 1125 gegründeten Klosters Amelungsborn bestimmte. Ein Teil der Kathagener Flur war schon früh an Stadtoldendorfer und Holenberger Bauern vermeiert. 1669 gaben zwei Halbmeier aus Holenberg für einen 6 Morgen großen Haferkamp zusammen 18 Himpten Haferzins. 1741 aber nicht mehr, weil der kalte und magere Boden den Anbau nicht lohnte. Ein Viertelmeier besaß dort „Vor dem Kaulenbarge“ eine in neuerer Zeit aufgegebene Wiese. Überhaupt war die vor der Wildbahn gelegene Feldmark dieses Ortes sumpfig, kalt und wenig ertragreich. Sie wurde daher zum größten Teil aufgeforstet. In den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts mähten die Bauern von Holenberg im Kathagen Gras als „Sträewark“. Kathagen, ein kleines Dorf (oder nur ein Hof?) war schon früh wüst. Aber noch vor 200 Jahren sollen ein Grenzwartturm und zu noch späterem Zeitpunkt Ackerfurchen im Holze die Stätte der vielleicht ältesten Siedlung der weiteren Umgebung bezeichnet haben.

Östlich von Kathagen, in Richtung Eschershausen, lag das Dorf Odenrode, das den größten Teil des Odfeldes einnahm und ihm auch den Namen gab. Nach Rustenbach soll die Siedlung in dem Gelände zwischen Handweiser und Bützeberg, Nähe „Kliewehaujeborn“ gelegen haben. Es wird eine Gründung niederländischer Einwanderer gewesen sein, die vom Hildesheimer Bischof Udo herbeigerufen, hier den Boden rodeten, und die Leineweberei einführten. Da der magere Boden die Arbeit nur kümmerlich lohnte, wurde Odenrode schon früh wüst. 1600 bestand es nicht mehr. Der größte Teil des Odfeldes, also die Odenroder Flur, etwa 300 Morgen, wurden 1838 als Forstweideabfindung an die Holenberger Weidegenossenschaft abgetreten.

Zwei weitere Wüstungen haben wir im Raume Kathagen–Amelungsborn–Stadtoldendorf zu suchen. Es sind Halgenesse und Bruchhof, beide waren Homburger Besitz und wie Kathagen dem Kloster zugeeignet. Halgenesse ein kleiner Ort in nächster Nähe von Amelungsborn in Richtung des Heinegrasgrabens südöstlich der Heerstraße gelegen, war bei Gründung des Klosters (1125) schon wüst und wurde mit ihm vereinigt. Bruchhof lag in der Nähe der Homburger Gipsbrüche. Es wurde schon 1200 vom Kloster gegen das näher gelegene Bune vor Negenborn vertauscht, später aber zurückgekauft. 1412 bestand es noch, doch 1510 wird es schon wüst. Die Einwohner sind wahrscheinlich nach Stadtoldendorf verzogen.

Im östlichen Teile des Odfeldes lagen die Wüstungen Cogrove (Kuhgrube) und Buttestorp. Cogrove lag südlich der Scheelenhufe etwa an der Stelle, wo die Heerstraße von Eschershausen nach Überwindung der starken Steigung auf das Odfeld tritt. Sein Name hat sich in dem Flurnamen „die Kuhgrube“ bis zur Gegenwart in Eschershausen erhalten. Buttestorp lag nordöstlich des Buttes- oder Bützeberges nahe oder schon auf der Eschershäuser Grenze, in der Nähe der zu Holenberg gehörenden Bruchwiesen. In der Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibung von Eschershausen vom Jahre 1760 werden „Wiesen im Bützdorfe“ als Flurname genannt, ein Beweis, dass ein Teil der Feldmark von Buttestorp mit Eschershausen vereinigt wurde. Buttestorp und Cogrove gehörten ebenfalls zur Ausstattung des Klosters seitens des Gründers.

In Holenberg findet man noch allgemein die Ansicht vertreten, an der „Weimelser Bieke“ habe das im Dreißigjährigen Kriege zerstörte Dorf „Wiemelßen“ gelegen. Diese Behauptung konnte aber in dem mir zur Kenntnis gelangten Schrifttum keine Bestätigung finden. Es ist auch nicht wahrscheinlich, dass in dem Raum des Odfeldes ausser den vier urkundlich bestätigten Dörfern Odenrode, Kathagen, Buttestorp und Cogrove noch ein weiterer Ort vorhanden gewesen wäre. Vermutlich liegt hier eine Verwechslung mit Odenrode oder Buttestorp vor. Unklar bleibt dann aber die Herkunft des Namens „Weimelser Bieke“.

Zu den obengenannten acht Wüstungen in der Nähe Holenbergs müssen auch noch Bune und Dune oder Düne gerechnet werden. Bune, wahrscheinlich das alte Bunikanroth, lag an der Grenze der Diözese Hildesheim im Winkel des von Moller– und Forstbach gebildeten Raumes „In der Kluis“. Es wurde 1200 mit dem nach Holenberg ziehenden Baukampe und der östlich angrenzenden Feldmark gegen Bruchhof vertauscht und so der Klosterplan Amelungsborn–Negenborn vom Kloster erworben. Auf der Flurkarte von Amelungsborn vom Jahre 1756 ist noch der rechteckige von West nach Ost gerichtete Grundriss der Buner Kapelle eingezeichnet. Reste davon waren noch 1800 an der Heerstraße nach Amelungsborn zu sehen.

Der diese Ortslage bezeichnende Flurname „Däi Klius“ konnte abgeleitet werden von jener Kapelle, in der lange Zeit ein Einsiedler, Klausner, hauste.

Das Dorf Dune oder Düne lag südwestlich von Negenborn unter dem Everstein und war den Eversteinern dingpflichtig. Neben Kathagen gehört es zu den ältesten Siedlungen. Es bildete schon 836 einen Teilbesitz des Klosters Corvey. 1231 war es Pfarrdorf der Kirche Höxter. 1350 war es noch bewohnt. 1395 wurde ein Kreuz „bowen de Dune“ genannt. 1493 ist es schon wüst. Doch war 1584 noch die gewölbte Kirche des längst verlassenen Dorfes auf einem Hügel, dem Kirchberg, vorhanden. Ihre Reste sind erst 1819 verschwunden. An die Wüstung Dune erinnert noch die westlich von Negenborn gelegene Duner Mühle, „dai Diunemühlen“, die schon 1251 durch Amelungsborn vom Grafen Konrad von Everstein käuflich erworben wurde. Sie war die beste der vier Klostermühlen. Ein gekrönter Schild zwischen Palmwedeln mit C und der Zahl 1748 zeigt an, dass die noch jetzt als Privatbesitz fortbestehende Mühle als Massivbau unter Herzog Karl I. neu aufgeführt worden ist.

Zwischen Negenborn-Holzberg und Deensen-Sundern liegt eine weite Feldmark. In ihrer Mitte stand früher eine weithin sichtbare Linde, das Wahrzeichen jener Gegend. Hier war der Dorfplatz des längst untergegangenen Dorfes Oestern. Seine Flur umfasste 1756 noch über 700 Morgen. Amelungsborn sowie die Herren von Campe zu Deensen und Stadtoldendorf erwarben hier schon früh bedeutenden Grundbesitz. Oestern soll schon vor 1400 in Fehden der Homburger mit den Herren von Lüthorst wüst geworden sein. 1790 war in der Flur noch ein Steinhaufen zu sehen, der angeblich von der zerstörten Kirche herrührte. Die Flur von Oestern wurde unter Einwohnern von Deensen, Negenborn, Arholzen und Stadtoldendorf aufgeteilt, ein Beweis, dass die Oesterner sich seinerzeit in den umliegenden Ortschaften angesiedelt haben werden.

In dem gleichen Raum nach Südosten vor dem Holzberg an der Straße Stadtoldendorf–Braak, lag Holtensen, das dem Holtenser Berge, im Volksmund Holzberg genannt, den Namen gegeben hat. Wie sein Grenzort Oestern wurde es in der gleichen Fehde wüst. 1826 bestand es nicht mehr. Ein unter dem Ackerboden in neuerer Zeit aufgefundener zugedeckter Brunnen östlich der Straße wird die Dorfstelle bezeichnet haben. Die Flur von Holtensen wurde mit Stadtoldendorf vereinigt.

17. Die Holenberger Vereine

Männer-Gesang-Verein (MGV) Holenberg

Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahre 1871 war es allen Deutschen erlaubt, sich zu Gemeinschaften (Vereinen) zusammenzuschließen.

So bildeten sich bald danach in vielen Orten unserer Heimat Gesangvereine, die in der Jetztzeit ihr 100-jähriges Bestehen feiern können. In Holenberg wurde im Jahre 1890 der Männer-Gesang-Verein ins Leben gerufen. Leider sind sämtliche Unterlagen des Vereins vor und während des Zweiten Weltkrieges abhandengekommen, so dass keine Angaben über das Vereinsleben gemacht werden können. Auch die alte Vereinsfahne existiert nicht mehr.

Chorleiter bis 1927 war Kantor Heidecke und von 1927 bis 1933 Lehrer Lampe. Die Singabende fanden in einem Klassenraum der Schule statt.

1934 wurde der Verein aufgelöst.

Am 30. Januar 1949 kamen 16 Bürger im Gasthaus Wagner zusammen und erweckten den 1934 aufgelösten Verein unter dem Namen „MGV Holenberg von 1890“ zu neuem Leben. Zum 1. Vorsitzenden wurde Otto Frenz gewählt und als Chorleiter konnte der Musiker Friedrich Paulmann aus Stadtoldendorf gewonnen werden. Von ihm übernahm 1957 Herbert Müller aus Holenberg das Amt. Nach 26-jähriger Amtszeit als erster Vorsitzender gab Otto Frenz seine verdienstvolle Tätigkeit auf und Karl Biel wurde am 28. Dezember 1974 zu seinem Nachfolger gewählt.

Durch einen glücklichen Umstand gelang es dem Verein schon bald nach der Neugründung im Jahre 1951 in Hannover eine Vereinsfahne zu erwerben. Der Kaufpreis hierfür wurde von den Mitgliedern durch Spenden aufgebracht.

In den Nachfolgejahren verringerte sich die Zahl der Sänger durch das Ableben mehrerer aktiver Mitglieder so stark, dass der Bestand des Chores gefährdet war.

Das änderte sich erst, als die Söhne von mehreren aktiven Mitgliedern in den Verein eintraten. Doch das war leider nur eine Übergangslösung, denn eine Reihe von jugendlichen Sängern verließen nach einigen Jahren der Vereinszugehörigkeit aus verschiedenen Gründen (Bundeswehr, Beruf, Fortzug und so weiter) Holenberg, so dass es erneut schwierig wurde, erfolgreiche Singabende durchzuführen.

Im Oktober 1973 fasste daher der Verein den Beschluss, gemeinsam mit dem MGV Golmbach zu singen, da so auch das verwaiste Amt des Chorleiters des MGV Golmbach von Herbert Müller mit versehen werden konnte. Es zeigte sich aber bald, dass die Fahrten zu den Singabenden manche Probleme mit sich brachten, und so dauerte der Zusammenschluss nur vier Jahre. Nun entschloss sich der Verein, den Männer-Gesang-Verein in einen gemischten Chor umzuwandeln. So entstand am 11. Januar 1978 unter Leitung des ersten Vorsitzenden Karl Biel und des Chorleiters Herbert Müller der „Gemischte Chor Voglerklang“. Zurzeit gehören dem Verein 36 aktive Sängerinnen und Sänger an, so dass der Bestand des Chores gesichert ist und das kulturelle Leben in Holenberg neuen Auftrieb erhielt.

Der Chor beteiligt sich, wie seinerzeit der MGV Holenberg von 1890, am Maisingen der „Sängergruppe Forstbachtal“, an Kirchenkonzerten in der Klosterkirche zu Amelungsborn, an Konzerten auf Bezirksebene und an vielen dörflichen Veranstaltungen. Ferner bringt er auf ausdrücklichem Wunsch eines jeden Aktiven, Passiven oder Nichtmitgliedes aus Anlass einer grünen, silbernen oder goldenen Hochzeit und bei Geburtstagen mit einer Null am Ende vom fünfzigsten Lebensjahr aufwärts ein sogenanntes „Ständchen“ dar.

Mitglieder des Vorstandes des MGV Holenberg:
1. Vorsitzender:30.01.1949–28.12.1974Otto Frenz
28.02.1974–10.01.1978Karl Biel
2. Vorsitzender:30.01.1949–04.02.1956Robert Ritterbusch
05.03.1956–28.12.1963Hermann Sander
29.02.1963–28.12.1974Karl Biel
29.01.1974–10.01.1978Fritz Frohme

Mitglieder des Vorstandes des Gemischten Chores „Voglerklang“: Karl Biel (1. Vorsitzender), Fritz Frohme (2. Vorsitzender), Christine Presuhn (3. Vorsitzende), Gerhard Jakob (Kassenwart), Anneliese Schmidt (Schriftführerin).

Turn- und Sportverein (TSV) Holenberg

Im Jahre 1912 wurde ein Turnverein unter dem Namen „Arbeiter-Turnverein Vorwärts Holenberg“ gegründet und folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt: Fritz Haasper (erster Vorsitzender), August Jünke (Kassenführer), Otto Schomburg (Schriftführer). Der junge Verein entwickelte sich recht gut. Es wurden die für den Übungsbetrieb auf dem Saale der Gastwirtschaft Wagner benötigten Geräte angeschafft und gute turnerische Leistungen erzielt. Während des Ersten Weltkrieges ruhte das Vereinsleben, denn durch die Einberufung der Mitglieder zum Militärdienst war es nicht mehr möglich, geregelte Übungsabende abzuhalten.

Nach dem Ende des Krieges wurde der Turnbetrieb bald wieder aufgenommen und 1924 fasste der Verein den Entschluss, eine Fahne anzuschaffen. Die Fahnenweihe fand während eines Zeltfestes am 1. Juni 1924 statt. Die Anschaffung war nur möglich gewesen, weil die Mitglieder bereit waren, durch erhöhte Vereinsbeiträge und Sonderzahlungen die erforderlichen Geldmittel aufzubringen. Der Verein richtete unter der Stabführung von August Schmidt einen Spielmannszug (Trommeln und Pfeifen) ein, der bei vielen Sommerfesten der Vereine mitwirkte. Seit dem Jahre 1925 wurde der Turnverein von folgendem Vorstand geleitet: Wilhelm Sünnemann (erster Vorsitzender), Heinrich Garbe (Kassenführer), August Jünke (Schriftführer).

Im Dritten Reich wurde der Arbeiter-Turnverein aufgelöst und im Jahre 1946 gründete man einen neuen Verein unter dem Namen „Turn- und Sportverein Holenberg“. Diese Namensänderung sagt schon aus, dass man künftig nicht nur das Geräteturnen, sondern auch andere Sportarten betreiben wollte.

So wurden bald nach der Neugründung eine Fußballabteilung, 1965 eine Gymnastikabteilung und 1971 eine Tischtennisabteilung ins Leben gerufen. Das sportliche Leben, besonders der Fußballer, litt in den ersten Nachkriegsjahren sehr darunter, dass es in Holenberg keinen Sportplatz gab. 1949 konnte die Gemeinde von dem Vereinswirt August Kürig im Negenborner Felde ein Ackerstück pachten, das in Eigenarbeit zu einem Sportplatz hergerichtet und am 23. November 1949 eingeweiht werden konnte. Das Training wurde nun verstärkt betrieben und die Fußballmannschaft errang manche Erfolge und auch zahlreiche Pokale.

In der laufenden Serie des Jahres 1979 belegt die erste Herrenmannschaft einen sehr guten Tabellenplatz in der ersten Kreisklasse, und die Jugend konnte die Herbstmeisterschaft erringen.

Der Verein hofft, dass der Plan der Gemeinde, im Jahre 1980 das käuflich erworbene Gelände „Im Winkel“ zu einem neuen Sportplatz auszubauen, verwirklicht wird.

Mitglieder des Vorstandes seit der Neugründung:

Verkehrsverein Holenberg

Auf Einladung der Gemeindeverwaltung kamen am 25. Juli 1957 eine Anzahl Einwohner, die am Fremdenverkehr interessiert waren, im Gasthaus Kürig zusammen. Nach einem Vortrag von Herrn Koch, dem Leiter der Abteilung Fremdenverkehr beim Landkreis Holzminden, wurde der Verkehrsverein gegründet, dem an diesem Abend 21 Einwohner beitraten.

Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht erfolgte am 1. März 1958. Der Verein stellte sich bei seiner Gründung folgende Aufgaben: Verschönerung des Ortsbildes, Bezeichnung der Wanderwege, Aufstellen von Ruhebänken, Verbesserung der Busverbindungen von und nach Holenberg und Werbemaßnahmen. Die Mitglieder wurden zu Instandsetzungsarbeiten an den Häusern, zur Errichtung moderner Fremdenzimmer und Toiletten sowie zur Pflege der Vorgärten angeregt.

Durch Vermittlung des Herrn Magnus vom Landesverkehrsverband Weserbergland-Mittelweser kam es im Februar 1958 zum Abschluss eines Vertrages mit dem Verkehrsbüro „Bayernexpress“, das im vierzehntägigen Wechsel je vierzig Pauschalurlauber von Berlin direkt mit Bussen nach Holenberg brachte. Die ersten Gäste trafen am 28. April 1958 in Holenberg ein. In dieser ersten Saison konnte man bereits 7 258 Übernachtungen verzeichnen. Anfangs standen 39 Betten zur Verfügung, im Verlauf der Saison wurden es 53.

Die Erfolge ermutigten die Mitglieder des Vereins mit ihrem sehr aktiven Vorstand, in den folgenden Jahren den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, Holenberg schöner zu gestalten und die Einrichtungen für den Gast zu verbessern und zu vermehren. Man unterstützte die Bestrebungen des Vereins „Freunde des Voglers“, auf dem Ebersnacken einen neuen Aussichtsturm zu errichten, der am 3. April 1960 unter starker Teilnahme des Verkehrsvereins Holenberg eingeweiht werden konnte.

In Eigenarbeit und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde- und Forstverwaltung entstanden der Grillplatz, der Waldspielplatz und die Wassertretanlage. Der Verein sorgt durch Bus- und Dampferfahrten, durch Grillfeste oder Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus dafür, dass den Gästen auch Abwechslung während ihres Urlaubs geboten wird. Durch Herausgabe und Versand von Werbeprospekten ist der Verkehrsverein bestrebt, den staatlich anerkannten Erholungsort noch bekannter zu machen. Auch der alte Brauch, Osterfeuer abzubrennen, wurde durch den Verkehrsverein in Holenberg wieder neu belebt.

Mitglieder des Vorstandes des Verkehrsvereins

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsgruppe Holenberg

Die Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes wurde in Holenberg am 20. Februar 1967 gegründet. Ihr gehören zurzeit 32 Mitglieder an. Die Vereinigung sieht ihren Aufgabenbereich in der Durchführung von Erste-Hilfe-Aktionen, Blutspendeaktionen und Sammlungen für soziale Zwecke.

Den Vorsitz hatten inne:

Voglerschützen Holenberg

Die Voglerschützen sind der jüngste Verein Holenbergs. Er wurde am 19. März 1966 im Gasthaus Gabriel gegründet und wählte sich folgenden Vorstand:

E. A. Haasper (erster Vorsitzender), W. Meier (zweiter Vorsitzender), K. Sander (Schießwart), W. Jäger (Kassenwart), H. Weirauch (Schriftführer). Der junge Verein, dem auch Frauen angehören, blühte schnell auf und konnte schon 1968 sein erstes Zeltfest in Holenberg durchführen. Der Schießbetrieb litt sehr darunter, dass zur Ausübung dieses Sports auswärtige Schießstände aufgesucht werden mussten. So war es der verständliche Wunsch aller Schützen, möglichst bald zu einer eigenen Schießanlage mit einem Schützenheim zu gelangen. Bereits im Jahre 1969 wurde auf dem Distelkamp mit dem Bau der Anlagen begonnen und in drei Jahren in Eigenleistung erstellt. Im Jahre 1972 war der Bau vollendet und das Königsschießen konnte im August bereits dort durchgeführt werden. Am 27. Juli 1976 erfolgte die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Holzminden.

Holenberg, Schießstand der Voglerschützen
Schießstand der Voglerschützen

Mitglieder des Vorstandes

1. Vorsitzender:

2. Vorsitzender:

Schriftführer:

Kassenwart:

Schießwart:

Schützenkönige:

Dorfkönige:

18. Die Gemeindeverwaltung Holenbergs

Bis 1817 lag die Dorfverwaltung in der Hand eines jährlich neu gewählten Bauermeisters, der von einem vereidigten Achtsmann unterstützt wurde. Nachdem aber das ursprünglich reine Bauerndorf durch Zugang von Handwerkern und Arbeitern eine beruflich gemischte Bevölkerung erhielt, bekam die dadurch entstandene Gemeinde einen Gemeindevorsteher, der von allen Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt wurde. Dieses Amt hatten inne:

1945 wurde in den Gemeinden für die reine Verwaltungsarbeit das Amt eines Gemeindedirektors geschaffen. Es hatte in Holenberg inne:

Neben dem Gemeindedirektor wurde 1945 nach englischem Vorbild in Niedersachsen das Amt des politischen Bürgermeisters geschaffen. Der Bürgermeister wird aus der Mitte des Gemeinderates gewählt, er ist Ratsvorsitzender und leitet die Verhandlungen des Rats. Dieses Amt hatten inne:

Ab der Legislaturperiode 1956 wird das Amt des Ratsvorsitzenden (Bürgermeister) mit dem des Gemeindedirektors in Personalunion verbunden. Vom jeweiligen Rat wurden zum Gemeindedirektor und Bürgermeister gewählt:

III. Anhang

1. Münzen, Maße und Gewichte

Bei den nachstehenden Angaben darf nicht übersehen werden, dass diese Werte zeitlich und landschaftlich Schwankungen unterworfen waren. Die Angaben sind aber trotzdem gute Anhaltspunkte für das Umrechnen in unsere heutigen Münzen, Maße und Gewichte.

2. Zahl der Einwohner Holenbergs

1615etwa 200
1756320
1793357
1884540
1905583
1934484
1939434
1950793
1961573
1970534
1978480
1979486
1980486

3. Holenberger Familiennamen

17. Jahrhundert

Ahlswede
Baumüller
Böcker
Bösen
Fehlig
Garren
Georgy
Gläsener
Größen
Hanewinkel
Hartmann
Heinemann
Henken
Hentzen
Hentzig
Hölscher
Jünken
Keese
Klie
Klöring
Küster
Lahtuht
Metge
Meyer
Moltion
Müller
Müllers
Paul
Ritterbusch
Sambsen
Sanders
Schaper
Schlieker
Schünemann
Schürtzeberg
Schwietzer
Specht
Stapel
Steinbrinck
Strote
Tacken
Wiechmann
Wüstefeld

18. Jahrhundert

Ahlbrecht
Arsten
Bartels
Bock
Böcker
Brand
Eilers
Frohme
Garbe
Garve
Göpfert
Görges
Görries
Grimme
Grone
Hasper
Hencke
Käse
Kick
Klenke
Krop
Küster
Loges
Loth
Meyer
Möller
Mönkemeyer
Mull
Presuhn
Quante
Reinecke
Ritter
Ritterbusch
Rose
Sander
Schaper
Schirmer
Schmidt
Schürtzeberg
Severin
Sörges
Sörries
Stapel
Steinbrink
Strote
Tacke
Verwohl
Wangenheim
Zimmermann

19. Jahrhundert

Albrecht
Arste
Bartels
Biel
Bödecker
Böker
Bonhage
Börries
Brandt
Bruns
Dörpmund
Dörries
Eilers
Fischer
Frohme
Frost
Garbe
Göhmann
Hasper
Henze
Hundertmark
Jünke
Karsten
Käse
Kürig
Küster
Lange
Linnemann
Meyer
Morig
Müller
Presuhn
Ritterbusch
Rose
Sander
Schinkel
Schmidt
Schulze
Schürtzeberg
Sporleder
Stapel
Stille
Störmer
Sünnemann
Tappe
Teiwes
Twele
Verwohl
von der Heyde
Voß
Wagner
Warnecke
Wildhage
Wreil
Zörries

20. Jahrhundert

Adam
Albrecht
Allmannsberger
Amecke
Arste
Biel
Böker
Bönig
Borchers
Börries
Brandt
Brennecke
Brune
Bruns
Büttner
Cichos
Dittrich
Domke
Dörfel
Dörges
Dörpmund
Dörries
Drescher
Dürkob
Dutschmann
Eilers
Engels
Flothmeyer
Freche
Frohme
Fuchs
Gabriel
Gade
Garbe
Goduscheit
Göhmann
Greve
Gudelach
Harre
Hartmann
Hauburg
Hauptvogel
Heinemeier
Heller
Henke
Henninger
Henze
Hermann
Hocever
Homeyer
Hoppner
Huchthausen
Hundertmark
Jäger
Jakob
Jung
Jünke
Käse
Keifel
Kiehne
Kittler
Klauke
Kloss
Kluin
Kolle
Krause
Kreikenbohm
Kreil
Küchemann
Kunze
Kürig
Küster
Landgraf
Lange
Lecomte
Leihsa
Liebig
Lönnecker
Loth
Mädel
Markert
Marten
Meyer
Möller
Müller
Muschkowski
Nitsche
Oppermann
Pantoja
Papenberg
Pietsch
Presuhn
Räker
Ratay
Reese
Reimann
Ritterbusch
Rose
Rothe
Runge
Sakowski
Salmon
Schinkel
Schlosser
Schmidt
Schneider
Schomburg
Schönherr
Schrader
Schriever
Schuhmacher
Schulze
Schünemann
Schürzeberg
Schüßler
Schwannecke
Schwarzer
Sebralla
Sieck
Sporleder
Stapel
Stille
Störmer
Streicher
Strote
Suchy
Sünnemann
Timpe
Twele
Tyrchan
Verwohl
Verwohlt
Vogel
Voigt
von der Heyde
Wagner
Wahl
Walle
Weinfurtner
Weirauch
Weiß
Wohne
Wolf
Zapp
Zeh
Zierenberg
Zillmann

4. Anmerkungen

[Kleine Ziffern im Text]

  1. Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim, Band 1, Leipzig 1896, Seiten 30–31
  2. Georg Schnath, Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, Göttingen, 1922, Seite 6
  3. Karl Strote, Chronik von Holenberg (Handschrift) 1955, Seite 5
  4. Ernst Eggeling, Chronik von Stadtoldendorf, der Homburg und dem Kloster Amelungsborn, Stadtoldendorf 1936, Seite 14
  5. Zeitungsserie des Täglichen Anzeigers Holzminden „So sah Curt Sauermilch vor 40 Jahren unsere Heimat“ vom 14.7.1979
  6. Bernhard Engelke, Die Grenzen und Gaue der älteren Diözese Hildesheim, in: Hannoversche Geschichtsblätter, Neue Folge, Band 3, 1934/1935, Seiten 1–23
  7. Hermann Kleinau, Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig, Band 1, Hildesheim 1967, Seiten 295–296
  8. Die Quellen der Geschichte Westfalens, Band 1, Münster 1847, Seite 202
  9. Wie Anmerkung 8, Seite 89
  10. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Alt 10 XIV 142
  11. Wilhelm Rauls, Stadtoldendorf unter der Homburg und das Kloster Amelungsborn, 1974, Seiten 48–56
  12. Wie Anmerkung 11, Seite 53
  13. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 41 Alt Fbl., Nr. 2
  14. Karl Kayser, Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542–1544, Göttingen 1896, Seiten 45–48
  15. Mahrenholz, Abtliste IV, in Jahrbuch L. Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, 66. Band, 1968, Seite 150
  16. Wie Anmerkung 11, Seite 91
  17. Wie Anmerkung 4, Seite 87
  18. Wie Anmerkung 4, Seite 150
  19. Wie Anmerkung 5
  20. F. Tenner, Alte Glashütten im Vogler und Hils, Coburg 1928, Seite 850
  21. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 4 Alt, 10 XIV 142
  22. Otto Bloss, Die älteren Glashütten in Südniedersachsen, Hildesheim 1977, Seite 124
  23. Wie Anmerkung 22, Seite 132
  24. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 2 B Alt 11, Amelungsborn 11
  25. Wie Anmerkung 20
  26. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, Alt 689
  27. Wie Anmerkung 22, Seite 137
  28. E. Tacke, Bilder aus der Geschichte Grünenplans und der Glasindustrie im Hils, 1949, Seite 20
  29. Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 11 Alt, Amelungsborn 19
  30. Wie Anmerkung 22, Seite 132
  31. Wie Anmerkung 22, Seite 132
  32. Wie Anmerkung 22, Seite 122–138
  33. Wie Anmerkung 22, Seite 43

5. Literaturverzeichnis

Bloss, OttoDie älteren Glashütten in Südniedersachsen, Hildesheim 1976.
Eggeling, ErnstChronik von Stadtoldendorf, der Homburg und dem Kloster Amelungsborn, Stadtoldendorf 1936.
Engel, HelmutDas Zisterzienserkloster Amelungsborn, Heft 199 der Reihe „Große Baudenkmäler“, München 1966.
Engelke, BernhardDie Grenzen und Gaue der älteren Diözese Hildesheim, in: Hannoversche Geschichtsblätter, Band 3, 1934/1935.
Kayser, KarlDie reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542–1544, Göttingen 1896.
Kleinau, HermannGeschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig, Hildesheim 1967.
LeuckfeldChronologia Abbatum Amelunxbornesium, Quedlinburg 1710.
MahrenholzAbtliste IV, im Jahrbuch 1. Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, 66. Band, 1968.
Rauls, WilhelmStadtoldendorf unter der Homburg und das Kloster Amelungsborn, Stadtoldendorf 1974.
RustenbachGeschichte des Kloster Amelungsborn. Im Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig 1909.
Schnath, GeorgDie Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, Göttingen 1922. Vom Wesen und Wirken der Zisterzienser in Niedersachsen im 12. Jahrhundert. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 35, 1963.
Steinacker, KarlDie Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Holzminden, Wolfenbüttel 1907.
Tacke, EberhardDer Landkreis Holzminden, Bremen 1951. Bilder aus der Geschichte Grünenplans und der Glasindustrie im Hils, (Festschrift) 1949.
Tenner, FriedrichAlte Glashütten im Vogler und Hils, Coburg 1928.

Fotos (Urheber)

Friedrich Dörnemann, Jürgen Nietsche, Friedrich Schreiber.

Luftbildaufnahme von Holenberg freigegeben durch Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Abteilung Landvermessung, Hannover, unter Nr. 45/74/1079.

Luftbildaufnahme der Klosterkirche Amelungsborn freigegeben vom Niedersächsischen Minister für Wirtschaft unter Nr. 13/72.

Wanderwegkarte

Wanderkarte für den Vogler bei Holenberg

Holenberg
Vogler

Karte 1∶25 000.

S = Weinberg-Rundweg
circa 2,3 km = 1,0 Stunde Wanderzeit
S = Schmetterling = Zeichen.
P = Himbeerbrink-Rundweg
circa 2,5 km = 1,0 Stunde Wanderzeit
P = Pilz = Zeichen.
R = Holenberger Hölle–Baxberg–Teibock
circa 6,0 km = 3,0 Stunden Wanderzeit
K = Keiler = Zeichen.
E = Bützeberg-Rundweg
circa 2,5 km = 1,5 Stunden Wanderzeit
E = Eule = Zeichen.
K = Ebersnacken
circa 8,0 km = 3,5 Stunden Wanderzeit.


Notizen zur Digitalisierung des Originals

Herbert Stapels Werk beruht auf zum Teil auf Unterlagen des Lehrers Karl Strote (1866–1958).

Das Buch im Format A5 ist in dunkelgrünes Ganzleinen gebunden, hat einen weißen Papierumschlag und enthält 216 Seiten zuzüglich 20 Seiten mit Schwarzweißfotos.

In der modernisierten Version sind Schreib- und Satzfehler korrigiert, Abkürzungen ausgeschrieben, die Schreibweisen und Zeichensetzung, außer in historischen Zitaten, an die aktuelle Rechtschreibung angepasst und einige stilistische und andere vorsichtige Änderungen vorgenommen (beispielsweise Zahlwörter statt Ziffernschreibweise), um die Konsistenz und Lesbarkeit zu verbessern. Schriftauszeichnungen und Absätze wurden vom Original übernommen. In der Internetversion des Digitalisats sind die Endnoten des Originals im Kapitel Anmerkungen aufgeführt, es fehlen allerdings die Verweise im Text, da auch HTML 5 noch keine vernünftige Endnoten-Formatierung zur Verfügung stellt.

Die Digitalisierung des Textes und der Bilder stammt von Martin Lucé, Eschershausen, aus dem Jahr 2020. Als Vorlage diente eine Originalausgabe aus Familienbesitz.

Bearbeitungsstand: Die Bildpositionen sind noch zu überprüfen. Ein PDF-Dokument wird noch zur Verfügung gestellt.

Christian Kaese
Eschershausen 2020