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Chronik von Stadt­olden­dorf

Ernst Eggeling
Stadtoldendorf 1936

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In den Abschnitten II und V fehlen noch Korrekturen, Auszeichnungen und Absätze.

Diese Seite enthält eine Digitalisierung der zweiten und ergänzten Auflage des Buches „Chronik von Stadtoldendorf, der Homburg und Kloster Amelungsborn“ von Ernst Eggeling, Hauptpastor zu Stadtoldendorf. Druck und Verlag: August Lönneker, Stadtoldendorf, 1936. Die erste Auflage erschien 1921.

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Für weitere Informationen zum Original und zum Digitalisat siehe Kapitel „Notizen zur Digitalisierung des Originals“. Grundlage ist eine Digitalisierung von 2020 durch Martin Lucé, Eschershausen, welche auf einer Originalausgabe beruht.

Bearbeitung durch Christian Kaese, Eschershausen 2021.





Titel

Gesamtansicht von Stadtoldendorf 1652.
Gesamtansicht von Stadtoldendorf 1652 (nach Merian).


Chronik von Stadtoldendorf
der Homburg und Kloster Amelungsborn


von

Ernst Eggeling
Pastor primarius im Ruhestand zu Stadtoldendorf


Mit 15 Abbildungen.

Zweite Auflage, ergänzt bis 1936.


Stadtoldendorf 1936.
Druck und Verlag: August Lönneker, Stadtoldendorf.



Siegel von Stadt und Rat Stadtoldendorf 1756
Rats- und Stadt-Siegel 1756.

Einleitung

Vorwort zur ersten Auflage.

Die Ausarbeitung und Herausgabe nachfolgender Darstellung der Geschichte von Stadtoldendorfs und seiner Umgebung ist mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft gewesen. Sie wurde angeregt durch eine Bemerkung meines früheren Lehrers, des verdienstvollen Forschers der braunschweigischen Vergangenheit, Gymnasialdirektor Dürre, der in einem kurzen Vortrag über die Vergangenheit Stadtoldendorfs auf die lohnende Aufgabe hinwies, eine vollständige Geschichte der Stadt aufzustellen. Zusammenhängende Vorarbeiten waren nur wenig vorhanden, meist versteckte Einzelschriften in geschichtlichen Zeitschriften, die nur vorübergehend auf Stadtoldendorf Bezug nahmen; das hiesige Pfarrarchiv bot geringe Ausbeute, da es im Siebenjährigen Kriege von französischer Einquartierung verwüstet wurde, in der städtischen Registratur fanden sich als Rest der alten Ratsurkunden eigentlich nur die Klenkeschen Lehnsbriefe, im Amtsgericht nur das Erbregister von Wickensen. Dagegen erwiesen sich die alten Gildeakten, welche durch vielerlei Nachfragen nach und nach ans Licht gezogen wurden, als gute Quelle, auch die verschiedenen Corpora bonorum der umliegenden Pfarren gaben einige Notizen; vor allem aber lieferten vorzüglichen Stoff die Konsistorialakten, die durch die Güte des Herrn Konsistorial-Präsidenten Sievers mir zur Verfügung gestellt wurden. Durch die Verkehrsnot des Krieges war es nicht möglich, die Archive von Wolfenbüttel und Braunschweig nach fernerem Stoff zu durchforschen. Ich hoffe aber, dass es mir gelungen ist, wenigstens den Rahmen für einen weiteren Ausbau der Geschichte der Stadt zu schaffen, denn derartige chronikalische Arbeiten werden ja eigentlich nie ganz fertig, weil sich hier und da immer noch neue Quellen erschließen. Zu dem Aufspüren dieser Quellen kamen noch ein umfangreicher Briefwechsel und viele Wege hinzu, um auch von den Alteingesessenen Auskünfte zu erlangen. Viel Arbeit steckt in den Listen der Geistlichen, Lehrer-, Bürgermeister usw. und der Namen der Bürger, zusammengestellt aus den vielen Bänden der Kirchenregister, Gildeakten usw. Noch weit schwieriger aber gestaltete sich die Drucklegung der Arbeit, der sich die stetigen Preissteigerungen in erschreckender Weise in den Weg stellten. Ganz besonderen Dank sei daher den Herren ausgesprochen, die durch Darreichung von Garantien die Drucklegung ermöglicht haben, insbesondere Herrn Bürgermeister Dr. Hinkel, der sich der Sache warm angenommen hat, und allen, die mir durch ihre schriftlichen und mündlichen Auskünfte in so entgegenkommenderweise Unterstützung gewährt haben. Möge die Chronik mit dazu beitragen, die Heimatliebe, die hier im Weserlande noch starke Wurzeln hat, zu fördern und zu kräftigen.

Stadtoldendorf, im Januar 1921.

Ernst Eggeling.

Vorwort zur zweiten Auflage.

Als die erste Auslage der Chronik innerhalb eines halben Jahres vergriffen war, kamen fortlaufend Anfragen nach dem Buch, selbst aus Amerika und Australien. Aber die Zeiten schwerster Unruhen und tiefster Not ließen an eine neue Herausgabe nicht denken. Erst als durch unsern Führer Hitler Deutschland aus Knechtschaft und Wehrlosigkeit errettet war, war es möglich geworden, dass der vielseitige Wunsch einer zweiten Auflage erfüllt werden konnte. Allen, die dabei durch Rat und Tat mitgeholfen haben, insbesondere Herrn Bürgermeister Sünnemann und Herrn Mittelschuldirektor Kuhlmann für die bereitwillige Unterstützung der Herausgabe, bin ich zu herzlichem Danke verpflichtet. Die 2. Auflage ist mit vielerlei Ergänzungen und auch mancherlei Berichtigungen bis zum Jahre 1935 fortgeführt. Heute, wo die Heimatkunde sich wieder der allgemeinen Anteilnahme erfreut, darf der Wunsch und die Hoffnung auch diesmal ausgesprochen werden, dass diese Geschichte der alten Homburgstadt und ihrer Umgebung an ihrem bescheidenen Teil mit beitragen möge, die rechte Liebe zur engeren Heimat, in der die Liebe zu dem großen, nunmehr fest geeinten Deutschen Vaterland wurzelt, zu fördern und zu festigen.

Stadtoldendorf, im Januar 1936.

Ernst Eggeling.

I.
Allgemeiner Teil der Geschichte Stadtoldendorfs.

1. Vorgeschichte.

Im Kranze seiner Berge liegt Stadtoldendorf, selbst einst eine mauerumgürtete Bergveste, bis vor wenigen Jahrzehnten noch weit jedem Weltverkehr entrückt, ehe der eiserne Schienenweg das Städtlein zu neuem Leben erweckte. Es ist niemals zu einem Markstein der Weltgeschichte geworden, es war keine Stätte blühender Kunst, noch der Sitz gelehrter Wissenschaft wie Helmstedt, noch ein Emporium des Großhandels wie die alten Hansastädte. Dennoch erweckt die Geschichte Stadtoldendorfs volles kulturgeschichtliches Interesse, weil hier drei große Kulturmächte zusammenstoßen: das adlige Rittertum der Homburger, die geistliche Macht des Klosters Amelungsborn und ein sich allmählich emporarbeitendes freies Bürgertum. Aber in den Trümmern der Edelherrenburg rauscht der Wind, Abt, Prior und Convent sind verschollen, aber die Stadt ist geblieben und gewachsen von Jahrhundert zu Jahrhundert. Wenn wir dem Werden und Wachsen der Stadt nachgehen, so steht aus den letztvergangenen Jahrhunderten uns reichlich Stoff zur Verfügung, aber schmäler und schmäler rieselt der Quell der Überlieferung, je tiefer wir in die Vergangenheit zurückgehen, bis sie sich in die Nebel der Sage verliert und schließlich nur noch als stumme Zeugen die Steine und Artefakten der Urzeit übrigbleiben, welche Spaten und Spitzhacke des Forschers ans Tageslicht fördern.

Sehen wir uns den natürlichen Boden an, der unsere Gärten, Felder und Wälder trägt, betrachten wir den an Berg- und Talhängen hervorbrechenden Fels, kurz fragen wir nach der erdgeschichtlichen Stellung unserer Heimat, so erfahren wir, dass wir gerade auf der Grenze zwischen Altertum und Mittelalter der Erdgeschichte stehen. Die am Fuße der Homburg anstehenden weißgrauen Gips- und Anhydritmassen gehören zur letzten Schicht des Altertums, dem Zechstein, der ein Rückstand einer großen, Nordeuropa umfassenden Meeresbucht ist. Über diesem Zechstein liegt, wie wir auf der Homburgkuppe sehen, der Buntsandstein, der aus rotem Verwitterungsschutt verschwundener Gebirge zusammengehäuft ist und ehemals eine gewaltige Sandwüste bildete. Diese wurde wiederum vom Muschelkalkmeere überdeckt, aus dessen Kalkschlamm die grauen Felskuppen unserer Berge (Kellberg, Holzberg und andere) entstanden sind. Als Rest der darauffolgenden Keuperzeit (jüngster Teil der Triaszeit: Buntsandstein Muschelkalk, Keuper) ist nur der Gipfel des Köterberges erhalten. Eine vom Schachtbau Thyssen bei Lenne ausgeführte, aber 1935 wegen Ergebnislosigkeit aufgegebene Bohrung auf Petroleum führte zunächst 438 m durch den unteren Buntsandstein, dann bis zu 1891,80 m durch den oberen Zechstein und blieb in der Tiefe von 1926,60 m im unteren Zechstein stecken. Die gewaltigen Ablagerungen der späteren Abschnitte der Erdgeschichte (Jura, Kreide, Tertiärzeit) waren zwar ursprünglich vorhanden, sind aber beim Aufstieg Mitteldeutschlands aus dem Meere der Verwitterung und Abspülung verfallen. Nur zwischen Lenne und Wangelnstedt und am Hange des Holzberges gibt es noch Sandmassen des Tertiärmeeres, die in damaligen Erdspalten versunken waren.

Aus dem Abschnitt der verschiedenen Eiszeiten ist im Gegensatz zum benachbarten Eschershausen, wo sich Saurierreste in Asphaltgruben fanden, bisher in und um Stadtoldendorf noch keine Spur zum Vorschein gekommen. Etwa aufgefundene nordische Gesteinstrümmer (zum Beispiel Granit) würden beweisen, dass der Eiszeitgletscher die Homburgkette noch überstiegen hat.

Mit dieser Zeit nähern wir uns dem ersten Auftreten der Menschheit in unserer Gegend, indessen sind aus dem ältesten Abschnitt, der sogenannten älteren Steinzeit, keinerlei Überbleibsel im Umkreis des Wesertales bisher gefunden worden.

Erst die „mittlere Steinzeit“ ist es, die uns Gegenstände aus Menschenhand hinterlassen hat. Kleine Stämme wandernder Jäger hausten auf den Hängen unserer Berge. Vor allem muss hier der Köterberg als Siedlungsstätte erwähnt werden. Aber auch im Gebiete von Stadtoldendorf hat sich eine kleine Siedelung dieser mittelsteinzeitlichen Menschen befunden, womit das erste Zeichen des Vorhandenseins von Menschen auf unserem Boden gegeben ist, ohne dass dadurch gesagt ist, dass seitdem eine ununterbrochene Siedelung bestanden hätte. Die Fundstelle liegt im Bereiche der Kellbergquelle, die offenbar den Anlass zur Niederlassung gegeben hat. Hier haben sich in geringer Menge genau die gleichen, für die mittlere Steinzeit (etwa 7000–3000 vor Christus) bezeichnenden Feuersteinspitzen wie auf dem Köterberg gefunden.

Die „Jüngere Steinzeit“ (etwa 3000–2000 vor Christus) hat vielfach Spuren hinterlassen in Gestalt schöner durchbohrter und geschliffener Steinbeile, wie sie bei Braak, Arholzen, Holenberg, Golmbach und Deensen gefunden sind. Ein bei Deensen von Schulkindern gefundenes sogenanntes „Schuhleistenbeil“ zeigt, dass in unserer Gegend auch der von Süden her aus der Donaugegend erfolgende Vorstoß der sogenannten Bandkeramiker wirksam in Erscheinung tritt. Ihm folgte von Norden her der überaus wichtige Einstrom der indogermanischen Volkswelle.

Den Übergang zur Bronzezeit (etwa 2000–800 vor Christus) bezeichnet ein bei Heinade ausgeackertes Bronzebeil. Im Übrigen ist der Befund bronzezeitlicher Reste, mit Ausnahme der Rothesteinhöhle bei Holzen, sehr gering. In dieser 57 m langen Spalte des Ith hat man 1883 Scherben von rohen Tongefäßen, die ohne Drehscheibe hergestellt waren, Knochen von Hirschen, Rehen, Wildkatzen und Menschen, in einer tieferen Schicht auch vom Lemming, der nur im hohen Norden Europas noch vorkommt, gefunden. Die Bronzen bestanden aus einer Randaxt, zwei Dolchen und einer Spirale, die der älteren Bronzeperiode angehören, außerdem fanden sich zwei glattgearbeitete Pfriemen aus Knochen (vergleiche Braunschweigisches Magazin 1896, S. 197f.). Die Ithhöhlenfunde sind zum Teil aufbewahrt im Römermuseum in Hildesheim (Tonlöffel, Feuersteinschaber, ‑messer, schnurverzierte Gefäßscherben, auch eine aus der Cheruskerzeit [Zeit Christi Geburt], beschnitzte Rehkrone, Knochenpfriemen, ‑pfeilspitze, ‑nadeln, ‑schaber, ‑perle, Schleuder-, Reibe-, Wetz-, Herd-, Mahlstein, Hirschhornfassung einer Steinaxt, Steinbeil. Ende der jüngeren Steinzeit, etwa 2000 vor Christus.). – Zweifellos würden sich bei einer aufmerksamen Durchmusterung der Lesesteine am Wege und durch Absuchen der Felder im Herbste und Vorfrühling noch manche Steingeräte, Flintmesser, Spinnwirtel, Reibsteine, Bronzegeräte und dergleichen finden. Bisher sind Spinnwirtel aus Linnenkamp, Holenberg und Negenborn bekannt. Einen sehr schön gearbeiteten Klingenschaber aus Feuerstein fand man bei Deensen. Insbesondere sind es die Linien der alten Völkerzugstraßen, an denen sich die Funde mehren.

Aus der Eisenzeit, die der Bronzezeit folgte, fehlt es an Funden. Doch erhalten wir Ersatz dafür durch die in der Umgegend noch vorhandenen Anlagen von Ringgraben und Fluchtburgen. Die eine Anlage findet sich auf dem Tenterling bei Golmbach, der auf den Karten als Hünenburg bezeichnet ist. Landesarchäologe Prof. Dr. Hofmeister hat 1934 und 1935 mit Hilfe des Reichsarbeitsdienstes in Stadtoldendorf und Holzminden systematische Nachgrabungen veranstaltet. Diese ergaben, dass sich um das Gelände ein Spitzgraben herumgezogen hat, mit zwei großen Toren, der einen großen Platz von 85 m Durchmesser umschloss mit einem aufgeschütteten Hügel. Dieser Platz wird als Thingplatz für die altgermanischen Versammlungen des Tilithigaues und der Hügel als Sitz des Führers angesehen. Eine daneben liegende zweite Anlage, die auf einem 12 m höheren Hügel liegt, soll der Kultplatz gewesen sein, wo der „Ewart“ wohnte. Aufgefundene Fundamente können als Sternwarte gedeutet werden. Die Lage des Platzes berechtigt zur Annahme, dass er auch zur Übermittlung von Nachrichten durch Flammenzeichen benutzt ist. Ein zweiter Fund durch Prof. Hofmeister in der westlichen Fläche des Burgberges bei Warbsen ist die Ausgrabung eines Steinhauses, 4 m : 3,90 m und 2,30 m unter der Oberkante, mit Stufen, Sitzbänken, Nischen und Kaminresten, also einer germanischen Fluchtburg. –

Aus all diesen mannigfaltigen Funden ergibt sich, dass unsere Gegend zu den frühbesiedelsten des Landes gehört. Denn die auf ‑heim (Allersheim = Ellersen), ‑stedt (Wangelnstedt), ‑hausen (Hißihausen, Holthusen usw.) endenden Ortsnamen, ebenso wie die auf ‑dorf (Stadtoldendorf, Oldendorpe) bezeugen (nach Edward Schröder) uralte Besiedelung aus der älteren merowingischen Periode (circa 481–615).

Von den ältesten geschichtlichen Bewohnern des Landes, den Kelten, finden sich hier keine Spuren, wie sie etwa die Lübbensteine bei Helmstedt aufweisen. Den Kelten folgten die Germanen, zu denen die Cherusker (cheru = Schwert; Schwertmänner) gehörten, welche an der Weser bis hin zur Saale saßen. Unterstämme der Cherusker sind die Angrivarier auf beiden Seiten der Weser von Minden bis Verden und die Chauken ebenfalls an beiden Weserufern nach der Nordsee zu. Aus den heutigen Zusammensetzungen der Ortsbezeichnungen mit Katt- (Kattenborn bei der Homburg, Kattenmeer, Kattenbrüche zwischen Stadtoldendorf und Wangelnstedt, Katthagen, auf dem Fürstenberg liegt, die Kattenstraße, welche über Negenborn, Amelungsborn bei Eschershausen in die alte Heerstraße einmündet, hat man auf das Auftreten der Katten schließen wollen, ohne einen geschichtlichen Beweis erbringen zu können, weshalb diese Benennungen entweder auf das bekannte mäusefangende Haustier, die Katze, welche auch zu den mythologischen Tieren gehört, zurückgeführt werden müssen, oder, was wahrscheinlicher ist, auf das Eigenschaftswort quat (= böse, schlecht), wie bei Quathagen, das auch Katthagen geschrieben wird.

Der Name der Cherusker bringt uns die Heldenkämpfe mit Rom in Erinnerung. Aus dieser Römerzeit stammen die mancherlei Bronze- und Münzenfunde in der Wesergegend. So wurden 32 römische Münzen im Kreise Gandersheim aus der Zeit von 80–90 nach Christus aufgefunden, 1835 ein römisches bronzenes Henkelgefäß bei Börry an der Straße von Lafferde nach Hameln mit verbrannten Knochen, dessen Rand Jäger, Eber, Löwe, Bär, Hirsch usw. zeigt, 1833 bei Nienburg an der Weser ein römischer bronzener Feldkessel, 1772 metallene Urnen bei Ülzen, 1774 bei Stolzenau an der Weser auf dem sogenannten Heidenkirchhof bronzene Gefäße mit Löwenfüßen neben germanischen Totenurnen (Wächter, Vaterländisches Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen 1840, S. 1 ff.). Andere Bronzefunde stammen aus der Gegend von Capua. Diese römischen Kunsterzeugnisse sind wohl kaum insgesamt Beutestücke aus den Römerkriegen, sondern vielmehr Zeugnisse des regen Handelsverkehrs zwischen Italien und dem hohen Norden, der bis zur Weser und Nordsee sich erstreckte. Der uralte Handelsweg, auf dem diese Bronzewaren nach dem hiesigen Norden kamen, ging von der Westschweiz nach der Aare, durch das Tal der Birs nach Basel, dann den Rhein entlang bis zum Main, von da durch die Wetterau in das Fuldatal und in das Gebiet der Weser.

Die einzelnen germanischen Stämme finden sich gegen Ende des zweiten Jahrhunderts vereinigt in dem großen Volksbunde der Sachsen (sax, das breite, kurze Kampfmesser), der sich über ganz Norddeutschland zwischen Rhein und Elbe erstreckte und bis über den Harz vordrang. Sie zerfallen in Westfalen, Engern (an den beiden Ufern der Weser von Minden bis Bremen) und Ostfalen (Unterelbe bis zur Leine). Bis in unsere Zeiten hinein haben sich ihre Götter und Sagengestalten in unserer Gegend bewahrt. Wenn auf dem heiligen Berge bei Heyen ein Schimmelreiter mit einem goldbetressten Hute herumspukt, so ist das kein anderer als Wodan, dessen Tier (das Götterross Sleipner), als springender Schimmel zum Wappentier Niedersachsens geworden ist und von dem an der Weser die nach außen gerichteten, sich kreuzenden Pferdeköpfe, die als Unheil abwehrendes Zeichen im niedersächsischen Bauernhause angebracht sind, noch jetzt stehen. Am Ith und auf dem Solling ist der Schimmelreiter zum wilden Jäger und zum Jäger Hakelberg geworden.

Wenn man jedoch versucht hat, das Odfeld bei Stadtoldendorf als campus Odini (Wodansfeld oder Hain des Odin), welcher bei Plinius, Annalen erwähnt wird, zu erklären, so ist diese Ableitung darum haltlos, weil Odfeld nur soviel als „ödes Feld“ bedeutet. Es wird erst 1556 als Ottfeld angeführt; in einer undatierten Eintragung in das Kloster-Totenbuch über die Schenkung des dortigen Ackers der Johanne von Alvelde an das Kloster, etwa im 14. Jahrhundert, wird es Oltveld genannt. Später im 16. und 17. Jahrhundert wird es abwechselnd Oidt-, Odt-, Oet- und Ostfeld geschrieben. Noch heute aber flammen auf den Bergen und Höhen um Stadtoldendorf die Osterfeuer, und Sagen von Zauberjungfrauen (Elfen), Zwergen und Riesen leben im Munde des Volkes. Im Kellberge, in Amelungsborn auf der Homburg und dem Ith, besonders aber auf der Hohleburg bei Stadtoldendorf gibt es Zwergenlöcher, deren Bewohner die ihnen freundlich Begegnenden reichlich beschenken, den Stolzen aber in den Tod bringen. Eines Tages, so wird erzählt, war die Weser, bis wohin die Gänge der Zwergenlöcher reichten, ganz rot. Das war der Zwerge Blut, die sich im Kampfe gegenseitig erschlagen hatten, so dass man seitdem keinen mehr gesehen hat. Von dem ungefügen Riesengeschlecht aber erzählt man sich, dass auf der Homburg und dem Eberstein je ein solcher Hüne gewohnt habe. Die hatten zusammen eine Axt, wollte der auf Eberstein Holz spalten, so rief er dem auf der Homburg zu, der ihm die Axt hinüberwarf, und ebenso machte es dann der Homburger. Auf der Hünenburg oder dem Hünenbrink wohnte ein anderer Riese. Wollte er sich waschen, so blieb er mit einem Fuße auf seiner Burg stehen, mit dem anderen trat er auf das eine Viertelstunde hinter Golmbach gelegene Eichholz und wusch sich dort im Bach. Mit seinem Arme konnte er über den Burgberg nach Lobach, nach Holenberg, Golmbach oder Negenborn hinübergreifen, wenn er sich die Leute herausholte und ihnen den Nacken zerbrach. Der Chronist von Amelungsborn, Leuckfeld, erzählt von dem zweiten Abt von Amelungsborn, Werner, dass diesem einmal im Jahre 1151 auf dem Rückwege von Bevern in der Nacht ein riesenhafter Geharnischter, auf einem Esel reitend, mit gezücktem Schwert entgegengetreten sei, aber der Esel habe ihm zugerufen: Werner, weil du mich allezeit gut gepflegt hast, so gehe hin in Frieden! Der Abt brauchte nämlich eine Eselsmilchkur und fütterte deshalb die Eselin mit weißem Semmelbrote. Hier vermischt sich schon die Riesensage mit dem biblischen Bileamsesel, so wie nachher aus Wodan der Teufel wird. Auf dem Holzberg herrscht die Waldfrau über die Geister der Lüfte, über Wald und Wild. Unter den Felsenklippen hausen die Zwerge mit ihren goldenen und silbernen Schätzen, unsichtbar dem Menschenauge, wenn sie ihre Nebelkappen und Nebelkleider tragen. In der Johannisnacht halten sie ihre Tänze bei der überirdischen Musik der Luftgeister. Sie schmieden Waffen, – Wieland, der kunstreiche Schmied der germanischen Heldensage, geht bei den Zwergen in die Lehre – aber sie können auch mit ihrem Blick Lähmung und Tod bringen (Glaube an den „bösen Blick“). Ein Ritter des Raubgrafen von Dassel, Dietrich († 1329), Cuno von Grube auf Dassenhausen, der Schrecken der Kaufleute der Umgegend von Einbeck, wollte den Zwergen ihre Schätze rauben, die Waldfrau aber verwandelte ihn durch die Alraunwurzel, die schon den Griechen bekannte Zauberpflanze Mandragora, in einen Wolf. Nur durch das Blut des Johanniskrauts kann er wieder erlöst werden. Das ist die Sage vom Klippenwolf des Holzberges.

Beide Burgen, Homburg und Eberstein haben auch ihre Jungfrauen-(Elfen)sagen. Auf der Homburg haust eine verzauberte, weiß gewandete Jungfrau, die nur dadurch erlöst werden kann, wenn einer aus dem zweiten Burgkeller einen Schatz herausholt, während im ersten Keller zwölf Männer mit langherabwallenden Bärten sitzen. Missglückt das Wagestück, so muss die Jungfrau wieder so lange harren, bis von einer Eiche eine Eichel fällt, die zum Baume heranwächst, aus dessen Holz eine Wiege gemacht wird. Wenn das Kind, das in diese Wiege gelegt wird, erwachsen ist, kann es den Versuch wieder machen, die Jungfrau mit ihren Schätzen zu erlösen. Die verzauberte Jungfrau Ilse, so berichtet eine andere Sage, steigt von der Homburg hinab mit zwei goldenen Eimern zum Kattenborn unter der Burg. Kann einer ihr die Eimer bis zur Burg hinauftragen, so hat er die Schätze gewonnen und die Jungfrau erlöst. Werden ihm die Eimer aber zu schwer, so muss er sterben, oder er wird lahm. (Th. Voges, Sagen, Seiten 14–17). Auf Burg Eberstein heißt die Zauberjungfrau Jungfer Tennemann, die früher Schließerin der Burg gewesen sein soll. Sollte der Ith mit dem campus Idistavisus, wie einige annehmen, zusammenhängen, so würde er auch von den Nymphen oder Elfen (idisi) seinen Namen haben. (Grimm, deutsche Mythol. 2 Bd., S. 372 Tac. ann. 2,16 campus, cui Idistaviso nomen, ein Feld in Germanien an der Visurgis [Weser]). In der Hildesheimer Grenzbeschreibung von 980 wird aber der Ith als mons Igath (neben dem mons Fugleri, dem Vogler, den die Geschichtssage mit Heinrich dem Vogler zusammenbringt) bezeichnet, sodass auch jene Namenserklärung schwerlich stichhaltig ist.

Bis in die Urgeschichte des Sachsenvolkes ragt die Gaueinteilung Niedersachsens und damit auch unserer Gegend. Es kommen für uns fünf Gaue in Betracht:

  1. Auga, wozu Stadtoldendorf, die Wüstungen Osteressen und Honmulen, Negenborn und Lenne gehörten,
  2. Tilithi, mit Holenberg, mit Unten- und Drobenhagen, (wüste) Kirchbrak mit Heinrichshagen, Wüstung Wabeki, Wendfelde und Dielmissen,
  3. Suilbergi, mit Vorwohle mit Pferdebeke und tom Seven (wüste).
  4. Diese drei Gaue gehörten zu Engern.
  5. Aringo, mit Kaierde und Markeldissen,
  6. Guddingo, mit Hohenbüchen (de alto Fago), Koppengrave, Duingen, Kapellenhagen und Dorenhagen.
  7. Diese zwei Gaue gehören zu Ostfalen.

Stadtoldendorf gehörte also zum Auga in Engern, das im Anfang der christlichen Zeitrechnung von Cheruskern bewohnt war.

Mit der Gaueinteilung ist aufs engste verknüpft die kirchliche Diözesaneinteilung. Durch blutige Schwertmission hat Karl der Große das fest am heidnischen Vaterglauben hängende Sachsenvolk – das allerheidnischste und hartnäckigste Volk (paganissimi et pervicacissimi) nennt ein alter Schriftsteller unsere Vorfahren – gezwungen anzubeten, was es vorher verbrannt hatte. Die Kirchen, die errichtet wurden, waren vorerst freilich nur von Holz, erst im Anfang des 11. Jahrhunderts wurden sie aus Stein gebaut, Orgeln gab es erst seit Otto II. Aber jede Kirche war ausgestattet mit einem zehntfreien Hof von zwei Hufen (mansus = 30 Morgen, also 60 Morgen), der einen Knecht und eine Magd haben musste. Bei Stadtoldendorf stießen nun vier Bistümer zusammen: Paderborn mit dem Auga, Minden mit Tilithi, Mainz mit Suilbergi und Hildesheim mit Aringo und Guddingo. Im Bistum Paderborn wurde 777 die Kirche St. Salvatoris gegründet, später war der Schutzheilige der heilige Liborius; der erste Bischof war Hathumar.

Stadtoldendorf gehörte also kirchlich zur Diözese Paderborn im Auga in Engern, der auch die Kapelle auf der Homburg zugeteilt war. Die Gaue zerfielen wieder in Untergaue. Ein solcher Untergau ist der Gau Wikanafelde, der aber zum Gau Guddingo gehörte und dem Bischof von Hildesheim unterstand. Zu ihm gehörte die Wickenser Börde mit Amelungsborner Feldmark und Teilen der Feldmark Holenberg und Dielmissen. Er wird in einer Hildesheimer Grenzbeschreibung aus dem Ende des 10. Jahrhunderts (980) als „castellum wikanafeldistan“ aufgeführt. In diesem Namen Wikanafelde ist der Name des späteren Amtssitzes Wickensen enthalten. Nach den Ergebnissen der Spezialforschung ist unter diesem castellum jedoch nicht die heutige Domäne Wickensen, sondern der alte Burgsitz Homburg zu verstehen, zu der Wickensen, welches 1529 auch als Niederhomburg bezeichnet wird, als Vorwerk gehörte. Wickensen war also Nieder-Homburg, Hochwikanafelde oder kurz die hohe Burg, zusammengezogen in Homburg, wurde Burgsitz. Das führt uns zu dem Ursprunge der Hauptstadt des Homburger Dynastengeschlechts, Stadtoldendorf. Die alten Flucht- oder Volksburgen waren wegen ihres Umfanges schwer zu verteidigen und erwiesen sich bei der Ungarngefahr unzureichend. Die von Karl dem Großen eingesetzten Gaugrafen, die zuvor auf einem befestigten Wirtschaftshofe (curtis) am Fuße einer solchen Volksburg ihren Sitz gehabt hatten, verließen diesen und bauten sich auf einem sicheren Berg oder Hügel ihre Dynastenburg. Diese durch den zu Gebote stehenden Raum beengteren, kleineren, aber festen Wohnsitze wurden die Wohnstätten des Adels, zu denen immer auch als Nahrungsquelle ein Vorwerk gehörte. So verhält es sich mit Burg Eberstein und dessen Hof Bevern (der Weg von der Burg nach Bevern heißt noch der „Brodweg 14“), ferner mit Burg und Domäne Greene, so auch mit unserer Homburg und Wickensen. An dem Fuß des Burgsitzes bauen sich sehr früh allerlei Ansiedler an, Handel- und Gewerbetreibende, Bäcker, Schlachter, Schmiede. So entsteht eine villa, ein Dorf, das die Ansiedler befestigen mit Wall, Graben, Palisadenzaun, später, aber nicht immer, wie wir sehen werden, mit einer Mauer, und inmitten erhebt sich ein Kirchlein. Aus der villa wird eine civitas, eine Stadt. So ist aus der vetus villa, dem alten Dorfe am Fuße der Hohen Burg, die Stadt Oldendorpe unter Homburg entstanden. Bemerkenswert ist, dass heute noch ein Plan im Südwesten der Stadt „Über den Höfen“ heißt (P. J. Meier, Niedersächsischer Städteatlas I, Tafel XIII, 25). Hier wird der älteste Teil der Stadt, das „Alte Dorf“ gelegen haben, in der Senke zwischen dem jetzigen Stadtoldendorf und dem Bahnhof am Forstberg. In dieses sind dann noch drei Hagendörfer, Holtensen ganz, Ulrichshagen und Quathagen zum Teil aufgegangen (Steinacker in Görges 3 A. S. 324). Die jetzige Stadt ist planmäßige Gründung mit den zwei Homburger Höfen, dem Camp- und dem Abtshof. Dieses Oldendorp lag an einer der beiden uralten Heerstraßen, die durch die Herrschaft der Homburger hindurchging. Die eine Heerstraße ging von Hameln über Halle an der Weser, Eschershausen, nach Einbeck, ließ also Oldendorf westlich unberührt liegen. Dagegen führte die andere Heerstraße, die von Karl dem Großen angelegt und mit Königshöfen (Duisburg, Dortmund, Brakel, Soest, Paderborn), besetzt und zu seinem Heereszug zur Oker gegen die Sachsen 775 benutzt wurde, von Köln durch Westfalen, Höxter, Holzminden, Bevern, Stadtoldendorf, Hildesheim bis zur Elbe, brachte also unsere Stadt an eine wichtige Verkehrsader, wodurch ihr Aufblühen gewiss befördert wurde.

2. Stadtoldendorf unter den Edelherren von Homburg
1186–1409.

Weit schwieriger als die Bestimmung der Art der Entstehung Stadtoldendorfs ist die Frage, wann zum ersten Male der Name unserer Stadt in den Urkunden erwähnt wird. Dass das „Alte Dorf unter der Homburg“ zu den ältesten Ansiedlungen des Landes zu rechnen ist, sagt schon sein Name. Aber dieser Name kommt in der Umgegend öfters vor. Ein Aldanthorpe wird in den Schenkungsregistern der Abtei Corvey, die in der Zeit von 891–1037 geschrieben sind, erwähnt. Aber in der Nähe von Corvey kommen fünf solcher Orte mit dem Namen Aldanthorpe vor: eins zwischen Godelheim und Wehrden, ein anderes bei dem früheren Stift Nienkirchen oberhalb Corvey, ein drittes westlich von Corvey bei Baldersen, dann ein Altendorf bei Holzminden oder Stadtoldendorf. Da genauere Ortsangaben fehlen, so bleibt es fraglich, ob unsere Stadt in jener Schenkungsurkunde gemeint ist. Schon der Chronist von Dassel, Letzner, hebt diese Schwierigkeit hervor, indem er gleichfalls auf das häufige Vorkommen dieses Namens, das leicht zu Verwechslungen führt, hinweist. Denn neben diesen verschiedenen Altendörfern gibt es noch ein Markoldendorf und Scharfoldendorf. Erst im 13. Jahrhundert wird der erklärende Zusatz „bei oder unter der Homburg“ hinzugefügt (1279), die heutige aus Hoch- und Niederdeutsch zusammen gesetzte Namensform Stadtoldendorf (Stadt Oldendorp) stammt aus dem 16. Jahrhundert (1504). Ein Aldendorp wird ferner erwähnt in einer Urkunde von 1031, wo es unter den Gütern im Auga erscheint, welche Kaiser Konrad II. der Kirche zu Paderborn in der Nähe von Heinhusen (Heinsen) schenkt. Wiegand (Corveisch. Güterbesitz 110) hält es für unser Stadtoldendorf, Dürre bestreitet es, da die sonst als Zubehör des geschenkten Gutes Heinsen genannten Orte auf der Westseite der Weser gelegen seien. Mit Sicherheit ist Stadtoldendorf im Jahre 1186 nachweisbar. In diesem Jahre bestimmt Bischof Siegfried von Paderborn, dass der Kornzehnte und Fleischzehnte in Adeloldessen (Arholzen), welcher zur Kirche von Aldenthorpe gehört, für 1½ Mark reinen Silbers an das Kloster Amelungsborn veräußert werden darf. Der damalige Ortspfarrer Samuel (qui tunc personatum in ecclesia Aldendorp gerebat) und die Patrone seiner Kirche gaben dazu ihre Einwilligung (Falke, trad. Corb. 227.) Wir erfahren hieraus, dass Oldendorp bereits eine Kirche und einen Pfarrherrn, die mit Kirchengut ausgestattet sind, besitzt. Aus demselben Jahre 1186 hören wir noch, dass Bischof Adelhag von Hildesheim dem Kloster Amelungsborn ein Gut in Oldendorpe zu 3½ Hufen (praedium quoddam in Aldendorpe) schenkt, das ein gewisser Siegfried und dessen Frau Richenza und deren Sohn Luitmari vom Bischof zu Lehen gehabt und resigniert hatten. Dieses Altendorf ist jedoch noch nicht Stadt (civitas), sondern noch Dorf, das aber bereits unter der Herrschaft der Edelherren von Homburg steht.

Die ersten Inhaber der Homburg, die, wie wir sahen, bereits 980 als castellum Wilkanafeldistan erwähnt wird, sind die Billunger gewesen. In der vorkarolingischen Zeit zerfiel das Volk der Sachsen in Freie und Leibeigene, die Freien setzten sich aus den Edelingen (nobiles), den Vollfreien und den Liten (ohne freies Besitztum aber mit persönlicher Freiheit) zusammen. Aus den wenigen, aber begüterten Edelingen gingen die Gaufürsten und Herzöge hervor. Ein solcher Edeling war Amalung, der Ahnherr des Herzogsgeschlechts der Billunger. Der Sohn Hermann Billungs († 973) war Bernhard I. († 1011 zu Corvey), welcher Gaugraf von den Gauen Tilithi, Auga, Bardanga, Drevani und Mosidi und damit auch Herr von der Homburg war. Mit seinem Enkel Magnus stirbt am 23. August 1116 das Geschlecht aus, und der Besitz der Homburg geht auf das mächtige Grafengeschlecht der Nordheimer über, welche über die Gaue Suilberg, Rittega, Mornaga und Wikanafelde herrschten. Der letzte Graf aus Nordheimer Geschlecht, Siegfried von Bomeneburg und Homburg († 27. April 1145), hat das alte Kastell zum Schutz für das Kloster Amelungsborn gegenüber der Veste Eberstein neu aufgebaut. Nach seinem Tode kam die Burg an ein anderes der großen Grafengeschlechter, an die Winzenburger, indem sie Hermann von Winzenburg kaufte. Als er 1152 ermordet wurde, ohne dass männliche Erben vorhanden gewesen wären, nahm Heinrich der Löwe als Blutsverwandter der Nordheimer nach schwerem Kampfe mit Albrecht dem Bären das Erbe hin (1152), welches aber am 1. Dezember 1181 dem Bistum Hildesheim zugesprochen wird, an dessen Bischof Bernhard es bereits am 8. Mai 1150 als Eigentum abgetreten war. Als hildesheimisches Lehen bekamen die Ministerialen Berthold und Bodo von Homburg am 21. April 1183 die Hälfte der Burg für 60 Mark an den Bischof, 12 Mark an das Domkapitel und 14 Hufen Land. Die andere Hälfte kam an die Grafen Ludolf und Adolf von Dassel, nachher (1247) erhielten die Homburger als Lehen von Hildesheim die ganze Burg.

Unter den Homburgern, die sich bald nobilis vir, Edelherrn und von Gottes Gnaden Herren von Homburg (divina permissione dominus in Homborch) nannten, blüht Aldendorp immer mehr und mehr auf. Hier werden Verträge abgeschlossen, Urkunden ausgestellt, Schenkungen bezeugt, und diese wichtigen Beurkundungsakte führen eine ganze Reihe von Herren und Knappen in dem Ort zusammen. So im Jahre 1220, wo ein Priester Gerhard von Oldendorpe unter einer Urkunde der Brüder Bodo von Homburg erscheint. Die Kirche von Oldendorpe hatte Zinsen am Zehnten zu Arholzen (Adeloldesheim) an die von Homburg verpfändet. 1237 bekunden Berthold und Heinrich von Homburg, dass Abt und Konvent von Amelungsborn der Kirche in Oldendorpe einen Arholzer Zehnten frei übertragen, den ihr Vater Bodo von Homburg von der Kirche in Oldendorpe besaß und dem Klosterkonvente von Amelungsborn für 16 Mark verpfändet hatte. 1245 tritt Ekbert, Sohn Heinrichs genannt de Curia (Eschershausen) eine halbe Hufe in Aldendorpe der Kirche ab, ein Güterbesitz in Oldendorpe, der als Lehen von den Grafen zu Nienover ging. 1256 werden unter eine Urkunde, in welcher Heinrich von Homburg, der Rat (consiliarius) des Herzogs Albrecht von Brunesvich, zu Aldendorpe in vig. beatae Mariae eine Schenkung von 4 Hufen für das Kloster Kemnade niederlegt, als Zeugen genannt: Ernst von Rohde, Ludwig von Bardeleben, Ludwig Post, Hermann der Laie, Johannes Wittop, Burghard und Hermann Hake, Johannes und Ernst von Embere, Albert Dinge, Johannes von Everstdorp, Arnold Lastorp und Friedrich Swengel. Hier treten uns voraussichtlich die ersten Namen von Oldendorfer Bürgern (Post, Hermann Laicus, Dinge, Lastdorp und Swengel) entgegen. Ein Laßdorf ist in Stadtoldendorf Diakon (1651–1666). Im nächsten Jahre 1257 bezeugt der Pfarrherr Johannes de Oldendorpe eine Schenkung des Edelherrn Heinrichs von Homburg von einem halben Zehnten in Negenborn an Kloster Amelungsborn für das Seelenheil seiner Gemahlin Mathildis.

Bis hierher wird Stadtoldendorf noch nicht als Stadt genannt. Im Jahre 1259 stehen als Zeugen unter einer Urkunde Heinrichs von Homburg für das Kloster Amelungsborn, abgefasst in Aldendorpe, die Geistlichen Johannes in Aldendorp und Johannes in Embeke (Einbeck), die Ritter (milites) Heinrich von Winthusen, Joh. von Embern, J. von Rothenberg, Hunald von Dassel, der Vogt Heinrich (Henricus advocatus) der Truchsess Ulrich (Ulricus dapifer) und die Gesamtheit der Bürger daselbst (universitas civium ibidem). Daher könnte man annehmen, dass hier zum ersten Male Stadtoldendorf als Stadt auftritt, wenn nicht, worauf Dürre hinweist, cives auch die Bewohner der Reihehöfe in den Dorfschaften bezeichnen könnte und es zweifelhaft ist, ob der genannte Vogt ein Stadtvogt oder der Burgvogt der Homburger gewesen ist. Auch die nächsten Urkunden bringen noch keinen Aufschluss. 1260 hat Rudolf von Oldendorpe einen Hof in Wabeke (Wüstung zwischen Kirchbrak und Ölkassen) gekauft und dem Hospital zu Kloster Amelungsborn zur Unterstützung armer Leute angewiesen. 1270 am Sonntage Invocavit urkundet für Amelungsborn Heinrich von Homburg in Oldendorpe, wobei die Geistlichen Johannes in Oldendorpe juxta Homborch und Heinrich in Greene, die Ritter (milites) Ernst von Rothe und Joh. von Rodenberghe und die Knappen (famuli) Dietrich Bock, der (ungenannte) Sohn des Herrn Hermann, des Laien (siehe Urkunde 1256), Albert von Elve und Heinrich von Wenthusen (siehe Urkunde 1259) Zeugen sind. 1279 resigniert Heinrich von Homburg in Oldendorpe coram castro Homborch dem Domstift zu Minden Güter in Munesla (Munzel). 1281 sind die Bürger von Oldendorpe Heinrich, Rudolfs Sohn und sein Bruder Rudolf Zeugen unter einer in Oldendorpe gegebenen Urkunde. In diesem Jahre 1281 aber wird Stadtoldendorf zum ersten Mal mit Sicherheit als civitas, als Stadt bezeichnet. 1281 vergleicht sich nämlich Friedrich Scherike mit dem Kloster Amelungsborn über Güter in Greene, und dieser Vergleich ist unterschrieben: Act. in civitate Oldendorp und zwar in Gegenwart Heinrichs des Edlen von Homburg, Heinrichs, Rudolfs Sohn von Homborg, von seinem Bruder Rudolf, dem advocatus (Vogt) Johannes (siehe Urkunde 1259) und Joh. von Negenborn (Nigenburne), den Bürgern (cives) von Oldendorp. So ist das Jahr 1281 der ungefähre Zeitpunkt, da Stadtoldendorf von Heinrich von Homburg Stadtrecht verliehen worden ist. Das stimmt auch zusammen mit der Verleihung des Stadtrechts an Bodenwerder (insula Bodonis), der zweiten Stadt der homburgischen Herrschaft. Denn diese bekommt an den 4. Kal. des Februar 1287 von Heinrich von Homburg das Stadtrecht (oppido sue, quod nunvupatur Bodenwerder, Or. Guelf IV, 495 f. Bering, clav. dipl. 477). Danach wird Stadtoldendorf, als der Hauptstadt der Homburger, vor Bodenwerder das Stadtrecht verliehen sein. Über den Inhalt dieses Stadtrechtes ist uns nichts überliefert. Genaueres erfahren wir erst über das spätere Stadtrecht von etwa 1580 unter den braunschweigischen Herzögen (siehe Teil II, Die Stadtbehörde). Jedoch ist uns das Holzmindener Stadtrecht, das von den Ebersteinern gegeben ist, erhalten. (Abdruck bei Falke tr. Corb., Seite 930). Nach den Ebersteinschen Privilegien bestand der Rat in Holzminden aus zwei gewählten Bürgermeistern, 12 Körherrn und 2 Schöffen. Jeder zuziehende, auch der Leibeigene war frei und durfte binnen Jahr und Tag nicht zurückgefordert werden. Bei Mord galt das ius talionis: Hals um Hals, Schaden um Schaden, während nach altgermanischem Recht Wergeld gezahlt werden konnte (für Leibeigene 36 Schillinge, für den Liten 120 Schillinge, für den Edeling das Doppelte als für den Volksfreien) und nur der Nichtzahlende friedlos wurde. Blutvergießen sollte mit 15 leichten Gulden, eine öffentliche Ohrfeige mit 20, Scheltwort mit 5 und Verletzung ohne Waffen mit 18 leichten Gulden gestraft werden. Ähnlich werden wir uns das Stadtoldendorfer Stadtrecht zu denken haben. Auch hier hat es gegolten, dass Stadtluft frei mache zunächst vom Besthaupt oder Baulebung, wonach beim Tode des Familienhauptes das beste Stück vom Vieh oder vom Hausrat (das beste Kleid) vom Herrn fortgenommen wurde, vom Bedemund, von den Frondiensten, wenn schon gewisse Herrendienste noch blieben. Aus den uns erhaltenen vier Ratsverzeichnissen des 14. Jahrhunderts sehen wir, dass der Rat aus einem magister consulum (Radmester, Borgermester) und 10 consules (Ratsherrn) bestand, wozu dann noch ein Stadtvogt kam, den vermutlich der Edelherr einsetzte. Das Halsgericht wird dieser sich zweifelsohne auch vorbehalten haben; wieviel von den Strafgeldern dem Rate und wieviel dem Edelherrn zufloss, wissen wir nicht.

Die Stadt Oldendorpe unter Homburg wurde geschützt durch Mauer und Türme. Ihre Lage auf einer Anhöhe, gedeckt auf der einen Seite von sumpfigem Teichlande brachte ihr außerdem natürlichen Schutz. Die ältesten Siegel der Stadt (1535 ff.) zeigen uns die Stadtmauer mit festen Tortürmen, hinter denen sich ein großes Gebäude, das mit zwei bezinnten Türmen geschützt ist, erhebt. Das Tor ist offen, mit Fallgitter und Oberbau. Das zweite Siegel hat die Umschrift Sigillum Oldendorpy mutatum Anno 1641, ist aber das gleiche wie vorher. 1756 erhält das im ovalen Schilde befindliche Stadtwappen als Schildhalter einen Löwen mit nach heraldisch links gerichtetem Haupt. (Rat- und Stadtsiegel, C. A. und Gildeurkunden.) Die Abbildung der Stadt bei Merian weist vier Türme auf: Den abgerissenen Turm am Teichtor, der auf dem freien Platze vor Kaufmanns C. W. Jakobs Hause stand, den am Hagentor, der bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts als Gefängnis diente und noch steht, aber ohne den früheren Fachwerkaufsatz, den am Burgtor, der verschwunden ist, und den Wartturm im Osten, der vom Försterberg noch ins Land hineinschaut. Von den drei Toren, von denen eins bereits 1298 erwähnt wird, ist das letzte, das Hagentor, welches einen Fachwerkaufsatz als Wächterwohnung hatte, 1858 abgerissen worden. Der Hagentorturm diente bis 1856 als Gefängnis, die Gefängniswärterwohnung war aber 1836 schon so schlecht, dass die Türritzen mit Hede verstopft werden mussten. Danach wurde das Gefängnis in das von der Stadt gekaufte Anwesen des Tischlers Winter, neben dem Amtsgericht, Ecke Amts- und Teichtorstraße, gelegt und dieses 1894 durch einen Neubau ersetzt. Das „Dyktor“ zeigt bei Merian nur eine einfache Mauererhöhung wie etwa bei dem noch vorhandenen Toreingang des Camphofes. Das Teichtor führte nach dem Stadtteich, das Burgtor nach der Homburg, das Hagentor nach der Wüstung Ulrichshagen. Holzminden dagegen hat nie eine Stadtmauer besessen, sondern nur seinen Palisadenzaun, wie ihn das älteste Stadtsiegel und die Abbildung bei Merian zeigt. Mit Genehmigung des Staatsministeriums ist 1905 bei dem Wappen von Stadtoldendorf in die Toröffnung das Homburger Wappen eingesetzt ein aufrechtstehender goldener Löwe auf rotem Grunde mit einer Umrandung von wechselnden silbernen und blauen Feldern (sogenannte Schachbrettkante); die Farben des Stadtwappens sind: roter Grund, Gebäude weiß, Dächer blau; Stadtfarben rot und weiß.

Stadtoldendorf ist vermutlich auch gegen 1299 Münzstätte der Homburger gewesen, ebenso wie Eschershausen, wo 1580 ein Hof die „munzstette“ heißt, weil auf ihm die homburgischen Münzen geprägt worden sind. 1375 beaufsichtigten und prüften die Vögte der Homburger und die Ratmannen zu Bodenwerder die Prägung der Münzen in Hameln und umgekehrt der Rat von Hameln die Münzen von Bodenwerder. Danach hat es also mehrere solcher Homburgischen Münzstätten gegeben. Bei den Aufräumungsarbeiten an der Homburg hat sich ein Löwenbrakteat des 13. Jahrhunderts gefunden, der im Stadthause aufbewahrt wird.

Den Mittelpunkt der Stadt wird die Stadtkirche mit dem sie umgebenden Friedhof gebildet haben. Über die Kirche und deren noch nachweisliche Geistlichen aus katholischer Zeit, siehe Teil II, die Kirche.

In der Stadt haben sich zunächst einige Burgmannen und Vasallen der Homburger angesiedelt, wie die Bock von Oldendorpe und die von Rodenberg. Weitere homburgische Ministerialen waren die von Hagen (de Indagine, Udo de Indagine st. 1251, auch Udo von Homburg genannt); sie kommen 1222 in den Besitz von Meinbrexen, das nachher an die von Münchhausen und dann an von Mansfeld fällt, die Ritter Heger = Häher, graculus 1238, die von Wenthusen (Wenzen), von Eynem, von Holthusen und Luthardessen (Lüerdissen), von Eschershausen (de Curia) und von Hake (1256), deren Wappen zwei nach außen gekrümmte schwarze Haken im goldenen Felde zeigt mit gleicher Helmzier zwischen zwei Flügeln. Das Wappen derer von Oldendorf hat zwei blaue Balken mit je fünf Ästen im goldenen Felde und sieben schwarzen Federn als Helmzier (Abbildung bei Letzner).

In der Stadt befanden sich auch zwei Homburger Höfe (allodium), die bereits zu den Nordheimer Allodien gehörten. Der eine wird 1306 als allodium dominorum de Homborch in der „Hetenstrate“ erwähnt und ist wahrscheinlich gleich mit dem jetzigen Camphofe, der im geschütztesten Winkel der Stadt lag. Über die Bedeutung der Bezeichnung „Heiße Straße“, siehe Teil II, Straßennamen von Stadtoldendorf. Der andere Burgsitz wird der noch später zu erwähnende Stockhäuser Hof, die jetzige Oberförsterei, sein. Auf ihn führt die Baustraße. Bau, gleich Bu, bedeutet Hof (vergleiche Baulebung von bu = Bau, Hof und liven, hinterlassen, was dem Hofherrn hinterlassen wird), Baustraße ist vielleicht also die Straße, die auf den herrschaftlichen Hof führte. Möglicherweise hat es noch einen dritten homburgischen Hof in Stadtoldendorf gegeben. Wo jetzt gegenüber der Nordseite der Kirche das Rathaus steht und vorher die Schule seit 1845 war, hat vordem ein Hof gestanden, über dessen Eingang nach der Petersilienstraße nach alter Überlieferung eine mit „ick Henrich von Homburg“ beginnende Inschrift angebracht gewesen ist.

Die Bewohnerschaft von Stadtoldendorf wuchs nicht nur durch die Ansiedler, welche die Stadtfreiheit und die Aussicht auf Verdienst durch ihr Gewerbe anlockte, sondern auch durch die Bewohner mehrerer Ortschaften in der Umgegend der Stadt, die durch Fehden der Ritter und durch das Aufsaugungssystem des von dem Grafen Siegfried von Bomeneburg 1129 gegründeten Zisterzienserklosters Amelungsborn wüste geworden waren. So berichtet zum Beispiel der Chronist von Dassel, dass in der Fehde zwischen Stift Nordheim und den Grafen von Dassel und Eberstein vierundzwanzig Dörfer in der Gegend des Solling wüste geworden waren. Zu solchen Wüstungen bei Stadtoldendorf gehörten Brokhof, Bune, Helichenisse, Ostersen, Rothe, Ulrichshagen, Quathagen und im 14. Jahrhundert Holtensen. Bune, Helichenisse, Ostersen und Ulrichshagen gehörten zu den Allodien des Grafen Siegfried von Bomeneburg. Das Dorf Bune bei Homburg (villa Bune juxta Homburg) wird Anfang des 12. Jahrhunderts erwähnt. Helichinisse (Helichenisse, Halgenisse), nördlich der Stadt gelegen, wird von Siegfried von Bomeneburg zur Ausstattung des Klosters gegeben. Ein schmaler Feldweg vom Kellberg nach dem Mardiekweg zu heißt heute noch der „Heilgen-Stieg“, vermutlich eine Verderbung aus Helchnisse. Dorf und Hof Brokhof (villa Brochove, to dem Brochhove) zwischen Stadtoldendorf und dem Südfuß der Homburg gelegen, wird 1447 von dem Knappen Stephan von Stockhausen dem Kloster gegeben und ist 1510 wüst. Ostersen hat dabei zwischen Burg Eberstein und Stadtoldendorf und zwischen Amelungsborn und Deensen gelegen und gehörte schon 1150 zur Homburg, Anfang des 16. Jahrhunderts war es wüste. Die letzten Einwohner sollen nach Deensen und Stadtoldendorf gegangen sein, die „östersche“ Feldmark ist noch bis zur Separation vorhanden gewesen und hat 700 Morgen betragen, ein Teil gehört heute noch zu Stadtoldendorf. (Österscher Grenzstein 1585 im vom Campeschen Parke, Deensen.) Rothe (siehe Vikariatbesitz zu Stadtoldendorf 1580, Teil II, die Kirche) vielleicht in der Nähe von Stadtoldendorf befindlich. (Flurname Rothenkamp im Norden von Stadtoldendorf). Quathagen (der quade, der böse, schlechte Hagen) oder Kathagen, kleines Dorf oder einstelliger Hof, nördlich vom Kloster am Wege von Stadtoldendorf nach Eschershausen am Südrande des Odfeldes, seit 1245 nur noch Wald Quathagen, der zwischen Eschershausen und Kloster geteilt wird (heute noch Flurname). 1150 wird Ulrichshagen (Olrichshage juxta Homburch) erwähnt, an dem die Stadtoldendorfer Familien Proyt und Bolen ein Afterlehn von 85 Mark lötigen Silbers hatten. Es kam 1356 als Pfarrbesitz an den Grafen von Pyrmont und ist bald nachher zerstört worden. 1521 wird es mit Zehnten und Hägergütern an das Kloster abgetreten. Der größere Teil ist mit der Stadtflur von Stadtoldendorf vereint worden, woran noch heute das Hagentor und der Hägerweg und Hägerholz erinnert, der kleinere Teil kam an Lenne. Die Bauern sind nach beiden Orten übersiedelt. Der Ort lag hinter dem Kellberg zwischen Stadtoldendorf, Lenne und Wangelnstedt. An Holtensen (Holthusen) erinnert noch heute der Holzberg (Holzerberg, Holtenserberg) und die „Holtzerschen Zehnten“, die bis zur Ablösung hier gezahlt wurden, sowie der Flurname Tillholtenser Born. Auch haben sich von dem an der Westseite des jetzigen Holzberges gelegenen Dorfe bis in die letztvergangene Zeit (circa 1860) Mauerreste der Kirche und Brunnenanlagen gefunden. Es hat bis 1385 den Homburgern gehört, wurde in diesem Jahre 1385 an die Stadtoldendorfsche Familie Stich verlehnt und verpfändet (zuerst an Albert Stich gegen 250 Mark lötigen Silbers einbeckscher Währung), von der es gerade nach hundert Jahren, 1485, an das Kloster fiel. Mit der Familie Stich waren nämlich die Herren von Stockhausen verschwägert. Als etwa 1480 der Mannesstamm der Stich ausstarb, kam das Dorf und ein Haus in Stadtoldendorf, der schon erwähnte sogenannte Stockhäuser Hof, an die von Stockhausen, die von da ab diesem Hof ihren Namen gaben. Ein Enkel von Heinrich Stich, der Stadtoldendorfer Bürger Heinrich Schriever, gab 1483 auch den von ihm ererbten Zehnten des Dorfes an den Drosten zur Homburg Stephan von Stockhausen. 1485 aber gaben die Stockhäuser das Dorf und den Hof in Stadtoldendorf an das Kloster und tauschten dafür einen dem Kloster gehörigen Außenhof zu Schnetjehausen bei Göttingen ein, der dem Abte durch seine weite Entfernung in der Bewirtschaftung Schwierigkeiten machte. Auf diesem Stockhäuser Hof wurde nun von dem Abte das Hägergericht, von dem gleich die Rede sein wird, über die in der Stadt und Amte Wickensen wohnenden Hägerleute und Hägergüter abgehalten. Diese Gerichtsbarkeit war durch Rezess vom 5. April 1593 dem Abte zugesichert und wurde ihm am 5. Juni 1713 bestätigt. Der Hof wurde im Dreißigjährigen Kriege vom Kriegsvolke verbrannt, dann wiederaufgebaut, befand sich 1793 noch im Besitz des Klosters, war in westfälischer Zeit kaiserlich-französische Domäne und wurde nachher zur Dienstwohnung des Herzoglichen Forstmeisters (siehe Assekuranznumer 89).

Wir kehren nun wieder in die Zeit der Homburger Herrschaft zurück. Bisher war die Rede nur von dem allmählichen Zuwachs, den die Stadt aus der nächsten Umgebung im Laufe der Jahrhunderte erfahren hat. Aber auch von außerhalb des Landes und des Reiches sollte unsere Wickenser Börde und mit ihr Stadtoldendorf einen nicht unbedeutenden Zuwachs erfahren. In der Zeit der Gründung und Erbauung des Klosters Amelungsborn kamen zwei Auswandererzüge unter den Hildesheimischen Bischöfen Udo (1079 bis 1114) und Bernhard I. hier an, die sich in der Gegend von Eschershausen ansiedelten. Diese stammen mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem stammesverwandten Flandern, da 1286 unter ihnen der Name Gerold Vlemingus auftaucht (Fläming, wovon der bekannte Dichtername Flemming). Diese Vermutung wird auch dadurch gestützt, dass wir wissen, dass durch unglückliche Kriege der flandrischen Herzöge eine Auswanderung nach Nordosten stattgefunden hat, und dass diese Auswanderer als kunstfertige Weber überall gern Aufnahme fanden. Stadtoldendorf und seine weitere Umgebung aber ist ein Hauptort der Leinweberei allezeit gewesen. Auffallend ist auch, dass die ältesten Meister der Leinwebergilde Namen tragen, die teilweise sich unter den sonst ortsüblichen Familiennamen Stadtoldendorfs nicht finden, wie Mansel und Krob. Unter der ersten Urkunde der Übereinkunft der advenae (Ankömmlinge) mit dem Bischof befindet sich neben den Namen Benzo, Tenno, Ezego auch der Name Menzo, mit dem vielleicht der obige Name Mansel zusammenhängt. Die Namen der Führer des zweiten Auswandererzuges unter Vertragsurkunde mit Bischof Bernhard I. gegen 1134 bis 1137 lauten: der Pfarrer der Auswanderer Ouste, der Oberälteste (archipresbyter) Wilhelm, die Laien Berthold, Franko, Balduin, Baldrich und Dietrich. Als Vogt der Ansiedler, der vielleicht ihnen von den Homburgern gestellt ist, wird ein Berthold genannt. Die Auswanderer sind also unter Führung ihrer Geistlichen und Vorsteher in die Fremde gezogen, sodass wir es mit ganzen Gemeinden zu tun haben. Die wichtige Urkunde (Abdruck bei Rustenbach, am angegebenen Ort, S. 564 ff.) enthält folgende Hauptbestimmungen:

  1. Das Besthaupt fällt dem Bischof zu, wenn ein Ansiedler stirbt.
  2. Der Witwe eines Ansiedlers steht es frei, sich wieder zu verheiraten, aber ihr zweiter Mann muss die Verpflichtungen des ersten Mannes übernehmen.
  3. Die Ansiedler sollen das Land urbar machen; solange sie es noch mit der Hacke bearbeiten (Rottland, von ausroden, daher die vielen Ortsnamen auf Rode hier im Amte Wickensen: Rodenkamp (Rothe), Rothausen, Bischofsroda, Bisperode, Harderode) sind sie zehntfrei, wenn aber der Pflug darüber geht und das Land „arthaftig“ geworden ist, so sind die ersten sechs Jahre noch abgabenfrei, von da ab müssen sie im 7. Jahre zwei, im 8. vier, im 9. acht Pfennige (denarii) und vom 10. einen Schilling (solidus) geben. Der Ansiedler kann sein Land verkaufen, der Verwalter des Bischofs (villicus) bekommt sechs Pfennige als Gebühr (licentia), der Käufer steht aber unter demselben Recht wie der erste Inhaber; das Recht hängt also am Lande (res), nicht an der Person.
  4. Der Bischofsvogt ist der Gerichtsherr der Auswanderer (exules), der die dreimal im Jahre stattfindenden Versammlungen leitet, ihm zahlt der Schuldigbefundene drei, dem Ankläger zwei Schilling Buße.
  5. Außer bei handhafter Tat kann der Angeklagte sich durch den Eid von sieben Verwandten reinigen oder, wenn er diese Eideshelfer nicht hat, kann er selbst siebenmal schwören. Eine blutende Wunde wird durch drei Schillinge an den Vogt und zwei Schillinge an den Verletzten gebüßt.

Das den Ansiedlern überlassene Land führt den Namen Hägergut, die Belehnten heißen Häger, ihr Gerichtsherr der Hägervogt (Häger nach Rustenbach, die mit der Hacke das Land umgraben, sonst wird Hag, Hagen von althochdeutsch hag, mittelhochdeutsch hac, das Gehege, die Umzäunung, womit urbar gemachtes Land umhegt wird, abgeleitet siehe Letzner, deutsches Wörterbuch Seite 111). Eine ganze Reihe von Ortschaften der Wickenser Börde sind mit ‑hagen zusammengesetzt: Heinrichshagen und Buchhagen, die Wüstungen Boden-, Hilken-, Bocks-, Ullen-, Wienhagen, sowie Ulrichshagen (verschieden von Ullenhagen, das in der Niederbörde lag). Hägeransiedlung war aber auch Holtensen und Stroit, dessen ganzes Land, abgesehen vom Kirchenland, Anfang des 16. Jahrhunderts Hägergut war und woselbst das Hägergericht des Amtes Greene gehalten wurde, ebenso das wüste Renziehausen, nach dem noch heute eine hiesige Familie den Namen trägt (Retingehusen in parrochia Harderode 1317 im Mindenschen Erbregister, im Wickenser Erbregister Familie Rensihausen) und das wüste Dißihausen (E). Die Holtensenschen Hägergüter sind in die Stadtoldendorfer Flur aufgegangen und werden als „Holtensche“ oder „Holtzersche“ Güter bezeichnet. 1580 gab es in Stadtoldendorf dreizehn „Holtensche Erblinge“ mit 50 Morgen Land und weitere sieben Bürger mit etwa 67 Morgen „Holtensches Erbland“, und 11 Einwohner hatten Anteil an den Holtenschen Wiesen. Diese Besitzer waren der Rest der freien Leute, hatten aber doch die Verpflichtung, in der Ernte einen Tag mitzuharken. Das Kloster gab dafür je zwei Käse, vier „Knobben“ (aus einem Himpten wurden drei Schock Knobben gebacken) und ½ Stübchen Bier. „Solches ist anno 1653 practiziert worden, hat aber mehr gekostet als die Harkers verdient haben, daher sider der Zeit man sie nicht mehr begehret.“ In Stadtoldendorf saß der Hägervogt, unter dessen Aufsicht die Besitzer des Hägergutes je einen Tag im Jahre für das Kloster mit zwölf Gespannen pflügen mussten, wofür sie für jeden Pflug sechs Knobben, vier Käse, den Kovent (Dünnbier aus dem Aufguss auf die Träber) und eine Tonne Bier erhielten, das ihnen auf das Feld heraus gebracht wurde. „Itzo“, aber heißt es, „ist dieses wegen der vielen Insolentien, welche am Felde bei dem vielen Saufen vorgegangen sind, abgeschafft worden und wird es ihnen in Stadtoldendorf gekauft, wo sie es verzehren.“ Wie anderwärts, so ging es also auch hier, dass bei der Fronarbeit von den Unfreien so wenig wie möglich gearbeitet wurde, weil das persönliche Interesse völlig ausgeschaltet war. An Hägervögten habe ich in Stadtoldendorf gefunden: August Twele, starb vor 1758, Vollrath Bock [1776], starb 1781, Hans Harman Tappe, starb 1781, Friedrich Mittendorf [1815]; der letzte ist der Ackerbürger und Posthalter Bock [1846], am Markt gewesen.

In dem Hägergericht haben sich Reste des alten germanischen Mannengerichts des Markgerichts der Markgenossen erhalten. Geleitet wurde es unter freiem Himmel von dem Hägerjunker, zu dem ein Notar als Protokollführer, ein Richter und zwölf Schöffen (die Zahl sank später bis auf drei herab) hinzutraten. Im mündlichen Verfahren und öffentlich wurde verhandelt, nachdem die Einladung zum Gerichtstage zehn Tage zuvor ergangen war. Zu den Hägerjunkern gehörten auch die von Hake, welche 1580 noch über zwei Halbspännerhöfe mit je 1 Hufe zu Buchhagen, 6 Morgen in Halle, nebst 1 Hufe 7 Morgen und einen wüsten Hof und 6 Morgen bei Deensen die Hägergerichtsbarkeit hatten. Über die Stadtoldendorfer Hägergüter hatte der Abt des Klosters die Gerichtsbarkeit, der die Hägergerichte auf dem Stockhäuser Hof abhielt. Am 5. April 1595 bestimmt Herzog Heinrich Julius in einem Rezess zwischen dem Kloster und dem Amte Wickensen: „der Abt hält das Hägergericht einmal im Jahre auf dem Stockhäuserschen Hofe zu Stadtoldendorf nach hergebrachtem Gebrauch, zitiert durch den Hägervogt, erteilt nach altem Herkommen Urteil und Recht, hat Gebot und Verbot. Wenn sich einer nicht stellt, so hat das Amt zu Wickensen Hilfe zu leisten.“ Diese Bestimmung wird durch ein Edikt von Heinrichs Julius 1595 dahin ergänzt, dass zu den Hägergerichten der Amtmann zu Wickensen, zwei Ratspersonen zu Stadtoldendorf und der Stadtschreiber hinzugezogen werden sollten; von den Brüchen (Strafgelder) soll dem Rate 2, dem Amtmann der 3. Pfennig gefolgt werden, die Brüche aber für außerhalb der Stadt vorfallende Vergehen sollen dem Amte ganz zufallen. (E.) Schließlich fiel die Bedeutung dieser Sondergerichte ganz durch die Bestimmung zusammen, dass jeder, der sich durch das Urteil beim Hägergericht beschwert fühlte, an das Amt oder an die fürstliche Kanzlei als die höheren Instanzen sich wenden konnte. (E.) Damit war die ursprünglich endgültige Urteilsfällung der Hägergerichte aufgehoben, sie waren nur noch unbedeutende Untergerichte. In der westfälischen Zeit wurden die Hägergerichte ganz aufgehoben, das letzte wurde in feierlicher Weise 1807 zu Bodenwerder abgehalten, die letzten Hägerjunker waren die von Münchhausen (Amt Lauenstein), von der Wense (Bodenwerder), von Hake (Buchenhagen).

Im Gericht wurden zivilrechtliche Streitfragen über die Hägergüter und geringere Vergehen an und auf diesen verhandelt, wie Abpflügen, Abmähen, Felddiebstahl, Betreten verbotener Wege und dergleichen, auch Schlägereien innerhalb der umzäunten Hofe (siehe nachher unter „Fürstliche Gerichtsbarkeit“ Teil II). Von einer besonderen „Hägerwette“ (althochdeutsch welti, Pfand, Verbindlichkeit, Gesetz) erzählt das Wickenser Erbregister (Seite. 67): Der nächste Blutsverwandte „von der Schwert- oder Spielseite“ (Mannes- oder Frauenseite) kann die Hägerwette nehmen, wenn er die Sippschaft nachweisen kann, und das Erbe antreten, muß aber zuvor die etwaigen Schulden darauf bezahlen. Ist keiner aus der Sippschafft da, so fällt das Hägergut der Obrigkeit zu.“

Nachdem wir, um den Zusammenhang nicht zu zerreißen, die Geschichte des aus der flandrischen Einwanderung im 12. Jahrhundert entstandenen Hägerwesens über die Zeit der homburgischen Herrschaft bis zu seiner Auflösung verfolgt haben, bleibt uns noch übrig, diejenigen Urkunden, die in Stadtoldendorf seit der Erhebung zur Stadt bis zu Anfang des 15. Jahrhunderts abgefasst sind, anzuführen und zu besprechen. Soweit diese sich auf die Geistlichen des Ortes beziehen, sind sie in dem Abschnitt „Die Kirche vor der Reformation“ zusammengestellt.

Von 1281–1300 finden sich nachfolgende Beurkundungen:

1286 ist Dietrich Bock von Oldendorpe Zeuge bei Beilegung eines Streites über Bruchzehnten bei Haversforte (wüst, nördlich von Holzminden) gegen das Kloster Amelungsborn und als Zeuge eines Verkaufs des Dorfes Bodenthal (villa Bodendale wüst bei Holzminden) für 14 Mark Höxtersche Pfennige an Kloster Amelungsborn. (D. R. H. Nr. 134, 135.)

1296 sind die Ratsherrn Nikolaus von Oldendorpe als Bürgermeister und Hermann Grip, Magister Johannes, Johannes Specht und Hermann Hanebom Zeugen einer Schenkungsurkunde Bodos von Homburg an Kloster Amelungsborn über eine Mühle zu Holtensen zum Seelenheile seiner verstorbenen Mutter Gisela. (D. R. H. Nr. 153.)

Diese Schenkung wird 1296, IV. Kal. Sept. in civitate Oldendorpe (in der Stadt Oldendorf) bestätigt.

1298 überträgt Ritter Bodo von Homburg Güter in Nanekessen (Naensen), die er von Aschwin von Oldendorpe gekauft hat, an das Kloster (in civitate O. [Oldendorpe] in vigilia Purificationis b. Mariae Virginis, [Mariae Reinigung 1. Februar – Falke T. C. 894]). In demselben Jahre, am Sonntag vor Himmelfahrt (in die domin. ante Ascension. Domini) überlassen die Brüder Bodo und Heinrich von Homburg mit Rat und Gemeinde zu Stadtoldendorf (consules et universitas civitatis Oldenthorpe ante Homborch) einen Hof (curia) des Bruno Rothenbergs [eines Knappen des Edelherrn von Homburg], der in der Stadt Oldenthorpe liegt, diesem als frei von allen Abgaben, wofür Bruno als Entschädigung der Stadt seinen Zins von dem Stoven (Badstube) vor dem Stadttore überlässt. Unter den Zeugen befinden sich die Bürger (cives) von Stadtoldendorf: Heinrich Bole, Richard Langer und Richard von Holzminden (Holtisminne). (D. R. H. Nr. 160.) Ein Heinrich Langer wird 1306 als Ratsherr erwähnt.

1299 am 30. April hat Heinrich Bole, seligen Andenkens (er ist also kurz zuvor gestorben), früherer Bürger der Stadt Oldendorpe bei Veste Homburg zwei Hufen in Golmbach (Goltbeke) dem Kloster Amelungsborn geschenkt, welche er von den Edelherrn von Homburg zu Lehen getragen hatte. In der Vigilie des Philippus und Jacobus (1. Mai ).

In demselben Jahre, am Tage des seligen Marcellus (16. Januar) urkundet Edelherr Bodo von Homburg für das Kloster „in unserer Stadt“ (in civitate nostra) Oldendorp bei Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster und Eschershausen und Bruchhof (Brockhofe, wüst am Südfuße der Homburg, siehe Seite 25) über den Wald Quathagen (siehe Seite 25). Diese Verhandlungen sind von homburgischen Vögten Konrad Koilhase (advocatus noster in Oldendorp) in Stadtoldendorf und Konrad in Eschershausen unterzeichnet. (D. R. H. 163.)

Sonstige Urkunden „in oppido nostro Aldendorpe 1295, VI. Id. Junii (Falke T. C. 579) in Oldendorpe 1298 in die Gregorii p(apae) 12. März (Falke T. C. 880) 1299 in vigil. b. Viti martyr., 14. Juni (Falke T. C. 904) u. in die Valentini 14. Febr.“ (Amelungsborn I, 262) enthalten Beurkundungen Bodos von Homburg und des Grafen Hermann von Woldenberg in bezug auf das Kloster.

Die Urkunden von 1300 bis 1409 bringen die wichtigen vier ältesten Ratsverzeichnisse von Stadtoldendorf:

1303 haben im Rate gesessen:

Dietrich von Forst (Thidericus de Vorste), Ludolf Schuhmacher (Ludolfus Sutor), Lambert von Humme (Lambertus de Humme), Vrigberg, Udo, Konrad von Crabbenrode (Conradus de Crabbenrode), Heinrich Bäcker (Henricus Pistor), Johann von Hagen (Johannes de Hagen = de Indagine), Konrad Döring (Conradus Thuringus), Berthold von Scatbeke (Bertoldus de Scatbeke), Gerbodo und Hamecke.

Vorste ist die jetzige Domäne Forst, ursprünglich billungisches Gut, deren Einwohner im 16. Jahrhundert nach dem Eberstein dingpflichtig waren, Crabbenrode ist Wüstung nordwestlich von Wickensen, 1384 ist der Hof von Kraperode Leibzucht der Gattin des Heinrichs von Homburg, 1585 wird das Dorf vom Herzog Heinrich den Jüngeren angekauft (Steinacker B.K.D. IV, 42, 332). Über die Familie de Indagine siehe Seite 23. Scatbeke wird gleich sein mit Schachtbeke (Urkunde von 1306), die Familie Gerbode findet sich in Stadtoldendorf und in Einbeck (D. Ann., Anmerkung 81).

Das zweite Ratsverzeichnis ist von 1306. Da waren consules oppidi Oldendorp: Johann Widegen (Johannes Widegonis), Heinrich von der Wiese oder Wische (Henricus de prato), Heinrich Böttcher oder Bödeker (Henricus Bodeker), Lambert von Humme (= 1303), Berthold von Schachtbeke (Bertholdus de Schachtbeke, 1303 Scatbeke) Heinrich Bäcker (Henricus pistor = 1303), Johann genannt Buls (Johannes dict. Buls), Heinrich Güldemann (Henricus Guldenemann), Johann von Hagen (Johannes de Indagine = 1303), Hermann von Holtensen (Hermannus de Holthusen), Heinrich Langer oder Lange (Henricus Langer = 1268).

Widegonis ist gleich dem späteren Widegen, Weddingen, Weddegen, die noch im 16. Jahrhundert hier vorkommen. (Bürgermeister Kurt Weddegen vor 1569, dessen Sohn Kaplan Matthäus Weddegen bis 1591.) 1350 wird ein Gerbertus Wedegonis opidanus in Oldendorpe sub Homborch angeführt, dessen vier Töchter Mechtild, Gertrud, Elisabeth und Ricmodis Nonnen zu Brenkhausen (Berinkhusen) waren und sich vom Rate zu Höxter einige Zinsen und Leibrenten kauften. (D., Höxtersches Urkundenbuch 36f.) Buls ist vielleicht gleich Bole (Urk. 1298, 1299), Boles Sohn, Bols.

Das dritte Ratsverzeichnis von 1321 führt als consules oppidi Oldendorpe auf:

Lambert von Humme (= 1306) als magister consulum oder Bürgermeister, Heinrich von Warbsen als Vogt (advocatus), Johann Bienenstock (Johannes Binnestock), Gerbert von Markoldendorf (Gerbertus de Mark Oldendorp), Giso von Hagen (Giso de Indagine), Konrad Morich (Conradus Morkes 1336 Morek), Berthold Pflüger (Bertholdes Arathon ? = arator: Pflüger, Pächter), Heinrich Bäcker (Henricus pistor = 1303, 1306), Hermann Holthusen (= 1306), Balduin Schmidt (Baldewinnus Schmidt), Arnold von Golmbach (Goltbeke), Johann von Negenborn (Negenborne; siehe Urkunde 1281).

Der letztgenannte Johann von Negenborn, Bürger zu Stadtoldendorf starb 1321, seine Frau hieß Kunigunde (Conegundis), seine Söhne Dietrich, Berthold und Heinrich, gleichfalls Bürger (burgenses) von Oldendorpe, hatten zu Arholzen von Arnold von Haversfürde (Haversförde) zu Lehn (Urkunde 1336 in crastina Lucie virg., 14. Dezember), ein vierter Bruder war sacerdos. – Morkes = Morek = Morich oder Morig ist eine bis ins 18. Jahrhundert hier vorkommende, aus Moringen stammende Familie. –

Das letzte Ratsherrenverzeichnis des 14. Jahrhunderts stammt aus dem Jahre 1336. Da waren consules oppidi Oldendorp prope Homburg: Gerbert (? = Gerbert von Markoldendorf 1321), Berthold Arztes (Bertholdus Medici), Conrad Morek (= 1321 Conradus Morkes), Johann Luchberg, Johann Bödeker (Bodeker siehe Urkunde 1306 Heinrich B., vielleicht dessen Sohn), Heinrich Sachse (Sasse), Heinrich von Bevern (Henricus de Beveren), Conrad Polmann, Richard Schlachter (Richardus carnifex), Heinrich von Holthusen (1306, 1321, vielleicht Sohn des Hermann Holthusen), Conrad Lippelt (Conradus Lippoldi = Sohn des Philipp).

Die Familie Medici = Arztes, deren Ahnherr also Arzt gewesen ist, kommt oft als in Stadtoldendorf wohnhaft vor. Die Frau des Ratsherrn Berthold Medici hieß Grete, ein Priester Heinrich Medici, genannt des Arztes, ist Zeuge einer Schenkung von vier Hufen auf dem Felde zu Nanexen (Naensen) an das Marienstift vor Einbeck (D. R. H. 298). Da es nicht sicher ist, wo er Priester war, ist er nicht mit unter den katholischen Geistlichen von Stadtoldendorf genannt. Aus „Arztes“ wird der häufiger in Stadtoldendorf vorkommende Familienname „Arste“ geworden sein (vergleiche Arstenlehnbriefe, Anhang V, 4, C.).

In demselben Jahre 1336 werden Johannes und Damborch von Bevern als hiesige Bürger aufgeführt. (D. Ann. 216. 2. Amel. Cop. Buch.)

Weitere Verhandlungen in Stadtoldendorf geben die nachstehenden Urkunden:

1301 und 1302. Der Sohn des verstorbenen Aschwin von Oldendorpe (siehe Urkunde 1298), der Knappe Hermann von Oldendorpe und seine Mutter Adelheid verzichten auf einen Hof zu Naensen mit 3½ Hufen Land zugunsten des Klosters (D.R.H. 169, 172). Ein Dietrich von Oldendorpe ist 1305 Zeuge (D.R.H. 191).

1303 gaben Arnold von Ellersen (Allersheim), Gemahl Elisabeths, und seine Söhne Johann und Wilhelm (die vielleicht zu den Bürgern von Stadtoldendorf gehörten) dem Kloster eine Hufe in Ellersen mit Genehmigung des Grafen Ludwig von Eberstein und unter Bezeugung der 1303 genannten Ratsherren von Stadtoldendorf. Dafür übernahm das Kloster die Verpflichtung, lebenslängliche Kost und Kleidung zu gewähren.

Außerdem verkaufte Arnold dem Kloster 24 Morgen gegen 3½ Mark reines Silber und vertauschte 4 Morgen gegen 4 andere. So geschehen am Tage des heiligen Gordian (10. Mai) und Epimachus (12. Dezember). (D., Stadtoldendorf – Spilcker, Eberst. Urk. 240.)

1306 in die Tiburtii (14. April) verpflichten sich die consules in Oldendorpe, den Bürgern Hildebrand von Uggenem und seinem Sohne Ludolf 15 Mark von Silber auf Martini für ihren Edelherrn Bodo von Homburg und dessen Sohn Heinrich zu zahlen. (D., Urkundenbuch der Stadt Hildesheim I, 588).

In demselben Jahre bezeugen die oben genannten consules (1306), dass der Bürger in Stadtoldendorf Dietrich von Holthusen und seine Frau Osanna ihr Haus und Hof zu Oldendorp in der Hetenstrate (Heiße Straße) bei dem Burgsitz der Herrn von Homburg (apud allodium dominorum de Homborch) dem Kloster Amelungsborn geschenkt haben. Geschehen in crastina Barnabe, Tag nach heiligem Barnabas, am 11. Juni. (D., Amel. I, 275f.) Hier haben wir die älteste Erwähnung eines Straßennamens der Stadt, das allodium ist der jetzige Camphof.

1312 ist Johannes Proyt mit dem hiesigen Pfarrer Conrad Zeuge einer Schenkung von 2½ Hufen in Antwordshausen (Andershausen) und von Einbeck, an das Marienstift von Einbeck. 1352 ist Berthold Proyt Bürger zu Stadtoldendorf. Er war Knappe, also ritterlicher Abkunft (D. Ann. 296 Höxter. Gedenkbuch 48). Derselbe Berthold Proyt leiht zusammen mit seinen Stiefbrüdern Johann und Werner Bole (siehe Urkunden 1298, 1299, 1306) 1341 dem Rate zu Hameln 100 Mark, wofür sie jährlich 12 Mark Zinsen erhalten (also Zinsfuß von 12 %!), die in Oldendorpe unter Homborch zu zahlen sind (also Bringeschuld). So gegeben an U. L. Vruwen to lechtmissen (Lichtmess 2. Februar – D.; Hamelsche U. B. 362). Beide Familien müssen wohlbegütert gewesen sein, denn weitere Urkunden bezeugen, dass der Rat von Hameln dem genannten Berthold Proyt sowie dessen Stiefbrüdern Johann, Heinrich, Berthold und Werner Bole außer diesen 100 Mark noch 80 + 60 + 30 + 100 Mark zu je 10 % Zinsen schuldete, zusammen also 370 Mark zu jährlich 39 Mark Zinsen. (1349 sind die Zinsen in Stadtoldendorf oder in Einbeck zu zahlen. – Höxtersch. U. B.). Die Bole kauften ferner seit 1332 vom Rate zu Göttingen wie von dem zu Höxter vielfach Renten, bekundeten aber ihren frommen Sinn durch eine Stiftung von 50 Mark reinen Silbers für den neuen Chor der Klosterkirche zu Amelungsborn als der „in Wahrheit getreueste Freund“ des Klosters an Abt Engelhard, wofür Johann Bole für den 5. April (seinen Todestag) eine Seelenmesse erhielt.

1316 (2. Juni) verkauft der Bürger (oppidanus) von Stadtoldendorf Heinrich von Denkiehausen (Denkingehusen) 2½ Äcker zu Arholzen für 20 Schillinge Höxterscher Pfennige an das Kloster, was der gesamte Rat (consules universi in oppido Oldendorpe prope Homburg) bekundet. (D. R. H. 223 – Am. Cop. Buch II, 6.)

1340 (2. Juli) gaben die Edelherrn von Homburg im Umtausch zwei Hufen bei der Stadt Oldendorpe bei Eschershausen dem Kloster (D.; Falke T. C. 895). In demselben Jahre urkunden die Herren von Haversfürde über einen dortigen Zehnten in Stadt Oldendorpe (Amel. I, 160), gegen 1350 haben die von Hake drei Hufen vor der Stadt Oldendorpe zu Lehn von Corvey (D. Corvey II, 2,12; Hake 49).

1351 haben von denen von Hake der Bürger zu Stadtoldendorf Heinemann auf dem Brinke, dessen Söhne Hermann und Conrad und sein Brudersohn Tileke, drei Höfe in Scharfoldendorf zu Lehn. 21. Oktober 1351 (D. – Hake 39).

1360 hat der Edelherr Siegfried von Homburg viele Hufen in Stadtoldendorf (multos mansos in Oldendorpe) von der Äbtissin Lutgarde von Gandersheim zu Lehen. (D. – Havenberg, Gand. 851, 7.)

1380 leisten der alte und der neue Rat zu Oldendorpe unter der Homburg, der Rat von Bodenwerder, Albrecht Stich, Heinrich Quathagen und Fricke Kramer Bürgschaft für Siegfried von Homburg und dessen Söhne wegen eines Verkaufs an das Alexanderstift zu Einbeck. Geschehen am Tage der Kreuzauffindung Inventionis S. Crucis, [3. Mai]. (D. R. H. 337.)

1382 besiegeln beide Räte zu Oldendorpe und Bodenwerder eine Verkaufsurkunde des Edelherrn Heinrich von Homburg für das Einbecksche Alexanderstift. Geschehen am S. Vitustage (15. Juni. D. – Homburg. Urk. 56).

1385 erhält der vorhin genannte Albrecht Stich das ganze Dorf Holthusen, welches die Edelherrn Heinrich und Gebhard von Homburg ihm für eine Schuld von 250 Mark lötigen Silbers Einbeckscher Währung versetzt haben zu Händen der Knappen Wulver von Wollenstedt und Tile von Halle (D. R. H. 354). Albrecht Stich gehört somit gleich den Familien Bole und Proyt zu den Geldmagnaten des Stadtoldendorfer Umkreises.

Der Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts bringt das Erlöschen des Dynastenhauses der Homburger, welches 226 Jahre geblüht hat. Im Jahre 1408 kommt eine Einigungsurkunde zustande, wonach für den Fall, dass der Edelherr Heinrich von Homburg ohne männliche Erben stirbt, die Schlösser Homburg, Lauenstein, und Lüerdissen (Luthardessen) mit ihrem Zubehör, sowie die Städte Oldendorp und Wallensen mit der Herrschaft Homboken (Hohenbüchen) an den Bischof Johann von Hildesheim und die Herzöge Bernd und Heinrich von Brunswich und Lüneburg zu gleichen Teilen fallen, die Herzöge sollen ihre Hälfte vom Bischof zu Lehen nehmen, die ganze Herrschaft aber soll dem Bischof und den Herzögen die Gesamthuldigung leisten (D. R. H. 413).

Am 9. und 20. Oktober 1409 bestimmt der Edelherr Heinrich von Homburg als letztwillige Verfügung, dass der Erbe seiner Herrschaft und des Landes, nämlich der Schlösser Homburg, Lauenstein, Greene und Lüerdissen, der Städte Oldendorp unter der Homburg und Wallensen und der Herrschaft to der Hoinboken (Hohenbüchen) der Herzog Bernd von Brunswich und Lüneburg sein soll. Der Herzog zahlt dafür 5 500 lötige Mark und eine an Heinrich selbst bis an sein Lebensende und an seine Gemahlin Schonetta von Nassau zeitlebens zu zahlende Jahresrente von 200 Mark. Letztere heiratet 1414 Herzog Otto von Grubenhagen und stirbt 1436 im Alter von 52 Jahren. In diesem Testamente hat der letzte Homburger der Armen seiner Hauptstadt Stadtoldendorf noch besonders gedacht, indem er bestimmte, dass diesen von den Einkünften aus der dortigen Mühle jeden Freitag Brot im Werte von 10 Pfennigen gegeben werden soll. Dem Kloster Amelungsborn aber werden die 60 Malter Hafer erlassen, die es jährlich für die Hunde des Edelherrn hergeben musste. (Ungedruckt. Kemnader Kopialbuch 351 im Herzoglichen L.-H.-Archiv zu Wolfenbüttel. – Vollständiger Abdruck bei D. R. H. 419.)

Grundriss von Stadtoldendorf 1759.
Stadtoldendorf, Grundriss nach der Flurkarte von 1759. 1:4000.

3. Stadtoldendorf unter den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg 1409 bis 1918.

Das fünfzehnte Jahrhundert.

Mit dem Aussterben der Edelherren von Homburg tritt eine wesentliche Veränderung in der Stellung Stadtoldendorfs ein, die sich freilich erst allmählich fühlbar macht. Bislang war Stadtoldendorf die Hauptstadt einer der ungezählten kleinen Dynastenhäuser des vielzerspaltenen Deutschen Reiches, welche bei der Ohnmacht des Kaisertums und der gegenseitigen Rivalität der Oberlehnsherren eine halbstaatliche Gewalt besaßen (zum Beispiel Münzrecht der Homburger, Halsgericht). Wohl hören wir nicht, dass in oder vor den Mauern glänzende Turniere abgehalten seien, wie das zur Fastnacht (29. Januar) 1305 zu Dassel, wo eine große Zahl von Rittern und Knappen sich versammelte und auch ein Dietrich von Oldendorf mitturnierte, aber, wie der Chronist von Dassel erzählt, nur einem ein Auge bei diesem „ritterlichen Stechen“ ausgeflossen sei und ein anderer nur ein Bein gebrochen habe. Aber in den Mauern Stadtoldendorfs fanden die Versammlungen der Ratsherren fremder Städte und der auswärtigen Ritter samt ihren Knappen mit den Edelherren und deren Burgmannen und Geistlichen zu wichtigen Verträgen und Eigentumsübertragungen statt. In den Geschlechtern der Bürger erwuchs ansehnlicher Geldreichtum – damals eine seltene Sache, – der weit über die Grenzen der homburgischen Herrschaft bis nach Hameln und Braunschweig seine Arme ausstreckte. Vor allem aber war Stadtoldendorf eine sicher verwahrte Stadt, an deren Mauern, Basteien und Türmen sich die kleinen Ritterfehden nicht so leicht heranwagten. Wie so ganz anders sah es auf dem Lande in den umliegenden Dörfern aus. Das alte freie Bauerngeschlecht war bis auf kümmerliche Reste zusammengebrochen, der Dörfler in seiner strohgedeckten Lehmhütte, war der unfreie Hörige seines Jungherrn, der „homburgischen Knaben“, die nun die Ministerialen des zu Edelherren aufgestiegenen Geschlechts waren, bis jene sich späterhin selbst zu Baronen und Grafen emporarbeiteten Diesen Herren war der Bauer jede Woche den Schweiß feiner Hand- und Spanndienste schuldig. Ein Halbmeier hatte wöchentlich einen Tag mit Gespann, ein Großköter wöchentlich zwei Tage, ein Kirchhöfer alle zwei Wochen einen Tag mit der Hand, ebenso der Müller zwölf Tage jährlich zu dienen (Wangelnstedt). Dazu kamen die Zehnten von Schweinen, Gänsen, Hühnern, Eiern, von gerodetem Lande (Rottzehnte), Zins und Acker, Hof und Wiese (3. oder 4. oder 10. Garbe), Wachs- und Flachsgeld, die Treiberdienste bei Jagden und die Kriegsdienste. Von Besthaupt und Bedemund war schon die Rede, nachweisbar konnte der Hörige sogar mit seiner Arbeitskraft verschenkt oder verkauft werden (Homburger Urkunde von 1156). Zog sein Herr zur ritterlichen Fehde, so war sein Haus zuerst der Rache des Gegners ausgesetzt, der dem Dorfe seines Feindes den roten Hahn aufs Dach setzte, das Vieh raubte und plünderte, soviel er konnte. Wurde sein Herr gefangen, so musste er das Lösegeld aufbringen, ging die Tochter seines Herrn ins Kloster, so musste die Klosteraussteuer für sie zusammengebracht werden. Dann kam das Kloster selbst, das immer mehr Grundbesitzer wurde und gleich den weltlichen Herren auf Abrundung und Ausdehnung seines Besitzes unermüdlich bedacht war. Hatte der Unfreie sein Leben in harter Arbeit und steter Angst verbringen müssen, so wollte er wenigstens ein zukünftiges seliges Leben sich sichern. Die Garantie bot das Kloster, aber es ließ sich diese mit Hab und Gut bezahlen, womit die Seelenmesse, die Memorie am Todestage, erkauft wurde. Da das Kloster selbst bar Geld besaß und sich alles zehntfrei schenken ließ, so war es auch imstande, Land aufzukaufen oder in Pfandbesitz zu bringen, der selten wieder ausgelöst wurde. Auch die Landstraßen waren nicht frei von Mord und Totschlag. Daran erinnern die verschiedenen Denk- und Kreuzsteine hiesiger Gegend. Man zählt jetzt im Kreise Holzminden noch dreizehn solcher rechteckigen Denksteine. Der bekannteste ist der Ibermannstein bei Arholzen mit der Inschrift: Hit fuit occisus Nicola de Ubere armiger requiescat in pace. (Hier wurde der Reisige Nicolaus von Ubere getötet. Er ruhe in Frieden.) Davon erzählt Letzner: Beim Galgenbusch bei Deensen steht ein Stein am Wege, darauf: Hic. etc. (Name aber gelesen Nikolaus Neuber). Hier soll 1403 ein Mord geschehen sein. Graf Otto oder Hermann von Eberstein hatte einen adligen Schildknecht Niclas Neuber, der ging vom Schlosse Eberstein nach Stadtoldendorf mit einem Koch Hans Ibermann aus dem Gerichte Grubenhagen gebürtig, und noch einem Diener von Eberstein. In Stadtoldendorf haben diese drei in einem Wirtshause stark gezecht, auf dem Rückweg sich gegenseitig gescholten und dann zu den Waffen gegriffen, so dass der Nicolaus Neuber und Hans Ibermann tot aus dem Platze blieben, der Knecht aber ist fortgelaufen. Den beiden Toten ist zum Gedächtnis der Stein gesetzt und wird noch heutigen Tages (also 1596) „Ibermanns Kreuz“ genannt. (Letzner 4. B., Seite 190.) Diese Darstellung wird auf einer Mischung von Dichtung und Wahrheit beruhen. Denn der erschlagene Ritter ist nach dem auf dem Steine angebrachten Wappen ein Herr von Iber gewesen. Nach Letzner ist deren Wappen ein blaues Feld, in der Mitte durch einen silbernen Balken geteilt, welches in dem blauen Felde oben zwei, unten eine rote Sturmhaube hat.

Zeichnung des Ibermannsteins bei Arholzen
Ibermannstein.

Ein anderer Kreuzstein, der ursprünglich neben der großen Schutthalde im Hoop nach Amelungsborn zu stand, nachher am Eschershäuser Weg und jetzt links von der Westtür der Kirche steht, hat die Umschrift: hir let engelhart sin levent to midvasten (Mittwoch vor Laetare) got late on [salichlike rasten], das heißt hier ließ Engelhard sein Leben zu Mittfasten, Gott lasse ihn selig ruhen. Der Stamm des Nasenkreuzes, das das Kreisband mit der Inschrift trägt, ist mit einem Gerät verbunden, das zunächst wie ein Schlüssel aussieht. Nach der Feststellung von Prof. Dr. Fuhse ist es ein Kräuel, das ist eine Gabel mit gebogenen Zinken zum Fleisch aus der heißen Brühe herausholen. Auf der rechten Seite der westlichen Kirchtür ist ein weiterer Kreuzstein ohne Inschrift aufgestellt, der auf dem Fahrensbachkopf bei Stadtoldendorf stand. Zwei Kreuzsteine stehen im von Campeschen Park zu Deensen, von denen einer ursprünglich auf der Flur an der Braaker Straße stand. Er zeigt zwei aufrechtstehende Beile.

1929 wurde auf der Giesenberger Feldmark ein Denkstein gefunden, der zu den interessantesten seiner Art gehört: der Valepaghestein. Auf der Vorderseite zeigt er den Gekreuzigten mit der Inritafel am Kreuz, umgeben von Maria und Johannes, zu Füßen niedergesunken eine Frauengestalt, wahrscheinlich Maria Magdalena und eine Marke (Handwerkszeichen?). Das Ganze ist umrahmt von einer lateinischen Inschrift in Majuskeln: Luderus Valepaghe est occisus innocenter a latronibus [cujus anima requiescat in pace], das heißt Luder Valepaghe ist unschuldigerweise von Straßenräubern getötet worden. Auf der Rückseite ist die Ermordungsszene dargestellt. Dem niedergesunkenen Valepaghe hält der eine Räuber die Hände fest, während der andere (von dem man nur noch den Arm sieht) einen spitzen Dolch in den Hals stößt. Der erstere trägt ein Band mit dem Rade (Art der Todesstrafe) am Hals, der Ermordete ein Band mit einem Ritterschilde. Unter ihm steht in großen Buchstaben: Luder(e) Valepaghe. Nachforschungen des Verfassers haben ergeben, dass die Valepaghe eins der ältesten Rittergeschlechter Westfalens sind, die in Delbrück in Westfalen ansässig waren. Sein Ritterschild hat sechs Rosen in der Anordnung 3, 2, 1 getragen. Aus Tracht und Schrift ergibt sich, dass der Stein aus der Zeit zwischen 1350–1400 n. Chr. stammt. Er ist an der Apsis, der Kirche freistehend aufgestellt. Größe hoch 162 cm, breit 105 cm.

Zeichnung der Vorderseite des Valepaghesteins bei Stadtoldendorf
Valepaghestein (Vorderseite).
Zeichnung der Rückseite des Valepaghesteins bei Stadtoldendorf
Valepaghestein (Rückseite).

Der sogenannte „Eselsbrunnen“ im Hooptal mit der Inschrift: „Prost du Esel“ ist wohl eine Art von Spottdenkmal. Er steht bei einer Quelle, die nach hiesiger Legende durch einen Mülleresel durch sein Scharren mit dem Huf zum Vorschein gebracht wurde. Die Kreuz- und Mordsteine hießen beim Volke auch Galgensteine, und abgehauene Stückchen galten als Heilmittel, wie alles, was mit Galgen und dem eines unnatürlichen Todes Verstorbenen zusammenhing.

Bei all diesen vielen Ritterfehden und der persönlichen Unsicherheit und Unfreiheit auf dem Lande konnte sich Stadtoldendorf als Stadt, als ein durch die Burg und die eigene Befestigung wohlverwahrtes Gemeindewesen doch glücklich weiterentwickeln. Die homburgische Zeit ist für Stadtoldendorf seine Blüte- und Glanzzeit gewesen. Unter den Herzögen sank es herab zu einer kleinen, abseits gelegenen Landstadt am äußersten Ende des zerstückelten Herzogtums, die nicht an einen Wettbewerb mit den größeren Schwestern denken konnte. Solange die Herzöge noch keinen dauernden Hofsitz hatten, sondern bald da, bald dort ihre Hofstatt aufschlugen, haben solche sich auch zeitweilig in Stadtoldendorf aufgehalten. So hat der sonst zu Hardegsen residierende Herzog Wilhelm der Jüngere öfters in unserer Stadt geweilt. Freilich brachten diese Besuche bei der damaligen fürstlichen Geldknappheit den Städten auch mancherlei Unkosten. Späterhin aber schaltete anstatt des Fürsten sein fürstlicher Amtmann, zuerst noch auf der Homburg, später in dem aus den Steinen der Homburg erbauten Amtshof zu Wickensen.

Als herzogliche Stadt wurde Stadtoldendorf nun auch stärker in die Kriege seiner neuen Herren, die ihre Territorialmacht gegenüber den vielen kleinen halbstaatlichen Gewalten einheitlich auszubauen bemüht waren, hineingezogen. 1409 war die homburgische Herrschaft an Herzog Bernhard I., Sohn des Magnus Torquatus (mit der Kette) gekommen, welcher 1434 starb. 1428 fand die erste Erbteilung zwischen Bernhard I. und dem Sohn seines Bruders, Heinrich von Lüneburg, seinem Neffen Wilhelm dem Siegreichen (starb 1482) statt, welcher einen Teil der Grafschaft Eberstein, Homburg mit Stadtoldendorf, Holzminden, Ottenstein, Lüthorst usw. erhielt. Damit kommt Stadtoldendorf an das mittlere Haus Braunschweig. 1432 behielt Wilhelm der Siegreiche in einer zweiten Erbteilung mit seinem Bruder Heinrich die Homburg und Stadtoldendorf nebst Holzminden, Greene, Lüerdissen und andern Stücken der Eberstein-Homburgischen Besitzungen. 1434 (26. Mai) haben jedoch die Söhne Bernhards I., Otto und Friedrich, diese Besitzungen mit der Hälfte der Stadt Hameln an den Bischof Magnus von Hildesheim für 30 000 rheinische Gulden verpfändet, ohne dazu ein Recht zu haben, da diese Gebiete ihnen ja nicht bei der Erbteilung zugefallen waren. Diese Übergriffe ließ der stets fehdelustige Wilhelm nicht ruhig über sich ergehen, sondern räumte diese Burgen und Städte seinen Söhnen Wilhelm (dem Jüngeren) und Friedrich (dem Unruhigen) ein. Im Jahre 1434 hatte er auch eine Fehde mit dem Grafen Moritz von Spiegelberg, bei der die Burg Eberstein, auf welcher die von Rauschenplatt saßen, genommen und zerstört wurde. Jedoch eroberten 1447 hildesheimische Dienstmannen durch einen Überfall die Homburg und brachten sie so wieder in die Gewalt ihres Bischofs, ebenso wie Eschershausen und Stadtoldendorf. Diese kleinen Fehden spielten sich ab, während das Deutsche Reich unter dem prunksüchtigen, eitlen und wortbrüchigen Kaiser Sigismund von den entsetzlichen Raub- und Mordbrennereinfällen der Hussiten bis ins Braunschweiger Land hinein heimgesucht wurde. 1447 machten 30 000 „Behmen“, wie Letzner die Hussiten nennt, einen Einfall durch Thüringen übers Eichsfeld nach Göttingen, und kamen vor Einbeck, wo sie mit Geld abgekauft wurden. Bei Holzminden gingen sie über die Weser, wobei wahrscheinlich das Dorf Sülbeck zerstört (die Einwohner sollen sich auf der Hintern Straße in Holzminden angesiedelt haben) und sämtliche umliegenden Ortschaften geplündert und verbrannt wurden. Von da gehen sie nach Soest, welches sie im Bunde mit dem Kurfürsten von Köln belagern. Eine Schar dieser hussitischen Böhmen nimmt Wilhelm, obgleich er selbst 1430 einen Zug gegen die in Schlesien, Lausitz und Meißen eingefallenen Hussiten gemacht hatte, nun in seinen Sold und erobert die Homburg mit ihrer Hilfe wieder zurück, so dass ihm der Bischof das Recht zugestehen muss, die Schlösser Greene, Lüerdissen und Hohenbüchen zu jeder Zeit wieder einlösen zu können. Diese böhmischen Söldner behielt auch sein Sohn Friedrich der Unruhige, der ein reines Raubritterleben führte, sodass 1460 die Stadt Einbeck mit den Hansastädten ein Städtebündnis gegen die Braunschweigischen Herzöge einging. 1465 hält Friedrich in der Nähe von Holzminden Kaufmannsgüter an und bringt den Raub nach dem Eberstein. Die Homburg wird von den sächsischen Städten belagert, während die böhmischen Söldner das Land ringsumher auf das furchtbarste verwüsten. 1470 wird auch Stadtoldendorf durch die Hansastädte Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Northeim und Einbeck, die sich aus Erbitterung gegen die alles verheerenden Raubzüge Friedrichs zusammengeschlossen hatten, belagert oder „behegt“ und das Land so verwüstet, dass der Herzog 40 000 Gulden Schaden hatte. Der Bischof Ernst von Hildesheim, der sich auch gegen die Herzöge erhoben hatte, richtet bei dieser Fehde 1470 zwanzig Dörfer an der Leine zugrunde. „Sie brannten und beraubten die Orte, alles, was sie erlangen konnten“ (Letzner 29 b). Dieser Bischof ist der Typus der damals gänzlich verweltlichten hohen Geistlichkeit. „Er war nicht sonderlich gelehrt, schreibt der Dasselsche Chronist, aber dabei doch fromm und aufrichtig, er achtete aber und sahe mehr auf Hunde, Garn (Jagdnetze) und Hasen als auf Singen und Beten in der Kirche, hatte aber auch dabei gar klein und wenig Frieden“, das heißt er war ein ebenso unruhiger, in Fehden liegender Kirchenfürst, wie sein weltlicher Gegner, der ihn zusammen mit seinem Bruder Wilhelm 1470 in einer blutigen Schlacht gänzlich schlug, worauf der Bischof bald starb. Nachdem Wilhelm der Jüngere die Herrschaft durch Verhaftung des unruhigen Friedrichs (Friedrich starb in der Haft 1495) allein an sich genommen hatte, geriet er mit Albrecht III. von Braunschweig-Grubenhagen in Fehde, bei der auch seine alten Feinde, die Bürger von Einbeck, sich mit Albrecht verbanden und ihm 1478 einen Fehdebrief zusandten, als er in Stadtoldendorf weilte. Aber diese Einbecker werden von Wilhelm, den Grafen von Stollberg und Hohenstein-Gleichen und hessischen Truppen unter Graf Otto von Waldeck, die mit 1800 geharnischten Reitern anrückten, am Pankratiustage, den 12. Mai 1479 vor den Toren von Stadtoldendorf in offener Fehdeschlacht gänzlich geschlagen unter Verlust von 900 Mann an Toten und Verwundeten und Gefangennahme aller anderen Bürger, die mit 30 000 Gulden ausgelöst werden. Die Verwüstungen des Landes hatten aber damit noch kein Ende. Wilhelm der Jüngere verbündet sich mit dem Hildesheimer Bischof gegen dessen unbotmäßige Stadt Hildesheim, die ihrerseits wieder von dem Städtebund unterstützt wird, und das gegenseitige Plündern, Rauben, Morden und Brennen geht von neuem los. 1486 machen die Städte einen Einfall in das Gericht Gandersheim und Winzenburg (Wickenser Börde), die Dörfer werden verbrannt, gegen 3 000 Stück Vieh geraubt, in Bodenwerder wird sämtliches Vieh weggenommen, auf dem Rückmarsch nach Einbeck werden wieder fünf Dörfer in der Herrschaft Homburg abgebrannt. „Sie brannten und raubten der Örter alles, was sie erlangen konnten“. Am 1. August 1486 fallen die Städte im Bunde mit Herzog Heinrich von Braunschweig-Grubenhagen noch einmal in das Gericht Winzenburg und Bodenburg ein, „haben den armen Leuten trefflichen Schaden getan“, schreibt naiv der Chronist. 1495 ist die letzte Erbteilung im mittleren Hause Braunschweig zwischen den Söhnen Wilhelm des Jüngeren, Heinrich dem Älteren und Erich dem Älteren, bei welcher der erstere unter anderem die Homburg, Stadtoldendorf, Amelungsborn und den Eberstein bekommt. Von da ab bleiben die Gebiete bei dem Hause Braunschweig-Wolfenbüttel.

Wenden wir uns nun von den unruhvollen äußern Geschichtsereignissen, in welche die Stadt mit hineinverflochten war, ihrer weiteren inneren Entwicklung zu. Wir wissen, dass Stadtoldendorf zwei altnorthheimische Höfe in sich schloss: den jetzigen Camphof und den Stockhäuser Hof. Die Geschichte des letzteren haben wir bereits dargestellt und haben gehört, dass dieser Hof 1485 aus dem Besitze der Familie Stich an das Kloster kam und dem Abt zur Abhaltung der Hägergerichte diente.

1418 werden nun die von Campe von den Herzögen Bernhard und Wilhelm mit Gütern in Stadtoldendorf, welche 1508 ebenso wie die zu Deensen, Dielmissen und (dem wüsten) Östersen kalenbergisches Lehen sind. Der jetzige Wohnsitz, der Camphof, zeigt über der Toreinfahrt die Jahreszahl 1682, ist also erst nach dem Dreißigjährigen Kriege von Burchard Heinrich von Campe und dessen Gemahlin Lucie Hedwig Hake der Inschrift nach erbaut.

Die Familie von Campe ist altes niedersächsisches Geschlecht. Ihr Wappen ist ein gespaltener Schild, rechts abwechselnd gold und rot in sechs Doppelfeldern geschachtet, links schwarz leer (so seit etwa 1700, früher schwarz-weiß geschachtet und leeres goldenes Feld), auf dem gekrönten Helm mit rotgoldener Decke ein Pfauenwedel aus rotem Schaft wachsend. Wahlspruch: Sola bona quae honesta (Allein was ehrenhaft ist, ist gut). Von der verschwägerten Familie Hake ist schon vorher die Rede gewesen. (Stammbaum bei Letzner [4 B. 186 a ff.], der als Ahnherr Ernst Hake [starb 1285 und begraben zu Amelungsborn] angibt).

Am Ende des 15. Jahrhunderts gelang es dem Kloster, seinen Besitz und seinen Einfluss in Stadtoldendorf ganz bedeutend zu erweitern. Nachdem der Pfarrer Kale an der Stadtoldendorfer Kirche sein Amt niedergelegt hatte, wird während der Pfarrvakanz 1491 VI. Id. des Februar durch den Papst Innozenz VIII. (1484–1492) dem Abt und Konvent der Besitz der Kirche von Stadtoldendorf nebst allen ihren Gütern und Einkünften zu vollständigem Eigentums- und Benutzungsrecht übertragen. Abt und Konvent erhalten zu gleicher Zeit das Einsetzungs- und Absetzungsrecht des Pfarrers mit der Pflicht, für volle Ausübung des Gottesdienstes und der Seelsorge Sorge zu tragen. Der Bischof Egerdus ist der vom päpstlichen Stuhle verordnete Beauftragte, welcher die Pfarrgüter von Stadtoldendorf dem Klostergut einverleibt und diese Vereinigung des bislang zuständigen Bischofs von Paderborn und dem gesamten Klerus der paderbornschen Diözese anzeigt. Die Patrone der Kirche, die Braunschweigischen Herzöge Wilhelm der Jüngere und dessen Sohn Heinrich der Ältere, hatten zu dieser Güterübertragung ihre Zustimmung zuvor gegeben, letzterer hat auch noch einmal die Schenkung seines Vaters bestätigt; Paderborn dagegen sträubte sich zunächst jene Schenkung anzuerkennen. Zuvor wurde das hiesige Pfarramt von dem Archidiakonat Höxter besetzt, das unter dem Bischof von Paderborn stand, und der derzeitige Archidiakon Otto von Oeynhausen zu Höxter gab erst dann zu dem Patronatsrechte des Abtes von Amelungsborn seine Einwilligung, als der damalige Abt Werner von Amelungsborn sich ihm zur jährlichen Zahlung eines rheinischen und eines Goldguldens verstand, jedoch sollte der Pfarrer, wenn er auch nicht mehr seiner Zucht und Aufsicht unterstünde, doch zur Ausführung seiner Aufträge verpflichtet bleiben.

Vor 1425 erhielt das Kloster von dem Bürger zu Stadtoldendorf Werner Jägers eine Hufe Landes zu Dölme (Dolem) to dechtnuss siner sele (zur Seelenmesse an seinem Todestage). Darüber berichtet das Amelungsborner Nekrologium unter dem 2. November: „Es starb der frühere Bürger in Stadtoldendorf Werner Jägers, der dem Konvente eine Stiftung von Weißbrod, Fischen und Starkbier machte, die von einer Hufe in Dölme von 30 Gulden, die darauf stehen, herkommt“.

Ein anderer Stadtoldendorfer Bürger namens Tile Brandes hat etwa 1450 dem Klosterkonvent zweiundsiebzig rheinische Gulden vermacht, welche auf die Klostergüter zu Radgodessen (Wüstung bei Brunsen) angelegt sind und von denen je nach dem Eingange dem Konvent viermal im Jahre eine Leistung zukommen soll. Sein Gedächtnistag ist der 20. März. Die Leistungen (servitia) werden, wie bei der vorhergehenden Stiftung, in einer besonderen Mahlzeit bestanden haben, durch die der gewöhnliche Klostertisch aufgebessert wurde.

Ein dritter Bürger von Stadtoldendorf, Hans Sanders, erhielt 1438 vom Kloster Corvey eine Hufe Landes zu Lüthorst (Luthardessen) zu Lehen, während 1443 eine Engelke Aleborg zu Lüneburg Hakensches Lehen vor Stadtoldendorf hat.

Von der Familie Stich gelangt 1485 das Dorf Holthusen an das Kloster.

Aus dem 15. Jahrhundert ist uns nur ein Bürgermeister bekannt, nämlich Heinrich Haringewold, der alte, das heißt abgetretene, Bürgermeister zu Oldendorpe, der den Verkauf eines freien Hofes in Oldendorpe, herzogliches Lehen und einen Obstgarten vor dem „Diechdore“, die Stephan von Stockhausen gehören, an das Kloster 1487 bezeugt.

Dieser Hof ist der mehrerwähnte Stockhäuser Hof.

Von den herzöglichen Vögten in Stadtoldendorf werden uns in diesem Jahrhundert dagegen zwei erwähnt: 1425 Herwig, geschworner Richter des Herzogs in Stadtoldendorf (Amelungsborn I, 297) und Heinemann Mulners, geschworner Vogt des Herzogs zu Oldendorp unter Homburg als Zeuge unter einem Urteile Heinrich Stichs über Güter zu Braak und Holtensen, bei dem auch der Rat zu Stadtoldendorf genannt wird (Amelungsborn I, 194). Wie schon erwähnt, stirbt die Familie Stich in Stadtoldendorf im Mannesstamme gegen Ende dieses Jahrhunderts aus.

Bei all den vielen Fehden und Kämpfen des mittelalterlichen Kleinkrieges, die wir in obigem geschildert haben, hat Stadtoldendorf allezeit treu auf Seiten seiner Herzöge gestanden. Von der Ordnung und Ausrüstung der Stadtoldendorfer Bürgerwehr ist uns jedoch keine Kunde geblieben. Aber wir können diese Lücke in dem kulturgeschichtlichen Bilde unserer Stadt durch die Nachrichten hierüber aus der benachbarten Stadt Einbeck ergänzen. Die Schützen in Einbeck trugen 1480 eiserne Hüte (die sogenannten Schaller, siehe Abbildung 63 auf Seite 516 bei Demmin, Kriegswaffen, ähnlich den Stahlhelmen im Weltkrieg 1914–1918) und waren mit Schilden, Armbrüsten und Pfeilen ausgerüstet. Zwar kommen Geschütze schon 1365 bei der Belagerung von Salzderhelden vor, und in den Hussitenkriegen waren die Böhmen als geschickte Artilleristen den Deutschen mit ihren unbeholfenen Riesenkanonen (vergleiche die „faule Mette“ von 1411) weit überlegen, aber erst das kommende Jahrhundert bringt auch die vervollkommnete Ausrüstung des Fußvolkes mit Feuergewehren, über deren Einführung der Dasselsche Chronist (1596) als über den Niedergang ritterlicher Tapferkeit beweglich klagt. Die Bewaffnung der Bürger von Einbeck war nach den Gilden und Ständen verschieden, die vornehmen Gilden wie die Brauer, mussten in einem Harnisch antreten, die Büdener (Häuslinge, Anbauer) sollten wenigstens eine Pickelhaube haben. Ein Spieß, eine Axt und eine Barte gehörten sowieso zum notwendigen Mannesgeräte. Am Mittwoch nach Pfingsten wurde eine Parade der gerüsteten Bürger auf dem Wall abgehalten. Auch Uniformen der bewaffneten Bürgerschaft tauchen an der Wende des Jahrhunderts auf. „Die Bürger jener Zeit“, heißt es in einer Fehdebeschreibung gegen 1500, „ziehen verschieden angetan heran: Die Helmstedter mit bunten Mawen (Ärmeln), die bunten Hegers von Lutter (Königslutter), die Blauröcke von Schöppenstedt mit blau und braunem Hauptbanner“. So dürfen wir uns auch die Bürgerwehr von Stadtoldendorf in den Stadtfarben unter dem Banner des Löwen vorstellen. Wie in Einbeck, wird es auch in Stadtoldendorf eine Tor- und Turmwache der Bürger gegeben haben. Wir wissen wenigstens, dass im Jahre 1688 bei dem „Borgtor“ ein „Pforthof“ gewesen ist und davor ein „Slagbaum“ gestanden hat und vor dem „Holtzerschen“ Erbland im „Ruhmbrook“ lag; ebenso hat bei dem Hagentor ein Pforthaus und Schlagbaum gestanden. Auch das Teichtor hatte ein Pforthaus und vor dem Tor einen Zwinger (Mühlenakten 1629). Diese Torwachen haben die Reihebürger, das heißt die Besitzer der Reihehäuser, welche meist auch Holz- und Braugerechtigkeit hatten (1793 haften an den Häusern noch achtzig unveräußerliche Brauzeiten), abwechselnd der Reihe nach zu versehen, ebenso wie die Feuerwache und späterhin die hölzerne Rohrleitung der Stadtbrunnen. Auch das Aufeisen der im Winter zugefrorenen Stadtgraben, die sonst einen Überfall auf die Stadt erleichtert hätten, war die Pflicht der Reihebürger.

Dass durch die beständigen Raub- und Mordbrennereien schon in diesen alten Tagen die nie verstummenden Klagen über „teure Zeiten“ laut werden, ist begreiflich. 1460 galt der Malter Roggen in dieser Gegend vier Mariengroschen, während 1238 zu Dassel ein Himpten Roggen 18 alte Pfennige, ein Malter Hafer 18 denarii (Pfennige) kostete und von dem besten Tuch die Elle auf 12 alte Pfennige (= 1 Einbeckscher Schilling = 1 Kortling; 36 alte Pfennige = 1 Mariengroschen) zu stehen kam. Mit der fortschreitenden Geldwirtschaft, die in dem aufblühenden Handel der Städte begründet lag und welche die meist auf Naturaleinkünfte angewiesenen Herren in immer größere Geldverlegenheiten setzte und sie zu Pfandversetzungen und Veräußerung ihrer Hoheitsrechte nötigte, war auch eine gleichzeitig sich steigernde Geldentwertung gegeben. Dazu kam die unglaubliche Münzverschiedenheit, da jedes winzige Territorium seine eigenen Münzen prägte. So finden wir in unserer Gegend Goldgulden, rheinische Gulden, Mariengulden, Schillinge, schwere und alte, Hildesheimer und Höxtersche Pfennige, Kortlinge, Brandenburgische Bremer und Lübsche (Lübecksche) Mark, Mariengroschen und Matthier, Pfund, Witte, Blaffert, Quartling (= ½ Heller) Scherf und später Reichstaler.

Das sechzehnte Jahrhundert.

Nach dem Tode Herzogs Heinrich des Älteren, welcher noch am Fronleichnamstage 1504 sich in Stadtoldendorf aufgehalten hatte war Heinrich der Jüngere (1514–1568) Landesherr und damit Herr auch von Stadtoldendorf geworden. Fünf Jahre nach seinem Regierungsantritt wurde er in eine schwere Fehde mit dem Hildesheimer Bischof Johann IV. verwickelt, an der auch Stadtoldendorf lebhaft beteiligt war. Das ist der in der Geschichte als Hildesheimer Stiftsfehde bekannte Ausschnitt aus den Kämpfen, welche zwischen Habsburg und Frankreich um die deutsche Kaiserkrone nach dem Tode des Kaisers Maximilian I. entbrannten.

Durch Bischof Johann III. (1398–1424) war das Bistum Hildesheim mit Schulden überladen. Die „Rittermäßigen“ suchten die Burgen und Landgebiete mit deren Hoheitsrechten, die ihnen als Pfandbesitz für vorgeschossene Gelder vom Bischof verliehen waren, in völligen Eigentumsbesitz zu bringen. Bischof Johannes IV., der der habsburgischen Partei feindlich gegenüberstand, begann nun seit 1504 diese Pfandschaften einzulösen und erregte dadurch natürlich den Ingrimm seiner Stiftsjunker, welche sich mit den Herzögen Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel und Erich I. von Braunschweig-Calenberg, die auf Seiten Habsburgs standen, gegen ihren Bischof verbanden. Die Herzöge wurden jedoch am 28. Juni 1519 auf der Soltauer Heide von dem bischöflichen Heere entscheidend geschlagen, aber sie verstanden es, den neuen Kaiser Karl V. für sich zu gewinnen, so dass ihnen die Ausführung der Reichsacht gegen den Bischof übertragen ward (1521 und 1522) und sie das ganze Stift mit Ausnahme von Hildesheim, Peine, Steuerwald und Marienburg einnahmen. Im Frieden von Quedlinburg, 14. Mai 1523, wurde das Bistum um zwei Drittel verkürzt, den Stiftsjunkern aber wurde ihr Raub von den Herzögen wieder abgenommen, und die Pfandgläubiger des Bischofs wurden jetzt gutwillig oder mit Gewalt durch das Recht des Stärkeren aus ihrem Pfandbesitz und Burgen vertrieben.

In diesem das ganze hildesheimische und braunschweigische Gebiet verwüstenden Kleinkriege voll Brennens, Raubens und Mordens standen die Städte Hildesheim, Peine, Bokenem und Dassel auf Seiten des Bischofs, dagegen Stadtoldendorf, Amelungsborn, Holzminden und Bevern gingen mit ihrem Landesherrn Heinrich dem Jüngeren. Über diese gegenseitigen Überfälle zwischen Dassel, Bevern, Stadtoldendorf und Holzminden berichten die Chronisten Asche (Ascanius) von Heimburg und Letzner folgendes:

„In währendem Anstande (als der Waffenstillstand 1519 noch dauerte) haben sich etliche mutwillige Buben und Wagehälse, des Bischofs Untertanen zu Dassel, bedünken lassen, weil sie vorher während der Fehde das Ihre verloren hatten, sie müßten sich nunmehr trotz des angekündigten Waffenstillstandes auch aufmachen und andern tun als man ihnen getan hatte. Darauf zogen etliche aus nach Bevern, zwischen dem Sollinger Walde und dem Ebersteinschen Gebirge gelegen, etliche auch zogen gegen Vorwohle vor dem Elfaß gelegen, daselbst Vieh und anderes, was ihnen nötig war, zu holen; jedoch haben sie auf dieser Fahrt von Vorwohle nichts Besonderes bekommen, aber von Bevern hatten sie alles, was sie bekommen konnten, mitgenommen, sonderlich hatte einer von Dassel einer armen Frau den Rock ausgezogen und sie im bloßen Hemde gehen lassen. Die ist mit Weinen zu ihrem Junker gegangen und hat dem geklagt, wie böslich mit ihr gehandelt sei. Der von Bevern hat sie getröstet und zur Geduld vermahnt und ihr zugesagt, dass der Rock der ihr des Sonntags genommen wäre, ihr auf den erst künftigen Sonntag wieder zugestellt werden sollte. Den darauf folgenden Donnerstag zogen die von Holzminden, Stadtoldendorf und der Junker von Bevern aus und kamen ganz grimmiglich gen Dassel, ehe sie sich dessen versehen hatten, und haben daselbst greulich getobt und alles, was sie damals eingeerntet, hinweggenommen. Der von Bevern wird zufällig des Weibes gewahr, welches den gestohlenen Rock seines ihm untertänigen Weibes (zu Bevern) am Leibe trug, die er mit folgenden Worten ganz ernstlich angeredet: ‚Weib, den Rock hast du mit Unrecht und gehört meiner Untertanin, die hier neben mir steht; lege ab und gib ihn ihr wieder und lege deinen eigenen Rock an oder ich werde verursacht dir den abzulegen‘. Das Weib säumte nicht lange, warf ihn von sich und lief davon.

Johann von Grone (auf Kirchbrak) säumte sich fürwahr auch nicht und ließ daselbst zu Dassel in diesem Lärmen 500 (andere Lesart 50) Malter allerlei Getreides dreschen und fortführen. Man hat auch ohne alle Barmherzigkeit die neu aufgebauten Häuser angezündet, 16 Bürger gefangen, einen Bürger Hans Holtigel erschossen, 100 Pferde, 180 (andere Lesart 280) Kühe und Rinder hinweggetrieben. Die anderen Bürger haben sich teils auf die Türme, teils auf der Kirche versteckt, aber die von Stadtoldendorf haben sie mit großer Geschwindigkeit heruntergebracht, denn sie haben die Türme gefeuert (beschossen) und sie damit genötigt herabzufallen, und so sind sie den wütenden Feinden in die Hände gekommen. Die aber, welche meinten sich auf der Kirche halten zu können, haben sich am allerlängsten und tapfersten gewehrt, unter welchen ein Lüddecke Leiffhard (andere Lesart: Leiffheit) der vornehmste gewesen ist. Aber die von Stadtoldendorf haben Stroh und andere Dinge in die Kirche getragen und es angezündet. Darob sind die, welche auf der Kirche waren, gedränget worden sich zu ergeben. Wiewohl nun ihnen ein frommer Mann von Stadtoldendorf in gutem Treu und Glauben zugesagt hatte, es sollte mit ihnen, wenn sie sich nur ergeben würden, keine Gefahr haben, so hat man sie doch, sobald sie sich ergeben haben, verstrickt und Ludicken Leiffheit, sobald er vom Kirchhofe auf den Markt getreten, den Kopf vor die Füße gelegt. Darauf wurde das Rathaus angezündet und bis auf die Mauern niedergebrannt. Die Kirche ist noch errettet und erhalten, dass sie nicht ganz und gar bis auf den Grund verbrannt wurde. Also hat die Stadt Dassel fünf harte Püffe in einem Jahre ausstehen und verschmerzen müssen. Solches geschah 1519 am Abend Martini, als man in Dassel erst wieder etliche wenige Häuser aufgebaut und so gut es ging die Feldfrüchte eingebracht hatte. Daher hat man damals gereimt und gesagt:

Dusend Fifhundert un Negentein
Ward Dassel leider all to rein.

Aber die umliegenden großen und kleinen Städte haben sich der armen ausgebrannten Leute von Dassel erbarmt und wohl angenommen, darunter Stadtoldendorf, Holzminden, Höxter, Bodenwerder, Einbeck u. a.“.

Wenige Jahre nach dieser schweren Hildesheimer Stiftsfehde brach über Deutschland ein Krieg herein, der entsetzliches Elend mit sich brachte, aber diesmal nicht von Fürsten und Bischöfen ausging, sondern von unten aus der Tiefe des Volkes gärend aufstieg und sich gegen Fürsten, Ritter und Bischöfe wandte. Die Bauern wollten nicht mehr die rechtlosen Lasttiere ihrer weltlichen und geistlichen Herren sein. Wie in den vorhergegangenen Hussitenkriegen vermischten sich religiöse und sozialrevolutionäre Schwärmereien, welche auf Errichtung eines irdischen Paradieses, Ausrottung der „Gottlosen“, Zerstörung der Kirchen, Klöster und der verhassten Rittersitze abzielten. Das ist der Bauernkrieg von 1525, der von dem Sitz des Bauernpropheten Thomas Münzer zu Mühlhausen bis in den Harz ausstrahlte und die Klöster Michaelstein und Walkenried der Vernichtung überlieferte. Auch in unserer Gegend muss es besonders unter den Bauern der Klosterdörfer gegärt haben, denn der damalige Abt Hermann Kannengießer erwirkt sich 1525 von der Stadt Einbeck die Erlaubnis, dass, falls die Klosterleute aus dem Kloster von den Bauern vertrieben würden, Abt und Konvent in Einbeck aufgenommen würden, wobei sich freilich die Stadt ausbedang, dass alle in der Stadt und ihren Feldmarken belegenen Klostergüter nach dem Tode des letzten Konventualen an die Stadt fielen. Man ahnte also schon damals den vollen Zusammenbruch der alten Klosterherrlichkeit, der ja durch die andernorts bereits durchgeführte Reformation der Kirche bereits angebahnt war. Noch war es aber nicht so weit, die Übersiedelung des Konvents nach Einbeck fand nicht statt; durch die Vernichtung der undisziplinierten Bauernhaufen, welche wohl zerstören, aber nicht aufbauen konnten, in der Schlacht bei Frankenhausen zog diesmal noch das Gewitter an dem Kloster vorüber. In Einbeck hatte das Kloster seit alten Zeiten (1306) ein Wohnrecht mit freier Aus- und Einfuhr der beweglichen Klostergüter. Es durfte auch mit Genehmigung von Rat und Bürgerschaft mit seinen Tuchen in der Stadt Kleinhandel treiben und Wolle aufkaufen. Der Klosterhof befand sich in der Hullerserstraße und war frei von allen Lasten außer den Nachtwachen, auch hatte das Kloster vor dem Hullerser Tor viele Gärten. So lag es nahe, dass die Klosterbrüder gerade dort ihren Zufluchtsort in Zeiten der Bedrängnis suchten.

Die Angst vor dem Bauernaufstande hinderte jedoch das Kloster nicht, in demselben Jahre 1525 seine Güterpolitik fortzusetzen. Es vereinbarte in diesem Jahre mit Gerd und Tönnies von Wetberg einen Tausch seiner Außengüter in Landringhausen und im Amte Wennigsen gegen deren sämtliche corveyschen Lehngüter in und bei Stadtoldendorf, Ulrichshagen mit dem Zehnten, den Zehnten in Wangelnstedt und alle Hägergüter in Stadtoldendorf, wozu Abt und Kapitel von Corvey ihre Zustimmung gaben. Zwischen den Bürgern von Stadtoldendorf und dem Kloster kam es nun zu Streitigkeiten über die Rodungen von Quathagen und über die Hägergüter. Der Abt beklagte sich über die Stadtoldendorfer, dass sie Wiesen und Hudekämpe in Quathagen unbefugt gerodet und für sich beansprucht hätten, während die Stadtoldendorfer dem Abte vorwarfen, dass er einen Teil der Stadtoldendorfer Bürgern gehörenden Hägergüter an die Männer von Braak unrechtmäßigerweise abgegeben hätte. Dieser Zwist sollte 1556 durch ein Hägergericht entschieden werden. Den Stadtoldendorfer Bürgern wurde das streitige Rodeland in Quathagen belassen, da der frühere Abt ihnen die Rodung erlaubt hatte, sie mussten aber die damals versprochene jährliche Abgabe von einem Fuder Hafer fernerhin dem Kloster liefern, es sei denn, dass der Quathagen wieder aufgeforstet würde oder das Kloster Hude und Weide selbst bedürfe. Außer diesen Gütern hatte das Kloster auch einen beträchtlichen Zins von den Stadtoldendorfer Wiesen.

Wiederholt ist das Kloster der Beratungssitz des Herzogs Heinrichs des Jüngeren gewesen, da im Kloster sich wohlausgestattete, besondere Gemächer für den Herzog und die Herzogin befanden (Inventarverzeichnis von 1576). So im Jahre 1528, da der Herzog dort mit Herzog Erich dem Älteren von Braunschweig-Calenberg in Amelungsborn zusammenkam, um über die Belagerung der Veste Hunnesrück sich zu besprechen. Da soll den Fürsten ein Laienbruder aus Mackensen den Rat gegeben haben, das Geschütz auf den Hantopf, welcher Berg die feindliche Burg beherrschte, zu bringen, wodurch diese auch wirklich erobert wurde. 1563 ist Heinrich der Jüngere wieder in Amelungsborn, wohin er die Räte von Calenberg-Göttingen berufen hatte, um sie aufzufordern, dem Treiben Erichs II. ein Ende zu machen und das Land von den umherstreichenden, entlassenen Landsknechten zu befreien.

Herzog Heinrich der Jüngere, der aus politischen, nicht aus religiösen Beweggründen eifrigste Verfechter der katholischen Sache gegenüber den evangelischen Fürsten und Städten, wurde von den Schmalkaldener Bundesgenossen, dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen genötigt, sein Land zu verlassen. Unterdessen veranstalteten die evangelischen Fürsten 1542 eine Landeskirchenvisitation im Herzogtum, bei der am 27. Oktober in Amelungsborn auch die kirchlichen Verhältnisse des Klosters und der Stadt Stadtoldendorf geregelt wurden. Ehe wir aber diese Visitationsordnung eingehender besprechen, werfen wir erst noch einen Blick auf die ihr voraufgehenden kirchlichen Zustände aus der katholischen Zeit.

Das geistliche Leben der Stadt ging natürlich von den Zisterziensern des Klosters Amelungsborn aus, von dem ja seit 1409 auch beide hiesige Pfarrstellen besetzt wurden. Die hiesigen Zisterzienser waren zwar tüchtige Landwirte, kluge Rechner und Handelsleute mit geistlichem und weltlichem Gute, aber dass sie irgendwie Beförderer des wissenschaftlichen Geisteslebens gewesen seien, ist nicht bekannt. Von irgendeinem Gelehrten oder Geschichtsschreiber des Klosters, wie sie das benachbarte Benediktinerkloster Corvey in Menge hervorgebracht hat, ist nichts zu finden, charakteristisch vielmehr ist die Klosterbestimmung zu Amelungsborn, dass ein Mönch, der es wagte, Verse zu machen, sofort aus dem Kloster gestoßen werden sollte. So werden die 440 Bücher, die sich 1412 in der Klosterbibliothek unter der Aufsicht des Singemeisters (frater cantor) standen, ein ziemlich ungestörtes Leben geführt haben. (1576 werden noch 321 pergamentene große und kleine Bücher der Klosterbibliothek, hauptsächlich scholastischen Inhalts erwähnt.)

Außer den Zisterziensern sind in Stadtoldendorf auch Bettelmönche tätig gewesen, da es hier eine Terminei der Barfüßer gegeben hat. Diese Barfüßer waren Franziskaner der strengeren Observanz, wie sie Johann von Guadelupe 1496 als unbeschuhte Abzweigung des Ordens ins Leben gerufen hatte. Diese hatten in der Stadt ihre Terminei, das heißt ihren Bettelbezirk (terminus). Ferner finden sich in der Umgegend von Stadtoldendorf Klausner [Einsiedelmönche], die eine „Clus“ bewohnten. So auf dem Clusberge beim Clusbrunnen westlich von Wangelnstedt, in der Mitte des Homburgberges, rechts über der Kuhdrift, wo gelegentlich ein Klosterbruder von Amelungsborn predigte und die Sakramente verwaltete. Der letzte Klausner, den man auch nach der Reformation dort belassen hatte, führte den klassischen Namen Curd Plato und starb 1602. 1612 wurde diese Klause abgebrochen und Holz und Steine zum Bau des Schulmeisterhauses in Wangelnstedt benutzt. Sodann gab es eine Clus bei Heyen; 1568 ist die Kirche „vorlängst umbgefallen gewesen, aber jetzo durchs die Männe wieder gebauet worden und ist das Kirchenamt dieweil in der Claus bei dem Eiselsborne (jetzt Heidebach) gehalten. Dazu gehort nichts, die hat ein Mann aus Stadtoldendorf in alten jahren gebauet mit Nahmen Hans Kip, der hat dazu gebeten“. Eine dritte Clus stand bei Grünenplan, von der Merian 1564 berichtet, dass dorthin Wallfahrten gemacht seien und auch, nachdem man sie niedergerissen habe, hätten doch alte Leute immer noch auf dem dortigen Busch Wachs, Wolle, Wachs und dergleichen geopfert.

Unter den Bürgern von Stadtoldendorf gab es eine Annen-Bruderschaft, aus deren Zinsen 1570 die geringe Besoldung des Schulmeisters zu Stadtoldendorf auf Befehl des Herzogs Julius aufgebessert wurde. Diese Bruderschaften sind Laienvereine unter kirchlicher Leitung, die mit reichlichen Ablässen versehen waren, besondere Abzeichen trugen und zu jährlichen Festen an dem Schutzheiligentage zusammenkamen, wie ja auch ein Laie in die Bruderschaft des Klosters aufgenommen werden konnte und dadurch Teil gewann an allen guten Werken, Gebeten und Ablässen der Mönche. Die Schutzheilige dieser Bruderschaft war die Mutter der Jungfrau Maria, Anna, deren Gedächtnistag der 25. Juli ist. Bekanntlich war die heilige Anna auch die Schutzpatronin des jugendlichen Luther, als Nothelferin der Bergleute. So werden wahrscheinlich zu dieser Bruderschaft die hiesigen Steinhauer, die in den dem Rate gehörenden Steinbrüchen arbeiteten, vornehmlich gehört haben.

Eine andere kirchliche Vereinigung bilden die Kalandbrüder von Stadtoldendorf. Unter dem aus der katholischen Zeit stammenden Kirchengut wird auch ein „Kaland“ erwähnt, der acht Gulden jährlich einbringt. Unter Kaland oder „Bruder von der Gesellschaft des heiligen Geistes“ sind Vereine von Laienbrüdern, zu denen bald auch Laienschwestern kamen, und Geistlichen eines Sprengels zu verstehen, welche an dem ersten Tage jeden Monats (lateinisch Calendae, woher der Name Calands- oder Kalandsbrüder, stammt) unter Leitung des decanus (Superintendenten) zusammenkamen, um ihre Vereinsangelegenheiten zu besprechen und dabei den Zweck verfolgten, ihre Standesinteressen und ihre soziale Stellung zu fördern. Diese Zusammenkünfte wurden mit einem gemeinsamen Gastmahl beschlossen, auch hielten sie zu bestimmten Zeiten vollen Gottesdienst mit Hochmesse ab, stifteten Altäre und Seelenmessen, diese nie versiegende Geldquelle für die Kalendsbruderschaft, in der Angst um Seelenheil und Fegefeuer und sammelten so oft bedeutende Kapitalien an Ländereien, Häusern und Renten. Die Kalande finden sich besonders im niedersächsischen Stammgebiet, werden zuerst im Kloster Ottbergen bei Corvey erwähnt, in Braunschweig zuerst 1265 und breiteten sich immer weiter aus. Aber mit dem Reichtum an Geld und Grundbesitz kam auch der Verfall, mussten doch sogar bei ihren Zusammenkünften Dirnen, Gaukler und Tänzer verboten werden, bis im 16. Jahrhundert ihre Güter in protestantischen wie auch katholischen Ländern eingezogen wurden. Hier in Stadtoldendorf hat die Kalandsbruderschaft bedeutenden Hausbesitz gehabt. Aus der Zeit zwischen 1635 und 1645 liegt ein Kalandsverzeichnis von Stadtoldendorf vor, welches den Wert des Kapitals der Kalandherrn und der jährlichen Zinsen von den Häusern hier angibt. Der Wert beträgt 533 Pfund, die Zinsen 533 Körtlinge. Diese Summe alten Geldes wird umgerechnet in 177 Mariengulden, 7 Groschen an Kapital und 8 Gulden, 17 Groschen, 8 Heller an Zinsen, also etwa 5 %. – Ein Pfund ist gleich ⅓ Mariengulden, ein Körtling gleich ⅓ Groschen oder 4 Heller, der Mariengulden hat 20 Groschen. (Der gleichzeitige Reichstaler hat 36 Groschen.) – 1625 sind noch drei Kalandsherrn am Leben gewesen. Im Dreißigjährigen Kriege sind die Kalandshäuser zum Teil wüste und abgebrannt „Hinter dem Kirchhofe stehen 1635 noch vier Kalandshäuser, worinnen die Kalandsherren zu ihrem Konvent eine eigene Stube gehabt, welche der Rat verkauft und das Geld an sich genommen hat. Dort stehet noch ein Haus, in welches über der Türschwelle ein Kelch eingegraben gewesen ist. Als aber 1630 die Katholischen das Kloster Amelungsborn eingenommen hatten, haben die beiden Einwohner, welche aus dem Hause für sich zwei Wohnungen gemacht hatten, den Kelch weggehauen“. (C. A.) Wir erfahren hieraus, dass die Kalandshäuser, gleich Pfarre, Kaplanei und Predigerwitwenhaus um die Kirche herumgelegen waren und dass ihre Kennzeichen ein über der Tür in den Balken eingehauener Kelch als Sinnbild der brüderlichen Gemeinschaft gewesen ist, den die, welche sich widerrechtlich in den Besitz dieser Häuser gesetzt hatten, herausgehauen haben aus Angst, dass sie bei der Wiedereinsetzung des katholischen Kultus ihren Kirchenraub wieder herausgeben müssten. 1645 wird bei nochmaliger Berechnung das Kalandskapital sogar aus 229½ Gulden und die Zinsen auf 11 Gulden 9½ Groschen berechnet, außerdem aber sind 108 Gulden Kapital beziehungsweise 5 Gulden 8 Groschen Zinsen nicht eintreibbar. Seit 1621 sind überhaupt keine Zinsen gezahlt worden, obwohl die Kalandsgüter 1601 auf Zins ausgegeben sind. Sie sollen nun (1645) dem Organisten, für dessen Bezahlung sonst nichts vorhanden ist, gegeben werden. (C. A.)

Zu dem katholischen Kultus gehört untrennbar die Verehrung der Heiligen. Das Kloster hatte als oberste Schutzpatrone die Mutter Maria und die Heiligen Bernhard, den geistlichen Vater des Klosters und Benedikt, denen der Hochaltar geweiht war (1412). 1576 werden aber außer diesem noch elf Nebenaltäre erwähnt, die der Trinität, den heiligen drei Königen, den 11 000 Jungfrauen, den Aposteln Bartholomäus, Andreas, Philippus und Jakobus, St. Stephanus, St. Katharina, dem heiligen Kreuz, und dem Fronleichnam geweiht waren. Nicht viel geringer war die Zahl der in Stadtoldendorf besonders verehrten Heiligen. Die Stadtkirche war den drei Heiligen Dionysius, Sebastian und Kilian geweiht, von denen Sebastian eine besondere Zuneigung in der Bürgerschaft gehabt zu haben scheint, da der Name Beste (Bestian) hier sehr häufig vorkommt. Außer diesen Heiligen wurden nach den an hiesiger Kirche vorhandenen Vicarienstiftungen (Messpriesterlehen) noch verehrt die Jungfrau Maria, der Leib Christi, das heilige Kreuz und die heilige Katharina, denen ja auch im Kloster besondere Altäre eingeräumt waren. Vielleicht hat es auch hier und im Kloster Splitter vom Kreuze Christi gegeben. Außerdem gab es noch eine Vicaria St. Fabiani und eine Vicaria St. Habundi.

Im Anschluss hieran führen wir noch kurz die Heiligen auf, welche Schutzpatrone der Kirchen im Amte Wickensen gewesen sind. Es sind dies: Maria in Linse und Lüerdissen und Scharfoldendorf, Petrus in Halle und Hehlen, Petrus und Paulus in Bisperode, Johannes in Brembke und Tuchtfeld, Andreas in Harderode, Maria Magdalena in Hunzen, Michael in Kirchbrak, Martin in Eschershausen, Nikolaus in Vorwohle, Dielmissen und Holtensen (= Holtzen), Dionys in Kemnade und Georg in Eimen (1580).

Mit der Heiligenverehrung war der Dienst der Reliquien, Ablässe und Wallfahrten verbunden. Der nächste größere Wallfahrtsort der Stadtoldendorfer wird, abgesehen von Corvey mit den dahin übertragenen Gebeinen des heiligen Vitus, das Kloster Fredelsloh (Fredelsheim, gegründet 1137) gewesen sein. Dieses Augustinernonnenkloster vor dem Sollinge besaß als ganz absonderliche Reliquien die Fliege, die den Schächer Dismas am Kreuze gestochen „in einem schönen Cristallenglase eingefasset“, die Hüfte des auferweckten Lazarus, etliche Steine aus der Wüste, da Christus versucht wurde, Erde aus dem Garten Gethsemane, die Krippe, daraus Ochs und Esel des Josef zu Bethlehem gefressen haben, ein Stück vom Schweißtuche Christi, Blut Christi und Kreuzessplitter, von der Mutter Maria Haare und Milch und etliche Kleider, auch Erde von ihrem Grabe, den Stab Petri und das Haar des Evangelisten Johannes nebst einer Menge Gebeine von Heiligen und Märtyrern. Aber auch nach Einbeck fanden große Wallfahrten statt, denn im dortigen Alexanderstift war „unserer lieben Frauen Haar und Milch“ ausgestellt, und im Magdalenenstift gab es ein wundertätiges hölzern Bild der Jungfrau „das zu sonderlichen Tagen geschwitzet“.

Diese farbenbunte, reichbewegte Welt des katholischen Kultus versank mit einem Male, als 1542 auch hier die Reformation mit ihrer Schlichtheit und ernsten Innerlichkeit Einzug hielt. Dass ihr in Stadtoldendorf, wie etwa in Gandersheim, Seesen, Schöningen, Steterburg, Helmstedt und Braunschweig evangelische Strömungen voraufgegangen seien, ist uns nicht überliefert. Der Übergang vollzog sich ohne Aufregung und Widerstand. Nur, dass der Abt von Amelungsborn, Vitus Tegetmeister aus Höxter (starb 1555), bei der Ankunft der Visitatoren zuerst mit den Kleinodien, Briefen, Siegeln und Urkunden geflohen war, beweist wenigstens einen gewissen passiven Widerstand, der aber nicht lange anhielt. Denn am Abend, da die Visitatoren am nächsten Morgen abreisen wollten, ist er wieder da, entschuldigt sich und verspricht, dass er gehorsam die beiseite geschafften Sachen wolle wieder herbeibringen und die Klostertracht mit den andern Mönchen ablegen 1544 heißt es denn auch: „Der Abt samt den Brudern hat in diesem Kloster die Kappen abgelegt und sich in ehrlichen weltlichen Rogken (Rock, Anzug) verkleidet“.

Die nächste Sorge der Visitatoren, nämlich Bugenhagen, Anton Corvinus und Martin Görlitz, galt der finanziellen Ordnung des evangelischen Kirchenwesens. Die Kalandsstiftungen, Vikarien, Zehnten und sonstige Güter sollen zum Besten der Kirche, der Kirchschule und der Armen verwaltet werden und von nun ab in den sogenannten „gemeinen Kasten“ fließen. Als Vorsteher dieser Kirchenkasse werden zwei Ratsherrn und vier Bürger aus Stadtoldendorf, die als gut beleumundete, verständige und aufrichtige Männer bekannt waren, bestellt. Im Beisein des Pfarrers mussten sie dem Rate leiblich geloben und schwören, alles gemäß der fürstlichen Kirchenordnung für das Herzogtum Braunschweig zu halten. Sie hatten den „gemeinen Pfennig“, die aus Zinsen und Renten aufkommenden Einnahmen einzusammeln und hierüber jährlich schriftlich die Kirchenrechnung aufzustellen und vorzulegen. Diese Abrechnung der sechs Kastenherren sollte jedes Jahr vor dem versammelten Rate und dem „Hauptmann oder Befehlshaber“ (später Amtmann) zu Wickensen abgelegt, gegebenenfalls auch der fürstlichen Ratsstube zu Wolfenbüttel vorgelegt werden. Zur Kirchenkasse gab es zwei Schlüssel, welche den sechs Kastenherren anvertraut waren, einen davon hatten die beiden Ratsherren, den andern die vier Bürger. Die Einkünfte der Kirchen- und Schuldiener waren recht kläglich; wohl mochten sie für die unbeweibten Mönche und Priester hingereicht haben, aber die verheirateten evangelischen Geistlichen und Lehrer mussten in großer Dürftigkeit ihr Amt verwalten, zumal diese ausgesetzten Gehälter, welche vierteljährlich den Kirchendienern ausgezahlt werden sollten, großenteils nicht eingingen, gleich im Anfang fehlten 70 Gulden an Einkünften. – Mitten in der Pfarrkirche wurde ein wohlverwahrter Kasten oder Opferstock aufgestellt mit der Überschrift „Hier gibt man den Hausarmen“. In diesen kam hinein, was bei jeder Predigt mit dem Klingelbeutel, an dem eine kleine Glocke zur Aufmunterung hing, von den mit schwarzen Mänteln bekleideten Kastenherren, die später Kirchenjuraten hießen, eingesammelt wurde, ebenso auch das „Vierzeitengeld“, welches von jedem Hause – jede über zwölf Jahre alte Person musste zu den vier Zeiten Weihnachten, Ostern, Johannis und Martini einen Braunschweigischen Pfennig geben – durch die Kastenherren erhoben wurde.

Mit großem Ernste ging die Reformation gegen das sittenlose Leben vor. Unzüchtige Weiber und Männer, Ehebrecher und Pfaffenköchinnen und sonstige ruchlose Leute sollen entweder sich verheiraten oder sonst aus der Stadt ausgewiesen werden. Rat und Prediger zusammen sollen auf Zucht und Ordnung sehen. Am Sonn- und Feiertage soll auch vor Schluss des Messgottesdienstes (das ist der Hauptgottesdienst vormittags) kein Branntwein oder sonstiges Getränk ausgeschenkt werden. Wirt und Gäste haben, wenn sie dieser Vorschrift widerhandeln, fünf Gulden in den Kasten zu zahlen, ebenso viel die Verächter der Predigt, die statt Gottes Wort zu hören, auf dem Kirchhof oder sonst wo ihre Schalkheit treiben. In allen geistlichen und kirchlichen Angelegenheiten sollen der Rat und die Kastenherren bei Statthaltern und Räten zu Wolfenbüttel anfragen.

Ganz ungestört konnte sich die junge evangelische Kirche nicht entwickeln. Der aus der Gefangenschaft zurückgekehrte Herzog Heinrich der Jüngere versuchte, angetrieben von seinen beiden katholischen Beichtvätern, sein Land möglichst wieder katholisch zu machen. So hat er die von ihm am 24. Oktober 1557 neu begründete Pfarre zu Wangelnstedt mit einem katholischen Pfarrer besetzt, nachdem 1518 das wüst gewordene Dorf neu besiedelt worden war. Im benachbarten Dassel drohte das Interim 1548, das zwischen dem alten Katholizismus und der evangelischen Kirche zu vermitteln suchte. Wer es von den evangelischen Pfarrern nicht unterschrieb, musste Pfarre und Dienst verlassen und das Land räumen „bei scheinender Sonne“. Wie viele evangelische Pfarrer sind da, um des Gewissens willen, mit Weib und Kindern als exules (Vertriebene) heimatlos umhergeirrt. Aber der einzige Erbe Heinrichs des Jüngeren, der Herzog Julius, war ein treuer und eifriger Förderer der Kirche Luthers. Bei einer zweiten Generalkirchenvisitation des ganzen Landes 1568–1569 wurden auch die Verhältnisse des Klosters Amelungsborn neu geordnet, der Konvent wird auf fünf Personen festgestellt (Abt, Prior, Subprior und zwei Konventualen). Der Abt Andreas Steinhauer war bereits evangelisch geworden und hatte 1572 die Tochter eines Stadtoldendorfer Bürgers, Margarete Peinen, geheiratet. Im nächsten Jahrhundert, 1654, wird bei Antritt des Abtes Topp die Abtswürde mit der Generalsuperintendentur zu Holzminden vereint. Amelungsborn wird unter Julius eine Klosterschule für zwölf Klosterschüler, die hier Kost und Unterhalt bekommen und späterhin in den Dienst der Kirche treten sollten. Diese Klosterschule wurde 1760 nach Holzminden verlegt, vereint mit der dortigen Stadtschule erwuchs aus ihr das heutige Holzmindener Gymnasium. Die Böntalstiftung der dortigen Alumnen erinnert noch an die ehemalige Klosterschule; Böntal [aus Bodental] war ein an das Kloster als Ebersteinsches Lehen 1286 gekommenes Dorf in der Nähe von Allersheim.

So sehr der Begründer der Universität Helmstedt (1576) auch das Bildungswesen seines Herzogtums auf das eifrigste zu fördern suchte, so konnte er sich doch von einem Wahne nicht freimachen, der sein und die kommenden Jahrhunderte in furchtbare Fesseln schlug. Diese die Völker epidemisch ergreifende Geisteskrankheit war der Wahnsinn der Hexenverfolgungen. Der Papst Innozenz VIII., den wir schon aus der Schenkung der Stadtoldendorfer Pfarrgüter an das Kloster Amelungsborn kennen, hatte 1484 in seiner Bulle Summis desiderantes affectibus die Inquisitoren angewiesen, gegen Zaubereien jeder Art in den Diözesen Süd- und Norddeutschland einzuschreiten und der aufgrund dieser Bulle ausgearbeitete, berüchtigte „Hexenhammer“ (malleus maleficarum) war das Handbuch der Hexenrichter. So entstand eine richtige Hexenepidemie, die bis ins Ende des 18. Jahrhunderts hin dauerte. Da diese Hexenverfolgungen scheinbar in der heiligen Schrift begründet waren (5. Mose 18; 3. Mose 19 und 20), so ist es erklärlich, dass auch die evangelischen Fürsten als Wächter der beiden Gesetzestafeln sich verpflichtet fühlten, diese Ungeheuerlichkeiten mitzumachen. Herzog Julius hat am 3. Februar 1570 eine ausführliche Ordnung des Gerichtsverfahrens gegen die Hexen erlassen. Die Untersuchung wurde in den protestantischen Ländern den weltlichen Richtern überwiesen, die durch die Tortur ein Geständnis der Unglücklichen herauszupressen oder durch Hexenproben die Schuld oder Unschuld der Angezeigten festzustellen hatten. Die Tortur bestand in der Verbalterrition, bei der dem Angeklagten vom Scharfrichter erst einmal alle Marterwerkzeuge vorgezeigt und erläutert wurden, sodann in der Realterrition, wobei die Angeklagte ausgezogen, an die Leiter gebunden und die Marterwerkzeuge erst nur angelegt wurden, wie die Daumenschrauben, auf die mit dem Hammer geklopft wurde. Dann erst kam die eigentliche Tortur in sich steigernden Graden: Daumenschraube, Auspeitschen, spanische Stiefel, Ausrecken aller Glieder auf der Leiter mit dem gespickten Hasen. Die Wasserprobe bestand darin, dass man der Hexe die Daumen an die Zehen kreuzweis festband und sie so rücklings ins Wasser warf. Schwamm sie, so war sie eine richtige Hexe. Der Nachfolger von Herzog Julius, Heinrich Julius, war einer der eifrigsten Hexenverfolger, der darob von seinem Hofprediger in der Leichenrede wohl gelobt wird. Als besondere Hexenberge gelten in unserer Gegend der Köterberg, der Elfas bei Vorwohle, sowie die höchste Stelle des Hils „auf dem bloßen Zellen“, wo nach Merian die Hexen in der Walpurgisnacht „wie auff dem Brockenberge am Hartze ihre Täntze halten“. Als Hexendörfer, wo die „Töwerschen“ und „Wickerschen“ besonders ihr Wesen treiben sollten, waren Eimen, Wickensen und Vorwohle berüchtigt. 1565 wird ein Weib wegen Zauberei zu Wickensen verbrannt, ebenso 1549 zwei Frauen in Iber bei Einbeck und 1559 eine Frau aus Rothenkirch bei Iber. 1591 wird die Hexe Dornis aus Doensen, wegen Zauberei zu Wolfenbüttel verbrannt, wohin alle Hexen und Zaubermeister des Landes zusammengebracht wurden und auf dem Lechelnholz, wo die Brandpfähle wie ein Wald standen, den Feuertod erlitten. Dagegen wird 1597 ein Eheweib aus Halle in Braunschweig wegen Ehebruches durch das zu Wickensen gehaltene peinliche Halsgericht nur zum Staupbesen und ewiger Landesverweisung verurteilt, während der Ehebrecher enthauptet wird. Im folgenden Jahrhundert im Jahre 1639, findet vor dem Rate zu Stadtoldendorf ein Hexenprozess gegen Margarete Werthmann statt, auf Betreiben des Herzogs August, der wegen Verschleppung des Prozesses die „lüderderliche Justiz“ des Rates rügt, dass kein Teil zu dem „hinc inde referierten“ Eide zuzulassen sei und die Angeklagte der Folter zu unterwerfen sei. Nach der Folterung und nachdem sie nachher „gutlich vernommen“, wird sie tot aufgefunden. Der Scharfrichter beschuldigte ihren Buhlen, den Teufel, dass er ihr den Hals umgedreht habe. Sie sei schon deshalb verdächtig, weil sie während der Tortur mehrmals eingeschlafen sei. Auch hätte sie, wenn der Scharfrichter einige Schläge mit der Rute gegeben, solches anfangs nicht geachtet. In dieser stadtoldendorfischen Klageschrift von 1639 wird der Grundsatz aufgestellt, dass bei diesen außerordentlichen Verbrechen, wie bei allen geheimen Verbrechen, rechtmäßige Mutmaßungen für klare, wahre und schlüssige Beweise anzusehen seien. 1561 wird im Amte Stadtoldendorf gegen die Trine Loges, geb. Wichmann aus Eimen verhandelt, weil sie im Amte Wickensen und Greene Zauberei getrieben habe. Sie wird in Wolfenbüttel verhört, schwimmt bei der Hexenprobe oben und erdrosselt sich in der Verzweiflung selbst im Gefängnis am Tage vor Weihnachten. 1665 wird im Amte Wickensen gegen die Grete Hundertmark zu Greene verhandelt, welche Gliederreißen angezaubert, ein Kind krank gemacht und verursacht hat, dass einem Manne aus Brunsen das Pferd in einem Loche ertrunken ist. Bei der Wasserprobe „schwimmt sie wie eine Ente“, aber weil sie die Folter ohne Geständnisse zu machen ausgehalten hat, wird sie nur des Landes verwiesen. Auch in Deensen hatten die Herren von Campe, welche Ober- und Niedergericht besaßen, ihren Hexenkeller und Hexengerichte mit den üblichen Hexenproben. Allmählich wird die Hexenverfolgung schwächer. Herzog Karl I. erlässt Befehle zur Abmilderung der Tortur, die gesetzlich aber erst 1849 aufgehoben ist. Der Hexen- und Zaubereiwahn aber ist im Volke bis heute geblieben.

Zu der Geißel des Hexenwahns gesellte sich eine andere furchtbare Geißel der Menschheit: die Pest. Im benachbarten Einbeck hauste sie in den Jahren 1484, 1535, 1565 und 1579, hier in Stadtoldendorf finden wir sie zuerst 1581 urkundlich aufgeführt, in welchem Jahre „eine pestilenzialische Seuche“ in der Stadt wütet, um derentwillen die Pfarre unversorgt bleibt (C. A.), und 1597 war sie in Halle in Braunschweig. Auch andere Seuchen traten auf, wie die „englische Schweißsucht“, die 1525 in alle umliegenden Städte, Flecken und Dörfer des Sollings kam. Sie zeigte sich als „ein ängstlicher, schmerzlicher, hitziger Schweiß“, auf den eine Schlafsucht folgte, die den Tod brachte. „Man hat die armen Kranken mit Pelzen, Decken, Gewand und Federbetten dermaßen überladen, dass sie darüber haben sterben müssen“. Dieselbe Krankheit wird 1530 auch in Dannenberg, der alten Stadt mit dem braunschweigischen Herzogsschlosse erwähnt. Neben dieser „englischen“ Krankheit forderte die bislang unbekannte „französische“ unzählige Opfer.

Wie wenig der Einzelne auch in diesem staatlich doch schon fortgeschrittenen Jahrhundert seines Lebens sicher war, zeigt die Eintragung im Hallenser Kirchenbuch von 1593, wo vermeldet wird, dass in diesem Jahre „der edle und ehrenveste Johann von Grone zu Brak (Kirchbrak) von dem gottlosen Buben Otto von Campe, seinem eigenen Schwager, mordlicherweise erschossen“ sei.

Das sechzehnte Jahrhundert sah das Ende der Homburg, ein Ende nicht ruhmvoll in Schlachtensturm und ritterlichem Kampf, sondern herbeigekommen in müdem Alterszerfall. 1510 war die Homburg in den Pfandbesitz des Amtmanns Wilhelm Klenke gekommen, der sie noch bis 1535 bewohnt hat. Dann geriet sie immer mehr in Verfall, bis im Jahre 1542 die Trümmer der völlig eingestürzten Burg zum Bau des Amtshauses in Wickensen, das vorher das Vorwerk der Burg war, benutzt wurden und der Amtssitz von der unbequemem steilen Burghöhe in die bequemer gelegene Ebene gelegt wurde.

Auch das Kloster trug seit der Reformation den Todeskeim in sich, wenngleich seine Mauern dem Zahn der Zeit besser standgehalten haben und seine Kirche im 19. Jahrhundert eine Auferstehung hat feiern können. Aber von der einstigen Machtfülle blieb nur noch ein blutleerer Schatten. Die Braunschweigischen Herzöge wandten sich in ihren Geldnöten an das Kloster, und das Kloster konnte ihr Ansuchen nicht abschlagen. Als 1547 der katholische Heinrich der Jüngere in seine Lande wieder zurückgekehrt war, nötigte er 1549 das Kloster durch die „Permutationsakte“ (Tauschvertrag), ihm den wichtigsten Außenhof des Klosters, Allersheim, mit seinen 1 500 Morgen, herauszugeben, wogegen das Kloster einige, später wertlose Zehnten erhielt, und vergeblich haben Abt, Prior und Konvent schriftlichen Protest wider diese Entziehung des Kirchengutes erhoben. Dagegen hat der evangelische Herzog Julius jede Einziehung geistlicher Güter und Stiftungen zurückgewiesen, im Gegensatz zu so vielen anderen Fürsten, die in dem Religionswechsel ein vorteilhaftes Finanzgeschäft erblickten. Aber mit der Steuerfreiheit war es zu Ende, und die Gerichtsbarkeit blieb auf die kleineren Vergehen innerhalb der Klostermauern beschränkt. 1580 wurden die Lasten und das Gericht des Klosters folgendermaßen festgesetzt: „Das Kloster Amelungsborn ist zwischen den Gerichten Homburg und Eberstein gelegen. Der Herr Abt hat innerhalb des Klosters das ‚Gebiete‘, aber außerhalb des Klosters ist einerseits homburgisch (Amt Wickensen), andererseits eversteinisch (Amt Forst). An das Haus Homburg wird jährlich vom Kloster gegeben 9 Ellen graues Tuch, welches der Amtmann alten Dienern oder sonstigen armen Leuten austeilt. Ferner auf Walpurgis (1. Mai) ein feist Lamm, auf Martini ein Stünzel Schafmilch und 2 Schafkäse, von Walpurgis bis Jacobi (25. Juli) jeden Sonnabend einen Stunz mit Schafhötten, dagegen gibt das Amt der ‚Meyerschen‘ ein Ringebrot. Später ist statt der 9 Ellen ‚Wandt‘ (Tuch) dem Pförtner zu Wickensen zu Weihnachten 4½ Mariengroschen jährlich gegeben worden“. Man sieht, wie sich die Zeiten geändert haben: Das Kloster zieht jetzt nicht nur nicht die Abgaben seiner Untertanen ein, sondern hat vielmehr selbst Abgaben zu leisten. Gelassen wird dem Abte noch seine alte Hägergerichtsbarkeit, die, wie wir schon sahen, Herzog Friedrich Julius ihm am 5. April 1593 im Rezess zwischen dem Kloster und dem Amte Wickensen und noch einmal im Edikt von 1595 bestätigt. Persönlich ist er noch steuer- und zollfrei, aber seine sonstige Gerichtsbarkeit ist nicht höher, als die der Junker in der Ober- und Niederbörde.

Der patriarchale Absolutismus, der im Keime den späteren omnipotenten Staat in sich trug, konnte keine Sondergewalten neben sich vertragen. Karls V. peinliche Hals- und Gerichtsordnung verdrängte das Recht des Sachsenspiegels. Die Gaudinge oder Freiengerichte verschwanden, in denen unter freiem Himmel der Standesgenosse von seinen Standesgenossen ohne schriftliche Verhandlung endgültig Recht und Urteil empfing. Während noch 1553 ein „Echdeding“ in Dassel abgehalten wurde, hält Heinrich der Jüngere 1529 das letzte Landgericht zu Heyen.

Während aber abstirbt, was sich mit der Zeit überlebt hatte, blüht neues Leben in den städtischen Gemeinwesen auf. Die Herzöge fördern wohlwollend die Gewerbe in den Städten, die sich zu Innungen und Gilden zusammenschließen, und statten diese mit Privilegien und Satzungen aus. Der Ursprung der Gilden reicht ja bereits in die früheren Jahrhunderte zurück. Während aber die Leinweber zu Bodenwerder bereits 1357 von den Homburgern Zunftrecht erlangen, stammen in Stadtoldendorf die ersten nachweislichen Gildebriefe aus dem Jahre 1562, in dem Herzog Heinrich der Jüngere der Schustergilde ihr Privileg verleiht und der vereinigten Bäcker- und Schneidergilde einen Gnaden- und Freiheitsbrief ausstellt.

Noch älter ist die Mühlengerechtigkeit, die 1505 Herzog Heinrich der Ältere zu Braunschweig und Lüneburg in Stadtoldendorf einem hiesigen Bürger namens Moller erblich verleiht. Am Freitag nach dem Elftausend-Jungfrauen-Tag (21. Oktober) gibt der Herzog „die Neddermöhle to Stadtoldendorff unter unserem Schlote Homborg belegen“ Johann Moller zum Erbgut zu einem jährlichen Zins von 3 Malter Roggen Martini (11. November), 6 Malter Moltes (Mehl) auf Lichtmess (2. Februar) und ebenso viel „up Paschen“ (Ostern), die an den Vogt zu Homburg abzuliefern sind. Diese Niedermühle ist wahrscheinlich dieselbe wie die Trepp- und Erbmühle vor dem Burgtor, welche denen von Campe gehört, die am 16. September 1644 von Burchard Heinrich von Campe nebst neun Morgen Ländereien auf dem Hoop gekauft wurde, vorher gehörte sie zum Stockhäuser Hof, den 1481 die Stadt mit der Mühle kaufte; ferner die Hoopmühle vor dem Teichtore, die auch Vordermühle genannt wird, die Ostern 1623 von Severin Hebeker als dessen Frei- und Erbmühle samt dem umliegenden Raume an den ehrbaren M(eister) Hanßen Teuffel für 900 Reichstaler erbeigentümlich verkauft wird unter der Verpflichtung, jährlich dem Rate allhier auf Michaelis einen Gulden an Geld als Erbzins und zum Herrengericht (Amt Wickensen) zwei junge Hühner und zwanzig Eier zu entrichten. Über die restierenden 100 Taler einigt sich dann der Sohn Jobst Heveker in dem Kaufbrief an Teuffel vom 30. September 1650 auf einen Abschlag von 20 Taler vor den Bürgermeistern Reinhold Nolte und Tönnies (Anton) Strohmeyer und dem Vogt Karl Twele unter Verzicht auf jede Einrede. 1642 verkaufen Bürgermeister und Rat mit Billigung der Gemeinde „in diesen großen Kriegsdrangsalen und bei so beschwerlichen, auch nach vorgegangenen Ausplünderungen und total Ruin unseres Städtleins unausbringlichen Kontribution und anderen Ausgaben unseren freien Pforthof und den gemeinen Angerplatz bis an den Zwinger beim Stadttor (Teichtor) an den Müller Hans Düfel unter der Bedingung, dass die Schustergilde hier eine Lohmühle erbauen dürfe.“ Hieraus entspannen sich zwischen beiden Mühlen jahrhundertelange Prozesse (55 Akten der Teichtormühle von 1629–1838). Diese Mühle ist bis 1836 im Besitze der Familie Düwel (Teuffell) geblieben. Dann führte Wilhelm Eckhardt den Betrieb bis 1864. 1873 wurde auf dem Mühlengelände die hiesige Webefabrik errichtet. An der Stelle der Mühle selbst wurde eine Villa gebaut. Außer diesen wird noch eine Mittelmühle erwähnt, die 1760 Joh. Ernst Dempewohl besaß und nachher in Besitz der Familie Bense kam und die Lohmühle oder der „Gerhoff“ (wo die Lohe zu dem „Gar“ machen des Leders hergestellt wurde), vor dem Teichtor im Hooptale, welche der Schustergilde in Stadtoldendorf gehörte. (Teil II, Gilden.) 1785 werden diese Mühlen, welche der Forstbach treibt und die Mahl- und Ölgang haben, noch erwähnt, von denen eine, die Treppmühle, den Herren von Campe gehöre, die andern drei aber „Frey- und Erb-Mühlen“ seien. Nicht mehr zum Stadtgebiet gehört die unterhalb des Klosters Amelungsborn liegende Grundmühle. Im 12. Jahrhundert haben sie die Ebersteiner dem Kloster als Wolkmühle überwiesen. Nachdem sie 1615 verfiel, wurde sie 1615 als Mahl- und Ölmühle wieder in Gang gesetzt und dient jetzt als Kornmühle Außer diesen Wassermühlen hat es aber auch eine Windmühle in Stadtoldendorf gegeben. Wenn auch über sie in Urkunden nichts zu finden ist, so ergibt sich ihr Dasein schon aus den Flurbezeichnungen „bei der Windmühle“, „unter der Windmühle“, „Windmühlenfeld im 15. Revier 6 Wonne“. (Braunschweigische Anzeigen 1828, 1832, 1837.) Demnach hat diese Windmühle am Deenser Wege hinter der Warte gelegen. Der Vater einer 80-jährigen Bürgerin hat den letzten Windmüller noch gekannt. Der Weg von Negenborn nach Stadtoldendorf heißt heute noch Mühlenweg und der von Arholzen nach Stadtoldendorf Windmühlenweg. Beide münden auf die Deenser Landstraße und führten zu der Windmühle.

Einen Stadtoldendorfer Bürger Hans Kip, der lange Jahre vor 1568 für die Klus am Eselsborn gesammelt hat, haben wir schon kennengelernt. Von einem Sohne des Jost oder Jobst Kip rührt die Hartwigsvikarie St. Crucis et Habundi her, welche ein Klosterlehn und von Matthias Kip aufgebessert worden war. Über diese Kipsche Stiftung hat die Stadt viele und langwierige Prozesse führen müssen. 1564 ist zwischen Ludwig Kiep, wohnhaft zu Stadtoldendorf und dem Rate unter Vermittlung des „Pastors“ und „Kellners“ Heinrich Hartmann zu Oldendorff (Teil II, Kirche) und Jakob von Hake ein Vertrag geschlossen, wonach von dem genannten Vikariatslehn St. Crucis et Habundi zum Besten der hiesigen Schule und der Kirche 3 Goldgulden und 1 Pfund Geldes (= 6 Mariengroschen und 2 gute Pfennige) kommen sollten. In dem alten Kirchenregister der Herrschaft Homburg vom Jahre 1580 (welches 1681 noch vorhanden war, aber jetzt abhandengekommen ist) wird dieses Lehen als Lehen der Hartwige, davon ein Knabe aus derselben Freundschaft studieren soll, als Klosterlehn angeführt und der Ertrag auf 7 Gulden 8 Groschen angegeben. Nach dem Aussterben des Mannesstammes der Kip musste dieses Lehen an das Kloster zurückfallen, aber die Erben mütterlicherseits machen nun Anspruch darauf. Nämlich zuerst 1685 der Stadtschreiber Baxmann zu Bodenwerder, dessen Großvater mütterlicherseits ein Pastor Ludwig Kiepe zu Kloppenburg gewesen ist. Er hatte seit 26 Jahren die Vikariatsaufkünfte für seine vier studierenden Söhne beansprucht und bezogen und drohte, nun dem Rate, die Gefälle einer von Campe-Deensenschen Armenstiftung von 400 Talern, davon die Armen in Stadtoldendorf jährlich 10 Taler und der Pastor in Deensen 7 Taler bekommen sollten, von Bodenwerder aus nicht mehr auszubezahlen, wenn er nicht die obigen Gelder des Kipschen Lehens bekäme. Zu diesem musste auch der Rat von Einbeck 8 Pfund Geld und Moringen 2 Pfund Geld um Lichtmess steuern, die aber von den bei ihnen investierten Geldern nichts an Stadtoldendorf herausgaben, während die gewaltsame „Retorsion“ des Baxmann vom Konsistorium abgewiesen und die 3 Goldgulden und 1 Pfund Geld seit 1687 von der hiesigen Rektorschule genossen wurden. Im 18. Jahrhundert aber tauchen plötzlich die Freiherrn von Kiepen und deren Erben als Anwärter dieses Legats auf. Als nämlich mit dem Freiherrn Friedrich Wilhelm von Kiepen der Mannesmann 1784 ausstirbt, verlangt Adolph Christoph von Hake, Erbherr auf Hasperode, Ohr und Buchhagen, Hauptmann des Infanterie-Regiments Busche Seiner Königlichen Majestät von Großbritannien und Kurfürsten von Braunschweig, mit einem Male von der Kämmerei hier die Ausbezahlung des vielbegehrten Vikariatslehens, indem er eine Zessionsurkunde sämtlicher Erben des Freiherrn von Kiepe an ihn vorlegt. Aber auch dieser Anspruch wird abgewiesen, zumal nicht einmal der Erweis des Zusammenhangs der bürgerlichen Familie Kip mit der freiherrlichen von Kiepen erbracht ist.

Ein anderer Bürger von Bodenwerder namens Wulffer hat ein Hägersches Erbgut im Holtenser Felde besessen. Sein Sohn Ernst Wulffer erscheint mit seinem Schwestermann Cordt Sliker vor dem Bürgermeister und Rat zu Stadtoldendorf und dem Pastor und Kellner (Oekonomieverwalter) Heinrich Hartmann hier, als Bevollmächtigter des Abtes Vitus vom Kloster Amelungsborn und verkauft sein väterliches Erbgut als erbeigentümlich an Lüdecke Meyer unbeschadet der Rechte des Hägergutsherrn (des Abtes von Amelungsborn) für 6½ Stiege Gulden Münze bar (gleich 130 Gulden) am Montag nach Martini 1554. 1558 belehnt Dietrich Hake den Cord Stümpel mit einem Garten zu Stadtoldendorf.

Das siebzehnte Jahrhundert.

a) Vor dem großen Kriege.

Als Herzog Julius 1589 starb, waren alle Schulden getilgt und das Staatsvermögen durch seine weise, sparsame und allezeit auf die Hebung seines Landes bedachte Regierung auf 9 Tonnen Goldes (die Tonne Gold = 100 000 Taler) gestiegen. Aber auf die Zeit kluger Sparsamkeit folgte üppige Verschwendung und tiefer Verfall. Unter Herzog Heinrich Julius schmolz der Staatsschatz seines Vaters dahin, und das Ende war eine Schuldsumme von 1 Million Taler, die der Enkel des Herzogs Julius, der unerfahrene und unselbständige Herzog Friedrich Ulrich (1613–1634) auf 12 Millionen Taler anwachsen ließ. Den Staatsbankrott suchten seine gewissenlosen Räte durch Münzverschlechterung zu verschleiern. Im Kloster Amelungsborn befand sich 1622 die Hauptwerkstatt dieser verschlechterten Münzen, welche 300 bis 400 Menschen unter dem Landdrosten Wobersnau beschäftigte. Hier wurde das gute Geld eingeschmolzen und daraus geringwertiges ausgeprägt, so dass 1623 ein guter Taler 16 bis 20 Taler galt. Das war die traurige Zeit der „Kipper und Wipper“, die wieder in die Wegelagerei und das Raubrittertum des 14. Jahrhunderts zurückführte.

Jedoch muss der Wohlstand Stadtoldendorfs am Beginn des 17. Jahrhunderts nicht unbedeutend gestiegen sein. So zahlt 1609 der Rat an die Collectanten für den Umbau des Kirchturms in Halle in Braunschweig 1 Taler, ebensoviel wie die Stadt Hildesheim, während der ehrbare Rat von Holzminden nur 9 Mariengroschen bezahlt, soviel wie die Kirche in Holzen (Kirchenbuch Halle). Im Jahre 1614 gelang es dem Rate von Stadtoldendorf eine für die Stadt sehr wichtige Erwerbung an Grund und Boden zu machen. Am 28. Februar 1614 gaben nämlich Otto Grote, Ottrabe von Landsbergen und Christoph Klenke als Vormünder der fünf Söhne Georg Klenkens, der zu Hamelschenburg erbgesessen ist, und unter Zustimmung von deren Mutter, Frau Anna, geborene von Holle, für 4 500 Taler Münze, der Taler zu 36 Mariengroschen gerechnet, den Hof ihrer Pflegekinder in Stadtoldendorf mit zwei freien Burglehen und zugehörigen sieben Hufen (210 Morgen) Landes, auch Garten, Wiesen und Weiden und Kämpen, welche sie und ihre Väter vom Hause Braunschweig-Calenberg zum Erb-Mannlehn getragen haben und welches nach dem Erlöschen des Klenkeschen Hauses wieder frei wird, als Afterlehen an Bürgermeister und Rat zu Stadtoldendorf. Dieses Klenkesche Lehen war von 1611 bis 1617 an Johannsen Leonhart für 120 Taler jährliche Pacht verpachtet. Einen Amtmann Wilhelm Klenke haben wir schon als Pfandbesitzer der Homburg 1510 bis 1535 kennengelernt. Dieser bedeutsame Erwerb der Klenkeschen Güter und Höfe zu Stadtoldendorf geschah durch den regierenden Bürgermeister Hinrich Dornmeyer, der für sich und seine Amtsnachfolger die Verpflichtung auf sich nahm, dass der Lehnsbrief bei dem Tode des regierenden Bürgermeisters mit 12 Talern und bei dem Tode des jedesmaligen Ältesten des Hauses Klenke mit 30 Talern (der Taler zu 24 Silbergroschen gerechnet) zu erneuern sei. Diese Erneuerung hat 1614–1805 stattgefunden, also bis zur westfälischen Zeit, mit der das alte Lehns-, und Afterlehnswesen aufhörte. Am 5. Mai 1614 hat Herzog Friedrich Ulrich zu dieser Afterverlehnung der Klenkeschen Güter seine Zustimmung erteilt. Aus dem letzten Klenkeschen Lehnsbrief von 1805 geht hervor, dass die Lehnsgüter aus dem Klenkeschen Hof Assekuranznummer 19 nebst Scheune und anliegendem Garten, 210 Morgen Landes, darunter 1½ Morgen im Österschen Felde, 12 Morgen Wiese und 9 Gärten bestanden haben. Der Klenkesche Hof hat seitdem mancherlei Schicksale gehabt. Er wurde von dem Gerichtsschultheiß Caspar Heinrich Wilcke [1760–1788] erworben und blieb im Besitz der Wilckeschen Familie bis zum 25. April 1844, da ihn die Stadt wieder durch Tausch an sich brachte, indem sie das alte Grundstück der Oberpfarre Nr. 190, auf dem das Amtsgericht aufgeführt wurde, dagegen hergab und den Klenke-Wilckeschen Hof nebst Scheune und Garten zur Wohnung des Primarius machte, bis das alte Haus nebst Scheune 1896 abgebrochen und das neue Pfarrhaus auf dem Grundstück aufgebaut wurde.

Die Stadt hat auch ein Lehen von der Kossischen Familie getragen, über welches urkundlich nichts Weiteres bekannt ist. Ein Bürger Heinrich Koss (gleich Koß) kommt mit einem anderen Stadtoldendorfer Bürger Hermann Peyne im Jahre 1523 vor.

Zwei Jahre nach der Belehnung mit den Klenkeschen Gütern klagt der Rat in einem Schreiben vom 19. Februar 1616 an das Konsistorium zu Wolfenbüttel über eine sehr beschwerliche Einquartierung in der Stadt, die eine böse Seuche verursacht habe. „Unsere unvermögende Gemeinde (die durch die große Kaufsumme von 4 500 Talern wahrscheinlich ihr Vermögen erschöpft hatte) musste das Fähnlein Fußvolk, das uns am Tage Nicolai Episcopi (6. Dezember 1615) eingelogiret worden, mit Seufzen und Wehklagen unterhalten. Dieses hat eine fast (sehr) beschwerliche und beklebende Krankheit ihren Wirten gebracht, dass darob seit Weihnachten an die 30 Verheiratete sich gescheiden (gestorben sind) und dazu immittelst (unterdessen) 20 erwachsende uneheliche Personen auch abgegangen sein“, auch der alte Kaplan Stromeyer ist nach einer 24-jährigen Amtstätigkeit, Januar 1616, gestorben, und der Pfarrherr leidet an einem Beinschaden. Ein Fähnlein Fußvolk war 1605 190 bis 200 Mann stark, bestand aus 12 Rotten zu je 10 bis 26 Mann unter je einen Rottmeister und hatte einen Hauptmann, einen Leutnant, einen Fähnrich und drei Sergeanten. Die Hälfte war mit Harnisch und Spieß, die andere Hälfte mit Bandelier und Gabel, „Fourquete“, also mit dem schweren, auf eine Gabel aufzulegenden Feuersteingewehr ausgerüstet. Da Stadtoldendorf damals nur höchstens 130 Häuser bei etwa 900 bis 1 000 Seelen hatte, so war die Verpflegung und Beherbergung eines solchen Fähnleins von gewiss nicht allzu bescheidenen Söldnern für die Stadt eine schwere Last. Diese Einquartierung hatte, wie aus obigem Schreiben hervorgeht, auch eine bösartige Seuche zur Folge, die von den Soldaten eingeschleppt war und durch weitere Ansteckung in den Bürgerfamilien viele Opfer forderte. Wie im vergangenen Jahrhundert wütet die Pest weiter. 1613 starben in Halle in Braunschweig 55 Personen, in Doensen 75 und in den anderen Filialdörfern Tuchtfeld, Linse, Kreipke und Wegensen 19 Personen an der Pest, die 1625 nochmals Halle heimsucht.

Eine bedeutsame Förderung des Handels und Verkehrs in unserer Stadt wurde durch das Privilegium des Herzogs Friedrich Ulrichs vom 20. September 1619 geschaffen, nach welchem Stadtoldendorf vier Jahrmärkte im Jahre abhalten durfte, nämlich auf Dienstag nach Judica, nach Himmelfahrt (Johannismarkt), vor Michaelis und nach Nicolai (6. Dezember). Von diesen vier Märkten hat der Johannismarkt der „Groß-Markt“ als großes Volksfest und Festtag der Schützen auf dem Ballisgraben die übrigen Märkte, die immer mehr ihre frühere Bedeutung verloren, ganz in den Hintergrund gedrängt.

Aber dies ist auch das letzte erfreuliche Ereignis, das wir auf lange Zeit hinaus berichten können. Denn nun treten wir in die Zeit der entsetzlichen Heimsuchung ein, die wie über ganz Deutschland, so auch über unser engeres Vaterland und über Stadtoldendorf im Dreißigjährigen Kriege gekommen ist. Während wir bislang einen zwar oft gehemmten, aber doch immer sich steigernden Aufstieg der Bürgerschaft beobachten konnten, geht es jetzt mit reißender Geschwindigkeit in den Abgrund tiefsten Elends hinein, aus dem Stadtoldendorf sich erst wieder ganz im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts erholen sollte.

b) Der große Krieg.

Führ Krieg undt pestilentz tewre zeitt, Feuhr undt wasser noht Behüth uns, lieber Herre Got. (Altes Kirchenbuch des 17. Jahrhunderts.)

Die ersten Jahre des Dreißigjährigen Krieges gingen an unserer Gegend noch unbemerkt vorüber, wenn schon Stadtoldendorf als fester Ort, wie wir sahen, bereits 1615 eine Besatzung erhielt. Erst als Tilly, der große Feldherr der Kaiserlichen, sich gegen Westfalen wandte und ihm der niedersächsische Kreis Christian IV. von Dänemark, dem sich die Herzöge von Mecklenburg, Weimar und Braunschweig-Wolfenbüttel angeschlossen hatten, als Kreisobersten entgegengestellt hatte, wurde auch Stadtoldendorf unmittelbar in den Krieg hineingezogen. Am 18. Juli 1625 geht Tilly bei Höxter über die Weser, schlägt in Holzminden sein Hauptquartier im alten Amtsgebäude auf (Tillyhaus!), geht über den Solling und fällt in das Amt Wickensen und in alle dortigen Dörfer und Orte am Vogler, plündert und verwüstet alles aufs schrecklichste, raubt das Kloster Amelungsborn vollständig aus und zerstört Dassel. Die entmenschten Söldner morden die Wöchnerinnen und Säuglinge, erschlagen die evangelischen Pfarrer, schnüren den Männern Stricke um den Kopf, um versteckte Schätze herauszubringen, und kein weibliches Wesen ist vor ihrer viehischen Rohheit sicher. Vom 26. bis 29. Juli ist Tilly in Halle. In der Zwischenzeit, vom 18. bis 26. Juli 1625, wird auch Stadtoldendorf von Tilly belagert und erobert. Von dieser Belagerung Stadtoldendorfs durch Tilly erzählt Merian folgendes: „Es ist auch Anno 1625 als balden im Tillyschen Einfall ins braunschweigische Fürstenthumb, weile sich die Bürgerschaft nicht stracks ergeben, besondern im Anfall einen Grafen erschossen, diese Statt gäntzlich außgeraubet, etliche alte Leute niedergehawen, vnd darauff angezündet worden, welches Fever jedoch die Soldaten auff Befehlich deß General Tylli selbst wieder leschen müssen“. – „Sonst“, so fährt Merian fort, „ist dieser Ort in folgenden langwierigen Kriegswesen vor andern sehr mitgenommen, vnd die Einwohner zur eussersten Armuht vnd Vnvermögen gebracht worden, wie dann der betrübte Augenschein annoch (also 1654) gibt, dass dieses sogar erschöpfte, ruinierte vnd an vermögenden Leuten entblössete Stättlein, noch zurzeit nicht sonderlich wieder auffkommen und respiriren können. Die Stadt ist an Gemäuern, Thürmen und sonsten sehr alt, guten theils verfallen, schlecht und nach alter Manier auffgeführet. Es liegt davor ziemlicher Wiesenwachs am Holtzerberg, wie auch Länderey, aber guten theils zwischen den Bergen und Holtzungen, am kalten und winterhaften Ort, dahero keine sonderliche lustige Gegend oder Fruchtbarkeit deß Landes allhier zu spüren.“ Die Tapferkeit der Bürger, die in ihrer Treue gegen Fürst und Glauben auch gegen einen Tilly sich zur Wehr setzten, konnte doch der gewaltigen Übermacht schlachtengewohnter Heere gegenüber nicht standhalten und musste das Schicksal der großen Stadt Magdeburg „unseres Herrgotts Canzlei“, tragen. An dieses böse Jahr 1625 können noch die Forstnamen „der Till“ und der „Piccolominigrund“ erinnern. Piccolomini hat Wolfenbüttel belagert, dass er nach Stadtoldendorf gekommen ist, wird aber nicht erwähnt. Auch die Sage hat sich der Tilly-Zeit bemächtigt. Tillysche Reiter hätten die Bauern von Linnenkamp in gewohnter Weise drangsaliert, bis diese mit den Bauern der Umgegend sich gegen ihre Peiniger aufgemacht und sie auf die Klippen des Holzberges hinaufgetrieben hätten, wo sie der Gegend unkundig, von den steilen Klippen herabgestürzt und zerschmettert wären. Die Erstürmung von 1625 war nur die Einleitung zu weiterer furchtbarer Drangsal. Siebenmal sind durch Stadtoldendorf die feindlichen Kriegsscharen, Kaiserliche und Schweden hindurchgezogen und haben beide gleich schrecklich gehaust. So berichtet September 1645 der Superintendent Wichmann von Halle in Braunschweig ans Konsistorium: „Die Inhaber der Kalandsgüter in Stadtoldendorf (ebenso wie alle anderen Bürger) sind 1625, 1626, 1632, 1636, 1640, 1641 und 1645 durch das höchstschädlichste Kriegswesen all des Ihrigen beraubt und ihnen nur das Leben geblieben“. 1625 hat auch der Abt D. theol. Theodor Berkelmann von Amelungsborn vor Tilly nach Einbeck und von da weiter nach Wolfenbüttel fliehen müssen, wobei er durch die Schulter geschossen wurde. Im nächsten Jahre 1626 sind die Wege „wegen itzt schwebender großer Kriegsgefahr so lebensgefährlich, dass der neue Pfarrer Weißhoff in Stadtoldendorf nicht persönlich nach Wolfenbüttel zur Belehnung kommen, sondern nur eine Abschrift seiner Belehnung durch Abt Bettelmann abschicken kann, auch kein Bote die gefährliche Reise wagen will“ (August 1626). Sein Vorgänger Pressunius ist 1626 aus Verzweiflung über die Plackereien der Tillyschen Truppen schwermütig geworden und gestorben. 1626 war Tilly von Stadtoldendorf nach Bodenwerder gezogen und hatte es besetzt. 1627 aber kann Abt Berkelmann wieder nach dem Kloster zurückkehren, wo er als Abt nochmals eingeführt wird, während in Bodenwerder die Kaiserlichen noch das Regiment haben und dem evangelischen Pastor dort die Kanzel verboten wird. In Stadtoldendorf war unterdessen die Not sehr groß. Mai 1628 berichtet der Rat der Stadt an das Konsistorium, dass wegen jetziger größter Not und da sonst kein Mittel, wodurch sie sich retten könnten, vorhanden sei, die große Glocke gegen 60 Taler verpfändet sei, um die Kriegskontribution abführen zu können. Als Unterpfand hätten sie die Oldendorffsche Bauerwiese an der Warne gegeben. Der Rat verspricht „Wenn der liebe Gott dieses große Elend ändert und mindert und unsere Sache sich etwas besser anläßt, so wollen wir sie (die Glocke) wieder an ihren Ort bringen und einlösen.“ Notgedrungen stimmt die kirchliche Behörde dieser Verpfändung des Kirchengutes zu, aber das Elend ändert sich nicht. 1629 kommen die Kaiserlichen wieder, der Abt Berkelmann muss von neuem sein Heil in der Flucht suchen. An seiner Stelle wird von den Kaiserlichen der katholische Abt Johann Mesichen eingesetzt und das Kloster mit Zisterziensermönchen aus Kloster Bredelar besetzt Auch in Bodenwerder wird 1630 der katholische Gottesdienst wieder eingeführt. Dem Bürgermeister von Stadtoldendorf ist in diesem Jahre all das Seine geraubt worden, sein Haus ist in Schutt gesunken, die wüste Stätte ist dem Rektorate geschenkt und von dem Rektor ein Garten daraus gemacht. Das Jahr darauf kommen die Schweden und führen Abt Berkelmann wieder in sein Kloster zurück, das nun der katholische Abt mit seinen Mönchen räumen muss (1631). Die katholische Restauration hat also nur zwei Jahre gedauert, seitdem ist das Kloster bis auf den heutigen Tag evangelisch geblieben. 1633 am Mittwoch nach Reminiscere wird auch in Bodenwerder der evangelische Gottesdienst wiederhergestellt. Aber das Ringen zwischen den beiden Mächten des Protestantismus und Katholizismus geht weiter. 1634 findet bei Holzminden ein Gefecht zwischen Kaiserlichen und Schweden statt. Stadtoldendorf hat eine böse Einquartierung auszustehen, von der wir nachher noch genauer aus dem Berichte des hiesigen Pfarrers Weißhoff vom Jahre 1634 hören werden. Am 3. Oktober 1635 schreibt der Amtmann von Wickensen: „Man möge Gott danken, wenn man wegen des schwedischen Durchzuges nur bei der Stadt bleiben könne“ 1637, am 7. Januar und folgende Tage marschiert die kaiserliche Armee 30 000 Mann stark durch Halle, „haben alles verwüstet und in allen Dörfern gebrannt, dass den Leuten nichts gelassen“. 1639 wird in Halle in Braunschweig „Hermann Müller von einem räuberischen Soldaten erstochen, da dieser ihm seine Pferde mit Gewalt abgenommen und er dieselben sobald nicht hat hergeben wollen“. 1640 wird Holzminden von den Schwedischen beschossen, so dass bis aufs Rathaus und die Kirche die ganze Stadt aufbrennt und bis 1659 in Schutt und Asche liegt, wo sie dann wieder angefangen wird aufzubauen. 1647 ist das hiesige Kaplanhaus von den schwedischen Völkern ganz heruntergerissen und altes und etwas neu angefahrenes Bauholz ist von ihnen verbrannt worden, sodass der Diakonus notdürftig in einem Brauhaus untergebracht werden musste. Die wenige Bürgerschaft klagt dem Konsistorium, dass sie unmöglich diese onera (Lasten) allein tragen könnte, da sich die Arholzer wieder ihrer pflichtgemäßen Beihilfe zu entziehen suchten, wozu sie aber vom Konsistorium angehalten wurden. Von diesen durchziehenden Schweden ist der eine und andere hier in der Umgegend hängen geblieben, 1651–1660 wohnt hier Albrecht d’alte Schwede et uxor (und Frau), die die alte Schwedsche genannt wird, woraus wahrscheinlich der in hiesiger Gegend häufigere Name „Ahlsvede“ kommt.

Wie groß aber nicht nur die äußerliche Verelendung durch dieses dreißigjährige Morden und Rauben gewesen ist, sondern wie ebenso schrecklich die Abstumpfung gegen Recht, Sittlichkeit, Zucht und Ordnung in Stadtoldendorf um sich gegriffen hat, zeigt mit furchtbarer Deutlichkeit der kulturgeschichtlich wichtige, eingehende Bericht hierüber von dem hiesigen Pfarrer in dieser Trübsalszeit Joachim Weißhoff. Er sendet am 18. Juli 1634 seine Kirchen-, Pfarr-, Schule- und Armenhausgravamina (Beschwerden), an seinen Superintendenten zu Halle, Magister Georg Wichmann (starb 1. August 1650), in denen er folgendes berichtet:

„Wegen des plötzlich hereingedrungenen Feindes haben die Leute, um seiner Tyrannei und Grausamkeit aus dem Wege zu gehen, das Ihrige eine Zeitlang nicht ohne geringen Schaden und Verlust verlassen müssen. Noch jetzt ist man, Gott erbarme es, in gar geringer Sicherheit wegen der verfluchten Schnapphähne, die sich am Weserstrom in dieser Gegend nicht allein oft sehen lassen, sondern sich jetzt häufig zusammenrotten sollen, sodass man fast keine Nacht sicher ruhen kann, auch alles, was einem lieb ist, besonders an den noch übriggebliebenen Büchern und Schriften, in allerlei Winkel verstecken muss.

1. Kirchengravamina. Das Kirchengebäude, baufällig an allen Orten, Turm, Dach, Fenster und Mauerwerk, ohne dass die Obrigkeit und die verordneten Kirchenvorsteher etwas dazu tun. Der Abendmahlswein mangelt oder ist trübe (kamich), das Brot wurmstichig und muddig, oder beides fehlt, sodass der Kaplan die Siechen, welche nach der Frühpredigt vor dem Mittelaltar kommunizieren, abweisen musste. Auf dem Kirchhofe, dessen Mauer zerfallen ist und der wüst wie ein Anger liegt, laufen die Schweine und sonstiges Vieh täglich herum und wühlen die Gräber auf. Alles Schelten und Strafen nützt nichts, es mag auf dem geringsten Dorfe in diesem ganzen Fürstentum kein verächtlicherer und wüsterer Gottesacker zu finden sein. Die Kirchenrechnung, die alle Jahre vom Bürgermeister und Rat angesetzt und abgenommen werden soll, ist schon 4 Jahre aufgeschoben, die alten Rückstande häufen sich, die Säumigen streiten ihre Schuld ab, die meisten wollen überhaupt nicht bezahlen. Die alten Kalandshäuser, so an einer Seite um den Kirchhof herum gebaut stehen, deren Vordertüren oben mit einem Kelche gezeichnet worden, sind alle erb- und eigentümlich schon vor vielen Jahren verkauft, etliche Leute, so darinnen wohnen, haben die Kelche ausgehauen, etliche haben die Türen ganz verändert, damit man sie nicht mehr kennen soll. So haben sich die Fürnehmsten wahrscheinlich darin geteilt. Mit den geistlichen Gütern, zu St. Annen-Brüderschaft von alters gehörig, ist es gleichermaßen beschaffen. Kirchenländereien und Gärten werden auch als Erbgüter gebraucht und den Kindern in Erbstiftungen vermacht und verschrieben.

2. Pfarrgravamina. Weil, Gott sei es geklagt, in diesem Städtlein nicht wenig gottlose, epikuräische, unbändige, unbescheidene, grobe Leute gefunden werden, die aber durch gegenwärtige, langwierige, schreckliche Strafen Gottes leider weniger als nichts gebessert sind, so ist leicht zu ermessen, in welchem Respekt das h. Ministerium bei ihnen gehalten wird, obwohl wir mit Weib und Kinderlein uns gar kümmerlich in diesen betrübten Zeiten behelfen müssen und gar wenig der Pfarrgüter genossen haben, ja, gar oft des Unsrigen beraubt worden und aufs heftigste beschwert sind. In die sonst freien Pfarrhäuser ist Einquartierung von Offizieren, Reitern und Fußknechten gelegt, sowohl bei Nacht als am Tage, sodass davon unser letztes Stücklein Brot, davon wir uns und die Unsrigen erhalten sollen, vollends verzehrt, wir auch in unserm Studieren und Amtsgeschäften verhindert und verstört worden sind. Darüber haben sich selbst unter dem Kaiserlichen Volke evangelischer Religion zugetane Offiziere oft höchlichst verwundert, da sie nicht gewohnt waren, bei die Prediger verlegt zu werden. Am vergangenen Martini sind hier die schwedischen Artilleriepferde mit etlichen Offizieren hereingelegt worden, einem jeden von uns wurden 4 Pferde und die dazugehörigen Personen einquartiert, obwohl der Kapitän Peltzer, der über die Artilleriepferde verordnet war, dagegen Verwahrung eingelegt hatte. Auch gleich nach der Einführung des Primarius durch Superintendent David Meibomius 1626, da das Pfarrhaus verwüstet war und er in dem Häuslein seines Vorgängers, Pastor Krebs, unterkam, sind ihm trotz zugesagter Freiheit zwei Soldaten ins Haus gelegt worden. Da der Kuhhirte sich weigerte, das Vieh auszutreiben, wenn man ihm Soldaten ins Haus legte, so nahm man dem Hirten diese ab, und legte der Bürgermeister und Kellerwirt Andreas Mori(g) den Soldaten in das Haus des Kaplans mitsammen einer leichtfertigen Soldatendirne, salvo honore. Diese leichtfertige Bestie hat bei nachtschlafender Zeit den Viehstall heimlich geöffnet, fremde Soldaten hereingelassen, welche dem Kaplan drei Stück Vieh herausstahlen, schlachteten und repartierten. Der Vorgänger, P. J. Pressunius, hat seinen Tod davon gehabt, dass man ihm einen Kornet neben einer leichtfertigen Bestie, vielem bösen Gesinde und 10 Pferden auf den Pfarrhof geschickt, welche ihn dermaßen geängstet und gequält, dass er darüber in schreckliche Melancholei geraten ist. Weil er auf dem Pfarrhofe keinen Frieden noch Raum hat mehr haben können, hat er sich etliche Nacht allein in der Kirche heimlich aufhalten müssen, während unterdessen seine Frau und Kinder, welche krank gelegen, auf dem Bette im bloßen Stroh wie das unvernünftige Vieh fast ohne alle Pflege und Wartung in großem Kummer sich behelfen müssen. Aus solcher Melancholei ist er wie ein Wahnsinniger von einem Dorfe zum andern gelaufen, bis er sich endlich niedergelegt und Gottes Gericht über die angerufen, die an seinem Tode schuldig wären. Die verpachteten Pfarrgüter und Ländereien der Kirche werden von den Pächtern als erb- und eigentümlich angemaßt, der Pfarrzehnte, von dem der Pastor leben muss, wird verweigert. Die Fürstliche Landordnung wird nicht geachtet, die Akzidentien nicht bezahlt oder ganz verkürzt, die Braaker folgen dem fein nach, sodass ich von ihnen noch nicht einen Heller zu sehen bekommen habe, ebenso macht es die Dorfschaft Aroldissen (Arholzen). Für die Taufen gibt es nicht einmal ein Deo gratias (Gott lohn es), geschweige einen Heller oder Pfennig, für die Kopulation 2 Mariengroschen, von Vornehmen höchstens 4 Mariengroschen, für Leichenpredigt 2 bis 4 Mariengroschen, wenn einer etwas ‚Fürnehmes‘ heißen soll, verehrt man auch wohl ein Kopfstück. Zum Opfer gibt man einen Groschen, wenn es eine geringere Münze gäbe, würde man gern noch weniger geben, als Beichtpfennig verehrt man einen Dreier, Matthier, bisweilen einen Groschen, wer ein fürnehmer Mann heißen will, zwei Groschen. – Im Pfarrhause ist nicht eine ordentliche Schlafkammer, das Pfarrwitwenhaus fällt bald übern Haufen, da nichts gebessert wird. Alle Jahre müssen um die Kämpe der Stadt neue Zäune und Plankenwerk gesetzt werden, da diese Sommer und Winter abgebrochen und verbrannt werden. Es ist keine Aufsicht, Ordnung und Strafe, ein jeder tut, was ihm gelüstet und wohlgefällt. Die Wiesen, Saat und Gärten werden bei nachtschlafender Zeit diebischerweise ausgebeutet, bestohlen und verderbt. Die Obrigkeit gebraucht auch keinen Ernst, um die allhier gemeinsten und gebräuchlichsten, groben Sünden abzuschaffen, als das gräuliche Fluchen und Gotteslästern, schändliche Verachtung des heiligen Wortes Gottes und des heiligen Abendmahls, unerhörte Entweihung des Sabbaths, Sauferei, Unzucht, Dieberei, Verleumdung, Lügen und Betrügen, obwohl diese von der Kanzel mit allem Fleiße gestraft werden. Denn sie selbst zumteil darin bis an beide Ohren steckt und ziemlich damit ‚bekleckert‘ ist.

3. Schulgravamina. Das Schulgebäude verfällt oben und unten, innen und außen, die Grundbalken (Solen) verfaulen, die Wände verstocken und fallen heraus, ohne dass sich die verordneten Schulherren darum bekümmern. Der praeceptor scholae (Schulmeister) bekommt seine arme und geringe Besoldung niemals zur rechten Zeit, wird höhnisch verlacht, wenn er von seinem sauer verdienten salario (Gehalt) aus höchst dringender Not etwas begehrt. Selten kann er das geringe Schulgeld, welches er von einem jeglichen Knaben alle Quartal zu fordern hat, etwa 3 Mariengroschen, bekommen, die Eltern nehmen lieber ihre Kinder von der Schule fort, ehe sie das Schulgeld bezahlen, selbst der Bürgermeister hat sich geweigert zu zahlen. Im Winter muss der Schulmeister oftmals großen Frost leiden, weil ihm nicht das notdürftige Feuerholz gegeben wird und das offene und zerfallene Schulgebäude keinen Schutz gewährt. Daher will sich niemand mehr zum Schuldienste hier finden lassen. In früheren Jahren mussten die Ackerleute das Holz umsonst zur Schule fahren, die Bürger, die keine Pferde hatten, haben es aushauen und spalten müssen. Seit einigen Jahren hat man diese aus den Schuleinkünften entlohnt, der Praeceptor aber hat cariren und miseriam (entbehren und Elend) schwitzen müssen. Wohin die Vermächtnisse frommer Leute – es sind in den letzten acht Jahren an die 40 Taler der Schule vermacht worden – kommen, weiß keiner, denn die Schulbesoldung ist nicht um einen Heller verbessert worden, auch wird keine Schulrechnung abgelegt von den Schulherren. Den Schulgarten und die Wiesen gebrauchen die Bürger wie ihr Erbe und geben sie ihren Kindern in die Aussteuer zur Ehe gleich erblich mit. Viele achten ihre Kinder weniger als ihre Rinder, halten sie nicht zur Schule, lassen sie herumlaufen, gönnen ihnen allen Willen, schicken sie auch zu keiner Kinderlehre. Etliche schicken sie wenigstens im Winter zur Schule, im Sommer aber müssen sie ihnen die Kühe, Esel oder Pferde hüten oder den Pflug treiben, vergessen etliche den Sommer über alles, was sie den Winter über etwa gefasst haben. Sonntags oder in der Wochenpredigt hat der Praeceptor kaum zwei oder drei Knaben, die ihm im Gesange mithelfen, worin die Eltern am meisten schuldig sind, die ihre Kinder zur Kirche und Gottesdienst nicht mit gebührlichem Ernste anhalten, obgleich sie genug von den Predigern öffentlich vermahnt werden.

Armenhaus oder Heiliger Geist. Die armen Leute im Heiligen Geist klagen über klagen, dass sie ihre alte Gebühr, so ihnen von altersher vermacht ist, nicht mehr bekommen, obwohl das Armenhaus gewisse Güter und Auskünfte hat. Die Vorsteher des Armenhauses werden nicht zu einer Rechnungsablage gelassen, der eine ist im hohen Alter darüber hingestorben, der andere, auch alt und schwach, kann das Amt nicht mehr verwalten. Wohin das Geld kommt, weiß keiner. So ist dies Städtlein eine Spelunca oder Nest voller Unordnung, Ungerechtigkeit, Dieberei und Lüge. Sie hängen in allerlei Untugend zusammen wie ein Haufen Kletten, da einer den andern nicht beißen will und es nach dem Sprichwort geht: ‚Sieh mich nicht, so seh ich Dich nicht‘. Wenn ein Bürgermeister hier nur ein wenig streng ist und die Bosheit ein wenig scharf zu strafen beginnt, so wird er, wenn seine Regierung abgelaufen ist, aus dem Rate gestoßen oder wenigstens nicht wieder zum Bürgermeister gewählt. Es kann nur besser werden, wenn vom Landesfürsten ein politischer, gelehrter und verständiger Mann hierher gesetzt wird, der die Ratsbeschlüsse leitete, die Parteien mit verhörte und Entscheidungen fällte.“

c) Nach dem großen Kriege.

Als die Friedensglocken endlich 1648 den Frieden zu Münster und Osnabrück einläuteten, war das vorher blühende und reiche Deutschland zur Einöde geworden. Das Herzogtum Braunschweig allein hatte mehr als 300 Dörfer wüste liegen, an der Weser waren die Äcker unbeackert und von den Pferdehufen zertreten, die Höfe verlassen, und die Bauern streiften gleich dem zu Räubern gewordenen Kriegsvolke in den Wäldern und auf der Landstraße umher. Merian hat, wie schon oben bemerkt, das über Stadtoldendorf gekommene Elend und die Armut seiner Bürger geschildert, er beschreibt weiter das Aussehen der Stadt 1654: „Es ist dieselbe Stadt (Stadtoldendorf) an Gemäuern, Türmen und sonsten sehr alt, guten teils verfallen, schlecht und nach der alten Manier aufgeführt. Es liegt davor ziemlicher Wiesenwachs am Holtzersberge, wie auch Länderei, aber guten teils zwischen den Bergen und Holzungen, am kalten und winterhaften Ort, dahero keine sonderlich lustige Gegend oder Fruchtbarkeit des Landes allhier zu spüren.“

War nun schon in Friedenszeiten nur durch großen Fleiß dem rauhen Boden eine genügende Ernte abzuringen, so war jetzt die Lage der Einwohner eine fast verzweifelte, da ihre Zahl durch die langen Kriegsjahre ganz herabgesunken war. Die Einen waren erschlagen, die Andern an Seuchen und Krankheiten verstorben, die Dritten entflohen und irgendwo am Wege gestorben und verdorben, noch andere ausgewandert, um an einem besseren Ort ihr Glück von neuem zu versuchen. So wird 1647 dem Konsistorium berichtet, dass dreiunddreißig Häuser, darunter die Kaplanei, von der schwedischen Einquartierung elendiglich niedergerissen und verbrannt seien, sodass die Gemeinde durch den Krieg ganz gering, schlecht und arm geworden. 1649 aber erfahren wir, dass kaum noch vierzig standhafte, mehrenteils ganz enervierte und aller Nahrung entblößte Bürger in Stadtoldendorf vorhanden sind, kein einziges Pfarrhaus ist übriggeblieben. Also auch die Pfarre ist gleich der Kaplanei zerstört worden. Die Armut ist demgemäß sehr groß, da noch lange Zeit die der Kriegssteuern halber gemachten Schulden auf der Stadt lasten. Am 27. Mai 1651 bekennt der Rat, dem Fürstlich braunschweig-lüneburgischen Korporal Jobst Priegnitzer von der Kompagnie des Majors Ottleben einen Kontributionsrückstand von noch 31 Talern schuldig zu sein, nachdem schon zuvor 30 Taler gezahlt waren. Hiervon soll der Leutnant 9 Taler, der Kornet 5 Taler 12 Groschen, drei Korporäle je 4 Taler 12 Groschen und zwei Trompeter je 1 Taler 2 Groschen bekommen. Im Namen des Rates ist diese Urkunde von dem Stadtschreiber Petrus Berkenfeldt unterzeichnet. 1651–1666 hat in Stadtoldendorf eine Besatzung gelegen, von der gegen 25 Namen genannt werden. Da der eine als Reuter bezeichnet wird (sonst nur milites) sind es vielleicht Reiter gewesen mit einem Wachtmeister, Sergeant, Leutnant (Lieutnant) und Hauptmann (Diac. Conf.-Buch). Die Soldaten sind zum Teil hier verheiratet. Noch 1677 ist die Armut so groß, dass die Bürgerschaft vom Konsistorium für sich eine Kollekte im Kreise Gandersheim und Holzminden erbittet und erhält, damit sie die im Kriege verfallene Pfarre wieder aufbauen könne, da sie wenig und von schlechten Mitteln sei. Ja, selbst noch 1699 wird bitter darüber geklagt, dass „bei der großen penuria et egestas colonorum“ (der Armut und Bedürftigkeit der Pächter) der Acker schlecht bestellt sei und nichts einbringe. Die zerstörten Häuser hatte man kümmerlich wieder zurechtgeflickt, aber Sturm und Unwetter bedrohen sie bald wieder mit dem Zusammensturz. 1652 ist die Pfarre und Kaplanei so wüst und baufällig, dass die beiden wieder in Haufen fallen. Das Konsistorium hatte 1651 den Befehl gegeben, ein Pfarrwitwenhaus zu bauen; 1653 aber lässt der Rat darinnen einen dem Trunke ergebenen Müller wohnen, sodass das Konsistorium 1655 von neuem befiehlt, das Pfarrwitwenhaus mit Wohnräumen für zwei Witwen, für die des Pfarrers und die des Kaplans einzurichten. Am Advent 1661 fällt dann das ganze Witwenhaus im Sturm zusammen, nachdem es zuvor schon der Wind hin und her getrieben hat. Erst im folgenden Jahrhundert, 1716 wird das neue Pfarrwitwenhaus gebaut, welches noch heute steht, wenngleich es nicht mehr dem alten Zweck dient. Um Geld zu bekommen, verkauft der Rat in demselben Jahre 1661 einen Meierhof zu Stadtoldendorf, welcher der Schule gehört, für 414 Taler, weshalb die Schule vom Rate jährlich 20 Taler 14 Groschen Zinsen (also 5 vom Hundert) zu bekommen hat. 1672 kostet dagegen ein Stadthaus mit aller Gerechtigkeit (Baufreiheit und Holzdeputat) 21 Taler. Dem allmählichen Aufbau und Emporkommen der Gemeinde stellte sich aber auch noch der Hass der Elemente entgegen. 1652 wütete in der armen Stadt eine schreckliche Feuersbrunst, wobei der Witwe des Pfarrers Weißhoff, Ilsabe, – ihr Mann war drei Jahre zuvor gestorben – all ihr Eigentum mitsamt dem Hause ihres Wirtes abbrennt, so dass „ihr nichts auf der Welt überblieben, als was sie von schlechten Alltagskitteln am Leibe getragen“. Am Johannistage 1687 kommt über Stadtoldendorf ein großes Hagelwetter „Hagel, so groß wie kleine Hühnereier“, so dass Bohnen, Kohl, Flachs, Roggen, Erbsen und Gerste ganz verhagelt sind.

Dazu gesellen sich Krankheit und Seuchen, vor allem die alte Menschheitsplage, die Pest. Der „Schüdderump“, der Karren, der die Leichen haufenweise in das Massengrab schüttete, ging wieder durch das Land. 1657 ist allhier eine große Seuche, die dreizehn Wochen gedauert und am 10. Januar 1658 aufgehöret hat. An dieser Pest sind in der Stadt zweiundzwanzig Personen gestorben, auch ist es während dieser Zeit nicht möglich gewesen, in Arholzen Predigtgottesdienst zu halten, nur der Küster hat Sonntags gelesen. 1658 ist an der Weser eine furchtbare Kälte (frigus intensissimum), die von Weihnachten bis Ende Februar ununterbrochen dauert, sodass alle Bäume und Sträucher erfrieren, der Schnee klafterhoch liegt (profundissimae nives). Aber im Sommer darauf ist, dank der dichten Schneedecke, eine reiche Ernte zu verzeichnen.

Während der Kriegszeit hat natürlich auch das Raubzeug, vor allem die Wölfe, in den Wäldern um Stadtoldendorf herum zugenommen. Früher wurden von dem herzoglichen Jägermeister regelmäßige Wolfsjagden im Ith, Hils und Vogler abgehalten, wozu auch die Bürger von Stadtoldendorf Jagddienste zu leisten hatten. Jetzt hatten die Wölfe sich so vermehrt, dass sie in Stadtoldendorf in die Häuser einbrachen. So schreibt der Superintendent Ebeling am 17. September 1666 an das Konsistorium, dass im Mai 1659 ein Wolf in die Pfarre gekommen sei und ihm drei Ziegen aufgefressen habe, weil keine einzige Tür in den Ställen, auf dem Hofe und im Hause sei. Daher sei auch der von der Pfarre zu haltende Kämpe durchs Glasfenster in die Stube eingebrochen. In der Studierstube steht die ganzen Jahre hindurch kein Ofen, „sechs Wochen hindurch hat er, der Superintendent, keinen Ofen in seiner Stube gehabt, wo er von frühmorgens bis in die späte Nacht in aller Kälte gesessen“, und alle seine Bitten und Klagen seien mit Spott abgewiesen.

Die Menschen machten sich aber auch noch selbst untereinander das Leben schwer mit ihrem Aberglauben und ihrer Streitsucht. Schon aus dem vorigen Jahrhundert haben wir gehört, wie schrecklich der Hexenwahn die Gemüter verstrickte und wie dieses auch im 17. und 18. Jahrhundert noch seine Opfer forderte (1639, 1651, 1665). Wie tief aber diese Überzeugung von teuflischen Zauberkünsten selbst gelehrte und wissenschaftlich gebildete Männer gefangen hielt, können wir so recht deutlich daraus erkennen, dass der hiesige Superintendent Ebeling 1660 dem Konsistorium mitteilt, dass der Vater des Organisten bezaubert gewesen sei, so dass ihm vor seinem Tode ein Bein abgefallen sei!

„An der leeren Krippe beißen sich die Pferde“, sagt ein altes Sprichwort und das bewahrheitete sich in dieser Zeit der Verarmung der Stadt nur zu sehr. Der Rat war wider den Pfarrer, die Kirche hatte über den Rat und Gemeinde zu klagen, die Gilden und Gemeinde gegen den Rat. Die Pfarrer haben jahrhundertelang gegen die ihnen auferlegte „unflätige Beschwerung“ der Haltung von zwei Zuchtochsen und zwei Zuchtebern in der Pfarre gekämpft, bis ihnen diese Last endlich Ende des 18. Jahrhunderts abgenommen wird. Die Kirche aber musste ihre Kirchengüter vor vollständiger Veruntreuung energisch zu retten suchen. Der Krieg hatte ja zu einer vollständigen Verwilderung und Verrohung geführt, hier ebenso gut wie in den übrigen Ländern, die er jahrzehntelang heimgesucht hatte. Die Schuljugend verwahrloste vollkommen, da die Eltern ihre Kinder zum Viehhüten benutzten, statt sie in die Schule und in die Kirche zu schicken, der Lehrer wurde in seinem Einkommen unter den Schweinehirten gestellt, und wenn er nicht an den Gelagen mit teilnahm, widerrechtlich vom Rate abgesetzt (siehe das Nähere unter „Schule“ Teil II). Die Begriffe von Mein und Dein hatten sich gänzlich verwirrt, jeder griff zu, wo er etwas an Geld und Gut erwischen konnte. Pfarrer Weißhoff hatte sich beklagen müssen, wie das Land und Eigentum der Kirche während des Krieges von Unberechtigten sich angeeignet und wie eigener Besitz behandelt worden sei. Dem Superintendenten zu Halle verweigern Juli 1634 Bürgermeister und Rat jede Abrechnung, sie „kontinuiren in ihrem unverantwortlichen Wesen“, sodass er nichts ausrichten mag, daher im Oktober 1634 nun auch der Generalsuperintendent zu Alfeld zur Untersuchung der gravamina aufgefordert wird. Ein Jahr darauf, Oktober 1635, ist aber von diesem noch nichts getan, weshalb sein Unfleiß scharf vom Konsistorium getadelt wird, „dass solche insolventien und barbarischen Verfahrungen noch nicht abgestellt seien“. Im Namen und anstatt des gesamten Fürstlichen Hauses befiehlt das Konsistorium, dass Generalsuperintendent und Superintendent persönlich nach Stadtoldendorf gehen und alles wieder binnen vier Wochen in Ordnung bringen. Aber das war leichter befohlen als getan. Es wird Dezember 1636, bis der Generalsuperintendent zu Alfeld, Magister Johannes Breuningk, der Amtmann Josias Hennings zu Wickensen und der Superintendent G. Wichmann zu Halle in Braunschweig in Stadtoldendorf persönlich die „Klagsache“ untersuchen und alle Beschwerden für richtig befinden. Außerdem findet sich noch eine weitere Unterschlagung von dreißig Talern, die ein Soldat der Kirche geschenkt hat, auch soll das Branntweinsaufen während des Gottesdienstes vom Stadtvogt bestraft werden. März 1637 befiehlt das Konsistorium im Namen des Herzogs August unter Androhung schwerer Strafe bei weiterem Ungehorsam dem Bürgermeister und Rat vor dem Superintendent und Pfarrer die Kirchenrechnung, welche sie nicht mehr allein haben sollten, genau abzulegen, alle Güter in ein Corpus zu bringen und die veruntreuten Güter zu ersetzen und herbeizuschaffen Aber dieses Corpus bonorum ist erst über hundert Jahre später, 1750 aufgestellt, und die Güterveruntreuungen dauern auch noch ein Jahrhundert weiter. 1645 sind die unterschlagenen Kalandsgüter noch nicht herbeigeschafft, die Zinsen davon seit 1601 nicht bezahlt; und man muss sich damit begnügen, dass die Hälfte der Zinsen zum Kapital geschlagen wird. 1708 beklagt sich Superintendent Lilien erneut über Betrügereien an kirchlichem Stiftungslande. 1713 wird wieder festgestellt, dass solches Land von einigen Kirchenvorstehern cultiviret, unter ihre Kinder und Freunde verteilt und nachgerade verkauft oder verpfändet sei. Als dann 1718 der Generalsuperintendent Behm zu Holzminden und der hiesige Superintendent Jäger den Bestand der Kirchenländerei zu Stadtoldendorf aufnehmen, findet es sich bestätigt, dass die Pächter von Kirchenland dieses sich zu Unrecht eigenhändig angemaßt haben, indem sie es wie eigenen Besitz vererbten, versetzten, verkauften und verpfändeten ohne alles Wissen, noch Genehmigung der Kirche. Außerdem wird noch bei 20½ Morgen Land, das vorher der Kirche gehört hat, eine unrechtmäßige Besitzergreifung festgestellt, ja sogar zwei Kirchenvorsteher haben ihre fünf Söhne und ihre Schwiegersöhne mit Kirchenland reichlich versorgt. Endlich stellt noch im Jahre 1731 eine Untersuchung heraus, dass ein Kolone (Pächter) vier Jahre lang sein Kirchenpachtland verschwiegen und keinen Heller gegeben, das Land selbst verwahrlost und anderes Kirchenland abgepflügt hat.

Aber auch die sämtlichen Gildemeister und Gemeine haben gegen Bürgermeister und Rat verschiedentlich Beschwerden. Recht kleinlich erscheint die Klage des Rates gegen den Superintendenten, der ein Luftloch im Keller des anwohnenden Capellans wieder hat zunageln lassen, welches dieser zu Unrecht hat aufmachen lassen. Aber es wirft doch ein trübes Licht auf die verfahrenen Zustände, dass der Bürgermeister Eckardt Wulff sogar Hand an den Superintendent bei diesem Streitpunkte hat legen wollen, weshalb die Gildemeister ihm „in seiner wahrhaften Unschuld haben beispringen wollen“ (1662). Ernster sind die Klagen der sämtlichen Gildemeister und der Gemeinde gegen die beiden Bürgermeister, insbesondere gegen E. Wulff, die sich „in den vorgewesen Kriegszeiten“ von allen oneribus (Lasten) befreit haben und von ihren Gütern nicht das geringste abstatten wollen, wodurch bei den fortgesetzt höchst beschwerlichen Zeiten die Gemeinde geschädigt wird. Von der Kontribution, welche der Rat gemäß der Verordnung der fürstlichen Herren Kommissare auf den benachbarten Dörfern alle Quartale erhebt, wissen die Gilden, Älterleute oder sonstige Bürger nicht, wieviel sie beträgt und wozu sie verwendet wird, auch hat sich in diese Steuererhebung der fürstliche Stadtvogt, der nur zusehen soll, was dem Amte (Wickensen) zusteht und mit Stadtsachen nichts zu tun hat, hineingemischt und damit in die Befugnis des Kämmerers und der Gemeinde, die diese Kontribution abzuliefern hat, hineingegriffen. 1663 begibt sich darauf eine fürstliche Kommission, aus dem Vizekanzler selbst und fürstlichen Räten bestehend zur Schlichtung des Streites zwischen Bürgerschaft und Rat nach Stadtoldendorf, fordert letzteren vor sich und verordnet, dass es bei dem alten Herkommen bleiben solle, wonach nur dem „regierenden“ Bürgermeister in dem Jahre seines Konsulats wegen seiner Mühe und Versäumnis durch die fürstlichen Räte verstattet worden ist „einen freien Broyhan“ zu brauen und drei Taler von der Stadt intraden (Einkünfte) zu haben, während jeder der beiden Kämmerer 1 Taler 18 Mariengroschen, jeder Ratsherr 1 Taler (alles zusammen 16 Taler) erhalten soll. Ferner sollen zur Kontributionsansetzung und ‑einnahme zwei Ratsherrn und vier aus der Gemeine verordnet werden. Diesen vier Gemeinheitsmeistern müssen jährlich die Stadtrechnungen vorgelegt werden, aus denen die Verwendung der Einnahmen zu ersehen ist und denen die Quittungen über die Ausgaben beigelegt sind, worüber sie dann der Gemeinde zu berichten haben. Aus den benachbarten Dörfern ist der Stadt eine Hebung von 68 Talern jährlich zugewiesen. Die fürstlichen Befehle werden den Bürgern [auf dem Kirchhofe] öffentlich vorgelesen „wenn zuvor die Glocke geläutet“. Die Entschuldigung des Bürgermeisters Wulff, er habe seine Steuern deshalb nicht bezahlt, weil er die den Soldaten vorgeschossene Zehrung habe wiederhaben müssen, wird abgewiesen. Hat er Forderungen an die Stadt, so müsse er sie sich vom Kämmerer auszahlen lassen. Anstelle des Stadtvogtes soll „wegen dessen weit ausfahrender exorbitantz“ ein anderer vorgeschlagen und dann vom Fürsten bestellt werden. Dieser Vergleich wird am 13. Februar 1663 von Kanzler und Räten zu Wolfenbüttel bestätigt. Eine fernere Resolution der Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich beschäftigt sich mit weiteren Klagen der Gilden und Gemeinheitsmeister gegen beide Bürgermeister. Es wird befohlen, dass die Bierakzise, zwei Mariengroschen für jede Tonne, beim Rate verbleiben, diese Gelder aber nicht zu „Saufgelagen und Mahlzeiten“, sondern zum Gemeinwohl der Stadt verwandt werden sollen. Die Rechnungsabnahmekosten werden auf einen Taler festgesetzt, und zur Abnahme sollen vier Vertreter der Gemeinde (die Gemeinheitsmeister) herangezogen werden. Der Gerichtsschultheiß (früher der fürstliche Stadtvogt), die Bürgermeister und der Rat haben die Gerichtsgebühren und Sporteln nach der Taxe der Kammerordnung zu erheben. Da der jetzige Kämmerer des Schreibens und Lesens unerfahren ist (!), so soll einer, der darin geübt ist, genommen werden. Die Kämmereigefälle sollen nicht wie bisher „versoffen“ und unter dem Rate verteilt werden, sondern die Strafgelder (Brüche) sollen, außer dem Ratsanteil, gemäß Rezess von 1595, an das Amt Wickensen abgeliefert werden. Gemäß dem Rezess von 1678 soll sich der Rat aller Eingriffe in die Kontribution enthalten, sie sich nicht zueignen, noch „verschmausen“. Weitere Klagen über Kontrakte, die zum Schaden der Stadt abgeschlossen sind, Unterschlagung von Mast-Geldern des Jahres 1695, „falsche Maße, Gewichte und Ellen“ werden untersucht und durch Abstellung der Unordnungen erledigt.

Wie aus diesen und sonstigen Erlassen ersichtlich, macht sich ein uraltes Nationallaster der Deutschen stark bemerkbar, das übermäßige Trinken, namentlich des allen Wohlstand und Wohlanstand untergrabenden Branntweins. Klagen aus dieser Zeit über solche „die dem Gesäuff“ oder „dem Baccho“ ergeben, finden sich des öfteren. Die „tonstrina“, Barbierbude oder Badstube, der Ratskeller und andrerseits die Herbergen sind die Zusammenkunftsorte, in denen oft mit grobianischer Derbheit, leider auch mit lästerlichem Fluchen gestritten und kritisiert wurde. Beispielsweise heißt es in einer hiesigen Klagschrift einmal: „Die Lügen des NN sollen in seinen Hals, daraus sie gespeiet, retorquiret und gestoßen werden“ (1635). Das ist der Stil von Murner und der Schrift „Wider Hans Worst“. Im Gegensatz dazu stehen die ellenlangen Titulaturen und Ergebenheitsbeteuerungen. Der Rat heißt: „Die Ehrenfesten, Vorachtbaren, Wollweysen, Wolgelärten und Fürsichtigen Herren Bürgermeister und Rath der Stadt Oldendorff unter Homburg“ (1668). Bei dem Konsistorium ist stehende Anrede: „Hochehrwürdige, in Gott Andächtige, Hochedle, Veste und Hochgelahrte, großgünstige, Hochgebietende Herren und mächtige Beförderer“ (1684) und der oder die Absender verfehlen nicht das Konsistorium „der göttlichen, gnadenreichen tutell (Schutz)“ anzuempfehlen (1662).

Nur ganz allmählich gelang es der Bürgerschaft von Stadtoldendorf, sich wieder aus dem fast gänzlichen Ruin der Kriegszeit emporzuarbeiten. Der gute religiöse Kern der Weserbevölkerung war durch die Verrohung, die ein solcher ungeheurer Krieg mit sich bringen musste, doch noch nicht vernichtet. Die Liebe zu dem alten Gotteshause trieb die Bürger von Stadtoldendorf als nächstes, was wieder zu beschaffen sei, die große Glocke der Kirche zu ersetzen. So wird bereits im Juli 1652 diese von dem Glockengießermeister Christoph Klemann aus Lemgo gegossen, als Reinhold Coß und Reinholt Nolte Bürgermeister, Erich Niehaus und Jürgen Twele Kirchenvorsteher (provisores), Heinrich Nolte und Jobst Germann Beisitzer (adjuncti) und David Kauffmann Pfarrer, Johann Laßdorff Diakonus an der Kirche waren. Die Glocke hat 80 Taler gekostet, wozu die Tochtergemeinde Braak 10 Taler beiträgt, während die andere filia Arholzen sich ihrer Beitragspflicht entzieht.

Einen neuen Aufschwung nehmen auch die Gilden. Herzog August der Jüngere (starb 1666) war väterlich besorgt, die Wunden, welche der ihm verhasste Krieg seinem Lande geschlagen hatte, so viel als möglich zu heilen. Am 16. Juli 1655 befahl er deshalb möglichst viel Leute heranzuziehen, weil sich die Bevölkerung, besonders die Handels- und Handwerksleute in den Städten sehr vermindert habe. Die Anziehenden sollen von jedem Dienste, Steuer und Schatzung befreit werden, damit die öden und wüsten Häuser und Höfe wieder besetzt würden. Bürgermeister und Räte sollen auf Gewinnung von Tuchhändlern, Krämern, Schneidern, Schustern, Schmieden, Rademachern, Sattlern, Riemern, Tischlern, Seilern und Hoken (Kleinhändler) bedacht sein und ihnen unentgeltlich Bürgerrecht und Aufnahme in die Gilde, sofern sie nur ihr Meisterstück gemacht hätten, gewähren. Eine ganze Reihe von Gewerben, welche bislang für „unehrlich“ angesehen wurden, wurden von ihm für „ehrlich“ erklärt. Am 30. Dezember 1650 wird den Barbieren und Badern, am 31. Januar 1655 den Leinewebern, Zöllnern, Pfeifern, Müllern und Schäfern und deren ehelichen Kindern vom Herzog die „Ehrlichkeit“ und damit die Zulassung zu allen Zünften, Gilden und Innungen zugesprochen. Am 17. November 1656 erhält von ihm die hiesige Schmiede-, Schlosser- und Nagelschmiedegilde ihre Gildengerechtigkeit und Ordnung in 24 Artikeln. In Stadtoldendorf gehörten ihr im Gründungsjahr erst 6 Meister an, aber bereits 1675 ist die Zahl der Stadtmeister auf 17 gestiegen. 1660 kommen die Leineweber in Stadtoldendorf als ehrliche Zunft hinzu.

Die Nachfolger des Herzogs August, Herzog Rudolph August und Anton Ulrich haben für den weiteren Aufbau der Gilden durch ihre eingehende Gildeordnung von 1692 weiter gesorgt.

Die Bemühungen des Herzogs August um Wiederbevölkerung der Städte und Dörfer seines Fürstentums sind von Erfolg begleitet gewesen. Anfang 1671 findet eine Zählung aller Ämter statt, bei der Holzminden 170 Hauswirte aufwies. In demselben Jahre 1671 sollte Höxter befestigt werden, wozu 8 000 Palisaden gebraucht wurden. Zehn Stück machten eine Fuhre, jeder Wagen musste viermal aus dem Solling nach Höxter fahren. Es waren also 200 Wagen zu 800 Kriegsfuhren nötig, wovon die Stadt Holzminden 30 Fuhren und Stadtoldendorf 15 Fuhren zu leisten hatte. Da die Zahl der Fuhren nach der Zahl der Hauswirte bestimmt wurde, so muss 1671 Stadtoldendorf die Hälfte der 170 Holzmindener, das heißt 85 Hauswirte gehabt haben. Wir erinnern uns, dass Stadtoldendorf 1649 nur noch 40 Hauswirte hatte, also hat es sich durch Zuzug neuer Ansiedler und Rückkehr der Fortgegangenen in dieser Zeit um das Doppelte vermehrt. Rechnen wir das Haus zu sieben Seelen, so ist die Zahl der Einwohner in diesen 22 Jahren von 280 auf etwa 600 Einwohner wieder angewachsen.

Aber noch war lange nicht das, was der Krieg vernichtet hatte, ersetzt, und das neue Leben, das aus den Ruinen blühte, war noch recht kümmerlich und klein. 1698 brennt das Mädchenschulhaus ab, die Kirche ist ganz baufällig, das halbe Gewölbe ist ruiniert, der eine Giebel hat sich so gesenkt, dass ein stündlicher Einfall droht, die Orgel ist durch den Regen verdorben und das Witwenhaus ist vom Winde umgeweht. „Es findet sich wohl der Wille zum Bauen, aber der nötige nervus gerendarum (das ist das Geld) ist nicht da.“ Darum wird das Konsistorium gebeten, für das arme Stadtoldendorf, deren Acker aus Armut nur schlecht bestellt sind und nichts einbringen, eine Sammlung im Herzogtum oder eine Landeskollekte zu veranstalten. Der Ackerbau, welcher auch für die Handwerker immer die Hauptquelle ihrer Nahrung blieb, brachte nicht viel ein, der Boden war geringwertig, die Arbeitskräfte fehlten und der Verkaufswert war niedrig: 1688 gilt hier der Himpten Roggen 12 Mariengroschen und der Himpten Hafer 3 gute Groschen.

Zwischen Bürgermeister und Rat einerseits und dem Pastor von Tündern (bei Polle) Johann Friedeboldt andrerseits ist 1657 ein Kontrakt über das letzterem gehörige Wiesengut, die Cattenbrüche, welches er von seinem Schwiegervater Johann Stein ererbt hat, geschlossen, wonach dieser das Gut der Stadt für 130 Reichstaler hypothekarisch verschreibt. Es bleibt in Nutzung der Stadt, bis er die in drei Terminen ihm ausgezahlte obige Summe zurückzahlt Das Kloster stimmt durch seinen Abt Hermann dem Vertrag zu. Die Cattenbrüche bestanden aus 39½ + 27½ = 67 Morgen Land mit einigem Wiesenwachs, von dem 10 Mariengroschen für jeden Morgen Kontribution an den Rat zu zahlen waren. Am 25. Mai 1679 wird der Kontrakt mit den Friedeboldschen Erben, dem Schwiegersohne Brümmer und dem Sohne Philipp Friedebold erneuert, welchen noch Nachzahlung geleistet wird, sodass das gesamte Darlehn nun 200 Reichstaler beträgt. Nach zehn Jahren können die genannten Erben das Darlehn zurückzahlen, sonst läuft die Nutzung seitens Stadt auf weitere zehn Jahre. Bei Verkauf der Katzenbrüche hat die Stadt das Vorkaufsrecht.

Im Jahre 1675 wird eine alte Streitigkeit zwischen der Stadt und dem Herrn von Campe über Anlegung eines Vorwerks auf dem Vogel-Siek gütlich beigelegt. Gegen diese Anlage hatte der Rat ein Mandatum inhibitorium bei der fürstlichen Regierung erwirkt. Nachdem durch die fürstlichen Kammerräte Konrad Schwarzkopf und Ernst von Niebelschütz, nebst zugezogenen Hofgerichtsassessoren, sowie dem Oberamtmann und Oberförster bewirkten Vergleich zwischen dem „gestrengen Herrn“ Burchard Heinrich von Campe zu Stadtoldendorf und Rat und Bürgerschaft darf ersterer dort am Giesenberg bauen, aber kein Gasthaus noch Bierschenke anlegen, noch die Bürger in ihrem Huderecht am Kellberg stören. Unterzeichnet ist die Urkunde von den beiden Bürgermeistern Hans Lampe und Jost Ostermann. Das ist somit der Ursprung des Campeschen Gutes auf dem Giesenberge. Das Herrenhaus daselbst trägt über der Tür die Inschrift: 9. Junii 1706 Deus providebit (Gottes Vorsehung wird’s machen) und zwei Wappen, links das Campesche Wappen, rechts einen viergeteilten Schild, abwechselnd ein leeres silbernes Feld und ein mit neun silbernen Kugeln in drei Reihen besetztes schwarzes Feld, das Wappen derer von Oldershausen (Engel Elisabeth Oldershausen, Gemahlin des Dietrich von Campe).

Die Herren von Campe sind auch wiederholt die Geldgeber der Stadt gewesen. 1640 hat Burchardt Heinrich von Campe der Stadt 450 Reichstaler auf das Gehölz der Stadt, der Hoop genannt, dargeliehen. Später wird ihm stattdessen die gemeine Weide auf dem Teichplatze als Unterpfand gegeben. 1696 zahlt er noch 250 Taler zu, sodass die Stadt ihm 700 Taler schuldet, wofür sie ihm nochmals die Hude auf dem Erbanger am Teichplatz, die freie Fischerei vor der Stadt auf dem Forstbach, dem Teichplatz, auf den Pfingstängern und sämtlichen sonstigen der Stadt gehörigen Bächen bis zur Rückzahlung der 700 Taler übergibt. 1688 wird ein Morgen Kirchenland für 7 Taler 4 Mariengroschen verkauft. 11½ Pfund Flachs kosten 1 Taler 16 Mariengroschen. (Register der Ausgaben und Einnahmen der Kirche Stadtoldendorf 1688.)

Das achtzehnte Jahrhundert.

a) Die Zeit von 1700–1750.

Das Gestirn Deutschlands war im Dreißigjährigen Krieg in tiefe Nacht herabgesunken. Strahlend glänzte die Sonne Frankreichs und bewundernd blickten die großen und die kleinsten Höfe auf zu dem Sonnenkönig Ludwig XIV. und eiferten danach, sich eine Miniaturnachahmung von Versailles zu schaffen. Zu diesen Bewunderern des Auslandes gehörte auch Herzog Anton Ulrich (starb 1714), und seine Nachfolger August Wilhelm (starb 1731) und Ludwig Rudolf (starb 1735) wandelten in den gleichen Spuren üppiger Verschwendung. Was Wunder, dass das Elend des Landes, hinter den Theaterkulissen äußeren Prunkes künstlich versteckt, kein Ende nehmen wollte. Stadtoldendorf, fern von der Residenz, die von französischen Günstlingen, italienischen Geistlichen und Sängern wimmelte, hatte 1708 vor den Haustüren noch die Miststätten liegen. Wenn die größere Nachbarstadt Holzminden bis 1743 weder Straßenpflaster noch Schornsteine auf den Häusern gehabt hat, der Rauch also aus dem dreieckigen Loche im Hausgiebel seinen Ausgang suchen musste, so wird es damit in Stadtoldendorf zu gleicher Zeit nicht besser bestellt gewesen sein. Wie trübe es sonst mit den öffentlichen Gebäuden, Kirche, Schule und Witwenhaus am Ende des vorigen Jahrhunderts und bei Beginn des 18. Jahrhunderts hier aussah, ist schon bemerkt worden, ebenso wie sich die Veruntreuung des kirchlichen Eigentums bis Ende des zweiten Drittels dieses Jahrhunderts fortsetzte.

Trotz alledem war die innere Kraft des Wachstums noch nicht erschöpft. Die Einwohnerzahl steigt überraschend schnell, 1715 gibt es bereits wieder 170 Feuerstätten wird jede nur zu 6,5 Seelen gerechnet, so ergibt das etwa 1100 Seelen, also beinahe eine Verdoppelung der Einwohnerzahl in nicht ganz fünfzig Jahren (1671). Auch die Bautätigkeit regt sich: 1716 lässt Rat und Bürgerschaft das Pfarrwitwenhaus hinter der Kirche (s. n. ass 192) bauen, zehn Jahre darauf folgt bei der Kirche der Bau der Knaben- oder Rektorschule, die zugleich die Wohnung des Rektors enthielt (1726; s. n. ass 193). 1749 wird die Diakonatpfarre gebaut, freilich mit einer für die damals noch notwendige eigene Ackerwirtschaft des Geistlichen zu kleinen Scheune. 1705 erhält die Kirche eine zweite Glocke, die von Christian Ludwig Meyer gegossen ist, als Brauns und Twele Bürgermeister, Justus Banteln Kirchenvorsteher, Lilien Superintendent und Jäger Diakonus hier waren. Die Zahl der Gilden vermehrt sich bedeutend: Am 12. April 1719 erhalten die Knochenhauer ihr Privileg von Herzog August Wilhelm. Zu den sechs ältesten Gilden der Schuster, Schneider, Bäcker, Schmiede, Leineweber und Knochenhauer kommen bis Ende des 18. Jahrhunderts noch weitere dreizehn hinzu.

Einem fröhlichen Aufblühen der Gemeinde stellten sich jedoch vielerlei Hindernisse entgegen. Der Gesundheitszustand ist bei den mangelhaften Wohnungsverhältnissen und der gegen Seuchen noch ziemlich machtlosen medizinischen Wissenschaft, die allerdings in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts einen großen Aufschwung nimmt, ein recht schwankender. 1721 grassiert eine Seuche, an der viele Leute gestorben sind oder noch krank liegen. 1724 und folgende Jahre haust die Brustseuche, das ist die Lungenschwindsucht, 1731 und 1735 fordern die Pocken und Blattern viele Opfer, 1741 ist eine Ruhrepidemie, und 1751 brechen die Blattern von neuem aus, 1794 rafft die rote Ruhr 37 Personen dahin, im Ganzen starben in diesem Jahre 66 Personen bei 1390 Einwohnern. Es werden zwar viele Kinder geboren, aber ein hoher Prozentsatz geht besonders an den „Scheuerchen“ in den ersten Jahren wieder verloren. Doch gibt es seit der Mitte des Jahrhunderts eine Apotheke in der Stadt, sodass die nötigen Medikamente schnell bei der Hand sind. Daneben freilich stehen im alten Ansehen allerlei Zaubermittel, ebenso wie der Hexenwahn fortwuchert, besteht doch noch bis 1754 die Hexenwägeprobe. 1732–1734 finden Sammlungen in der Stadt für Abgebrannte statt, deren Behausungen durch eine größere Feuersbrunst eingeäschert sind. Bei den verwickelten Rechtsverhältnissen, die durch das Lehnswesen, Zehnten, Fünften und ähnliche Natural- wie Geldlasten und durch die Privilegien der scharf geschiedenen und auf sich eifersüchtigen Stände gegeben sind, fehlt es nicht an langwierigen und geldverschlingenden Prozessen, vor denen 1743 vom Herzog in einem besonderen Erlasse an die Handwerker ausdrücklich gewarnt wird. In Stadtoldendorf finden sich jetzt eine ganze Reihe von Advokaten und Notaren (Jakob Koch [1722, starb 1733], Müller [1730, starb 1732], Fricke [1738], Friedrich Jäger [1757, starb 1781], Schmid [1789], Andreas Conrad Holthusen [1798, starb 1801]), während im vorigen Jahrhundert nur ein Notarius Caesareus publicus (öffentlicher Kaiserlicher Notar) Reinhold Coß [1657] vorkommt. – 1751 kommt über die arme Bevölkerung hier eine schwere Missernte an Flachs und Leinsamen, die umso drückender ist, als die meisten nur von dem Ertrage des Flachses und Garnes leben, sodass kein bares Geld vorhanden ist. Aber auch in der Stadtkasse fehlt das bare Geld, die Kämmerei steckt in Schulden und hat 1752 noch über 500 Taler zu verzinsen.

1747 wird in Stadtoldendorf ein Kartoffelbrot gebacken, welches aus zwei Teilen Kartoffeln und einem Teile Roggenmehl besteht. Das K.-A.-Brot von 1914 und folgenden Weltkriegsjahren ist also keine neue Erfindung. In Stadtoldendorf wiegt eine klare Semmel 14 Lot und kostet 4 Pfennig, ein klar Roggenbrot zu 1 Pfund 16 Lot 1 Mariengroschen, ein Hausmannsbrot zu 1 Pfund 30 Lot auch 1 Mariengroschen, dasselbe 3 Pfund 30 Lot 2 Mariengroschen, ein halb Fass Bier 3 Taler 12 Groschen, eine Kanne Bier 1 Taler 2 Groschen, beide Male einschließlich Lizenz. Ein Himpten Weizen 32 Mariengroschen, 1 Himpten Roggen 24 Mariengroschen, 1 Himpten Gerste 18 Mariengroschen, 1 Himpten Hafer 12 Mariengroschen, 1 Himpten Erbsen und Feldbohnen 27 Mariengroschen. Ein Pfund Rindfleisch kostet 1 Mariengroschen 4 Pfennig, 1 Pfund Schweinefleisch 2 Mariengroschen 4 Pfennig, 1 Pfund Kalbfleisch 1 Mariengroschen 2 Pfennig. Für Branntwein ist zu zahlen einschließlich Lizenz: 1 Stübchen 24 Mariengroschen, 1 Quartier 6 Mariengroschen, 1 Ohrt 1 Mariengroschen 4 Pfennig. – Der Himpten Salz kostet 12 Mariengroschen.

1749 bringt der Morgen Feldland 1 Taler bis 1 Taler 3 Groschen Pacht, aber wegen der schlechten Zeit finden sich keine Pächter (C. A.).

1750 kostet in Stadtoldendorf 1 Himpten Gerste 12 bis 13 Mariengroschen, 1 Himpten Hafer 7 bis 8 Mariengroschen, ein Brot 1 Mariengroschen, 1 Wurst 2 Mariengroschen, 8 Eier 1 Mariengroschen, 1 Tonne Bier 1 Taler 23 Mariengroschen 2 Pfennig.

1760 hat ein Haus am Hagentor 108 Taler Wert, das Altenteil beträgt 30 Taler. Es ist Aussteuergut, von dem für eine zweite Tochter noch 30 Taler abzugeben sind, während der Bräutigam 100 Taler und sein Handwerksgerät in die Ehe bringt. 1782 kosten zwei Morgen wüstes Hägerland am Bocksberge 10 Taler.

1765 kostet 1 Brot zu 6 Pfund 2 gute Groschen, das Pfund also 4 Pfennig und 1 Wurst zu 4 Pfund 2 gute Groschen, das Pfund somit 6 Pfennig. (C. A.).

1775 wird ein großer Ochse mit 6 Talern, ein kleiner Ochse mit 4 Talern bezahlt (C. A.).

1785 kosten 5 Eier 1 Mariengroschen. 1786: 1 Himpten Weizen 1 Taler, 1 Himpten Roggen 30 bis 26 Mariengroschen, 1 Himpten Gerste 18 Mariengroschen, 1 Himpten Hafer 12 Mariengroschen.

b) Stadtoldendorf als Garnison.

Bereits 1721 hat in Stadtoldendorf eine Kompagnie Dragoner gelegen mit einem kommandierenden Offizier. Die Militärseelsorge ist anfangs vom Diakonate geübt, aber nachher vom Konsistorium dem Ober-Pfarrer allein zugesprochen worden nebst vollen Akzidentien und Stolgebühren. Hier verheiratete und wohnhafte Wachtmeister, Korporale, „Reuter“ und „Dragouner“ werden mehrfach erwähnt, unter anderem auch ein Rittmeister von Rauschenblad (starb hier 77 Jahre alt) und ein von Walmoden, der die Kompagnie befehligte. Später haben hier Musketierkompagnien garnisoniert. 1749 und folgende Jahre werden „Musquetiers“, Tamboure, Unteroffiziere, Quartiermeister, Korporale, Zeugmeister und Feuerwerker genannt. Auch die „Mousquetiers“ sind meist hier verheiratet. Die hiesige „Guarnisonkompagnie“ war die Kompagnie von „Capitain Geers“, der „Obrister“ zu Braunschweig hieß Hadel, der Guarnison-Prediger Cabs [1749, 1753, 1755, 1764]. Nachher stand hier die Kompagnie des Hauptmanns Hase. Von hiesigen Offizieren werden genannt: Cornet von Gadenstedt, Leutnant von Münchhausen, Kapitän Lehneken, Kapitän Warmes vom Landregiment (1750), Leutnant später Hauptmann Lüders (1759), ein Landgräflich Hessischer Leutnant Bode, ein Hauptmann Breymann aus Salder (1770), ein Major Cleve (1781), ein Rittmeister Thiele (1769).

Zeichnung eines Braunschweigischer Infanteristen
Braunschweigischer Infanterist. Nach einer Radierung des Erbprinzen Karl Wilhelm Ferdinand, 27. Juli 1774.

Die Soldaten sind hier ansässig, haben Gärten in der Stadt (1760) und einen besonderen Sitz in der Kirche, der ihnen auch bei dem Neubau der Kirche 1800 wieder eingeräumt wird. Auch abgediente und pensionierte Korporale schlagen ihren Ruhesitz in Stadtoldendorf auf, ebenso höhere Offiziere, wie ein pensionierter Kurhannoverscher Major von Kühlewein (starb hier 1782, 70 Jahre alt). Soweit die Besatzung nicht ansässig war, wird sie in Bürgerquartieren untergebracht sein, denn eine Kaserne hat Stadtoldendorf nie gehabt. Man kann nicht ohne weiteres behaupten, dass von der Garnison, wenn sie gewiss auch Handel und Verkehr gefördert und Verdienst gebracht haben wird, ein großer Segen für die Stadt ausgegangen sei, wenigstens nicht in sittlicher Beziehung, da sich die außerehelichen Geburten sehr stark häufen. Außer den angeführten Truppenteilen hören wir von Jägern und Musquetieren aus Stadtoldendorf, die 1770 in Amerika kämpfen, also zu den an England verkauften Braunschweigern gehören und denen ihre Ehefrauen in ihrer Abwesenheit die Treue brechen.

Zeichnung eines Braunschweigischer Infanteristen
Braunschweigischer Infanterist. Nach einer Radierung des Erbprinzen Karl Wilhelm Ferdinand, 27. Juli 1774.
c) Der Siebenjährige Krieg.

Nach dem Unglückstag von Kollin (18. Juni 1757) trat die deutsche buntzusammengewürfelte Reichsarmee, voran die geistlichen Kurfürsten, die im Solde Frankreichs standen, Friedrich II. von Preußen entgegen. Auf Seiten Preußens standen nur Hannover, Braunschweig-Wolfenbüttel, Hessen-Kassel, Lippe-Schaumburg und Bückeburg. Von den zwei französischen Heeren, die in Deutschland einfielen, ging das nördliche unter d’Estrées über den Rhein (4. April 1757) und drang, unterstützt von dem Kurfürsten von Köln in Westfalen und Hannover ein, lieferte am 26. Juli 1757 bei Hastenbeck bei Hameln dem Herzog von Cumberland, dem zweiten Sohne des englischen Königs Georg II., ein unentschiedenes Treffen. Die darauffolgende Konvention von Kloster Zeven (8. September 1757), welche Hannover und Braunschweig ganz den Franzosen preisgab, wurde weder von der englischen, noch von der französischen Regierung anerkannt. Der Prinz Ferdinand von Braunschweig-Bevern, der Bruder des Herzogs Karl I., wurde Oberbefehlshaber der preußisch-braunschweigisch-hannoverschen Armee und trieb 1758 die Franzosen über die Weser und den Rhein zurück.

Von diesem französischen Einfall wurden Stadtoldendorf und seine Umgebung auf das empfindlichste betroffen. „Die Bürgerschaft ist durch die französische Armee ruiniret“ heißt es in einem Bericht von 1757. „Die Franzosen hielten in der Stadt Einlager und zerstörten mutwillig die Orgel der Stadtkirche, deren Blasebälge sie zerschnitten“ (1757) (C. A.). Am 13. Juli 1757 findet vor Stadtoldendorf bei Arholzen ein Gefecht zwischen Hannoveranern und Franzosen statt. Das hiesige Kirchenbuch berichtet hierüber folgendes: „13. Juli 1757 Gefecht bei Arholzen. An diesem Tage ist zwischen einem hannöverschen und französischen Kommando eine Aktion im Dorfe Arholzen vorgefallen. Von den ersteren ist Lieutenant bei der Kavallerie Herr von Schneen und drei von der Infanterie geblieben und verwundet, von letzteren sind sechs geblieben, welche insgesamt hierher gebracht. Der benannte Offizier ist in der Kirche, die übrigen neun auf dem Kirchhofe beerdigt.“

Im Februar 1758 hat Stadtoldendorf französische Einquartierung. „Wegen hier seiender französischer Einquartierung finden die Beerdigungen in der Stille statt“. Wie die Franzosen bei solcher Einlagerung hausten, zeigt das Schicksal von Halle in Braunschweig. Halle wird nämlich 1758 durch „zwei Corps Französischer Troupen fast gänzlich ruiniret und von Saat- und Brodt-Korne, Viehe, Gartengewächsen und andern Viktualien ganz entblößt, der Rest des Hornviehs ist durch die Seuche aufgerieben, die Scheune ist von den Franzosen abgedeckt, die Zäune und Hecken von ihnen aufgebrannt, der Rest wird täglich zu Kriegsfuhren benutzt“.

1758 fand ein zweites Treffen vor Stadtoldendorf zwischen Franzosen und Hannoveranern statt. Marschall Broglie geht über die Weser, drängt General Luckner und Obrist Freytag zurück, besetzt 11. September Einbeck, bezieht auf der Hube bei Einbeck eine verschanzte Stellung, französische Abteilungen dringen von da bis Gandersheim, Seesen und Klausthal. Luckner aber wirft die Franzosen bei Eschershausen, Halle und Stadtoldendorf zurück.

Diese Gefechte der Lucknerschen Husaren und hannoverschen Jäger mit den Franzosen bei Stadtoldendorf, ebenso wie das Treffen von Arholzen am 13. Juli 1757 hat der Pastor Carl Friedrich Spohr in Deensen in einem Promemoria, welches die Ausbesserung der ganz baufällig gewordenen Kirche zu Deensen und ihre Ausstattung mit Gestühl darlegt, in fesselnder Weise geschildert. Es sei vorausgeschickt, dass die Maurerarbeiten an der Kirche dem Maurermeister Elias Prell aus Stadtoldendorf (sic), die Tischlerarbeiten am Gestühl und das Baugerüst dem Tischlermeister Fingerhuet zu Wangelnstedt übertragen waren. Den Kalk lieferte der Kalkbrenner Wegener aus Linnenkamp, die Haare zum Bewurf der Lohgerber Johann Jakob Walter aus Stadtoldendorf, den Gips Arend Nolten aus Stadtoldendorf. Die Wiederherstellung der Kirche geschah unter dem damaligen Erb- und Gerichtsherrn Joh. Georg Christoph von Campe, dem Patron der Kirche. Aber die Arbeiten wurden durch die Kriegsereignisse unterbrochen. Wir lassen nun Spohr selbst reden: „Am 18. Juni 1757 in der Nacht kam die Nachricht, dass französische Freypartheien über die Weser gesetzet hätten; und setzte daher diese gantze Gegend in Furcht und Schrecken. Es waren auch derselben würklich an die 38 Mann zu Corvey geweesen. Hierdurch wurde die Kirchen-Arbeit auf einige Zeit gehemmt. Meister Fingerhuet nahm die Flucht, um wie ein jeder that das seinige zu retten und so viel wie möglich in Sicherheit zu bringen, kam aber den 20. Junii wieder. Meister Prell aber, der auswendig [an der Kirche] noch nichts geweißet hatte und schon am 11. Junii von der Arbeit gegangen war, kam erst den 22. Junii wieder, weil er hie und da heimliche Keller [hat] machen müßen, worin die Leute das ihrige zu verstecken suchten.“ Als hierauf bis zum 4. Juli 1757 die Maurerarbeiten an der Kirche fertiggestellt waren, geschah ein neuer Einfall der Franzosen. „Meister Fingerhuet war indessen als den 12ten Julii bey seiner Arbeit geschäftig, allein ein unvermuteter Einfall von 300 Mann Franzosen einer ihnen zugehörigen Freyparthey unterbrach auf ein mahl wieder von neuem die bisherige Kirchen Arbeit. Diese feindliche Mannschaft stellte sich d. 13ten ejusdem mit Anbruch des Tages bey uns ein; Verlangten eine gewiße Lieferung an Brod und Bier, welches ihnen unverzüglich mußte gereichet werden und nahmen darauf ihren Rückweg nach Aahrholzen, wo es zwischen ihnen und einem detachement Hannoveraner zu einem hitzigen Charmützel kam. Allein bald darauf stellte sich die gantze französische Armee ein und überschwemmte diese gantze Gegend wie eine Wasserflut: Verheerete alle Früchte der Felder und eine unzehlbare Menge der schönsten Bäume. Verwüstete alle Gärten und nahm den Einwohnern was sie sonst noch in ihren Häusern hatten. Die Kirche selbst wurde nicht verschonet, sondern die französischen Feld-Pfaffen nahmen in derselben Quartier. Branden des Nachts die Kirchenlichter, wobey auch das Handtuch von der Taufe entwand wurde. Und was das Betrübteste war: So wurden die Einwohner außer stand gesetzet die Kirchen-Stände zu verweinkaufen, weil sie selbst ihr Brodkorn, ihr Vieh, hauptsächlich Pferde und das mehreste von den ihrigen eingebüßet hatten. Nach ausgestandenen Drangsahlen, Unruhen und großen Elende ließ sichs endlich wieder ansehen, als ob der gütige Gott einige Ruhe wieder verleihen wolle.“ Auch die Tischlerarbeit wurde nun vollendet, die Gesamtkosten der Wiederherstellung der Kirche im Betrage von 146 Talern 24 Mariengroschen wurden durch Beweinkaufung der Stände an 11 Ackerleute, zu denen auch die Müller gerechnet wurden, 33 Kotsassen und 18 Brinksitzer „nach unsäglicher Müh und bey unzählbaren Verdruß“ aufgebracht. Die Beweinkaufung betrug 202 Taler, aber 56 Taler blieben unbezahlt. Denn bei dem im nachfolgenden beschriebenen dritten französischen Einfall gingen in der Pfarre alle Rechnungen verloren. „Da aber bey diesen betrübten Zeiten eine Invasion der französischen trouppen nach der andern geschahe. So geschahe eines Abends (1758), dass nach einem hartnäckigen Gefechte der Franzosen, welche ihr Lager zwischen Stadtoldendorf und Deensen aufgeschlagen hatten, mit den hannoverschen Jägern und den Lucnerischen Husaren, diese von jenen zurückgetrieben wurden, worauf die Franzosen in der Nacht in Deensen einen Einfall thaten, den Leuten das Vieh raubten, Gelder erpreßten und dabei sich an der Einwohner leib und leben selbst vergriffen. Wie denn weyl. Joachim Warnecke durch den Arm gestochen und andere auf andere Art mißhandelt wurden. Bey diesem Schrecken sahe ich (Pastor Spohr) mich genötigt, nachdem ich in dieser betrübten Nacht unzählige mahl lebensgefahr ausgestanden hatte, meine Wohnung zu verlaßen, und meines lebens Sicherheit auf dem Adeligen Hofe zu suchen. Da ich nun des Morgens darauf erfuhr, dass ich gäntzlich ausgeplündert sey, und nichts behalten hätte, als was ich am Leibe trug, so war ich im begriff nach meiner Wohnung zurück zu kehren, um zu sehen, ob auch meine Schriften, und unter anderen auch die Rechnungen von vorbeschriebenen Kirchen Ständen etwa verworfen wären, als ich unvermutet von der weyl. Hochwohlgeborenen Gnädigen Frau von Campe die unerwartete Nachricht erhielt, dass ich auf dem Adeligen Hause gesuchet würde, um von den Franzosen als Geißel (sic) zur Sicherheit der Brandschatz Gelder mit fortgeführt zu werden. Da ich nun bei dasiegen Umständen, da ich alles Geldes völlig beraubt war, nicht vor rathsam hielt, mich als Geißel der französischen Gefangenschaft zu unterwerfen; So nahm ich eiligst so wie ich ging und stund die Flucht und begab mich nach den äußersten von meinen Filialen nemlich nach Hellenthal, woselbst ich mich an die vier Wochen und überhaupt so lange aufhielt als die Brandschatz Gelder von Deensen bezahlet waren. Bei meiner zurückkunft fand ich die sämtlichen Coffres leer, und insonderheit die Rechnungen zerrissen und verbrand, so dass ich dahero nicht im Stande bin die Restanten wegen der Kirchen Stände anzugeben“.

1760 wird von einer nochmaligen Einlagerung der Franzosen in Stadtoldendorf berichtet, bei der die Pfarrregistratur ähnlich wie in Deensen gänzlich durcheinandergeworfen wird, weshalb sich auch in ihr ältere Urkunden nicht erhalten haben. Aus dem alliierten Lager bei Marburg kommt die Köchin eines braunschweigischen Rittmeisters nach hier, wo sie an der Ruhr verstirbt. (Kirchenbuch von Stadtoldendorf.) 1761 wird von den französischen und „teutschen“ Kriegsvölkern 200 Malter Buchenholz aus der Stadtoldendorfer Kuh- und Schafhude abgehauen, wodurch die Forst bedeutenden Schaden erleidet, zumal im nächsten Jahre wieder „im Kriege“ der 21. Teil oder Hauung im Betrage von 170 Maltern gestohlen wurde. Da durch Ruinierung der Forsten im Weserdistrikte, wie auch im Harze eine „Conservation“ aller geschädigten Forsten sich nötig machte, verordnete Herzog Karl I. den 19. Januar 1763, dass zu Zäunen um Gärten und Höfe, die von den Kriegsvölkern gleicherweise überall abgebrannt waren, hinfort kein Holz mehr aus den Waldungen geliefert werden dürfe, sondern die Umfriedigungen durch lebendige Hecken hergestellt werden sollten.

d) Nach dem Kriege.

Die Wunden des Dreißigjährigen Krieges waren noch lange nicht vernarbt, als der Siebenjährige Krieg von neuem in unserm Vaterlande seine blutigen Malzeichen tief hineingrub. Die Militärlasten, die prunkvolle Hofhaltung, die schwere Kopfsteuer drückten entsetzlich auf das Volk, die Schulden wuchsen von Jahr zu Jahr, bis sie durch den bekannten Subsidienvertrag mit England getilgt wurden. In diesem Vertrag wurden 4 300 Braunschweiger als englische Söldner in dem Kriege Englands gegen Nordamerika (1775–1783) an England verkauft. Für jeden Mann zahlte dieses 30 Speziestaler Werbegeld und 64 000 Pfund Sterling (1 Million 280 Tausend Mark) jährliches Subsidiengeld, sowie nach Entlassung der braunschweigischen Soldaten an den Herzog noch ein „don gratuit“ (Trinkgeld) von 250 000 Talern (Venturini). Aber der organisatorisch hervorragend veranlagte Fürst suchte aber auch, den Spuren seines königlichen Schwagers Friedrich II. von Preußen folgend, Industrie, Gewerbe, Gesundheitswesen, Forst, besonders auch die höheren und niederen Schulen nach Möglichkeit zu fördern. Die hier, wie in Preußen anbefohlenen Versuche mit der Anpflanzung von Maulbeerbäumen und Seidenraupenzucht missglückten. Die Einführung des Kartoffelbaus jedoch und der Handel mit Tabak und Kaffee waren von besonderem Erfolge begleitet. 1769 wird auf dem Schulenburgischen Gute zu Hehlen Tabakbau betrieben. Am 20. Januar 1747 verfügt Serenissimus, dass der Tabakbau und ‑handel, ebenso wie jeder andere nützliche Feldbau ganz frei „ohne Imposten“ sein soll, jedoch muss zuvor eine „Conzession bei Unserer Fürstlichen Geheimen-Ratsstube“ eingeholt werden. Fremder Blättertabak ist akzisepflichtig, ebenso wie der Kanastertabak und darf nur von der Krämergilde, der einheimische aber von Krämern und „Hooken“ verkauft werden (18.3.1747). Wegen der Feuersgefahr muss jede Person ohne Unterschied des Standes ihre Pfeife mit einem Blechdeckel versehen, wo Stroh, Flachs und dergleichen in Ställen oder Scheunen lagert, darf überhaupt nicht geraucht werden. Unvorsichtiges „Tobakschmauchen“ wird mit 2 Taler, im Wiederholungsfalle mit 4 Taler bestraft, bei Unvermögen steht darauf Gefängnis bei Wasser und Brod, bei der „Soldatesque“ Krummschließen (spanischer Bock) oder Gassenlaufen. Lässt ein Wirt solches zu, zahlt er die gleiche Strafe, ebenso die „privilegierten“ Kaffeehäuser. Der Denunziant bekommt ein Drittel der Strafe. Die Preise für Tabak betrugen zu der Zeit: 1 Pfund Feiner Kanaster 2 Taler bis 18 gute Groschen, 1 Pfund Rappetabak 8 gute Groschen, 1 Pfund Virginiatabak 8 gute Groschen bis 1 Taler. Eine „Stadtoldendorfer Kaufgilde“ hat hier auch bestanden, ebenso „Hooken“, welche gewiss auch das edle Kraut gehandelt haben werden, ferner ein Tabakfabrikant Engelke (1797) und Tabakspinner (1784) sowie Pfeifenmacher. Dass bei den Zunftsitzungen fleißig geraucht wurde, ergeben die alten Gilderechnungen. Von „Kaffeehäusern“ ist im 18. Jahrhundert hier zwar noch nicht die Rede, wohl aber gab es seit 1769 in Holzminden eine Zichorienfabrik, die aber 1812 Bankrott macht, wobei die Generalinspektionspredigerwitwenkasse hier durch Wechsel einen Schaden von 100 Talern erleidet. Während Tabak und Kaffee nur zur Erhöhung des Lebensgenusses dienten, war die Einführung des Kartoffelbaues von ungeheurer Wichtigkeit für die Ernährung der Bevölkerung namentlich in einer so rauen Gebirgsgegend wie hier. Wir finden daher auch den Kartoffelbau in Stadtoldendorf schon früh. 1747 wird bereits hier Kartoffelbrot erwähnt, 1787 muss die fürstliche Verfügung über den Anbau von „Kartuffeln“ von der hiesigen Kanzel abgelesen und im Ratskeller angeschlagen werden. Wie von jeder andern Ackerfrucht ist jedoch bei 10 Gulden Strafe auch von den Kartoffeln der Zehnte in natura zu geben.

Über Handel und Gewerbe in unserer Stadt am Ausgang des 18. Jahrhunderts sind wir eingehend durch das „Holzmindener Wochenblatt“ unterrichtet. Neben dem alten Hauptnahrungszweig des Ackerbaues und der Viehzucht findet sich in Stadtoldendorf eine Branntweinbrennerei, sowie die Bearbeitung der Steinbrüche, welche Dachsteine, Leg- und Dielen-(„Dehl“)steine, steinerne Krippen, Türpfosten und dergleichen liefern. Das Fuder Dachsteine auf dem Bruche kostet 1788 1 Taler 1 Mariengroschen. Nicht unbedeutend ist der Vogelhandel, der hier und in der ganzen Wesergegend betrieben wurde und nach Russland ging. Gezüchtet wurden besonders Dompfaffen und Kanarienvögel, letztere in Hecken von 100 bis 200 Stück. Ein Kanarienvogel kam 15, 18 und 24 Mariengroschen, ein Dompfaff, der gut singen kann, kostete 4 bis 5 Taler. Für die Fracht bis Petersburg musste für jede Tracht (200 Stück) ein Dukaten und für die Person auch ein Dukaten bei Selbstbeköstigung gegeben werden. Die Reise, welche über Lübeck mit Segelschiff nach Petersburg ging, dauerte 7 bis 8 Tage, wenn der Wind günstig war; der Zoll war nicht teuer, für jeden Vogelbauer nur eine Kopeke (3 Pfennig), aber das russische Trinkgeld war um so teurer, Pass und Hausierzettel kosteten einige Rubel (1 Rubel = 1 Taler 2 bis 4 Groschen), der Pass für die Rückreise aus Russland stellte sich auf 8 bis 10 Rubel. Dagegen bekam der Händler für jeden Kanarienvogel in Russland einen Dukaten oder 3 bis 5 Rubel. Die Kanarienzucht ist bis heute hier und besonders in Grünenplan betrieben worden. Weniger ausgebreitet war hier die Bienenzucht. Die hauptsächlichste Nahrungsquelle jedoch war der Leinenhandel. Über 70 Leinewebermeister lebten von ihm außer all den Haushaltungen, die den Flachs verarbeiteten, das Garn verkauften und leinene Strümpfe „knütteten“. In guten Flachsjahren wurden an der Weser 4 000 bis 5 000 Dutzend leinene Strümpfe „geknüttet“, das Leinen wurde selbst gebleicht, das Dutzend Strümpfe wurde mit 2 bis 3 Taler bezahlt, die Ausfuhr ging nach Holland. Das Leinen wurde zu Hemden, Kitteln, Beinkleidern, Schürzen, Bett- und Tischzeug, Säcken und Saatlaken verarbeitet. Das Leinen hieß „Leggelinnen“, weil es beim Einkauf über einen Tisch oder eine Bank gelegt und von den Leggemeistern nach Länge und Breite gemessen und geprüft wurde. Das Leggeleinen aus Hede und Flachsgarn in der Breite von 4½ braunschweigischen Viertel gewebt, dann gebleicht, wurde zu 15 Ellen (= 1 Tuch zu 26 Mariengroschen bis 1 Taler) verkauft. Eine „Webe“ hatte 72 Ellen. In Stadtoldendorf und Eschershausen kauften es die Gebrüder Klingemann zu Stadtoldendorf ein und packten es in große Räder fest zusammen. Danach ging es auf der Weser nach Bremen, Hamburg, Amsterdam, Westindien, Amerika, auch nach Ostindien für die Negersklaven. Dieses deutsche Leinen zwangen die Engländer vor dem amerikanischen Befreiungskrieg erst den Weg über England zu nehmen, wobei sie 40 vom Hundert Abgaben darauf legten (!). Der Weserkreis lieferte jährlich für 130 000 Taler Leggelinnen. Die Landmeister der Weber durften ohne Konzession Gesellen und Lehrlinge halten, jeder neu anziehende Leinweber bekam 25 Taler Baugeld und 20 Jahre Steuerfreiheit (1787). In manchem Dorfe waren im Winter dreiviertel der Einwohner Leinweber. Maurer, Zimmerleute, Hirten und andere, die im Winter keine Geschäfte im Freien hatten, webten stattdessen, mit ihnen ihre Kinder, Mädchen und Jungen von zwölf Jahren und alte Großväter. Im ganzen Weserbezirk gab es etwa zehn Linnenhändler, von denen drei in Holzminden wohnten, die im Großen weiterverkauften.

1765 hat Georg Dietrich Floto in der Stadt Stadtoldendorf eine Manufaktur oder „Weberei-fabrique“ von bunten Linnen und Baumwollzeugen angefangen und dazu ein eigenes Gebäude mit einer Färberei, Zeugrolle und Presse aufgeführt. In dem Haus konnten dreißig Webstühle stehen, es befand sich darin ein Magazin für weißes und gebleichtes Garn und ein Schlafzimmer für auswärtige Webergesellen. Nicht weit von der Stadt hatte der Fabrikherr eine geräumige Linnen- und Baumwollbleiche angelegt. Er hatte Bettbarchent, Bett- und Möbeldrell, figurierte Baumwollzeuge, Kleider-, Möbel-, Schürzenlinnen, Schnupf- und Halstücher und andere Sorten weben lassen und bis 1778 starken Absatz im Lande und außer Landes, vornehmlich nach Holland gehabt. Während des amerikanischen Krieges und des Krieges zwischen Holland und England hat dann der Absatz dieser Waren nach Holland abgenommen, auch die nachherigen schlechten Flachsjahre haben die hiesige Manufaktur zurückgeworfen. Aber sie hat doch das Gute gehabt, dass die hiesigen Weber nun auf eigene Hand buntes Leinen, das sonst hier nicht gemacht wurde, nach gutem Muster zum Verkauf webten. Die Fabrik hat bis Ende des Jahrhunderts (1793) bestanden, Kamelot-, Leinen- und Musselinenweber werden noch 1801 erwähnt.

Kalk- und Gipsbrüche lieferte im 18. Jahrhundert die Hohle Burg (eigentlich: „der hohle Berg“) bei Stadtoldendorf. Es ist weicher, weißgrauer Alabastergips, Marienglas und Düngererde. Die Höhlen, welche Veranlassung zu den erwähnten Zwergsagen gegeben haben, enthalten eine weiße Düngererde, die Duxstein genannt wird und als Dünger besonders für Hülsenfrüchte diente. Der Himpten Dux kostet 1787 acht bis zehn Pfennig und wurden gegen 800 Himpten nach Einbeck und in die Wickenser Börde jährlich verkauft. Die Arbeiter hießen: Duxröder (Kirchenbuch von Stadtoldendorf). Dass die Verwendung dieses Gipses schon sehr alt ist, zeigt der beim Bau der Homburg verwandte Gipsmörtel und die 1935 gefundenen Gipsprofile von Fenstern der Homburg.

Von Schafwolle gehen 1787 im Weserkreis jährlich 4 000 bis 5 000 „Stein“ (1 Stein leicht = 11 Pfund, schwer = 22 Pfund) ins Ausland. Sie wird durch jüdische Zwischenhändler für die Frankfurter Vollhändler aufgekauft. Ein „Klütt“ Wolle = 22 Pfund bringt 3 Taler (1788) und steigt nachher auf 6 Taler, der Zentner auf 28–30 Taler. Im Lande bleibt nur solche Wolle, die zu groben Mannes- und Frauenstrümpfen und gewöhnlichem Flanell verstrickt und gewebt wird.

Herzog Karl I. bemühte sich, auch die geistige Bildung im Lande zu heben. Die Gilden waren verpflichtet, die Braunschweigischen Anzeigen, welche seit 2. Januar 1745 erschienen, zu halten. Wegen des mit ihnen in Verbindung stehenden „Intelligenzcomptoirs“ in Braunschweig, welches der Herzog am 7. November 1744 eingerichtet hatte, heißen die Zeitungsgelder „Intälligenzgelder“. In den Honoratiorenkreisen in Stadtoldendorf wurde der „Homburgische unpartheyische Correspondent“ mit seinem Beiblatt, der „Staats- und Gelehrten Zeitung“ (Verlag der Grundschen Erben) in Quart gelesen, die Schreiben aus Paris, Petersburg, Lissabon usw., literarische Anzeigen und allerhand Curiosa brachte. Ob die 1723 bei Meyer in Braunschweig erschienene „Postzeitung“ oder die 1753 begonnene Gazette de Bronsvic von Le Beau hier gelesen worden ist, lässt sich nicht feststellen. Voraussichtlich aber wird das „Holzmindener Wochenblatt“ aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts während seines kurzen Daseins hier Leser gefunden haben.

Die Verbindung mit der Außenwelt war sehr schwach, denn die Wege sahen böse aus. Als 1763 der Rektor Unverzagt von Schöppenstedt nach hier umzieht, werden alle seine Möbel durch Umwerfen der Leiterwagen in tausend Stücke zerbrochen und gänzlich verregnet, so dass er einen Schaden von über 100 Talern hat und zunächst beim Kellerwirt Birker notdürftig mit Frau und sechs Kindern Unterkunft findet. Zwar gibt es eine Postverbindung, auch hat Stadtoldendorf (1766) eigene Posthalterei (1787 Posthalter Mittendorff), aber 1788 ertönen laute Klagen über die entsetzlichen Wege im Weserlande: „Wer einmal zwischen Seesen und Holzminden auf der Post gefahren ist, wird es nicht mehr tun!“ So waren, außer zu den Messzeiten, beinahe alle Handelsverbindungen zwischen Braunschweig und hier aufgehoben. Den Wegen draußen entsprachen die Straßen in der Stadt. 1793 heißt es „Das Steinpflaster in der Stadt (Stadtoldendorf) ist im erbärmlichsten Zustande und das Gespött und Klage der Durchreisenden, die zu Pferde und Wagen dabei Sturz und Unfall risquiren, während die Fußgänger über den tiefen Koth sich beschweren“. Im Winter aber bei hohem Schnee war das Wandern auf den Landwegen mit höchster Lebensgefahr verbunden. Febr. 1766 kommt der dreißigjährige L. Tentrus auf dem Wege von Eschershausen nach Stadtoldendorf im tiefen Schnee um (Tentruseiche!); Januar 1774 stirbt ein Mann auf der Howiese bei Braak und wird erst nach langem Suchen aufgefunden, und Februar 1782 erfriert einer namens Wöhler auf dem Wege von Holzminden nach Stadtoldendorf.

Aber unleugbar machte sich mit der Zeit doch eine gewisse feinere Gesittung und Umgangsart geltend, freilich stark durchsetzt mit welschem Wesen. Wie im 17. Jahrhundert die Prozessakten mit barbarischem Latein auf jeder Zeile durchtränkt sind, so wimmelt es jetzt von französischen Brocken, durch die man seine Bildung beweist, die guten ehrlichen deutschen Vornamen werden in französische, namentlich bei den Mädchen umgewandelt („Demoiselle Henriette, Antoinette, Dorette – Monsieur Friderique(sic) usw.); die Ergebenheitsversicherungen sind kaum überbietbar. „Ich ersterbe in devotester Unterwerfung, Ew. Gestrengen usw. untertänigster Knecht“ (1767). Das Stadtoberhaupt wird angeredet: „Hochedelgeborner und hochgelahrter, wie auch wohlweiser Herr Bürgermeister“ (1750).

Tanzmeister (aus Böhmen), Perückenmacher („Peruquier“ Daniel Drinkhauß 1755) und Porträtmaler lassen sich in Stadtoldendorf nieder, im Ratskeller ist ein „Klupp-“(Klub)sal für die Honoratioren (1788), wo „Komedie“ gespielt wird, ein „Komediant“ Langmann aus Kassel hat 1742 daselbst seinen wandernden Thespiskarren aufgeschlagen. In einem Briefe von 1786 aus Stadtoldendorf wird erzählt, dass „Herr Wenzel, der vorher eine kleine, reisende Schauspielergesellschaft dirigierte und Lehrer in Stadtoldendorf (vermutlich Privatlehrer, unter den angestellten Lehrern kommt er nicht vor) ist, am 27. Dezember 1785 das Stück ‚Nicht mehr als 6 Schüsseln‘ mit 16 Schulkindern aufgeführt habe, die ‚mit Munterkeit, Dreistigkeit, unaffektiertem Feuer, warmen Ausdruck, echtem Gefühl und passenden Gestikulationen‘ agitierten“. 1751 erteilt Serenissimus dem Musikanten Klien (Klie) in Eschershausen die Konzession für musikalische „Aufwartungen“ und Hochzeiten, Kindtaufen und andere Ehrengelage. Für Stadtoldendorf werden 1750 Knopf- und Hutmacher, ein Kupferschmied, ein tüchtiger Töpfer, da sich bei der Stadt guter Ton findet, vom Magistrat aufgefordert sich zu melden, da es an diesen fehlt. Aber diese Aufforderung muss noch einmal 1756 wiederholt werden. Außer obigen werden noch ein Seifensieder, ein Kürschner und ein „Peruquier“ gewünscht, denen freies Bürgerrecht und einige Freiheitsjahre versprochen werden.

Scharf unterschieden sind die einzelnen Stände. An der Spitze steht der privilegierte Adel („denen Herren von Adel kompetiert die Präzedenz [Vorrang] vor Bürgerlichen in allen Stücken“ 1753, er hat besondere Kirchensitze, obwohl er hier kein Patronatsrecht auszuüben hat, und besondere Grabgewölbe, darf auch seine Beerdigungen in der Nacht bei Fackeln vornehmen. Dann kommen die Beamten, die Hausbürger, die Dienstboten, Hospitaliten und der Soldat. Die Offiziere gehören überwiegend dem privilegierten Adel an. Den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens bildet das hochadlige Haus von Campe auf Camphof und Giesenberg, das des öfteren wieder der Geldgeber der Stadt gewesen ist. Um dieses gruppiert sich meist durch Verschwägerung eine Reihe adliger Familien, die von Garmßen, von Gadenstedt, von Grone, von Münchhausen, von Rauschenblad, von Alten, von Geiso, von Hohenrodt und andere, die sich hier zeitweilig oder dauernd aufhalten. Auf dem Gute befinden sich Kutscher, Gärtner, Hof-, Schafmeister und Tagelöhner. Die Lage der noch unfreien Bauern war, namentlich wo der Adel die Patrimonialgerichtsbarkeit, wie in Deensen, hatte, eine gedrückte. Klagen ertönen über unrichtige Abrechnungen bei der Kontribution, so dass bald einige nicht mehr auf ihren Höfen bleiben konnten, und über sonderliche Lasten, wie die Ablieferung von Sperlingsköpfen bei Strafe von 4 Pfennig für jeden fehlenden Kopf. 1756 war eine große Feuersbrunst in der Stadt, bei der die Häuser s. n. ass. 108 und 109 abbrannten. Nach einer hiesigen Hausinschrift muss auch schon 1747 Großfeuer gewesen sein: „1747 ist kund dad dieser Ort im Feuer stund.“

Dabei war die Not, welche durch die Franzosen über das Land und über unsere Stadt gebracht war, groß. 1758 ist eine große Viehseuche im Weserbezirke, welche auch Stadtoldendorf hart betroffen hat. Der Superintendent hat kein einziges Stück Hornvieh behalten, der Ackerbau ist durch den mangelnden Dünger stark geschädigt, welchen man durch Bemergelung – ein neues Verfahren damals – zu ersetzen sucht. 1762 klagt die Witwe des Superintendenten Lüttich über die elenden und bejammernswerten Umstände, worin die sämtlichen Einwohner des Weserdistrikts durch die Kriegsverheerungen gesetzt sind. Auch sie hat von ihrem Korn und den Futtermitteln und Gartenfrüchten nichts behalten. Die Geldnot ist schwer, die Preise steigen: der Himpten Roggen ist auf 3 Taler 12 bis 18 Mariengroschen gestiegen. Die Bürgerschaft ist so arm, dass sie die ihr vorgeschossenen 70 Taler nicht zurückzahlen kann. Die Ländereien liegen durch die Kriegszüge wüste und sind sehr beschädigt, ebenso die Gärten, welche keine Befriedigung mehr haben, die Geldmünzen sind verschlechtert (1752). 1766 wird berichtet, dass die Bürgerschaft durch den Krieg tief heruntergekommen sei und in schweren Schulden stecke. 1763 heißt es „der Ort (Stadtoldendorf) zeugt von den verheerenden Fußtapfen der Feinde, die Not ist allgemein, die Teuerung hier nach den feindlichen Trübsalen unerträglich.“ Aus Hunger zieht der hiesige Rektor von hier fort nach Einbeck; da er die hohen Fuhr- und Hauerlöhne für sein Deputatholz nicht zahlen kann, so droht ihm das Erfrieren, er hat all seine Habe verkaufen müssen, um den Hunger von seiner Frau und sechs Kindern abzuwehren; die Jugend verwildert, zwölfjährige Knaben können noch nicht einmal lesen. 1776 hat die Gemeinde große Schulden, die Abgaben sind erhöht und eine neue Kopfsteuer ist infolge des Krieges ausgeschrieben (C. A.). Auch die Einbrüche mehren sich. Von unbekannten Juden wurden am Jahrmarktstag 3. Mai 1785, in der Oberpfarre fünf silberne Ess- und ein großer Vorlegelöffel gestohlen, ebenso wird bei dem Färber Schilling in seiner Krambude eingebrochen, später wird wieder ein großer Einbruch in der Mittelmühle in der Osternacht gemacht. 1785 bestand in Stadtoldendorf eine Trauerkasse, aus der den Hinterbliebenen ein „Trauertaler“ ausgezahlt wurde. Die Altersgrenze für solche Bürger, die sich darin aufnehmen lassen wollten, war das 55. Lebensjahr. Da sie auf Freiwilligkeit beruhte, war die Kasse schon 1801 bankrott. 1788 wird es als ein außerordentliches Ereignis der besonderen Eintragung in das Kirchenbuch für wert angesehen, dass der hier verstorbene Bürger und vormalige Ackermann Jürgens Witte „an 2 000 Taler nachgelassen haben soll“. 1789 werden die wandernden und bettelnden Handwerksgesellen, welche die Einwohner von Stadtoldendorf mit der Bitte um einen Zehrpfennig überlaufen, zur Landplage.

Im Kloster befand sich nur noch der Prior als Seelsorger der Klosterdörfer und der Präzeptor oder Rektor der Klosterschule mit deren zwölf Stipendiaten, der Abt wohnte in Holzminden. Der letzte Rektor, Müller, starb 1748 in den kläglichsten Umständen. Nach seinem Tode blieb die Stelle unbesetzt. Daher wurde 1760 die Klosterschule nach Holzminden verlegt und mit der dortigen lateinischen Stadtschule als „Neue Herzogliche Kloster- und Stadtschule“ vereint. Die Äbte von Amelungsborn – besonders die Generalsuperintendenten Ritmeier und Häseler – haben sich um diese als ihre Ephoren wohlverdient gemacht, auch späterhin noch als die Schule 1835 zu einen „Herzoglichen Gymnasium“ umgestaltet wurde. Für das Kloster war aber mit dieser Überführung nach Holzminden das Ende gekommen; die Kirche allein, die als Pfarrkirche von Negenborn und Holenberg noch heute dient, erinnert noch an alte vergangene Zeiten. Als Kuriosum sei noch bemerkt, dass bis 1788 es noch Sitte war, dass durchreisende katholische Ordensgeistliche auf Kosten des Klosters im Wirtshaus (Klosterschenke) auf eine bestimmte Zeit bewirtet, und wenn sie krank waren, auch verpflegt wurden.

Rundgang um die alte Stadtmauer.

Wir beginnen unsere Wanderung von der Stelle aus, wo einstmals das alte Teichtor mit seinem Torturm stand. Vor diesem lag der alte große Teich, ein sumpfiges Gebiet, der heutige Teich ist 1850 in sein neues Bett verlegt; vor dem Eingang des Hooptales stand die Vordermühle, gegenüber der „neue Krug“ (jetzt Hemmes Bahnhofshotel). Vor dem Turm standen die sogenannten „flüchtigen“ Häuser-, die nicht mehr zu den eigentlichen Bürgerhäusern mit Reiheholzberechtigung innerhalb der Mauer gehörten. Der Turm stand auf dem freien Platz vor dem Haus von Schuhmacher Busch. Hinter diesem führt eine schmale Gasse zur alten, wieder gebesserten Stadtmauer („an der Mauer“). Aus ihr kommen wir zu den beiden ältesten Höfen der Stadt, zum Abtshof und zum Camphof. Aus dem Abtshof, nachher Stockhäuserhof, dann Forstmeisterei mit der charakteristisch hochragenden Mistel, läuft die Baustraße gerade zu. An dem Eingange des Camphofes mit den steinernen Wappen der von Campe (Burchard von Campe 1682 und von Hake), auf den die Heiße Straße stößt, vorbei, kommen wir wieder an die Mauer („an der Mauer“), blicken links herunter in die tiefgelegene Mühlenstraße und auf die Gärten, Scheunen und die Treppmühle des Hofes, deren Mahlgang im Innern noch gegen 1920 zu sehen war und deren Name an die Treppe erinnert, auf der die Dorfbewohner zum Burgtor hinaufstiegen. Auf dieses Tor und die Burgtorstraße mündet auch der Mauerweg, aber Tor und Turm sind lange verschwunden. Nun geht es steil bergan zum Försterbergturm, dem höchsten Punkt der Stadt, der alte „Lug ins Land“, prächtig wieder aufgebaut 1935. Vor ihm noch ein Stück der Stadtmauer mit runder Bastion, aus deren drei Schießscharten die Feinde mit Armbrust oder Arkebuse begrüßt werden konnten. Steil geht es wieder hinab bis zu dem noch erhaltenen Hagentorturm, dessen Tor mit der Wächterwohnung freilich 1858 abgetragen ist. An den Turm schmiegt sich ein kleines Haus an, das der erste Scharfrichter Förster bewohnt hat, nach dem auch der Weg genannt ist. Gegenüber liegt die Mauernstraße, deren Name schon besagt, dass ihre Häuser an der Stadtmauer standen. Hinter ihnen lag der zweite Friedhof, auf dem jetzt die Schuljugend spielt. Die Straße endet bei dem Durchbruch der Pfarrstraße, die Mauer setzt sich aber fort im Garten der Primariatpfarre mit einer großen Rundbastion, einer Treppe, die auf den Wehrgang führt, der an einer Eckbastion mit Treppenaufgang endet. Die Mauer biegt im rechten Winkel zu einer dritten Bastion um und geht hinter dem Armenhausgarten bis zu dem Durchbruch der Stiftsstraße. Hier setzt sie sich fort in dem Garten des Hospitals zum heiligen Geist, wo sie das alte Pfarrwitwentum (jetzt Klempnermeister Buchmann) abschloss. Wir verfolgen diesen Weg weiter und sehen rechts die ganze Nordseite der Stadtmauer, an die die beiden Pfarrhäuser mit ihren Gärten und Scheunen sich anschlossen (heute Leitzen und Amtsgericht) und kommen bei Friseur Hagenow heraus zu unserem Ausgangspunkt aus der Teichtorstraße.

Zeichung des Hagentores in Stadtoldendorf
Das alte Hagentor.

Das neunzehnte Jahrhundert.

Das neue Jahrhundert wurde in Stadtoldendorf durch die Einweihung des neu ausgebauten Kirchengebäudes im September 1800 feierlich eröffnet. Der Bau hatte sich über zwanzig Jahre hingezogen, in welcher Zeit sich die Gemeinde kümmerlich in allerlei Notunterständen mit ihrem Gottesdienst behalf. Das schließliche Ergebnis war den ärmlichen, kunstlosen, nüchtern-prosaischen Zeiten entsprechend. Waren doch die Geldmittel der Stadt so knapp, dass diese sich von Major Burchard von Campe 100 Taler gegen Verpfändung von zwei Fuder der Gräserei der Stadtkämmerei anleihen musste, um den Rest der Orgelbaukosten an den Orgelbauer Stephan Heeren in Gottsbühren 1809 zu bezahlen. Nachdem dann die Kirche hergestellt war, wurde 1818 auch um den verfallenen Friedhof eine neue Mauer gebaut, die einen Kostenaufwand von 235 Taler verursachte. Auch zu diesem Bau hatten die Einwohner Fuhren und Handdienste zu leisten.

Wie es zu Beginn des Jahrhunderts hier ausgesehen hat, erfahren wir aus einem Bericht aus dem Jahre 1803: „Stadtoldendorf ist ein toter, gewerbsloser Ort, dessen Einwohner sich hauptsächlich vom Ackerbau, der Leineweberei, dem Brauwesen und einigen Handwerken nähren. Die Leineweberei macht indeß die Hauptbeschäftigung aus. Das Tuch, welches halb aus Wolle, halb aus Leinen besteht und deshalb Beiderwand genannt wird, wird selbst verfertigt, für die Männer schwarz-braun, für die Weiberröcke blau und schwarzgestreift gefärbt. Unter den 76 daselbst ansässigen Leinewebermeistern verfertigen einige bloß bunte Leinewand, einige einzelne Fabriken arbeiten in Baumwolle und liefern gute Zeuge. In dieser armen Wesergegend stricken die notdürftigen Einwohner viele Strümpfe und verkaufen das Dutzend zu 2½ und 3 Talern. Auch befindet sich daselbst eine Strumpffabrik und ein Gips- und Marmorarbeiter. Der Acker trägt karg“. Ganz ähnlich lautet ein weiterer Bericht von 1808: „Die Lage des hiesigen Ortes ist dem Ackerbau ganz ungünstig. Wenn auf den meisten Orten schon eingeerntet ist, kann hier erst angefangen werden. Das Winterfeld (natürlich herrschte noch die Dreifelderwirtschaft: Sommer-, Winterfeld und Brache) wird durch zu langen Frost und Schnee gewöhnlich zur Hälfte ruiniert. Denn, wenn zum Beispiel in Einbeck und dortiger Gegend die Gartenbestellung schon angefangen hat, fährt man hier noch Schlitten, die Wiesen sind von so schlechtem Ertrage, dass sie bei anhaltender Dürre oder bei zu kalten Sommertagen den Morgen nicht einmal den Ertrag von 6 oder 4 Zentner Heu liefern“. Zwischen 1803 und 1814 gibt es viele Zwangsversteigerungen von Häusern, weil es den Besitzern nicht möglich war ihre Schulden zu bezahlen. Also hatte sich seit der Zeit, da Merian den hiesigen Ort schildert (1654), nicht viel verändert. Die Kriege hatten jeden Aufschwung immer wieder von neuem ertötet. Deutschland war in seinem geistigen Leben wie in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der Knecht des Auslands geworden. Freilich war es der musterhaften Sparsamkeit des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand (starb 1806) gelungen, beinahe sämtliche Staatsschulden zu tilgen. Auch die Bevölkerungsziffer war gestiegen. Stadtoldendorf zählte 1804 200 Reihebürgerfamilien und 80 Häuslingsfamilien. Jedoch hören die Klagen über die „beispiellos teure Zeit“ nicht auf. Der Kornpreis zum Beispiel stieg für den Himpten Roggen auf drei Taler (C. A.).

Aber nun kam über Deutschland die dritte Kriegszeit der neueren Geschichte, die napoleonische Franzosenzeit. Das Haus Braunschweig hörte auf zu regieren, das Herzogtum wurde ein Teil des Königreichs Westfalen unter dem liederlichen Jerome (Hieronymus) Napoleon 1807–1813. Stadtoldendorf ist jetzt Kanton im Distrikt Einbeck, im Departement Leine, welches wieder dem Königlichen Präfekturat des Leine-Departements in Göttingen untersteht. Die Siegel der Zeit zeigen die Unterschrift: Royaume de Westphalie, Municipalité de Stadtoldendorf, Departement de la Leine. Die Amtssprache ist französisch, die Erlasse erscheinen in französischer Sprache mit deutscher Übersetzung daneben. Der Bürgermeister ist der Maire, zu jener Zeit der Canton-Maire Bach, der Rat ist die municipalité, der Amtsdiener wird zum huissier, der Kreiskassenbeamte wird adjoint betitelt. Der Superintendent ist der Zivilstandsbeamte, der die Zivilstandsregister zu führen und diese in das Archiv des „Greffe“ (Kanzlei) des Königlichen Tribunals zu Einbeck abzuliefern hat. Als Zivilstandsbeamter hat er mit zwei Zeugen den jedesmaligen Todesfall festzustellen und auf Grund des Code Napoléon, der auch hier Staatsgesetz ist, gemäß Titel 5, Capitel 6, die Eheleute für miteinander verbunden zu erklären, nachdem das Aufgebot zweimal in der Kirche erfolgt und zehn Tage lang am schwarzen Brett in der Kirche ausgehängt ist und kein Einspruch sich erhoben hat.

Dem Munizipalrat gehörten 1809 zwei Mittendorffs, Wöhler, Peinecke und Heupke an. Durch das fortgesetzte Elend der Fremdherrschaft wird eine lakaienhafte Gesinnung, die in der Vermischung der Sprache ihren Ausdruck findet, gezüchtet, es finden sich aber auch in Briefen aus unserer Gegend in dieser Zeit vorsichtig ausgedrückte Hoffnungsgedanken auf eine Befreiung von dem Sklavenjoch. Von Militär werden in Stadtoldendorf erwähnt Soldaten von den Westfälischen Truppen (1809), die zu den unglücklichen Konskribierten gehörten, welche von den Korsen als Kanonenfutter gepresst waren, ferner ein Hauptmann im 1. Jägerbataillon der deutschen Legion der Könglich Großbritannischen Majestät (von Geiso, vermählt mit von Alten 1806), welche aus entkommenen Offizieren und Mannschaften der früheren hannoverischen Armee bestand, die 1803 in der Kapitulation von Suhlingen die Waffen gestreckt hatte. 1813 stirbt hier ein französischer Obrist-Lieutenant von Forceville (verheiratet mit einer von Girsewald, Schwager des Majors Burchard von Campe – Kirchenbuch von Stadtoldendorf). Auch französische Emigranten haben sich hier aufgehalten (Mademoiselle Brouet aus Languedoc 1809).

Die Westfälische Zeit hat die Stiftung des Herzogs Julius, die altberühmte Helmstedter Universität vernichtet (Dekret vom 1. Mai 1810) und gleicherweise die Universität Rinteln, welche früher die juristische Beraterin des Amtes Wickensen gewesen war (1809). Vernichtet wurde das uralte Hägergericht, welches sich nur in Hannover und in der Grafschaft Homburg bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts am Leben erhalten hatte. Den 10.–11. September 1807 fand die letzte feierliche Hegung eines Hägergerichts zu Bodenwerder statt. Zu Ende war auch die Jahrhunderte alte Stadtverfassung, wonach alle zwei Jahre zwei Bürgermeister aus der Bürgerschaft gewählt wurden, an deren Stelle nun ein auf Lebenszeit gewählter Bürgermeister tritt. Abgeschafft sind alle Feudallasten mit all den mancherlei Privilegien des adeligen Standes, das uralte Lehnsystem bricht zusammen, welches bislang die Grundlage der Staatsverfassung gewesen war.

In den Erinnerungen der eingesessenen Bürgerschaft hat sich aus der schwerdrückenden Franzosenzeit folgende Episode erhalten:

Zur Zeit des Königs Jerome waren in Stadtoldendorf dreißig Gensdarmen stationiert. Sie wurden im Volke die Strickreiter wegen der bunten Brustschnüre auf ihren Rücken genannt und hatten die Aufgabe, in der ganzen Gegend die Militärpflichtigen, die sogenannten Conskribirten, gewaltsam nach Cassel zu bringen, denn aus freien Stücken kamen wenige. Auch hier hatten sich die meisten durch die Flucht ihrer Militärpflicht entzogen und hausten versteckt in den Wäldern, viele streiften weiter flüchtig im Lande umher. Manche kehrten aber auch nachts in ihre elterlichen Wohnungen zurück, um wieder eine Nacht im Bett zu schlafen und sich mit frischen Lebensmitteln zu versehen. Jedoch Französlinge und erbärmliche Angeber machten den französischen Gensdarmen oft verräterische Anzeige, wenn sich solch ein armer Geflüchteter in der Stadt befand. So waren einmal wieder die beiden Söhne des Schneidermeisters Kumlehn vom Markt Nr. 180 im Elternhaus. Dies war schändlich verraten worden, und das Haus wurde vorn und vom Försterberg her umstellt. Schnell suchten die beiden sich zu verstecken. Der eine kroch unter Großmutters Stuhl in der Stubenecke. Die um den Stuhl gebreiteten Röcke verdeckten ihn, die Gensdarmen sahen die alte, schwache Frau als ganz unverdächtig an und ließen sie zufrieden. Der zweite Sohn flüchtete auf den Hausboden, wurde aber entdeckt, im letzten Augenblicke jedoch glückte es ihm, durch ein Loch der Giebelwand (Brandmauern gab es noch nicht) auf den Boden des Nachbarhauses zu entkommen. Da er auch hier nicht sicher war, so eilte er schnell vom Boden herab und als die Gensdarmen an das Tor des Nachbarhauses pochten, schlüpfte er in seiner Aufregung in den Abort. Der Nachbar Seeger, der den Vorgang beobachtet hatte, nahm eine Sense von der Wand, mähte damit vor den eindringenden Gensdarmen her laut schimpfend, dass niemand etwas in seinem Hause zu suchen habe. Erst als er von dem deutschredenden Begleiter der Gensdarmen sich umständlich über deren Absicht hatte aufklären lassen und so dem Flüchtling Zeit zum Entkommen verschafft hatte, ließ er seine Sense sinken und beteuerte hoch und heilig, von nichts zu wissen, in seinem Hause sei niemand versteckt. Der Flüchtling war unterdessen durch die Rückseite des Aborts in die Gärten an der Stadtmauer gelangt, die er überkletterte und so den Weg in die Freiheit fand. Später sind beide Söhne freiwillig in die Armee des Herzogs Friedrich Wilhelm getreten, mit dem sie zusammen den Heldentod bei Quatre-Bras fanden. Da aber dem Vater Kumlehn nachgewiesen wurde, dass er seine Söhne vor den Gensdarmen versteckt hatte, so wurde er verhaftet und gefangen nach Cassel abgeführt. Aus Eingaben an die Behörden um Freilassung des alten Mannes kam der Bescheid, dass er erst dann freigelassen würde, wenn sich ein Sohn von ihm in Cassel zum Militär stellen würde. Die Mutter schrieb daraufhin dem jüngsten Sohne, der zu der Zeit in Wien als Schneidergeselle arbeitete, er möchte doch seinen alten Vater aus dem Gefängnis erlösen. Der machte sich alsbald auf und erreichte nach wochenlanger Fußwanderung Cassel. Sein Vater war nun frei, er aber musste den französischen Soldatenrock anziehen. Wegen guter Führung erhielt er nach der ersten Ausbildungszeit Urlaub nach Stadtoldendorf, welches er zu Fuß durch den Reinhardswald und Solling in zwei Tagen erreichte. Die große Freude des Wiedersehens machte beim Abschied in dem Gedanken an den großen Krieg gegen Russland tiefer Schwermut Platz. Mutter Kumlehn packte dem scheidenden Krieger außer andern einen kleinen Schinken und einen Beutel Kaffee ein, der wegen der Kontinentalsperre damals sehr wertvoll und selten war, beides für den gestrengen Herrn Feldwebel bestimmt. Der Lohn blieb nicht aus. Der Gestrenge rief beim Antreten der Kompagnie Kumlehn heraus und sagte zu ihm, als er vorgetreten war: „Sie haben Urlaub angemeldet!“ „Ich wüsste nicht, Herr Feldwebel“, war die erstaunte Antwort. „Wenn ich sage, Sie haben Urlaub angemeldet, dann ist es so, verstanden?“ „Jawohl, Herr Feldwebel“. „So, hier haben Sie Ihren Pass, Sie bekommen Nachricht, wann sie wiederkommen sollen.“ Die Nachricht ist nie gekommen, beim Aufbruch der großen Armee nach Russland ist der eine Mann vergessen worden. Von seinem Regimente sind die meisten in Russlands Schneefeldern geblieben, er aber, Heinrich Kumlehn blieb in Stadtoldendorf, wo er hochbetagt 1869 gestorben ist. Ein patriotischer Poet und Schuhmacher gleich Hans Sachs, Friedrich Tentrus von hier, der im westfälischen und dann braunschweigischen Kriegsdienst gestanden hat, hat 1843 ein „Lagerlied“ auf diese Franzosenzeit gedichtet:

Ihr Franzosen kommt nur wieder,
Aber nie in großen Stiefeln,
Immer nur in leichten Schuhen,
Denn die Halbscheid meiner Brüder
Jagt euch nach Paris gleich wieder
Und die andern sehen zu.

Mit der in der Franzosenzeit geschaffenen Kultusfreiheit hört auch die in Stadtoldendorf bis dahin bestehende Religionseinheit aus. Es kommt zur Bildung einer jüdischen und einer katholischen Kultusgemeinde.

Urkundlich lässt sich das Auftauchen jüdischer Familien in Stadtoldendorf und Umgegend erst am Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts nachweisen. In den umliegenden Dörfern finden sich zu dieser Zeit Juden in Arholzen, Deensen, Golmbach, Merxhausen und Wangelnstedt, welche mit der Zeit nach Stadtoldendorf übersiedeln. Die Rothschild sind von Merxhausen nach hier gewandert. Der Beruf ist durchgehend das Handelsgewerbe. 1838 gab es im ganzen Herzogtum 1008 Juden, von denen 11 Gelehrte, 46 Künstler und 958 Handelstreibende waren. 1848 wird berichtet, dass sich in Stadtoldendorf die Juden von Jahr zu Jahr mehren und gern Grundbesitz an Häusern erwerben. Aber schon 1826 liest man, dass im Herzogtum die Zahl der Juden von Jahr zu Jahr wächst (Venturini, Seite 32). 1876 besaß der Kaufmann E. Rothschild hier sechs Häuser Assekuranznummern 8, 175, 176, 177, 228, 11, Frank Nr. 37, Sollinger Nr. 210, die jüdische Gemeinde Nr. 97. Die Gottesdienste der israelitischen Kultusgemeinde wurden zuerst in einem Bethaus an der Ecke Försterberg und Hagenturm abgehalten, 1855 ist der „Tempel“ beim Camphofe gebaut worden. 1914 betrug die Seelenzahl der jüdischen Gemeinde 57 Personen. Weil die Juden ihr „Lauberhüttenfest“ am 27. September feiern, wird der hiesige Michaelismarkt, um ein Zusammentreffen mit diesem jüdischen Feiertag zu vermeiden, in dem Jahre 1825 auf den 11. Oktober verschoben (Braunschweigische Anzeigen 1825).

Das erste Vorkommen von Katholiken in hiesiger Stadt seit der Reformation findet sich urkundlich erst 1758, da hier ein katholischer Weber stirbt. Die Entwicklung der Leineweberei zum mechanischen Fabrikbetrieb führte jedoch im Laufe des 19. Jahrhunderts eine größere Anzahl Katholiken nach Stadtoldendorf, und dieser Zuzug wurde durch die in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts errungene Freizügigkeit wesentlich erleichtert. Die hiesigen Katholiken wurden nach Holzminden eingepfarrt, jedoch erhielt Pastor Harder zu Holzminden 1899 die Erlaubnis, in Stadtoldendorf katholischen Gottesdienst abzuhalten. Als Ort des Gottesdienstes diente der Garderoberaum der Papeschen Gastwirtschaft am Ballisgraben („Lindenhof“). 1900 wurde von dem Molkereibesitzer Bruhin ein Grundstück für 3 510 Mark und ein daneben liegender Garten von Schmiedemeister Uhden für 2 900 Mark an der Wangelnstedter Straße gekauft. 1911 war die Zahl der hiesigen Katholiken auf 85 Ansässige gestiegen, wozu die Katholiken in Vorwohle und Eschershausen und 350 in den umliegenden Ortschaften zerstreut wohnhafte Katholiken hinzukamen. Am 8. Oktober 1911 wurde für diese Gemeinde die auf den Grundstücken erbaute Herz-Jesu-Kapelle durch Probst Dechant Dr. Grube-Braunschweig eingeweiht, nachdem am 21. September 1910 durch das Herzogliche Staatsministerium auf Ansuchen des Bischofs Adolf von Hildesheim die Genehmigung dazu erteilt worden war. Die Größe der Kapelle beträgt 25 Meter in der Länge, 10 Meter in der Breite, 9 Meter in der Höhe. Die Kosten wurden durch die Bonifaziusvereine, die Bayr. Priestervereinigung, Ludwigs-Missionsverein und private Gaben ausgebracht. Der Entwurf wurde von Architekt Jagielski–Hannover, die Zimmerarbeiten von Wöhler, hier, Tischlerarbeiten von Borchers, hier, die Malerarbeiten von Bode, hier und die Schlosserarbeiten von Jürgens und Bense, hier geliefert. Die Zahl der katholischen Mitbürger ist 1914 auf 134 gestiegen, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 67 100 Mark aufweisen. Der katholische Geistliche von Holzminden hatte die hiesige Seelsorge und hielt die Gottesdienste. Aber vom 28. August 1931 bis zum 30. November 1934 ist hier der katholische Pfarrer Reif als Ortsgeistlicher tätig gewesen.

Nach langer Knechtschaft Schande stieg der deutsche Aar in den Befreiungskriegen zu neuen Höhen empor. Für unser Herzogtum wurde der Sieg über den Franzosenkaiser durch den Heldentod des „schwarzen Herzogs“ Friedrich Wilhelm am 16. Juni 1815 teuer erkauft. Zu dem leichten Jägerkorps des Herzogs von Braunschweig mit der graugrünen Uniform und dem an der einen Seite aufgeschlagenen Jägerhute haben auch Stadtoldendorfer gehört (Leutnant von Wackerhagen 1815, Grimme 1815). Auch ein Soldat vom Prinz-Georg-Regiment, sowie der Hauptmann im Königlich Großbritannisch und Kurfürstlich braunschweig-lüneburgischen 12. Infanterie-Regiment Ludwig von Campe haben hier gewohnt. Der Name beider Regimenter erinnert an die Vormundschaftsregierung, welche der englische Prinzregent und spätere König Georg IV. nach dem Tode des Herzogs Friedrich Wilhelm über Braunschweig führte. Durch die Erpressungen und Steuerkosten des französischen Emporkömmlings zu Cassel war das Land 1815 mit über 6½ Millionen Taler Schulden belastet. Der Holzschlag im Solling hatte einen fünfzigjährigen Schaden verursacht, die Wilderei von Seiten der verarmten Anwohner der Forsten ward so stark, dass 1816 dem Pastor von Deensen anbefohlen wurde, eine „Wilddiebspredigt“ zu halten. Aber das Übel ließ sich so bald nicht ausrotten, wurde doch noch im Oktober 1870 der Wilderer Bartels aus Lenne im Forstort Schiffberg vom Forstgehilfen Deike beim Wilddieben erschossen (F.).

Im Jahre 1802 hat zwar Stadtoldendorf bereits größtenteils gepflasterte Straßen, auch Schornsteine (1802 wird ein Schornsteinfeger erwähnt) und ein Drechslermeister und Stadt-Röhrenwärter (Koers 1810) sorgt für die hölzernen Röhren der Brunnenleitung, aber es bleibt „ein toter, gewerbloser Ort, dessen Einwohner sich hauptsächlich von Ackerbau, Leineweberei, Brauerei und den Handwerken nähren“. Jedoch wohnt 1818 hier auch ein Porträtmaler (Placidus) aus Karlsfelde im Erzgebirge, ein Porträtmaler Rudolph, auch aus dem Erzgebirge 1822, 1859 stirbt hier Historienmaler Leitzen, ein Buchbinder und Papiermacher (1814) weist auf gesteigerte geistige Bedürfnisse hin, ein Schauspieler Müller hält sich 1822 in Stadtoldendorf mit seiner wandernden Schauspielertruppe, deren Stern eine Schauspielerin aus Hamburg ist, vierzehn Tage lang auf. Ein Kamelot- oder Tuchweber ernährt sich kümmerlich bis zur Mitte des Jahrhunderts. Brauzeiten gibt es achtzig, welche an den Häusern haften und der Reihe nach benutzt werden (1773 Brauergildenmeister Kaufmann Christian Twele, 1783 Stadtbraumeister Holzkamp, 1828 Rabke). Außer dem Ratskeller hat es nachweislich schon im 18. Jahrhundert zwei Nebenkrüge gegeben, 1750 werden sie verpachtet. Zu diesen gehörte der „neue Krug“ vor dem Deichtor (1773 Pächter Sörries), heute Bahnhofshotel Hemme, für den noch jetzt an Erbenzins 15 Mark und „Zinshühner“ 37 Pfennig an die Kämmereikasse gezahlt werden. Der Pachtzins beträgt seit fast hundert Jahren 40 Taler (120 Mark), die Pachtzeit früher 3 bis 6 Jahre. Zur Sicherheit musste eine Hypothek oder Bürgen gestellt werden. Die Krugwirte konnten allerlei Bier, Wein, Branntwein „versellen“, das Bier musste aus dem städtischen Brauhause genommen werden, wenn der Wirt doch „fremdes Bier“ versellte, musste er für jede Kanne 8 gute Groschen „Sellgeld“ an die Kämmerei zahlen. „Alljährlich werden in Stadtoldendorf über 400 Faß Brantwein consumiert“ (1828 – bei etwa 1560 Einwohnern). Statt der früheren Tonnenaccise werden 2 Taler 12 gute Groschen gezahlt. Die Wirte durften ferner Fremde und Reisende logieren, aber keine verdächtige, unbekannte Person aufnehmen, vielmehr sollten sie diese sofort der Stadtpolizei anzeigen. Völlerei und Glücksspiele sind verboten. – Zu den ältesten Wirtshäusern gehört der „Schwarze Bär“. Die Gerechtsame war, außer bei dem Ratskeller, nicht an ein Haus gebunden, die anderen Pächter stellten ihre eigenen Räume und Inventar zur Verfügung. Außerdem gab es noch eine Handwerksgesellen-Herberge (die älteste stand am Kirchplatz) (Brandsche Haus), brennt später ab. Die Gesellen zahlen (1824) kein Schlafgeld, sondern nur für Speise und Trank. Herberge jetzt im Hoop (Küken). – 1802 hat die Stadt die Landstandschaft; 1838 bildete sie mit Holzminden gemeinschaftlich den 6. Wahlkreis und sandte abwechselnd mit der Nachbarschaft einen Abgeordneten in den durch das Staatsgrundgesetz von 1832 geschaffenen Landtag. An öffentlichen Dienststellen hat Stadtoldendorf 1847 ein Herzogliches Amtsgericht (seit 1826), die städtischen Behörden, ein Herzogliches Forstamt, eine Postexpedition, die Kreiskasse für den Holzmindener Kreis und ein Steueramt. Damit ist die Zahl der Beamten gegen früher bedeutend gestiegen. In demselben Jahre ist die Einwohnerschaft auf 2 148 Seelen angewachsen mit 224 Feuerstellen, von denen jeder Reihebürger aus dem Hafer-Mast-Reviere einige Malter freies Brennholz, das an den Reihehäusern haftet, erhält. Die Feldmark beträgt 2 824¾ Morgen Acker, 2 224⅝ Morgen Wiese und 2 286 Morgen Weide, von denen aber ein Drittel im Besitz der umliegenden Bauernschaften ist.

Im Jahre 1845 wird endlich dem dringenden Notstande der Schule abgeholfen, indem die rasch und stark vermehrte Schuljugend ein neues Heim erhält. Die Geschichte dieses Schulbaues ist eine womöglich noch größere Schmerzensgeschichte als die des Kirchenneubaues von 1780. Hatte dieser zwanzig Jahre lang sich hingezogen, so reicht die Bedürfnisfrage eines Schulhausneubaues bis ins Jahr 1818 zurück, in welchem das Herzogliche Staatsministerium solchen bereits anordnet. Es hat also 27 Jahre gedauert, bis das Schulhaus auf dem Kirchplatze s. n. ass. 53 aus einem 1760 Jobst Heinrich Hasper gehörigen Grundstücke errichtet wurde. Im gleichen Jahre 1845 wurde der Wilckesche Hof s. n. ass. 19 angekauft, der ursprünglich der Klenckesche Hof hieß, da er zu den Klenckeschen Lehensgütern gehörte, aber von dem Justizamtmann Wilcke erworben wurde, von dessen Erben ihn die Stadt kaufte, um das Grundstück dann mit der alten Oberpfarre s. n. ass. 190 zu vertauschen und auf diesem das Amtsgericht aufzubauen. Der Wilckesche Hof wurde nun mit seiner Scheune und Garten zur Oberpfarre, ein zweistöckiges Fachwerkgebäude, das mit Schiefer behängt war, von acht Fenster Breite. Vor der alten Oberpfarre lag ein Gänsetümpel, und die große Diele und hohe Einfahrt erinnerten daran, dass der Superintendent im Nebenamt auch Landmann war.

1830 machten sich die überall austretenden Revolutionsunruhen (Brand und Plünderung des Schlosses in Braunschweig und Vertreibung des Herzogs Karl II. am 7. September – Paris und Belgien im Juli – Polen 1830–1832) auch in Stadtoldendorf bemerkbar. Am 18. Oktober wurden von jungen Burschen dem Kaufmann Scharlach die Fenster eingeschlagen. Es wurde deshalb eine Bürgergarde organisiert, die mit einem Offizier, einem Sergeanten und 13 Mann das Stadthaus besetzte und die Ruhe wieder herstellte. Der Obrist der Bürgergarde, der zugleich über den ganzen Distrikt gesetzt war, war Oberhauptmann von Campe. Auf Befehl des Herzogs Wilhelm wurden im ganzen Lande solche Bürgergarden errichtet. Die hiesige Garde bestand aus 4 Kompagnien mit 4 Majoren, 1 Adjutant, 1 Generalquartiermeister, 1 Stabschirurg und Stabsarzt, jede Kompagnie hatte 1 Hauptmann, 2 Lieutenants, 1 Fähnrich, 1 Feldwebel, 3 Sergeanten, 1 Hornist und 50–56 Gardisten, zusammen etwa 240–260 Mann.

Dem Revolutionsjahr 1848 war ein Hungerjahr 1847 vorhergegangen, in welchem schwer über „die teure, teure Zeit“ geseufzt wurde. Ein Bürger Stadtoldendorfs, der Diakonus Jürgens, wird Mitglied der berühmten Frankfurter Nationalversammlung. Auch in Stadtoldendorf machte sich der stürmische Geist in allerhand Unruhen bemerkbar. Von der unzufriedenen Menge wurden dem Bürgermeister die Fenster eingeworfen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurde aber eine Bürgerwehr gegründet. Die Bürgerwehrordnung für die Stadt Stadtoldendorf vom 30. März 1848 bestimmte, dass zur Zeit der Not alle waffenfähigen Bürger vom 20. bis 55. Jahr die Zivilbehörden zur Erhaltung der Ruhe und Sicherheit zu unterstützen hätten. Jede „Rotte“ (Stadtviertel) bildet eine Compagnie mit 1 Hauptmann, 1 Premier-, 1 Secondelieutenant, 1 Feldwebel und einer Anzahl Unteroffiziere. An der Spitze des Corps steht der Obrist oder Commandeur. Die Bürgerwehr war mit grünen Leinenblusen und grünen Wachstuchmützen mit großem Schirm und alten Gewehren bewaffnet. Sie war der Zivilbehörde unterstellt. Wenn das „Alarm“-zeichen vom Oberst gegeben ist, haben alle Gardisten sich auf dem Marktplatz bewaffnet einzufinden, alle übrigen Einwohner müssen sich in ihre Wohnungen zurückziehen, wenn sie nicht durch ihre Geschäfte behindert sind. Die Gardisten, die blaugelbe Schärpen und Cocarden tragen, haben bei Aufläufen zu patrouillieren, zu wachen und gegen die Ruhestörer einzuschreiten. Unterzeichnet ist die Ordnung vom Stadtmagistrat: B. Seebaß, F. Thiel, C. Twele. – An einigen Abenden jeder Woche zogen zwei Tamboure ihre hohen Trommeln schlagend, durch die Straßen, um die Mannschaften zur Übung unter die alten Eichen in den „Eichäckern“ hinter dem jetzigen Friedhof zusammenzurufen. Eines Sonntagnachmittags kamen sie im Hoop unter den alten Eichen, die jetzt durch die Steinbrüche und die Bahn fast verschwunden sind, zusammen. Es gab Freibier. Der Kommandeur, der reitende Förster von Griesheim, ging mit seinem Schoppen durch die lagernden Mannschaften und stieß mit allen an. Da sprach der alte Schmiedemeister Uhde vom Markt die geflügelten Worte: „So gefalle je meck, wenn jeu nu man blos so bleiwet!“ Eines Tages hatten die Stadtoldendorfer mit der Holzmindener Bürgergarde eine gemeinschaftliche Übung auf der Steinbreite in Holzminden, bei welcher Gelegenheit ein kleines kameradschaftliches Gelage stattfand. Als man nach der Heimkehr die Kompagnie musterte, fehlte der Bürgerwehrmann Turrey, den man später tot in einem Steinbruch fand, in welchen er in der Dunkelheit abgestürzt war. Dies ist das einzige Opfer der Bürgerwehr gewesen.

Revolutionszeiten sind gewöhnlich auch mit einem moralischen Niedergange verbunden, weil die Hemmungen in solchen Zeiten verschwunden oder untergraben sind, welche zuvor die niedern Instinkte der Menschenseele vor einem Hervorbrechen zurückgehalten haben. Ein Beweis hierfür ist folgende Geschichte von dem „Eisendorfer Mord im Ratskeller Stadtoldendorf“. An einem Abend des Jahres 1848 kam in später Stunde ein fremder Reisender, namens Eisendorf, zu Pferde vor dem Ratskeller in Stadtoldendorf an und bat den Wirt um Unterkunft. Die noch in der Gaststube anwesenden sechs Bürger musterten neugierig den verspäteten Gast, der an einem Nebentische ein schnell aufgetragenes Nachtmahl verzehrte. Bei Zahlung seiner Zeche ließ er eine reich gefüllte Geldkatze sehen, wodurch er die Begierde der Anwesenden erregte. Während der Wirt dem Gast sein Zimmer anwies, berieten die Bürger, wie sie sich in den Besitz des vielen Geldes setzen könnten und vereinbarten, den Mann im Schlafe zu erschlagen. Als der Wirt zurückkehrte, wurde er auch für den Plan gewonnen, und durch das Los wurde bestimmt, wer den Fremden mit dem Beil erschlagen sollte. Das Los fiel auf einen Schneider. Als die Verschwörer das Schlafzimmer betraten, richtete sich der Fremde im Bett auf. Das Beil und die erregten Mienen erblickend, erkannte er seine gefährliche Lage und bat mit angstvoller Stimme, ihn zu schonen, er habe zu Haus Frau und Kinder, die auf ihn warteten. Man schob den Schneider vor, damit er zuschlagen sollte, doch er ließ schaudernd das Beil sinken: „Ich kann es nicht!“ „Bruder, gib mir das Beil“, rief ein anderer der Gesellen, ein Schlachter, riss es an sich und ließ es auf des Fremden Schädel niedersausen. Nun wurde die Beute verteilt und beraten, wie man am besten die Tat verwische. Dem Pferde des Erschlagenen wurden mit Lumpen die Hufe umwickelt, damit beim Führen durch die Stadt kein Geräusch entstehe. Der Leichnam wurde dann auf das Pferd gebunden und dieses über den Markt aus dem Hagentor geführt, ohne dass jemand etwas gemerkt hätte. Erst auf dem schwarzen Lande bei Vorwohle im Hilse glaubte man sicher zu sein, den Ort der Tat verwischt zu haben, band den Mann ab und ließ das Pferd neben dem Erschlagenen stehen. Die Tat wurde damals trotz aller Nachforschungen nicht aufgeklärt, aber unter den Verschwörern wurde das Geheimnis nicht für immer gewahrt, und wenn später in Stadtoldendorf jemand plötzlich im Besitz einer größeren Geldsumme gefunden wurde, so hieß es: „Der hat wahrscheinlich auch etwas von dem Eisendorfer Gelde“. Nach längerer Zeit stand der Gerber X. an dem Fenster seiner Werkstatt und sah auf der Straße zwei Gendarmen nach dem Gericht gehen, welche sich lebhaft unterhielten. Man fand ihn kurz daran mit durchschnittener Kehle auf dem Boden seiner Werkstatt liegen, die Wunde ganz mit den Kuhhaaren verklebt, welche auf dem Boden seiner Werkstatt lagen. Das schlechte Gewissen hatte ihn gepackt, und er glaubte, die Gendarmen sprachen über ihn und wollten ihn holen. Dies war der einzige Mann, den man als Teilnehmer des Mordes in der Volksmeinung erraten hatte.

Weil aus der Revolutionszeit alle aus vergangener Zeit herstammenden Lasten mit einem Male abgeschüttelt werden sollten, so weigerten sich auch die hiesigen Juden, die auf den von ihnen nach und nach aufgekauften Häusern als dingliche Last ruhenden Stolgebühren weiterhin an die Pfarre zu bezahlen, indem sie sich auf die „Frankfurter Grundrechte“ beriefen. Aber sie drangen weder bei dem Konsistorium, noch bei dem Staatsministerium mit ihrer Weigerung durch, sondern müssten auch ferner 2 Zinsgänse an die Oberpfarre und 1½ Zinsgänse an das Diakonat abliefern. 1874 haben sie die Last mit 25 Taler für jede Gans abgelöst, das ist der geringste Preis, der 1920 für eine einzige Gans von 8 Pfund gefordert wurde.

Zeichnung zweier braunschweig-lüneburgischen Postillions
Fürstlich braunschweig-lüneburgische Postillions 1820 (Reichspostmuseum Berlin).

Das folgende Jahr 1849 bringt der Stadt eine bessere Verbindung mit der Außenwelt, indem sie die direkte Postlinie Braunschweig–Holzminden erhält. Bis dahin war Stadtoldendorf nur durch einen „Carriolwagen“ mit dem Othfelde verbunden, der den Anschluss an die Postlinie vermittelte. Die Poststraße ging nämlich aus Furcht vor feindlichen Einfällen um Stadtoldendorf herum. 1824 fuhr noch die Fürstlich braunschweig-lüneburgisch Postkutsche von Braunschweig nach „Kölln“ über Seesen (7 Meilen), Gandersheim (1½ Meilen), Greene (1½ Meilen), Eschershausen (½ Meile), Holzminden (3 Meilen), Fürstenberg (1½ Meilen), Lauenförde (1½ Meilen) und ins „Ausland“ von Holzminden nach Höxter (¼ Meile) Die Person mit fünfzig Pfund Gepäck zahlte 7 Groschen für die Meile, ohne Gepäck 6 Groschen. Dann gab es noch einen verdeckten Postwagen von Bodenwerder, Hameln nach Hannover, in dem die Person mit sechzig Pfund Gepäck 6 Groschen, ohne Gepäck 5 Groschen für die Meile zahlte. Kinder unter 14 Jahren zahlten die Hälfte. Fußboten-Posten gingen von Eschershausen nach Stadtoldendorf. Die einfache Reise von Braunschweig nach Holzminden betrug also 15 Meilen und kostete 4 Taler und 9 Groschen. Abgang und Ankunft musste man im Braunschweigischen Kalender nachsehen. 1820 tragen die Fürstlich Braunschweigischem Postillione Zylinder, gelbe Jacke ohne Schöße mit blauen Aufschlägen, Leibbund und Kragen, Armschild mit FW und Krone, Schaftstiefel, Posthorn mit blaugelber Schnur und Quasten, dazu einen langen gelben Wettermantel mit blauen Aufschlägen (Reichspostmuseum Berlin). Sie durften keinen Bart tragen, sollten aber ein reines Taschentuch haben und „es auch gebrauchen“ (!). 1849 aber erlangt Stadtoldendorf die direkte Postlinie Braunschweig-Holzminden. Die Posthalterei von Bock befand sich in dem Hause am Markt Nr. 12 (Inschrift I. A. W. Bock 1807, erbaut 1688), die Poststube im Ratskeller. Als 1865 die Eisenbahn nach Stadtoldendorf kam, trugen die Post- und Bahnbeamten hellblauen Dienstrock mit gelben Kragen und Aufschlägen und silbernen Knöpfen mit gekröntem, springendem Pferd nebst dem österreichischen blauen Käppi, der Zugführer aber bei der Eisenbahn trug Zivilkleider und schwarzen Zylinder wegen des Rauches und Rußes der Lokomotive. Ehe die Eisenbahn von Kreiensen bis Stadtoldendorf geführt war, fuhr man in Stadtoldendorf morgens 3 Uhr mit der Postkutsche ab, um in Kreiensen den Morgenzug nach Braunschweig zu erreichen. Die mit Sollingsplatten beladenen Wagen wurden auf dem Markt aufgestellt. Vor Tage wurde angespannt, damit man spät abends von Kreiensen zurück war. 1867 ging Bahn und Post in Verwaltung des Norddeutschen Bundes über, auch die alten braunschweigischen Briefmarken verschwanden. 1874 fährt eine tägliche Personenpost zwischen Eschershausen und Stadtoldendorf (1 Stunde) und zurück, um den Eisenbahnzug nach Kreiensen 1 Uhr 20 Min. zu erreichen. 1828 gab es einen optischen Telegraphen auf dem Holzberg und einen auf dem Burgberg (Eberstein). 1844 wird in Stadtoldendorf ein Untertelegraphist der 27. Station bei Linnenkamp erwähnt. Ein solcher Telegraph bestand aus einem hohen Mast mit Querbalken, die bewegliche Flügel trugen und durch Leinen gestellt wurden. Die verschiedenen Stellungen bedeuteten Buchstaben. Mit Fernrohren beobachtete man die nächste Station und signalisierte dann weiter. Ein solches Telegramm kostete durchschnittlich 120 Mark. 1836 erfand nach den Vorarbeiten von Gauß und Weber in Göttingen der Amerikaner Morse das nach ihm genannte elektromagnetische Telegraphensystem. Der 1758 angelegte Friedhof vor dem Hagentor in Größe von 87 Quadratruten war 1850 mit Gräbern überfüllt und musste deshalb geschlossen werden. Der neue Friedhof an der Braakerstraße, der jetzt noch in Benutzung ist, wurde am 23. Mai 1850 eingeweiht. In demselben Jahre 1850 ertranken in den Teichen auf dem Wiesengrunde, wo jetzt der neue Schießstand sich befindet, mehrere Knaben. Es waren dort damals zwei Teiche vorhanden, der größere füllte den Spielplatz vor dem Schützenhause, die Dämme, welche quer über den Bach gingen, sind heut noch zu erkennen. Als man den ganzen Teich abließ, staken die Knaben, – einer gehörte der Familie Mittendorff hier an – dicht verschlungen in einer Erdspalte, welche den Abfluss des Wassers in die Erde und damit wahrscheinlich eine Art Strudel bildete, welcher die Knaben hineinriss. Der Teich hat sich bis heute nicht füllen lassen, der Aberglaube im Volke behauptete, die Seelen der Ertrunkenen ließen dieses nicht zu, und man müsse ihnen auch den Willen lassen, damit nicht wieder ein solches Unglück geschehe. Die Jahre 1850–1853 waren Hungerjahre. Drei Jahre Missernte im Weserkreis, infolgedessen Hungersnot und Geldmangel. Der Herzog gab Korn, auswärtige Hilfskomitees veranstalteten für die armen Weber Geldsammlungen, ein städtisches Hilfskomitee errichtete in den vier Stadtteilen (Rotten) je eine Volksküche, in denen mittags und abends ein Waschkessel voll Essen für die Bedürftigen gekocht wurde. Zum Hunger gesellte sich eine Choleraepidemie. Einige wanderten nach Amerika aus, andere wollten ihre Häuser verkaufen, fanden aber keine Käufer, sodass sie das Reisegeld nicht aufbringen konnten. Als zum ersten Mal wieder ein Fuder Korn durchs Hagentor fuhr, so wird erzählt, sei der Wagen um die Kirche gefahren und der Superintendent habe einen Dankgottesdienst gehalten.

Im Schleswig-Holsteinschen Kriege durchzog im November 1850 ein österreichisches Korps unter dem Feldmarschall-Lieutenant von Legiditsch den Weserkreis in Etappen von Holzminden, Eschershausen, Alfeld. Zuerst kamen in Stadtoldendorf Ungarn an, unter denen Adlige, die sich an dem Ausstand Kossuths beteiligt hatten, als gemeine Soldaten dienten. Die Ungarn waren mit Speck und Schnaps zufriedenzustellen. Dann kamen Italiener, die Reis haben wollten, nicht tranken, aber leicht das Messer zogen, danach Böhmen, grobe Gesellen, die reichlich und derbes Essen forderten, endlich Polen, die sonst als Mausefallenhändler Deutschland durchzogen, bescheiden in ihren Ansprüchen, aber vor denen man Geld und Silber verstecken musste. Die höheren Offiziere waren sehr anspruchsvoll. Der Generalmajor Martini, der bei dem Oberamtmann Schröder in Amelungsborn wohnte, beschwerte sich, weil in seinem Zimmer nur vier Stearinkerzen brannten, er aber sechs Wachskerzen zu verlangen habe.

Die Wasserleitung der Stadt bekam 1858 statt der alten hölzernen Röhren tönerne Röhren, welche 1882 und 1887 durch eiserne ersetzt wurden. Dem gesteigerten Verkehr musste leider in demselben Jahre (1858) auch das letzte der drei Stadttore, das am Hagentor fallen, da man damals von Heimatkunst noch nichts ahnte und sich nur von nüchternen, geldlichen Erwägungen leiten ließ. Hat doch auch die Hauptstadt Braunschweig kein einziges ihrer mittelalterlichen Tore bewahrt und die schöne Waffensammlung des alten Wolfenbütteler Zeughauses ist in alle Winde gegangen. Von großer Bedeutung für die Stadt ist die auch im Jahre 1857 beginnende Separation, welche bis gegen 1885 sich hinzieht, durch die die Ackerländerei der Stadt sich um ein Drittel vermehrt und das Grundvermögen der Stadt sich ganz erheblich vergrößert hat.

Den einschneidenden Wendepunkt in der Emporentwicklung der Stadt aber brachte der Bahnbau Kreiensen–Holzminden in den Jahren 1860–1865. Wird noch 1836 von Stadtoldendorf gesagt, dass es „bekanntlich zu den ärmsten Städten des Landes gehört und die Einwohner der schweren Communalsteuer gänzlich erliegen“ und wird 1851 genau dieselbe Klage wiederholt („Stadtoldendorf gehört zu den ärmsten Gemeinden des Kreises Holzminden und hat hohe Communalsteuer zu zahlen“ – C. A.), so ändert sich nun dieses Bild der großen Armut. Der Bau der Bahn, der vom Ingenieur beim Eisenbahnbauamt, dem Baukondukteur Voges, geleitet wurde, gewährte der Bevölkerung einen reichlichen Verdienst, die Löhne der Handarbeiter stiegen um 100 %. Dieser Aufstieg der Löhne hielt an. 1868 betrug der Lohnaufschlag 25 %. Während früher ein Waldarbeiter 7½ Groschen für den Tag bekam, erhielt er nun 10 und 12½ Groschen für den Tag. Das an die Eisenbahn verkaufte Stiftungsland wurde im Durchschnitt mit 255½ Taler für den Morgen bezahlt (Mindestpreis 163 Taler, Höchstpreis 360 Taler). Der Fahrpreis für eine Schnellzugkarte von hier nach Wolfenbüttel betrug 1866 1 Taler 5 Groschen. Durch den erleichterten Durchgangsverkehr wurde auch der Steinbruch- und Gipsbruchbetrieb sehr gesteigert und mit ihm neue Verdienstmöglichkeiten für viele der hiesigen Einwohner, die vorher nur von dürftigen Einnahmen ihrer Handweberei hatten leben müssen, geschaffen (1914 befanden sich hier vier Gipswerke, die vereinigten Gipswerke von Brand & Co., Mittendorff, Ephraim Rotschild und das Werk von F. Jürgens II & Co. mit etwa 130 bis 140 Arbeitern und die Steinbrüche von H. Watermann, E. Rothschild, W. Brandt und L. Brandt, die besonders in den siebziger Jahren blühten). Für bessere Wasserversorgung wurde durch den Bau einer Wasserleitung vom Mardieke her gesorgt (1865), die Straßen wurden in der Dunkelheit erleuchtet und durch ein Statut ihre Pflasterung geregelt (1867). Die 1800 neu erbaute Kirche war so kümmerlich aufgeführt worden, dass nach noch nicht siebzig Jahren ein vollständiger Umbau und Ausbau sich nötig machte, der 1869 ausgeführt wird. 1863 wird der fünfzigjährige Gedenktag der Völkerschlacht bei Leipzig in der Stadt mit Illumination und Festessen der Gilden und Körperschaften gefeiert, zugleich wurde auf dem Kirchplatz eine Linde gepflanzt. An dieser Erinnerungsfeier, bei der der Superintendent Dedekind die Festrede hielt, konnten noch zehn Veteranen von 1813 teilnehmen. Nach wieder fünfzig Jahren, am 18. Oktober 1913, wurde die mächtig herangewachsene Linde mit einem Eisengitter nebst Gedenktafel umgeben.

Diesem Aufstieg stellten sich aber zunächst allerlei Hindernisse von außen und innen entgegen. 1866 kam der deutsche Bruderkrieg. Braunschweig blieb neutral und schloss nach Langensalza mit Preußen ein Bündnis. Am 20. Juni hatten die Preußen schon den Bahnhof Naensen besetzt. Am 2. August rücken die braunschweigischen Truppen nach Hof in Bayern.

Es war wieder wenig Geld im Umlauf, wer etwas hatte, hielt es zurück. Nur der Verkauf von gesponnenen und gewebten Leinen ging noch. Der Handel lag in den Händen von Adolf Wolff. Wenn die Weber ihr Linnen nicht für den Schleuderpreis hergeben wollten, mussten sie mit ihren schweren Packen nach Alfeld wandern. Durch Stadtoldendorf kamen drei Wagen mit dreißig Mann hannoverschen Reservisten, die in Hannover aus den Fabriken fortgegangen waren, um zur Armee ihres Königs zu gehen. Drei Nächte hindurch kam schwere Artillerie mit Geschützen durch die Stadt, zwei Nächte vor „Groß-Markt“ Pioniere. Im Juni kam in der Nacht ein Wachdetachement von Fort Wilhelm unter dem Premierleutnant von Hammerstein mit 67 Mann von Geestemünde ab über den Deister, das durch Zuzug von Urlaubern auf 120 Mann anwuchs. Es marschierte weiter über Dassel und erreichte durch bereitwillige Unterstützung der Einwohner und äußerste Beschleunigung glücklich Göttingen trotz der Nähe der Preußen. Am 27. Juni hörte man über dem Holzberg den Kanonendonner von Langensalza.

Der Krieg hat hier kein Opfer gekostet. (Ende des Jahrhunderts haben hier noch drei alte Kriegsveteranen von 1866 gelebt: Ackerbürger Heinrich Haase [Langensalzakämpfer], Eisenbahnbeamter Karl Stübig und Bahnhofsvorsteher Georg Stiedenrodt). Aber die Lebensmittelpreise stiegen, und alle Handelsgeschäfte stockten durch die Kriegsereignisse und die politische Unsicherheit auch der darauffolgenden Jahre. Dazu kam, dass 1866 ein Jahr des Misswachses in Futterkräutern und Stroherträgen war, weshalb an die Forst auch erhöhte Nachfragen nach Streulaub kamen. Der innere Feind des Arbeiters aber war der Branntwein. „Sämtliche Handarbeiter der nächsten Umgegend von Stadtoldendorf sind durch ihre zu große Vorliebe für den Branntwein keine guten strebsamen Arbeiter“. Es machte sich die bekannte volkswirtschaftliche Erfahrung auch hier bemerkbar, dass Armut den Branntweingenuss befördert, der auf kurze Zeit die tägliche Sorge vergessen macht, und dass wieder der Branntwein in der Armut festhält, weil er die Willenstätigkeit lähmt und so das Vorwärtskommen hindert. Aber die 1865 eingeführte Gewerbefreiheit bringt einen rascheren Umlauf des Geldes mit sich und beseitigt viele Schranken des Erwerbs. Durch die freie Konkurrenz steigert sich der Gewinn. So werden zum Beispiel 1865 in hiesiger Forst bei meistbietender Verpachtung auch an sogenannte „Ausländer“, das heißt Nichtbraunschweiger, die Einsätze 25 vom Hundert über die Taxe gesteigert, ebenso die Preise bei Brenn-, Nutz- und Blochhölzern. 1868 kamen dann für die Angehörigen des Norddeutschen Bundes noch Eheerleichterungen befreiend hinzu. Es war nicht mehr der Erwerb oder Besitz der Gemeindeangehörigkeit noch die Erlaubnis der Gemeinde oder der Gutsherrschaft zur Eingehung einer Ehe erforderlich; „Inländer“ durften sich mit „Ausländern“ des Norddeutschen Bundes ohne obrigkeitliche Bescheinigung verheiraten, nur bei „Ausländern“ außerhalb des Norddeutschen Bundes war das noch nötig, die durch die Ehe in den diesseitigen Untertanenverband eintraten. Offiziere hatten den besonderen landesherrlichen Konsens, Unteroffiziere und Soldaten den ihres Kommandeurs und Staatsdiener 2. Klasse den ihrer vorgesetzten Behörde zu erbringen. Bis 1870 war Plattdeutsch die allgemeine Umgangssprache, wer hochdeutsch sprach, wurde als „affig“ angesehen. Die gewöhnliche Tracht war der schon erwähnte Beiderwandsrock, blaue Leinenkittel und Gamaschen. Das Geschirr war ohne Kummet.

Den letzten Rest der traurigen Zersplitterung Deutschlands, der in diesem Unterschiede zwischen „Ausländern“ und „Inländern“ noch lag, beseitigte der ruhmreiche Krieg von 1870–1871, der den Traum der Väter nach einem einigen deutschen Reich zur Wirklichkeit machte. Fuhr vor 1870 jemand von Holzminden über die Weser nach Stahle oder Lüchtringen, so war er bereits im „Ausland“. Jetzt war man, soweit die schwarz-weiß-roten Grenzpfähle reichten, überall im deutschen Inlande. Auch Stadtoldendorf hat zu diesem Kampf um Einheit und Freiheit seine Tapferen gestellt. Es sind folgende 25 Krieger gewesen, die noch 1895 ihren Wohnsitz hier gehabt haben: Kaufmann Hermann Thiel, Schuhmachermeister Friedrich Wilhelm Koß, Amtsgerichtssekretär August Schünemann, Ackerbürger Karl Schriever, Steinbruchbesitzer Heinrich Knoop, Gärtner Josef Reinecke, Steinbrucharbeiter Christian Namuth, Sattlermeister Friedrich Uhde, Kaufmann Heinrich Wulf, Gerichtsvollzieher Heinrich Grebe (Eisernes Kreuz), Arbeiter Ernst Garbe, Kaufmann Robert Wiegand, Kaufmann Moses Heinberg (Eisernes Kreuz), Stationsassistent Ludwig Meyer, Bahnhofsportier Karl Stübig, Arbeiter Hermann Gundelach, Bahnmeister Gustav Riedel, Ackerbürger Wilhelm Müller, Forstmeister Rudolf von Schwarzkoppen, Stationskommandant Christian Lerche, Amtsvogt Heinrich Mallin, Steuereinnehmer Gustav Grundner (Eisernes Kreuz), Steinhauer August Bantel, Steinbrucharbeiter Christian Brakmann und Handelsmann Wilhelm Klingenberg. Von den ins Feld Gerückten sind keine gefallen, nur einer soll dem Vernehmen nach an den Folgen des Feldzuges an Typhus gestorben sein. Wie anders in den Jahren des Weltkrieges von 1914 ff.!

Von alters her war, wie wir gesehen haben, die Handweberei hier das Hauptgewerbe der Einwohner gewesen. Dieser an sich schon wenig lohnende Beruf verfiel noch mehr, als von England aus die maschinelle Herstellung des Gespinstes und Gewebes gegen 1850 eingeführt wurde und der von Cartwright 1784 erfundene mechanische Webstuhl noch mehr vervollkommt wurde, sodass er auch zur Musterweberei dienen konnte. Da war es für unsern Ort von ausschlaggebender Bedeutung, dass hier im Jahre 1873 eine mechanische Weberei mit Dampfkraft erbaut wurde und Stadtoldendorf damit den wegweisenden Spuren seiner großen Schwester im Leinengewerbe Bielefeld nachfolgte, das schon 1852 Maschinen in der Spinnerei „Vorwärts“ einführte und 1862 die „Mechanische Weberei“ begründete. Die alte Flotosche Webefabrik hatte sich hier nicht halten können, und die alten Leinewebermeister gingen nun in die neue Fabrik, die 1873 mit siebzig Arbeitern begann. Der Anfang der Fabrik geht bis in den Beginn des 19. Jahrhunderts. Ihr Begründer ist Abraham Joseph Rothschild, der 1814 in Merxhausen abbrannte und fast sein ganzes Vermögen dabei verlor, 1815 nach hier übersiedelte, in der Baustraße mit den geretteten Waren einen Laden aufmachte und durch den regelmäßigen Besuch der Braunschweiger Messe den Kreis der geschäftlichen Beziehungen erweiterte, wobei ihn sein Sohn Ephraim (geboren 1808, gestorben 1900) begleitete. Dieser dehnte das Manufakturwarengeschäft weiter aus unter besonderer Betonung des Leinenan- und ‑verkaufs. Der Leinenhandel entwickelte sich 1831 rasch und stieg von 1832 bis 1838 immer höher. Als 1843 der Gründer starb, lautete die Firma bis 1898 auf A. J. Rothschild Söhne. Durch den Eisenbahnbau, welcher durch billigere Verfrachtung zugleich den hiesigen Steinbruchbetrieb hob, ging die Handweberei zurück, nur im Winter wurde die altgewohnte Tätigkeit wieder aufgenommen, im Sommer blieb nur eine kleine Zahl beim Webstuhl. Da ging 1869 Adolf Wolff von der Handweberei zum mechanischen Betrieb über und kaufte die zum Verkauf gestellte Vordermühle (Eckardsche, früher Düwelsche Mühle) zu diesem Zwecke. 1873 wurde in dem Neubau der Betrieb eröffnet. Der Unternehmer hatte anfangs mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen: es kam der Wiener Krach, eine allgemeine Krisis breitete sich über Handel und Industrie aus, technische, wie handelspolitische Hemmungen traten ein, die Konkurrenz von Belgien und Böhmen schädigte die deutsche Leinenindustrie, die erst durch die einsetzende Schutzzollpolitik wieder Luft bekam. Als durch Erweiterungen der Boden auf der Hoopstraße völlig bebaut war, wurde 1898 ein zweites Werk an der Deenserstraße errichtet. Gegenstand der Fabrikation waren Herren- und Damenfutterstoffe aus Leinen, Baumwolle, Jute, Ramie usw., die im Inlande und Auslande sehr beliebt waren. 1899 ist die offene Handelsgesellschaft A. J. Rothschild Söhne in eine Aktiengesellschaft, deren sämtliche Aktien von den derzeitigen Inhabern übernommen wurden, umgewandelt. Das Wachsen der Fabrik veranschaulicht am deutlichsten die Ziffer des angestellten Personals. Dieses betrug 1873: 70, 1878:130, 1883: 140, 1885: 190, 1890: 275, 1895: 475, 1900: 565, 1905: 715, 1910: 880, 1913: 940 Personen. Zu ihm gehören außer den Arbeitern aus Stadtoldendorf auch die aus den Nachbardörfern Deensen, Schorborn, Braak, Arholzen, Lenne, Linnenkamp, Heinade, Merxhausen, Wangelnstedt, Negenborn, Golmbach, Warbsen, Holenberg, Denkiehausen und Emmerborn.

Ehe wir uns dem Schlusse des Jahrhunderts zuwenden, möge noch eine kurze Angabe der Preisentwicklung, wie sie sich aus hiesigen Akten ergibt, Platz finden.

1804 kostet 1 Himpten Roggen 3 Taler, 1828 wurden für Pferde gezahlt: für ein dänisches Ackerpferd 12 bis 18 Louisdor (1 Louisdor gleich 5 Taler, also 60 bis 90 Taler), für ein Kavalleriepferd 10–16 Louisdor (50 bis 80 Taler), für ein vierjähriges eingerittenes Gestütpferd von Harzburg aber 200 bis 250 Taler. In demselben Jahre bezahlte man für 1 Pfund Schweinebraten 4 gute Groschen, für 11 Pfund Schweinefleisch 1 Reichstaler, für 1 Pfund Schmorwurst 5 Mariengroschen. 1840 beträgt in der Stadt Braunschweig die Miete für eine Wohnung von zwei Stuben, einigen Kammern und Gartenbenutzung 60 Taler für das Jahr. 1846 ist der Ablösungspreis bei der Separation für den Morgen 11 Groschen. 1856 kostet hier 1 Himpten Roggen 20 Groschen, 1 Himpten Hafer 8 Groschen, 1 Schock Eier 10 Groschen, 1 Gans 14 Groschen. 1855 bekam man im Amelungsborner Krug, der als das beste Wirtshaus rings umher gerühmt war, für 25 Pfennig 1 Pfund Steinforellen. 1869: 1 Himpten Roggen 14 Groschen 4 Pfennig, 1 Himpten Hafer 8 Groschen 4 Pfennig. Die Ablösung wird mit 25 Pfennig für 1 Pfennig berechnet. 1851 wird der „Farken“-zehnte abgelöst. 1883: 1 Himpten Roggen 4 Mark 26 Pfennig, 1 Himpten Hafer 2 Mark 19 Pfennig. Bei der Separation wird für 3 Himpten Roggen und 3 Himpten Hafer, in dreijährigem Turnus an die Oberpfarre zahlbar, die zusammen 19 Mark 25 Pfennig darstellen, ein Ablösungskapital von 161 Mark 25 Pfennig festgestellt. 1864 kostet ein Sarg 4 Taler.

Das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts bedeutet für unsere Stadt eine zweite Blütezeit, die sich auch in den Anfang des kommenden Jahrhunderts hinein fortsetzt. Die Einwohnerzahl ist im fortwährenden Steigen, die Einkünfte der Stadt und damit parallel die Wohlhabenheit der Einwohner nehmen zu. Dementsprechend entfaltet sich eine rege Bautätigkeit sowohl in privaten wie öffentlichen Gebäuden. Die Stadt streckt ihre Straßenarme weit über den alten Mauergürtel hinaus und entwickelt sich zur Industriestadt. An öffentlichen Gebäuden wird, nachdem 1875 das alte Siechenhaus vor dem Burgtor abgebrochen worden war, 1876 das Armen- und Krankenhaus auf der Stiftsstraße gebaut und bezogen; 1875, 20. Juli, wird auf dem Kirchplatz, wo zuvor das alte Spritzenhaus gestanden hat, ein neues gebaut und das obere Stockwerk als Rathaus benutzt, während die Kämmereikasse in der alten Schule ihren Sitz aufschlägt; 1885 wird der Bau der Bürgerschule vor dem Hagentor begonnen und im Herbst 1886 für 100 000 Mark fertiggestellt. 1896 erhält der Pastor primarius anstelle des verfallenen und feuchten alten Pfarrgebäudes eine stattliche, turmgekrönte Amtswohnung. Da das Wasser von Mardiek her nicht ganz einwandfrei (Typhus) erschien, wurde 1879 mit einem Aufwande von 30 000 Mark eine neue Wasserleitung vom Holzberg her angelegt. Das Quellhaus der alten Wasserleitung vom Kellberg, der Wellbrunnen, ist nach der Inschrift in dem Jahre 1822 erneuert und nach dem daran vorkommenden Namen Wilke voraussichtlich zur Zeit des hiesigen Gerichtsschultheißen C. Heinrich Wilcke gegen 1760–1780 erbaut. 1889 belaufen sich die städtischen Einnahmen abgesehen von Zinsen auf mehr denn 10 000 Mark, der städtische Grundbesitz beträgt an Äckern, Wiesen, Forsten, Stein- und Gipsbrüchen über 560 Morgen. 1880 wird in Stadtoldendorf eine Regenstation zur Erforschung der klimatischen Verhältnisse und der Niederschläge eingerichtet. Durch ein neues Einkommensteuerstatut von 1886 wurden die der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden Kapitale wesentlich erhöht. Das Äußere der Stadt erhielt eine besondere Pflege, der Teich wurde 1897 mit einem Gitter eingefasst, die Straßen der Stadt, die vorher nur mit dem rasch vergänglichen Kalkstein beschüttet waren, wurden ebenso wie die wichtigsten Fahrstraßen mit der widerstandsfähigen Basaltpflasterung versehen, später zum Teil asphaltiert, die Bürgersteige und Gossen neu gepflastert. Auch für ideale Aufgaben war nun, nachdem der Druck früherer Armut geschwunden war, Sinn und Verständnis gekommen. Unter Leitung von Geheimen Baurat Brinckmann und Kreisbauinspektor Osten wurde 1897 eine Ausgrabung der Homburg vorgenommen, welche die Anlage der Burg in ihren einzelnen Gebäudeteilen klarlegte. Besondere Funde wurden nicht gemacht, da die Burg so friedlich abgetragen und alles Wertvolle hierbei damals mit fortgenommen ist. Das Wenige, was sich an Steinkugeln, Resten eines gotischen Fensters und dergleichen fand, ist im Stadthaus aufgestellt. 1903 wurden die Mauerreste der Homburg mit Asphaltpappe abgedeckt und die offenen Gräben zugeschüttet. In der Revolutionszeit 1918 f. wurde versucht, den Bergfried zu durchbohren und die Säule im Keller (Grundriss p) umgestürzt und zerschlagen. Auf dem stehengebliebenen Sockel findet sich die alte Inschrift: Ott, vielleicht der Name des Baumeisters. Durch den Verkehrsverein wurden der Turm und der Brunnen wieder ausgebessert. 1934 f. sind der Bergfried und Torturm von den Schuttmassen befreit und ersterer aufgebaut (siehe Seite 156).

Die Westfälische Zeit mit ihrem Codex Napoleoni, das Revolutionsjahr 1848 und die liberale Gesetzgebung der siebziger Jahre hatten mit vielem Veralteten aufgeräumt, aber es stellte sich mit der Zeit dabei doch heraus, dass bei diesem Aufräumen vieles Wertvolle und Lebensvolle verloren gegangen war. So war es beispielsweise mit den Innungen. Die ungehemmte Gewerbefreiheit gab auch der Schundware freien Raum und der Fabrikbetrieb drohte das Handwerk ganz zu erdrosseln. Daher erwachte auch das Innungswesen in neuzeitlicher, freierer Gestaltung zu neuem Leben. Wir finden wieder die Innungen der Bäcker (seit 1887), Schuhmacher, Fleischer, Schmiede und Schlosser, Tischler, Schneider und Sattler.

Selbst für eine eigene Zeitung, die wöchentlich zweimal, später dreimal erscheint, den „Stadtoldendorfer Anzeiger“, war die Zeit gekommen (1882 zuerst unter Lindemann, seit 1886 unter Konstantin Steinberg als Herausgeber † 1934. Nachfolger Franz Meyer in Sarstedt). Seit 1925 wird zugleich von Hüpke, Holzminden, das „Stadtoldendorfer Tageblatt“ bis 1933 herausgegeben. Hoffnungsfreudig, erfüllt mit größeren Zukunftsplänen ging man hinein in das zwanzigste Jahrhundert, ohne zu ahnen, was dieses uns an Nochniegeschautem bringen sollte.

Das zwanzigste Jahrhundert.

a) Vor dem Weltkrieg 1900–1913.

Die Bautätigkeit der Stadt, welche in der zweiten Hälfte des vorhergehenden Jahrhunderts sich so reich entfaltet hatte, wird eifrig fortgesetzt. 1900 baut sich die religiöse Gemeinschaft der Baptisten ein Gemeindehaus vor dem Hagentor. Am 1. Oktober 1901 wird das städtische Krankenhaus auf der Wangelnstedter Straße mit 8 Zimmern und 30 Betten, Operationssaal und Wohnung für die leitende Schwester und das Personal eingeweiht. Die an ihm tätigen Schwestern stellt das Marienstift zu Braunschweig, dem auch die in der Gemeindepflege tätige Schwester, die ihre Wohnung in dem Heiligen-Geist-Stift hat, angehört. 1901 wird das städtische Gaswerk mit einem Kostenaufwand von 165 000 Mark errichtet. 1905 wird ein eiserner Aussichtsturm auf dem Kellberg in Höhe von 20 Meter aufgebaut. Am 5. April 1905 fand das Richtefest des von Grund auf neu erbauten Kirchturms statt, dessen Bauleitung der Regierungsbaumeister Eschemann hatte. Die Arbeiten wurden von Kreismaurermeister Watermann, Kreiszimmermeister Wöhler, Techniker Bruno und Parlieren Sander und Hinte ausgeführt. Die Kosten hatte das baupflichtige Kloster Amelungsborn zu tragen, während der nach dem Stadtbilde von Merian entworfene Dachreiter von der Stadt aufgesetzt wurde. Der Turm erhielt eine neue Turmuhr, auch eine neue Orgel wurde eingebaut, die am 2. Juli 1905 eingeweiht wurde; beide wurden auf Kosten der Stadt angeschafft. Schließlich wurde ein Dreigeläut beschafft, indem man die älteste Glocke beibehielt, die zweitälteste einschmolz und dafür zwei neue Bronzeglocken gießen ließ, von welchen die kleinere durch Liebesgaben der Bürger aufgebracht wurde.

In demselben Jahre schritt man zum dritten Male an eine neue Wasserherleitung, da auch die letzte nicht ganz einwandfreies Wasser geliefert hatte. Lange wurde nach gutem Wasser gesucht: im Elfaß, am Holzberg, um die Homburg, bei Hellental, im Teufelsborn, im Höllental, bis man endlich in Schorborn das Gewünschte fand und von dort aus das Wasser nach der Stadt leitete. Die neue Wasserleitung geht durch die Stadt nach dem Wasserbehälter am Kellberg und von da in alle Häuser der Stadt. Der Rückdruck des Bassins verstärkt den Druck der Pumpen. Bauführer Lange hat unter Oberaufsicht des Baurats Osten das Werk gebaut. Als man die Gasröhren des erwähnten Gaswerkes legte, wurden in der Nähe des Kirchturmes Goldmünzen aus der Schwedenzeit gefunden (siehe Beschreibung Anhang Nr. 7). Am 16. August 1915 wurde die Kleinkinderschule eingeweiht, die nach der letzten Herzogin Victoria Luise benannt wurde. Der Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz hatte die Verwaltung, erste Vorsitzende Frau Dr. Ehrlich. Jährlich besuchten 50 bis 60 Kinder von 3 bis 6 Jahren die Schule. 1935 wurde das Haus Sitz des Roten-Kreuz-Sanitätskorps. Da der sprunghaft wachsenden Kinderzahl sehr bald auch das 1886 bezogene Schulgebäude nicht mehr ausreichte, so sah sich die Stadt genötigt, auf dem Schulplatze ein neues Gebäude zu errichte, welches dem Unterricht der Mädchen dienen sollte. Nach einer Bauzeit von 1¾ Jahren (man vergleiche die 20- und 27-jährige Bauzeit der alten Kirche und Schule!) wird die neue Mädchenschule am 1. August 1911 feierlich eröffnet. Sie ist nach dem Entwurfe und unter Leitung von Stadtbaumeister Schermann–Holzminden von Maurermeister Bruno und Kreiszimmermeister Wöhler hier erbaut. Am 8. Oktober 1911 wird die katholische Herz-Jesu-Kapelle vor dem Hagentor eingeweiht. An Stelle des alten 1845 erbauten Schulhauses erhebt sich 1912 das geschmackvolle mit großer Freitreppe und Turm gezierte neue Stadthaus, welches die Wohnung des Bürgermeisters, das Sprechzimmer, Registratur, Kämmerei und das fein abgestimmte Sitzungszimmer des Magistrats mit den früher in der Kirche befindlichen vier großen Herzogsbildern in sich schließt, ein Werk des Stadtbaumeisters Schermann, Holzminden. Das 1913 im niedersächsischen Heimatstil erbaute Diakonatpfarrhaus ist entworfen und ausgeführt von Regierungsbaumeister Gustav Hecht, Holzminden, die alte Diakonatpfarre wurde an Kaufmann Leitzen verkauft.

Das größte Volksfest im Jahre ist seit altersher das Schützenfest. Leider fehlen über die hiesige Schützengilde alle älteren Urkunden. Bereits Herzog Julius hat Schützenfeste angeordnet, und es ist wohl anzunehmen, dass auch die Bürger von Stadtoldendorf dieser Anordnung, welche dazu helfen sollte, dem Vaterlande in der Stunde der Gefahr mit Herz und Hand zu dienen, willig nachgekommen sind. Die erste sichere Nachricht hierüber stammt aber erst aus dem Jahre 1760, da berichtet wird, dass beim jährlichen Scheibenschießen der „Beste Mann“ die Nutzung der Schützenwiese bei den Bauerwiesen, welche der Stadt gehören, bekommt. Das erste Anhängsel der Schützenkönigskette stammt aus dem Jahre 1866. Die Akten des jetzigen Schützenvereins beginnen erst mit dem Jahre 1878. Das Königsschießen ist gewöhnlich im Juni an zwei Tagen abgehalten worden. Die Schützen marschieren am ersten Tage (Montag) früh 7 Uhr zum Scheibenstande, wo jeder zwei (später drei) Schuss auf die Königsscheibe zu geben hat. Um 12 Uhr wird der neue Schützenkönig feierlich proklamiert Der erste Preis hat meist in einer silbernen Suppenkelle bestanden. Nachmittag 3 Uhr beginnt große Festzug, an dem neben den in Schützenjoppe und ‑hut einheitlich gekleideten Schützen und ihrem mit der Festkette geschmückten Schützenkönig auch die Innungen und Vereine (Krieger-, Turn-, Steinhauerverein, Sängerbund A. J. Rothschild Söhne, Liedertafel, Männergesangverein, Verein für Männergesang) teilnahmen. Abends 7 Uhr werden die Fahnen mit Musik zur Stadt zurückgebracht, um 8 Uhr beschließt der Schützenball in den Festzelten das allgemeine Volksfest. 1911 ist das alte Schützenhaus mit seiner hölzernen Veranda abgebrochen und 1912 am 12. März der Schützenplatz nebst seinem massiven, der Waldesumgebung wohltuend sich einfügenden Schützenhaus, beides eine Stiftung von Fabrikbesitzer Otto Mittendorff, feierlich eingeweiht worden. Im Juli 1928 fand hier das 25. Harzer Bundesschießen des Harzer Schützenbundes unter großer Beteiligung der auswärtigen Schützenbrüder statt.

Am 14. August 1907 erhielt die Stadt den Besuch des Herzogregenten Johann Albrecht zu Mecklenburg und seiner Gemahlin Herzogin Elisabeth, die auch der feierlichen Einweihung der neuerbauten Kirche in Wangelnstedt am gleichen Tage bewohnten. Der Regent fuhr im offenen Hofwagen, hinten auf erhöhtem Sitz der Leibjäger und der Kammerdiener, voran ein Spitzenreiter. Als Ehrenpforten wurde das alte Teichtor und das alte Hagentor aufgebaut Bei einem zweiten Besuch am 18. Juni 1909 besichtigte der Regent die mechanische Weberei, die Schule und die Homburg. Im darauffolgenden Jahre fanden in hiesiger Gegend Manöver statt, die das Othfeld, Wangelnstedt und Lüthorst berührten und die Stadt mit einer gern aufgenommenen Einquartierung belegten. Damals konnte noch keiner ahnen, wie so bald aus dem Krieg im Frieden der bitter blutige Ernst werden sollte.

Seit 1653 war mit der ersten Pfarrstelle allezeit zugleich die Superintendantur der Inspektion Stadtoldendorf verbunden gewesen. Diese seit 261 Jahren bestehende Verbindung wurde durch die Kirchenverordnung vom 9. März 1914 aufgehoben, die Inspektion Stadtoldendorf aufgelöst und die Pfarre und das Diakonat von Stadtoldendorfs unter die Superintendantur von Holzminden gestellt.

b) Im Weltkrieg 1914–1918.

Noch ist die Zeit nicht gekommen, die Geschichte dieses unheilvollen Krieges zu schreiben, der an Ausdehnung und Furchtbarkeit alles übertroffen hat, was bisher die Weltgeschichte kannte. So soll im Folgenden nur in gedrängter Kürze aufgezeichnet werden, was unsere Stadt während dieser Zeit durchlebt hat.

Nachdem am 1. August 1914 der Mobilmachungsbefehl Deutschlands und Österreich-Ungarns erfolgt war, wurde am 6. August ein Bittgottesdienst und am 7. August ein außerordentlicher Bettag unter großer Teilnahme der Gemeinde gehalten, auch wöchentliche Kriegsbetstunden eingerichtet, die bis zum Schluss des Krieges durchgehalten wurden. Für die Verwundeten, die aus allen Teilen Deutschlands herstammten und aus allen Kriegsgebieten hergebracht wurden, waren im städtischen Krankenhause und im Hotel Hemme (27 Betten) Lazarette eingerichtet. Bis zu 62 Verwundete konnten gleichzeitig aufgenommen werden, im Ganzen sind im Verlauf des Krieges in Lazarett I (Krankenhaus) 420 und in Lazarett II (Hemme) 583, zusammen 1 003 Verwundete gepflegt worden. Als Ärzte waren Dr. Ehrlich und Dr. Zechel, als Schwestern in Lazarett I die Marienstiftsschwestern Marie Henneberg, Minna Schulze, in Lazarett II die Rote-Kreuz-Schwestern Marie Gottschalk, Margarete Rössing, Margarete Luther und als Hilfsschwestern die Fräulein Theyssen, Oehlmann, Meier-Braneke, als Seelsorger in beiden Lazaretten der Ortsgeistliche tätig. Schwer lastete Entbehrung und Kummer auf den Bewohnern auch unserer Stadt, denn immer mehr wurden Nahrung und Kleidung auf das Äußerste eingeteilt, immer mehr häuften sich die Todesbotschaften. Waren doch bereits Ende 1915 615 Wehrpflichtige aus der Stadt zum Dienst fürs Vaterland eingezogen worden. Von den Eingezogenen waren bereits 1914 zwölf, 1915 neununddreißig, 1916 neunundzwanzig, 1917 fünfzehn, 1918 dreizehn, zusammen 108 gefallen oder in Lazaretten verstorben. 1919 sind noch weitere Gefallene bekannt geworden. Die Gesamtzahl der Gefallenen und in Lazaretten Verstorbenen beträgt nunmehr einhunderteinunddreißig, die der Vermissten 15, zusammen 146.

Dem großen Elende suchte eine kräftig einsetzende Wohltätigkeits- und Liebesarbeit nach Möglichkeit entgegenzuwirken. Die durchziehenden Krieger wurden auf dem Bahnhofe von den Frauen des Vaterländischen Frauenvereins gespeist, eine Kriegsnähstube desselben Vereins sorgte für Wäsche und Kleidung, die „Wollwoche“ brachte gewaltige Massen von warmen Zeug zusammen. Als der Goldbestand der Reichskasse immer mehr zusammenschmolz, wurden Gold- und Silbersammlungen veranstaltet; für den Lazarettzug „Viktoria Luise“ brachte Stadtoldendorf den vierten Teil auf, beinahe 300 „Volksblätter“ wurden alle 14 Tage den Kriegern ins Feld und in die Etappe gesandt, eine feierliche Nagelung des holzgeschnitzten Stadtwappens brachte 35 000 Mark, für die Frauen, Kinder, Witwen und Waisen der im Felde stehenden Soldaten wurde stadtseitig durch Geld und Lebensmittel gesorgt und Liebesgaben ins Feld gesandt Auf Kosten der Stadt wurden die Kriegsteilnehmer bis zu einem Einkommen von 3 000 Mark versichert, von den Schulen wurden Gold, Papier, Laubheu, Buchenlaub und Ähren gesammelt und für die Zeichnung der Kriegsanleihen geworben. Da in den Kriegsjahren der Geburtenrückgang auch in unserer Stadt ganz bedeutend war, so war es von Wichtigkeit, dass auf die Erhaltung der Neugeborenen besondere Sorgfalt verwandt wurde. Deshalb wurde eine Wanderausstellung „Mutter und Kind“, welche Anleitung für Säuglingspflege geben sollte, hier gehalten, eine Säuglingsschwester angestellt, eine unentgeltliche Mütterberatungsstelle und eine „Krippe“ mit acht Betten eingerichtet.

Die große Not der Zeit wurde getragen in der Hoffnung auf den endgültigen Sieg. Erhebend waren die 22 großen Siegesfeiern, vor allem die öffentliche Feier zur Einnahme von Ivangorod-Warschau 1915, der sich die von Bukarests Eroberung, Reims, Maubeuge, Anwerpen, Vaux, Dobrudscha, Argesul, Masurische Seen und Ostpreußen, Przemysl, Lemberg, Kowno, Dubno, Nisch, Isonzo und Cambrai anschlossen. Viele Siege, aber kein Endsieg. Am 2. April 1915 fand die Fahnenweihe der vom Wachtmeister Lepain geleiteten und im Jahr zuvor begründeten Jugendwehr im feierlichen Feldgottesdienst unter den Eichen im oberen Hoop statt. Das Jahr 1917 brachte drei große erhebende Feiern: Am 8. Juli 1917 fand in der Kirche die Abschiedsfeier für die zwei Glocken, welche abgeliefert werden mussten, damit sie zu Verteidigungszwecken umgeschmolzen wurden, vor einer von tiefer Wehmut ergriffenen Gemeinde statt. Am 23. Juli wurde die kleine Glocke, am 24. Juli die große Glocke durch das ausgebrochene obere westliche Turmfenster abgestürzt. Beide kamen unverletzt auf dem ausgebreiteten Strohlager am Fuße des Turmes an, von wo sie mit Girlanden umwunden zur Bahn gefahren wurden. So blieb der Stadt nur noch die alte Glocke von 1652. Am 2. Oktober 1917 fand zur Feier des 70. Geburtstags des Befreiers Ostpreußens, Generalfeldmarschalls Hindenburg, eine von hoher vaterländischer Begeisterung getragene Feier statt. Am 31. Oktober 1917 wurde zur Vierhundertjahrfeier der Reformation ein erhebender Festgottesdienst in der festlich geschmückten Stadtkirche, die bis auf den letzten Platz gefüllt war, unter Mitwirkung der vereinigten Männergesangvereine gehalten, am Nachmittage von dem Ortsgeistlichen der Kampf und Sieg der Reformation im Herzogtum und in Stadtoldendorf der Gemeinde geschildert und am folgenden Sonntag, 4. November, abends im Papeschen Saale ein Festgemeindeabend abgehalten, für den dieser größte Saal der Stadt die Erschienenen nicht alle fassen konnte Die Häuser der Stadt und der städtischen Behörden hatten Flaggenschmuck angelegt. In der Kriegszeit wurden die Eheschließungen vereinfacht, insofern die sogenannten „Kriegstrauungen“, die sich hier auf 33 beliefen, ohne Aufgebot sehr schnell erfolgten, worauf sich später die Ehescheidungen in ganz Deutschland häuften.

Zu dem Mangel an Nahrungsmitteln gesellte sich auch die steigende Knappheit an Kohlen, die dazu zwang, die Gottesdienste, außer an den hohen Festtagen, in den Konfirmandensaal zu verlegen und die auch auf den Betrieb der Schule hemmend einwirkte. Die anfängliche hohe Begeisterung für den Kampf zum Schutze der Heimat sank, je länger der Krieg dauerte, immer mehr, eine moralische Entnervung griff um sich, die sich in einem riesigen Schleichhandel, einem unglaublichen Emporschnellen der Preise, in dunklen Schiebergeschäften und andererseits in einem Vergnügungstaumel, durch den man sich über den bitteren Ernst der Lage hinwegzutäuschen suchte, bemerkbar machte. So war der äußere Zusammenbruch innerlich vorbereitet und er kam mit lawinenhafter Geschwindigkeit. Noch im Mai und Juni 1918 war die Siegeszuversicht groß. Aber dann häuften sich die hippokratischen Züge der deutschen Wehrmacht und der inneren Front bis zum endgültigen Zusammenbruch vom 9. November 1918. Am 4. August hatten wir noch einen Bittgottesdienst um einen ehrenvollen Frieden und am 13. Oktober 1918 einem Bettag um Deutschlands Errettung. Es war zu spät. Am 8. November dankte der Herzog Ernst August ab, am 9. November der deutsche Kaiser, dessen letzte Geburtstagsfeier am 27. Januar 1918 begangen worden war. Damit hat die Regierung des Hauses Braunschweig-Lüneburg über Stadtoldendorf nach 509 Jahren ihr Ende erreicht. Braunschweig wurde Freistaat unter dem früheren Schneider Merges aus der Wickenser Börde als Präsident und Minna Faßhauer als Kultusminister. Auf dem Rathaus zu Stadtoldendorf flatterte eine rote Fahne, ein Arbeiter- und Soldatenrat wurde gewählt, als Rat der Stadt der Bürgermeister Dr. jur. Hinckel, Lagerhalter Sander und Kreiszimmermeister Wöhler.

Eine neue Zeit hebt sich heraus aus dunkler, gährender Tiefe, möge sie neues, lichtvolles Leben dem kommenden Geschlecht schenken.

Die im Weltkriege aus Stadtoldendorf für das Vaterland Gefallenen.

1914. 1. Kindervater, Hermann † 27.8.1914 Schenkau in Ostpreußen; 2. Meyer, August, † 4.9.1914 Naymont; 3. Menger, Theodor, † 23.8.1914 Namur; 4. Düe, August, † 8.9.1914 Reims; 5. Herbst, Walter, † 14.9.1914 Vitry les Reims; 6. Blume, Wilhelm, † 30.8.1914 Lucy (Mesnil); 7. Reitemeyer, Wilhelm, † 8.10.1914 Lupe; 8. Grupe-Meyer, Wilhelm, † 30.8.1914 Ribemont; 9. Plagge, Albert, † 8.10.1914 Meurchin; 10. Wüstefeld, Hermann, † 27.9.1914 Alost; 11. Hönniger, Friedrich, † 28.10.1914 Ypern; 12. Brinks, Otto, † 20.8.1914 Donon.

1915. 13. Appel, Heinrich, † 15.2.1915 Suliczew; 14. Hildebrandt, Otto, † 26.2.1915 Lazarett Vouziers; 15. Kramer, Fritz, † 2.2.1915 Lowicz; 16. Müller, Paul, † 26.2.1915 Perthes; 17. Brömer, Hermann, † 26.2.1915 Perthes (Argonnen); 18. Beinsen, Adolf, † 10.3.1915 Stolniki; 19. Harms, Oskar, † 4.11.1915 Feldlazarett Bapaume; 20. Kreykenbohm, Fritz, † 25.4.1915 Combres; 21. Eggeling, Hans, † 5. 5.1915 Les Eparges; 22. Schander, Hermann, † 17.5.1915 San; 23. Müller, August, † 17.5.1915 San; 24. Ritter, Friedrich, † 17.5.1915 San (Wiazownica); 25. Bremer, Wilhelm, † 17.5.1915 San (Osiny); 26. Hinze, Karl, † 23.4.1915 Mogily; 27. Müller, August, 20.5.1915 San (Myskowska); 28. Henke, Karl, † 1.6.1915 Pochodaje; 29. Rössig, Heinrich, † 15.6.1915 Lazarett Ryaszkowa Wola; 30. Klenke, Heinrich † 14.6.1915 Lazarett Ryaszkowa Wola; 31. Haasper, Hermann, † 16.6.1915 Metzeral; 32. Mürkens, Paul, † 14.6.1915 Bukzyna; 33. Sünnemann, Otto, † 28.6.1915 Metzeral; 34. Sünnemann, August, † 13.6.1915 Korzenica; 35. Grote, Friedrich, † 13.6.1915 Korzenica; 36. Kaiser, Adolf, † 20.6.1915 Lazarett Wroblaczyn; 37. Senft, Eduard, † 19.7.1915 Kadlubek; 38. Warnecke, Wilhelm † 17.7.1915 Antoniowka; 39. Stöcker, Friedrich, † 17.7.1915 Metelin; 40. Müller, Friedrich † 21.7.1915 Nieledow; 41. Geese, August, † ? begraben Turowola; 42. Klingenberg, Rudolf, † 10.8.1915 Schochowo; 43. Schoppe, Karl, † 30.5.1915 Jaroslau; 44. Schander, Ernst, † 20.8.1915; 45. Brandt, Hermann, † 5.9.1915 Zubowszcygna; 46. Kramer, Wilhelm, † 13.9.1915 Kimiela; 47. Haake, Otto, † 30.9.1915 Garodischtocha; 48. Meyer, Fritz, † 22.9.1915 Zadsziszki; 49. Grimme, Fritz, † ? Somme-Py; 50. Leßmann, Heinrich, † 6.9.1915 Schlewize; 51. Garvelmann, Karl, † 23.10.1915 begraben Tahure.

1916. 52. Becker, Hermann, † 1.11.1914 Blaskowitzna; 53. Müller, Karl, † 13.6.1915 Korzenica; 54. Kreikenbohm, Wilhelm, † 17.12. 1915 Flirey; 55. Beuermann, Heinrich, † 27.3.1916 Douaumont; 56. Meier, August, † 28.5.1916 Verdun; 57. Müller, August, † 18.6.1916 Janow; 58. Möller, Heinrich, † 21.6.1916 Verdun; 59. Peek, Heinrich, † 17.6.1916 Kiesilin; 60. Küster, Albert, † 25.6.1916 Jachimowka; 61. Helling, Karl, † 7.7.1916 Flirey; 62. Garvelmann, August, † 30.6.1916 Lipinow; 63. Levy, Paul, † 14.7.1916 Lazarett Berlin; 64. Mewes, Fritz, † 21.7.1916 begraben Nurlu (W.); 65. Küster, Wilhelm, † ?, begraben Lièramont; 66. Strantz, Gerhard, † 8.8.1916 Stochod; 67. Heise, Heinrich, † 11.8.1916 im Osten; 68. Brömer, Heinrich, † 11.9.1916 begraben Zurawice bei Kiesilin; 69. Klages, Robert, † 6.9.1916 Verdun; 70. Herbst, Otto, † 13.9.1916 Dünaburg; 71. Schoppe, Fritz, † 22.9.1916 Berlin; 72. Goes, Otto, † 21.12.1916 Paris; 73. Heußner, Rudolf, † 3.10.1916 Raucourt; 74. Twele, Heinrich, † 21.10.1916 Somme; 75. Ahlswede, Friedrich, † 2.11.1916 Siniawka; 76. Räker, Karl, † 3.11.1916 Verdun; 77. Haasper, Gustav, † 9.11.1916 Verdun; 78. Ilsemann, Otto, † 4.11.1916 begraben Kilmasz-Bubnow; 79. Teiwes, August, † 10.8.1916 Estrées; 80. Nolte, Hans, † 21.12.1916 Lazarett Bereza-Kartuska; 80a. Reinecke, Albert, † 20.10.1916; Oberstabsarzt Otto Seidler, † 29.2.1916 Feldlazarett Schirnach; Jakob Sulzbach, † 11.8.1916 Bzowika bei Vorwerk Debina in Galizien.

1917. 81. Kreykenbohm, Albert, † 19.4.1917 im Westen; 82. Jüncke, Adolf, † 24.3.1917 Olai, begraben Dalbing bei Mitau; 83. Wegener, August, † 3.5.1917 Arras; 84. Reuter, Richard, † 28.4.1917 Gavrelle; 85. Wegener, Otto, 24.5.1917 Arras; 86. Klein, Friedrich, † 16.5.1917 Prémont; 87. Keunecke, Otto, † 7.6.1917, begraben Gheluve; 88. Flotho, Wilhelm † 21.8.1917 Riga, begraben Lazup; 89. Keitel, Karl, † 27.8.1917 Flandern; 90. Schmidt-Kreikenbohm, August, † 19.9.1917 Lazarett Buzan (Rumänien); 91. Breymann, Erich, † 1.10.1917 Flandern; 92. Meier, August, † 24.10.1917 Flandern; 93. Floto, August, † 27.10.1917 Flandern; 94. Grote, Heinrich, † 27.11.1917 Flandern; 95. Reitemeyer, Richard, † 6.12.1917 Cambrai; Hermann Mundhenke, † 2.1.1917 hier; Karl Henke für tot erklärt, 15.4.1917; Wilhelm Kumlehm, † 5.5.1917 bei Colligis; Karl Klingenberg, † 20.6.1917 Braunschweig; Heinrich Garvelmann, † 27.7.1917 hier; Hermann Droste, † 2.12.1917 hier.

1918. 96. Wolter, Albert, † 24.3.1918 Cambrai; 96a. Bantel, August, † 16.4.1918; 97. Meier, Rudolf, † 9.4.1918 Armentières, begraben l’Estrade; 98. Becker, August, † 11.4. 1918 Dernancourt; 99. Thiel, Walter, † 14.5.1918 Lazarett Köln; 100. Vorkauf, Friedrich, † 10.5.1918 Avely bei Albert; 101. Leßmann, Wilhelm, † 27.5.1918 Canroy bei Reims; 102. Dörries, Wilhelm, † 1.6.1918 Reims; 103. Teiwes, Fritz, † 2.6.1918, begraben St. Blaise bei Noyon; 104. Pioch, Franz, † 1.7.1918, begraben La Croix; 105. Kämpfer, Heinrich, † 24.8.1918 Lazarett im Westen; 106. Hasper, Wilhelm, † 27.10.1918 Cambrai; 107. Dannenberg, Friedrich, † 31.10.1918, begraben Roussé; 108. Jäger, August, † 30.10.1918; Julius Stöcker, † 28.6.1918 hier; Friedrich Prien, † 2.9.1918 bei Lagnicourt; Karl Müller † 11.12.1918 im Ortslazarett Haidar-Pascha; Wilhelm Grupe-Winnefeld, † 1.3.1918 im Reservelazarett Oppeln; Hermann Düvel, † 8.4.1918 im Lazarett Einbeck; Friedrich Jakob für tot erklärt 26.10.1918; Karl Lüpke, † 2.10.1918 im Reservelazarett Wolfenbüttel.

1919. 109. Teiwes, Karl, † 13.6.1919 Lazarett Nordheim; 110. Voß, Wilhelm, 24.9.1919 aufgefunden, vermisst seit 28.3.1918 bei Albert; 111. Twele, Robert, † 5.12.1919 bei Riga, deutsche Legion; 112. Klingenberg, Otto, † 20.8.1918 bei Bleraumont, begraben Moulin sous Touvent.

Bemerkung: Die Reihenfolge nach der hier eingetroffenen Todesnachricht.

Vermisst aus Stadtoldendorf sind: Bitter, Alfred; Grupe, Karl; Jakob, Friedrich; Kindervater, Paul; Sünnemann, Karl; Becker, Otto und August; Taake, Ludwig; Watermann, Wilhelm; Kraetzer, Wilhelm; Hau, Hans; Bicker, Heinrich; Gloxyn, August; Thiel, Alfred; Körner, August; Bode, Ernst.

Gefangen aus Stadtoldendorf in englischer Kriegsgefangenschaft 24, in französischer 29, in amerikanischer 3, in russischer 8, unbekannt 1.

c) Nach dem Weltkrieg 1918–1935.

Der sehnliche Wunsch, dass nach Beendigung des furchtbaren Weltkrieges neues, lichtvolles Leben unserm Volke geschenkt werden möge, war ein Traum, dem ein furchtbares Erwachen folgte. Aus der Tiefe der Niederlage ging es weiter und weiter hinab bis an den Rand des Abgrundes einer völligen Vernichtung Deutschlands. Wir können hier nur die in Stadtoldendorf sichtbaren Wirkungen dieses Umsturzes aufzeichnen. Neben den Arbeiter- und Soldatenräten gab es Bürgerräte, Schülerräte und so fort, Fastnacht sogar einen Narrenrat. Eine „Rote Garde“ wurde gebildet, die bolschewistische „Spartakus“-Partei wurde Herrin der Stadt. Der Minister Junke, von Beruf Schlosser, erklärte in einer Volksversammlung hier: „Die Bürger, die ‚Drohnen‘, sollten froh sein, dass sie nicht aufgehängt würden.“ Die Schulen standen unter dem marxistischen Minister Sievers. Volksversammlung reihte sich an Volksversammlung, Generalstreik folgte, ein Trupp junger Burschen aus Negenborn mit Militärgewehren über der Schulter erzwang 1919 die Schließung der Fabriken und Geschäfte. Wie zur Zeit der französischen Revolution 1789 herrschte eine rasende Tanzwut, die Jugend war zum Teil verwildert, respektlos gegen Eltern und Lehrer. Im hiesigen Kino lief ein Film, der für Aufhebung des § 175 des Strafgesetzbuchs Propaganda machte und den jüdischen Arzt Magnus Hirschfeld, Berlin, den Bahnbrecher der freien Liebe auch unter Schülern und Schülerinnen verherrlichte. An den Anschlagtafeln und Bretterwänden klebten Plakate mit Verspottung der Lieder eines Luther und Paul Gerhards und Aufrufen zum Kirchenaustritte. Solche erfolgten auch in größerer Zahl, doch kamen dann wieder Rücktritte zur Kirche. In der Silvesternacht tobten um die Kirche selbst Masken in geistlicher Tracht. 99 Thesen eines neuen, aber sehr bald in der Versenkung verschwundenen Luthers wurden verbreitet. Die evangelische Kirche hier nahm unerschrocken in den Volksversammlungen den Kampf mit den Kirchenfeinden auf. Wo der Glaube stirbt, schießt die Wucherpflanze des krausen Aberglaubens auf: Spiritismus, Okkultismus, Hellsehen machten glänzende Geschäfte auch hier, Handlesen, Kartenschlagen, Hexenglaube fanden Gläubige genug. Daneben blühte die Sektiererei: Adventisten, Milleniumsleute, Irvingianer, Neu-Salemleute, die jüdischen „Ernsten Bibelforscher“, Gesundbeter. Die Offenbarung Johannis war das Lieblingsbuch, aus dem der Untergang der Welt für das Jahr 1925 als ganz sicher prophezeit wurde. – 1919 wurden die hiesigen Lazarette, die im Ganzen etwa 1 000 Verwundete beherbergt hatten, geschlossen. 55 Krieger kehrten März 1920 aus der Gefangenschaft zurück. Ein langer Zug von Soldaten, die auf kleinen Panjewagen mit roten oder schwarz-weiß-roten Fahnen aus dem Felde in die Heimat zurückkamen, fuhren durch den untern Hoop: ein herzzerreißender Anblick diese zermürbten Gesichter, besonders für einen, der den Jubeleinzug unserer Krieger 1871 miterlebt hat. Zu alledem kam jetzt eine große Wohnungsnot, die zunächst durch ein Wohnungsamt und die oft unerquickliche Zustände schaffende Zwangsmiete zu heben versucht wurde. Aber dieses Mittel reichte lange nicht aus. Da griff Bürgermeister Hinkel mit fester und glücklicher Hand ein durch die Gründung einer Siedlung an der Wangelnstedter Straße. Dort wurden 32 Morgen Land der hiesigen Diaconatspfarre (Schmofeld und Schmoanger, Plan 1120a zu 696,41 Ar, Plan 1120b zu 83,59 Ar, zusammen 780 Ar) von der Stadt erworben und darauf 1919–1931 neunundneunzig Wohnhäuser errichtet; von der 1919 gegründeten Gemeinnützigen Heimstättengesellschaft wurden 68 Wohnhäuser mit 78 Wohnungen gebaut, von denen später 14 an Private verkauft wurden, die Baugenossenschaft errichtete 6, die Reichspost 4, der Braunschweigische Staat 4, Private 17 Wohnhäuser. Trotzdem gab es 1926 noch 248 und 1930 noch 92 Wohnungssuchende.

Mit alledem waren wir noch nicht am Ende unseres Elends. 1921 setzte die Inflation ein, das heißt es wurden Banknoten in immer rasend sich steigernder Menge gedruckt ohne jede Deckung, es war schlimmer als der Assignatenschwindel zur Zeit der Französischen Revolution. Mark ist Mark! war die verlogene Losung. Gemeinden, Städte, Fabriken druckten „Notgeld“ mit schönen bunten Bildchen für künftige Sammelmappen. September 1923 druckten 130 Druckereien Tag und Nacht Papiergeld. Ausländische Aufkäufer überfluteten ganz Deutschland, für Hamsterer, Schieber, Wucherer, Schuldner war es eine Lust zu leben. Die Preise steigerten sich rasch zu astronomischen Zahlen. Im Folgenden soll an ganz wenigen Beispielen gezeigt werden, wie in Stadtoldendorf diese Preissteigerung aussah (Jahr in Klammern):

Ein Zentner Kartoffeln 10 Mark (1919); 40 (1921). Ein Pfund Tabak 10–16 Mark (1919–1921); 100 Mark (1922). Ein Zentner Briketts 5,30–16,23 Mark (1919–1921). Ein Pfund Kaffee 16–36 Mark (1919–1921); 500 Mark (1922). Eine Tasse Kaffee 11 Mark (1922). Ein Pfund Margarine 11–17 Mark (1919–1921) 1 200 Mark (1922) 5½ Milliarden Mark (Oktober 1923). Ein Ei 1 Mark (1920) 56 Mark (1922), 1000 Mark (1923). 1 Pfund Zucker 6–24 Mark (1919–1921), 183 Mark (1922) 1500 Mark (1923). Ein Pfund Speck 6–20 Mark (1919–1921), 270 Mark (1923). Damenstiefel 122,5 Mark (1919), 425 Mark (1920), 94 Millionen Mark (1923). Herrenstiefel 117 Mark (1919), 450 Mark (1920), 100 Millionen Mark (1923). Eine Zigarre 70 Mark (1922), 500 Mark (1923). Eine Rolle Zwirn 16,8 Mark (1919–1921), 500 Mark (1923). Ein Scheuertuch 5 Mark (1919–1921), 45 Milliarden Mark (1923). Februar 1920 war 1 Mark = 5 Pfennig, September 1921: 1 Mark = 2 Pfennig. 1922 steigt der Dollar von 2 000 auf 9 150 Mark, 1923 kostet ein Raummeter Holz 27 000 Mark, ein Brot 100 000 Mark (August), 1 Milliarde Mark (Oktober). – Oktober 1923 beginnen die Milliarden, November 1923 die Billionen, der Dollar steigt von 43 000 Mark auf 900 Millionen Mark, schließlich auf 42 Billionen Mark, dann wird er nicht mehr notiert.

Unterdessen gehen die Demonstrationszüge weiter, so am 31. August 1921 gegen Hakenkreuzler, Hitler, Stahlhelm usw. Plakate mit von Franzosen gezeichneten Bildern feiern hier die Verbrüderung mit Moskau. Aber auch die Zahl derer steigert sich, die in ihrer Verzweiflung sich das Leben nehmen. Kinder und Lehrer werden mit Geldstrafen belegt, weil sie am Bußtag zur Kirche gegangen waren. 1922 hat sich aber die evangelische Landeskirche eine neue Verfassung gegeben. Das Konsistorium tritt ab, nachdem diese Kirchenbehörde 380 Jahre die Landeskirche verwaltet hat, an die Spitze tritt nun ein Landesbischof, aus Superintendenten werden Kirchenräte, später Kreispfarrer, endlich Pröpste.

Dem Inflationsschwindel wird am 28. November 1923 durch Einführung der Rentenmark (1 Billion = 1 Reichsmark) ein Ende gemacht, eine sogenannte „Aufwertung“, die mit dem Betrug Mark = Mark sehr nahe verwandt war, rettete einen kümmerlichen Rest früheren Vermögens. Aber eine Zeitlang ging es nun ganz leise etwas aufwärts. Am 18. Oktober 1921 wurde feierlich in der Kirche die schöne eichengeschnitzte Ehrentafel mit den Namen der Gefallenen und Vermissten, die von Fabrikbesitzer Otto Mittendorff und Frau gestiftet war (Entwurf vom Geheimen Baurat Haupt, Hannover) eingeweiht Der Bußtag wurde wieder gesetzlicher Feiertag. 1925 machten 800 Jungen und Mädchen der evangelischen Jugend des Kirchenkreises einen Festzug durch die Straßen der Stadt. Am 1. Januar 1925 konnte die neue große, 32 Zentner schwere Glocke, die als Ersatz für die zwei im Kriege abgelieferten in der Glockengießerei von Radler, Hildesheim gegossen war, in feierlichem Gottesdienste geweiht werden. Sie trägt die Inschrift:

„Geopfert für Vaterlands Wohl 1915,
Erneut zu Gottes Ehr 1925.“
„Eine feste Burg ist unser Gott.“

Die Kosten im Betrag von 5 000 Mark wurden durch Spenden der Gemeinde und von der Stadt (1 000 Mark) aufgebracht im gleichen Jahre wurde zum ersten Mal der Sonntag Reminiscere als „Volkstrauertag“ (1934 Heldengedenktag) zum Gedächtnis unserer für das Vaterland Gefallenen gehalten. Am 17. Oktober 1926 fand die Einweihung des Kriegerdenkmals 1914–1918 auf den Bahnhofsanlagen unter Beteiligung der gesamten Bürgerschaft in erhebender Weise statt. Ihm gegenüber war zu gleicher Zeit das alte Kriegerdenkmal 1870/1871 aufgestellt worden.

Eine langerwünschte Freibadeanstalt mit Schwimmbassin wurde 1926 hergerichtet. 1927/1928 erhält die Stadt eine Gesamtkanalisation von acht Kilometern Rohrlänge, System Oms, mit Kläranlage im Hooptal, beides von besonderer Wichtigkeit für den Gesundheitszustand der Einwohnerschaft. Die Kosten beliefen sich auf 348 000 Mark mit einem staatlichen Zuschuss von 44 000 Mark. Badeanstalt und Kanalisation wurden als Notstandsarbeit ausgeführt, um der Arbeitslosigkeit abzuhelfen. 1928 wurden erfreulicherweise sämtliche bewohnten Grundstücke mit Ordnungsnummern versehen, während es vorher nur die durcheinanderlaufenden Feuerassekuranznummern gab. Im gleichen Jahre wurde Stadtoldendorf mit Holzminden, Dassel, Einbeck, Eschershausen, Grünenplan durch Kraftpost(Autobus)-linien verbunden. Während früher der alte Ratsdiener B. alle Bekanntmachungen noch in den Straßen ausklingelte mit dem Ruf: „Es wird hiermit bekannt gemacht“, wurden nun an vielen Stellen der Stadt Anschlagstafeln angebracht, die später durch große Litfaßsäulen ersetzt wurden. Das Rittergut Giesenberg geht in den Besitz von Fabrikbesitzer Henkel–Düsseldorf über.

Die Vorder- und Längsseite des alten Rathauses und Ratskellers erhielt 1929 ein neues, farbenfrohes Gewand. Als der Steinbehang abgenommen war, zeigten sich auf den Tragbalken Inschriften, die aber völlig unlesbar geworden waren, bis auf: Walter Jacob Koler im Jare 1621. Die jetzigen Inschriften sind neu geschnitzt worden. Bei dem Umbau des Ratskellers wurde die an einem der mächtigen Pfeiler des Kreuzgewölbes des Kellers angebrachte schwere rundbogige Pforte, welche in einen Gang unter der Erde führte, leider beseitigt. Drei große Steinkugeln wurden gefunden. Im gleichen Jahre errichteten die Gipsfirmen eine Drahtseilbahn und erbauten eine Gipsleichtplattenwerk auf der Warte.

Zu dem 100-jährigen Geburtstag Wilhelm Raabes am 10. September 1931 findet eine Gedenkfeier statt, bei der am Brandtschen Hause am Markt s. n. ass. 5, wo Raabes Vater gewohnt hat, eine Plakette mit dem Brustbild Raabes von Bildhauer Ose enthüllt wurde. Wilhelm Raabe ist am 6. September 1831 in Eschershausen als Sohn des Justizaktuars Gustav Raabe geboren. 1832 zog der Vater nach Holzminden und kam 1842 als Justizamtmann nach Stadtoldendorf, wo er am 5. Februar 1845 starb und mit „feierlichem Begräbnis“ beerdigt wurde. Wilhelm Raabe besuchte 1842–1845 die hiesige Bürgerschule und die Erinnerung an diese seine Jugendzeit lebt fort in seinen Werken, besonders in dem letzten: „Altershausen“. Der Medizinalrat Feyerabend ist dort Raabe selbst, sein Spielkamerad Ludchen Bock ist Fritz Wittrock in Piekenhagen, Minchen Ahrens ist Jule Joler, das alte Original der Stadt, Kräuterweible und Sagenkundige, Wiesental ist die Neue Straße. Unsere Stadt lebt auch im „Junker von Denow“, wo „Annecke Mai“ ihre „schöne Heime“ mit dem Wellbronn und den Zwergenlöchern in den weißen Felsen preist. Raabe ist im Ratskeller, wo einst der Stammtisch seines Vaters stand und dessen Vorderseite eine Tafel mit des Dichters Namen jetzt trägt, des Öfteren eingekehrt, zuletzt im September 1901.

Der Winter 1928/1929 brachte eine noch nie dagewesene eisige Kälte, im Februar −24 °C, so dass viele Wasser- und Gasrohrbrüche entstanden.

1931 bildete sich hier eine Ortsgruppe der nationalsozialistischen Bewegung, die in den scharfen Kampf mit dem herrschenden Marxismus und Weltjudentum eintrat. Nach einer Versammlung im „Schwarzen Bären“ wurden die Nationalsozialisten auf dem Wege zum Bahnhof mit Steinen beworfen. Als am 15. Februar 1931 Minister Franzen im „Lindenhof“ vor einer großen Versammlung redete, suchte ein starker Zug von Kommunisten die Versammlung zu stören, wurde aber von der SA auf dem Ballisgraben aufgelöst. Im September machten die Nationalsozialisten einen Werbemarsch durch die Stadt und veranstalteten eine Kundgebung auf dem Marktplatz. Am 9. Juli 1932 sprach Minister Klagges im „Lindenhof“. Immer höher stieg die innenpolitische Spannung. Zwei Wahlergebnisse in Stadtoldendorf mögen die Lage erklären. Stadtverordnetenwahl am 21. März 1931: National-Sozialisten 2 Sitze, Mittelstand 2 Sitze, Fabrik 2 Sitze, Soz. u. Kommunisten 1 Sitz. Reichstagswahl 6. November 1932: National-Sozialisten 998 Stimmen, Sozialdemokraten 1072 Stimmen, Kommunisten 298 Stimmen, Zentrum 27 Stimmen, Deutsch-Nationale 105 Stimmen, Volkspartei 51 Stimmen, Christlich-Soziale 10 Stimmen. Noch war Stadtoldendorf marxistische Hochburg, noch am 18. Januar 1933 wehte vom Rathaus die schwarz-rot-gelbe Fahne. Wiederholt kam es bei Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung zu Schlägereien. Der große Bankenkrach am „schwarzen“ 13. Juli 1931, an dem alle Banken schlossen, war ein Zeichen für den furchtbaren Ernst der Lage. Scheunen und Höfe auf dem Lande brannten aus, die Steuerschraube wurde angezogen, Beamtengehälter um ein Viertel herabgesetzt. Hetzinschriften bedeckten Mauern und Zäune: Heil Moskau! Hitler verrecke! Totenkopf mit Knochen, Sowjetstern, Sichel und Hammer, „Wählt Thälmann“ (Kommunist) usw. Unruhen, Mord, Raub, Einbrüche, Unterschlagungen, Kapitalflucht ins Ausland überall im Reiche. 1932 war das glorreiche Drei-Reichskanzlerjahr: Brüning, Papen, Schleicher. Der Bürgerkrieg stand vor der Tür. In Altona Gefecht zwischen Kommunisten und Polizei, Reichswehr mit Panzerwagen, zwölf Tote. Fünf Wahlen in einem Jahr (Reichspräsident, Reichstag), Brand des Reichstagsgebäudes. Da kam die wunderbare Erlösung aus dem Chaos. Hitler wurde Reichskanzler. An dem unvergesslichen Tage von Potsdam, nachmittags 4 Uhr stieg die Hakenkreuzfahne am Rathaus hier empor. Am 21. März 1933 wurde der neue Reichstag eröffnet, mit dem geschwätzigen Parlamentarismus und der unseligen Parteizersplitterung war es zu Ende. Die weitere Entwicklung im Deutschen Reich gehört der Weltgeschichte an. Nur noch einige Daten der Stadtgeschichte sind zu erwähnen. Nach dem Bau des großen Evangelischen Krankenhauses in Holzminden wurde das hiesige Krankenhaus aufgehoben und in ein Arbeitsdienstlager: ADL Abteilung 5/185 im Juli 1933 umgewandelt. Die Kleinkinderschule des Roten Kreuzes wird von der NSV übernommen und in die Jugendherberge verlegt. Das Haus des Roten Kreuzes wird nun von dessen Gliederungen (Vaterländischer Frauenverein, Bereitschaftsdienst und Sanitätskolonne) allein benutzt. Vom Rittergut von Campe erwirbt die Stadt 1933 den Plan 510 zu 267,98 Ar und errichtet zwanzig Stadtrandsiedlungen am Bültenwege. In demselben Jahr wird an der Linnenkämperstraße bei der Freibadeanstalt ein Sportplatz in Angriff genommen. 1934 wird das Bürgerschulgebäude an der Hagentorstraße aufgestockt und dadurch acht neue Räume gewonnen, ferner eine große Molkerei an der Neuenstraße gebaut. Nach allen Seiten dehnt unsere Stadt ihre Arme weit aus.

Über dem Nützlichen wird erfreulicherweise auch das Ideale nicht vergessen. Der Tatkraft des hiesigen Verkehrsvereins, geleitet vom Mittelschuldirektor Kuhlmann und durch Bürgermeister Sünnemann allezeit gefördert, ist es zu danken, dass zwei Geschichtsdenkmäler vor gänzlichem Verfall gerettet wurden. Einmal der Försterbergturm, der alte Luginsland der Stadtveste. Er wurde auf etwa zwanzig Meter erhöht und mit einem Fachwerkaufbau gekrönt, von dem man eine wundervolle Rundsicht auf unsere prächtigen Wälder, Berge und Täler hat. Der Bau wurde allein durch die Opfer- und Dienstwilligkeit der Bürgerschaft durchgeführt. Sodann wurde die seit Jahrzehnten ersehnte und dringend notwendige Erneuerung der Homburg zur Wirklichkeit.

Zeichnung des Försterbergturms in Stadtoldendorf
Försterbergturm (Neuaufbau).

Mit Hilfe des hiesigen Arbeitsdienstlagers 5/185, welchem um der Verdienste um die Raabe- und Homburgstadt der Name „Raabe-Homburg“, ADL verliehen wurde, wurden die Schuttmassen um Torturm und Bergfried entfernt, wobei sich allerlei Reste von Tonkrügen, Kacheln usw. fanden, die Burgmauern erhöht und der gewaltige Bergfried auf 13 m Höhe aufgemauert. Ein Drahtseilaufzug förderte das Material (600 m³ Mauersteine, 50 m³ Sand, viele Zentner Zement) von „25 Eichen“ in den Burghof. Am 4. August 1935 fand die feierliche Grundsteinlegung des Aufbaus der Homburg statt, die sich zu einem Volksfest gestaltete. In den ersten Quaderstein des Bergfrieds wurde zur Erinnerung an diesen Tag eine Kassette eingemauert, mit Photographien der Ruine, Zeitungsartikeln, Münzen unserer Zeit, Wehrgesetz vom 16. März 1935 und der Urkunde selbst. Die Aufbauarbeiten wurden durch die dankenswerte Beihilfe von 5 000 Mark seitens des Staates ermöglicht.

Zeichnung des Bergfrieds der Homburg im Wiederaufbau
Bergfried der Homburg im Wiederaufbau 1935/1936.

Bei dem Abbruch des Amtshauses in Wickensen fanden sich in den Mauern Gipsprofile von Fenstern der Homburg und ein mit feinen gotischen Verzierungen und den Initialen von Jesus und Maria geschmückter Altarstein aus der Kapelle der Burg. Die seit dem 16. Januar 1935 hier bestehende Vereinigung „Volkstum und Heimat“ ist bestrebt, den Sinn für Heimatliebe und Volkskunde zu wecken und zu stärken. Mit ihm ist eine im Entstehen begriffene städtische Altertumssammlung verbunden.

So regt sich heute wieder überall neues und starkes Leben. Gott gebe, dass unser geliebtes deutsches Vaterland wieder stark nach außen und festgefügt im Innern unerschütterlich dastehe als bodenverwurzelter Felsen im brandenden Meere der Zeiten.

II.
Besonderer Teil der Geschichte von Stadtoldendorf.

1. Die Namen der Bürgerfamilien zu Stadtoldendorf.

a) Erklärung der Namen (bis 1800).

Wie sich aus dem nachfolgenden Namensverzeichnis von Bürgern Stadtoldendorfs vom 13. bis Ende des 18. Jahrhunderts ergibt, sind die Einwohner bis dahin ungemischt deutschen Blutes gewesen und haben durchgehend der christlichen Religion angehört (bis 1542 rein katholisch, von 1542 rein evangelisch-lutherisch). Eine slawisch-wendische oder semitische Beimischung lässt sich bis 1800 nicht finden.

Die ältesten Namen geben nur den Rufnamen oft mit Angabe des Herkunftsortes, wobei das de oder „von“ nicht immer ritterliche Abkunft auszudrücken braucht. Dann folgen als Zusatz zum Rufnamen Angabe des Gewerbes: pistor der Bäcker, carnifex der Schlachter, faber der Schmidt, sartor der Schuster. Die lateinische Übersetzung wird manchmal als Name beibehalten (Pistorius, Faber). Erst im 15. Jahrhundert kommt es zu feststehenden bürgerlichen Familiennamen. Aber noch im 17. Jahrhundert ist in den kirchlichen Registern häufig nur der Vorname mit angehängter Berufsangabe gebraucht: zum Beispiel Adam der Schreiber; Johann der Schweinehirt, oder auch nur die Herkunft: der Schlesier, der Schwede. Die überwiegende Mehrzahl der hiesigen Familiennamen drückt den Beruf oder den Heimatsort und Wohnsitz aus; viele sind Vornamen, die auf altgermanische Personennamen zurückgehen und zu Familiennamen geworden sind, weitere sind Heiligennamen, Tiernamen, Bezeichnungen körperlicher oder geistiger Eigenschaften, und schließlich findet sich auch eine ganze Reihe sogenannter Necknamen.

Genitivendungen sind angehängtes n oder es, Verkleinerungsformen werden durch cke, cken, igk, kind, el, ies (Dörries, Zörries, Börries) und tje gebildet.

Auf Vornamen, die ursprünglich altgermanische Personennamen sind, gehen zurück: Wilcken (der kleine Wilhelm), Warnecke (der kleine Warno: war, darin, wahren, wehren), Behrend Behrens (Bernhard), Bölcke (bald kühn Verkleinerungsform) Volmer (Volkmar, fulc Volk, mar berühmt), Eckardt (Ecke = Schärfe des Schwertes, hart = tapfer), Randolf (rand Schildrand), Luder, Lüders (Luthardt, liut = Volk), Thiele, Deile (Tileke von Till, Verkleinerungsform von Dietrich), Wedekind (Wedego, Weddingen, Verkleinerungsform von wid Wald), Nolte und Nölting (Arnold, arin, ar Adler, hold treu), Fricke (der kleine Fritz), Lambrecht – Hilbrecht – Hillebrecht – Engelbrecht (brecht = berath, glänzend; lam = land; hil = hild, Kampf); Engel = angil, Mischung von Ingo und angelus), Reinmar (rein = ragin, Rat, mar berühmt), Heinemann, Heino, Hentze (Heintze, Heinz, Heinrich), Lüdecke (Verkleinerungsform von Ludwig), Kühne, Kiene, Kuno, Keunecke (der kleine Kuno, kuene = kühn), Hartung (hard, hart, stark), Bode (Bodo, bod gebieten), Gerbode – Germann – Gemermann – Garbelmann – Geercke (alle von ger Wurfspeer – bode, gebieten; mer, garimer, berühmt; ‑ke Verkleinerungsform), Garbel = garibald Speerkühne), Wigand, Wichmann, Helwig – (wig Kampf hel, hild, Kampf), Harmann (Hermann), Herwig – Haringewald (hari, Heer – wald walten), Bertram (berath, glänzend und ram = hraban, Rabe, der Vogel Wotans), Grimme (grim, Helm), Struwe (strudjan, verwüsten, rauben), Ahlers (Adalhardt, adal Geschlecht, hard kühn) und Apelt, Apel (Adabald = adal Geschlecht und bald kühn), Eilers (Agilhard) und Eggeling (Agilo, beide von agil, ag = Ecke, Schneide, Schwert, wovon auch Ahnier, Ahner = agenar, ag Schwert), Ebeling Verkleinerungsform von ebo, Eber), Tappe (= Dagobert, glänzender Tag: dagb = dapp = tapp), Gundelach (= Gundelah, gund Krieg, laïc Spiel, vergleiche der Leich, das Lied), Wöhler (= waldhart, der kühn Waltende), Storm (sturmi Kampf), Uhde (Udo).

Von biblischen und Heiligen Namen sind abgeleitet: John, Hansen, Langehans (Johannes), Marx (Markus); Teiwes, Tews (Matthäus), Theißen, Thies (Matthias), Teder (Theodor), Beste und Bestian (Sebastian, hier sehr häufig, da Sebastian der Ortsheilige von Stadtoldendorf), Lippelt (der kleine Philippus), Martens (Martin), Klages, Clawes, Claus (Nicolaus), Lorenz und Lentz (Lautentius), Tönnies (Antonius), Jürgens, Jürrens, Jürns (Georg), Staats (Statius von Eustathius), Schander, Sander (Alexander), Börries (Liborius), Severin (Sankt Severin, Apostel der Noriker), Michaelis (Erzengel Michael) dazu Engelke = Engelchen (vergleiche aber auch Engelbrecht); weibliche Vornamen hier im 18. Jahrhundert Engeline und Engel.

Auf den Beruf beziehen sich folgende Namen: Ridder, Reuter (Reiter), Schütte (Schütze), Wehrmann (vergleiche Wichmann, der Soldat), Borgmann (Burgmann), Busse (Büchse), Bußmann (Büchsenmann).

Ackermann; Möller, Müller, Mohlen, Mulners (molinarius) Mölemann, dazu Ule- und Ilsemüller; Becker, Boeker, Beckmann (der Bäcker, pistor); dazu alle Getreidesorten: Klie (Kleie), Garsten (Gerste), Grube, ursprünglich Grauppe (Graupen), Rogge (Roggen), Habeker (Hafer); alle Meier und Meyer (von major der Hofaufseher, nicht mit dem jüdischen „Meier“ zu verwechseln, der vom Hebräuischen meϊr der Leuchtende herkommt), nebst den Zusammensetzungen: Wede- (Zins), Imke- (Bienen), Stroh-, Sey-, Seel- (Säe-), Flechte-, Dorne- und Papenmeyer (letzterer abgekürzt in Pape: der Pfarr- oder Klosterland bewirtschaftet). Dem Imkemeyer ist verwandt Bienenstock, dem Pape Mönich (Mönch) und Küster. Zum ländlichen Betriebe gehört ferner Pflüger (arator), Schaper (Schäfer), Hoffmeister (Hofmeister), Groeteschoff (Großschaffner) und Schulten (Schulze, scultetus). Droste (dapifer) ist der Truchsess, der Speisenträger. In Wald und Berg schaffen Förster, Jäger, Bergmann und Fischer. Dagegen sind städtische Gewerbe: Schmidt, Schmede (faber), Schlüter (Schließer), Sporler, Sporleder (Sporenmacher, Schlosser), Koch und Kellermann, Riemenschneider, Schröder (= Schneider); Tischer (Tischler), Zimmermann, Säger und Bretthauer; Schriever, Scriver, Schreiber (scriba); Kannengießer (Zinngießer), Haußmann, Glaser; Wollenweber und Tripeler (= Tripmaker, Samtweber), dazu Wand (Tuch), Twele (Handtuch), Kappe, Knoop und Knopf; Piper (Pfeifer), Büngener (Trommler), Bunge (Trommel) und Baßinnen (Posauner) bilden das musikalische Element. Das Handelsgewerbe vertritt Kaufmann, Kramer und Menger (Händler). Post hat nichts mit der kaiserlichen Post, noch mit der von Turn und Taxis zu tun, sondern kommt von Post, Porst = wilder Rosmarin ledum palustre her.

In Stadtoldendorf hat es im 14. Jahrhundert eine Familie Medici, des Arztes gegeben (1336 Berthold Medici, 1369 Priester Heinrich, genannt „des Arztes“). Ich vermute, dass die oft vorkommende, fortlaufend erwähnte Familie Arsten damit identisch ist.

Von dem Wohnsitz und Herkunftsorte sind hergenommen:

Ahlswede, Ahlschwede, „der alte Schwede“ (so hier 1660, ferner E.), wo der Name bereits vor dem Dreißigjährigen Krieg vorkommt (zum Beispiel 1563) wird er von Alswede, Regierungs-Bezirk Minden, Westfalen herkommen. Döring und Dormann (der Thüringer), Sasse (Sachse), Bremer und Brömer (Bremen), Floto und Flotow (aus Vlotho), Bantel (Banteln im Hildesheimischen); Bever, Bevermann und jetzt Beuermann (Bevern); Vorwohl und Verwohld (Vorwohle); Brackel, Holtensen, Renziehausen (Renziehausen ist eine alte Wüstung bei Harderode, schon vor 1580 wüste); Peyne, Peintje, Peinecke (aus Peine); Missi und Missing (der Meißner oder Obersachse); Morig (Moringen). Stichnot, Stignot, Stichtenot (Stiftsgenosse aus Hildesheim).

Die allgemeine Ortslage des Wohnsitzes geben an: der Oster- Wester- und Watermann, Middendorpe und Mittendorff (der mitten im Dorfe wohnt; ein Heinrich Mittendorf = media in villa wird bereits 1256 in Holtensen erwähnt), Tiemann (der am Tie, dem Gemeindeversammlungsplatz wohnt), Bültenberg, Polborn (Pfuhlborn), Steinkamp, Querfeld, Stockhoff, Erdmann (oder von Hartmann), Niehus (Neuhaus), Schonborch und Schomburg, Wiedebusch (Weidenbusch), Strate (Straße), Utermühle (aus der Mühle), Middelburg, Campe (Feld), Holzkamp, Overfeld.

Eigenschaften des Körpers und des Charakters haben dem ersten Namenträger seinen Beinamen gegeben, der für seine Nachkommen zum dauernden Familiennamen wurde. Dazu gehören: Grote, Grotten (der Große), Langer (der Lange), Rieße (Riese), Höhne (der Hüne) und Klotz. Wohltomat (wohl an Maße), Strote (Gurgel). Das Gegenteil davon sind Spierling, später Sperling (der Kleine, Dünne), Stümpel; Dörries, Dörre und Dürre, Jungker (der kleine Junge). Auf das Haar und die Gesichtsfarbe weisen hin: Schwartz, Bruns oder Brauns, Witte, Wittich und Weißmann (weiß, blaß); Kruse (Kraushaar), Ruve und Ruehen (der Rauche). Auf den Charakter deuten hin: Stille, Schnelle, Dralle (schnell, kräftig); Suer, Suren- oder Saurenhöfer; der Schlicker (Slicker, Schleicher).

Auch die Tiernamen weisen meist auf Charaktereigenschaften des ersten Trägers hin, bei uns kaum auf Hausschilder, wenigstens hat sich davon keine Spur erhalten. Solche sind: Lembke und Lambke (Lämmchen oder Verkleinerungsform von Lambrecht), Voß und Reinecke (kann auch auf rote Haarfarbe gehen), Finke, Zeising und Zeiser (Zeisig), Specht, Raven (Rabe) und Andvogel (Eule); Wolff und Dempewolf (der den Wolf dämpft, bezwingt), Hundt (vielleicht auch von hunda Beute), Ossenkop, Koilhase (Kohlhase), Reddehase (hrat, schnell wie ein Hase).

Interessant sind die Necknamen, von denen hier eine ganze Reihe vorkommen, wie: Latuth (lass aus, lass los), Siebentopf (siede, koche den Topf), Kikenap (guck in den Napf), Schnappup (schnapp auf), Hotopp (Hut auf!), Flederwisch, Fingerhut, Knacksteert (Knochensterz, vergleiche Knackfuß), Unverhawen, Mußtopf, Ledderhose (mit der ledernen Hose = Lersen), Rennemann (der Eilige) im Gegensatz zum Dickhut (Dickhäuter). Überschuß, platt Överschott (der auf dem Rücken einen Überschuss, einen Buckel hat). Der Düvel und Teufell, nebst Övel (Übel) bildet den Gegensatz zum Engelke. Judenschild hat nichts mit Juden zu tun: jud = gut, der gute Schild. Der Guldenemann (Geld- oder Guldenmann hatte sicher mehr als der Viertelhauß (der nur ein Viertel vom Hause hat). Vielleicht gehört hierher auch Nahmut.

Als Münzname findet sich nur Schilling. Gemütlicher Beiname ist Ohm (Onkel, Oheim). Traupe (Traube), kann, wie Lilie, Hausschild gewesen sein oder von Drude als Verkürzung aus drudbod (thrudbod gebieten Kraft), drudb = drube, Traube kommen. Kreikenbohm von Krieche, geringe Pflaume, Kassebär = kersebêr, wilde Kirsche.

Latinisiert haben die alten Geistlichen des 16. Jahrhunderts ihre Namen meist mit bescheidener Anhängung eines us oder ius: Nexius, Pressunius, Schnellius. Dagegen hat der Superintendent von Halle in Braunschweig seinen Namen Götze völlig in Jovius (= Jovis pater, Jupiter) umgewandelt.

Die hebräischen Vornamen der Juden werden häufig in ähnlich klingende deutsche Vornamen umgesetzt. Jesajas wird August, Levi wird Louis, Ruben wird Robert und Richard, Simon wird Selmar, Moses wird Max; Blümchen wird Ida, Lea wird Helena, Gella Julie, Pesga Berta und Blümchen Ida, Mirjam wird Elisabeth, nicht Maria!, sodass die Juden wie neben der christlichen Zeitrechnung die jüdische, so auch neben den deutschen Namen die hebräischen nebenherlaufen lassen.

Von besonderen Vornamen aus hiesiger Bürgerschaft seien erwähnt: 14. Jahrhundert: Osanna aus Hosianna, Name des Palmsonntags. 16. Jahrhundert: Baltzer (Balthasar), Tyle (thegan Degen mit Verkleinerungsform „cke“), Steffen (Stephan), Arendt (Arnold), Sander (Alexander), Eitel, Lüdecke (Ludwig), Asmus. 17. Jahrhundert: Ilsabey (Elisabeth), Hilmar, Hieronymus Dänecke, Bestian, Kaste (aus Christian, woraus durch Umstellung des r erst Karsten, dann durch dessen Ausstoßung Kaste geworden), Wolborg (waldburga, die in der Burg Waltende). 18. Jahrhundert: Gevert und Gefert (Gebhard), Jost und Jobst (Jodocus, der Pfeilentsender), Jürgen (Georg), Tönnies (Anton), Welcher (Melchior), Benedikt, Severin, Statz (Eustathius), Stoffel (Christoph), Volroth (Fulcrad: Volk-Rath) – Angenese, Agnete (Agnes), Anilse (Anna Ilse), Engel und Engeline, Lowisa, Armgarth, Barbara.

Mitte des 18. Jahrhundert macht sich der französische Einfluss in den Vornamen stark bemerkbar, zum Beispiel Henriette, Amélie, Antoinette, Dorette, Charlotte, Louise, Philippine, die sonst früher nicht vorkamen. 19. Jahrhundert Celtine (1853), Artemiese (1860), Roma Sidonie (1858), Gottliebine (1858), Sabina (1825), Lassaline (1895, nur standesamtlich eingetragen, im Kirchenbuch vom Konsistorium untersagt). – Bismarck (1880), Thedel (= Theodor), Baptist, Giovanni Ernesto (1873).

An Adelsnamen finden sich außer von Campe nur eine Ilsabe von Limer, Cord von Sahlen (Seelen) und von Ohlen, sonstiger Adel ist nur vorübergehend hier wohnhaft gewesen. Da von Ohlen in der älteren Form von Ohlden geschrieben wird, so ist der Name möglicherweise Abkürzung von von Oldendorpe, dem alten Knappengeschlechte der Homburger.

b) Verzeichnis der Namen der Bürgerfamilien in Stadtoldendorf.

A. Dreizehntes Jahrhundert.

a) Vorname mit Ortsbezeichnung. Von Bevern, von Goltbeke (Golmbach), von Holtisminne (Holzminden), von Hagen (de Indagine), von Humme, von Markoldendorf, von Negenborne (Gemahlin Konegundis), von der Wiese (de Prato), von Rothenberg, von Scatbeke und von Schachtbeke, von Vorste (Forst), von Warbsen. b) Vorname allein. Garbodo, Hameke; Heinrich, Rudolfs Sohn; Udo. c) Familiennamen, zum Teil latinisiert. Arathon (? = arator, Pflüger), Arztes (Medici, öfters genannt, daraus später Arste), Bäcker (Pistor), Binnenstock (Bienenstock), Bödeker (Böttcher), Bole, Buls, Döring (Thuringus), Engelbrecht, Guldenemann, Heinemann auf dem Brinke, Koilhase, Langer, Lippoldi (Lippelt), Morkes, Morek (Mori und Morich), Polmann, Schmidt (Faber), Schuhmacher (Sutor), Sasse (= Sachse), Widegonis (Widegen).

B. Vierzehntes Jahrhundert.

a) von Denkingehusen (Denkiehausen), von Ellersen (Allersheim), von Holthusen (Holtensen,Gemahlin Osanna), von Rothenberg, von Warbsem. b) Bole, Lange, Proyt, Vogt (advocatus), Wedegen.

C. Fünfzehntes Jahrhundert.

Brandes, Haringewold, Herwig, Jägers, Mulners, Sanders, Stich.

D. Bürger und Hausbesitzer in Stadtoldendorf nach E. im sechzehnten Jahrhundert (gegen 1580).

Arsten; Bever, Bevermann, Börries, Borgmann, Brackel; Clawes; Dralle; Fingerhut, Flotow, Fricke; Geerke; Germann, Germermann, Grimme, Groteschoff; Habecker, Hampe, Limborg von Haxthausen, Harckenbaum, Hentze, Holtenßen, Hundt; Jahn, Judenschildt; Kip, Klamer, Koch; Lambrecht, Lampe, Langehans, Lembke, Lessen und Lesen; Martens, Meier, Missi (M. Jürgen), Möller, Mönnich, Mohlen, Mori; Nahmos, Neuhaus, Niemans, Nolte; von Ohlden; Papenmeyer, Peinen, Polborn, Preit; Querfelt; Räger, Randolf, Reuter, Ridder, Riemenschneider, Riese, Ruehe; Schäfer, Schleibeil, Schleier, Schmiedt, Schütte, Schulten, Simon, Sporleder, Steinkamp, Stillen, Stockhove (Stockhoff), Streube, Strohmeyer, Stümpel; Teder, Tuistken, Twele; Warnecke, Werner, Wilcke, Wolff, Woltohmate.

E. Bürgernamen des 17. Jahrhunderts.

(Verzeichnis der Donatoren an die Schule hier 1661. – Registrum oder Hauptbuch der Bäcker- und Schneider-Gilde 1663; Nomina der Gildengenossen. – Verzeichnis der Pächter der Kirche 1688. – Sonstige Gildeakten und Diakonatskonsitentenbücher, Hausinschriften.) Albrecht, Alers (Ahlers), Andvogel, Arste (Arsten); Bantel, Becker, Behrend (Berens), Bertram, Beste (sehr oft), Bevermann, Birkenfeld, Boeker, Bölcke, Borgmann, Born (ein Schwarzfärber 1635), Brakel, Brandes, Bredenscheid, Bremer, Bretthauer; Campe (ohne „von“), Coß (sehr oft), Cramer; Dänecke, Dankworth, Deterling, Doring, Dormann, Dornemeyer, Dralle, Droste, Düvel (Teufell); Ebeling, Eilers, Erdmann; Fischer, Flechtemann, Flechtemeier, genannt Treppenmüller, Förster, Folckmer (Volmar), Friecke; Garvelmann, Grote und Grotte; Hansen, Harmen, Hausmann, Harpenbaum, Hartung, Heistermann, Hentze, Heveker, Hilbrecht, (Hillebrecht); Ilsenmüller, Jürgens und Jörrens; Kaufmann (Kauffmann), Kellermann, Kiene, Kikenap, Kip, Klie (Klye, Kleie), Koch, Koler, Könecke, Köningk und Königees, Krämer, Krebs, Krekenbaum (Kreikenbohm), Kues; Lange, Lampe, Lamprecht, Laßmann, Latuth, Lambke, Lüdecke, Luder (Lüders); Martens, Meyer (öfters), Michel, Middelburg, Middendorp, Michaelis, Missi und Missing, Möller, Molemann und Müller, Mönnekemeyer, Morig und Morkes; Niehus, Nolte; Öhrke, von Ohlen (Hans), von Ohlendorff, Ossenberg, Ossenkop, Ostermann, Otte, Överfeld; Pape und Papenmeyer, Peinecke, Peinen, Piper, Post; Redhase (Reddehase), Reinecke, Retberg, Ridder, Riemenschneider, Ruhen; Schaper, Schlicker, Schlüter, Schmede, Schmiedt, Schneeberg, Schnelle, Schomborch, Schriever, Schröder (1699), Schulte, Schütte, Sehlmeyer, Seymeyer und Seemeyer, Severin, Specht, Sporleder und Sporler, Stichnoth und Stignot, Stille, Stockhoff, Strohmeyer, Struch (Strauch), Stümpel; Tappe, Tentruß (Tentarus 1630), Tripeler, Twele; Überschuß, Ulenmüller, Unverhauen; Volckmer; Wand, Warnecke, Watermann, Wedemeyer, Wehrmann, Wenk, Westermann, Wiedebusch, Wilhelm, Winkeler, Witte, Wulff.

F. Namen der Stadtoldendorfer Studenten der Universität Helmstedt 1575–1810.

(Mit den Oldendorpern sind auch die Amelungsborner aufgeführt, inscr. = eingeschrieben in die Matrikel, ord. ads. off. eccl. = ordiniert zum Pfarramt. Die Eigennamen sind latinisiert. Interessant die verschiedenen Bezeichnungen für Stadtoldendorf. Doppeljahreszahlen geben das Semester an.)

1572–1574. In dem von Herzog Julius 1571 begründeten Pädagogium zu Gandersheim das 1574 nach Helmstedt verlegt wurde und aus dem 1574 die Universität Helmstedt erwuchs, haben studiert:

1. Otto Jurges (Georg) von Klencke.

2. Hans von Olderszhusen (Joh. von Oldershausen).

3. 1583, 25.5.: inscr. Hartmannus Stromeier, Oldendorpius ord. in civitate Oldendorpia sub praefectura Wickensen (in der Stadt Oldendorf im Amte Wickensen) zum geistlichen Amte 1591, 15. und 11. Oktober (siehe Rektoren 2. Past. diac. 2). 4. Henricus Lemke. 5. Johannes Brasun Oldendorpius (? = Pressun), vorher Klosterschüler in Amelungsborn. 6. Johannes Judenschilt (= Gutenschild, j = g, hat nichts mit Juden zu tun. (Siehe unter Rektoren 3), Oldendorpius und Stadoldendorpeninus 26.8.1604 ordiniert zur Pfarre Diedelmissen (Dielmissen).

7. 1584: Andreas Cossius (Coß) Oldendorpiensis Stipendiat auf Kosten des Herzogs, vorher Klosterschüler in Amelungsborn mit Kunrad Berchmann, Langenholtensis (Langenholtensen bei Northeim). Jodocus Klawenberg (Klauenberg), Lampspringensis (Lampspringe), Ernst Ridder, Wintzenburgensis, Conrad Schoppius (Schoppe), Heinadensis (Heinade). Georg Robbeler, Lampspringensis, Heinrich Friderici Haverlandensis (Haverlah bei Salzgitter).

8. 1597, 27.3.: Johannes Nolte, Oldendorpiensis.

9. 1591: Andreas Lossius (Loß) Oldendorpiensis (aus der Karzerliste).

10. 1597, 25.12.: Joh. Pressunius (Pressun? = Brasun 1583), Oldendorpiensis, ordiniert zur Pfarre in Ellensen (bei Markoldendorf).

11. 1598, 14.4.: Joh. Ebelius (Ebel) Oldendorpiensis. 12. Gerhard Scheperus (Schäfer). Derselbe Gerhard Scheferus Oldendorpiensis wird 16.3.1600 ordiniert für die Pfarre inpago Tündern (im Dorfe Tündern, Fürstentum Calenberg).

13. 1599, 29.10.: Heinrich Lempkenius (Lemke), Oldendorpiensis, ordiniert zum Past. eccl. Breinensis praefectura Wintzenburg (Breinum bei Bodenburg, Amt Wintzenburg). ? = Nr. 4, Henricus Lemke, er müsste dann erst 16 Jahre nach seiner Immatrikulation ins Amt gekommen sein.

14. 1600, 25.3.: Gerhard Deneweral, Oldendorpiensis. 15. 25.3.: Ant. Crasebergius (? Kratzeberg), Oldendorpiensis. 16. 11.5.: Joh. Rodecurt Gronovicensis (Gronau in Hannover) ord. in coenobio (Kloster) Amelunxbornensi.

17. 1601: Johannes Wolffius (Wolff) Homborgi-Aldendorpius (Stadtoldendorf unter der Homburg) studiosus medicinae promoviert (M = Magister). 18. Johannes Lesenius (Lesen siehe unter D. Lesen und Lessen) Altendorffius (= Stadtoldendorf).

19. 1603, 3.1.: Heinrich Specht, Oldendorpiensis. 20. 29.3.: Joh. Holtensen (vergleiche B., 14. Jahrhundert).

21. 1604, 24.3.: Henricus vom Hauß (? = Haußmann), Oldendorpiensis. 22. 29.3.: Cunradus Wedigen, Oldendorpiensis, Sohn des ersten Past. diac. Matthias Weddigen. 23. 19.4.: Johannes Campanus (? = Campe) Homburgaltorffius (Stadtoldendorf unter der Homburg). 24. 5.8.: Joh. Noltenius (Nolte) Oldendorpiensis ordiniert zum Pfarrer in Lutken Barkelen (Berklingen bei Schöppenstedt). 25., 26. und 27. 23.9.: Die drei Brüder Johannes, Henricus und Stephanus Georgii Amelunxbornensis. (Henricus Georgii, Amelunxbornensis wird 9.3.1617 zum Pfarramt in Offleben bei Schöningen ordiniert).

28. 1605, 17.5.: Diricus (? Dietrich) Holtkoff, Oldendorpiensis.

Die Universitäts-Matrikeln vermerken, dass 1599 in Helmstedt die Dysenteria (Ruhr) wütete, weshalb nur wenig Kandidaten und scholastici (Studenten) auf der Universität sind. In dem Kampfe des Herzog Heinrich Julius mit der Stadt Braunschweig sind 1601/1602 „durch die Räubereien der aufrührerischen Braunschweiger erschreckt, fast alle Studenten entflohen“; 1602/1603 „Trauriger Zustand der Universität. Die Rebellen (Stadt Braunschweig) haben die Städte und Dörfer geplündert und Helmstedt bedroht. Im ‚panischen Schrecken‘, sind innerhalb weniger Tage alle Studenten geflohen.“ 1605/1606 „Bellona Musarum inimica promotionem impedivit (die den Studien der Musen feindselige Kriegsgöttin hat die Verleihung der akademischen Würden verhindert).“

29. 1606/1607: Joannes Sluterus (Schlüter) Oldendorpiensis (ohne Datum).

30. 1608, 26.10.: Georgius Krebs, ord. in monasterio Amlixbornensi (sic!) 1622/1624 Past. prim. in Stadtoldendorf (siehe Past. prim. Nr. 6).

31. 1608/1609, 25.4.: Vitus Trostius, Stadtoldendorpiensis (Sohn von Past. prim. Reinhold Trost zu Stadtoldendorf Nr. 5), 1620 Pastor in Garmsen (Garmissen, Hannover). 26.10.1626 Pastor in Ellihausen (Göttingen).

32. 1613, 23.1.: Joannes Brakel. 33. 10.3.: Heinrich Seelhorst. 34. 27.3.: Julius Degetmeier. 35. 14.4.: Heinrich Strotmeier, (Sohn von Nr. 3). 36. 14.4.: Joannes Bernhardus Trostius (wahrscheinlich Bruder von Nr. 31). – Nr. 32–36 sind Oldendorpienses.

37. 1614, 6.5.: Jodocus Millies, Amelunxbornensis.

38. 1615, 23.3.: Ludolphus Boëler (? = Bols). Oldendorpiensis.

39. 1617, 30.7.: Justus Trostius, Aldendorpiensis (siehe Nr. 31 und 35).

40. 6.9.: Franciscus Reichmann, Oldendorpiensis.

41. 1618, 18.3.: Ludolphus Brothusius und 42. Johannes Flugenius. 43. Conradus Hotzenius. 44. Jodocus Flothmannus und 45. Georgius Frese. – Alle Oldendorpienses.

46. 1619: Conrad Brochusius. 47. Paul Fabricius 48. Jacob Reichmanus. 49. Ernst Korttecampius. 50. Heinri Prangius. – Sämtlich inscr. 22. Mai. 51. 7.6.: inscr. Henningus Meierus Oldendorpiensis, ordiniert zum Pfarramt in Luttichen Schneen (Klein Schneen bei Göttingen) am 18.9.1625.

1620, 14.7. inscr. die Oldendorpienses: 52. Johannes Kölner. 53. Heinrich Hupe. 54. Johannes Richmann.

54. 1622/1623, 12.9.: Johannes Arsten, Oldendorp. (Vergleiche die Arstenlehnbriefe V, 4, C).

55. 1623, 1.5.: Ericus Joachimus Leonhardus Amelunxbornensis und 56. Marcus Leonhard Amelunxb.

57. 1623/1624, 17.9.: Burchardus Theodorus Stemme, Stadtoldend. 58. 22.11.: Conradus Reichmann, Oldendorpiensis.

59. 1625, 25.4.: Reinholdus Coß, Oldendorpiensis.

60. 1628, 13.6.: M(agister) Benedictus Andreas Cuppius, Cellerfeldenus ordiniert zum Pfarramt in coenobio (Kloster) Amelunxborn.

61. 1642, 27.1.: Antonius Brandanus Pressunius, Stadtoldendorpiensis, ordiniert zum Pfarramt in Golmbach.

62. 1649, 10.11: Franciscus Nolte, Stadtoldendorpiensis.

63. 1650, 20.4.: Henricus Blumberg, Oldendorpiensis-Brunsv.

64. 1652, 5.6.: Otto Schnell, Oldendorffiensis.

65. 1656, 10.4.: Christianus Botticherus, Oldendorffiensis.

66. 1657, 10.4.: Joan. Adolph Klenurpfeil, Oldendorffiensis und 67. Hermannus Klenurpfeil, Oldendorffiensis.

68. 1673, 17.6.: Georgius Ebeling, Stadtoldendorffiensis-Hombg. 69. 24. 7.: Hermanus Lasdorf, Oldendorpiensis-Homburg.

70. 1676, 4.4.: Hermanus Christianus Lasdorf, Oldendorpiensis-Homburg.

71. 1677, 3.7.: Johann Kehr, Oldendorpio-Brunsvig.

72. 1686, 18.8.: Henningus Kickenap, Stadtoldendorpiensis.

73. 1722, 25.4.: Henricus Julius Jäger, Oldendorpio-Brunsvicensis.

74. 1735, 5.5.: Friedericus Augustus Jäger, Oldendorpio-Brunsvicensis.

75. 1745, 22.5.: Christian Friedrich Jäger, Oldendorpio-Brunsvicensis.

76. 1746, 6.10.: Johann Daniel Christoph Knoth, Oldendorp.-Brunsvicensis.

77. 1749, 17.4.: Daniel Ernst Jäger, Stadtoldendorf.

78. 1772. 14.5.: Justus Christianus Ludovicus Lüttich, Oldendorpiensis. Candidatus, qui in templo Academico sacra curat, receptus est (hat promoviert): Justus Christianus Ludovicus Lüttich, Oldendorpio-Brunsvicensis. 7. Martii 1774.

79. 1773, 27.10: Ernst Georg Diter (Diedrich) Twele, Oldendorpio-Brunsvic. 80. 27.10.: Joan. Friedrich Schmid, Oldendorpio-Brunsvic.

81. 1779, 15.4.: Friedericus Theodorus Kühne, Oldendorpiensis.

82. 1799, 18.4.: Georg Friedrich Ludovicus Griese, Brunsvicus ex urbe Oldendorpia. (Braunschweiger aus der Stadt Oldendorp.)

83. 1756, 17.2.: Disputavit et Medicinae Doctor creatus est (hat den Doctor gemacht) Friedericus Guilielmus Stolze, Brunsvicensis Physikus Stadtoldendorffiensis.

G. Einwohnernamen des 18. Jahrhunderts

(nach dem Catalogus baptiz et defunctorum hier. 1721–1750 und nach Hausinschriften und Grabsteinen zusammengestellt. Ältere Kirchenbücher von Stadtoldendorf, vor 1721, sind nicht vorhanden.) Ahniehr (nur einmal), Alers, Alvers und Alves, Alten (1725), Apel (1780), Arsten, Astenius; Bacholz, Bantel (oft), Baßinne (einmal), Becker, Beckman, Begemann, Bergmann, Bertram, Beste (oft), Bevermann, Birker, Bock, Bode, Borns (Inspektor), Braakmann, Brandt, Bredenscheid, Bremer (Brömer), Bruhns (= Brauns, 17. Jahrhundert), Brüning, Bültenberg, Bußmann; von Campe, Clages (Klages), Cors (1760), Coß (oft); Deile, Dempewolf, Dickehut, Dörries, Dom, Dreier, Düe, Düsterdieck, Düvel, Düfell; Ebeling, Eckardt, Engelke, Erdmann, Ehlers; Finke, Fischer, Flederwisch (geboren 1667, starb 1738), Floto, Förster, Franke, Fricke, Fuhrmann (miles); Garsten, von Garmßen (Garmessen) 1732, von Gadenstedt (Kornet), von Grone, Gensehirt (Soldat des braunschweigischen Jägerkorps 1760), Glanz, Glaser, Grote, Grube und Grauppe; Hartung, Hasper, Haußmann, Helling, Helms, Helwig, Hillebrecht, Höhne, Hoffmeister, Holdkamp und Holtzkamp, Hotop; Imkemeyer, Jäger, Jünke, Jürgens; Kappe, Kannengießer, Kikenap, Klages, Klaves, Klie, Kloß, Klotz, Knacksteert 1756, Knop, Knoop und Knopf, Knoths, Koch, Könecke, Kohrs, Kramer, Krauthauß, Krumbusch (Kantor), Kuhs, Küster, Kumlehn; Lambrecht, Ledderhose, Leßmann, Lippel, Lorenz Loth, Lüders, (Hauptmann); Martens, Meyer, Middendorff (Sattler), Milert, Mönkemeyer, Möller und Müller, von Münchhausen (Leutnant), Mußtopf. – Mertz 1780 (März); Nahmut, Niehauß, Nolte; Övel, Ohm, von Ohlen; Pape, Peinecke und Peintje (1755), Post, Prell; Rabisch, Randolff, Raven, Reddehase, Reinhard, Reinecke, Rennemann, Renziehausen (geboren 1654, starb 1742), Reuter und Rüder, Ridderbusch, Riemenschneider, Rohde; Sander, Schaper und Schäfer, Scheidemann, Schilling, Schlüter, Schnappup, Schmidt, Schomburg, Schriever, Scriver, Schreiber; Schröder, Schütte, Schultz, Schwartz, Seger (1780), Seilmeyer und Seelmeyer, Serlhausen, Siedendopf, Specht, Spierling, Sporleder, Staz, Steinkamp, Stichnoth und Stignot, Stockhoff und Stochoff; Tappe (oft), Teiwes, Tentarus, Thebach, Thiele, Tiemann, Zimmermann, Tischer (= Tischler), Tönnies (= Anton), Traube, Twele, Twieseler; Uhde und Uhe, Überschuß (später Oberschott), Utermühle; Viertelshauß (Musikant aus Duderstadt), Volmar, Vorwohld, Voß; von Walmoden (Hauptmann), Walter Wand, Warnecke, Watermann, Wedekind, Wehrmann, Weißmann Westermann, Wichmann, Wiedebusch, Wilke, Witrock, Witte, Wittig, (1753), Wöhler (1758), Wollenweber, Wulff; Zeising und Zesing, (Zeiser), Zörries und Zerriß.

H. Einwohnernamen des 19. und des 20. Jahrhunderts.
a) Nach den evangelisch-lutherischen Kirchenbüchern von Stadtoldendorf 1800–1914.

Abetz, Abicht, Abraham, Achilles, Adler, Ahlborn, Ahlers, Ahrens, Ahrt, Ahlsschwede (1819), Ahlswede (1860), Albrecht und Ahlbrecht, Aldag, Alfken, Almstedt, Alpert und Alpers, von Alten, Althof, Amelung, Anton, Armbrecht, Arnecke, Arnemann, Arsten (Arste, Asten), Asche, Ashoff, Appel.

Bach, Bachofen, Backhauß, Backmann, Bahntje, Balke, Bangemann, Bantel, Bartels, Bartens, Bartlingk, Bätze, Bathe, Bauer, Baumann, Baumgarten, Baxmann, Becker, Behrens, Beiker, Beinsen, Beiß und Beisse, Benschied, Bense, Bentrup, Berg, Berger, Berkemeier, Berkhan, Bertram, Beste, Bestian, Bethmann, Bettels, Beverungen, Bicker, Bilefeld, Bielert, Bielka, Biermann, Binnewies, Bircker und Birker, Birnbaum, Bitter, Bleibom, Bloch, Blume, Blumenberg, Blumenhagen, Bock, Böcker und Böker, Bode, Bödeker, Bödeler, Böhme, Bolm, Bollmann, Bolte, Bolze, Bönig, Bondick, Borchers, Borrmann, Bötel, Bothe, Böttiger und Böttger, Böversen, Brachmann, Brakebusch, Brakmann, Brandt, Bran(n)ecke, Brauer, Brauns, Bremer, Brenig, Brinkmann, Brinks, Broistedt und Bröstedt, Brömsen, Bröseler, Brüggemann, Brünig, Brunotte, Bruno, Bruns, Bückler, Bührig, Bange, Bungener, Burg, Burgdorf, Busch und Busche, Büttner, Butzberg.

Von Campe, Claes, Claus, Coers und Cors und Cohrs, Colley, Conze, Corell, Corets, Cornell, Cues, Cunitz.

Dannenberg, Dauer, Dauß, Debenthäuser, Dedekind, Degeling, Dehne und Dehn, Deile, Delius, Dempewulf, Denecke, Deppe, Deumeland, Deuter, Dewitz, Diekmann, Diedrich(s), Dieterich, Dietz, Döring, Dormann, Dormeyer, Dörje, Dörre, Dörries und Dörrs und Dörrier, Dortmund, Dose, Drechsler, Drederich genannt Dierick, Dreier und Dreyer, Driver, Droste, Drude, Düe, Dürre, Düsselhorst, Düsterdiek, Düwel und Dübe, Dunkel, Dunker.

Ebbighausen, Ebeling, Eberhard, Eckhard(t) und Ekkert, Eichhorn, Eicke, Eickhoff, Eigener, Eikenberg, Eilers, Eisholdt (Eysholdt), Eißfeldt, Ehbrecht und Ehebrecht, Ehlers, Ehrhardt, Eggeling, Eggers, Ellner, Engelbrecht, Engelke, Ente, Erdmann, Ernst, Erfurt, Eser, Euling.

Faber, Falke, Fallbaum, Fedder, Feige, Feindt, Felber, Fete und Fäte und Fäthe, Fickert, Fielbrandt, Fischer, Flagge, Flantz, Flita, Flohr, Flohrmann, Flotho, Former, Förstmann, Franckens und Frank und Franke, Fremdling, Friedemann, Frikke und Fricke und Fricken, Friese, Fröhlich, Frome und Frohme, Fugner, Fuhrmann, Funke, Futtermenger.

Garbe und Garve, Garbelmann und Garvelmann, Gattermann, Geese, Gehn, Gellert, Gent, Gerber, Gerberding, Gerbich, Gericke und Gerke, Gerlach, Germer, Gernreich, Gersch, Giebel, Gieseke, Giesemann, Gipke, Gittermann, Gittner, Glenewinkel, Glock, Gloxin, Grabe, Graßhoff, Grau, Greie, Greve und Grebe, Griegat, Grimm und Grimme, Griese und Gries und Grieß, Gronau, Grone, Gröne, Gropp und Groppe, Grove und Grobe, Groß, Grote, Grotefend, Grotehenne, Grothkopp, Grothian, Grube und Grupe, Grundner, Grunow.

Haarmann, Habenicht, Häberlin, Habicht, Halberstad, Handner, Handeiker, Handwerk, Hannemann, Hansen, Hansmann und Hansemann, Harenberg, Harries, Hartmann, Hartje, Hase und Haase, Häseler, Hasenjäger, Hasper und Haasper, Hassel, Hasselmann, Hau, Haupmann, Hausmann, Hauschild, Häussner und Häusner und Heusner, Heckemüller, Heeren und Heere, Heidelmann, Heine, Heinemeier und ‑meyer, Heinrichs, Heise, Hellwege, Helling, Helmer, Helmke und Helmcker, Helms, Hemme, Henke, Henne, Hennecke, Hennings, Henze, Herbing, Herbst, Herhold, Hermann, Hermes, Herwig, Hesse, Heupke und Häupke, Heweker, Heydenreich, Hilbeck, Hildebrandt, Hilfer, Hille, Hillemann und Hillermanm, Hilmer, Hinter, Hinzpeter, Hochstetter, Hoernecke, Höfeler, Höfert, Hofmann und Hoffmann, Hofmeister und Hoffmeister, Homberg, Homes, Homeyer, Hollemann, Holz und Holze und Holtze, Holzborn, Holte, Holtzkamp und Holzkamp, Holtzapfel, Homann, Hönniger, Hoppe, Hotopp, Huchthausen, Huck, Hulsmann, Hundertmark, Husmann, Hustedt, Huter, Huxmann.

Illers, Ilse, Ilsemann, Immer.

Jacobi, Jacke, Jäger, Jakob, Jahns, Jäneke (ck) und Jänike, Janssen, Jeep, Jeimke, Jens, Joler und Johler, Johannknecht, Jungh, Junghans, Junke und Jünke, Jürgens.

Kaiser, Kämpfner, Kampmeier, Kappmeier, Käse, Käsewieter, Kaspaul, Kaste und Kasten, Kaufhold (dt), Keese, Kegel, Keidel und Keitel, Keil, Kelb, Kellner, Keunecke, Kieknapp, Kiene und Kiehne, Kindervater, Kinkel, Kipp, Kirchberg, Kirchhoff, Klages, Klein, Klenke, Klepper, Klie, Klingemann, Klingenberg, Klingenspor, Klinkerfuß, Klöpping, Klügel, Klukke, Klußmann, Knabe, Knackstedt, Knaust, Kneteisen, Knoche, Knöleke, Knolle, Knooke und Knoke, Knoop und Knop, Kobin, Koch, Koers, Koether, Köhler, Kohlmann, Kohlmeier, Kohrs, Kolle, Konath, Königstorf, Könnecke, Körber, Körner, Koß, Köster, Kostwald, Kramer und Krämer, Kramme, Krätzer und Kretzer, Krause, Krebs, Kreiger, Kreikenbohm, Kreyer, Kretzmann, Krippner, Kroll, Krone, Kropp, Krösche, Krüger, Kruse, Kübler, Kubes, Kues, Kuhlmann, Kühlemann, Kühn und Kühne, Kuhnath und Kuhnoth, Kum(m)lehn, Kumpe, Küster.

Lagershausen, Lambrecht, Lammers, Lampe, Lange, Langheim, Laurentius, Leberti, Leineweber, Leißner, Leitzen, Lemke und Lehmke, Lemmerhirt, Lerche, Leßmann, Leue, Liber, Lindemann, Lindemeyer, Linnemann, Linz, Lobes, Löchner, Lohmann, Lohmeyer, Lönnecker, Lopau, Lorleberg, Lorenz, Loth und Lott, Lotthammer, Luck, Lüddecke, Lüders, Ludovici, Ludwig und Ludewig, Luhmann, Luhrig und Luhrich, Luther, Lüttche, Lutzmann.

Maak, Mahlmann, Manegold, Manger, Mann, Markmann, Marten und Martens und Märtens, Martin, Marx und Markx, März, Mathieu, May, Meier und Meyer und Meijer, Meinecke, Melching, Mellin, Melling, Mengen, Menger, Menz, Merbitz, Merkel, Methfessel, Mette, Meuschel, Meußel, Mewes, Miehe, Missel, Mittendorff und ‑dorf, Mitternach, Möhle, Möhlenkamp, Möhrlin, Möller, Mönkemeyer und ‑meier, Marie, Moses (Bauer!), Mügge, Mühlenpfordt, Mull, Müller, Multhop, Mund, Mürkens.

Nagel, Nägelein, Namuth, Neineber, Nehrkorn, Nennover, Nerger, Nessig, Neubauer, Neurath, Niemeier und Niemeyer, Nolte, Nootnagel, Nordhoff, Nordhorn, Nose, Nothbohm.

Oberg, Oehns, Oere, Öhreke und Oerke, Ohle und von Ohlen, Ohlmann, Ohm und Ohms, Ölse, Oppermann, Ohrmann, Ostermann, Otto.

Paarmann, Pahl, Pape, Papenberg, Pafemann, Päßler, Pasternack, Paulßen, Pechmann, Peek, Peinecke, Peltz, Peßler, Peter, Pfaff, Pfetzing, Pieper und Piper, Pietsch, Pinkernell, Pizer, Placidus, Plagge, Plumeyer, Pockelz, Pöhling, Pollähne, Pomplun, Post, Pramann, Prell, Premsel, Prensel, Presuhn und Presun, Priesterjahn, Probst, Prost, Prüffing, Przybylski, Püttcher.

Quarck.

Rabe und Raben und Raabe, Rabitsch, Rabke, Rabs, Rädecke, Räger und Reger und Räckers, Raguse, Rahlmann, Rakenius, Ramm, Rammelsberg, Randolph, Rätz, Raulfs, Ravior, Reck, Reddehase, Reese, Rehkop, Reiche, Reichhardt, Reimann, Reimer, Reimker, Reinecke und Reinecker, Reinhard, Reitemeier(ey), Rennemann, Renziehausen (Rentzi‑), Renzig, Reuber, Reulecke, Rhode, Richter, Rickel, Riedel, Rieke, Riemenschneider, Ringer, Rinke, Rinker, Ripke, Ritter, Ritterbusch und Ridderbusch, Rodenberg, Röder, Röhr, Roloffs(f), Rönick, Rörig, Roß, Rose, Rosenblath, Rosenplanter, Rosenstern, Rössig, Rotermund und Rodermund, Rothe, Rott, Rowold, Rubach, Rübe, Rudolph, Ruhmann, Rumpeltin, Range.

Säger, Samse, Samson, Sander, Sauerland, Sauthoff, Schacht, Schäfer, Schander, Schaper, Scharlach, Scheumann, Scheibe, Scheller, Schilling, Schlechter, Schlieker, Schlimme, Schlu und Schlue und Schluh, Schlüter, Schmalbruch, Schmalkuche, Schmidt, Schmiedemann, Schnabel, Schneider, Schnelle, Schnepel, Schölzel, Schomburg, Schömers, Schöne, Schönfeld, Schoppe, Schote, Schrader, Schreiber, Schrieber und Schriever, Schröder, Schrubbert, Schruwert, Schubert, Schulze und Schultze, Schünemann, Schürzeberg, Schüßler, Schuster, Schüster, Schütte, Schützenmeister, Schwabe, von Schwarzkoppen, Schwekendiek, Schwerdtfeger, Seebaß, Seeger, Seelemeyer, von Seelen, Seidentopf, Seidler, Seulcke, Sickfeldt, Siebensohn, Siebers, Sievers, Simmerling, Simon, Soehnel, Sonnemann, Sontag, Sorgeler, Sörries, Sparkuhle, Specht, Spinti und Spinty, Spohr, Sporleder, Spormann, Springer, Sprötge, Stahlmann, Stake und Staake, Stander und Stender, Stapel, Starke, Stecher, Steckhan, Steding, Steinbach, Steinberg, Steinhage, Steinmann, Steiner, Steffen, Stempel, Stengel, Stichnoth, Stieren, Stille, Stock, Stöcker, Stöter, Stolle, Streicher, Stridde, Strohmeyer, Strote, Strüvy und Strüwig und Strübich, Stühmann, Stümpel, Stutemann, von Stutterheim, Sünnemann, Sürig.

Tacke, Tappe, Teiwes, von Tempsky, Tentrus, Theberat, Theißen, Thiel und Thiele, Thieme, Thiemann und Tiemann, Thomas, Thormann, Thornau, Thumb, Timmermann, Tischer, Tönnies, Tottleben, Tovote, Trappe, Traupe, Treibe, Tümler, Turn, Twele.

Ubrig, Uebe, Ückermann und Uckermann, Uhde und Uhden, Ulrich.

Vahldick, Vellguth, Vellmer, von Veltheim, Verwohldt, Vespermann, Vogel, Voigt und Vogt, Volger, Volkmar und Vollmer, Vollbrecht, Vorlop, Vorwohldt und Vorwohl, Vroomen, von Vultejus.

Wachsmuth, Wackerhagen, Walther, Wangenheim, Warmbold, Warnecke, Wärnicke, Wartgensted, Watermann, Waßmann, Weber, Wedekind, Wedemeier, Wegener, Wehmann, Weibchen, Weidemann, Weigel, Weike, Weinberg, Weinrich, Weißenborn, Weißing, Wellmann, Wellhausen und Welliehausen, Wendt, Wenzel, Weper, Werdermann, Werner, Wernitz, Wesemann, Wessel, Westermann, Wettberg, Weyrather, Wiechmann und Wichmann, Wiedebusch, Wiehe, Wieker und Wiekert, Wielert, Wiestorff, Wiese, Wiesemann, Wiesing, Wigand, Willgeroth, Willke und Willeke und Wilke, Willmer, Windolf, Winker, Winnefeld, Winte und Windte, Winter, Wissel, Witte, Wittig, Wittrock, Wöhlser, Wohne, Wolf und Wolff, Wöllbrink, Wollenweber, Wolter und Wolters, Woretz, Wulf, Wüstfeld.

Zaiser und Zeiser, Zapprun, Zechel, Zeder, Ziegenmeier, Ziegert, Zimmer, Zimmermann, Zinken genannt Sommer, Zinkler, Zörger, Zörrier, Zörries, Züchner, Zühlke.

b) Nach den städtischen Haushaltungslisten von 1928–1935.

l. Katholiken.

Abels, Becker, Bleßmann, Bruhin, Conbink, Diener, Ellner, Engel, Engelhardt, Feißel, Hoppe, Gehrmann, Gerke, Grondys, Hansen, Hartmann, Hersel, Hüttenmüller, Jacobson, Klar, Koch, Koltz, Künstler, Lang, Linnenberg, Meyer, Niehaus, Pasmionka, Pott, Rietmann, Schäfer, Schimdack, Sievert, Stasiak, Steuter, Thalem, Timmermann, Treibe, Walaszcyk, Werner, Wiczeck.

2. Juden ([ ] vor 1928).

[Bacharach, Bernhardt], Falkenstein, [Frank], Fröhlich, Goldschmidt, Heinberg, Hentschel, Herbst, [Hünerberg, Levy], Lichtenstein, Löwenstein, Maier, Matzdorf, Rothenberg, Rosenhain, Rosenstein, [Rothschild], Schoenbeck, Seidensticker, Spanier, Stein, [Steinberg], Ullmann, Wallhausen, Wolff.

2. Zahl der Einwohner von Stadtoldendorf 1580–1935.

1580 hat Stadtoldendorf 111 Reihehäuser, dazu Hof des Abtes von Amelungsborn, die Höfe derer von Campe und von Hake, Rathaus und die beiden Predigerhäuser, höchstens 130 Häuser. Rechnet man auf jedes Haus sieben Bewohner, so ergeben sich etwa 900 Einwohner (D.). 1649 sind nach dem Dreißigjährigen Kriege kaum noch 40 Bürger vorhanden, 33 Häuser mit der Pfarre und Kaplanei niedergerissen und verbrannt. Die Familie auch hier aus sechs bis sieben Personen gerechnet, würden 240–280 Einwohner noch vorhanden gewesen sein (C. A.). 1671 gibt es 85 Hauswirte, also gegen 600 Einwohner. 1715 sind 170 Feuerstätten vorhanden (C. A.), also etwa 1 100 Einwohner (je 6,5 Einwohner gerechnet). 1721–1750 werden im Durchschnitt jährlich 42 Kinder geboren (mindest 29, höchst 50), schließen 11 Paare die Ehe, sterben 41 Personen (mindest 21, höchst 66) (Kirchenbuch von Stadtoldendorf). 1788 sind 200 Häuser vorhanden, also etwa 1 300 Einwohner (Holzmindisches Wochenblatt 1788. Holzminden hat 2 500 Einwohner und 347 Feuerstätten). 1793 leben hier 258 Hausväter, 277 Hausmütter, 28 ledige Personen mit eigenem Gewerbe, 100 dienende Leute, 1 Lehrbursch, 35 Gesellen, 20 Lehrjungen, 58 abgelebte Personen, 157 Kinder über und 140 Kinder unter 14 Jahren; im Ganzen 673 Männer, 717 Weiber, 244 Ehen und 309 Haushaltungen, zusammen 1 390 Personen in 214 Häusern, das macht auf das Haus 6,5 Bewohner. 1804 wohnen in Stadtoldendorf 200 Reihebürger- und 80 Häuslingsfamilien mit etwa 1820 Bewohnern (6,5 Einwohner auf das Haus gerechnet). 1826: 222 Feuersstellen (das Land Braunschweig hat 230 000 Einwohner, der Weserdistrikt 34 700 Einwohner, die Stadt Braunschweig 33 000 Einwohner) 1838: 230 Häuser. 1847 gibt es in Stadtoldendorf 224 Feuerstellen mit 2 148 Einwohnern, dazu Gut Giesenberg mit drei Feuerstellen und 20 Einwohnern, zusammen 227 Feuerstellen und 2 168 Einwohner (gibt 8–7 Einwohner auf eine Feuerstelle. 1864 hat Stadtoldendorf 2 066 Einwohner. 1875: 1. Dezember 253 Wohnhäuser und 2 313 Einwohner. 1901: 1. Dezember nach Volkszählung. 308 Wohngebäude, 710 Haushaltungen und 3 277 Einwohner, dazu Gut Giesenberg 4 Gebäude, 5 Haushaltungen und 22 Bewohner, zusammen 312 Häuser, 715 Haushaltungen und 3 299 Einwohner (gibt 10,5 Einwohner auf das Haus. Tatsächlich aber noch mehr, da auch die unbewohnten Gebäude mitgerechnet sind). 1905, 1. Dezember Volkszählung. 345 Wohngebäude, 798 Haushaltungen und 3 546 Einwohner, dazu Gut Giesenberg mit 6 Gebäuden, 6 Haushaltungen und 45 Bewohnern, zusammen 351 Häuser, 804 Haushaltungen und 3 591 Einwohner (gibt 10,2 Einwohner auf ein Haus). 1910 hat Stadtoldendorf 857 Haushaltungen und 361 Wohngebäude. 1914 hat Stadtoldendorf eine Seelenzahl von 3 728 Einwohnern. Davon gehören an: der lutherischen Landeskirche 3 485, sonstige Evangelische 50, Katholiken 134, Juden 57, Dissidenten 2. Es sind 369 bewohnte Häuser und 40 unbewohnte Gebäude vorhanden, zusammen 409 Gebäude, sodass auf ein bewohntes Haus 10,1 Einwohner kommen. 1921, den 28. Februar betrug die Einwohnerzahl 3 669, und zwar 1 737 männliche und 1 932 weibliche Personen, sodass der Stand vor dem Weltkrieg fast wieder erreicht ist. 1931 erreicht Stadtoldendorf die Zahl von 4 000 Einwohnern. 1933 wohnen hier 3 724 evangelisch-lutherische, 35 reformierte, 114 katholische, 56 jüdische, 16 Baptisten, 7 Apost., 54 Dissidenten. – 1914 betrug das steuerpflichtige Einkommen der evangelischen Einwohner 421 000 Mark, der jüdischen Einwohner 828 000 Mark, der Gesellschaften 500 000 Mark, der katholischen Einwohner 67 000 Mark. – 1935: 4 354 Einwohner, nämlich männlich 2 170 und weiblich 2 184.

Nach obigen Zahlen ist Stadtoldendorf fortgehend in der Einwohnerzahl gestiegen, abgesehen von dem furchtbaren Niedergange in und nach dem Dreißigjährigen Kriege, aus dem es sich aber ziemlich rasch wieder erholt hat. Dagegen macht sich ein immer gedrängteres Zusammenwohnen bemerkbar: 1793 kommen 6,5 Einwohner auf ein Haus, 1847 schon 8,7 Einwohner, 1900 wenigstens 10,5 Einwohner, 1914 10,1 Einwohner. Das bedeutet, dass mit dem Wachstum der Stadt die Bautätigkeit in derselben nicht gleichen Schritt gehalten hat, wiewohl sich die Verhältniszahl in den letzten Jahren besonders durch die Siedlungen gebessert hat, die neu gebauten Häuser auch geräumiger geworden sind.

3. Der Grundbesitz der Stadt und ihrer Bürger im Jahre 1760.

1. Haus- und Hofstellen.

a) Kirche und Kirchhof in der Stadt: 1 Morgen 54 Ruten. Der neue Kirchhof vor dem Hagentor : 87 Ruten.

b) Herrn von Campe Hof hieselbst: 1 Morgen 76 Ruten; 1 Garten neben dem Hause: 26 Ruten; 1 Garten an der Stadtmauer: 58 Ruten. Weitere vier Gärten: 4 Morgen 59 Ruten.

c) Herrn von Campe zum Giesenberge Hof: 1 Morgen 111 Ruten; 1 Garten neben dem Hause: 8 Morgen 107 Ruten; weitere Gärten vor der Stadt: 6 Morgen 67 Ruten.

2. Die Reihenhäuser.

Assekuranznummer 1 Reinhold Sporleder, 2 Michael Randolph, 3 Friedrich Schilling, 4 Joh. Heinrich Kumlehn, 5 Friedrich August Twele, 6 August Twele, 7 Joh. Rudolf Stark, 8 Conrad Koß, 9 Christian Reinecke, 10 Andreas Ritterbusch, 11 Siegmund Ebers, dann Rud. Klie, 12 Joh. Heinrich Klages, 13 Hans Jürgen Düsterdiek, 14 Andreas Stichnoth, 15 Hans Jürgen Reinecke, 16 Christoph Stümpel, sonst Curd Stümpel, 17 Jobst Heinrich Reinecke, 18 Joh. Beste, 19 der Klenckesche Hof, jetzt Gerichtsschultheiß Wilcke, 20 Heinrich Jürgen Krämer, 21 Julius Bremer, 22 Joh. Staats-Oppermann, 23 Christoph Düwel, dann Joh. Düwel, 24 Joh. Heinrich Meyer, 25 Christian Tentrus, 26 Jürgen Müller, jetzt Christian Müller, 27 Hans Jürgen Teifes, 28 Heinrich Westermann, 29 Heinrich Hermann Jäger, 30 Christoph Wollenweber, 31 August Ebeling, 32 Joh. Caspar Mittendorff, 33 Christoph Müller, 34 Bürgermeister Georg Friedrich Floto, 35 Jobst Heinrich Watermann, 36 Joh. Heinrich Müller, 37 Jobst Heinrich Tappe, 38 Christian Twele, 39 Ludwig Ackemann, 40 Conrad Beste, 41 Justitiarius Warnke, 42 Joh. Jürgen Wolff, 43 Friedrich Holzkamp, 44 Christoph Wollenweber, 45 Joh. Heinrich Jürgens, 46 Christoph Twele, 47 Hans Heinrich Arsten, 48 Joh. Melchior Hartung, 49 Christoph Schröter, 50 Ludwig Beste, 51 Friedrich Conrad Tappe, 52 Conrad Bode, 53 Jobst Heinrich Hasper (jetzt Rathaus), 54 Friedrich Traupe, 55 Kämmerer Bacholz, 56 Joh. Heinrich Meyer, 57 Jürgen Twele, jetzt Hans Heinrich Twele, 58 Elias Prell, 59 Christian Düvel, 60 Heinrich Jürgen Alers, jetzt Schönemann, 61 Christian Knoop, 62 Andreas Tappe relicta = (Witwe), jetzt Christ. Tappe, 63 Hans Hermann Tappe, 64 August Beste, 65 Andreas Koß, 66 Friedrich Birker, 67 Franz Sehrings relicta, 68 Joh. Heinrich Tappe, 69 Jobst Heinrich Reddehase, 70 Christoph Wiedebusch, 71 Adolf Saurenhöfer, 72 der Vordermüller Joh. Heinrich Düvel, 73 Wilhelm Twele, 74 Hans Hermann Timmermann, 75 Joh. Heinrich Düvel, 76 Joh. Jakob Radewisch, 77–78 Inspektor Löhrs, 79 Heinrich Jürgen Marten, 80 Joh. Bartold Wedekind, 81 Joh. Jürgen Meyer Erben, 82 Christ. Reineken Erben, 83 Christoph Wille, 84 Joh. Heinrich Twele, 85 Christ. Renziehausen, 86 Joh. Heinrich Sperling, 87 Otto Teifes, 88 Jobst Heinrich Nolte, 89 Herr Lieutenant Bode oder Stockhausenscher Hof, 90 Hans Jürgens Alers eelicta, 91 Curt Jäger, 92 Julius Müller, jetzt Jobst Müller, 93 Christian Rennemann, 94 Joh. Heinrich Warnecke, 95 Joh. Heinrich Klie, 96 Hans Heinrich Tiemann, 97 Joh. Heinrich Renziehausen, 98 Christ. Husmann, 99 Reinhold Koß, 100 Hans Heinrich Meyer, 101 Jakob Julius Büttenberg, 102–103 August Twele, 104 Christ. Peineke, 105 Ger. Peine, 106 Phil. Huth, 107 Julius Braakmann, 108–109 Ernst Beste, 110 Hermann Becker, 111 Phil. Jürgens, 112 Johann Heinrich Schilling, 113 Konrad Uhde, 114 Joh. Jakob Walter, 115 Arnd Nolte, jetzt Hans Heinrich Nolte, 116 Conrad Koß, 117 Otto Kues, 118 Friedrich Schulze, 119 David Schriever, 120 Andreas Ebeling, 121 Andreas Stockhoff, 122 Joh. Heinrich Düe, 123 Andreas Stümpel, 124 Jürgen von Ohlen, 125 Hans Jürgen Ohm, 126 Hermann Wedekind, 127 Andreas Koß, 128 Heinrich Christ. Tappe, 129 Melchior Dietrich Wöhler, 130 Jürgen Jüngke, jetzt Christ. Jüngke, 131 Julius Meyer, 132 Hans Heinrich Koß, 133 Anton Dietrich Roloff, 134 Joh. Ernst Twele, 135 Joh. Friedrich Kiekenap, 136 Heinrich Jürgen Bantel, jetzt Julius Bantel, 137 Arnd Dörries, jetzt Hans Heinrich Dörries; 138 Georg Gunther Nieth, 139 Friedrich Klages, 140 Andreas Bantel, 141 Joh. Heinrich Cordes, Erben, 142 Joh. Konrad Krämer, 143 Rudolf Warnecke, 144 Hans Jürgen Becker, 145 Heinrich Hartmann, 146 Hans Heinrich Sporleder relicta, 147 Heinrich Reinhard Krämer, 148 Hans Jürgen Krämer, 149 Hans Heinrich Witte, 150 Melchior Dietrich Wöhler, 151 Joh. Konrad Tappe relicta, 152 Justus Georg Bruns, 153 Hans Hermann Wasmann, 154 Joh. Ernst Müller relicta, 155 Joh. Jürgen Witte, 156 Conrad Voß, 157 Heinrich Hermann Watermann, 158 Joh. Conrad Mönckemeyer, 159 Daniel Rüter, 160 Christoph Bernhard Schmidt, 161 Andreas Watermann, 162 Joh. Heinrich Stümpel, 163 Joh. Jobst Strekker, 164 Jobst Bremer, jetzt Christ. Bremer, 165 August Wilhelm Mönckemeyer, 166 Sophie Lilien, 167 Heinrich Julius Pape, 168 Joh. Heinrich Grupe, 169 Jobst Ernst Koß, 170 Joh. Volmers relicta, 171 Heinrich Greve, 172 Hans Hermann Düvel, 173 Jobst Heinrich Hartmann, 174 Joh. Ernst Sporleder, 175 Anton Rüder, 176 Friedrich Rudolf Biedenburg, 177 Wilhelm Tentrus, 178 Wilhelm Meyer, 179 Kaufmann Wöhler, jetzt Bernhard Brandhorst, 180 Hans Jürgen Kastens, 181 Anton Jürgens, 182 Hans Heinrich Rütter, 183 Hans Jürgen Wedekind, 184 Joh. Jürgen Warnecke, 185 der Nachrichter Joh. Georg Förster, 186 Caspar Düsterdiek, 187 Caspar Loth, 188 Hans Melchior Niehus, 189 das Rathaus und Kämmerei, 190 die Pfarre, (jetzt Amtsgericht) 191 die Capellanei, 192 das Pfarr- und Capellanei-Witwenhaus, 193 das Rektor-Wohnhaus, 194 das Stadt-Brauhaus, 195 das Hospital zum Heiligen Geist.

3. Ferner angebaute und nicht katastrierte Häuser

(sogenannte „flüchtige Häuser“).

Das Siechenhaus vor dem Burgtor. Heinrich Jürgens in der Stadt neben Nr. 12. H. von Campe-Giesenberg Wohnung neben Nr. 23. Joh. Heinrich Arsten vor dem Teichtor zwischen dem Tor und Nr. 70. Jakob Glanz vor dem Teichtor neben Nr. 73. Joh. Peter Müller ibidem (ebenda) neben Nr. 75. Joh. Friedrich Rickel ibidem der neue Krug. Heinrich Nolte neben Nr. 141 in der Stadt. Hans Heinrich Twele vor dem Hagentor. Die Nöltingsche Mühle vor dem Teichtor. Die Hoop-Mühle vor dem Teichtor Joh. Ernst Dempewolf. H. von Campe Trepp-Mühle vor dem Burgtor Nr. 222. Der Gerhoff oder Lohmühle der Schustergilde vor dem Teichtor. H. Gerichtsschultheiß Laurentius Hof an der Braakschen Grenze.

4. Länderei.

a) Lehensgärten auf der Feldmark.
  1. Herr von Hake zu Diedersen 4 Morgen 105 Ruten.
  2. Herr Mag. Ritter zu Hildesheim 2 Morgen 1 Rute.
  3. Arsten Lehen 1 Morgen 84 Ruten.
  4. Koß Lehen 2 Morgen 100 Ruten.
b) Wiesen

hat Stadtoldendorf in acht Revieren 2 224 Morgen 76 Ruten. Davon hat: die Kirche 8 Morgen 114 Ruten. Der adlige Hof der von Campe in Stadtoldendorf 48 Morgen 42 Ruten. Der adlige Hof der von Campe-Giesenberg 65 Morgen 72 Ruten. Der Klenkesche Hof (Wilcke) 1 Morgen 72 Ruten. Der Stockhausensche Hof 149 Morgen 67 Ruten. Die Kämmerei 41 Morgen 110 Ruten. Die Pfarre 15 Morgen 13 Ruten. Die Capellanei 12 Morgen 111 Ruten. Das Rektorat 13 Morgen 10 Ruten. Das Hospital Sancti Spiritus 21 Morgen 72 Ruten. Gemeindewiese 29 Morgen 53 Ruten. Das Kloster Amelungsborn 40 Morgen 37 Ruten. Der Amtmann Hartmann daselbst 1 Morgen 64 Ruten. Der Pastor Spor zu Deensen 35 Morgen 95 Ruten.

c) Weide.

Privatweide hat die Stadt auch 612 Morgen 16 Ruten. Privatweide der von Campes-Stadtoldendorf 49 Morgen 11 Ruten. Privatweide der von Campe-Giesenberg 59 Morgen. Koppelweide hat die Stadt a) mit denen von Campe circa 128 Morgen am Wasenberge und Giesenköpfen, b) mit dem Amt Wickensen fast 24 Morgen c) von Eschershausen 18 Morgen, zusammen also fast 171 Morgen. Holzweide hat die Stadt privative 1503 Morgen 115 Ruten. Die Feldmark von 1758 enthält Land: 2827 Morgen 94 Ruten. Davon liegen a) im Pfarrzehnten 835 Morgen 14 Ruten, b) im Caplaneizehnten 66 Morgen 111 Ruten, c) im Caplaneifünften 34 Morgen 100 Ruten, d) Kloster Amelungsborn Zehnten 1282 Morgen 15 Ruten, e) Kloster Amelungsborn Fünften 267 Morgen 105 Ruten, f) der Herren von Campe in Stadtoldendorf, Giesenberg und Deensen 23 Morgen 20 Ruten, g) zehntfrei sind 317 Morgen 86 Ruten.

d) Von dem Landbesitz der Einwohner sei erwähnt:

Die Kirche 1 Morgen 18 Ruten; der adlige Hof der von Campe hier 165 Morgen 49 Ruten; der adlige Hof der von Campe-Giesenberg 215 Morgen 110 Ruten. Kämmerei 8 Morgen 117 Ruten. Pfarre 73 Morgen 41 Ruten. Capellanei 117 Morgen 97 Ruten. Rektorat 8 Morgen 16 Ruten. Hospital Sancta Spiritus 9 Morgen 7 Ruten.

Auswärtige Lehensländerei.

a) Herr von Hake zu Diederßen und Hämelschenburg 140 Morgen 77 Ruten. b) Mag. Ritter zu Hildesheim 29 Morgen 49 Ruten. c) Arsten Lehen 86 Morgen 89 Ruten. d) Koß Lehen 6 Morgen 69 Ruten.

e) Auswärtige Besitzer in der städtischen Feldmark:

Amtmann Hartmann zu Amelungsborn 17 Morgen 81 Ruten. In Braak: Christ. Brömer 54 Morgen 96 Ruten. Anton Brömer 33 Morgen 98 Ruten. Anton Koß 24 Morgen 109 Ruten. In Deensen: Heinrich. Jürgen Schrader 13 Morgen 105 Ruten. Joh. Jürgen Brömer 16 Morgen 19 Ruten. Christoph Notbohm 15 Morgen –. Konrad Möller 27 Morgen 5 Ruten. In Holenberg: Christ. Strote 23 Morgen 13 Ruten. Joh. Böcker 15 Morgen 78 Ruten. Friedrich Anton Stapel 17 Morgen 63 Ruten. In Lenne: Jakob Bremer 13 Morgen 104 Ruten.

4. Straßennamen von Stadtoldendorf.

Innerhalb der Stadtmauer haben nach dem Stadtplan von 1759 bereits folgende Straßen gelegen: Teichtorstraße, Kellerstraße, Burgtorstraße, Markt, Pikenhagen, Krüselbrink, Baustraße, Kuhstraße, Heißestraße, Amtsstraße, Petersilienstraße, Kirchstraße, bei der Kirche, Mauerstraße, an der Mauer, breite Gasse, Kückenschnipp und Försterberg.

Meist bezeichnen die Straßen die Richtung, wohin sie führen: nach dem Teich- und Burgtor, dem Ratskeller, der Kirche, dem Amtsgericht, oder ihre Lage: an der Stadtmauer.

Die älteste Erwähnung einer Straße von Stadtoldendorf findet sich 1306: Haus und Hof des Bürgers Dietrich von Holthusen in der Hetenstrate apud allodium dominorum de Homborch. Diese Heiße Straße hat offenbar mit dem Eigenschaftswort „heiß“ nichts zu tun, hêt- oder hete ist mittelniederdeutsch Befehl, Geheiß oder Anweisung (anwisinghe) des Richters, des Kaisers, Papstes usw. Da die Straße nach dem Kamphof, der vorher Burgsitz der Homburger und als solcher Sitz des homburgischen Vogtes war, hinführt, so ist vielleicht Hete Strate die Straße, die zu dem Vogtshause führt, in welchem die Bürger die Anweisungen und Befehle, das hete empfingen.

In gleicher Weise ist vermutlich die Baustraße die Straße, die zu dem bu oder Hof des Klosters, dem Sitz-des Hägergerichts, dem nachmaligen Stockhäuser Hof hinführt.

Eine Petersilienstraße gibt es auch in Braunschweig, Einbeck, Goslar, Göttingen (Petrosilengasse), Gelnhausen, Bad Münder am Deister. Es sind alles kleine Gassen in der Nähe einer Kirche. Nach H. Meier, die „Straßennamen der Stadt Braunschweig“ hängt vielleicht der Name mit der Pflanze Petersilie zusammen, da Bothe 1514 erzählt, dass die Gärtner in Braunschweig zur Kirchweih bei der St. Michaeliskirche am Tage des Heiligen Laurentius (10. August), des zweiten Schutzheiligen der Kirche, dort den Kirchhof mit „grünen Petersilien“ bestreuten. Der Name petersillien-, petrosyllienstrate taucht als Straßenname in Braunschweig erst 1541 auf. Ob der Name eine volksetymologische Verderbung aus St. Peter und St. Ilien (= Ägidius)-Straße ist, ist sehr zweifelhaft.

Der Försterberg hat mit Sicherheit seinen Namen von der an der Mauer wohnhaften privilegierten Scharfrichterfamilie Förster. Im Volksmunde heißt der Weg noch heute „Fillerweg“ von Fillen = das Fell abziehen.

Pikenhagen ist undeutlich; er kann mit pik = pek, Pech oder mit pêk, pike, pique = Pike, Pik zusammenhängen, oder der erste Teil kann Name sein. Hagen ist der umhegte Platz, Pikenhagen ist also entweder „schmutziger Platz“ oder Platz, der wie eine Pike oder Lanze aussieht oder der Hagen eines Pik oder Pek. Der Name Peek kommt jetzt vor, gehört aber nicht zu den alten Bürgernamen.

Krüselbrink hängt mit der Gestalt der Gasse zusammen: ein Anger (brink), der kraus, gewellt war. Ist offenbar, wie die Kuhstraße anfangs noch unbebaut und Viehweideplatz gewesen.

Ebenfalls mit der Gestalt der Gasse wird der Name Kückenschnipp zusammenhängen. „Schnipp“ ist gleich „Schnabel“ (niederländisch sneb, niederdeutsch snebbe, Schneppe), also Kükenschnabel. Auch in Einbeck gibt es einen Kückenschnipp.

Außerhalb der Stadtmauer liegen: Hohleburgweg, Mardiekweg, Heilgen Stieg beim Kellberg, die Twete, die Warte, der Ballisgraben, die Steinkuhle, die Eberbachstraße, die Neue Straße, die Wangelnstedter-, Linnenkämper-, Deenser-, und Hoopstraße.

Von diesen wird der Ballisgraben schon 1661 urkundlich erwähnt, auch Balsgraben genannt. Die Deutung von Ballis ist schwierig. An Ballisten, die von der Stadtmauer diesen Graben bestrichen, ist wohl kaum zu denken (Balester, ballista, Steinschleuder, Abbildung bei Demmin, Kriegswaffen, 3. Auflage, Seite 858). Dagegen wäre es möglich, dass ballis oder bals mit ballast in dem Sinne von das Überflüssige, das fortgeworfen wird, Unrat, Schutt zusammenhinge (vergleiche ballast edder vulnisse schudden uppet boli werk. Schiller-Lübben, am angegebenen Ort, Nachtrag, Seite 28), dass also Ballisgraben der Schuttabladeplatz früher gewesen wäre (vergleiche de Ballaststäd bi de Mönkedur in Rostock).

Hohle Burg ist aus Hohle Berg entstellt, der Gipssteinberg mit seinen vielen kleinen Höhlungen.

Mardiek bedeutet Pferdeteich, die alte Pferdetränke. (Andere Deutung: Marienteich.)

Heiligen Stieg, nur mundartlich, vermutlich der Feldweg, der nach der Wüstung Helichenisse führte.

Eberbach entstellt aus der „obere“ Bach, gleich Beverbach, der „bövere“ Bach.

Totengasse, schmaler Weg entlang dem unteren Garten der Primariatpfarre, früher Rakenius-Garten, noch 1837 urkundlich genannt, ist die frühere Gasse zwischen dem zweiten Friedhof, jetzt Schulplatz und den alten Teichwiesen, jetzt „Neue Straße“. Der alte Teich ist erst 1856 in die Lage des jetzigen Teiches umgelegt.

Die Warte ist ursprünglich Flurname. Da diese Flur unmittelbar an die „über den Höfen“, die älteste Ansiedlung stößt, ist hier vielleicht einmal ein alter Wartturm gewesen, der nach dem Bau des Teichtorturms verschwand.

Die anderen Namen erklären sich von selbst. Der jüngste, Neue Straße, ist durchaus farblos. Da hier früher der Stadtteich gelegen hat, so würde der Name Teichwiesenstraße passend sein.

Wie durch ein Witzwort, das späteren Geschlechtern rätselhaft bleibt und deshalb solche Deutungen so schwierig macht, Straßennamen entstehen, zeigt der wunderliche Beiname des Straßenviertels der Twete. Diese wird nämlich allgemein Kreta genannt und verdankt den Beinamen dem Umstande, dass einige Frauen daselbst in etwas recht lebhaftem Wortgefecht begriffen waren, als ein Dritter hinzukam und ihnen zurief: „Das ist ja das reine Kreta!“, veranlasst durch die damals heftigen Aufstände der Kreter gegen die Türkei. Die Häuser am westlichen Eingang der Steinkuhle nannte der Volksmund Unkenburg wegen des Quakens der Frösche im versumpften Teiche.

Bemerkenswert ist, dass keine Straße den Namen eines Gewerbes trägt, wie in den meisten Städten (Schuh-, Knochenhauerstraße, Gerber-, Bräuergasse usw.), man müsste sonst den Försterbergweg (vergleiche Henkerstieg in Nürnberg) dazu rechnen. Die Stadt ist eben ursprünglich Dorf gewesen mit geschlossener Hauswirtschaft, aus der erst allmählich das einzelne Handwerk herauswuchs.

5. Die Flurnamen der Feldmark von Stadtoldendorf.

A. Nach der Feldbeschreibung der Feldmark von Stadtoldendorf von 1758, vermessen von Capitaine-Lieutenant Pape und angefertigt von Johann Julius Bütemeister ist die Länderei der Feldmark in 16 Reviere eingeteilt. Nordwärts liegen die Reviere 1–6, ostwärts Reviere 7–9, südwärts Reviere 10–14 und westwärts Reviere 15 und 16. Die Reviere enthalten folgende Wannen: I. 1. unter dem Hopfenberg, unter dem Heinholze, auf dem Rohdenkampe, 2. auf dem Homburgischen Stiege, die Bruechhofer Wanne, auf der Bülte, 3. über der Treppmühle, an der Münche Nase, auf dem Hoope, in dem Rosenbusche, 4. die Galgenbreite, über der Caninichen(„Carnintjen“)wiese, 5. die Steinbreite, auf dem Galgenbrinke, hinter der düsteren Reecke, aus dem Fahren-Beecke, 6. in Quathagen, in Wolfswinkel, bei der Münchewiese. II. 7. das Schmofeld, die Camp-Woort, am Hägerwege, vor der Treppe, am Bockensberge, 8. das Arensfeld, im Twelckenwinkel, die Frickenwiese, die kurzen Wenden, an der langen Breite, 9. am Waasenberge, das Giesenbergfeld, im Schmant-Campe. III. 10. die alte Böhne, der Ebene Camp, der große Kley, 11. auf der Twete, in der kleinen Lehmke, auf dem Rumbruche, 12. die Kiepesche Woort im Holtensen, die obere Beecke, der Himkamp, das kleine Feld, im Königs Busche, 13. die obere und die niedere Dorfwanne, die Steinbreite, 14. die Wanne auf der Brunsbreite. IV. 15. auf dem Bremer, in den Eichäckern, im Hahnen-Siecke, bei der Windmühle, auf der Warte, über den Höfen, 16. im Röhen Köppen, die Papenbreite, auf dem Graben, die Meyerbreite, auf dem Schilde, über der Mühle.

Die Zehentherrn auf dieser Feldmark sind 1760:

Die Pfarre,in deren Zehent liegen835 Morgen14 Ruten
Die Kaplanei,in deren Zehent liegen66 Morgen111 Ruten
Die Kaplanei,in deren Fünft liegen34 Morgen100 Ruten
Das Kloster Amelungsborn,in deren Fünft liegen267 Morgen105 Ruten
Das Kloster Amelungsborn,in deren Zehnt liegen1282 Morgen15 Ruten
Die Herren von Campe,in deren Zehnt liegen23 Morgen20 Ruten
Zehntfreie Länderei317 Morgen86 Ruten
Somit beträgt die sämtliche Länderei von Stadtoldendorf2827 Morgen94 Ruten.

Als Flurnamen werden unter den Pfarrpachtländern 1709 und ff. genannt vor dem Teichtor: bei dem großen Steine, in der Lause-Breite, im faulen Henneken, im roten Siecke; vor dem Burgtor: bei den Kälberhöfen, in der Brauckhöfer Wanne; vor dem Hagentor, auf dem Eberkampe, Andreas Coß-Ritterlehen; ein Garten in den Renneböhmen; mitten am Holzberg auf dem Lorenz, auf dem Peisse.

B. Die Wiesen hiesiger Feldmark mit ihren Wannen sind in acht Reviere eingeteilt: 1. am Pfingstanger, um dem Böhner Sieke, in den Schrägenkämpen, am Tillholtenser- und Ippels-Born, in den Haberkämpen, und Kellners Teiche, 2. auf der Goes, im weiten Beutel, in den Osterkämpen, im Giesenwinkel, am Kleye, 3. in den Bauerwiesen, im Sperr-Beutel, in dem Peisse, über dem Jungmanne, 4, am Himkampe, Heinadischen Stiege, Roß-Sieke, neben dem kleinen Felde, am Arendberge, 5. an der Linnenkämper Grenze, am Schnakenberg, bei Schnapels Sandkuhle, unter der Trotzenburg, an den großen Hufen, 6. hinter dem Rumbruche, die Teichwiese hinter dem Pfingstanger, um den Giesenberg, 7. hinter dem Giesenberg, an der Langen Breite, in der neuen und Gehrmanns Wiese, auf den fünf Gehren, am Twelcken Winkel, in den kurzen Wenden, unter dem Hägerholze, hinter dem Kellberge, 8. hinter dem Tille und dem Amtmannskampe, bei der Münchewiese, unter der großen Hohlenburg, unter dem Till, vor dem Rohde-Campe, in der Forst.

Die Interessenten rechneten die Wiesen nach „Höpen“ (Haufen), deren vier auf ein Fuder kam. Die wenigsten Wiesen sind Grumtwiesen, wie die nach Braak gelegenen, besonders die Bauerwiesen, sonst einschürig.

Der gesamten Bürgerschaft gehören an Gemeindewiesen: 1. Die Schützenwiese an den Bauerwiesen, 2 Morgen 58 Ruten. Derjenige, welcher bei dem jährlichen Scheibenschießen der „Beste Mann“ wird, erhält die Nutzung. 2. Der Teichplatz vor dem Teichtor oberhalb des alten Teiches, 26 Morgen 115 Ruten, der in drei „Schurz“ geteilt, davon das Heu unter die Teilhaber nach Ordnung der Häuser in der Stadt abwechselnd verteilt wird. 3. Die Kämmereiwiese vor dem Burgtor, an der jährlich je vier Bürger gegen Zins abwechselnd teilhaben. Alle Wiesen betragen zusammen 2224 Morgen 76 Ruten. Davon gehören als auswärtige Lehenswiesen: den Herren Hake zu Hämelschenburg und Diedersen 190 Morgen 96 Ruten, dem Magister Ritter in Hildesheim 4 Morgen 21 Ruten, Arsten-Lehn-Wiese 16 Morgen 72 Ruten.

C. Angerweide. Die Stadt hat Privatweide 612 Morgen 16 Ruten, Koppelweide 169 Morgen 111 Ruten und private Holzweide 1503 Morgen 115 Ruten, während von Campe an Privat-Angerweide 108 Morgen 89 Ruten.

a) Bedeutung der Flurnamen.

Beeke = Bach, eigentlich am beeke. Bockenberg = alte Osterfeuerstelle (oder mit Buche zusammenhängend). Böhne = niederdeutsch bön, Erhöhung: ansteigender Hügel. Beutel und Beitel = Stechbeitel (Stemmeisen der Tischler): keilförmiges Landstück. Born = Brunnen. Bleek = abgegrenztes kleines Landstück. Breite – Ackerstück, das mehr breit als lang ist. Brink – Rand, Anhöhe, Hügel. Bulte – Anhäufung von mehreren festen Landstücken auf niedriger, meist sumpfiger Grundlage. Bräuke = Sumpf. Bullenbleek = Land für den Bullenhalter des Ortes. Dröge = trockenes Land. Dreisch = Drisch, ruhender Acker, der als Viehtrift benutzt wird, mittelniederdeutsch dreis, trocken, unfruchtbar. Feld = Bereich von Wannen mit Sommer-, Winter- und Brachfeld. Gehre, = Zwickel keilförmig spitzes Ackerstück zwischen zwei andern Ackerstücken. Goes = Gänseweide. Hagen = eingefriedigte Hecke. Himbkamp: nicht zu deuten. Hoop = hôp, Haufen, vielleicht wegen der Steinhaufen der Steinbrüche. Kamp = bestimmt abgegrenztes Feld. Klei = fetter Tonboden. Kuhle = Kûle, Loch, Grube. Lause-Breite: nicht von der Laus, sondern von lus, Schilf, wo viel Schilf wächst. Papenbreite = Land des Ortsgeistlichen, vergleiche Mönchskopf und ‑nase, Klus-(Klausner-)Anger, Klosterzinswiese, Heilig-Horst = der Kirche gehörig. In dem Peisse: nicht zu deuten, kommt sonst nicht vor. Pfanne = panne, dem Pannemann, das ist Pfänder, oder Feldvogt zugehörig. Pfingstanger = Wiese, auf der die Pfingstfeier gehalten, vergleiche Osterkamp: Osterfeierfeld. Quad = schlecht, böse = katten, Rohde = Rode, gerodetes Land. Scharren = schar, schor, Grenze, Kamm auf einer Anhöhe, mittelniederdeutsch = steil, schroff, zu 60 vom Hundert an der Feldmarksgrenze gelegen. Schild = schildförmiges Grundstück. Schmand = fettes Land. Schmo: nicht zu deuten. Siek = sumpfige Niederung. Stuke = stûke, Baumstumpf. Sunder = aus der Mark ausgesondertes Stück für den Oberherrn der Mark. Till, hat nichts mit Tilly zu tun, vielleicht zu Til-ithi (‑ithi einer der ältesten sächsischen Ortsnamenendungen). Unter der Trutzenburg = Trutzburg. Trotzenburg bei der „Landwehr“, die im Bachtal der Peißriede abwärts zieht. Vielleicht hat im 13. oder 14. Jahrh. hier ein kleiner „Burgstall“ gestanden. Twelke = zwilike, Ort, wo zwei Bäche eine twele = Gabel bilden; hängt mit „zwei“ und „Zwilling“ zusammen. Twete, Twetge = schmaler Gang, zwischen Hecken oder Häusern. Wanne: von wennen, wo das Feldstück zu Ende und der Pflug gewendet wird. Unterabteilung des Feldes. Well(er)ecke = brunnen = lebendige Quelle (Gegensatz born). Wohld = wôld, Wald, Hochwald. Wohrd = wôrt, freier Raum.

Kummerberge werden die im Hoop gelagerten Steinhaufen genannt. Das sind die schieferigen und bröcklichen Schichten in den Steinbrüchen, die entfernt werden müssen, ehe man die nutzbaren Buntsandsteinschichten erreicht. Sie heißen „Kummerschichten“, die „abgekummert“ werden und dann die „Kummerberge“ ergeben. Kummer, mittelhchdeutsch kumber = Schutt, Unrat, daraus dann Mühsal, Not wurde.

Zeichnung des Ratskellers in Stadtoldendorf
Ratskeller (Außenansicht).

6. Die Stadtbehörde.

Nachdem Stadtoldendorf Stadtrecht von den Homburgern bekommen hat (1281), hat es auch als Spitze der städtischen Verwaltung Bürgermeister und Rat gehabt. Bereits 1159 wird eine Urkunde der Homburger von der Universitas civium ibidem, der Gesamtgemeinde der Bürger daselbst, unterzeichnet. Der Rat bestand nach den vier ältesten Ratsverzeichnissen aus einem magister consulum und zehn oder elf consules (Ratsherren) und dem herzoglichen Vogte (advocatus). Bodenwerder, welches von den Edelherrn von Homburg am 29. Januar 1287 Stadtkrecht bekommt, hat 1284 einen proconsul und zehn consules, 1287 einen proconsul und dreizehn consules, 1340 einen proconsul und elf consules, 1357 einen radmester und elf Ratmänner, 1452 einen borgemester und elf Ratsherren (Dürre, Regesten von Bodenwerder). Holzminden hat 1743 zwei Bürgermeister, die gewählt werden, zwölf Körherren und zwei Schöffen nach dem Privilegium der Ebersteiner (Holzmindisches Wochenblatt 1788). Bis zum sechzehnten Jahrhundert wird immer nur ein Bürgermeister genannt, von da ab finden sich aber bis zum Ende des 18. Jahrhunderts immer zwei Bürgermeister. Durch eine Entscheidung einer fürstlichen Kommission, die aus Vizekanzler und fürstlichen Räten besteht, und sich 1663 zur Schlichtung und Erledigung der gravamina (Beschwerden) der Gilden und Gemeine gegen Bürgermeister und Rat nach Stadtoldendorf begibt, sind wir über die Verhältnisse im Rate genauer unterrichtet. Danach werden die zwei Bürgermeister alle zwei Jahre zu Michaelis gewählt, genau wie bei den Zünften der Gildemeister und die Nebengildemeister. Sie wechseln im Regiment ab, das Jahr, wo der eine regiert, heißt er regierender Bürgermeister. Dieser hat in seinem Regierungsjahr „ein freies Broyhan“ (also keine Biersteuer zu zahlen), ist frei von der Kontribution (Steuer) und bekommt von der Stadt 3 Taler (1 Taler = 36 Gute Groschen) intrade (Gehalt). Diese Freiheiten fallen in dem zweiten Jahre, da er nicht regiert, fort und gehen auf den zweiten Bürgermeister über, der nun regierender Bürgermeister wird. Die beiden Kämmerer (es sind also auch zwei Kämmerer vorhanden) bekommen jeder 1 Taler 18 Mariengroschen und jeder Ratsherr 1 Taler. Da die Gesamtsumme der Vergütung an den Rat 16 Taler beträgt, so gibt es zehn Ratsherren. Ratsherrenverzeichnisse, außer den vier ältesten, finden sich wenig, zum Beispiel 1708 Bürgermeister Joh. Ernst Twele, Ratsherren Harmen Überschuß, Joh. Chr. Floto, Hans Ehr. Bergmann, Bertold Twele, Joh. Hartung, Lüdecke Hasper, der fürstliche Stadtvogt Melchior Hartung, als Mitunterzeichner die Gildemeister Coß, Nolte, Müller, Twele, Bantel, Witten. 1809 Maire Bach, zwei Mittendorff, Klingemann, Wollenweber, Wöhler, Peinecke, Heupke. Sonst finden sich einzelne Personen als senatores oder senior, gelegentlich genannt: 1769 Friedrich Laßdorff senator, 1733 Ahniehr senior, 1745 und 1759 Reinh. Coß, starb 1757, 1745 Ahlers, 1750, 1755, 1757 und 1759 Jobst Heinrich Tappe, starb 1774, Schuhmacher Casper Heinrich Mittendorf, senator 1775, 1783, starb 1812, Kaufmann August Heinrich Wullenweber 1792, 1793, 1800, Senator Walter 1800.

Die Familien, aus denen vornehmlich die Bürgermeister gewählt wurden, sind: Weddegen (zweimal), Coß (siebenmal), Nolte (dreimal), Beste (dreimal), Dornemeyer oder Dormeyer (zweimal), Casten (zweimal), Twele (viermal), Brauns (zweimal), Floto (achtmal), Tappe (sechsmal), Bach (zweimal).

1793 und folgende Jahre ist der Gerichtsschultheiß zugleich Bürgermeister. In der Westfälischen Zeit steht an der Spitze des Rates ein Canton-Maire (Bach). Von da ab wird von den städtischen Behörden ein Bürgermeister gewählt. Der Bürgermeister ist Vorsteher des Stadtmagistrats. Diesem steht zur Seite die Stadtverordnetenversammlung von neun Mitgliedern. Als ein Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates wurde am 30.1.1935 vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler die deutsche Gemeindeordnung verkündet. Als am 1.4.1935 dieses Gesetz in Kraft trat, verschwanden damit die vielen früheren Gemeindeverfassungen. Ausschließlich der Bürgermeister hat nunmehr die verantwortliche Leitung der Gemeinde. Ihm stehen zur Seite: Beigeordnete (in den Städten Stadträte), Gemeinderäte (in den Städten Ratsherren), Beiräte. Diese haben keine beschließenden, sondern allein beratende Funktionen auszuüben, womit auch in den Gemeinden das Führerprinzip restlos durchgeführt ist. Die Beigeordneten oder Stadträte sind die Vertreter des Bürgermeisters, die Ratsherren traten an die Stelle der früheren Stadtverordneten, die Beiräte an die Stelle der früheren besonderen Ausschüsse. Die Selbstverwaltung ist gegründet auf echte Selbstverantwortung und damit zu neuem Leben erweckt. Am 28.11.1935 fand in der Aula der Bürgerschule die feierliche Vereidigung der Ratsherren durch Bürgermeister Sünnemann statt. Die 10 Ratsherren sind: Dr. med. Bahrs, A. Lill, H. Brandt, L. Engel, Th. Fehr, A. Jacob, H. Müller, L. Renziehausen, Fr. Uhde, A. Ahlbrecht. Stadträte sind: A. von Campe, Grupe. Als Beiräte beruft der Bürgermeister zehn Bürger von Stadtoldendorf.

Die Strafgewalt des Rates war allezeit eine durch die fürstliche Gewalt, die durch den fürstlichen Vogt und den Amtmann zu Wickensen vertreten war, beschränkte. Über sie berichtet E. Seite 327: „Stadtoldendorf ist eine kleine Stadt in der Herrschaft (Homburg) belegen und hat der Herzog darin von des Hauses Homburg (wegen) Gebot und Verbot, hohes und niedriges Gericht. Doch hat der Rat daselbst über die Einwohner bürgerlichen Zwang. Was innerhalb der Stadt an Brüchen und Fällen sich begibt, davon gehört dem Hause Homburg zwei und dem Rate ein dritter Teil. Was aber außerhalb der Stadttore und Zingeln (Mauer) fällt, daran hat der Rat nichts, sondern gehört alles nach dem Hause Homburg oder Wickensen.“ Die Brüche innerhalb der Stadt betragen vom Dumbschlage 1 Groschen 4 Pfennig, von Blutrunst 5 Groschen, wer dem andern gewaltsamer, freventlicherweise nachfolgt, bezahlt 6 Schillinge (E. Seite 60, 1580). Gemäß fürstlicher Kommissions-Verordnung 1663 haben die Ratsherren auf den benachbarten Dörfern die alle Quartale fällige Kontribution einzusammeln, müssen jedoch Gilden, Älterleuten und Bürgern über Einnahme und Verwendung Rechenschaft ablegen, wohingegen der fürstliche Stadtvogt in diese Stadtsachen sich nicht hineinmischen darf. Auch das an den Fürsten zu zahlende Monatsgeld hat der Rat zu erheben, worunter wohl die sogenannte Landschatzung zu verstehen ist (Bäcker- und Schneider-Gilde).

In schweren Sachen pflegten die kleinen Städte Rat zu holen bei einer größeren Stadt. Ich vermute, dass Stadtoldendorf in solchen Fällen sich in Alfeld Gerichtsgutachten geholt hat, denn auch das benachbarte Dassel ging nach Alfeld um Rat, und Alfeld stand zu Stadtoldendorf schon dadurch in Beziehung, dass bis 1648 dort der Sitz des Generalsuperintendenten war, unter dem Stadtoldendorf stand. In noch wichtigeren Fällen ist die frühere Universität Rinteln Rechtsgutachter gewesen (siehe Teil II, 7).

Vor den Schlagbäumen von Stadtoldendorf befand sich auch eine Zollstätte, aber da diese eine fürstliche war und die Zolleinnahmen an das Amt Wickensen abgingen, so findet sich das Weitere darüber in dem nächsten Abschnitt. Jedoch trägt seit 1614 der Rat den Klenckeschen Hof zwei freien Burglehen und Ländereien von der Familie Koß zu Lehen. 1793 hat der Rat auch die Gerichtsbarkeit über das Gut der von Campe-Giesenberg und über den Hollenkampeschen Hof zu Braak, der der Stadt gehört.

Zu den Einkünften der Kämmerei gehören 1793 die Pachteingänge von einigen Gärten und Ländereien, der Ratskeller, die Krug- und Schankgerechtigkeit, Holz, die Bürger- und Schützengilde, auch die Strafen innerhalb der Stadt, sowie 8 Morgen 117 Quadratruten Land, 110 Quadratruten Wiese und 360 Morgen Holzung.

Die Bürgermeister 1296–1935.

(Bürgermeister; magister consulum, borgemester.)

1. Bürgermeister Nicolaus von Oldendorpe 1296. 2. Dietrich von Vorste, magister consulum 1303. 3. Johann Widegonis (Widegen) magister consulum 1306. 4. Lambert von Humme, magister consulum 1336. 5. Heinrich Haringewald „der alte (das heißt abgetretene) Bürgermeister zu Oldendorpe“ 1487. 6. Cordt Wedhegen, Borgemester (vergleiche Nr. 3), gestorben 1569, sein Sohn Matthäus Wedhagen hier Kaplan. 7. Cord Stümpel, der „alte“, das heißt abgegangene, Bürgermeister 1580. Ihm folgt 8. Tile Harkenbaum 1580. 9. Heinrich Coß und Heinrich Nolte 1581. 10. Hinrich Dornemeyer, Borgemeyster tho Stadt Oldendorff (Unterschrift unter Klenckeschen Lehensbrief vom 28. Februar 1614) 1614. 11. Andreas Coß (Schwiegersohn des Pastor primarius Reinhold Trost hier) und Franz Beste 1622, bis 1623. 12. Johann Ilsemüller 1630. 13. Reinhold Rotte (starb 1660; Bürgermeister auch 1634) und Kauffman 1631. 14. Eckardt Wulff, Hauptmann 1646. 14a. Jorns Schütte 1649. 15. Reinhold Nolte und Tönnies Strohmeyer 1650. 16. Reinhold Coß und Reinhold Nolte consules 1652. 17. Coß und Strohmeyer (vergleiche Diakon Nr. 2) 1653. 18. Heinrich Kauffman 1654. 19. Eckhardt Wulff und Kauffman 1661. 20. Hans Lampe und Jost Ostermann 1675 (Unterschrift unter Klenckeschen Lehensbrief vom 14. Mai 1675, sowie Vertrag der Stadt mit Burchard Heinrich von Campe). 21. Hans Langen und Friedrich Laßdorf 1679 (vergleiche Diakon Nr. 4). 22. Anton Ilsemüller, regierender Bürgermeister 1682 und 1685. 23. Beste und Anton Ilsemüller 1687/1688. 24. Joachim Casten und Joh. Christoph Dormeyer 1692. 25. Julius Beste und Joachim Casten 1694. 26. Heinrich Kauffmann und Hans Lampe 1696 (Unterschrift eines Vertrages des Rates mit Burchard Heinrich von Campe 11. November 1696). 27. Cord Twele und Andreas Coß 1698. 28. Andreas Beste und Andreas Coß 1702. 29. Joh. Christoph Braunß (Brauns, Brunß, starb 1716) und Joh. Ernst Twele 1705 (Lehensbrief der Klencke vom 12. August 1705). 30. Joh. Chr. Brauns 1707. 31. Joh. Ilsemüller und Joh. Ernst Twele 1708. 31a. Johann Christoph Nolte. 32. Joh. Ernst Twele 1710 (starb 1713). 33. Joh. Christoph Floto 1713 und 1715. 34. Heinrich Jobst Tappe, regierender Bürgermeister 1716. 35. Heinrich Jobst Tappe (starb 1743, 74 Jahre alt) und Franz Heinrich Floto, 1717 (starb 1743). 36. Franz Heinrich Floto, regierender Bürgermeister 1719. 37. J. Tappe und G. Floto 1721. 38. Franz Heinrich Floto, regierender B 1728. 39. Hans Henrich Tappe (starb 1748, 74 Jahre alt). 40. Franz Heinrich Floto 1736. 41. Joh. Heinrich Tappe 1740 (= Hans Henrich); regierender Bürgermeister 1742/1743 und F. J. Floto. 41a. Jobst Heinrich Nolte 1750. 42. Georg Friedrich Floto (Flotho, starb 1758 und wurde in hiesiger Kirche beigesetzt). 1751. 43. Jobst Ernst Coß und Hans Jürgen Ahlers (Bürgermeister und Sekretär). 1752. 44. Johann Christoph Bach consul 1755, 1757. 45. Rupertus Carl Heinrich Bartels 1758, 1760. 46 Joh. Jakob Walter und Jobst Heinrich Tappe 1767. 47. Heinrich Julius Mengen, Bürgermeister und Gerichtsschultheiß [1793, 1799, 1805]. 48. Reddehase Bürgermeister, Beruf Fleischer [1815]. 49. Anton Julius Bach Bürgermeister, 1808 Canton-Maire bis 1814, vorher Amtsvogt in Eschershausen. 50. August Heinrich Körber 1814 –1834, Sohn des Pastors Körber zu Hehlen, Kommissionsrat, vermählt 1817 mit geborener von Girsewald. 51. Hermann von Stutterheim 1834–1839 [1836].

  1. Karl Seebaß, 1839–1890, geboren zu Schorborn im Solling am 18. Juni 1814, Sohn des Kommerzienrats Hüttenbesitzer Friedrich Seebaß, besuchte Gymnasium zu Holzminden, Kollegium Carolinum zu Braunschweig, studierte Jura in Göttingen und Heidelberg, 1839 Bürgermeister und Notar hier, 1889 fünzigjähriges Amtsjubiläum. Seebaß war bis 1864 zugleich Postverwalter, 1848–1851 Landtagsabgeordneter für Holzminden und Stadtoldendorf, 1882 Mitbegründer des Braunschweigischen Städteveveins, 1840 Gründer des Gesangvereins, gestorben 28. November 1894.
  2. Wilhelm August Christian Traugott Klügel, 1890–1915, geboren 8. August 1852 zu Braunschweig, Sohn des Pastor Albert Theodor Adolf Klügel zu St. Martini daselbst, besuchte Gymnasium Martino-Catharineum dort, studierte in Göttingen und Leipzig Jura, machte in Wolfenbüttel Referendarprüfung, wird Referendar in Ottenstein, 1.4.1889 nach hier, bis 1915 hierselbst Bürgermeister, starb hier 29. Dezember 1920.
  3. Erich Breymann, 1. April 1915 bis 1. Oktober 1917, geboren 19. Februar 1885 zu Wolfenbüttel, Sohn des Dr. med. Erich Breymann, besuchte Gymnasium Wolfenbüttel, studierte Jura in München, Leipzig, Berlin, 1914 Magistratsassessor in Holzminden, 1. April 1915 hier Bürgermeister, wurde Juni 1917 zum Heeresdienst einberufen und fiel am 1. Oktober 1917 in Flandern.
  4. Joachim Hinkel, Dr. jur. et rer. pol., Oktober 1917 bis September 1923, Sohn des verstorbenen Pastor Joachim Hinkel zu Klein und Groß Winnigstedt, geboren dort 27. Januar 1887, besuchte Gymnasium zu Braunschweig, studierte in Tübingen und Leipzig Jura, bestand Referendarexamen, ließ sich als Rechtsanwalt in Braunschweig nieder, 1913 in Wolfenbüttel, wurde 1917 Oktober hier Bürgermeister. 1923 Kreisdirektor in Wolfenbüttel.
  5. Richard Röder, 1.12.1923 bis 30.11.1931, geboren 31.3.1882 in Latdorf in Anhalt, Vater Handwerker, besuchte die Volksschule in Bernburg, erlernte das Malerhandwerk, machte den Weltkrieg 1914–1918 als Landwehrmann und Unteroffizier mit. 1920–1923 Arbeitersekretär in Bernburg, dann Stadtverordneter und Magistratsbeamter daselbst, 1923 hier mit 1016 gegen 1015 Stimmen zum Bürgermeister gewählt. Nach einer kurzen Vertretung durch einen Staatskommissar:
  6. Otto Pieperbeck, 1.2.1932 bis April 1933, geboren 16.12.1892 in Nideggen (Rheinland). 1914–1918 Leutnant der Reserve zur See, Stadtinspektor in Düren im Rheinland, aus welchem Amte er wegen Zugehörigkeit zur nationalsozialistischen Partei zwangsweise entfernt wurde, geht als kommissarischer Landrat nach Bergheim bei Köln.
  7. Karl Sünnemann, seit 5.5.1933, geboren 5.5.1897 in Holzminden, besuchte die Bürgerschule und die kaufmännische Fortbildungsschule in Holzminden, trat dann in die kaufmännische Lehre, war tätig in der Industrie in Kurland, Finnland und Schweden, stand 2½ Jahre beim Sturmbataillon 2 an der Front in Frankreich und Italien, 2½ Jahre Ausbildung bei der Schutzpolizei Braunschweig, Stadtrat in Holzminden, 1923–1933 Bevollmächtigter bei der Braunschweigischen Staatsbank in Holzminden. In der NSDAP bekleidete er das Amt des Gauabteilungsleiters und Kreisamtleiters im Amt für Kommunalpolitik; Vorstandsmitglied des Deutschen Gemeindetages, Vorsitzender der Landesdienststellen Braunschweigs des Deutschen Gemeindetages.

Die Kämmerer 1651–1935.

(Kämmerer; camerarii, secretarii, Stadtschreiber – Polizeischreiber)

Petrus Berkenfeldt, Stadtschreiber; Not. publ. et civitatis Oldendorp, Homburgi secretarius [1651, 1657]. – Ilsemüller 1663. – Kämmerer Heinrich Uhden (Ude, Uden; starb 1749) und Christoph Johann Bachholtz, camerarii und Polizeyschreiber (starb 1754) sind gleichzeitig Kämmerer [1745]. – Georg Heinrich Alves, camerarius und Polizeyschreiber starb 1763 [1750 ff.]. – Jobst Heinrich Tappe (starb 1774, 63 Jahre alt) [1759–1774]. – Johann Christian Peinecke, camerarius, senator, Kirchenvorsteher und Bach, camerarius, Polizeyschreiber, gleichzeitig (1757 Sekretär) [1775–1793]. – Christian Reinecke Kämmerer, starb 1798. – Joh. Friedrich Walter Kämmerer [1766] starb 1803. – Anton Julius Ludwig Bach Kämmerer [1805]. – Joh. Ludwig Steckhahn, Polizeischreiber, starb 1807 [1797]. – Wilhelm Jünke, Kämmerer seit 1828 [1835]. Mittendorff, Kämmerer [1835, 1849]. – Heinrich A. Volger [1839, 1840] geboren 1779, starb 1857. – Joh. Friedrich Heinrich Lüttche, geboren 17. Januar 1823 zu Lutter am Barenberge. – 1. Oktober 1857 bis März 1869 im Amte, starb hier 22. März 1869. – Georg Heinrich Eickhoff, geboren zu Linse 21. Januar 1824, von 11. April 1869 bis 28. Februar 1897 im Amte, starb hier 18. Januar 1901. – August Warnecke, seit 1. März 1897 bis 1.1.1926, starb 5.10.1930. – Hermann Henze, seit 1926 Stadtsekretär. Adolph Müller, 1.3.1897 bis 27.5.1922, – Stadtsekretär Fritz Teiwes, seit 1932.

7. Die fürstliche Gerichtsbarkeit.

Bereits die Homburger hatten als Träger ihrer Oberherrschaft in „ihrer“ Stadt Stadtoldendorf einen Vogt eingesetzt, der neben Bürgermeister und Rat besonders aufgeführt wird. Die braunschweigischen Herzöge haben nach dem Anheimfall des homburgischen Besitzes nun ihrerseits einen herzoglichen Stadtvogt eingesetzt. Nach der Verordnung des Herzogs Heinrich Julius vom 1. Mai 1595 sollen zu diesem Amte von Bürgermeister und Rat zu Stadtoldendorf zwei Personen vorgeschlagen werden, aus denen der Amtmann von Wickensen eine wählt und bestätigt. Der herzogliche Stadtvogt hat die Kriminal- und Zivilgerichte offen zu hegen. Zum Hägergericht soll der Amtmann von Wickensen, zwei Ratspersonen und der Stadtschreiber von Stadtoldendorf hinzugezogen werden, das Urteil aber spricht der Vogt im Namen des Herzogs und führt es auch aus. Handelt es sich um Delikte innerhalb der Stadt, so sollen auch zwei Ratspersonen hinzuzogen werden, die Delinquenten verwahrt der Rat bis zur Aburteilung im Ratsgefängnis (auch „Bürgergehorsam“ genannt, im Keller des Rathauses oder im Hagenturm). Der Tortur haben neben dem Vogt zwei Ratspersonen und der Stadtschreiber beizuwohnen. Allein der Vogt verhängt auf Anzeige des Rates „Arrest und Kummer“. Auch ist ihm ein besonderer Sitz in der Kirche auf dem Chore einzuräumen (den später der Gerichtsschultheiß bekommt). (E., Seiten 464 ff.) Als Vogt soll kein Fremder (Nichtbraunschweiger), auch eigentlich kein Bürger von Stadtoldendorf gewählt werden (1653). Letztere Bestimmung wurde jedoch oft nicht beobachtet, (so wurde zum Beispiel der frühere Bürgermeister Coß durch Amtmann Schuhmacher zum Vogt gewählt) jedenfalls aber durfte der Vogt kein sonstiges städtisches Amt bekleiden, noch sich in rein städtische Angelegenheiten, wie zum Beispiel Steuerhebung, mischen, worüber 1663 die Gilden und Gemeine sich beschweren.

Neben der fürstlichen Gerichtsbarkeit hatten sich noch die alten freien Mannengerichte erhalten, das Hägergericht und die Laubgerichte. Vom Hägergericht ist bereits im ersten Teil des näheren die Rede gewesen. Es wird im 16. Jahrhundert in seinem Gewicht sehr eingeschränkt, da sein sonst endgültiges Urteil dadurch aufgehoben wird, dass jeder, der sich durch dieses beschwert fühlte, sich bei dem Amte beschweren und an die fürstliche Kanzlei sich wenden konnte (Herzog Heinrich der Jüngere 1529. E., Seite 62). Ebenso suchten die Herzöge die Landgerichte unter ihre alleinige Oberhoheit herunterzudrücken. 1529 im Mitsommer hat Herzog Heinrich der Jüngere in eigener Person in Begleitung seiner Reisigen und der „homburgischen Knaben“ (Knappen, Junker) als der von Grone, Hacke, Frencke und vom Werder durch seinen Kanzler das letzte Landgericht auf den neu aufgemauerten Richtebänken bei Heyen (also unter freien Himmel) eröffnet, wobei der Junker vom Werder als Hauptmann der homburgischen Knaben Worthalter gewesen ist. Da ist den Junkern das Ober- und Untergericht aberkannt worden, aber die Hägergerichte über ihre Gografengüter und die Brüche um Blutrunst und Dumbschlag auf ihren Höfen sind ihnen freigegeben worden (E., Seite 114). Es werden nun innerhalb dieser Grenzen noch zweimal im Jahre, Ostern und Michaelis, Landgerichte abgehalten, für die Niederbörde in Heyen oder Halle, in Gegenwart der Richter, des Amtmanns, der homburgischen Knaben, des Propstes von Kemnade und je zweier Ratspersonen aus Stadtoldendorf und Eschershausen. Nachdem das Gericht gehegt ist, wird gefragt nach den „Schneden“, (Schneide, Schneise) oder Grenzen, der Gerechtigkeit des Hauses Braunschweig und dessen hohem und niedrigem Gerichte, der Gerechtigkeit der homburgischen Knaben in der Niederbörde, den zu zahlenden Bußen und Brüchen, an denen die Junker der Oberbörde kein Interesse haben, und nach den säumigen Zahlern.

Der Gerichtsherr in dem Amte Wickensen war der Amtmann zu Wickensen, der anstelle seines Fürsten das Ober- und Niedergericht handhabte. In schwierigen Rechtsfragen hat sich das Amt Wickensen an die Universität Rinteln um Rechtsbescheidung gewandt, so zum Beispiel 1635 in dem Prozeß gegen die Zauberin Hundertmark, 1700 in einem Prozeß der Gemeinde Bremke. Nach dem Edikte des Herzogs Julius (starb 1589) fiel unter das Obergericht, auch Halsgericht oder Beklagung auf „Hals und Hand“ genannt, welches dem fürstlichen Hause angehörte: Ketzerei, Zauberei, Blutschande, Verrat, Meineid, Aufruhr, Weiber- oder Jungfrauenentführung, Bigamie, Sodomie, Pflug- und Mühlenraub, Städteverbindung, Diebstahl über 5 solidi (oder 5 Schillinge = 4 Silbergroschen), Hehlerei, Verderbung männlicher Glieder oder (weiblicher) Brüste, Begraben von Hingerichteten, öffentliche Injurien gegen die im Regimente Sitzenden, Leuteverkauf, Brieffälschung, falsche Münzen machen, falsch Maß, Gewicht, Ware, unrechtmäßiges Führen von Titeln und Wappen, Verrücken der Grenzsteine und tödliche Verwundungen. Dagegen wurde unter das Nieder-, oder Erbgericht gerechnet: jemandem die Haare raufen, ihn braun und blau schlagen oder ihn so schlagen, dass die Nase oder Zähne bluten, kratzen oder sonstige Blutrunst. Ferner Lügenstrafen, Schmähworte, wenn sie nicht öffentlich oder gegen obrigkeitliche Personen geschehen sind, unzüchtig Geschrei, das Tragen von verbotenen Waffen, verbotene Spiele, Diebstahl unter vier Groschen, desgleichen alle bürgerlichen Sachen, wie Schulden, Pfändungen.

Als Brüche oder Strafgelder für die Vergehen, die unter das Niedergericht fielen, waren 1578 folgende festgesetzt. Wenn einer den andern mit der Faust braun und blau geschlagen hatte, so nannte man das einen „Dumbslag“, der kostete fünf Kortlinge (1635 wird ein Kortling gleich ⅓ Groschen gerechnet, dieser zu 12 Pfennig, also 1 Kortling gleich 4 Pfennig. C. A.). Teurer war gemeine Selbstgewalt oder Frevel und Blutrunst, die jedes Mal einen Gulden kosteten. Mit fünf Gulden wurde die Verwundung mit „mordlicher Waffe“ als Stoßdegen, Dolch, Messer, Beil oder Barte gebüßt. Bei Hurerei unter Unverehelichten zahlt der Mann zehn Heinrichstädtische Mark, das Weib aber nur die Hälfte. Ehebruch gehörte jedoch unter das Halsgericht. So wird 1597 ein peinlich Halsgericht zu Wickensen wegen begangenen Ehebruchs in Halle gehalten, der Ehebrecher wird durch den Scharfrichter von Stadtoldendorf enthauptet, die Frau bekommt Staupbesen und ewige Landesverweisung, also auch hier die geringere Strafe. (Kirchenbuch von Halle in Braunschweig.)

Zu den Regalien des Hauses Braunschweig gehörten die Landschatzung, die hohe Burgfeste, die Heeresfolge, die hohe Jagd- oder Wildbahn und das fürstliche Geleit. Die Landschatzung wurde zu Ostern und Martini erhoben und erbrachte gegen 1580 in der Oberbörde 102 Taler, in der Niederbörde 259 Taler 24 Groschen und im Gericht Ottenstein 24 Taler, zusammen 385 Taler 24 Groschen oder jährlich 771 Taler 12 Groschen (der Taler hatte damals 36 Groschen).

Die „hohe Borgfeste gen Wolfenbüttel“ bestand in Hand- und Spanndiensten an zwei Wochentagen, Anfahren von Steinen, Kalk, Bauholz und dergleichen.

Kriegshilfe. Im Kriege muss das Land den dritten Mann aufbringen. Die homburgischen Knechte stellen sich unter das stadtoldendorfsche Fähnlein. Wenn die Gerichte daheim bleiben, so haben sie für jeden Knecht, den sie sonst zu stellen hätten, vier Gulden aufzubringen. Die Junker haben nach ihrer Lehnspflicht mit ihren Knechten, Harnisch und Pferden dem Herrn zu folgen, wobei ihnen ein Rüstwagen zugewiesen werden soll, den die Dörfer nach ihrem Vermögen zu stellen haben.

Die hohe Jagd. Zu Hirsch- und Wolfsjagden soll die Bürgerschaft von Stadtoldendorf vom herzoglichen Jägermeister gefordert werden (1595 Edikt des Herzogs Heinrich Julius). Die Leute der Ober- und der Niederbörde haben bei der Jagd auf dem Vogler und Bodenhagen (Wüstung) Dienste (als Treiber usw.) zu leisten.

Das Amt Wickensen, die alte Grafschaft Homburg, zerfällt in Ober- und Niederbörde. Zur Oberbörde gehören 1644 Stadtoldendorf, der Flecken Eschershausen, das Kloster Amelungsborn, die Dörfer Dielmisssen, Lüerdissen, Scharfoldendorf, Holtensen, Vorwohle, Mainzholzen, Eimen, Lenne, Wangelnstedt, Linnenkamp, Emmerborn, Heinade, Denkiehausen und der einstellige Hof Ölkassen. Wüstungen sind Bodenhagen, Hilkenhage, Tohm Seven, Pferdebecken, Hißihausen. Dagegen befinden sich in der Niederbörde das Kloster Kemnade, die adligen Sitze Hehlen, Bischofsroda und Kirchbrak, die Dörfer Kirchbrak, Heinrichshagen, Breitenkamp, Westerbrak, Bockshagen, Linse, Kemnade, Brökeln (Broickell), Hehlen, Daspe, Frencke, Heyen, Kreipke, Wegensen, Harderode, Bischofrode, Bessingen, Bremke, Doensen, Hunzen, Tuchtfelt, Halle, Leiferde und der Salzhof vor Bodenwerder. Einstellige Höfe sind Wellihausen und Bovensen. Wüstungen: Ullenhagen, Werdthausen, Pollwerden, Rothhausen, Dißihausen, Uffendurff, Wendtfelde und Wienhagen.

In der Ober- und Niederbörde haben außer dem Herzoglichen Hause folgende Adelsgeschlechter ihren Sitz (die „homburgischen Knaben“ oder Junker):

  1. von Grone (Bredenkamp, Heinrichshagen, Westerbrak, Tuchtfeld, Kreipke, Aisperde, das gegen Bischofsroda und Bessingen eingetauscht ist, und Höfe in Halle).
  2. von Werder (Bisperode, Bessingen, Harderode, Bremke).
  3. von Hacke (Buchhagen, Doensen zusammen mit Hans Buckreis, Pachtgut vom Stift Abdinghof bei Paderborn, Meierhöfe in Linse, Halle und Heyen).
  4. von Schulenburg (Hehlen, Brökeln, Daspe und Frencke). (Mit den zwei letzten Orten 1568 nach dem Aussterben der von Frencke durch Heinrich den Jüngern belehnt.)
  5. von Rauschenplat (Denkiehausen und Hißihausen).
  6. von Klencke (Hof in der Lenne, Feld- und Fleischzehnte in Brembke.
  7. Hartung, Melchior und seine Gevattern von Grone (Kirchbrak).
  8. von Halle (Höfe in Halle).
  9. Braun von Bevern (Höfe in Heyen; Dorf Hunzen).
  10. von Zerßen (Wegensen).

(Nicht erwähnt unter den Junkern werden die von Campe.)

Dazu kommen Kloster Amelungsborn mit Ölkassen, das zwei Meier (und Negenborn) und seit dreißig Jahren, also seit etwa 1560, Wangelnstedt und Stift Kemnade mit Höfen in Heyen und Pfarre zu Halle hat. Es ragen aber auch das Bistum Minden mit den Pfarren von Dielmissen als ihren Lehensträgern und Bistum Hildesheim, welches die Pfarre von Eschershausen belehnt (daher heute noch Preußen das Besetzungsrecht der Primariatpfarre hat) in unser Gebiet hinein. Alle sonstigen Ortschaften des Amtes Wickensen gehören dem herzoglichen Hause, Heinade dient Allersheim. Die vorgenannten Junker und Stifte haben nur, ebenso wie der Rat von Stadtoldendorf, von den Brüchen um Blutrunst und Dumbschlags die innerhalb ihrer gezäunten Höfe vorfallen, den dritten Pfennig (ein Drittel). Nur Fritz von Schulenburg, der am Hofe eine angesehene Stelle einnahm, wusste sich das Niedergericht und Weserschiffahrtsgerechtigkeiten, wie das alte Strandrecht auf der Weser innerhalb seines Gebietes zu verschaffen, jedoch nicht das erstrebte Halsgericht.

Die Dienste, welche die Leute in der Herrschaft Homburg ihren Herren zu leisten hatten, waren viel und schwer. Da Stadtluft frei macht, so werden die Bürger von Stadtoldendorf bis auf einige Herrendienste, wie die obigen Jagddienste, frei gewesen sein. Auch die Einwohner von Eschershausen werden „freie Leute“ genannt, müssen aber in der Ernte dienen. Die Leute in der Oberbörde dagegen heißen „unfreie Leute“, weil sie wöchentlich zwei Tage dienen müssen, der Ackermann mit Wagen und Pflug, die Groß- und Vollköter mit der Hand. Letztere müssen in der Saatzeit mit eggen helfen gleich den Halbspännern, die wöchentlich einen Tag mit Pferden zu dienen haben. Die Kleinköter haben in der Ernte und in der Jagdzeit drei bis vier Tage, sonst einen Tag Herrendienst. Jede Person bekommt, so oft sie dient, drei Brote, in der Ernte einen Kroße (Krug Bier, mittelhochdeutsch Krause). Bei Gerste- und Hafermähen bekommen die Köter Bier. Auch haben sie die Wacht auf dem Hofe. Das aber waren nicht die einzigen Lasten. Es kamen hinzu Forst- und Waldzins, Dienstgeld, Zoll, der Kornschilling, das Marktgeld und Wagegeld, die Abgaben für verkaufte Kornfrüchte und Wolle. Ferner mußten 223 Hofhühner, 230 Zins- und Zehnthühner, 250 Rauchhühner und 47 Schock Hof- und Zinseier jährlich im Amt aufgebracht werden. Von den Regalien haben wir schon gesprochen.

Das fürstliche Amt hatte auch die Einnahmen von den fürstlichen Zollstätten. Es gab deren im Amt Wickensen fünf: vor Amt Wickensen, zu Eschershausen, auf der Lenne, vor Bodenwerder und zu Stadtoldendorf. An Zoll mußte da gegeben werden (zirka 1580) für ein Fuder Einbecksches Bier 4 Groschen 2 Pfennig, ein Bett oder eine Kiste 1 Groschen 2 Pfennig, eine Lade 4 Pfennig, ein Pferd 2 Pfennig, eine Kuh oder Rind 1 Pfennig, ein Schaf oder Ziege oder Schwein ½ Pfennig, ebenso viel ein Stück Tuch, ein Ohm Wein 1 Quart und 1 Groschen 2 Pfennig, ein Hopfenkarren 2 Pfennig, ein Salzkarren 2 Pfennig, ein Sack Nüsse einen goslarschen Pfennig, ein Fuder Dielen 1 Groschen. Ein Jude verzollt seinen Leib und, was er an Waren bei sich hat, besonders, für seinen eigenen Leib gibt er 1 Pfennig. Zollfrei sind Fürsten, Grafen, Prälaten, Stiftsherren und Junker.

Wir müssen noch zwei alte Herkommensrechte in der Herrschaft Homburg erwähnen, den sogenannten dritten Pfennig von verkauften Gütern und den Erbfall. Wenn in der Stadt, dem Flecken und den Dörfern einer sich ein Haus gebaut und dazu aus dem herzoglichen Holze Bauholz frei geliefert bekommen hat, so muß er, wenn er dieses Haus verkauft und aus dem Herzogtum fortzieht, den dritten Pfennig (= den dritten Teil) des erhaltenen Kaufgeldes an das Amt zahlen. Das gleiche Recht ist auf dem Landgericht zu Halle den homburgischen Junkern zugestanden.

Das alte Herkommen des Erbfalls bestimmt, dass der jüngste Sohn den Hof erbt und die anderen Erben mit Geld, Vieh, Korn oder anderen beweglichen Gütern abfindet, so weit es ohne Gefährdung der Erhaltung des Gutes gehen kann. So ist auch die jüngste Schwester die nächste vor den andern. Sterben die Eltern kinderlos, so fällt das Erbe an die Freunde (Blutsverwandten) des zuletzt verstorbenen Gatten (Schöffenurteil in der Niederbörde: „der Letzte macht die Türe zu“). Hat aber der letztverstorbene Gatte keine Erben, so verfällt das Gut der fürstlichen Obrigkeit.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts traten an Stelle der Stadtvögte die fürstlichen Gerichtsschultheißen als obrigkeitliche Personen. Die Stadtvögte scheinen dann mehr die Aufseher bei den Herrendiensten geworden zu sein. Eine Zeitlang (gegen 1790–1797) ist der Sitz des Gerichtsschultheißen in Holzminden gewesen, von wo aus er auch Stadtoldendorf mit verwaltet hat. In der Zeit des Königreiches Westfalen, zu dem auch das Herzogtum Braunschweig gehört, war die Gerichtsverfassung französisch (siehe Seite 117). Am 18.1.1814 wurde danach eine neue Justiz- und Polizeiverwaltung eingeführt. Die Patrimonialgerichtsbarkeit und der privilegierte Gerichtsstand verschwand, das ganze Land wurde in Kreis- und Stadtgerichtsbezirke eingeteilt. Das Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht in Wolfenbüttel, wo auch der höchste Gerichtshof, die Appellationskommission ihren Sitz hatte. Der Kreis Holzminden hatte drei Kreisgerichtsbezirke: Holzminden, Eschershausen, Ottenstein. Stadtoldendorf gehörte zu Holzminden. Sie hatten sowohl Justiz- wie Verwaltungssachen zu erledigen. Am 1. Oktober 1825 wurde das Land in Stadtgerichte und Kreisämter eingeteilt, letztere waren teils Gerichte, teils Verwaltungsbehörden. Mehrere Bezirke unterstanden einem Distriktsgericht. An Stelle des früheren Amtshauptmanns tritt 1833 der Kreisdirektor. Das Kreisgericht Eschershausen hatte zwei Kreisämter: Eschershausen und Stadtoldendorf, seit 1849 Amtsgerichte, die reine Justizbehörden sind. So ist der 1. Oktober 1825 der Gründungstag des jetzigen Amtsgerichts Stadtoldendorf.

1825 wurde das Kreisamt Stadtoldendorf im Ratskeller untergebracht. 1844 wurde nach langen und schwierigen Verhandlungen das Primariatpfarrhausgrundstück angekauft. Dieses nahm einen großen Teil der Südseite der heutigen Amtsstraße ein, die damals nur eine schmale Gasse war, dort stand ein Stall. In der Nordostecke befand sich eine Pferdeschwemme, in Südostecke die sogenannte Zehntscheune, das Pfarrgebäude im jetzigen Garten des Amtsgerichts. Die Stadt kaufte den sogenannten Wilkenhof, dessen Wohnhaus, Nebengebäude und Garten der Kirche als Sitz des Pastor Primarius (siehe Seite 75) gegen Hergabe ihres früheren Pfarrgrundstückes für das Amtsgericht überlassen wurde. Die Stadt wurde vom Staate durch einen Garten vor dem Teichtor entschädigt. Die Bauleitung hatte der Begründer der Holzmindener Baugewerkschule Haarmann.

Fürstliche Gerichtsbarkeit Stadtvögte. – Gerichtsschultheiße. – (Ober-)Amtsrichter. – Scharfrichter.

a) Stadtvögte.

1. Henricus advocatus, Burgvogt der Homburger 1259. 2. Von Halle, Burgvogt der Homburger ? Jahr. 3. Johannes advocatus, 1281. 4. Conrad Koilhase „advocatus noster in Oldendorpe“ 1299. 5. Heinemann Mulners, geschworener Vogt des Herzogs von Braunschweig zu Oldendorp unter Homburg 1438. 6. Heinrich Stockhoff, Vogt 1581. 7. Cord Twele, Voigt [1650] starb 1653. 8. Curdt Twele, „Voigdt“ 1682. 9. Reinhold Coß, Stadtvogt 1682. 10. H. Schröter, Not. publ. Caesar. und Stadtvogt zu Stadtoldendorf 1687. 11. Melchior Hartung, fürstlicher Stadtvogt 1718 ff. 13. Knoth, Stadtvogt (starb 1748, 54 Jahr alt) [1742 ff.].

b) Fürstliche Gerichtsschultheißen.

Dr. Hermann von Eitzen, Fürstlich Braunschweig-Lüneburgischer Gerichtsschultheiß zu Stadtoldendorf 1691. Joh. Friedrich Mehlbaum [1708, 1715]. Von Hantelmann [1722, 1736]. Bode [1713, 1722, starb vor 1745]. F. H. Floto [1736]. Caspar Heinrich Wilcke (Wilken) [1760, 1777, Gerichtssekretär [1752, 1788]. Laurentius, 1760, besitzt Hof an der Braakschen Grenze. Friedrich Linde, interimistischer Administrator des hiesigen Justiz- und Stadtwesens 1791. Groscurd, Fürstlich Braunschweig-Lüneburgischer Kommissionsrat und Gerichtsschultheiß, zur interimistischen Justizverwaltung in Stadtoldendorf verordneter Commissarius wohnhaft Holzminden 1797. Joh. Heinrich Fricke, starb 1797, 55 Jahr alt [1791, 1797]. Heinrich Julius Mengen, Gerichtsschreiber und Bürgermeister [1799, 1805].

Kreisamt und Amtsgericht Stadtoldendorf sind stets mit einem Richter, seit 1833 noch mit einem zweiten juristisch gebildeten Beamten (Auditor, Gerichtssekretär cum voto, Assessor) besetzt. Seit 1879 wirken hier zwei Richter (Oberamtsrichter, Amtsrichter), seit 1918 Amtsgerichtsrat.

Erste Richter.

1. Friedrich Wilhelm Ferdinand Wilke, 1.10.1825–31.12.1833, Kreisamtmann und Justizamtmann, starb 23.6.1835 in Stadtoldendorf. – 2. Adolf Helmuth, 3.1.1834–30.9.1841, Justizamtmann, geboren 2.10.1805 in Wolfenbüttel, starb als Kreisdirektor in Blankenburg am Harz. – 3. Gustav Raabe, Justizamtmann, 1.10.1841–31.1.1845, geboren 14.5.1800 in Braunschweig, starb 31.1.1845 in Stadtoldendorf. – 4. Johann Hermann Theodor Paulsen, Justizamtmann, 1.2.1845 bis 15.10.1863, geboren 15.5.1871 in Braunschweig, starb 15.10.1863 in Stadtoldendorf – 5. Hermann Oehns, Amtsrichter und Oberamtsrichter, 1.1.1864–13.4.1889, geboren 17.6.1819 in Deensen, starb 13.4.1889 in Stadtoldendorf. – 6. Hermann Wolff, Amtsrichter, Dr. jur., 14.4.1889 bis 31.10.1893, geboren 29.5.1858 in Holzminden, nachher Landgerichtsdirektor in Braunschweig, starb dort im Ruhestand 2.5.1932. – 7. Erich Oehlmann, Oberamtsrichter und Amtsgerichtsrat, Dr. jur., 1.11.1893 bis 31.12.1924, bis 1926 noch in Grundbuchsachen hier beschäftigt, zurzeit im Ruhestand in Stadtoldendorf. – 8. Robert Köhler, Oberamtsrichter und Amtsgerichtsrat, 1.1.1924–31.10.1933, geboren 9.2.1871 in Kissenbrück (Zuckerfabrik Hedwigsburg), zurzeit im Ruhestand in Bad Harzburg. – 9. Friedrich Oschatz, Amtsgerichtsrat, seit 1.11.1933, geboren 25.9.1890 in Eschershausen.

Zweite Richter und Hilfsrichter.

1. Heinrich Mumhard, Amtsauditor, 1.5.1837–1.3.1842, geboren 5.6.1805 in Helmstedt, später Amtsrichter in Walkenried, starb im Ruhestand 15.10.1886 in Helmstedt. – 2. Karl Gieseke, 1.11.1844–31.12.1854, Amtsaktuar und Amtsgerichtssekretär, geboren 3.7.1812 in Braunschweig, 1854–1876 Amtsrichter in Vorsfelde, starb 6.11.1878 in Braunschweig. – 3. Karl Ludwig Meyer, Amtsgerichtssektetär cum voto und Assessor, 1.1.1855–30.6.1866, geboren 28.9.1819 in Beulshausen, starb als Oberamtsrichter in Schöningen 1.7.1880. – 4. Karl Stegmann, Amtsgerichtssekretär und Assessor cum voto, 1.8.1866–31.8.1869, geboren 26.6.1832 in Gandersheim, später Landgerichtsrat in Holzminden, starb 24.2.1899 in Dresden. – 5. August Ludewig, Amtsgerichtssekretär und Assessor, 1.9.1869–30.6.1872, geboren 31.8.1838 in Schöningen, starb als Landgerichtsrat im Ruhestand in Braunschweig 8.10.1918. – 6. Justus Schottelius, Amtsgerichtssekretär und Assessor, Dr. jur., 1.7.1872–31.12.1872, geboren 28.12.1834 in Helmstedt, starb als Landgerichtsdirektor in Braunschweig 12.12.1909. – 7. Hugo Weigel, Auditor mit Sekretärgeschäften beauftragt, 1.1.1873–30.9.1873, geboren 20.3.1845 in Marienthal, starb als Amtsgerichtssekretär in Königslutter 6.5.1875. – 8. Karl Julius Hermann Schrader, Assessor, 1. 10.1873–31.5.1878, geboren 12.6.1844 in Braunschweig, starb als Bürgermeister von Holzminden 12.9.1899. – 9. Karl Dony, Kreisgerichtssekretär cum voto und Assessor, 1.6.1878–30.9.1879, geboren 6.9.1849 in Wolfenbüttel, nachher Amtsrichter in Eschershausen, starb als Oberamtsrichter im Ruhestand 1.4.1921. – 10. Hartwig Cleve, Amtsrichter, 1.10.1879–31.7.1880, geboren 3.11.1844 in Wolfenbüttel, starb als Oberamtsrichter in Holzminden 16.7.1909. – 11. Wolfgang Breithaupt, Amtsrichter, 1.8.1880 bis 30.9.1882, geboren 13.5.1849 in Braunschweig, später Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig, starb im Ruhestand in Goslar 20.5.1931. – 12. Eduard Hustedt, Amtsrichter, 1.10.1882–31.12.1882, geboren 22.1.1855 in Braunschweig; später Staatsanwalt in Braunschweig, juristischer Konsistorialrat in Wolfenbüttel, starb als Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig 31.3.1904. – 13. Adolf Deeke, Amtsrichter, 1.1.1883 bis 31.5.1887; geboren 9.8.1852 in Halchter (Mon Plaisir); später Landrichter in Holzminden, starb als Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig 1.4.1909. – 14. Hermann Wolff, Amtsrichter, Dr. jur., 1.6.1887 bis 13.4.1889, danach erster Richter (Nr. 6). – 15. Erich Oehlmann, Amtsrichter, Dr. jur., 1.5.1889—31.10.1893, danach erster Richter (Nr. 7). – 16. Louis Mitgau, Amtsrichter, geboren 30.12.1862 in Zorge; 1.11.1893–31.12.1899, darauf Oberamtsrichter in Blankenburg am Harz, zurzeit dort im Ruhestand als Amtsgerichtsrat. – 17. Justus Dedekind, Amtsrichter, 1.1.1900–30.6.1906, zurzeit Landgerichtsrat im Ruhestand in Braunschweig. – 18. Robert Köhler, Amtsrichter und Oberamtsrichter, 1.7.1906–31.12.1924, danach erster Richter (Nr. 8). – 19. Friedrich Oschatz, Amtsgerichtsrat, 14.5.1926–31.10.1933, danach erster Richter (Nr. 9). – 20. Rudolf Jäger, Gerichtsassessor, seit Ende Oktober 1933, geboren 4.7.1905 in Halle an der Saale. – Seit 1.11.1933 ist die zweite Richterstelle unbesetzt, ein Teil der richterlichen Geschäfte wird durch einen bei den Amtsgerichten Stadtoldendorf und Holzminden zugewiesenen Gerichtsassessor erledigt.

Als Polizeiwache hatte das Herzogtum 100 Polizeihusaren (1816 ff.) und Fußjäger, später Landdragoner. Diese mussten regelmäßig die ihnen angewiesenen Bezirke durchstreifen und in jedem Kreisamt alle Jahre regelmäßige allgemeine „Vagabundenstreifen“ machen. So hören wir zum Beispiel, dass hier ein „Ratzenfänger“ mit seinem bei sich geführten „Frauensmensch“ aufgefunden und aus dem Lande verwiesen wird. Solche Polizeihusaren wohnen hier (1818 ff.), ebenso Polizeijäger (1826) und Landwehrdragoner.

Die Scharfrichter.

(Nachrichter; carnifex.)

Ein notwendiges Werkzeug der mittelalterlichen Gerichtspflege bis in die Zeit, da die Tortur abgeschafft wurde, war der Nach- oder Scharfrichter. Er galt mit dem Abdecker, dem Meisterknecht und seinen sonstigen Knechten für unehrlich (anrüchig, versmadet). S. zum Beispiel nennt ein Echtebrief von 1523 an erster Stelle unter den unehrlichen Gewerben den Viller (Filder, Filler, Abdecker, der das „Fell“ abzieht).

Noch die von Herzog Rudolf von Braunschweig-Lüneburg am 19. Oktober 1731 veröffentlichte Polizei-Verordnung Kaiser Karls VI. nimmt die Schinder allein von den sonstigen Gewerben, die ihrer früheren Unehrlichkeit entkleidet werden, aus. Sie sind bis auf die zweite Generation unehrlich; diese erst ist ehrlich, wenn sie eine andere ehrliche Lebensart sich erwählt hat und darin mit den Ihrigen wenigstens dreißig Jahre verblieben ist. Alles Berühren von Aas, Leichen, Gehenkten, Gefolterten und dergleichen brachte in die Gefahr der Unehrlichkeit; der Schinder „stack“, das heißt berührte solche mit seinem Schwerte, und sie mussten sich mit Geld loskaufen; eine Unsitte, die in obengenannter Polizeiordnung von 1731 verboten wird. So kam es, dass in Pestzeiten und bei Seuchen keiner die Leichen oder das gefallene Vieh vergraben, noch einen Selbstmörder, der sich aufgehängt hatte, abschneiden und begraben wollte. Noch 1785 muss Herzog Karl Wilhelm Ferdinand zwei hiesigen Meistern der Tischler- und Drechslerzunft, welche den hier verstorbenen Nachrichter Saft, als ihren Verwandten mit zu Grabe haben tragen helfen, gegen „unvernünftige Vorwürfe“ den landesherrlichen Schutz zusichern.

Das Gefängnis des Rates befand sich im alten Rathaus und im Hagenturm; auf dem Markte stand bis in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts der Schandpfahl oder Pranger, ein dicker, eisenbeschlagener Eichenholzpfahl, an den die, welche gestohlen (besonders Felddiebstahl, Verordnung von Karl I.) und dergleichen hatten, öffentlich angekettet und ausgestellt wurden. Dieser stand auf dem Markte vor dem Hause des Kaufmanns Twele, nachher Rose-Gutberlet s. n. ass. 178 bei der Apotheke s. n. ass. 179, in dem Dreieck des Kückenschnippeingangs. Die Galgenbreite vor der Bülte, links der Eschershäuser Straße, war die Richtstätte der zum Strang Verurteilten. Gegenüber lag die Schinderkuhle, wo die Gerichteten, später krepiertes Vieh, vom Henker oder Abdecker beigerodet wurden. Der Galgenbrink bei der Münchewiese trägt seinen Namen von der alten Richtstätte der zum Strang Verurteilten.

Namen der Scharfrichter und Abdecker von Stadtoldendorf.

1. Im Jahre 1638 erteilt Herzog August den Brüdern Christoph, Heinrich und Dietrich Förster und deren Nachkommen das Privileg der Meisterei (Scharfrichteramt) und Abdeckerei im Amte Forst und in der Oberbörde des Amtes Wickensen gegen bare 100 Reichstaler und einen jährlichen Zins von 8 Talern mit der Verpflichtung auf Erfordern einen Mann zum Reinigen der Kloaken der herzoglichen Residenzstätte zu stellen (E). Von dieser Familie Förster hat der Försterberg beim Hagenturm seinen Namen. An der Stadtmauer pflegte der Henker zu wohnen, auch heißt heute noch der Försterberg mundartlich „Filter- oder Fillerweg“ (Viller = Abdecker, siehe oben).

2. Meister Jürgen Struch (Strauch), carnifex 1653 (sein Knecht Adamus, Carnificis servus), derselbe wird also in die Förstersche Familie hier eingeheiratet haben. 1669, 16. Oktober, verehrt Meister Strauch, Nachrichter zu Stadtoldendorf „zu Gottes Ehren“ zur Verbesserung des salarii des Rektors und Knabenschullehrers 50 Taler, deren Zinsen diesem zugute kommen sollen.

3. Dietrich Förster, carnifex 1688.

4. 1740 heiratet Scharfrichter Joh. Jürgen Glaser die Witwe des Scharfrichters Förster.

5. 1745 Saft, dessen Tochter heiratet Joh. Jürgen Förster 1750, der in Stadtoldendorf das Reihehaus Nr. 185 nebst Garten besitzt.

7. Joh. Dietrich Förster, der 1762 eine Mutter von zwei Kindern „in die Kur nimmt“, die aber dabei stirbt. Die Scharfrichter galten ja bei dem Volke klüger als die Doktoren, sie konnten mit dem abgehackten Daumen von armen Sündern, mit Flicken, die ins Blut von Hingerichteten getaucht waren und dergleichen Künsten heilen (vergleiche Vages, Sagen).

8, Arend Heinrich Saft, starb 1785.

9. Bürger, Scharf- und Nachrichter Georg Friedrich Sachse 1797.

10a. Christoph Hausmann, starb 1823.

10. Joh. Georg Förster, Sohn von Nr. 7, starb 1811.

11. Nachrichter Wilhelm Josef Menger [1800, 1827].

12. Nachrichter Adam Menger [1853].

13. Nachrichter und Abdecker Lindemeier [1871].

8. Die Kirche.

a) Die Kirche vor der Reformation.

Abkürzung: Am. = Amelungsborn, St.O. = Stadtoldendorf.

Nach dem ältesten Archidiakonatsregister des Bistums Paderborn vom Jahre 1231 besaß Oldendorp eine eigene Pfarrkirche, welche zur Sedes Huxaria (Archidiakonat Höxter) gehörte. Dieses umfasst die Pfarren St. Aegidii, Nienover, Oldendorp, Dune, Holsminne (Holzminden), Lugdarinken (Lüchtringen). Nach einem späteren Verzeichnis gehörte Corveja (Corvei), Oldendorp villa (Altendorf bei Holzminden im Unterschied von Oldendorp opidum [sic], Menbersen (Meinbrexen), Homborg, Henhusen, Otberge und Beveren (Bevern) dazu. (Bessen, Geschichte des Bistums Paderborn I, 249 ff.) Stadtoldendorf scheint sogar Erzpriestersitz gewesen zu sein (Kaiser, Seite 83, Anmmerkung 129). Nachdem 1490 die Güter der Pfarrkirche dem Kloster Amelungsborn durch Innozenz VIII. zugelegt waren, wurden die Stadtoldendorfer Pfarren nicht mehr vom Archidiakonat Höxter, sondern vom Abt des Klosters Amelungsborn besetzt. Der Archidiakon Otto von Oeynhausen zu Höxter verglich sich darauf 1492 mit dem Abt Werner von Amelungsborn dahin, dass nach jährlicher Zahlung eines rheinischen und eines Goldguldens der Pfarrer von Stadtoldendorf nicht mehr seiner Zucht und Aufsicht unterstehe, aber doch noch zur Ausführung seiner Aufträge verpflichtet bleibe. Fünfzig Jahre später wird der katholische Gottesdienst durch die Reformation der braunschweigischen Lande aufgehoben, und der letzte katholische Pfarrer wird evangelisch.

Die Geistlichen vor der Reformation.

An hiesiger Pfarrkirche sind immer zwei Geistliche tätig gewesen: der Pfarrer als pastor loci, auch als pastor verus bezeichnet mit dem Amtstitel plebanus (Pfarrherr) oder sacerdos (Priester) und neben ihm ein viceplebanus (Vicar, stellvertretender Pfarrer) oder capellanus. In den Urkunden finden sich noch folgende Namen von stadtoldendorfischen Geistlichen aus katholischer Zeit:

Plebani.
  1. Samuel, 1186, erwähnt als Samuel qui tunc personatum in ecclesia Aldendorp gerebat (welcher damals das Pfarramt an der Kirche in Aldendorp = Stadtoldendorf inne hatte) in einer Urkunde des Bischofs Siegfrieds von Paderborn, welcher bestimmt, dass der Kornzehnte und der Fleischzehnte in Adeloldessen (Arholzen), welche zur Kirche in Aldendorpe (Stadtoldendorf) gehört, für 1½ Mark reinen Silbers an das Kloster Amelungsborn veräußert werden darf. Samuel und die Patrone seiner Kirche geben dazu ihre Einwilligung.
  2. Gerhard, 1220. Gerhardus, sacerdos de Oldendorpe (Priester in Stadtoldendorf) ist Zeuge in einer Urkunde der Brüder Bodo von Homburg.
  3. Wernher, 1237. Zur Zeit, da Wernher das Pfarramt in Oldendorpe (Stadtoldendorf) führte, bekunden Berthold und Heinrich von Homburg, dass Abt und Konvent (von Kloster Amelungsborn) den Zehnten in Arholzen, welchen der Vater von Berthold und Heinrich von Homburg, Bodo, von der Kirche in Oldendorpe besaß und dem Abt und Convent in Amelungsborn für 16 Mark verpfändet hatte, der Kirche in Oldendorpe (Stadtoldendorf) frei übertragen.
  4. Johannes, 1241–1277, offenbar sehr angesehen und einflussreich, da sein Name als Zeuge in vielen Urkunden vorkommt (1241, 1257, 1259, 1261, 1267, 1270, 1277), bei Verhandlungen des Bischofs Simon von Paderborn, des Edelherrn Heinrich von Homburg, der Grafen Heinrich von Woldenberg und Ludwig von Eberstein. Er starb 21. Juli 1277.
  5. Konrad, 1312, Pfarrer in Oldendorp ist mit Johannes Proyt Zeuge einer Schenkung von 2½ Hufen in Antwordeshusen (Andershausen vor Einbeck) an das Marienstift vor Einbeck (Dürre, Regesten der Homburg).
  6. Heinrich, 1340, plebanus de Oldendorpe prope Homborch, Urk. anno Domini 1340 sabbato post Epiphan. Domini.
  7. Ludolf (Ludloff), 1363, kerkhere (Kirchherr) to Oldentorp under Homborch, Zeuge bei Johann von Gustede bei einer Memorienstiftung für Amelungsborn anno Domini 1363 die Marci (25. April). – 1369 wird ein Priester Hinrich, genannt „des Arztes“ (Medici) als Zeuge einer Schenkung von 4 Hufen an dem Felde zu Nanexen (Naensen) an das Marienstift vor Einbeck erwähnt, aber nicht angegeben, ob er in Stadtoldendorf Pfarrer war, wiewohl die Familie „Arztes“ in Stadtoldendorf wohnhaft ist.
  8. Heinrich Nickeling, 1382, plebanus in Oldendorpe ist Zeuge unter der Gründungsurkunde der Kaplanei und Vikarie von Lüderdissen (Lüerdissen) durch den Edelherrn Heinrich von Homburg und seine Brüder anno Domini 1302 in vigilia nativitaiis beati Johannis Baptistae. [Urkunde im Anhang Nr. 1. – Dürre liest Vickenlyk, jedoch C. b. Esch. Diac. hat Rickeling, ebenso eine alte Original-Anlage zu Besterfeldt, hier.]
  9. Heinrich Hartwig, 1487, Priester am Altare St. Crucis in der Kirche zu Oldendorpe unter Homburg. Ihm schulden die Braunschweiger Bürger Nigebur und Tyllemann 50 rhein. Gulden und verpfänden ihm dafür 1 Mark Rente an ihrem Garten vor Braunschweig. Von ihm rührt wahrscheinlich das Lehn der Hartwige her, auch bezeichnet als Vicaria St. Crucis et Habundi, welches als Abtslehn 1541 dem Jost Kypp (Justus Kip) zu Hameln verlehnt war.
  10. Johannes Kale, vor 1490, hat vor 1490 sein Amt niedergelegt und ist die Pfarre 1490 unbesetzt (Bulle Innozenz VIII., Anhang Nr. 2). Er wird in den Anniversalien von Kloster Amelungsborn als pastor ecclesie in Oldendorp, noster fidelis amicus angeführt (Pastor der Kirche in Stadtoldendorf, unser treuer Freund), starb 13. Juni 148…
  11. Hermann Ludemanns, 14…, vitae honestae sacerdos in Oldendorpe (Priester, der einen ehrbaren Wandel geführt hat), schenkt dem Kloster 5 Gulden, einen silbernen Kelch und einen silberähnlichen großen Löffel im Wert von Mark Denare (D. Anniv., Seite 42); starb 20. August 14…
  12. Arnold, 1539–1542 katholisch, 1542–1551 evangelisch, Mönch im Kloster Amelungsborn, Pfarrer an der Kirche zu Stadtoldendorf, bleibt solcher nach der Reformation = Arnold Kreithoff, genannt Arent Rade, siehe: Pastores primarii Nr. 1.
Viceplebani.
  1. Dietrich, 1281, Thidericus viceplebanus in Aldendorpe, Zeuge bei Graf Ludwig von Eberstein, 1281, und noch einmal Zeuge bei den Edlen Bodo von Homburg (Dom. Thidericus capellanus in Oldendorpe 1281).
  2. Heinrich, 1316, Henricus viceplebanus oppidi Oldendorpe, als Zeuge mit den Mönchen von Amelungsborn, Heinrich dem Prior und Heinrich von Oldendorpe unter einer Urkunde von 4. Non. Junii (2. Juni) 1316, in der der gesamte Rat von Stadtoldendorf bekundet, dass ihr Mitbürger (oppidanus) Heinrich von Denkingehusen (Denkiehausen), 2½ Acker zu Alderoldessen (sic = Arholzen) für 20 Schillinge Höxterische Pfennige an das Kloster Amelungsborn verkauft habe.
  3. Johannes von Gerdone, 1382, Presbyter Johannes de Gerdone ist mit dem Pleban Rickeling Zeuge unter der oben genannten Stiftungsurkunde der Kaplanei von Lüerdissen. Nach einer alten Originalanlage zu Biesterfeld hier wird er mit Rickeling als Geistlicher in Stadtoldendorf angeführt.

b) Die Kirche nach der Reformation.

Nach der Einführung der Reformation in Stadtoldendorf werden als Kirchendiener festgesetzt: der Pfarrer, (früher plebanus, nachher pastor primarius); der Kaplan (früher viceplebanus, nachher pastor diaconus), der Schulmeister (nachher Collaborator ministerii, Pastor collaborator, Rektor und Gehilfsprediger) und der Küster (custos) oder Opfermann. Die ersten drei sind Theologen. Das Gehalt des Pfarrers soll 60 Gulden nebst Umgang und accidentalia, das Gehalt des Kaplans 50 Gulden betragen, die ihnen die Kastenherren vierteljährlich in gleichen Raten auszahlen sollten. Beide haben steuerfreie Behausung, deren Bau und Besserung dem Rate obliegt. Zur Erhaltung der Kirchendiener soll der Abt von Amelungsborn den Kastenherrn zu Stadtoldendorf die beiden Zehnten zu Holtensen und den Zehnten zu Wangelnstedt ausfolgen. Aber das stand zunächst nur auf dem Papier. 1544 war der „gemeine Kasten“ noch nicht errichtet, der Pfarrer Arnold (Kreithoff) hat nur zwei Gulden bekommen, Kaplan und Küster bekamen nur freie Kost in der Pfarre. Dieser Freitisch für Festtage an den Kaplan und Opfermann blieb auch späterhin noch bestehen (1590 unter Pastor prim. Trost). Der Abt weigerte sich, die geforderten Zehnten herauszugeben und verstand sich schließlich auf 30 Gulden.

Als Kirchenvermögen fanden sich aus katholischer Zeit vor Vicarien, Zehnten, Kalande, Zinsen und Naturalgefälle.

Vicarien gab es zu Stadtoldendorf fünf:

1. Die Vicarie Sanctae Catharinae ist Ratslehn, beträgt 19 Pfund weniger 2 Schillinge, der Inhaber Er (Ehren) Werner (also ein Geistlicher) ist alt. Auf Wedesatz (Zins) sind ausgeliehen 50 Gulden, die 3 Pfund Zins bringen (wird 1580 dem Rektorat zugelegt). – 2. Vicaria Beatae Virginis, Abtslehn, hat ein alter kranker Mann, namens Hermann, rentet 4 Gulden, wird 1544 frei. – 3. Vicaria corporis Christi, Abtslehn, hat Er (Ehren) Bertoldt Schliecker zu Dedessen (Deensen) gelehnt, bringt 4½ Pfund 6 Pfennig, 4 Malter Hafer und 4 Malter Roggen. (1580 dem Rektorate zugefügt. Altes Kirchenregister der Herrschaft Homburg) – 4. Vicarie der Hartwig oder vicaria St. Crucis et Habundi, womit der Sohn von Justus Kip zu Hameln belehnt ist als ein Stipendium zum Studieren auf acht Jahre; ist das Hartwiger Lehn und bringt 22 Pfund 4 Schillinge. Ein Vetter Matthias Kib (Kyb) soll diese Vicarie mit 272 Fuder (also Wiesenwachs) gebessert haben. Nach dem Aussterben des Mannesstammes der Kip ist das Lehen wieder dem Kloster anheimgefallen und ist 1687 der Knabenschule hier beigelegt worden. (Consistorialakten.) – 5. Vicarie St. Sebastiani (et Fabiani) ist Abtslehn. Der Lehnsbesitzer ist Johannes Nolte „itzunder Amptman tho der lauenborg“. Sie hatte 5 Stiegen Morgen Land, wovon die Mönche drei zu der Wiese von Borchau (Borchoue) abgezogen haben, ferner 1 Zehnten, der bringt 2 Malter Roggen, 2 oder 3 Malter Hafer, im dritten Jahre (Brachjahr) kommt nichts davon auf, sodann 5 Fuder Heu, 5 Höfe zinsen 30 Schilling. Von weiteren 20 Morgen haben die Mönche den Zehnten abgezogen. – Diese ansehnliche Vicarie wird später, 1580, der Kaplanei beigelegt (Original-Anlage bei Biesterfeld, E. v. W. Seite 327).

Von den Kalandhäusern in Stadtoldendorf wird angeführt:

„Noch an Häusern XXIIII (Pfund) jährlichs Einkommen tut 8 Gulden.“

Als Einkommen der Pfarre wird verordnet: eine „termeney“ der Barfüßer, ferner ein Zehnten vor Oldendorff, genannt Holtensen, bringt 3 Fuder Roggen, 3 Fuder Hafer, ist Hägererbe der Bürger (Orig.-Anl.: „Holtersche erve synt dritteyn, gyff jowelik erve XXVIIII ß (Schillinge) vn eyn hon (Huhn), thom hagen V punt“) bringt 53 Gulden. Ferner ein Zehnte zu Wangelist (Wangelnstedt) bringt zwei Fuder Korns, macht 18 Gulden. Sodann eine Vicarie zu Kemnade, mit der Dietrich Wedemeyer belehnt ist, bringt 1 Fuder Korn, tut 9 Gulden. Außerdem 8 Mattier (Groschen) und eine andere Vicarie zu Kemnade, die an Christoph von der Lippe, verus pastor in Holzminda, ausgelehnt ist, zinst 3 Fuder Korn, macht 27 Gulden. [Das Fuder Korn wird also mit 9 Gulden berechnet.] Aber die beiden kemnadischen Lehen gingen nicht ein, da ihre Inhaber sich weigern sie herauszugeben, weil sie ihnen als freies Lehen vom hessischen Landgrafen verliehen seien. Außerdem gehören zur Pfarrstiftung die bei dem ersten Pfarrer Arnold Kreithof bemerkten Einnahmen.

Die Kirche hat an Haus- und Hofzinsen 38 Pfund, je 5 Malter Roggen und Hafer, zu Einbeck an Geldzinsen 10 Pfund, einen Kelch III (Pfund) und eine Monstranz 1 (Pfund wert). Eine alte Original-Anlage bemerkt zu den 38 Pfund Haus- und Hofzinsen: „Dar heyltma de memorien vnd de kerken mede. Item von den tynsen, da yp den hüßen stan, kümpt nicht vele der aff, ys an olden buueldigen hüßen wo vor ogen“ (damit hält man die Memorien [Seelenmessen] und bessert die Kirche. Desgleichen von den Zinsen, die auf den Häusern stehen, kommt nicht viel auf, ist ein altes, baufälliges Haus, wie augenscheinlich).

Dagegen wird nun im Erbregister von Wickensen (Seiten 327 und 328) gegen 1580 folgendes als kirchliches Eigentum angeführt: 1. Zehnte. Der Holtenser Zehnte gehört dem Stift Amelungsborn und wird in der Stadt in des Herrn Abts Hof geführt. – Das Kloster hat also diesen Zehnten, womit die Pfarre ausgestattet werden sollte, an sich gezogen. – 2. Pfarre: der Pfarrherr hat den Feldzehnten, lasset das selbst führen (= erheben), hat dazu 2 Hufe Landes (= 60 Morgen), 3 Fuder Wiesenwachs und einige Gärten, die er teils selber gebraucht, teils um Zins ausgegeben hat. – 3. Vicariat (= Kaplanei): hat das Lehen S. S. Fabiani et Sebastiani von weiland dem Edlen Herrn von Homburg fundiert, wozu 2 Hufe Landes (60 Morgen), 4 Fuder Wiesenwachs und 1 Hudekamp, dazu ein kleiner Zehnte auf dem Rodenkampe nebst 2 Gütern. – 4. Das Gotteshaus hat 48 Morgen Land, jährliche Einnahme von etlichen Gütern Hofzins 7 Taler 17 Groschen, von denen die Bürger fast alle etwas haben. Die Kirche oder die Altarleute derselben haben außerdem noch 2 Taler 2 Groschen und 5 Taler 12 Groschen Zins. –

1650 hat zur Kaplanei gehört: 123 Morgen Land, 8 Fuder Wiesenwachs, 8 Morgen sonstiges Land; von Braak ein Malter Roggen und von Arholzen 8 Malter Gerste, nebst einen kleinen Zehnten von 6 Malter (Consistorialakten). – 1750 hat die Diakonatpfarre ein Gesamteinkommen von 183 Taler 22 Mariengroschen 6 Pfennig nebst Akzidentalien, freie Hut und Weide für Kühe, Schweine usw., Mast für 2 Schweine im Solling, Akzisefreiheit für 18 Tonnen Bier, 3 Brote, 3 Würste, Ostereier, von diesen aber die Hälfte dem Rektor zukommt, mit dem der Diaconus sich wiederum auch in die „Weihnachts-“ und „Osterpflicht“ teilt, auch Wachsgeld (18 und 24 Mariengoschen), für welches er aber in der Frühpredigt die Lichter auf der Kanzel und in seinem Stuhle zu halten hat. Als Pastor von Arholzen bekommt der Diaconus 148 Eier, 15 Brote und 15 Würste, auch pflegen die Sponsa (Bräute) den Pastorem mit einem Schnupftuch (Wert 6 Mariengroschen) zu beschenken (1750); das sonstige Einkommen von Arholzen beträgt 26 Taler 34 Mariengroschen 3 Pfennig nebst Akzidentalien. Diese Naturalien sahen besonders in der Zeit der Brot-, Eier- und Fleischkarte (1915 ff.) sehr verlockend aus, aber sie waren auch damals schon schwer zu erlangen. Denn 1765 klagt der Diaconus Volmar gar bitter über die Arholzer, die ihm seit fünf Jahren keine Brote, Würste und Eier geliefert hätten (1 Brot galt damals 2 Gute Groschen, 1 Wurst desgleichen, 1. Pfund Brot 4 Pfennig, 1 Pfund Wurst 6 Pfennig). Auch hatte die Diaconatpfarre wohl genügend Land, aber keine geräumige Scheune, sodass der Diaconus das Land verpachten mußte. Konnte er nun keine Pächter wegen schlechter Zeiten finden, wie P. Ritmeier 1772, und auch wegen Mangel an Wirtschaftsgebäuden nicht selbst ackern, so drohte ihm völliger Ruin. Interessant ist, dass bei dem Schulmeister von Braak, dessen Gesamtgehalt 29 Taler 6 Mariengroschen nebst Akzidentalien und kläglicher Wohnung – statt der Treppe nur eine Leiter – betrug noch die alte „Baulebung“ sich erhalten hat. Denn wenn ein Schulmeister dort mit dem Tode abging, so mußte sein Nachfolger 20 Mariengroschen Köhr an das Kloster Amelungsborn, als an den Patron, geben. – 1750 betrugen die Einkünfte der Oberpfarre zusammen 416 Taler 27 Groschen nebst Akzidentien. Es gehörten dazu 66 Morgen ½ Vorling (Vorling = ½ Morgen) und 3 Morgen, 8½ Fuder Wiesenwachs, 5 Gärten, 40 Malter Holz, Hut, Weide, Wachs- und Vierzeitengeld, besonders aber der Zehnte, der 300 Taler betrug, sowie Akzisefreiheit für 24 Tonnen Bier. Dagegen ruhte auf der Pfarre eine sehr böse Last, die wahrscheinlich noch aus katholischer Zeit stammte, da sie schon 1580 in das verloren gegangene „Rahts-Denkbuch“ von Stadtoldendorf eingetragen gewesen ist. Es mußten nämlich von dem Pfarrinhaber zwei „eiserne“ Rinder der oder „Bulloxen“ und zwei Kämpen vom Zehnten der Stadt erhalten und dem jedesmaligen Nachfolger wieder übergeben werden. Vergeblich haben sich die Pfarrer (Kaufmann 1691, Ebeling usw.) gegen diese „unflätige Beschwerung“ der Pfarre gewehrt, der Rat stützte sich auf das Herkommen und das Konsistorium schützte das Herkommen. Endlich, nach mehr denn 200 Jahren, wurde es 1797 von der städtischen Behörde selbst als unwürdig empfunden, dass alle städtischen Schweine und Kühe an den Hof der Oberpfarre getrieben wurden und dieses onus (Last) abgeschafft.

Filialen von Stadtoldendorf gab es zur Zeit der Reformation vier: Wangelnstedt, Lenne mit Linnenkamp, Arholzen und Braak.

Wangelnstedt „ist Filia in Stat Oldendorff, hat 1 Zehenten darselbst yff dem acker“ (K. Vis. 1542). Es ist danach wüste geworden und gegen 1518 von Herzog Heinrich dem Jüngeren neu besiedelt. Am 24. August 1557 wird die von dem Herzog neugegründete Pfarre mit einem katholischen Pfarrer besetzt und Lenne und Linnenkamp werden nun Filialen von Wangelnstedt (Corpus bonorum von Wangelnstedt). Über die Klus bei Wangelnstedt siehe Seite 56.

Arholzen erhält erst durch die Verfügung des Herzogs Heinrich Julius vom 26. Juni 1609 die Erlaubnis, eine Kapelle zu bauen, wobei aber ausdrücklich das Pfarrrecht in Stadtoldendorf gewahrt und seine bisherigen Verpflichtungen zu Stadtoldendorf, in welches es seit über 100 Jahren eingepfarrt ist, aufrechterhalten wird. Es bleibt gleich Braak zur Besserung der Mutterkirche, der Pfarre, Kaplanei, Glockenguss und Orgel verpflichtet. Der Kaplan in Stadtoldendorf soll gemäß dieser Confirmatio in Arholzen taufen, trauen, auch nach Gelegenheit predigen, wo es füglich ohne Versäumnis der Gemeinde zu Stadtoldendorf geschehen kann, auch Abendmahl und Begräbnis halten. Den Arholzern wird ihr Kirchenrecht in Stadtoldendorf nicht genommen, aber sie werden auch nicht von den bisherigen Lasten an Kirche und Pfarre zu Stadtoldendorf befreiet. Aber damit gaben sich die Arholzer nicht zufrieden. Sie hatten billig einen Pastor bekommen, nun wollten sie auch die noch vorhandenen Lasten von sich abschütteln. So schon 1616 zur großen Entrüstung des hiesigen Rats und der Gemeinde, wobei der Rat die Hoffnung ausspricht „dass die Burschen sich dabei die Finger verbrennen werden, da die Herren Consistoriales das, was sie verabschiedet haben, nicht werden wendig machen lassen“. Aber 1652 will Arholzen wieder nichts zum Bau der Pfarre und des Schulhauses zahlen, zur Glocke zahlen 1642 nur die Braaker, obgleich diese noch 1715 nur 18 Feuerstätten haben, und 1647 „will es [Arholzen] sich ganz von Stadtoldendorf abtun und eigenen Pfarrer sich halten und die Gebühren nicht leisten.“ Die Personalverbindung zwischen Pastor von Arholzen und Diakonus von Stadtoldendorf ist bis heute noch geblieben.

Braak ist nach Stadtoldendorf eingepfarrt, hat nur eine Kapelle, die mit der Schulstube verbunden ist. 1750 müssen sich die Braaker in der Kirche von Stadtoldendorf begraben, kopulieren, taufen lassen und zur Kirche gehen. 1715 haben die Braaker tertiam partem, ein Drittel zu Bau und Besserung von der Kirche, Turm und Glocke, sowie Kaplanei beizutragen. Erst 1762 bekommen die Braaker von Serenissimus einen eigenen Totenacker (Consistorialakten). 1800 werden den Frauen und Hauswirten von Braak besondere Sitze in der Stadtkirche angewiesen. Pastorisiert werden sie vom hiesigen Diakonus, haben aber hier noch ihr Kirchenrecht als eingepfarrte Filia.

Die Amtsobliegenheiten zwischen Ober- und Unterpfarre waren 1750 so geteilt, dass der Primarius alle Messpredigten (Hauptgottesdienst), die Nachmittagsgottesdienste, Advents- und Fasten-Predigten in der Woche, ferner alle Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Begräbnisse der Erwachsenen zu halten hatte, während der Diakonus die Hälfte der Nachmittagspredigten und der Advents- und Fastenpredigten in der Woche, zwei Betstunden in der Woche, sämtliche Frühpredigten, Begräbnis aller nicht konfirmierten Kinder sowie Begleitung der Leichen auch der Erwachsenen und Nachmittagspredigt am Bußtage zu halten hatte. Seine Beichtkinder hatte jeder Geistliche für sich, jedoch betragen die des Diakonus 1772 nach dem Berichte des Diakonus Ritmeyer nur den 50. Teil der Abendmahlsgäste. Der Diakon war auch verpflichtet bei jedem Abendmahl mit zu administrieren. Im Laufe der Zeit ist zugunsten Arholzens ein beträchtlicher Teil dieser Amtsgeschäfte fortgefallen, so dass nur noch eine Betstunde in der Woche (seit 1918 ausgefallen), sechs Nachmittagspredigten, die Hälfte der Fastenpredigten, die Betstunden in der Karwoche und Vertretung des Primarius bei Erkrankung und Beurlaubung geblieben ist. Der Rektor hatte 1750 in allen Gottesdiensten den Gesang zu leiten, welche Aufgabe nachher dem Kantor zuviel, und sämtliche Leichen mit den Knaben zu Grabe zu singen. Später hatte er einige Predigten zu halten bekommen, seit 1914 ist die Stelle unbesetzt.

Der Patron über beide Pfarren in Stadtoldendorf, sowie die von Arholzen und Braak ist der Abt des Klosters Amelungsborn. In katholischer Zeit wurden die Stadtgeistlichen aus den Mönchen des Klosters genommen, aber auch noch in der reformatorischen Zeit werden die Stellen mit früheren Klosterkonventualen besetzt und findet öfters ein Aufrücken vom Rektor zum Kaplan, vom Kaplan zum Pfarrer statt. Die Generalsuperintendentur, unter der die Geistlichen von Stadtoldendorf sich bis 1648 befanden, war in Alfeld. Als dieses im Dreißigjährigen Kriege verloren gegangen war, wurde jene nach Holzminden verlegt und mit der Abtswürde verbunden. Bis 1652 standen die hiesigen Geistlichen unter dem Superintendenten von Halle in Braunschweig. Seit dem Tode des Superintendenten Wichmann in Halle 1652 ist Stadtoldendorf Sitz eines Superintendenten gewesen bis 1914, mit einer kurzen Unterbrechung von 1834 bis 1841, da Superintendent Kroll die Ephoralgeschäfte aufgab und diese dem Superintendenten Mädge in Bevern interimistisch übertragen wurden. Durch Kirchenverordnung vom 9. März 1914 wurde Stadtoldendorf der Superintendentur von Holzminden beigelegt und verlor seinen Superintendentensitz, den es 262 Jahre besessen hat.

Zu den Piacorpora (geistlichen Stiftungen) von Stadtoldendorf gehören noch 1. das Predigerwitwenhaus (s. ass. Nr. 192), neu aufgebaut 1716 an der Ecke der Stiftsstraße mit der jetzt im Rathaus aufbewahrten Inschrift: E. E. F. Raht und die lopliche Burgerschaft / Haben dieses W. W. Haus bauen lassen Anno 1716. Das alte Witwenhaus, das schon 1661 so baufällig war, dass es vom Winde hin- und hergeweht wurde, ist bei einem Sturm in der Adventszeit bald darauf zusammengestürzt (Consistorialakten). In dem neuerbauten Witwenhaus von 1716 wohnte rechts im Osten die Witwe des Primarius, links im Westen die des Diakonus, mit je einer Stube, einer Kammer und Nebenkammer, gemeinsamer Küche, Herd und Speisekammer, ohne Vieh- und Holzstall, so dass immer nur eine Witwe drin wohnen konnte. In dem kleinen Garten dahinter standen 8 Zwetschenbäume. Dazu gehörten 11 Morgen Land, 18 Malter Holz, Hut, Weide, Mast für 5 Schweine und Bierakzisefreiheit für 12 Tonnen Bier, Gesamtwert 24 Taler 18 Mariengroschen. Nach dem Separationsrezess 1887 hat das Wittum noch 4 Morgen 79 Ruten. Das Haus ist 1885 meistbietend für 2900 Mark an Leineweber C. Schoppe verkauft worden. – 2. Das Hospital zum heiligen Geist (oder Armenhaus). Über die Stiftung ist nichts bekannt, wir wissen nur, dass es bei der Kirche lag (s. n. ass. 195). 1760 hatte es eine Haus- und Hofstelle von 7,13 Quadratruten und einen Garten von 12 Quadratruten und beherbergte 10 Personen beiderlei Geschlechts, die freie Wohnung mit je 1 Stube, 1 Kammer, Keller und Bodenraum und einem Gartenstück und Feuerung hatten und sich mit 50 Taler einkaufen mussten. Es stand ursprünglich unter der Oberaufsicht des Ortsgeistlichen und hatte zwei Vorsteher (1634, 1793). Es besaß Einkünfte aus Zinsen von Kapitalien, Land und Wiese, Garten, Bodenzins und Geld von Einbeck. 1706 betrugen die Einnahmen 74 Taler 11 Groschen 2 Pfennig außer sonstigen Naturalien wie zwei Malter Roggen vom Kloster, Holz usw. Der erste Provisor war Superintendent Jäger. Späterhin waren Primarius und Bürgermeister die Pfleger dieser Stiftung, bis 1835 die Beaufsichtigung und Verwaltung mit Zustimmung des damaligen Superintendenten Kroll an die städtischen Behörden überging, jedoch so, dass dem Superintendenten Sitz und Stimme im städtischen Armendirektorium gegeben wurde. Jetzt befindet sich das Stift auf der Stiftsstraße n. ass. 383 in dem Neubau vom Jahre 1907, der zugleich auch die Wohnung der Gemeindeschwester enthält. Das Stift besitzt 8,37 ar Länderei. Über der Tür befindet sich das Relief einer Taube als Sinnbild des heiligen Geistes.

Die Pastores primarii 1542–1935.

(Plebani; Oberpfarre).

  1. Arnold Kreithof, genannt Arent Rade nach seiner Heimat 1542–1551; zuvor Mönch im Kloster Amelungsborn. „Arnoldus Kreithof ist assigniert, als dazu geschigkten, die pfar zu Stad Oldendorf die Zeit seines Lebens vnd sechtzig gulden von wegen der selben pfar jerlicher besoldung, laut der Reformation zu Oldendorf vfgericht, darzu jme vor Zwantzig gulden bucher zukauffen aus des Closter vfkommen, doch sollen dieselben nach seinem tode bei der pfarr vnd kirchen zu Oldendorff pleiben“ (Kayser, am angegebenen Ort, Seiten 45 ff.). „Ern Arent Rade hat 1 Zehnten, bringt vngeferlich III ader IIII fuder korns. Noch IIII Morgen lands, vom Morgen II hbt. (Himpten), thun XII Malter korns (Malter = 9 Himpten). 1 Wiese von II fuder, frei feverung aus des Abts holtze 1 Vmbgang. Vierzeitpfennig“ (Kaiser, am angegebenen Ort, Seite 228). Starb 1. Dezember 1551. („Frater Arnoldus, pastor ecclesie in Oldendorp, professus in Amelungsborn, obiit anno 1551. 1. decembris. D. Anniv.“ Seite 59.)
  2. Heinrich Hartmann, 1551–1570; war vorher (1542) Prediger und Vorsteher im Kloster Amelungsborn. 1554 ist er („unser Parner Her Henrick Hartmanns unde ok kelner des Stifftes Amelungsbornne“) Zeuge des Verkaufs von Hägergut von Hans Wulff zu Bodenwerder an den Meier Ludecke (siehe Anhang Nr. 3). Er war also „kelner“, das ist Kellermeister, frater cellerarius des Klosters geblieben. 1564 vermittelt er zusammen mit Jakob von Hacke einen Vertrag des Ludwig Kiep und des Rates über das Vikariatslehn St. Crucis et Habundi, 1569 schickt ihn der Abt mit mündlicher Werbung für den Kaplan Webdingen, hier, an das Konsistorium. 1570 befiehlt Herzog Julius dem Abt ihn, da er altershalber den Dienst nicht mehr verrichten kann, bis zum Tode zu unterhalten „damit er seine Zeit nicht in Hunger und Elend beschließen möge“.
  3. Johannes Nexius, 1570–1571; 19. Juli 1570 durch Superintendent Jovius zu Halle in Braunschweig eingeführt, starb 1571.
  4. Engelbrecht Bigemius, 1571–1581; vorher Schulmeister des Klosters Amelungsborn. Im „Stadtoldendorffschen Rahts-Denkbuche“ war sein Bericht vom Jahre 1580 über alle geistlichen Güter eingetragen. Beide Urkunden sind verloren. Er starb Montag nach Michaelis 25.9.1581. „Der Pastor Er (= Ehrwürden) Engelbrechtus Bigemius, ein membrum coenobii Amelungsbornensis mortuus peste 25. Septembrice unacum uxore, cum ageret jam annum 35, evang. ecclesiae ibidem an(nos) 9 actu, anno 1581.“ (Engelbrecht Bigemius, ein Mitglied des Klosters Amelungsborn, starb an der Pest am 25. September zusammen mit seiner Frau, im Alter von 35 Jahren, nachdem er der dortigen Kirche 9 Jahre vorgestanden hat. 1581.)
  5. Reinhold Trost, 1582–1622; vorher Schulmeister im Kloster, wo er auch etliche Jahre den Predigtstuhl mit versehn hat, danach Rektor in Alfeld. Trotz großer Leibesschwachheit, da er durch das „Zipperlein“ an Händen und Füßen gelähmt ist und nicht mehr vernehmlich sprechen kann, will er 1619 doch nicht sein Amt aufgeben, weil er sonst keine Unterkunft finden könne und verbleibt bis 1622 in der Pfarre, war verheiratet mit Dorothea Pfeil, Tochter des Bürgermeisters Pfeil in Alfeld, sein Sohn Vitus Trost, Pastor in Elliehausen in Göttingen († 1658). Vergleiche Helmstedter Studentenverzeichnis Seite 166.
  6. Georg Krebs, 1622–1624; geboren 1584 zu Marburg, studierte zu Helmstedt, war Schulmeister im Kloster Amelungsborn und Prediger daselbst von 1604–1622, wurde in Stadtoldendorf am 28. Juni 1622 eingeführt, starb 6. August 1624, früh 4 Uhr. Die nachstehende Grabinschrift in lateinischen Hexametern hat sich auf seinem Leichenstein, der vor dem obern Altar auf der Südseite lag, aufgezeichnet befunden: Reverendus Dn. Georgius Krebs p. m. obiit anno 1624 6. Aug. mane hora 4 ta quadragenarius. Warburgi natus studiis servivit amando Vitam coenobii, quem post academia sumsit Julia Rite scholae Rectoris munere functus Amelunxbornensis ter sex pastoris ibidem Annos deinde duos fuit hic cum laude sacerdos. 1926 fand sich bei einer Besserung im Hause, von Klempnermeister , Baustraße s. n. ass. 101 ein eingemauerter Eichenbalken mit folgender lateinischer Inschrift in Majuskeln, die zwei Distichen bildet:
    [C]ONDO GEORGIVS HAS AEDES COGNOM[INE CANCER]
    PASTOR IN AMELVNGSBORN DOGMATA[DOCENS]
    [CO]NDO DEO COSTAEQVE MEAE NATISQVE
    [Q]VAE DEVS-AFIAM MI SALME TVERE…
    Ergänzungen [] vom Verfasser. Zu deutsch:
    [Ich] Georg mit dem Beinamen [Krebs] baue dieses Haus, Pastor in Amelungsborn, in der Lehre unterweisend (also Schulmeister des Klosters), ich baue es für Gott und meine Rippe (= Ehefrau nach 1. Mose 2,22) und meine Kinder, welche Gott … o mein Psalm (salmus = psalmus. Jesaja 12, 2) schützen (wolle). Die letzte Verszeile verstümmelt. Krebs hat das Haus also kurz vor seinem Tode gebaut.
  7. Johannes Pressunius, 1624–1626; geboren 1563, 1586 bis 1594 Schulmeister im Kloster, 1594–1622 Pastor in Ellersen (= Allersheim), kommt mit Frau und neun Kindern August 1624 hierher, stirb 1626 „aus Melancholey über die ihm von den kaiserlichen Truppen und dem hiesigen Stadtregimente zugefügten Molesten“, 63 Jahre alt. Die Inschrift seines Leichensteins auf der Nordseite des Chores lautete: Anno Domini MDCXXVI obiit hic pie reverendissimus ac doctissimus Johannes Pressunius, scholae Amelunxbornensis coenobii ad VIII annum Rector fidelissimus postmodum usque ad annum XXVIII pastor Elershusanus (Allersheim) et biennium Primarius Ecclesiastes Oldendorfiensis dexterrimus anno aetatis LXII. Cujus animam divina recreet misericordia, corpus vero in requie placidissima exspectat magnum illum adventum Domini Jesu Christi. Sein Sohn Anton Brandanus, Pastor, ist hier 1639–1642 Rektor. Mit Johann Pressunius liegt zusammen beerdigt Christoph Wilhelm Pressunius, Rektor der Schule zu Gandersheim und Subprior des Klosters Amelungsborn 36 Jahre hindurch, starb mit 69 Jahren auch 1626, vielleicht ein Bruder des Vorgenannten.
  8. Joachim Weishoff, 1626–1649; geboren in Schadenbred (?) bei Lüneburg, 1619–1626 Schulmeister im Kloster Amelungsborn, 22. nach Trinitatis 1626 eingeführt. Von ihm der anschauliche Bericht vom Jahre 1634 über die Drangsale und Sittenverderbnis im Dreißigjährigen Krieg in Kirche, Schule und Gemeinde hier (siehe Seiten 80 ff.). Er starb 7. November 1649.
  9. David Kaufmann, 1650–1653; vorher Pastor zu Eiding, wird 24. Juni 1650 eingeführt. Unter ihm 1652 die große Glocke gegossen, 1653 Pastor in Ostharingen im Amte Lutter.
  10. Joachim Ebeling, 1653–1702; Erster Superintendent in Stadtoldendorf, geboren 1613, 11 Jahre Prediger in Ostfriesland, 3 Jahre Prediger in Ostharingen (1650–1653), eingeführt hier am 17. Mai 1653, starb September 1703, nachdem er hier 50 Jahre, im ganzen 64 Jahre im Amt gestanden hat, im Alter von 90 Jahren.
  11. Hermann Christoph Lilien, 1702–1713; geboren 1662 zu Hildesheim (Hildesiensis), besucht die Schule in Hildesheim, studierte zu Jena, wird Pastor in Oberg im Stift Hildesheim, nach einem lateinischen Colloquium in Wolfenbüttel, wird er seinem Vorgänger Ebeling, Juli 1702 als Pastor primarius und Superintendent adjungiert, legt 1711, da er Gesicht und Sprache verloren, sein Amt nieder und hält sich bis 1713 einen Kollaborator, starb 10. Februar 1729, 67 Jahre alt. 1705 wird unter ihm die zweite Glocke gegossen.
  12. Heinrich Julius Jäger, 1713–1739; 1665 geboren zu Relliehausen bei Dassel, Oktober 1691–1713 Pastor diaconus zu Stadtoldendorf, 26. November 1713 als Pastor primarius und Superintendent hier eingeführt, starb am Schlagfluss 23. Mai 1739, 74 Jahr alt.
  13. Johann Ernst Niemeyer, 1739–1741; geboren 15. Oktober 1684 zu Holzminden, Kollegiat in Riddagshausen, 24. Juni 1714 eingeführt als Pastor von Golmbach, hier als Superintendent und Pastor primarius am 15. November 1739 eingeführt, starb 31. August 1741. Seine Grabinschrift lautete: D. O. M. Hic quiescunt ossa viri summe reverendi et doctissimi domini Johannis Ernesti Niemeiri, viri pietatis probatissimae eruditionis verissimae, per totum officium ecclesiaticum meritorum laude maxime conspicui, qui d. 15. octobr. 1684 Holzmindae natus, d. 24. Junii 1714 Golmbaci sacro officio infunctus, d. 15. Nov. 1739 hic Stadtoldendorfii Superintendentis et Pastoris primarii munere ornatus tandemque d. 31. Aug. 1741 placide denatus, lugentibus dioecesi civitate vidua propinquis amicis et omnibus qui amant virtutem. – Usque ad judicium sua molliter ossa quiescunt, Dum in coelis animus gaudia mille capit.
  14. Rudolf Ludwig Wilhelm Lüttich, 1742–1759; 1701 geboren zu Delligsen, wo sein Vater und Großvater seit 70 Jahren Pastoren gewesen sind, Stipendiat im Kloster Amelungsborn, studierte 5 Jahre in Helmstedt (1751–1725), 1731–1742 Pastor zu Limmer im Hannoverschen, 1745 Superintendent und Pastor primarius hier. Sein Bruder Johann Christian von Lüttich ist Ingenieur, Obrister und Director fortificationum (Leiter des Festungswesens) des Königs von England. Superintendent Lüttich starb 31. Januar 1759 und wird nach einer abends in der Kirche gehaltenen Parentation in das Lilius- und Jägersche Grabgewölbe beigesetzt. Er ist der Verfasser des hiesigen Corpus bonorum. Lüttich hatte einen weitläufigen Prozess mit Georg Christoph von Campe, der, in Deensen wohnhaft, sich zeitweilig hier auf Gut Giesenberg aufhielt, wo er ein Kind von sich durch den Kapellan (Diaconus) Degener von Stadtoldendorf hatte taufen lassen. Als bald darauf das Kind starb, ließ er die Leiche nach seinem Erbbegräbnis in Deensen überführen. Lüttich protestierte dagegen als Eingriff in die Rechte der Oberpfarre, der allein die parentationes, copulationes und Kindtaufen zuständen, während von Campe durch seinen Advokaten Witten sich auf den Landtagsabschied von 1601, die Vorrechte des Adels betreffend berief, wonach den „Cavalieren“ die Präzedenz vor den Bürgerlichen in allen Stücken gebühre, sie also sich auch nicht nach den Bestimmungen des Corpus bonorum zu richten brauchten. Nach bewegter Duplik und Triplik wird vom Konsistorium das Recht der Oberpfarre anerkannt.
  15. Johann Heinrich Andreas Kühne, 1759–1761; geboren 16. Juni 1720, Pastor diaconus hier 1764–1759, als Superintendent und Pastor primarius hier am 16. Dezember 1759 eingeführt, starb 7. März 1761.
  16. Johann Heinrich Wilhelm Schmid, 1762–1789; eingeführt 7. Februar 1762, starb 26. November 1789, 68 Jahr 5 Monat alt.
  17. Gebhard Werner Paul Wolff, 1790–1815; 1737 geboren, Sohn des Superintendenten Paul Wolff in Vorsfelde, September 1775 bis 1790 Pastor diaconus hier, seit 1780 Adjunkt seines Schwiegervaters, des Superintendenten Schmid (Nr. 16), dessen zweite Tochter Eleonore Johanne Luise er 1776 heiratet, Juni 1790 als Superintendent und Pastor primarius eingeführt, starb im Alter von 78 Jahren am 16. Februar 1815.
  18. Friedrich Philipp Werner Kroll, 1816–1841; 1767 zu Braunschweig als Sohn eines Fabrikanten geboren, studiert in Helmstedt, unterrichtet im Besitz vielfacher Kenntnisse am Pädagogium dort, wird 1791 daselbst Diakonus (nebst Sextro), 1797 Archidiakonus, 1803 erster Prediger, später Doktor der Theologie, dirigiert das Schullehrerseminar und die Volksschule, 1816 Superintendent und Pastor primarius in Stadtoldendorf. 1834 legt er die Inspektionsgeschäfte nieder, die Superintendentur wird mit Holzminden, später mit Bevern vereint. 1. Juli 1841 in den Ruhestand versetzt mit 500 Taler Pension nach 50 Dienstjahren, zieht er nach Gandersheim, wo er im Alter von 78 Jahren am 28. Dezember 1845 starb. Kroll war sehr gelehrt, trieb Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, ein Gesinnungsgenosse des Nationalisten Venturini, mit dem er in 60-jähriger Freundschaft lebte. Unter ihm geht das kirchliche Leben stark abwärts, der Abendmahlsbesuch fällt von 60 bis 40 vom Hundert auf 12 vom Hundert.
  19. Ernst Theodor Friedrich Biesterfeldt, 1841–1845; geboren 18. April 1804 zu Wolfenbüttel, besucht das dortige Gymnasium, studiert 1823–1824 in Halle, 1824–1826 in Göttingen, ist Michaelis 1826–1828 Hauslehrer in Groß-Schwülper bei Schlosshauptmann von Marenholtz, November 1826 Tentamen, November 1830 Hauptexamen, 1828–1830 Lehrer an der neu errichteten Bürgerschule zu Wolfenbüttel, 28. November 1830 Rektor und Pastor collaborans in Vorsfelde, 3. Advent 1836 Pastor diaconus in Vorsfelde und Pastor in Parsau, 22. nach Trinitatis 7.11.1841 Superintendent und Pastor primarius in Stadtoldendorf, 1845–1852 Superintendent in Greene, 1852–1858 Konsistorialrat in Wolfenbüttel, starb dort 3. Januar 1858. – 1845–1846 Pfarrvakanz, geführt vom Kollegial Heidenreich. –
  20. Hermann Friedrich Hartmann, 1846–1852; geboren 14. Februar 1800 zu Einbeck, besucht Gymnasium zu Wolfenbüttel, studiert 1819–1822 zu Göttingen, wird Hauslehrer bei Oberamtmann Langenstraßen in Lichtenberg, 1823 Prädikant in Fürstenberg, 1825 Pastor in Derenthal und Meinbrexen, 1840 Pastor und Superintendent in Bevern, 5.7.1846 Pastor primarius und Superintendent in Stadtoldendorf, 1852 pensioniert. – Klagt, dass er nirgends eine so geringe Kirchlichkeit wie hier gefunden habe, ebenso über die „teure, teure Zeit“. – 1852–1855 Vakanz, geführt von Hilfsprediger Benckendorff, Adjunkt Wielert, 1854 Pastor-Adjunkt Lüder. –
  21. Christian Theodor Dedekind, 1855–1886; geboren 5. April 1807, Sohn des Amtmann Theodor Levin Dedekind in Biendorf, zu Biendorf (Anhalt), bis 1824 auf Gymnasium zu Halberstadt, bis 1827 auf dem zu Wolfenbüttel, stud. theol. in Göttingen bis 1830, August 1830 Tentamen. 1830–1836 Hauslehrer in Jerichow (Provinz Sachsen). Januar 1834 Hauptexamen. 1836 Kollegiat des Prediger-Seminars Wolfenbüttel 19. Juni 1837 ordiniert, Juli 1837 delegiert nach Grafhorst. 1839 Pastor zu Marienberg bei Helmstedt und zu Emmerstedt, 1851 Pastor diaconus in Stadtoldendorf, 21. Oktober 1855 als Pastor primarius und Superintendent hier eingeführt, 1872–1886 Mitglied der Landessynode, gestorben 23. Dezember 1886 in Stadtoldendorf.
  22. Max Wilhelm Eugen Schlüter, 1887–1891; geboren 30. Juni 1854 zu Braunschweig, 1863–1873 Gymnasium zu Braunschweig, 1873–1876 stud. theol. in Jena und Leipzig, 1876 Tentamen, 1877 Kollegiat, 1879 Hauptexamen, 1879 Pastor-Adjunkt in Hedeper, 1883 Pastor collaborans Blankenburg am Harz, 30.10.1887–1891 Superintendent und Pastor primarius zu Stadtoldendorf, 1891–1897 zweiter Prediger in Blankenburg am Harz, 1897–1915 Superintendent daselbst, Oktober 1915 in Ruhestand daselbst.
  23. Karl Eduard Paul Beste, 1892–1897; geboren 27. Januar 1854 zu Wolfenbüttel, Sohn des späteren Generalsuperintendent Wilhelm Beste zu Braunschweig, besucht Gymnasium Martino-Katharineum zu Braunschweig, studiert in Göttingen 1873–1874 und 1875–1876 und in Leipzig 1874–1875, Michaelis 1876 Lehrer an der Güntherschen höhere Privatschule in Braunschweig, 1877 Tentamen, 1878 Hauptexamen 1878–1879 Militärjahr, 16.November 1879 Pastor collaborans zu St. Andreas in Braunschweig, 1886 Pastor in Wendeburg, 14. Februar 1892 Pastor primarius und Superintendent in Stadtoldendorf, 1897 Stadtsuperintendent, Propst des Klosters zur Ehre Gottes und erster Pfarrer an der Hauptkirche Beatae Mariae Virginis in Wolfenbüttel, 1911 Mitglied der Landessynode, im Ruhestand 1925, starb 2.12.1928.
  24. August Theodor Wilhelm Hermann Walter Drude, 1897–1906; geboren 23. Februar 1863 zu Opperhausen, Sohn des Pastors Dr. Ferdinand Drude, 1872–1881 besucht Gymnasium zu Holzminden, 1881–1884 stud. theol. in Tübingen, Leipzig, Erlangen, 1885 Tentamen, 1. Mai 1885 Kollegiat, 1889 Hauptexamen, 1889–1891 Pastor collaborans und Religionslehrer am Gymnasium zu Holzminden, 1891–1897 Pastor in Naensen, 1897–1906 Pastor primarius und Superintendent in Stadtoldendorf, 1906–1914 Pastor in Atzum und Dozent am Prediger-Seminar zu Wolfenbüttel, 1910 Mitglied der theologischen Prüfungskommission, 1914 Generalsuperintendent in Gandersheim, 1922 Kirchenrat, stirbt 22.11.1931.
  25. Karl Albert Otto Goebel, 1906–1914; geboren 18. Juni 1869 zu Bettingerode am Harz als Sohn des Gymnasiallehrers Karl Goebel, besucht 1879–1888 Gymnasium zu Wolfenbüttel, studiert 1888–1891 in Erlangen, Leipzig, Kiel, September 1891 Tentamen, 1. Januar bis 1. April 1892 provisorischer Rektor hier, 1892–1896 Rektor und Hilfsprediger zu Vorsfelde, 1893 Rektoratsprüfung, 1896 Hauptexamen, 1900–1906 Pastor in Lutter am Barenberge, September 1906 bis März 1914 Pastor primarius und Superintendent in Stadtoldendorf, 1. April 1914 Bezirksschulinspektor in Wolfenbüttel, später Kreisschulrat, starb 1921. – Die Superintendentur in Stadtoldendorf wird 1914 aufgehoben und unter die Superintendenturen in Holzminden und Halle in Braunschweig verteilt, Stadtoldendorf kommt zu Holzminden.
  26. Friedrich August Ernst Eggeling, 1914–1930; geboren 26. Januar 1865 zu Dresden, besucht 1875–1883 Gymnasium zum heiligen Kreuz in Dresden, 1883–1885 Gymnasium in Wolfenbüttel, 1885–1888 stud. theol. in Jena und Leipzig, 1888 Tentamen, 1888–1889 studiert in München Literatur-, Kultur- und Kunstgeschichte, 1889 Auskultant im Predigerseminar Wolfenbüttel, 1891–1900 Pastor collaborans und Religionslehrer am Gymnasium zu Holzminden, 1900–1914 Pastor zu Abbenrode bei Schandelah, 11. Oktober 1914 Pastor primarius in Stadtoldendorf, 1920 Mitglied des Landeskirchentages und der verfassunggebenden Synode, 1926–1930 stellvertretender Kirchenrat, im Ruhestand in Stadtoldendorf 1930.
  27. Wilhelm Otto Gustav Gropp,seit 1930; geboren 3.5.1881 in Schöppenstedt, Sohn des Maschinenmeisters Wilhelm Gropp, besucht das Gymnasium Martino-Catharineum in Braunschweig, stud. theol. in Leipzig 1901–1902, in Göttingen 1902–1904. Tentamen 1905, Hauptexamen 1910, Lehrer an der Landwirtschaftlichen Schule in Helmstedt 1905 bis 1912, Pastor adjunctus in Braunschweig 1912–1916, Pastor collaborans Riddagshausen 1916–1920, Pastor in Jerxheim 1920–1926, Pastor diaconus in Stadtoldendorf und Pastor in Arholzen 1926–1930, Pastor primarius in Stadtoldendorf 1930, Mitglied des Landeskirchentages 1933.
Die Pastores diaconi 1569–1935.

(Viceplebani, Capellane, Vikare, seit 1609 Pastoren in Arholzen und Braak.)

  1. Matthäus Weddegen (oder Wedding), 1569–1591; Sohn des Bürgermeisters Cordt Weddegen in Stadtoldendorf, vorher Konventual im Kloster Amelungsborn. – Da der vorhergehende Kaplan „affgedancket“, sucht der Rat eine redliche, ehrliche Person, die auch das göttliche Wort der Gemeinde „in dudesscher (deutscher) Sprache“ könne vortragen und bittet Weddigen die Kaplansstelle zu verleihen, da er „in der fürigen sweren pestilenzischen Krankheit die Kranken besocht oder Beicht gehalten, sie mit Gottes Wort getröstet und ihnen vorgesagt, wie oft 3 oder 4 krank gelegen“ (Consistorialakten). „Ehr (Ehrwürden) Matthaeus Weding hat ein Lehn S. S. Fabiani et Sebastian von weiland dem Edlen Herrn zu Homburg fundiert, und gehört dazu 2 Hufe Landes [60 Morgen] mit 4 Fuder Wiesenwachs und 1 Hudekamp. Noch 1 Klein-Zehnte auf dem Rodenkampe samt 2 Gärten“ (Erbregister zu Wickensen, Seite 327 unter „Vicariat“). Capellanus Er Matthaeus Wedigen ist an die 24 Jar da (in Stadtoldendorf) gewesen. Soll zu Lehen gehen eines teils von den Eddelen Junker Haken und eines teils von Amelungsborn (vielleicht der kleine Zehnte und die Gärten). Weddigen hat sein Examen in Riddagshausen abgelegt. Sein Sohn Conradus Wedigen Oldendorpiensis ist 29.3.1604 in der Universität Helmstedt immatrikuliert. – Die ihm seit der Reformation, 1542, voraufgegangenen Kapläne sind unbekannt.
  2. Hartmann Stromeyer, 1591 –1616; stammt „von guten frommen ehrlichen Leuten“, sein Vater Hans Stromeyer besitzt hier Haus und Land. Ist von 1589–1591 hier Rektor, hat von Bürgermeister und Rat ein gut testimonium und wird vom Abt Vitus wegen seiner Erudition und Geschicklichkeit an Stelle des alten Kaplans, der seinen Dienst ausgekündigt hat, präsentiert. „Ein Fremder kann sich hier nicht halten, da die Aufkünfte der Kaplanei so gering sind, auch erst eine Wohnung von der armen Gemeinde gebaut werden müßte, während Stromeyer Haus und patrimonium (Erbgut) hat“ (Consistorialakten). Er wird 20. Oktober 1591 hier als Kaplan eingeführt, nachdem er vor Dr. Franz Schrader, Professor in Helmstedt, seine Probepredigt gehalten hat. Starb 2. Januar 1616.
  3. Andreas Schnellius, 1616–1651; geboren um 1570, ist 1607 bis 1616 hier Rektor, wobei er mit Weib und Kindern „elendiglich in großer miseria (Elend) gelebt vor ein schmales Bißlein“, ist in den großen Kriegsjahren etliche mal ausgeplündert und hat Hunger und Kummer leiden müssen, hat seinen Kindern nichts zu hinterlassen. Nachdem er in Helmstedt das Examen bestanden, wird er Juni 1616 hier als Kaplan eingeführt, welches Amt er 45 Jahre lang bis 1651 versieht. Bei seiner Emeritierung bittet er um ein Leibgedinge, damit er nicht noch im 80. Jahre darben müsse, denn „in den Kriegsjahren ist er etliche mal ausgeplündert worden, dass kaum das Leben ihm übriggeblieben“. Starb 1653 als Emeritus.
  4. Johannes Laßdorff, 1651–1666; wird dem Schnelle adjungiert, eingeführt 17. März 1651. Von ihm die ältesten Kirchenbücher und Kirchenrechnungen.
  5. Otto Schnellius, 1666–1668; Sohn des Kaplans Andreas Schnellius, vorher Schulmeister im Kloster Amelungsborn, wird Dezember 1666 nach bestandenem Examen in Helmstedt als Kaplan hier eingeführt, starb März 1668.
  6. Lüderus Gerhard Wetberg, 1668–1671; besteht das Examen in Helmstedt, 1671 Pastor in Golmbach.
  7. Bernhard Georg Kiekenap, 1671–1691; geboren 27. Juli 1630 in Hartorp bei Osterode (Fürstentum Grubenhagen), 1655 Rektor hier, 1668 Pastor in Derental, 1671 Diakonus hier, gestorben Juli 1691.
  8. Heinrich Julius Jaeger, 1691–1713; geboren 1665 in Relliehausen bei Dassel, 1714 Pastor primarius und Superintendent in Stadtoldendorf, (siehe Seite 221, Nr. 12).
  9. Christian Heinrich Schmidt, 1714–1721; geboren 1685 zu Wolfenbüttel, eingeführt Jubilate 22. April 1714, gestorben 1. April 1721, 36 Jahr alt.
  10. M(agister) Johannes Christian Jaeger, 1721–1744; geboren 1696 in Stadtoldendorf als Sohn des Diakonus Heinrich Julius Jaeger (Nr. 8), eingeführt als Diakonus 8. Oktober 1721, starb im Alter von 48¾ Jahren am 13. September 1744.
  11. Christian Friedrich Degener (Degner), 1745–1752; geboren zu Wolfenbüttel, studierte in Helmstedt, eingeführt hier Jubilate 9. Mai 1745. 1752 Dom- und Stiftsprediger an der „Burgkirche“ zu Braunschweig. Von ihm die Corpora bonorum von Arholzen und des Diakonats Stadtoldendorf 1750.
  12. Johann Peter Christian Dekker, 1752–1754; geboren 1722 in Ingeleben, 1747–1752 Kollegiat und Subsenior im Predigerseminar zu Riddagshausen. 1752–1754 hier Diakon, 1754-1758 Pastor primarius in Uslar, 1758 Superintendent von Halle in Braunschweig.
  13. Johann Heinrich Andreas Kühne, 1755–1759; geboren 1720, Senior des Kollegiums des Klosters Riddagshausen, Ostern 1755 hier als Diakon eingeführt, 1759 Pastor primarius und Superintendent Stadtoldendorf (siehe Seite 222, Nr. 15).
  14. Gerhard Wilhelm Goetze, 1759–1762; geboren in Osnabrück, Kollegiat zu Riddagshausen, 16. Dezember 1759 eingeführt hier als Diakon. 16. Juni 1762 nach Beierstedt als Pastor daselbst.
  15. Johannes Reinhard Volmar, 1763–1766; 1706 geboren in Voehla-Itheranerum in Hessen-Darmstadt. 1743–1753 Pastor und Lehrer in Hoppensen; danach hält er eine Privatschule in Holzminden („in graecis et hebraicis vortrefflich“), 1738–1763 Kantor und zweiter Lehrer (Conrector) hier. 9. Januar 1763 eingeführt als Diakon hier, starb 18. Dezember 1766 im Alter von 60 Jahren. „Er war ein Mann von einer ganz außerordentlichen weitläufigen Gelehrsamkeit, ein ganz seltener Pansoph. Er hatte das beste Herz und war ein treuer Prediger“. (Bemerkung im Kirchenbuch von Stadtoldendorf vom Superintendent Schmid.) Volmar klagt bitter über die Gemeinde von Arholzen, die ihm seit fünf Jahren keine Naturalien (Brote, Wurst, Eier) abgeliefert habe
  16. Ernst Wilhelm Ludwig Ritmeier, 1767–1775; geboren in Braunschweig als Sohn des Abts Theod. Wilhelm Ritmeier, 1760–1767 Kollegiat in Riddagshausen (sieben Jahre lang!), Schwiegersohn des Superintendent Schmid (Nr. 16), gestorben im Alter von 37 Jahren am 13. Februar 1775 hier.
  17. Gebhard Werner Paul Wolf (Wolff), 1775–1790; vorher Subinspektor der deutschen Schulen und Kollaborator des geistlichen Ministeriums in Wolfenbüttel, eingeführt 19. Sonntag nach Trinitatis, September 1775 als Diakon hier, 1785 Adjunkt des Superintendent Schmid, dessen zweite Tochter er heiratet, Juni 1790 Superintendent und Pastor primarius zu Stadtoldendorf (siehe Seite 222, Nr. 17).
  18. Johann Friedrich Altenburg, 1790–1791; Nicht-Braunschweiger, Hauslehrer bei dem Drost Freyenhagen von Rosenstern in Wickensen, eingeführt Juli 1790, Mai 1791 Pastor in Bisperode.
  19. Johann Daniel Ludwig Jeep, 1791–1814; geboren 1763 zu Holzminden, studiert zu Göttingen, Juni 1791 als Diakon hier eingeführt, 1814–1840 Pastor in Flechtorf, wo er 1845 starb.
  20. Justus Christoph Friedrich Dedekind, 1816–1834; geboren 30. November 1783, Sohn des Pastor Christoph Levin Heinrich Dedekind in Scheppau (1789 Superintendent in Seesen), eingeführt 4. Sonntag nach Trinitatis, 7. Juli 1816 hier als Diakon, 1834 Superintendent in Salzdahlum. Über ihn berichtet sein Superintendent: „Er lebt eingezogen in seinem wohlgeordneten Hausstande, den ihm seine Schwester führt, ohne doch ungesellig zu sein. Den größten Teil der glücklichen Muße, die ihm sein mit wenig Beschwerden verbundener Dienst gewährt, widmet er den Studien. Seine Kanzelvorträge sind, ohne den natürlichen Schmuck der Rede zu verschmähen, einfach, gründlich, herzlich und erbaulich. Das Schulwesen läßt er sich sehr angelegen sein.“
  21. Karl Heinrich Jürgens, 1834–1850; geboren 3. Mai 1801 in Braunschweig besucht das Martineum und Kollegium Karolinum, studiert 1819–1822 in Göttingen, danach Hauslehrer bei Oberamtmann Langenstraßen in Lichtenberg, 1824–1834 Pastor in Negenborn, 27. Juli 1834 hier als Diakon eingeführt. 1848 Mitglied der Nationalversammlung in Frankfurt, politischer Schriftsteller und Redakteur, zuerst liberal und Anhänger der preußischen Vorherrschaft, später konservativ und Anhänger eines österreichischen Kaisertums über Deutschland. Forscher auf dem Gebiete der Reformationsgeschichte (hat ein Leben Luthers geschrieben). Januar 1851 auf eigenes Ansuchen entlassen, gestorben 1860 in Wiesbaden.
  22. Christian Theodor Dedekind, 1851–1854, eingeführt 20. Juli 1851 hier als Diakon, nachher Superintendent und Pastor primarius hier (siehe Seite 223, Nr. 21).
  23. Johann Friedrich Lüders, 1854–1856; vorher Töchterschullehrer und Pastor-Adjunkt während der Superintendent-Vakanz (1854), eingeführt 22. August 1854 als Diakon hier, 1856 Pastor in Negenborn.
  24. Friedrich Julius Karl Ludwig Nehrkorn, 1856 bis 1870; geboren 29. September 1813 in Alt-Wallmoden, sein Vater Amtmann, besucht Gymnasium zu Braunschweig und das dortige Kollegium Karolinum, studiert in Göttingen und Berlin, 1836 Tentamen, 1838 Hauptexamen, 6 Jahre Hauslehrer, 4½ Jahr Privatlehrer, 1850 überzähliger Kollegiat, 1850–1856 Pastor an der Strafanstalt Wolfenbüttel, 1856–1870 Pastor diaconus hier, gestorben 23. Oktober 1870 hier.
  25. Wilhelm August Gotthilf Kellner, 1871–1882; geboren 13. Mai 1833 zu Schlewecke, Vater Pastor, besucht Gymnasium in Braunschweig, studiert in Erlangen und Göttingen, 1856 Tentamen, Hauslehrer, Auskultant, Kollegiat, 1862 Hauptexamen und Rektoratsprüfung, 1862 Rektor und Hilfsprediger in Calvörde, 1864 Pastor-Adjunkt in Lehre, 1871 Pastor diaconus in Stadtoldendorf, 1882 Pastor in Sauingen, 1887 Pastor in Süpplingen, 1898 Pastor in Groß Winnigstedt, 1907 in Ruhestand, starb 24. Juli 1909 in Braunschweig.
  26. Ernst Albert Ilse, 1882–1887; geboren 14. November 1842 zu Heckenbeck, Vater Pastor und Superintendent, besucht Gymnasium in Braunschweig, studiert in Göttingen und Tübingen, 1866 Tentamen, Hauslehrer, 1869 Hauptexamen, 1870 Kollegiat, 1873 Pastor in Deensen, 1882–1887 Pastor diaconus hier, 1887–1897 Pastor in Hoiersdorf, 1896 ff. Pastor in Köchingen, 1. Oktober 1913 in Ruhestand.
  27. Johannes Adolf Herbert Brackebusch, 1888–1890; geboren zu Berkum, Amt Peine am 20. Dezember 1857, Seminarlehrer in Wolfenbüttel, Rektor in Vorsfelde, 27. April 1888 hier Pastor diaconus, 1890 Pastor an St. Petri in Braunschweig, starb 1920.
  28. Elias Werner Friedrich Meyer, 1890–1902; geboren 24. Oktober 1864 zu Allrode, Vater Kantor, besucht Gymnasium zu Blankenburg am Harz, studiert in Tübingen, Leipzig, Halle, 1886 Tentamen, Hauslehrer, 1889 Hauptexamen, Kollegiat, delegiert nach Lunsen, 1890–1902 Pastor diaconus hier, seit 12. Oktober 1902 Pastor primarius und Superintendent in Vorsfelde, Mitglied der Landessynode.
  29. Wilhelm Ernst Werner Johannes Eißveldt, 1903 bis 1926; geboren 7. März 1868 zu Blankenburg am Harz, Vater Pastor und Kirchenrat, besucht Gymnasium Martino-Katharineum und das Neue Gymnasium zu Braunschweig, studiert in Erlangen, Greifswald, Leipzig, 1892 Tentamen, Hauslehrer, 1894 Hauptexamen, 1895 Prädikant in Flechtorf, 1895–1898 Lehrer am evangelisch-lutherischen Missionsseminar in Leipzig. 1898 Kollegiat, delegiert nach Blankenburg, Oktober 1898 bis 1902 Pastor-Adjunkt in Braunschweig, 1903 hier Pastor diaconus bis 1926. 1923–1926 stellvertretender Kirchenrat, 1924-1926 Mitglied des Landeskirchentages. 1926–1931 Anstaltsgeistlicher am Gefangenenhaus in Wolfenbüttel, gestorben daselbst 1931.
  30. Wilhelm Otto Gustav Gropp, 1926–1930; Pastor diaconus, danach Pastor primarius (Nr. 27).
  31. Johannes Adolf Max Wandersleb, seit 1930; geboren 11. Juli 1879 in Neuenhof Kreis Eisenach, Vater Pastor, besucht von 1889–1898 das Gymnasium in Helmstedt, studiert in Göttingen. Leipzig, Rostock und Erlangen, 1. Examen 1903, Oktober 1903–1904 Militärdienst in Erlangen, Hauptexamen 1905, Vikar am Marienstift in Braunschweig, 1907 Predigerseminar, Februar 1908 Pastor in Deensen, November 1928 Pastor in Berklingen, 16. November 1930 Pastor diaconus in Stadtoldendorf.

c) Geschichte des Kirchengebäudes von Stadtoldendorf und des Kirchhofs.

Bereits 1186 wird die Pfarrkirche in Stadtoldendorf erwähnt, die im romanischen Stile als dreischiffige Langhausanlage aufgeführt war, wie es aus den im Kirchenschiff noch vorhandenen Bauresten (romanisches Säulenkapitell aus dem Schallloch des Turmes) ersichtlich ist. Die Kirche ist den Heiligen Dionysius, Kilian und Sebastian geweiht und hat in katholischer Zeit, nach den vorhanden gewesenen Vikarien zu urteilen, auch Altare der Heiligen Fabian, Katharina, Habundus (?), der Maria und des heiligen Kreuzes gehabt. Über die Einnahmen des Gotteshauses von 1542 und 1580 siehe Seiten 211 und 212. Nach einem Inventarverzeichnis von 1688 hingen in der Kirche zwei Messingkronen, eine mit neun, die andere mit zwölf Armen. Zwei mit Leinentüchern bedeckte und mit je zwei großen Messingleuchtern versehene Altare waren vorhanden, an dem „obern Altar“ hing ein blausamtenes Tuch herab, ferner gab es zwei Messgewänder, das eine von grünem Samt mit langem grünen Samtgürtel, das andere von weißer Seide, aber ohne „leinene Hembder“. An Abendmahlsgeräten fanden sich zwei silberne vergoldete Abendmahlskelche nebst Patenen (Hostienteller), silberne Abendmahlskanne, Hostiendose und ein silberner Krankenabendmahlskelch und Patene vor. Der Taufstein hatte ein großes messingenes Becken, aus einer zinnernen Schale wurde das Taufwasser eingegossen. Auf Weihnachten wurden 5 Pfund, auf Ostern 3 Pfund und auf Michaelis 9 Pfund Wachs zu Lichtern gegossen, welche 3 Taler und 1 Taler 16 Mariengroschen und 5 Taler 8 Mariengroschen, dazu für Gießen 12 Groschen 12 Pfennig, zusammen 10 Taler kosteten. Die Bücherei der Kirche bestand nur aus drei Büchern: Osianders Bibel (20 Taler Wert), Herzog Augusts Kirchenordnung und einem Evangelienbuch. 1750 wird die Kirche als ein altes, sehr winkliges, ganz dunkles und feuchtes Gebäude geschildert, gewölbt, niedrig mit zwanzig kleinen rundbogigen Fenstern, die ganz wenig Licht durchlassen, 105½ Fuß lang, die Apsis 20 Fuß breit, das Hauptschiff 50 Fuß, mit drei Türen im Süden, Westen und Norden. Der kleinere Altar ist fast in der Mitte der Kirche ausgemauert, der Hauptaltar im Chor hat ein Triptychon (dreiteiliger Klappaltar), dessen Mittelfeld die Kreuzigung, die beiden Flügel die 12 Apostel und Heilige in Mönchs- und Nonnenhabit enthielt, alles in Holz geschnitzt, vergoldet und auf Goldgrund. Im Schiff befinden sich fünf Familienpriechen (die Lehensprieche für die von Campe hier und zu Giesenberg, außer der Jobst Heinrich Christoph von Campe noch eine besondere Prieche für den Camphof aus baren Mitteln erbaut hat; Bode, Floto, Thebach), das Männer- und Frauengestühl. Im Schiff ist eine alte gewölbte Sakristei für den Primariatsbeichtstuhl angebaut, diesem gegenüber, also im Norden der Diakonatsbeichtstuhl. Angebaut beim Hochaltar sind auch Grabgewölbe, wie das der Familien von Campe, Lilien und Jäger, letzteres wegen üblen Geruches wieder abgebrochen. Von der Decke herab hängen zwei messingene Leuchterkronen mit je neun und zwölf Armen für die Wachslichte und ein eiserner Kronleuchter mit drei Armen unter der Orgel. Die silbernen Vasa sacra sind 1694 aus einem Wandschrank der Kirche gestohlen und seitdem durch neue ersetzt. Die Orgel befindet sich im Westen am Turme. Sie wird 1645 zuerst erwähnt, die Kirche wird aber schon früher eine solche besessen haben, da das Kloster bereits gegen 1400 eine Orgel gehabt hat. Der Rat hat die Pflicht, die Orgel zu beschaffen und zu erhalten, ebenso wie die Glocken und den Bau und die Besserung des Turmes von der Spitze bis zur Glockenstube. Die Kirche hat drei Glocken: a) die größere mit vier Fuß unteren Durchmesser trägt als Inschrift das Distichon: In Domini laudes populus propriamque salutem, Oldendorffiacus me resonante aderit. (Zum Lobe des Herrn und zum eigenen Heile wird bei meinem Klange Stadtoldendorfs Volk da sein.) Oben steht: Anno Christi 1652 mens. Jul. Domino Davide Kauffmann(o) Pastore & Domino Johanne Lasdorffio Diac: Reinholdo Cossio & Reinholdio Nolte Consu (libus): Erich Niehaus & Jurgen Twelen Provis (oribus): Hinrich Nolten & Jobst Ostermann Adjunct(is): M. Christoph Klemann Lemgov: me fudit. (Meister Chr. Klemann aus Lemgo hat mich gegossen.) b) Die kleinere mit drei Fuß, acht Zoll Durchmesser hat die Inschrift: Hermanno Christophoro Lilien Superintendente Stadt Oldendorfiensi. Henrico Julio Jaegern Diacono, Johanne Chistophoro Brauns & Johanne Ernesto Twelen Consulibus. Justo Banteln Antistite haec campana fusa est Civium sumptibus Anno 1705. Unten: Christian Ludwig Meyer Gos mich. Zu dieser hat die Filiale Braak 10 Taler gegeben, weil auch ihre Toten mit beläutet wurden, wie sie auch für die andern beiden Glocken beitragspflichtig ist. c) Die kleine Schlagglocke hängt an der Nordseite des Turms unter einem kleinen Schutzdach. Den Uhrmacher lohnt der Rat aus der Kämmerei. Aber dem Eingang an der Westseite befand sich ein steinernes Rundschild, ein Christuskopf mit Nimbus (Glorienschein), welches jetzt über der Sakristeitür eingemauert ist. Der Volksmund hatte daraus das Bild eines Grafen von Dassel gemacht, der die Stadt überfallen habe, aber von den tapfern Bürgern gefangen und aufgehenkt sei (Voges, am angegebenen Ort, Seite 202).

Wenn das Opfergeld von den beiden Kirchenjuraten oder Vorstehern in der Kirche eingesammelt wurde, so trugen diese lange schwarze Mäntel (Consistorialakten 1734). – Die Geistlichen wurden im 16. Jahrhundert in der Kirche auf dem hohen Chor beerdigt. Noch 1758 dürfen Leichen gegen eine Gebühr von 1 Taler 20 Groschen nach eingeholter Erlaubnis des Konsistorium in der Kirche beerdigt werden.

Schon 1702 war die Kirche ganz baufällig, das halbe Gewölbe ruiniert der eine Giebel hatte sich gesenkt, so dass baldiger Einfall drohte. Aber es fehlt der nötige „nervum rerum gerendarum“ (das Geld). Auch die Orgel war durch den einströmenden Regen verdorben (Consistorialakten). 1757 haben die Franzosen sie ganz zerstört, die Blasebälge zerschnitten und die Pfeifen zerbrochen. 1780 fällt schließlich das Dachs zusammen. Man baut ein Notdach aus Brettern, durch das es jedoch durchregnet. Die Mauern zeigen große Risse, und während des Gottesdienstes stürzen Mauerteile herab. Da sucht man Zuflucht in der Superintendentur, wo die Zimmer zum Gottesdienste für 400 Personen ausgeräumt wurden. Aber die Raume sind zu eng, es kommen Störungen vor, die Gemeinde entwöhnt sich des Gottesdienstes und viele treiben sich statt dessen im Wirtshaus herum. 1787 beginnt man endlich die Kirche abzubrechen, der Gottesdienst wird indessen in einem Saale des Senators Mittendorff in der früheren Flotoschen Fabrik gegen 30 Taler Miete gehalten. 1795 wird der Neubau begonnen und 1800 vollendet So hat es mehr als zwanzig Jahre bedurft, ehe die Gemeinde wieder ein würdiges Gotteshaus erhielt. Die Kosten des Neubaus hat trotz anfänglicher Weigerung die Klosterratsstube, das heißt die fürstliche Kammer getragen, weil diese den sogenannten Holterschen Zehnten, aus einem Teile der hiesigen Feldmark bezog, der zum früheren Kirchengut gehörte, mit der Verpflichtung zum Bau und Unterhalt der Kirche. Der Abt von Amelungsborn, Generalsuperintendent Weland zu Holzminden, hat dann September 1800 die neue Kirche eingeweiht, wobei der damalige Superintendent Wolff die Festpredigt hielt. Das Innere der Kirche war jedoch entsprechend den traurigen Zeiten finanzieller Zerrüttung ganz ärmlich hergerichtet: die Wände weiß getüncht, die Balken und Emporen rohes Holz, die Tragpfeiler des Dachgewölbes unbehauen, die Orgelprieche von einem plumpen Holzstamm getragen, die tannenen Bänke ohne Anstrich, Altar und Kanzel aus rohgehobelten, übertünchten Brettern, die Decke nur mit aufgenagelten, nicht verfugten Brettern versehen, jede Vermalung fehlte. Gemäß der derzeitigen strengen Absonderung der Stände wurde von den Kirchenvisitatoren Superintendent Wolff und Gerichtsschultheiß Mengen die Verteilung der Kirchenstände aufgestellt (1800). Das Innere der Kirche bildete ein Rechteck ohne Apsis. Mitten an der gradlinigen Ostwand stand der Altar, über ihm die Kanzel, gegenüber an der Westwand die Orgelprieche. Das untere Schiff war so eingeteilt, dass sich an der Nordseite die Plätze für die „Honoratiores“, Magistrat und Stockhäuser Hof befanden, daran sich anschließend die Hausbürger, deren Ehefrauen und am Ende die Dienstmägde, welche bei einer Strafe von 5 Talern sich nicht in den Stand ihrer Herrschaft setzen,durften. Aus der Südseite saßen als Honoratioren die Predigerwitwen und Schullehrerfrauen, danach Hausbürger und Leibzüchter, dahinter das „weibliche Geschlecht“ von Braak, Hospital und Siechenhaus. Im unteren Mittelraum hatten die Ehefrauen der Hausbürger ihren Sitz. Die Emporen stießen auf beiden Seiten an die Altarwand, auf der Nordseite oben saß der Gerichtsschultheiß, der als Rechtsnachfolger der homburgischen und fürstlichen Vögte einen besonderen Sitz beanspruchen konnte, danach nicht ansässige Bürger, die Bürgersöhne, die Soldaten (Stadtoldendorf war damals Garnison) und die Handwerksgesellen. In der Südempore war der Sitz derer von Campe, danach folgten wieder nicht ansässige Bürger, die Handwerker, die Hauswirte von Braak, hiesige Tagelöhner und Dienstknechte. Die Beweinkaufung der Stellen betrug für Honoratioren 1 Taler, für Hausbesitzer 24 Mariengroschen, für die übrigen 18 Mariengroschen, außerdem gab es noch Freistellen. Im ganzen hatte die Kirche 670 Sitzplätze.

Am 15. Dezember 1815 wurden auf Anregung des Kantor Wärnicke zwei Ölgemälde, Bildnisse der Herzöge Karl Wilhelm Ferdinand und Friedrich Wilhelm, gemalt von dem Fürstlich Waldeckschen Hofmaler Maul, der Kirche gestiftet und zu beiden Seiten des Altars aufgehängt, denen etwa 1820–1830 die Bildnisse der Herzöge Karl I. und Ferdinand beigefügt wurden. Diese vier Gemälde sind 1875 zum Schmuck des Magistratszimmers im neuen Rathaus hergegeben. 1822 wurden aus den Weinkaufsgeldern zwei Vasen mit künstlichen Blumen und zwei neue Altarleuchter angeschafft (Consistorialakten). 1869 wird die bereits wieder baufällig gewordene Kirche restauriert und durch den jetzigen Chor erweitert, die Emporen werden bis auf die Orgelempore, beseitigt. Die Kosten trug die baupflichtige Staatsbehörde (1200 Taler), während die Gemeinde 200 Taler für Altarschmuck aufbrachte. Später wurde die Kirche vermalt und erhielt 1893 eine Heizung. Als Geschenke aus der Gemeinde kamen drei Fenster mit Glasgemälden (Geburt, Leiden, Auferstehung Christi) im Chor hinzu, während über der Nordtür der gute Hirte und über Süd- und Nordfenster Petrus, Paulus, Moses und Johannes der Täufer und Luther (1934 gestiftet) in Glasgemälden dargestellt sind. 1905 wird der Turm der Kirche von Grund aus auf Kosten des Klosters neu gebaut in einer Höhe von 41,51 Meter ohne Knopf, mit einem von der Stadt beschafften Dachreiter nach dem alten Merianschen Bilde, welchen die Kirche von 1800 und 1869 nicht hatte. In demselben Jahre wird von der Stadt eine neue Orgel gebaut, die Gemeinde aber bringt durch Sammlungen das Geld auf für eine dritte Glocke an Stelle der alten Schlagglocke. Da kam der Weltkrieg, der uns 1917 die kleine und die mittlere Glocke von 1705 an die Heeresverwaltung abzugeben nötigte, sodass wir nur noch die älteste Glocke von 1652 besitzen. In einer ergreifenden Glockenabschiedsfeier am 5. Sonntag nach Trinitatis, 8. Juli 1917 nahm die Gemeinde Abschied von ihren Glocken. Das Weitere siehe: „Nach dem Krieg 1918–1935“.

Der Kirchhof.

Um die Kirche herum hat sich ursprünglich nach altkirchlicher Ordnung der Kirchhof befunden, welcher von der jetzigen Primariatpfarre bis zum Amtsgericht reichte und an die Stadtmauer stieß. Nach der Feldbeschreibung von 1760 betrug der Flächeninhalt von Kirche und Kirchhof 1 Morgen 54 Ruten. Er war 1688 mit einer Mauer umgeben, welche 1818 für 235 Taler neu aufgebaut wurde, wobei die Bürgerschaft Hand- und Spanndienste zu leisten hatte (Consistorialakten). Der Kirchhof war der Platz der öffentlichen Versammlungen und Beratungen von Rat, Gilden und Gemeinden, zu denen mit der Glocke geläutet und wo auch die fürstlichen Edikte bekannt gegeben wurden (1668). Am Kirchhofe war ein Wasserbehälter, in dem 1751 ein dreijähriges Kind ertrunken ist (Kirchenbuch). 1905 wurde vor dem Turme eine Leiche mit Goldmünzen aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges ausgegraben. Von den alten Grabsteinen hat sich nichts erhalten, sie werden wie so oft, zum Pflastern der Bürgersteige verwandt worden sein. Die Bäume um die Kirche hat man in der Meinung, damit Blitzschlag abzulenken, angepflanzt. 1758 ist der neue Friedhof vor dem Hagentor angelegt worden. Beim Verlassen des alten Kirchhofes versuchten einige den Platz zum Hausbau sich anzueignen, mussten aber auf Anordnung des Konsistoriums davon abstehen. Auf dem Hagentorfriedhof befanden sich sieben Grabgewölbe (Erbbegräbnisse). Da er nur 87 Ruten groß war, so wurde nach etwa einhundert Jahren schon ein neuer Begräbnisplatz wegen der Überfüllung mit Gräbern notwendig. 23. Mai 1850 ist der jetzige Friedhof an der Braakerstraße eingeweiht und seitdem durch Ankauf neuer Pläne erweitert worden.

9. Die Schule.

a) Geschichtliche Entwicklung.

Die Kirchenvisitationsordnung von 1542 nennt neben dem Pfarrer und Kaplan den Schulmeister und Küster. Der Schulmeister soll 30 Gulden und das Schulgeld von den Knaben, der Küster 20 Gulden den „Umgang“ und die accidentalia bekommen. Letzterer soll dem Schulmeister in der Schule die Lectiones helfen abhören und den Katechismus nach der vom Prediger gegebenen Anweisung lehren helfen. Der Schulmeister soll in der Schule „ein bequemes Gemach“ erhalten. Die Wohnung soll, gleich den andern kirchlichen Gebäuden, vom Rate aus dem gemeinen Kasten erhalten und gebessert werden, auch soll sie, wie das Pfarrhaus und die Kaplanei, von allen Abgaben und Lasten frei, sein. – Das Einkommen des „Oppermann“ (Küster) betrug (1542): von den Altarleuten 6 Pfund und 1 Malter Roggen, vom Seiger (Uhr)- stellen 3½ Pfund, vom Umgang 1 Pfund (Kaiser, a. a. O., S. 228 f.). Zugelegt wurde der Schule die Vikarie corporis Christi, welche 3 ½ Pfd. 6 Pfg., 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer betrug, sowie die Vikarie der hl. Katharina, die 18 Pfund weniger 2 Schillinge brachte (Kaiser, a. a. O., S. 228, Original Anlage zu Biesterfeld). Ferner auch seit 1685 das Kipsche Stipendium, welches altes Abtslehn war, und die ehemalige Vikarie St. Crucis et Habundi, gleich 3 Goldgulden und 1 Pfd. Geldes. (Das. Pfund wird 1684 berechnet mit 6 Mgr. und 2 guten Pfennigen).) 1570 befiehlt Herzog Julius dem Rate von St.O. die geringe Besoldung der Schulmeister aus den Zinsen der Bruderschaft St. Annen zu verbessern. 1688 wird ein Garten an die „Örgel“ von einem vorigen „Possessor“ verehrt (Regesten 1688). Die Besoldung der Schullehrer ist in den alten Zeiten hier immer eine klägliche gewesen, so dass sie, wenn sie kein patrimonium, d. h. kein Privatvermögen hatten, mit Weib und Kind am Hungertuche nagen mußten, wie das aus der folgenden Rektorenliste zur Genüge hervorgeht. Der Schulmeister führt später den Titel Rektor und Gehilfsprediger, da er auch bestimmte Predigten und Vertretungen des Pfarrers zu leisten hatte. Hauptsächlich aber ist er Lehrer der Knabenschule (1619 versprachen die Knaben in der Schule dem Schulmeister Gehorsam). Er ist stets Theologe gewesen, hatte seit Gründung der Helmstedter Universität 1575 daselbst vier Jahre Theologie zu studieren, – bei Studium auf einer anderen Universität mußte fürstliches Dispens nachgesucht und besonderes Colloquium bestanden werden, – legte das Examen vor den dortigen Professoren in lateinischer Sprache ab, und hielt eine Probelektion in lateinischen Klassikern in der Sekunda des Wolfenbütteler Gymnasiums vor dem dortigen Rektor. Noch im Jahre 1762 wurde von ihm eine lateinische Übersetzung, Kenntnis leichter lateinischer Klassiker, Geographie der Länder von Europa, deutsche Geschichte, gut schreiben, rechnen und reine Mathematik verlangt. Dafür bekam er dann nach seiner Anstellung alles in allem gerechnet 103 Tlr bei damals fehlender Wohnung. An dieser „Schule für Knaben und studierende Jugend“, in der neben dem Latein auch die Anfangsgründe des Griechischen getrieben werden sollten, befanden sich i. J. 1617 40 Knaben. Sie gingen aber nur im Winter zur Schule, im Sommer hüteten sie die Kühe, Pferde, Schweine und Gänse, so dass sie nichts lernten. Diese Klagen wiederholen sich fortwährend. So berichten 1664 beide Prediger dem Konsistorium, dass bei dem mangelhaften Schulbesuch der großen Knaben während des Sommers in der Kirche der Katechismus nicht rezitiert, noch die Litanei und Psalmen gesungen werden können. Denn aus dem Städtlein werden zwei Herden Kühe, eine Herde Schweine und eine Herde Ziegen getrieben. Die drei Hirten nehmen nun drei und drei und einen Unterhirten („sogenannte U-hirten“ vergleiche U-Boot) mit, die aus den Knaben der Reihe nach abwechselnd genommen werden. Auch werden die Gänse von ihnen geweidet, Erdbeeren, Heidelbeeren und Nüsse gesammelt. Ja selbst aus den Ratsfamilien lassen die Eltern ihre Kinder überhaupt nicht zur Schule kommen, so dass sie im Sommer wieder alles Verlernen, was ihnen im Winter mit Mühe beigebracht ist! (Ein lehrreiches Beispiel wie es heute noch ohne Schulzwang aussehen würde.) 1663 besuchen 28, 1664 31 Kinder im Winter die Rektorschule. 1650 hat der von Herzog August dem Jüngeren beauftragte General- schuldirektor, der Professor der Eloquenz Christoph Schrader zu Helmstedt (Schüler des berühmten Georg Calixt, 1648 Generalschulinspektor im Herzogtum Braunschweig), die zehn Stadtschulen des Herzogtums einer Revision unterzogen. Neben Helmstedt, Königslutter, Seesen, Gandersheim, Holzminden, Eschershausen, Wolfenbüttel, Schöppenstedt und Schöningen, besuchte er auch Stadtoldendorf. Die Knabenschule hatte 26 Schüler, mit denen der Schulmeister die colloquia Cordesii, Phädrus und Terenz las, sie auch in der griechischen Grammatik, in der er bis zur dritten Deklination gekommen war, unterrichtete. In der Religionsstunde legte er den Katechismus von Conrad Dietrich (starb 1639 als Superintenden in Ulm) zugrunde. Die meisten Schüler bestanden die Prüfung „gar wohl“, sodass Rat und Geistlichkeit den Lehrer (? Rektor Tappe) wegen seines Fleißes lobten. Der Lehrer beklagte sich, dass er von seinem Gehalte von 45 Gulden seit einem Jahre erst wenige Gulden erhalten habe, worauf der Rat versprach, er solle einen Teil seines Gehaltes binnen drei Tagen und den Rest bis gegen Martini erhalten, künftighin aber solle das Gehalt halb zu Ostern und halb zu Martini ihm ausgezahlt werden. Nicht so günstig schnitten unsere Nachbarstädte bei der Visitation ab. In Eschershausen unterrichtet ein Lehrer, der daneben Schneider war, im Sommer 24, im Winter 30 Kinder in Beten (Katechismus hersagen), Lesen, Schreiben, Latein konnte er selbst nicht. Die Schule in Holzminden aber „blieb unter allen Schulen noch die geringste“. Der Küster war Lehrer und unterrichtete 36 Schüler in Beten, Lesen, Schreiben und im Donat (lateinische Grammatik). 1662 hat der „Oberinspektor der Schule“ M. Schrader wieder die Schule visitiert und an Leben, Wandel und Fleiß des Rektors (Kiekenap) nichts zu tadeln befunden Aber, so berichtet der Superintendent Ebeling an den Generalsuperintendenten und Abt Hermann Toppius zu Holzminden, es sind schwere Zeiten, der Rektor solle doch wenigstens soviel bekommen als der Schweine- der Kuhhirte, was daran an Einkünften der Stelle fehle, solle der Rat zulegen. 1682 wird von einer nochmaligen Visitation der hiesigen Schule durch den Oberinspektor der Schulen, Propst Dr. Paul Heigel zu Helmstedt, berichtet. 1698 wird der Bau eines Mädchenschulhauses erwähnt. Die Mädchenschule ist ganz getrennt von der Knabenschule, der Lehrer ist der Küster oder Opfermann gewesen, der auch den Organistendienst verrichtete. Der Unterricht wird der einfachste Elementarunterricht im Beten, d. h. Auswendiglernen des lutherischen Katechismus, Lesen, vielleicht Schreiben gewesen sein. Im Jahre 1750 befindet sich die Mädchenschule in der unteren Stube des an den Kirchenturm angebauten Leichenhauses nach Westen, wo sich die Leichenbahren befinden. Die Stube darüber nebst Kammer war die Wohnung des Organisten (C. b. St.O.). 1782 hat der Mädchenschulmeister Meyer 80 Mädchen zu unterrichten. Für den Rektor und die Knaben wird 1726 ein neues Schulhaus „an der Kirche“, s. n. Ass. 193, gebaut, welches noch heute die Inschrift trägt: Dieses Haus hat ein ehr und fester Raht und die lobliche Burgerschaft zu einer Schule bauen lassen. Anno 1726. Es bestand aus zwei Stockwerken, hatte Diele, Wohnstube, Küche, Keller-, Kammern und eine Schulstube, 20: 10 Fuß, nebst Kuh- und Schweinestall. In der Schulstube standen zwei Tische, fünf lange und vier kurze Bänke, eine Wandtafel mit roten Linien und ein Hutbrett. Jeder Knabe bezahlte jährlich 12 Mgr., im Winter brachten die Kinder das Holz zum Heizen der Schulstube mit (C. A. 1788). 1750 sind 60 –70, 1788 sind 88 Knaben in der Schule. Weihnachten und Ostern wird der „Umgang“ zu Stadtoldendorf und Braak gesammelt, in dessen Ertrag sich Rektor und Diakonus teilen. Die Konfirmanden hat der Rektor zwölf Wochen lang (vor Ostern) des Morgens von 6 bis 7 Uhr besonders zu unterrichten, wofür er von jedem noch besonders 12 Mrg. bekommt. Dazu kommen die Akzidentien bei Taufen, Begräbnissen und Trauungen. Bei letzterem so in Ehren sind, „da gesungen und geklinkt (die Orgel gespielt) wird“, bekommt der Rektor den Brautschilling von 4 Mgr. und dazu 18 Mgr., oder er geht mit der Frau Rektorin frei zur Hochzeit mit. Des Gesamtgehalt des Rektors betrug 1750 neben den genannten Akzidentien 96 Tlr. 5 Gr. 6 Pfg. Während der Rektor stets einen Anspruch auf eine Dienstwohnung gehabt hat, hat der Opfermann und Mädchenschullehrer keine solche gehabt, sondern mußte sich eine eigene Wohnung halten, die aber mit Land und Wiese steuer- und lastenfrei war. Zu seinem Dienste gehörte das Stellen der Kirchturmuhr, das Läuten der Glocken und das Anzünden der Altarlichter. Er bezog 1750 eine Gesamteinnahme von 82 Tir. 33 Gr., wobei auch die ungewissen Einnahmen, wie das Mädchenschulgeld (die Mädchen gaben für den Unterricht im Katechismus je 12 Gr. jährlich) und die Stolgebühren, freie Weide für drei Kühe und ein Rind und Mast für drei Schweine, und Akzisefreiheit für neun Tonnen Bier mit eingerechnet sind. Da die Kinderzahl immer mehr anwächst, so wird 1756 durch herzogliche Verfügung von dem Rektorate eine zweite Lehrerstelle abgezweigt. Dieser zweite Knabenlehrer führt zuerst den Titel Konrektor, nachher Kantor, da er die bisherige Verpflichtung des Rektors, den Kirchengesang der Kinder zu leiten und in der Kirche vorzusingen, übernimmt. Die Kantoren bis 1781 und dann noch einmal der Kantor Ludolph (Nr. 6) sind literati, d.h. studierte Theologen, gleich dem Rektor. Der erste seminaristisch gebildete Kantor ist Gräser (1783 ff.). Während an die Rektoren, wie oben ausgeführt beträchtliche wissenschaftliche Anforderungen gestellt wurde, waren solche bei den Kantoren, die die Knaben bis zum 10. Jahr zu unterrichten hatten, woran sie in die „hohe Schule“ zum Rektor kamen, sehr bescheiden. In der Prüfung in Wolfenbüttel wurde hauptsächlich die Kenntnis der fünf Hauptstücke, Rechnen in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen und Abfassung eines kurzen Briefes in deutlicher Schrift ohne orthographische Fehler gefordert. Als Gehalt wurden 55 Tlr. aus dem Kloster und 16 Tlr. aus der Kämmerei ausgesetzt, zusammen 71 Tlr. Diese Dreiteilung: Rektor mit 1. Knabenschule, Kantor mit 2. Knabenschule und Opfermann mit Mädchenschule bleibt bis 1842. 1830 waren die Schulklassen überfüllt. Nur der erste Lehrer hatte eine Dienstwohnung, der 2. und 3. Lehrer wohnten in Bürgerhäusern. Der 3. Lehrer Gronau mußte seine Wohnung mit dem städtischen Schweinehirten und einem Leineweber teilen. Über die Klassen wurde von allen Lehrern geklagt, denn die Dächer waren undicht, weshalb bei schlechtem Wetter der Unterricht ausfallen mußte. Bereits im Jahre 1818 wird durch Höchstes Reskript der Neubau der Schule beschlossen, in der wieder der Rektor eine freie Wohnung haben soll. Aber bei den bösen Zeiten und der allgemeine Verarmung nach dem Kriege verbleibt es dabei, dass die Rektoren von einer kläglichen Mietswohnung zur andern mit den Schulkindern ziehen müssen. Sie halten erst auf dem Stockhäuser Hof, der dem Aktuarius Pockels 269) mit diesem onus überlassen ist, Schule. Da dieser aber bei dem Schullärm nicht arbeiten kann, muß der Rektor wieder ausziehen, bekommt eine ganz ungesunde Wohnung (s. n. Ass. 67 „die hohe Schule“ im Gegensatz zur unteren Knabenschule), wo die Schulstube durch die Ausdünstungen des anstoßenden Kuhstalls und Aborts verpestet wird, so dass Lehrer und Schüler erkranken. Zudem übersteigt die Miete die städtische Entschädigung, sodass der Rektor zulegen muß. Endlich wird 1842 diesen unhaltbaren Zuständen durch den Neubau der Schule gegenüber der Kirche, da heute das Rathaus steht, s. n. ass. 53, vorher im Besitz von Hasper, ein Ende gemacht. Der Bau hat 6000 Taler gekostet, wovon 4000 Taler zu 3 Proz. aus Kirchengeldern angeliehen werden. Das Schulgebäude umfaßte eine Dienstwohnung für den Kantor, für den Opfermann und für einen unverheirateten Lehrer mit drei, nachher vier Klassenräumen. 1840 vollzieht sich aber unbemerkt die erste Trennung der Schule von der Kirche. Die drei Lehrer bekommen nämlich von da ab ein festes Gehalt von 130 Taler, wogegen die Stadt die Pfründeneinnahmen und das Schulgeld an sich nimmt. Als dann 1842 auch die Anstellung eines vierten Lehrers, der den Titel Elementarlehrer führt, sich wegen der stetig wachsenden Kinderzahl (1790 betrug die Zahl der Schulkinder unter 14 Jahren nur 140 bis 150, 1846 waren bereits gegen 400 Kinder vorhanden) benötigte, so wurde diesem nicht eine neue Pfründe zugelegt, sondern sein Gehalt aus städtischen Mitteln bestritten. Es gab 1842 also die erste Knabenklasse (Rektor Pape), die erste Mädchenklasse (Kantor Vellguth), eine Mittelklasse (Knaben und Mädchen: Opfermann Bestian) und eine Elementarklasse (Knaben und Mädchen: Elementarlehrer Knolle). Außerdem wird 1846 als erste Handarbeitslehrerin der Mädchen „Demoiselle“ Gernreich für Stricken, Nähen, Häkeln, Weiß- und Buntstickerei angestellt, mit einem Gehalt von zunächst jährlich 35 Taler, da sie aber hiervon zu subsistieren für unmöglich erklärte, bekam sie volle 50 Taler. (B. Gernreich starb 1862, nach ihr sind Handarbeitslehrerinnen Mathilde Bach, Lüttche (Witwe des Kämmerers L.), E. Brauns, A. Grube und Herbing). 1866 wird ein fünfter Lehrer mit 230 Taler Gehalt und 30 Taler Mietsentschädigung angestellt Die Schülerzahl ist aus 430 einheimische und 10 auswärtige Kinder angewachsen. In der ersten Knabenklasse sind 44, in der ersten Mädchenklasse 50, in der zweiten Klasse 90, in der dritten Klasse 11 und in der Elementarklasse in zwei Abteilungen 145 Kinder. Der Superintendent, der noch Vorsitzender des Schulvorstandes (bis 1912) ist leitet die Lehrerkonferenzen und Schulvorstandssitzungen, erteilt gesonderten französischen Unterricht. (Hieraus entwickelt sich die spätere Selekta mit Latein und Französisch). 1883 sind sechs Lehrer an der Schule tätig. Der sechste Lehrer bekommt bereits 750 Mark Gehalt und 70 Mark Mietsentschädigung. Bei der schnell wachsenden Bevölkerungsziffer reichen die Räume des alten Schulgebäudes lange nicht mehr aus. So wird der Neubau einer Bürgerschule vor dem Hagentor in Angriff genommen und diese im Herbst 1886 eröffnet. Die Baukosten betragen 100000 Mark. Der erste Schuldirigent ist Grahe, nach ihm Dörries. Als auch dieses geräumige Gebäude sich in wenigen Jahrzehnten für die auf 722 Kinder im Jahre 1909 gestiegene Kinderzahl zu eng erwies, wurde auf dem geräumigen Schulhofe (dem zweiten früheren Begräbnisplatze) ein zweites Schulgebäude erbaut und am 1. August 1911 nach seiner Bauzeit von 1 ¾ Jahren seiner Bestimmung übergeben. Im Hauptgebäude befinden sich Selekta, Knaben- und Fortbildungsschule, im zweiten Gebäude die Mädchen. Nach dem Fortgang des Rektors Kleinau 1907 leitet die Bürgerschule Direktor Karl Hilbeck, geb. 21. April 1860 zu Nienhagen (Salzwedel), Vater Förster, besucht Gymnasium zu Salzwedel, stud. 1880 in Berlin Theologie, besteht 1889 die Prüfung für höhere Lehrämter, 1897 Rektor in Schöppenstedt, 1. April 1907 Dirigent der hiesigen Bürgerschule, 1915 mit dem Titel Direktor, tritt 18. 3. 1924 in den Ruhestand, starb Mai 1936. 1. Mai 1924 wird Rektor Friedrich Ohms als Stadtschuldirektor eingeführt, geb. in Vorwohle, zuletzt Leiter der Volksschule in Wiesbaden, 1920 von den Franzosen ausgewiesen, geht 1928 nach Seesen als Direktor der Stadtschule. Sein Nachfolger ist Mittelschuldirektor Wilhelm Kuhlmann, geb. 26. 4. 1894 in Hunzen (Kr. Holzminden), besuchte 1908 –1914 das Lehrerseminar in Wolfenbüttel, 1924 als Lehrer in Braunschweig an der Mittelschule tätig, 1. 7. 1926 Mittelschullehrerprüfung, 1. 4. 1928 Leiter der Bürger- und Mittelschule in St.O. An der Schule ist 1913-1918 Dr. Ehrlich als Schularzt angestellt, dessen Nachfolger Dr. Wahrs. 1907 gab es 705, 1909: 722, 1911: 681, 1914: 608 Kinder. Seit 1911 bestand hier eine Privatschule, Familienschule genannt, in welcher besonders Töchter zwecks Übergang auf eine höhere Lehranstalt vorgebildet wurden. An ihr wirkten drei Lehrerinnen, Schülerzahl zwischen 20 und 30, 1918 eingegangen. Es gab bereits früher eine von Pastor Kellner, später von Pastor Jlse geleitete Privatschule, welche 1876 36 Schüler (21 K. und 15 M.) hatte. Auf Anregung des derzeitigen Schuldirigenten der städtischen Bürgerschule, Hilbeck, wurde Ostern 1909 eine kaufmännische Fortbildungsschule eröffnet, die sich allmählich zu einer Anstalt mit Vorstufe, Unterstufe und Mittelstufe erweiterte und sich trotz der späteren schweren Hemmnisse des Krieges von 1914 –1918 erfreulich entfaltete. Der Unterricht wurde im Sommer früh 6 –8 Uhr, im Winter 7 –8, bzw. 9 Uhr in Rechnen, Lebenskunde, Handelsgeographie, Schreiben, Aufsatz, Buchführung und Korrespondenz von Lehrern der Bürgerschule und Prokurist Krippner unter Leitung des Schuldirektors erteilt. 1919 besuchten 26 Zöglinge die Anstalt, darunter sechs weibliche. Am 21. Oktober 1912 wurde auch eine Handwerker Fortbildungsschule, welche, gleichfalls unter Leitung von Direktor Hilbeck, sich allmählich zu einer Vollanstalt mit Vorstufe (die später fortfiel), Unter-, Mittel- und Oberstufe aufbaute. Der Unterricht wurde in Lebenskunde, Zeichnen, Schönschreiben, Deutsch, Rechnen meist von Lehrern der Bürgerschule erteilt und zwar in den Abendstunden 7 bis 9 Uhr, die später mehr auf den Nachmittag hinausgeschoben wurden. 1917 nehmen 38 Schüler, 1919 45 Schüler am Unterrichte teil. 1921 ist die Schule eine siebenstufige Bürgerschule mit Selecta, mit 14 + 1 Kl., 600 + 18 Schülern und 17 Lehrern. 1922 wird die Selecta aufgehoben: 8 stufiges System. Gründung und stufenweiser Ausbau einer sechsklassigen Mittelschule f. Knaben und Mädchen die zusammen mit der Bürgerschule unter einer Leitung verbunden ist. 1922: Bürgerschule 16 Kl., 580 Sch., Mittelschule 1 Kl., 27 Sch., zusammen 19 Lehrkräfte; 1935 Bürgerschule 16 Kl., 484 Sch., Mittelschule 6 Kl., 167 Sch., zusammen 23 Lehrkräfte. Am 1. 12. 1929 wird die Mädchenabteilung der Bezirksberufsschule eingerichtet, 1. 4. 1930 die Kaufmännische und gewerbliche Fortbildungsschule für Knaben in Bezirksberufsschule umgewandelt. Diese umfaßt Stadtoldendorf, Deesen, Arholzen, Negenborn, Schorborn, Holenberg, Braak, Heinade, Denkiehausen, Linnenkamp, Emmerborn, Wangelnstedt, Lenne, Vorwohle, Golmbach. Leiter der Kaufmännischen Fortbildungsschule 1924 –30 Lehrer W. Kumlehn († 1935), danach Gewerbeoberlehrer Heindorf, Christ. Leiter der Handwerkerfortbildungsschule 1924 –28 Dir. Ohms, 1928 bis 31. 1. 1930 Dir. Kuhlmann, 1930 S. Heindorf, Christ. 8. 11. 1934 Einweihung der durch Aufstockung geschaffenen 8 Räume des Schulgebäudes.

b) Die Rektoren und Gehilfsprediger 1589–1915.

(Schulmeister. Bis 1757 zugleich Kantoren.) 1. Hermann aus Dassel. „Vor undenklichen Jahren ist Hermannus in Dassel der erste Schulmeister gewesen und von da nach Stadtoldedorf an die Schule gezogen“ (Letzner, a. a. O. 5. B. S. 5). – 2. Hartmann Stromeyer, 1589 –1591; 20. Okt. 1591, Kaplan in St.O. (s. S. 226, Nr. 2). – 3. Johannes Jödenschilt (Judenschildt), 1592 –1604, geb. in St.O., „von armen, aber ehrlichen Eltern“, Oktober 1604 Past. zu Diedelmissen (Dielmissen). S. II 16 F. – 4. Johannes Schoppe, 1604 –1607, geb. zu Wangelnstedt. 5. Andreas Schnelle, 1607 –1607; 1606 Kaplan in St.O. (s. S. 226, Nr. 3). – 6. Johann Hövener, 1616 –1617; „ein armer vater- und mutterloser Gesell, der keinen einzigen Blutsverwandten hat, bei dem er Zuflucht nehmen kann“, leidet bei nur 20 Taler Einkommen Hunger. - 7. Valentin Lindenborn, 1617 bis 1619 (Ostern); vorher Conrector scholae am Gräflichen Gymnasium zu Stadthagen in der Grafschaft Lippe, mit Weib und Kindern in exilo (vertrieben). Gewandter Lateiner. – 8. Johann Rieffkogel, April 1619 –1623; starb 20. Dez. 1623. – 9. Jakob Luckius, Jan. 1625 bis 1629; Löwenfordiensis im Amte Nienover, hat „beim Adel paedagogiam verwaltet«, Kantor im Lüneburgischen. Besteht die Prüfung vor dem Rektor der Wolfenbütteler Schule M. Joh. Hildegard, bei der „er in der Sekunda die epist. Ciceronis ad familiares und Etymologie und Konstruktion der einzelnen Worte prüft“. – 10. Theodor Happius, 1629 bis 1633: aus Thüringen, vorher in Schöningen, nachher Kaplan in Dassel. „Hat etlichen Knaben die Deklination und Konjugation ziemlich beigebracht.“ – 11. Johann Erich Regetmeyer, Okt. 1633 bis 1637; gewandter Lateiner. „Bürgermeister und Rat haben den fleißigen und niemanden ärgerlichen Präzeptor aus eigener Macht abgedankt, weil er ihrem vielfältigen Saufen nicht zustimmen und zugesellen will“ (Bericht des Sup. Wichmann in Halle an Kons.). – 12. Hieronymus Nolte, Sept 1637 –1639; geb. zu St.O., Sohn des verstorb. Past. Henrich A. zu Koppenbrügge, stud. theol.; 1639 Past. in Kirchbrak, – 13. Anton Brandanus Pressunius, 21. Juni 1639 –1642; Sohn des Past. prim. Johannes P. hier (s. S.·219, Nr. 7) stud. theol.; 1642 Past. in Golmbach. – 14. Matthäus Rogge, 1643; aus Göttingen, eingeführt Februar 1643. – 15. Johann Tappe, 1646. – 16. Bernhard (Georg) Kiekenap, 1655 bis Leonhard Wermann, 1668 –1675; geb. in Hameln, Mai1668; nachher, 1671 Past. diac. hier (s. S. 227, Nr. 7). – 17. Johann nach bestandenem Examen in Latein und Griech. im Wolfenbütteler Gymnasium hier als Rektor eingeführt – 18. Caspar Vollprecht, 1675; vorher Schulmeister in Bisperode, hier eingeführt am 23. Mia 1675. – 19. Thomae, „hat den Dienst verlassen, da er hier oft am trockenem Brode nagen und Wasser dabei trinken mußte“, bis 1685. – 20. Julius Bertram, von 1685 ab; geb. 1629 in Gandersheim, cand. theol., folgte Thomä nach, hatte aber seine Mutter bei sich, die ihm den Garten bestellte, so dass er mit Gehalt von 42 Talern im ganzen auskam „denn wer hier keine Frau hat oder eine solche, die ihm mit Flachs und Spinnen zu Hilfe kommen kann, kann sich nicht durchhalten“ (Sup. Ebeling an Cons. 1687, Juni). Er stirbt im Alter von 96 Jahren 1725. – 21. Johann David Dickehut bis 1740, begraben 28. Febr. 1740, 31 Jahr 7 Mon. alt, nachdem er sich ein Jahr vorher mit Joh. Kath. Wullenweber verheiratet hatte. – 22. Christian Samuel Barles, 1740 –1781; geb. 1702 in Großnaundorf i. Sachsen, Sohn des Past. Heinrich B., wird Montag nach Exaudi 1740 von Sub. Niemeyer (Nr. 13) als Rektor eingeführt, starb 14. Febr. 1782 im Alter von 78 Jahr. – 23. Karl Ludwig Ferdinand Wilcke, 1781 –1791; geb. 1751 in St.O., Sohn des hiesigen Justizrats und Gerichtsschultheiß Casp. Heinr. W., besucht Lateinschule in Holzminden und Universität Helmstedt, starb 7. Aug. 1791 im Alter von 40 J. 5. Mon. – Das Kantorat ist von nun ab nicht mehr mit dem Rektorate verbunden – 24. Joh. Rudolf Theodor Henninges, 9. Nov.1791 bis 8. März 1798; geb. 5. Okt. 1761, 1798 Pastor-Adjunkt und nachher Past. In Wangelnstedt. starb 14. Juli 1848 im Alter von 87 Jahr. – 25. Theodor August Wilhelm Rittmeier, 1798 –1802; 1803 Rektor in Königslutter, später Pastor in Deensen, nachher in Laufen. – 26. Weigel 1802 –1810; nachher Past. in Suderode. – 27. Ernst August Warnecke, 1810 –1821; 1821 Past. in Vorwohle, starb 1824. 28. Franz Karl Edmund Peßler, 1821 – 1824; geb. 20. Nov. 1794 in Wedlenstedt, Hauslehrer b. Hofjägermeister v. Witzleben zu Hude in Oldenburg, 1824 Past. in Badenhausen, 1838 Past. in Groß- Winnigstedt, starb 1869. – 29. Karl Heinrich Friedrich Schütze, 1824 –1839, geb. 24. Okt. 1797 in Helmstedt, stud. in Göttingen bis 1819, 2 ½ Jahr Hauslehrer bei Frau Oberamtmann Cleve auf Carow in Mecklenburg-Schw., 1 ½ Jahr Hauslehrer bei Baron von Romberg in der Priegnitz, privatisiert 1823 – 24 in Helmstedt, Jan. 1824 Rektor hier, November 1839 Pastor in Achim und Kalme – 30. Heinrich Karl Pape, 1839 –1862, Pastor collaborator; geb. 23. April 1806 zu Braunschweig, besucht dort 1819 –1828 das Katharineum, stud. In Halle und Göttingen Theologie 1828 –1830, dann Hauslehrer bei Baron von Dötinchem de Randé zu Pansfelde am Falkenstein bis 1833, dann bei Rittmeister Reinecke zu Seesen bis 1839. (Also 9 Jahre Hauslehrer!) Hier 29. Dez. 1839 als Rektor angestellt („Seine Predigten enthalten ein ‚vernunftgemäßes‘ Christentum“.) 1852 –1865 Past. In Wendhausen, 1865 –1866 Past. in Denstorf, starb 1866. – 31. Eduard Emil Ludwig Kirchberg, Jan. 1853 –1863; geb. 30. Dez.1824 zu Wienrode, Sohn des Kantor K. zu Neuwerk, 1863 Schuldirigent in Holzminden, 1870 Past. Adjunkt und nachher Pastor zu Unseburg, starb 15. Juni 1890. – 32. Rudolf Lerche, 1863 –1868; geb. 1835 zu Schöppenstedt, besteht das Rektoratsexamen, Rektor in Schwanebeck, hier 27. Juli 1863 als Rektor eingeführt, 1868 Past. an der Magnikirche in Braunschweig. – 83. Franz Hilmar Oskar Theodor Dedekind, 10. November 1868 –1875; geb. 14. Nov. 1839 zu Marienberg bei Helmstedt als Sohn des Past. und spätern hiesigen Sup. D. (Nr. 21), 1875 Past. in Klein-Rhüden, 1878 Past. in Ohrsleben. – 34. Johann Friedrich Jeep,1875 –1877; geb. 30. Jan. 1850, cand. theol. provis. Rektor hier von Oktober 1875 –1877, dann Lehrer am Lehrerseminar zu Wolfenbüttel, später Seminarinspektor, 1912 im Ruhestande. – 35. Karl Hopfe, April bis Oktober 1877; geb. 18. September in Heiligenstadt (Provinz Sachsen), hier provisorischer Rektor, 1877 Past. diac. in Eilenburg, 1893 Past. zu Nienhagen (Bezirk Magdeburg). – 36. Eduard Kaulbach, 1. Juli 1878 bis 1. Juli 1879; geb. 13. Mai 1843 in Ostpreußen, 5 Jahre Kirchschullehrer dort, dann Predigtamtskandidat in der Rheinprovinz, hier provisorischer Rektor, 1879 Pastor in Opperhausen, dann 1886 in Reppner. – 37. Heinrich Wasmus, 1. Juli 1879 bis Sept. 1882, geb. 15. April 1854 in Beddingen, besucht Gymnasium in Wolfenbüttel, stud. in Straßburg und Berlin, hier prov. Rektor, 1882 Pastor in Negenborn, 1886 in Ruhestand. – 38. Friedrich Albert Richard Heege, 1882 bis 1886; geb. 26. April 1858, 1886 Past.-Adjunkt und später Pastor in Alvesse. – 39. Georg Christian Ludwig Demmer, 4. Sept. 1886 –1889; geb. 25. Juli 1859 zu Braunschweig, Vater: Knochenhauermeister, 1886 Tentamen, 1889 Hauptexamen, 1886 provis. Rektor hier, 1889 Pastor in Wangelnstedt, 1894 Pastor in Wendhausen, 1899 Pastor diac. in Seesen, 1914 Pastor in Köchingen. – 40. Paul Schmidt, 1889 –1892; geb. 9. Febr. 1865, 1889 Predigtamtskandidat, hier provis. Rektor, 1892 Pastor in Scheppau, 1896 Pastor an St. Johannis in Braunschweig. – 41. Traugott August Konrad Kramer, Okt. 1893 bis März 1900; geb: 14. Febr. 1868 zu Kemnade, Vater: Lehrer, später Kantor in Bevern, 1890 Tentamen, 1893 Rektoratsexamen, 1900 Rektor in Vorsfelde, Dr. phil., 1906 Oberlehrerexamem 1906 in außerbraunschweigischem Schuldienst. – 42. Ernst Heinrich Johannes Kleinau, 1. März 1900 –1907; geb: 30. Januar 1868 zu Braunschweig, Vater: Eisenbahnwagenmeister, 1895 Tentamen, 1894 bis 1896 Schulleiter der Idiotenanstalt Elisabethstift in Neinstedt am Harz, 1897 Volksschullehrer in Groß-Dahlum, 1899 Rektoratsexamem 1907 Rektor und Schuldirigent der Bürgerschule in Schöppenstedt, seit 1916 mit dem Titel Schuldirektor. – (Vakanz 1. April 1907 bis 1. April 1908.) – 43. Karl Hörmann (1908 –1910); geb.: 28. Oktober 1879 zu Kirchberg als Sohn des dortigen Pastors, 1905 Tentamen, 1907 Hauptexamen, 10. Febr. 1908 hier provis. Rektor; 1. Okt. 1910 provis. Rektor zu Gandersheim, 1912 Past. zu Seinstedt. – Vakanz 1. Oktober 1910 bis 1. Oktober 1912. – 44. Heinrich Freist, 1912 –1915; geb. 29. April 1886 zu Königslutter, Sohn des Sup. Friedrich Freist, besucht Martino-Katharineum in Braunschweig, stud. In Göttingen, hier provis. Rektor, 1915 Hauptexamen Pfarrverweser in Eschershausen, starb dort 13. Nov. 1916 im Alter von 30 Jahren. Seitdem hat der Past. prim. die kirchl. Rektoratsgeschäfte übernommen.

c) Die Kantoren 1758–1924.

(Conrector; 2. Knabenschullehrer von 1758 ab.) 1. Johann Reinhard Vollmer (Volmar), 1758 –1768; 9. Jan. 1763 hier als Past. diac. eingeführt (s. S. 227, Nr. 15). 2. Johann Daniel Unverzagt, 1763 –1765; vorher Rektor in Schöppenstedt, – 3. Johann Georg Schacht, 1765 –1776; geb. 1732, besucht Gymnasium Martineum und das Kollegium Karolin. in Braunschweig, stud. 4 Jahre in Helmstedt, erhält sehr gutes Universitätszeugnis, unterrichtet 12 Jahre, stirbt im Alter von 44 Jahren. – 4. Karl Ludwig Ferdinand Wilcke, 1776 –1781; 1781 Rektor hier (s. S. 245, Nr. 23)., – Bis 1781 sind die Kantoren „literati“, von da ab seminaristisch gebildete Lehrer (ausgenommen Nr. 6). – Vakanz 1781 –1783 versehen von Organist Meier. – 5. Johann Christian Gräser, 1783 bis 1788; von hier nach Holzminden versetzt. – 6. Christoph Heinrich Ludolph, 1788 –1792; 1760 geb. zu Goslar, Vater Sattler, stud. in Helmstedt cand. theol. Erteilt hier mit besonderem Beifall Klavierstunde, starb 10. Februar 1792 an der Wassersucht – 7. Franz Heinrich Hildebrandt, 1792 –1804; geb. zu Goslar, Vater: Kantor, besucht die Schulen zu Zellerfeld Osterode, Einbeck, wird Präfekt des Singechors zu Osterode, hier als Kantor am 12. März 1792 eingeführt, 1804 Kantor in Lunsen. – Vakanz. – 8. Johann Ernst Friedrich Wärnecke, 1805 –1830; geb. 1776 früher Präfekt des Singechors zu Wolfenbüttel, starb 5. Dezember 1830. – 9. Johann Wilhelm Ludolph Vellguth, 1831 –1850; geb. 25. Jan. 1791 zu Nord-Assel, 1809 in der Präparandenanstalt zu Wolfenbüttel, 1811 im Seminar, 1821 Opfermann und Elementarlehrer hier, 4. Juni 1831 in hiesiger Kirche als Kantor eingeführt, starb 1850. – 10. Georg Heinrich Bestian, 1851 –1861; geb. 12. Dezember 1805 zu Groß-Freden, 1828 –1834 Schullehrer in Varrigsen. 1834 Elementarlehrer, 1842 Lehrer der Mittelklasse, Opfermann und Organist, 1851 Kantor hier, starb 23. Februar 1861. – 11. Bernhard Grube, 1861 –1896; geb. 1820 in Wolfenbüttel, Lehrer in Holzminden 1842 –1856, seit 1856 Opfermann und dritter Lehrer hier, 1861 Kantor, 1896 pensioniert, starb 1906 hier. – 12. August Meier-Branecke, 1896 bis 1.1. 1924; geb. 25. September 1858 zu Kirchberg bei Seesen, zweiter Lehrer in Rhüden, 1884 Lehrer hier, 1894 Opfermann, 1896 Kantor u. Organist.

d) Die Opferleute 1645–1936.

(Küster, Oppermann. – Organist, Mädchenschullehrer.) Wer nach der Reformation den Küster- und Opfermannsdienst versehen hat, ist nicht überliefert. Ein Opfermann, der als ungeschickt verabschiedet wird, kommt ohne Namensangabe 1570 vor; 1645 ein Organist ebenfalls ohne Namensnennung, zu dessen Besoldung die Kalandszinsen benutzt werden sollen. 1661 wird ein ungenannter Organist vom Rate eigenmächtig ohne Wissen und Wollen des Oberpfarrers abgesetzt. 1688 wird ein ungenannter Organist als Pächter eines Kirchengartens erwähnt. 1726 ist ein Organist Mittendorff angestellt. 1743 wird das Amt des Küsters und Glockenläuters fest mit dem Organistendienst verbunden, sodass beide Ämter früher unabhängig nebeneinander bestanden zu haben scheinen. Erst im 18. Jahrh. haben wir genauere Nachrichten über die hiesigen Opferleute, die zugleich Mädchenschullehrer sind. 1. Johann Heinrich Meier, 1724 –1757; stammt aus Mackensen. 1724 hier Organist, Opfermann und Mädchenschullehrer, starb 15. Oktober 1781. – 2. Johann Karl Ludwig Meier, 1757 –1797; Sohn des vorigen „alten Organisten“, geb. 1732. 1757 Organist und „Mädgensschullehrer“, unterrichtet 1782 80Mädchen, ist verheiratet mit der Witwe des Kantors Unverzagt (s. S. 248, Nr. 2), starb an der Gelbsucht 1797 im Alter von 64 ½ Jahr. – 3. Carl Christian Meier, 1797 –1815; Sohn des Vorgenannten, Organist und Schullehrer „des weiblichen Geschlechts“, starb 21. Nov. 1815. – Von 1815 –1821 sind an der Schule nur der Kantor und der Rektor. 1817 erhält der Kantor die 1. Mädchenklasse. Nachdem eine vierte Klasse errichtet ist, wird der Elementarlehrer an dieser zugleich Opfermann. – 4. Johann Wilhelm Ludolph Vellguth, 1821 –1831; Ende Aug. 1821 hier als Elementarlehrer und Opfermann eingeführt, 1831 Kantor hier (Nr. 4). – 5. Johann Joseph Christian Scheibe, 1831 –1833; geb. in Holzminden, besucht das dortige Seminar, hier 1831 Elementarlehrer, starb 1833 als Lehrer an der Bürgerschule von Holzminden – 6. Georg Heinrich Bestian, 1834 –1851; vorher Lehrer in Varrigsen, 12. Jan. 1834 hier als Elementarlehrer eingeführt, ist zugleich Opfermann und Organist, 1851 Kantor hier (Nr. 10). – 7. Höbel, Opfermann, 1851 –1856. – 8. Bernhard Grube, Opfermann, 14. Okt. 1856 –1861, nachher Kantor hier (Nr. 11) – 9. Joh. Friedrich Knabe, 1861 –1889, Opfermann geb. 1826 zu Wolfenbüttel, starb 20. März 1889, hier. – 10. H. Störmer, 4. April 1889 –1894 Opfermann, danach Lehrer in Kreiensen 11. August Meier, Opfermann, Mai 1894 –1896, dann Kantor hier (Nr. 12). – 12. Christian Meyer, 1896 –1899 Opfermann, Lehrer in Elberfeld – 13. Otto Bode, Opfermann, 6. Aug. 1899 bis 31. Dez. 1907, geb. 30. Okt. 1872 in Vorsfelde – 14. Ewald Görlitz, Opfermann und Organist, 12. Jan 1908 bis jetzt, geb. 4. Mai 1880 in Hasselfelde.

10. Die Forst.

Die hiesige Forst gehört zu dem Wangelnstedter Forstrevier. Auch dessen ältester Beschreibung v. J. 1746 gehören zu ihm „seit alten Zeiten“: 1. der Elephas (Elfas) einschl. Heisenacken, (Gehren-Mittelberg, Geisebrink und Schieferberg; 2. die Ahrendstäler; 3. der Wangelnstedter Pfingstanger; 4. der Harmkenberg; 5. der Klimp; 6. der Mühlenberg; 7. die Helle Recke, einschl. die Köppe; 8. der Theibock; 9. der Heidenberg einschl. des Mühlenbergs bei Merxhausen; 10. der Holzberg einschl. des Zimmertals und Wolper Grund; 11. der Schnakenberg; 12. der Brinck; 13. der Weißberg; 14. die Schrännsche Grund, Ziegenrücken und Katzenbruch; 15. der Hasenberg; 16. die Große und Kleine Hohleburg; 17. der Till (Thill) [16. und 17. ist 1825 St.O. überlassen]; 18. der Schiffberg und Kleine Kopf; 19. der Ort von der Wickenser Mühle an bis an die alte Schluppe bis vor den Heisenacken, Gleinecken Brink und Linnen-Placken; 20. der Kleyberg; 21. die Kleine Kley-Recke; 22. der Lenner Pfingstanger; 23. das Hayenholz, die Stadtoldendorfer Kämmereiforst; 24. der Heidelberg (wird 1746 Hellekopf genannt); 25. der Kuntjen(Keundjen)brink (1825 werden von ihm zwei Feldmorgen an den Schulgarten zu Lenne abgegeben. Rottland sind davon 1746 Nr. 3, 4, 5, 11, 13, 15, von 7 die Köppe, von 9 der Mühlenberg, von 14 der Katzenbruch (Kattenbrüche), teilweise Nr. 22. Dieses Wangelnstedter Forstrevier ist 1746 in vier Hauptteile nach den Triftinteressentschaften eingeteilt 1. Dorfschaft Wangelnstedt und Lenner Kuh-Hude (Hornvieh, Koppelhude und Hafermast) groß 1055 Waldmg 55 R. – 2. Dorfschaft Emmerborn und Linnenkämper Kuhhude (Koppelhude mit Hornvieh; Mast gehört Serenissimus), groß 615 W.Mg. 80 R. – Amt Wickensen; Kuh- und Schafhude, Mast gehört Serenissimus, groß 842 W. Mg. 100 R. – 4. Stadtoldendorfer Kuh- und Schafhude, auch die Hafermast gehört der Stadt, groß 387 W.Mg. 76 R., hat 41 Hauungen. Jeder Reihebürger hat 3 –4 Malter frei Holz gegen Hauerlohn und einen Mgr. Akzidenz an Kammer. Die Hude dauert von Maitag bis Bartholomä (1. Mai bis 24. August). Oberjagd und Fischerei ist herrschaftlich. – 1761 ist darin an Buchenholz von französischen und „teutschen“ Kriegsvölkern gehauen 200 Malten – 1762 ist im Kriege der 21. Teil oder Hauung gestohlen, 170 Malter. – Der 20. Teil oder Hauung ist St.O. zur beständigen Hude eingeräumt, „wovor dieselben solchen auf ihre Kosten mit Eichen bepflanzen müssen“ In der 28. Hauung befindet sich ein „Hohmans Camp“, welcher der Kämmerei in St.O. gehört. Der Name Hafermast kommt daher, da in alter Zeit für ein Schwein, welches von den Berechtigten in Fettmast getrieben wurde, drei Himpten Hafer in Natura geliefert werden mußte, später wurde dafür bares Geld im Werte der drei Hpt Hafer gezahlt. Die Fettmast dauert vom 1. November neun Wochen lang, danach die Faselmast bis 1. März, für die Faselschweine, d.h. halbjährige, zur Mast bestimmte Schweine. Aus der Wangelnstedter Forst wird (1746) verabfolgt jährlich an: 1. Fürstl. Amt Wickensen 180 Malter (Mr.); 2. Stadtoldendorf: a) Adel. Haus Giesenberg 24 Mr., b) Campesche Gut daselbst 12 Mr., c) Superintendent 12 Mr., d) der Rel. (Witwe) Superintendentin 6 Mr., e) dem Rectori 4 Mr., f) den beiden Bürgermeistern und dem Stadtvogt je 5 Mr., g) 46 „Breuers“ (Häuser mit Braugerechtigkeit) je 2 Mr., h) 47 Bödener (Büdner, Häuslinge) je 3 ½ Mr.; 3. Wangelnstedt: 5 Halbmeier je 7 Mr., 18 Großköter je 5 ½ Mr., 9 Kleinköter je 3 ½ Mr., 16 Brinksitzer je 3 Mr., der Pastor 14 ½ Mr., 2 Pastorenwitwen je 7 Mr., der Schulmeister 3 ½ Mr., die Bademutter (Hebamme) 3 ½ Mr., der Revierförster 24 Mr.; 4. Lenne: 1. Vollmeier (9), 1 Halbmeier (7), 17 Großköter (je 5 1/3) 8 Kleinköter (je 3 ½), 4 Brinksitzer (je 3), der Schulmeister (3 ½) 5. Linnenkamp: 13 Großköter (je 5 ½), 4 Kleinköter (je 3 ½), 8 Brinksitzer (je 3), der Schulmeister (3 ½); 6. Emmerborn: 6 Großköter (je 5 ½). 2 Kleinköter (je 3 1/2), 4 Brinksitzer (je 3). An Teichen gibt es in dieser Forst beim Lennerbach den Kronen- und den Sägemühlenteich zwischen Vorwohle und Wickensen, die mit Karpfen und Schleien besetzt sind. Soweit der Lennebach die Forst durchfließt, gehört die Fischerei Serenissimus, es werden Forellen, Schmerlinge und Alritschen gefangen. – An Mineralien finden sich am Schiffberg ein Steinbruch, auch gibt es Dux- und Gipssteine. - Die Hohe Jagd und Jagdstrafen gehören Serenissimus. Die Niederjagd in dem ganzen Revier ist 1774 an den Herrn v. Campe zu Giesenberg auf 12 Jahre gegen 22 ½ Taler Jahrespacht an die fürstliche Kammer und 2 ½ Taler jährliches Schießgeld an den Revierförster verpachtet. An Privatholzungen sind vorhanden: 1. das Heyenholz (92 W.Mr. 66 R) und 2. der Waaseberg (118 W.Mr. 45 R.). Beide gehören St.O., ebenso wie der Till und die Mast im Mardieke. 3. das Denikihäuserholz (316 W.Mr., Denkiehausen), gehört den von Rauschenblad. 1823 hat eine Neuvermessung des Reviers stattgefunden, welche eine Gesamtfläche von 3665 W. Mr. 75 R. ergeben hat (desgl. 1851). Danach wird jetzt das Revier in 4 Teile W, X, Y, Z eingeteilt: 1. Teil W: Holzberg (276 Mr., 21 R.), Hellrecke, Mühlberg und Brink. Die Reiheholzinteressenten von Linnenkamp und Emmerborn sind 1823 noch verpflichtet jährlich 114 rm. Buchen- usw. Heister zu pflanzen und jeder von ihnen drei Tage im Jahre Treibjagddienste zu leisten und das erlegte Wild zum Revierförster zu befördern. 2. Teil X: Homburg (264 Mr. 99 R.), Homburgs Eichen, Obern- und Untern Kohlenberg, Bohnsack, Mardiek, Hoppenhöfe, Hunneskamp und Heidelberg. – 197 Reiheeinwohner von St.O. haben 1823 Anspruch aus jährl. 4 Malter Brennholz und 1 Schock Wasen. Die Jagddienstbarkeit ist streitig. 3. Teil Y: Der Schiffberg, der Till mit Piccolominigrund, das Wickenserholz und der Gleineckenbrink. 4. Teil Z: der Obere und Untere Elephas, der Kleeberg, der Heisenacken, Kuhborn, Ahrendsberg, Geisbrink, Mittelberg, die Kleerecken, der Flötebrink und der Keuntjenbeink. W ist Rotbuchen-Hochwald, X und Z Rotbuchen und Fichtenhochwald. Am 19. November 1803 wird ein Rezeß zwischen Fürstl. Kammer und der Stadt St.O. (vertreten durch Bürgermeister, Rat, Stadt- und Gildevorstehern) geschlossen, wonach die Stadt in dem 1 Hauptteil der Haller Forst und im 4. Hauptteil der Wangelnstedter Forst zu frei Brennholz, Fall- und Leseholz, Hude und Weide, wie Hafermast berechtigt ist. 92 Brauerhäuser und 94 Büdenerhäuser in St.O. sollen jährlich 4 Mr. Brennholz und 1 Schock Wasen gegen Erstattung der Hauer-, Fuhr- und Binderlöhne und 1 Mgr. Akzidenz für jeden Malter erhalten, und zwar soll erst die Bürgerschaft befriedigt werden, ehe etwas auf Deputat oder zum Verkauf genommen wird, ebenso wie sie bei Vergebung von Bauholz den Vorzug haben soll. Das Leseholz ist am Freitag und Sonnabend, das Laubsammeln am Dienstag und Donnerstag vom 1. Nov. bis Ende April gestattet. 1830 berichtet die Braunschw-Lüneburg Forstdirektion, dass in der Oberforstei Stadtoldendorf, Revier Negenborn, im Teil des Voglers (2876 Waidmorgen) vorhanden sind: 7 Stück Rotwild und 7 Stück Standwild, abgeschossen 11 Stück mit Wechselwild, in den übrigen Hölzern (1481 Waldmorgen) kein Rotwild. Abgeschossen sollen außer Wechselwild mindestens 3 St. werden. An Beamten des herzoglichen Forstamts wird 1595 ein Herzogl. Jägermeister der die Bürgschaft von St.O. zu Hirsch- und Wolfsjagden zu fordern hat, erwähnt. 1773 ein Oberforstmeister Hanstein. Forstkommissarius Thiele. 1791 ein Oberforstmeister von Löhneysen in Karlshütte, 1791 ein herrschaftl. Jäger Kunitz hier, 1800 Forstsekretär Wilcke, 1815 Forstmeister Aug. Wilh. Anton Friedr. Theuerkauf in St.O., † 1827, Revierförster Kuhlmann und Forstschreiber Schulze, 1827 Forstmeister Adolph v. Veltheim, 1832 Oberförster Adolph von Schwarzkoppen in St.O. und Revierförster Rakebrand (seit 1838), – 1838 sind hier im herzoglichen Forstamt angestellt: ein Oberförster (später Forstmeister), ein Revierförster (später Oberförster), ein Gehülfs- und ein Unterförster. – 1850 Forstauditoren Bartels u. v. Bultejus. Forstsekretär Schulze (1853), 1878 Oberforstmeister Häberlin. 1879 Forstmeister Hoffmann, 1883 Forstmeister Bartels, vorher Forstauditor, 1893 Forstmeister C. Wolff, starb 1894, Forstmeister Wilhelm Baumgarten 1894 bis 1. Juni 1924, Forstmeister Hermann Retemeyer vom 2.·6. 1924 bis 30. 9. 1931, Forstmeister Grundner, 1931 bis 1934, Forstassessor Wippert 1934 –*.

11. Arzt und Apotheker.

a) Die Ärzte.

Die ersten Ärzte in hiesiger Gegend sind die Mönche des Klosters Am. gewesen, unter denen sich ein besonderer frater infirmarius oder Krankenmeister befand. Ein Abt des Klosters, Reiner- oder Reimarus (1417-1426), wird als kundig der ärztlichen Wissenschaft gerühmt. Es zogen auch allerlei Marktschreier umher-, Zahnbrecher, Bruch- und Steinschneider, Urinbeschauer. Neben diesen Wunderdoktoren waren beim Volke besonders gesucht die Scharfrichter und die Schäfer als Kenner von allerlei heilbringenden Kräutern. Noch heutigen Tages gehen die Leute aus St.O. zu Wunderdoktoren (z·.B. in Arholzen, Lobach, Lüthorst usw.), die mit Besprechen, Urinbeschauen und ähnlichen sich gewinnbringend beschäftigen ein beliebtes Volkheilmittel hiesiger Gegend waren die zermahlenen Splitter von den Sühnesteinen für Erschlagene wie von dem Ibermannstein, die Fieber heilen sollten. Das Holzmindener Wochenblatt von 1793 empfiehlt die am Grünen Donnerstag gebackenen Krengeln als Mittel gegen das kalte Fieber. In einem Stadtoldendorfer Brief von 1840 wird gegen Augenleiden das Fett der „Quabbenleber“ (Kröte) eifrig angeraten. Die Vorläufer der studierten Ärzte sind die Bader und Balbierer. Als erster findet sich hier Meister Andreas, der Bader 1659 (Diac. Konf.buch). 1650, d. 30. Dezember spricht Herzog August den Barbieren und Badern, die von den andern Gilden angefeindet und beschimpft werden, die Ehrlichkeit zu (Bäcker- und Schneide-Gilde). 26. September 1692 bestimmt Herzog Rudolf August und Anton Ulrich, dass die Barbierer und Bader ebenso wie die Goldschmiede, Uhrmacher, Sattler, Maurer, Zimmerleute, Tischler, Klein- und Büchsenschmiede vier Jahre lang lernen müssen, während die andern Gewerbe nur drei Jahre Lehrzeit haben (Bäcker- und Schneide-Gilde). 1684 wird als Meisterstück des Barbiers verlangt, dass er herstelle: 1. emplastrum narcoticum Crolliy. 2. Gratia Dei. 3. tria pharmacum, 4. Diachylon simplex, 5. Fracturam und 3 Secvanta, (1. = Belladonna- od. Tollkirschenpflaster + Empl. Conii = Schierlingspflaster od. Empl. Hyoscyami = Bilsenkrautpflaster, 2. ? = Gottesgnadenkraut, 3. = drei Kräuter, 4. = Bleipflaster, 5. = Bruch (fractura) (Secvanta ist unbekannt) was 44 Taler 6 Gr. 4 Pfg. kostete. Um die Ordnung des Sanitätswesens hat sich besonders Herzog Karl verdient gemacht, welcher 1797 in der Verordnung über das neu errichtete Collegium medicum bestimmt, dass die Bader-, Balbierer und Chirurgen, wie die Ärzte und fürstl. Apotheker vereidigt werden sollen. Die ersteren haben nur äußerliche Kuren und Aderlasse vorzunehmen, während allein den geprüften Medici innerliche Kuren und Verschreiben von Medikamenten zusteht. Die Regiments- und Kompagniefeldscherer dürfen nur die Soldaten kurieren, aber nicht sich unter der Bürgerschaft Praxis suchen, welche allein den Stadt- und Landärzten zusteht. Die neue Hebammenordnung verlangt, dass die Bademüttter (der Name Hebamme taucht hier erst 1759 auf) vereidigt und von einem Stadt- oder Landphysikus unterrichtet und geprüft werden sollen, auch haben die Beichtväter ihnen über ihr Christentum und ihren Wandel ein Zeugnis auszustellen. Alle Medikamentenhändler, Okulisten (Augenärzte), Stein- und Bruchschneider, Zahnärzte und Marktschreier sind zu prüfen, auch hatte das Collegium medicum zu Braunschweig darauf zu sehen, dass von diesen Leuten kein schädlicher Betrug ausgeübt werde. Die Furcht vor dem „Unehrlich“ werden führte dazu, dass die Bader und Wundärzte sich weigerten, einen armen Malefikanten, dessen Glieder durch die Tortur zerrissen und zerquetscht waren, in die Kur zu nehmen, auch wollten sie eine Kur-, die ein anderer angefangen hatte, nicht vollenden (1731). In den hiesigen Kirchenbüchern finden sich als Krankheiten 1721 bis 1750 angegeben: Blutstürzung, Brustseuche (Lungentuberkulose), rote Ruhr-, Pocken, Blattern, Kindbett, Dämpfe (Asthma), Podagra (Gicht), Krebs, hitziges Fieber, Scheuerchen (Krämpfe bei Kindern), der Kranke war „geschwollen“ (Wassersucht), starb am „miserere mei“ oder „Gott erbarm dich“ (Darmverschluß, Darmkrebs), hat sich im Branntwein zu Tode gesoffen. 1791 bis 1815 werden als Todesursachen besonders Auszehrung oder Brustkrankheit, Wassersucht, Scheuerchen und Rote Ruhr angegeben, sodann Geschwulst (Niere), Faules Fieber, Blattern, Gallenfieber, Wurmfieber, Nervenfieber, Blutstürzung und Leberentzündung. Die Fennersche Entdeckung der Kuh-Pockenimpfung, die 30. 3. 1833 im Braunschweiger Lande allgemein eingeführt wurde 272), hat auch hier segensreich gewirkt. Aber noch 1847 kommen Blattern vor. In früheren Zeiten hören wir in Stadtoldendorf häufig von Pest und pestilenzialischen Seuchen (1581, 1658, 1721), Blatternepidemien (noch 1731, 1735, 1751). Auch scheint das malum Franciae (Franzosen- krankheit, Syphilis), manche Opfer gefordert zu haben, dessen Auftreten in hiesiger Gegend um 1660 Letzner in seiner Dasselschen Chronik ebenso beklagt, wie die Einführung des Schießpulvers, das alle ritterliche Tapferkeit ertöte („die Seuche der Frantzosen, darvon die Alten 272) Strafe bei Versäumnis 2 Tlr.; Gebühren für den Physikus 2 Mgr. nichts wußten“). 1785 wird eine „Kriebel“-Krankheit in der Stadt erwähnt, die vom Verbacken von Brand- oder Mutterkorn herrührt (Bäcker- und Schneide-Gilde). 1754 findet eine Sektion einer unbekannten Kindesleiche hier statt. 1840 –55 finden sich wieder als Todesursachen besonders Scheuerchen, Auszehrung, Jammer (= miserere mei), Nervenfieber, Masern- und Scharlachepidemie, Stickfluß, kalter Brand, Halsbräune weiße und rote Ruhr, fressender Knochenkrebs, Stickhusten, Ledergeschwür, Kopfgicht, Schleimfieber, Markschwamm (K. B. St.O). Der Name des hiesigen alten Siechenhauses, welches vor dem Burgtor gelegen war und bis Ende des 18. Jahrh. (1720, 1727, 1799) Leprosenhaus hieß, 1838 Hospital oder Siechenhaus weist auf eine andere furchtbare Geisel in deutschen Landen hin, die lepra oder den Aussatz. An dieser Lepra litt Graf Otto von Everstein, der deshalb in Arholzen eine abgesonderte Wohnung hatte und in einer Höhle („das Ottenhohl“), nach Deensen zu, Betstunde hielt. Badstuben waren oft, wie die genannten Leprosenhäuser und die Hospitale (hier Hospital Spiritus sancti), milde Stiftungen. So wurde zirka 1450 bei dem St. Jobst-Hospitale vor der Stadt Braunschweig eine Badstube für arme Leute gestiftet in der alle vier Wochen auf Montag oder Dienstag je 13 Männer und 13 Frauen abwechselnd gebadet und massiert wurden (to kluwente und to dwagende). Nach dem Bade sollten sie ein redlich Essen und Bier bekommen, wofür sie alle für die Stifterin bitten sollten (Brschw. Mag. 1747). Eine Badstube (tonstrina) wird in St.O. 1660 erwähnt. Sie diente zugleich als Versammlungsort, dem heutigen Stammtisch verwandt, da man über allerlei städtische und andere Angelegenheiten disputierte. So beklagt sich der Sup. Ebeling, dass die ihm feindlichen Ratsherrn dort in der tonstrina gegen ihn verwegene Reden geführt: sie wollten ihm, wie sie es mit seinem Vorgängen dem Past. prim. Kaufmann gemacht hätten, „ein par Schu geben“, d. h. ihn von der Stelle fortbringen, so wie wir jetzt sagen: jemanden auf den Schub bringen. Den Zins von dem „Stoven“ (Badstube) vor dem Stadttore überläßt 1298 Bruno von Rothenberg, ein Knappe des Edelherrn von Homburg, der Stadt.

b) Namen der Bader, Chirurgen und Ärzte 1659–1935.

a) Bader und Balbierer: 1. Meister Andreas, der Bader 1659. – 2. Bader Schriever, 1728. – 3. Christian Wilhelm Barth, starb 1745. – 4. Balbierer Pape, 1764. - Als Bademutter wird zuerst erwähnt 1713 eine Tappe; 1840. ff. Culemann und Hansmann, die letztverstorbene (1917) Hebamme Bock hat bei 1450 Kindern in der Stadt Geburtshilfe geleistet. – 5. Bader und Chirurgus Günther Niedt, [1751] heiratet die Tochter von Bader Barth, starb 1759. – 6. Bader und Chirurgus Bremker [1753]. – Die Bader und Chirurgen führten ein Zunftsiegel mit der Umschrift: Siegel der Bader und Chirurgen in St.O. u. H. mit dem Abzeichen ihres Gewerbes: Klystierspritze, Skalpell, Rasiermesser, Schere, zwei Medizinbüchsen, darüber Krone. – b) Chirurgi (Feldscherer): 1. Schulte [1746, 49]. – 2. Joh. Julius Bremer, starb 1791. – 3. Friedr. Brinmer [1793]. – 4. Friedr. Pape [1796]. – 5. Julius Friedr. Kühne, Sohn des Sup. Kühne hier (Nr. 15), starb 1808. – 6. Christ. Carl Friedrich Claus [1811, 12]. – 7. Peter August Friedr. Meinecke [1811, 13]. – 8. Landchirurg Schnelle [1823, 24]. – 8 a. Landchirurg Gent (1840). – 9. Chirurgiegehilfe Pape [1828]. – 10. Landchirurg Gust. Ahrt [1847-75]. – 11. Landchirurg Bernh. Ahrt (1878). – Die Chirurgen führten wie die andern hiesigen Gilden und Zünfte ein Amtssiegel, auf dem ein Skelett abgebildet ist mit der Umschrift Siegel testimon. der Chirurgen Stadtoldendorf. Auch bei ihnen pflegte man ins Amt einzuheiraten und das Amt ging oft vom Vater auf den Sohn über. c) Ärzte (medici; Dr. med. – Physikus): 1. Medicus Dr. Thebach [1713]. – 1 a. Friedr. Wilh. Dr. med. Stolze, Physikus Stadtoldendorfiensis aus Braunschweig, promov. 17. 2. 1756. – 2. Dr. medic-. und Stadtphysikus Joh. Bartold Hoffmann (Hofmann), starb 1772, 46 J. a. – Z. Dr. Siwers [1774]. – Dr. und Landphysikus Heinrich Apfel [1783, 91]. – 5. Dr. medicinae Georg Friedr. Ludwig Griese [1806, 34]. – 6. Physikus Dr. Enke [1824] 6a. Dr. Kriebel [1849]. – 6b. Dr. med. Volger (1843, starb 1851) – 7. Physikus Dr. med. Eduard Leitzen (geb. 1805 in Braunschweig, 1836 in Holzminden, 1841 –1874 hier Physikus, starb 1890). – 8. Dr. med. Karl Wilh. Grundner [1867]. – 9. Dr. med. Möller. – 10. Dr. med. Gegner. – 11. Dr. med. Jeppe – 12. Dr. med. Tischer. – 12 a. Dr. med. Schneider. – 13. Dr. med. Ullmann. – 14. Dr. med. Ehrlich, Sanitätsrat, seit 1897, 1919 in Holzm. – 15. Dr. med. Zechel. – 16. Dr. med. Bahrs, seit 1919 - 17. Dr. med. Jürgens. – d) Tierärzte: Nikolaus Gehreke, Pferdearzt [1805, 08]. – Franz Strubig, auch Strüvy geschrieben, Tierarzt [1815, 23]. – Hecht [1834]. – Karl Lange [1858]. – Dr. med. vet. Schrader 1914 ff. – Dr. med. vet. Aug. Sauerländer 1928 – Dr. med. vet. Fr. Kruckenberg 1935.

c) Die Apotheker 1635–1935.

Erst im 15. Jahrh. entstehen in Deutschland die ersten Apotheken (Nürnberg 1404, Leipzig 1409), die zugleich Handel mit Gewürzen und Kräutern trieben, weshalb ihre Inhaber auch confectionarii genannt wurden. In Stadtoldendorf wird als erster Apotheker Arend Cramer zwischen 1635 und 1645 als Bewohner eines Kalandhauses beim Kirchhof erwähnt (C. A.), sodann Hinrich Morck (Morkes), der Apotheker 1653 (Diac. Akten) und ein hiesiger Soldat: Johann d' Apotheker, also eine Art Feldscherer 1658. Über ein Jahrhundert finden sich keine weiteren Nachrichten über das Vorkommen einer Apotheke am hiesigen Orte. Aber von 1749 ab ist hier eine „fürstliche Apotheke“. Als erster „fürstlicher Apotheker“ hat hier Georg Hohmann seit 1749 gewirkt: „1750 haben Serenissimus gnädigst beliebt in Stadtoldendorf eine Apotheke anlegen zu lassen. Zu dem Ende ist der Apotheker Homann aus Braunschweig dazu gnädigst privilegiert“ (Brschw. Anz. 1750). Die hiesigen Handakten der Apotheke („Verordnungen und Verfügungen an die fürstlichen Apotheker“) gehen bis zum Jahre 1749 zurück. 1747 befiehlt Herzog Karl den Apothekern, dass sie für die vierzehntägigen Zusammenkünfte der medici des Ortes, welche, wenn es auch nur zwei sind, ein Collegium bilden und hierbei ihre Erfahrungen in der Praxis austauschen sollen, eine geheizte Stube in der Apotheke hergeben (Braunschw. Anz. 1747). Eine weitere landesherrliche Verfügung vom 19. Mai 1764 bestimmt, dass die Aufnahme von Trinkgästen in der Offizin nicht erlaubt sei, da hierbei die Gesellen und Burschen durch das Geräusch und die Gespräche der Gäste in ihrer Verrichtung stets behindert und irre gemacht würden. Solche Gäste sollen vielmehr in ein Privatzimmer der Apotheke geführt werden (Brschw. Anz. 1764). Die Apotheker wußten also sich, ähnlich den Badern und Balbierern in der oben wähnten tonstrina, durch Ausschank vermutlich von Wein und Likören an die Honoratioren einen Nebenverdienst zu schaffen. Die Apotheke hier hat sich zuerst auf der Burgtorstraße s. n. ass. 132/3 (jetzt Kaufmann Rose) befunden. In ihr wurde auch Landwirtschaft getrieben, auch ein Kramladen mit Peitschen, Wichse und dergl. war mit ihr verbunden. Die jetzige Apotheke hat 1820 Philipp Kellner gebaut. Namen der Apotheker in St.O. 1. Arend Cramer , 1635 u.1645; 2. Georg Ludwig Hohmann [1751]; 3. Heinr. Ludwig Hohmann, starb 1778, 68 J. alt; 4. Philipp Conrad Braunholz [1801, 1802]; 4a. Walter, starb 1823 5. Philipp Daniel Heinrich Kellner, [1812, 1834], geb. in Braunschweig; 6. August Kellner, Sohn des vorigen, starb 1896; 7. Karl Hustedt, 1897 –1915 (Konzession bis 1920); 8. Oskar Saeger 1915-1918, von da wieder Nr. 7, bis zu seinem Tode 1926; 9. Emil Dünhaupt, vom 1. 3. 1927.

12. Die Gilden.

A. Allgemeine geschichtliche Nachrichten.

Die Gilden bildeten in der engen Zusammenfassung ihrer wohlge- gliederten Körperschaften den Kern der Bürgerschaft. Sie vertraten diese zusammen mit Bürgermeister und Rat, neben den Unterschriften der beiden Bürgermeister stehen in den Urkunden des 16. und 17. Jahrh. auch die der Gemeinheitsmeister. Oft bildeten Rat und Gilden ein sich ausgleichendes Gegengewicht, wenn auch in St.O. nicht von einem Kampf der Geschlechter und der Zünfte, wie in andern größeren Städten, die Rede sein kann. Die Handwerker waren auch die treuen Stützen des kirchlichen Lebens, wie sie sich überhaupt als die konservativen Träger des bürgerlichen und religiösen Lebens bewährten. Die alten Gilden mußten, nachdem sie lange Jahrhunderte hindurch dem städtischen Leben ihr Gepräge ausgedrückt hatten, der Maschine, der Großindustrie, dem Fabrikbetrieb und den Monopolen, gegen die sie früher tatkräftig sich zur Wehr gesetzt hatten, weichen, bis man doch wieder erkannte, welchen Segen die freilich oft verknöcherte alte Schale in sich geschlossen hatte und sie in neuzeitlicher Weise erneuerte. In ihnen verkörperte sich der deutsche Selbständigkeitssinn, Ehrbarkeit, Ordnung, Gediegenheit und Ehrlichkeit, wenn es auch an Schatten nicht gefehlt hat, an gegenseitigem Neid und Eifersucht, engbegrenzter Anschauung bei kleinen, ängstlich umschränkten, oft sehr dürftigen Verhältnissen und einer Neigung zu Prozessen, vor der in den fürstlichen Erlassen öfters gewarnt wird. Mit den Ordnungen der Gilden beschäftigen sich kaiserliche Reichsgesetze die fürstliche Gildeordnung für alle Gilden zusammen, wie die einzelnen Privilegien und Sondererlasse an einzelnen Gilden in besonderen Fällen. Zu den ersteren gehört der Reichstagsabschied Karls VI. vom 16. August 1731, welcher aus frühere Reichsgesetze von 1530, 1570 und 1654 zurückgeht und für Braunschweig von Herzog Ludwig Rudolph 1732 veröffentlicht ist. Er wirft durch seine Verbote ein helles Licht auf Gebräuche und Mißbräuche im Handwerk. Geburts- und Lehrbriefe sollen solange in der Gildelade behalten bleiben, bis die Inhaber sich besetzen und Meister werden. Dem Gesellen, der seine Wanderschaft antritt, wird eine beglaubigte Abschrift seines Geburts- und Lehrbriefes mitgegeben, sowie eine „Kundschaft“, d. h. ein Zeugnis, wie lange er in Arbeit gestanden und wie er sich geführet hat, welche jedesmal solange in der Lade bleibt, bis er weiter wandert. Wenigstens 8 Tage (früher 14) vor der Wanderung hat er dem Meister aufzusagen. Kann ein wandernder Handwerksbursche keine Arbeit bekommen, so soll ihm ein Geschenk, aber nicht mehr als je 4 bis 5 Groschen gewährt-werden. Amts- und gildenfähig ist nur, wer ehrlicher und ehelicher Geburt ist. Noch 1523 heißt es in einem Lehrbrief „er ist freien deutschen Geblüts und niemandem leibeigen“. So sind die Gewerbe ein Bollwerk gewesen, gegen Vermischung des germanischen Blutes und sklavische Abhängigkeit. Bei der Lossprechung der Lehrjungen hatten sich ähnlich wie bei den studentischen Fuchstaufen, da aus dem krassen Fuchs ein Bursch wird, allerhand oft recht schmerzhafte Kurzweil als „hoblen, schleiffen, predigen, tauffen, ungewöhnliche Kleider anlegen, auf Narrengänge schicken“ eingeschlichen, die abzutun befohlen wird. Auch der „blaue Montag“ der Gesellen und das Degentragen wird untersagt. Der jüngste Meister hat die „Knechtschaft“, er muß bei den Gildeessen aufwarten, als Bote sich herumschicken lassen und die Einladungen besorgen, wobei aber darauf gesehen werden soll, dass dadurch seine Arbeit nicht leidet. Schon damals gab es Streiks. Das waren die Aufstände der Gesellen, die sich zusammenrotteten, die Arbeit gemeinsam niederlegten und haufenweise austraten. Das Reichsgesetz bedroht diesen Aufruhr mit Gefängnis, Zuchthaus, Festungsbau, Galeeren 275), ja mit dein Tode. In die gleiche Strafe verfällt, wer ihnen Speise und Trank gibt. Ebenso soll es auch den Gesellen ergehen, die gegen ihre Meister schimpfen, schmähen oder sich an ihnen rächen, wenn diese ihnen wegen schlechten oder verschuldet fehlenden Führungs- Zeugnisses die Arbeit verweigern. Fliehen sie aber ins „Ausland“ (was bei den vielen deutschen Vaterländern anno dazumal nicht schwer war), so wird ihnen in ihrer Heimat ihr Vermögen oder Erbe konfisziert oder sonstens der Betreffende für infam erklärt und sein Name an den Galgen geschlagen. Es kam auch vor, dass die Zunft der einen Stadt sich höher dünkte als die anderer Städte. Dieser Unterschied zwischen „Hauptladen“ und „Nebenladen“ wird für nichtig erklärt, ein Land soll so gut sein wie das andere, ein ehrliches Handwerk so gut wie das andere. Aber unter einander sollen die Gilden nicht miteinander verkehren, sich auch keine Schreiben zuschicken bei 20 Taler Strafe. Wie die Gesellen ihre Streiks hatten, so bildeten die Meister öfters einen Ring mit Arbeitspreisen und Lohnzahlung, was ihnen verboten wird. Zu ihrem Schutze soll aber gegen ungebührliche Lohntreiberei eine Taxe und Gesindeordnung aufgestellt werden. Wie in allen Ständen, so war auch bei den Gilden das Hineinheiraten in die Familie des Meisters üblich, sei es, dass man die Tochter freite oder die Witwe mit dem Geschäft übernahm. Diese Versorgung der weiblichen Glieder der Gilden wurde durch besondere Vergünstigungen und Befreiungen zu fördern gesucht. Selbst den Geistlichen war ja durch die Kirchenordnung Anton Ulrichs empfohlen, die hinterlassene Witwe des Vorgängers zu ehelichen. Von tiefgreifender Bedeutung war der Unterschied zwischen „ehrlichem“ und „unehrlichem“ Stande. Zur Ehrlichkeit gehörte zunächst, dass der Geburtsbrief die ehrliche Geburt nachwies, das Kind mußte in der Ehe, d. h. in der „Echte“ geboren sein. Uneheliche Kinder waren von vornherein „unehrlich“, auch solche, die vorehelich waren, wenn die Mutter ohne Kranz hatte zur Kirche gehen müssen oder sich durch Belügung des Altars den Kranz erschlichen hatte. Das Reichsgesetz von 1731 erklärt jedoch, dass legitimierte Kinder den ehelichen gleich geachtet werden sollen. Unehrlich waren aber auch eine ganze Reihe von Berufen. So nennt ein „Echtebrief“ von 1523 276) als 275) Rudersklavenarbeit in Frankreich bis 1852. 276) Lüntzel, Stiftsfehde, Anm. anrüchig (versmadet-): die Viller (Schinder), Sauschneider, Kettelboter (Kesselheizer, von beuten, heizen), Bartscherer, Linewerfer (Leineweber), Molner (Müller, molinarius), Tolner (Zöllner), Stover (Bader), Schäfer, Piper, Trumper und Barssuner (Pfeifer, Trompeter und Posauner, also die Musikanten). Am Schluß dieses Echtebriefes heißt es „er ist dudesch und nicht wendesk“, deutsch und nicht wendisch, also gehörte zur Ehrlichkeit auch die Rassenreinheit. Die Unehrlichkeit erstreckte sich auf die Kinder bis auf das zweite Geschlecht, welches, wenn es einen ehrlichen Beruf ergriff, wieder ehrlich war. Jedoch hat schon die Reichspolizeiordnung von 1548 angeordnet, dass die Kinder von Stadtknechten, Gerichtsdienern und Feldhütern, Totengräbern, Nachtwächtern, Bettelvögten, Gassenkehrern, Schäfern und Bachstechern als ehrlich und gildenfähig gelten sollen. Am 30. Dezember 1650 spricht Herzog August auch den Barbieren und Badern die Ehrlichkeit zu, und am 31. Jan. 1655 werden die Leineweber, Zöllner, Pfeifer, Müller und Schäfer mit ihren Kindern für ehrlich erklärt. Das Nähere ist im folgenden bei den einzelnen Zünften angeführt. Für die Ämter und Gilden der Künstler und Handwerker im Fürstentum Braunschweig haben die Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich 1692 eine Gildeordnung erlassen, in der u. a. das Einheiraten mit des Meisters Witwe oder Tochter als Bedingung der Aufnahme in die Gilde abgeschafft wird (§ 6), für arme und kranke Meister in der Weise gesorgt wird, dass alle Vierteljahr ein Beitrag von den Gildebrüdern in die Lade gelegt werden soll, der aber nach der Gesundung oder nach Abscheiden von ihm oder seinen Erben wieder abgefordert wird, es sei denn, dass das Unvermögen die Rückerstattung unmöglich mache, – also der Anfang einer Krankenkasse (§ 9). Der nächste Paragraph schränkt die Freiheit der Zünfte insofern ein, als fortan ihre Amtszusammenkünfte nur im Beisein eines Ratsdeputierten stattfinden dürfen, deren Ansage dem jüngsten Meister obliegt. Stirbt ein Meister, so darf die Witwe die Werkstatt mit einem tauglichen Gesellen besetzen und die Nahrung treiben (§ 19). Die Lehrzeit der Barbieren, Bader, Goldschmiede, Uhrmacher, Sattler, Maurer, Zimmerleute, Klein- und Büchsenschmiede und Tischler wird auf vier Jahre festgesetzt, während die anderen nur drei Jahre lernen müssen. An diese Gildeordnungen von 1692 und 1731 schließt sich die Ordnung Karl I. für die Gilden im Herzogtum Braunschweig und Fürstentum Blankenburg vom 4. März 1765 an. Ihr Inhalt ist kurz folgender. Auf der Hauptmorgensprache werden die Gildemeister (1 Haupt-, 1 Nebenmeister und 2 Altenmänner) aus den Altmeistern in Gegenwart des obrigkeitlichen Deputierten gewählt. Wer Meister werden will, hat sich beim Gildemeister zu melden, seinen Geburts- und Lehrbrief nebst Kundschaft der Wanderjahre vorzuweisen, ohne Beihilfe sein Meisterstück, das leicht verkäuflich sein soll, bei dem Gildemeister zu fertigen. In Gegenwart des Deputierten wird es vom Gildemeister und einigen anderen Altmeistern geprüft, leichte Versehen bis zu 2 Taler gebüßt. Nachdem das Meistergeld bezahlt ist, wird sein Name ins Meisterbuch eingetragen. Ein besonderes Meisteressen wird bei 2 Mariengulden Strafe verboten, der neue Meister aber kann freiwillig etwas Kuchen, Tabak und Getränke zum Besten geben. Wer eines Meisters Witwe heiratet, „dadurch er deren gutes Fortkommen befördert“, braucht nur die Hälfte des Gildengeldes zu zahlen. Fremde Stadtmeister, die sich hier ansiedeln, brauchen nicht noch einmal ein Meisterstück zu machen. Die Witwe eines Meisters darf zwar Gesellen, aber keine Lehrlinge halten. Wer Gesellen oder Lehrlinge anderen Meistern abspenstig macht, zahlt 5 Taler Strafe, der betreffende Junge oder Geselle zahlt, weil er sich hat verführen lassen, 2 Mariengulden oder bekommt 24 Stunden Gefängnis. Der Meister haftet für die Arbeit seiner Gesellen und Lehrlinge. Das „Pfuscherjagen“ (Aufspüren auf den Dörfern) soll durch zwei Meister und einen Gerichtsdiener unter obrigkeitlicher Bewilligung geschehen. Ein Landmeister darf keine Gesellen und Lehrjungen halten. Der Lehrling soll bei seiner Lossprechung sein Gesellenstück vorweisen, über Handhabung der Werkzeuge und Stoffe geprüft, dann gegen eine Gebühr losgesprochen und ihm ein Lehrbrief ausgestellt werden. Die vorgeschriebenen Wanderjahre sind von dem Gesellen durchzuhalten, auch wenn er sich zuvor verheiratet hat. Fremde, zugewanderte Gesellen haben in der Herberge Namen, letzten Aufenthaltsort und Meister anzugeben und wenigstens 14 Tage bei dem ihnen zugewiesenen Meister zu arbeiten. Hat einer keine „Kundschaft“, so wird er der Obrigkeit angezeigt. Außer Sonn-, Fest- und Bußtag darf sich der Geselle keinen freien Tag machen bei 12 Gr. Strafe, auch nicht über Nachtzeit außer dem Hause seines Meisters bleiben, noch ohne Erlaubnis des Altgesellen jemanden zum Kruge einladen. Die Aufkündigung der Arbeit hat 14 Tage zuvor beim Meister zu geschehen, zuvor aber sind alle Schulden zu bezahlen. Ein heimlich entwichener Geselle wird steckbrieflich verfolgt. Die besonderen Zeremonien-, Komplimente und „Grüße“ der Gesellen werden aufgehoben. Wird der Geselle krank, so soll ihm bis zu vier Wochen eine Unterstützung aus der Armenkasse gewährt werden 277). Der Lehrling wird gegen Einschreibegeld in das Handwerksladenbuch eingetragen, nachdem er seine Geburtsurkunde eingereicht hat. Das geordnete Lehrgeld ist ohne Abzug oder Zuschlag zu zahlen, einem armen Knaben jedoch stundet die Gilde Ein- und Losschreibekosten, die er nachher als Geselle abtragen muß. Der Wirt der Gildenherberge darf dem Gesellen nicht mehr als 4 Ggr. borgen. Zecherei während des Gottesdienstes, sowie das Überschreiten der Polizeistunde im Sommer um 10 Uhr, im Winter um 9 Uhr abends wird mit 1 Mgld., der Altgesell, der es duldet, mit 2 Mgld. und der Herbergsvater mit 4 Mgld bestraft 278). Auf der Hauptmorgensprache wird in Gegenwart des Deputierten, vor offener Lade die Jahresrechnung der Gilde abgelegt, Gesellen und Meister losgesprochen, Lehrjungen werden aufgenommen, das Gildenrecht von 1692 und die Privilegien verlesen, die Neuwahl der Gildemeister und Altermänner vorgenommen, nach Pfuschern gefragt, etwaige Beschwerden gegen die Arbeit der Meister oder der Meister gegen die Knechte (Gesellen) und Lehrjungen oder wegen Beeinträchtigung der Meister untereinander vorgetragen, das Gildebuch geprüft (Ergänzt aus Sch. u. Schm. G.). Die Leiche eines Meisters, einer Meisterin, einer Meisterwitwe, eines Gesellen wird von den Gildegenossen zu Grabe getragen. Dazu hat jede Gilde ihr Leichenlaken, auch Tragstaffeln und Trauermäntel für die Träger, Wachslichter und Zinnleuchter, die auf den Sarg gestellt werden. Herzog Karl I. hat auch am 31. August 1754 die Gildegrenzen der Stadtoldendorfischen Gilden festgesetzt. Zu diesen sollen sich bekennen die Handwerker aus dem Flecken Eschershausen und dem dazu gehörigen Distrikt, die in Eschershausen keine eigene Gildegerechtigkeit haben oder hinführo nicht erhalten, aus dem fürstlichen Amte Allersheim, exclusive Dorf Altendorf, aus der Oberbörde des fürstl. Amtes Wickensen, aus den Dörfern des Amtes Greene, Ammensen, Bartshausen, Delligsen, Hallensen, Hohenbüchen, Kaye, Stroit, Warrigsen, 277) 1844 besteht hier eine Krankenkasse der Gesellen. –- 278) Eine sehr alte dreistöckige Herberge hat sich in dem früheren, 1876 abgebrannten Hause s.n. ass. 22 auf der Kirchstraße befunden. Voldagsen und Wenzen, desgleichen die aus dem Klostergericht Amelungsborn und dem Gerichte Deensen. Die Schmiede aber im Amte Greene und die sämtlichen Handwerker in den übrigen oben nicht benannten Dörfern dieses Amts (Greene) sollen nach Hildesheim die Gilden halten, die Töpfer dieses Amts ferner sich der Gilde zu Hohenbüchen anschließen. In demselben Jahre 1754 gebietet Serenissimus den Gilden der Bäcker, Schuster, Schmiede und Drechssler, dass sie die Jahrmärkte mit ihren Waren beschicken sollen, den Gildemeistern aber, dass sie alle Quartale nachsehen, wer von den Gildebrüdern die Jahrmarkte bezogen habe oder nicht. Was das Reichsgesetz von 1751 über Gesellenaufstände allgemein verordnet, schärft eine Verfügung des Herzogs August Wilhelm von 1723 besonders den braunschweigischen Gilden ein. Ein jedes Zusammenrotten und eigenmächtiges Versammeln der Handwerksgesellen in den Herbergen wird bei Karren- 278a), Leibes-, ja Lebensstrafe untersagt; sie dürfen sich weder bei Tage noch bei Nacht auf den Straßen truppweise sehen lassen, an den erlaubten Tagen ist um 10 Uhr Schluß. Herzog August Wilhelm lag auch das Wiederaufblühen der Städte seines Landes besonders am Herzen. Darum verordnet er 1722 und 1735, dass mit Ausnahme der Schneider, Rademacher, Schmiede, Zimmerleute, Leineweber, Schuhflicker, Hausschlachter und Bäcker keine Handwerker auf den Dörfern geduldet werden sollen, diese sollen sich vielmehr in die nächstbelegenen Städte begeben. Aus den Dörfern sollen auch keine Korn-, Vieh-, Wein-, Garnhändler oder Krämer gelitten werden bei 100 Taler Strafe. Damit diese Verordnung aber zu jedermanns Kenntnis komme, soll sie von den Bauermeistern (Gemeindevorsteher) öffentlich verlesen und in den Krügen angeschlagen werden. Die Not des Siebenjährigen Krieges veranlaßt Herzog Karl 1763 anzuordnen, dass von den Gilden auch „beweibte Gesellen“ zugelassen und von den Meistern angenommen werden sollen, um den durch die bisherigen Kriegszeiten entstandenen Mangel an Handwerksgesellen zu beheben. Wollen solche in der Stadt sich niederlassen, so sollen sie freies Bürgerrecht und eine dreijährige Befreiung von allen öffentlichen Personal- oneribus (persönl. Lasten) erhalten. Ferner verordnete der Herzog 1770, 278a) Die Karrensträflinge wurden beim Festungsbau verwendet, um Material heranzuschleppen. Um ihnen die Flucht zu erschweren, waren ihre Beine über den Knöcheln durch eine Kette gefesselt, die sie zwang möglichst breitbeinig zu geben. dass diejenigen Soldaten, welche bei den Gilden ihre Profession betreiben wollen, ohne höchste Not zum Dienst nicht aufgefordert werden sollen, damit sie nicht aus Mangel an Übung ihre in der Jugend gelernte Profession vergessen und sich mit Pfuschereien abgeben 279). Für die geistige Hebung auch der Gilden hat Herzog Karl I. durch das am 7. November 1744 eingerichtete „Intelligenzcomptoir“ in Braunschweig gesorgt, welches am 2. Januar 1745 die Herausgabe der „Braunschweig Anzeigen“ begann, welche von den Gilden gehalten werden und in denen sie die Termine ihrer Morgensprachen vier Wochen zuvor veröffentlichen mußten (Verfügung von 1750). Teilweise haben sich zwei oder mehr Gilden hier zum gemeinsamen Halten der Zeitung zusammengetan. 1788 folgte das „Braunschw. Magazin“. Nicht nur die „Pfuscher“ aus den Dörfern beeinträchtigten das ehrliche Handwerk, sondern auch der Hausierhandel, der ohne Kontrolle der Gediegenheit seine Schand- und Ramschwaren den Leuten aufschwatzte. Dagegen: richtet sich bereits eine Verfügung Anton Ulrichs vom Jahre 1704 „wider solche Hausierer und Winkelkrämer und wider die im Lande hin und wieder mit einigen Waren herumlaufenden Juden, die mit Seide, Wollen oder Leinen, auch Band und Gewürzmaterialien handelten“. So sie auf diesem Handel betroffen würden, sollen ihnen die Waren konfisziert werden.
Die Entstehungszeit der hiesigen Gilden.
Die fünf ältesten Gilden in St.O. sind: die Schuster 1562, Schneider und Bäcker 1562, Schmiede 1656 und Leineweber 1660. – 1719 sind die Knochenhauer oder Fleischer hinzugekommen. 1754 werden außer diesen angeführt: die Maurer, die vereinigten Tischler und Drechsler, die vereinigten Zimmerer und Fenstermacher oder Glaser (1752). – 1776 wurden ferner genannt: die Kaufleute; Bader, Barbiere und Wundärzte (Chirurgen); Brauer. – 1793: die Böttcher, Dachdecker und Färber (von letzteren gab es 1795 nur zwei, 1933 starb der letzte hiesige Färbermeister Klein 97 ½ J. alt); ferner noch die Stellmacher – zusammen also achtzehn Gilden. – Im Jahre 1802 hat es folgende Gildemeister in St.O. gegeben: Gildemeister der Kaufmannsgilde Wöhler, der Bäckergilde Peinecke, der Grob-, Nagel-Schmiede und Schlossergilde Räger, der Steinhauer- und Maurergilde Menger, der Leinewebergilde Uhden, der Tischler- und Drechslergilde Jürgens, der 279) Tischlergildeakten. Schneidergilde Twele, der Schustergilde Knop, der Dachdeckergilde Brand, der Vorsteher Chirurgus und Badegildenmeister Jul. Fr. Kühne, der Zimmer- und Glasergilde Schnelle, und der Knochenhauergilde Reddehase – In diesem Jahre 1802 war Heinrich Julius Mengen Bürgermeister, Anton Julius Ludwig Bach Kämmerer, Wollenweber Senator und Marten und Reinecke Stadtvorsteher. Dreizehn Quartbücher mit Lederrücken enthaltend Ein- und Losschreibebücher der Lehrlinge und Meisterbücher der Dachdeckergilde, Zimmer-, Radmachergilde, der Tischler- und Drechslergilde, der Schuhmacher-, Schneider-, Maurer- und Steinhauergilde befinden sich in der Städt. Altertumssammlung
Die Siegelstempel der hiesigen Gilden.
(Umschrift – Bild – Jahreszahl). 1. Sigel der Schumacher zu Stadtoldendorf – Schabeisen, darunter V H ( – unter Homburg). – 2. Sigel der Schneidergilde z. St. Oldendorf – große Tuchschere – 1656 -. 3. Das Siegel der Bäcker hat die Umschrift: Stadtoldendorf unter Homburg, als Bild eine Brezel von zwei Löwen gehalten, Jahreszahl 1730. Der alte Stempel nicht vorhanden. Ein neuer Stempel hat die Umschrift: Siegel der Bäckergilde zu Stadtoldendorf, Schild mit Brezel und Brod, gehalten von 2 Löwen, darüber fünfzackige Krone. – 4 a. D.(er) Schlos.(ser) Nagel- sm.(iede) u. Uherm.(acher) G. i. Stadtoldend. u. H. – 3 ovale Schilde: a. Herz mit drei Nägeln (Nagelschmiede); – b. Hammer mit zwei gekreuzten Schlüsseln (Schlosser); c. Uhrzifferblatt (Uhrmacher). – 4 b. D.(er) Sm.(iede) Gil.(de) z. St. Old. u. Homb. – Hufeisen (Hufschmiede). – 5. S. der ehrlichen Webergilden zu St. Oldendorf unter Homburgk – 3 Weberschiffchen im Dreieck gestellt – 1660. – 6. D. Handw.(erk) D. Drechsler Stadt Altent. u. Humburg – Stellzirkel, 2 Stechbeutel, Kugel. – 7. Zimmerleute Z.(unft) S.(iegel) in Stadtoldendorf u. Homburg – Zirkel, Hacke, Beil, Schlichtbeil, Hobel. – 8. Glasener Z.(unft) in Stadtoldendorf u. Homburg – Pinsel, Hammer, Kelle, Ziehklinge – 1752. – 9. Gildesiegel d. Stadtoldendorfer Kaufgilde – schräg liegendes ovales Schild mit Wage, darüber Merkurhut, daneben Tonne und Warenballen mit dem Lorbeer des Friedens. – 10 a. Siegel der Bader und Chirurgen i. Stadtoldendorf u. Homburg – Klystierspritze, Scheere, Skalpell, Rasiermesser, 2 Medizinbüchsen, darüber Krone. – 10 b. Sigel testimon. der Chirurgen Stadtoldendorf – Skelett. – 11. Die Bedticher Gilde in Stadtoldendorf u. Humburg – Zirkel, Holzhammer, Schlichtbeil, Faß (ist abhanden gekommen). – 12. Siegel der Dachdecker Gilde zu Stadtoldendorf – Hammer, 2 Hängeeisen, Kelle, darüber Krone (abhanden). – 13. Stelmacher Gild Siegel Stadtoldendorf – Rad, Schabeisen, Richtbeil – Von den anderen liegen keine Stempel vor, jedoch von der Tischlerinnung der Stempelabdruck: ein Hobel, darüber ein Zirkel und Winkelmaß, mit Zweigen umkränzt. Umschrift: Das Tischer Handw. in Stadtoldendorf u. Homb. – außerdem 14. ein Stempel der Gesellen- krankenkasse 1850.
Die „Schnabelweide“.
Die Hauptmorgensprache ist „in Curia“ auf dem Rathause abgehalten worden. Früher fand sie im Hause des Gildemeisters statt, aber seitdem die Verhandlungen unter der Aufsicht des Ratsabgesandten gehalten werden, kommt die Gilde nach dem Rathause, welches der homburgisch-eversteinsche Löwe nebst dem in Stein gehauenen Stadtwappen ziert, und in dem sich zugleich der Ratskeller befindet. Die blau und rot gemalte Lade ist wieder geschlossen, die Rechnungen mit Einnahmen an Kapitalien, Zinsen, Geldern für Schnabelweide, Knechtschaft, Knaben , Vierzeiten, Intelligenz-Comptoir, Lossprechung und Meistergeld, sowie mit Ausgaben mancherlei liegen wohlverwahrt darinnen. Mit Musik wird die Lade aus dem Hause des alten Gildemeisters von den Gildebrüdern nach dem des neuerwählten Gildehauptes gebracht, wobei ein jeder Meister einen „kleinen Schnaps“ bekommt (Leinew. 1792). Über dieses alte Herkommen wurde strengstens gewacht. Es hat hier einmal einen bösen Prozeß und Spolienklage gegeben, die vier Jahr dauerte und von Serenissimus selbst endlich entschieden wurde, da einem Gildemeister diese Ehre nicht angetan worden war. Der zweite Tag der Gildezusammenkunft galt, nachdem am ersten Tage die ernste Arbeit der Ordnung aller Zunftangelegenheiten geschafft war, der frohen Geselligkeit im frohen Kreise. Es war der Meistertag, während die Gesellen am „Wahlabend“ ihren Krugtag in der Herberge hielten. Auf dem Tisch stand der ehrwürdige „Willkommen“ mit seinen silbernen Schildlein ringsherum in erhabener Größe um ihn herum die Meister behaglich ihre langen tönernen Pfeifen mit bunten Federposen am Ende mit dem auf den tiefen Zinntellern liegenden Toback stopfend. Und der Krug der wurde nimmer leer. Der jüngste Meister hatte von der aufgelegten Tonne zum Tische viel zu laufen. Gab es doch heute nicht nur Dünnbier, sondern auch einige Viertel „Breyhanen“ wurde von der Gilde spendiert, wofür aber dem Stadtvogte eine Abgabe gegeben werden mußte. Dem Herrn Justitiarius aber, der auch an der Festlichkeit mit teilnahm, wurde eine „Boutiel“ Wein verabreicht. Auch fehlte der Branntwein nicht und zum Tranke gehörte auch die Speise. Brot und Weißbrot, Butter, Heringe, also im ganzen ein sehr bescheidenes Mahl, welches von dem flackernden Lichte der Talgkerzen, die auf ihren Zinnleuchtern immer wieder mit der Lichtschere geschneuzt werden mußten, und etlichen Öllampen beleuchtet wurden. Dann aber fingen die Musikanten an ihre Instrumente zu stimmen. Der Organist, der sich hier einen kleinen Nebenverdienst gewann (1705 bekam er für den Abend ganze drei Groschen) oder der Stadtmusikant (1795 war Stadtmusikus Ludwig Dietz, 1801 Wegener, 1816 Handwerk) spielten auf zu Rundgesang und Tanz. So wurde, was in die Lade zur „Ergötzlichkeit“ getan war, wieder im brüderlichen Beisammensein aufgebraucht. Mitunter aber überstiegen die Zehrungskosten auch das erlaubte Maß. Während 1765 die Morgensprache der einen Gilde auf 9 Taler 33 Groschen 4 Pfennig kam, wurde 1785 von einer andern Gilde 8 Tonnen und 4 halbe Faß Bier aufgelegt, während die Leineweber, welche freilich die stärkste Gilde waren, 1801 für 42 Taler 18 Ggr. verbrauchten, so dass gegen solche hohe Unkosten vom Ratsdeputierten öfters Einsprache erhoben und im letztern Fall die Kosten für jedes Gildeglied auf 9 Mgr. festgesetzt wird. Nach dem frohen Feste kamen ja doch wieder die sauren Wochen, die Sorge ums tägliche Brot, die hohen Steuern, die Zehnten und die Plagen der Kriege mit ihrem Elend hörten nimmer auf. So waren diese Feste kurze Lichtblicke in trüber Zeit, die zugleich auch das Band der treuen Zusammengehörigkeit fester um die Genossen des gleichen Handwerks schlangen.

B. Die einzelnen Gilden.

a) Die Schuhmachergilde.
Am 28. Februar 1562 wird der Schustergilde zu St.O. durch Herzog Heinrich den Jüngern ihr Privileg gleich dem Schustergilderecht der Stadt Gandersheim gegeben. Danach hat die Gilde im Gerichte Homburg und Eberstein und in der Stadt St.O. das alleinige Recht Schuhe zu verkaufen und Leder zu kaufen mit Ausnahme der freien Märkte und Kirchmessen. Der Einkauf in die Gilde kostet 10 Taler an die Gilde, bei Einheiratung in die Gilde jedoch, „so einer ein Gildekind zur Ehe nimmt“ kostet er nur 5 Taler. Die hier im Original befindliche „Willköre der Schustergilden zu Stadt Oldendorff unter Homburg“ (s. Anhang Nr. 5) sagt in § 39, dass der Gilde das Privilegium vom Herzog Heinrich Julius (1589 –1613) gegeben sei. Wahrscheinlich hat letzterer das Privileg seines Vaters der Gilde bestätigt . 1619 erhalten sämtliche Schuster, Kürschner, Weißgerber zu Stadt-Altendorf (sic), Alfeldt, Bockenem, Gandersheim, Seesen, Dassel und Holzminden von Herzog Friedrich Ulrich ein Privileg, dass alle „monopolischen Vorkäufe“ strengstens verboten sein sollen und dass mit ernsten Strafen gegen die vorgegangen werden soll, welche Ochsen-, Rinder- und Kuhhäute, Hammel-, Schaf- und Lämmerfelle aus dem Lande ausführen und so die Inländischen zwingen, solche mit schweren Kosten wieder von ihnen zu kaufen, sodass das Geld aus dem Lande heraus kommt. 1636, am 17. September wird dieses Privileg vom Herzog August d. Jüngeren von neuem beurkundet, da das Original „bei jetzigem Kriegswesen (Dreißigjähr. Krieg) durch die Exorbitanz der Soldaten sehr zerschließen“. Das gleiche Verbot der Aufkäufe und wucherischen Preistreiberei wird 1723 noch einmal von August Wilhelm eingeschärft mit dem Hinzufügen, dass die Schuhmacher usw. binnen 6 Wochen in der Sommerzeit und binnen 4 Wochen im Winter nach Schlachtung die Haute von den Fleischern kaufen sollen, damit die Felle nicht verderben. – Wie die anderen Gilden hat auch die Schustergilde hier gegen die feindliche Konkurrenz der auswärtigen Hausierer zu kämpfen. Auf die Klage der Stadtoldendorfer und Holzmindener Schustergilden gegen die Hausierer mit Schuhwaren aus der Grafschaft Lippe, dem Blombergischen usw. verbietet 1653 Herzog August das Hausieren der fremden Schuster außer auf den freien Jahrmarkten, sonst würden ihnen die Waren abgenommen und diese armen Leuten geschenkt. 1718 wird dieses Verbot gegen die „fremden Schuster“ aus Westfalen wiederholt, der Stadtvogt Hartung aus St.O. soll hierüber mit allem Nachdruck walten. – Die Schustergilde ist Lehnsinhaberin der Lohmühle oder des „Gerhoffes“ (von das Leder „gar“ machen) vor dem Teichtore (im Hooptale) gewesen. Sie bittet darum 1738 um eine „neue Erbzinsenverschreibung der Erb-Lohmühle“, welche „seit undenklichen Jahren“ im Besitze der Schustergilde gewesen sei, die jährlich 10 Mgr. für den Wasserfall an das Amt Wickensen habe zahlen müssen. Herzog Karl bestätigt der Gilde 1749 diese Lohmühle mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten. Die Gilde baut sie 1752 neu auf für 312 Taler, 1764 sind wieder 82 Taler zur Besserung nötig, 1771 borgt die Gilde sich von der S. Vinzenz-Kirche in Schöningen 100 Taler Baugeld und kommt durch diese Bauten in große Schwierigkeiten. Die Gilden hatten auch durch den siebenjährigen Krieg zu leiden, indem öfters ihre Gesellen zum Soldatendienst gepreßt wurden. So hatte ein Hauptmann von Glaubitz drei Stadtoldendorfer „Schuhknechte“ zu Kriegsdiensten mitgenommen. Herzog Karl verbietet 1760 nun, dass die Gesellen mit Gewalt zu Kriegsdiensten gezwungen würden. Wie mit den Hausierern, so hatte man auch mit den lieben Nachbarn und den Pfuschern um Arbeit und Verdienst zu ringen. 1763 haben die Eschershäuser Schuster einem Stadtoldendorfer Gildebruder die Schuhe abgenommen. Fürstliche Obrigkeit weist zwar solches Verfahren der Eschershäuser als unbefugt zurück, vernahm aber auch die Stadtoldendorfer, dass sie hinfort in Eschershausen keine Schuhe verkaufen, noch anmessen sollen. 1764 wird den Pfuschern angedroht, dass ihnen im Übertretungsfalle ihr Handwerkszeug, Ledervorrat und fertige Arbeit soll konfisziert werden. – Im Jahre 1776 gibt es 39 Stadtmeister der Gilde und 11 Landmeister. Weil die Zahl der Meister so groß ist, soll die Prüfung des Meisterstückes („ein paar Mannsschuhe, ein paar Frauensschuhe und ein paar Frauenpantoffel“) verschärft werden. Es soll auch nur ein Lehrjunge gehalten werden, der statt 3 bis 4 Jahre nunmehr 4 –5 Jahre lernen soll (1789). Die Gebühren für die Ausstellung der Lehrbriefe der losgeschriebenen Lehrjungen erhält das Waisenhaus zu Holzminden (1776). 1804 wird für die Lehrlinge auch die Erbringung des Nachweises ihrer Konfirmation bei ihrer Aufnahme in die Lehre und Eintragung in das Gildebuch erfordert. Die Gilde hat folgende Gildemeister gehabt: vor 1657 Heinrich Wulfs, 1657 Behrendt Coß, 1708 Hans Henrich Coß, 1713/14 Johann Bantel, 1719/21 Joh. Heinr. Twele, 1721 Wilh. Twele und Jochen Warnecke, 1734 Joh. Warnecke sen. und Andries Coß., 1748/50 Harmen Ahlers, 1740 Jobst Heinrich Watermann und Joh. Heinr. Tappe, 1742/44 Joh. Heinr. Twele, 1744/46 Andreas Coß, 1748/50 Hans Jürgen Ahlers, 1751/54 Hans Harmen Tappe, 1764 Joh. Tappe, 1767/70 Christian Knoop, 1776 Friedrich Nolte und Ludwig Ahlers, 1783/85 Ludwig Ahlers, 1788 Christ. Beste und Öhrke, 1793 Karl Floto, 1793/95 Andreas Uhlers, 1795/97 Konrad Öhrke, 1797/99 Christoph Beste, 1799 Ludw. Tappe und Friedr. Eilers, 1823 Heinr. Ahlers und Ludw. Coß, 1830 Christian Hilfer, 1876 Wilhelm Knoop, 1918 Innungsmeister Karl Blume, 1935 Otto Möller.
b) Die vereinigte Bäcker- und Schneidergilde.
Am 1. September 1636 bestätigt Herzog August der Jüngere einen Gnaden- und Freiheitsbrief von Herzog Heinrich dem Jüngeren aus dem Jahre 1562, der den „Anhebern“ der Bäcker- und Schneider-gilde in St.O. unter Homburg gegeben ist und sie mit einer Gilde begnadet und privilegiert, so dass sie nun „zu ewigen Zeiten eine ehrliche und redliche sambt (Gesammt-) gilden mit Gildemeistern und dergleichen haben und halten sollen“. Außer ihren Mitgliedern soll niemand „gesotten oder ungesotten, Weiß- oder Roggenbrot backen oder verkaufen“, außer auf Freimärkten, wo auch auswärtige Gildenbrüder solches feilhalten dürfen (Pergament, „Confirmation der Becker- und Schneider-Gilde in unserer Stadt Stadtoldendorf“). – Am 27. Oktober 1656 befiehlt Herzog August den Meistern und Angehörigen des Schneiderhandwerks, dass die neuankommenden Meister nicht altformige, bei dieser Zeit nichts nutzende Kleider zum Meisterstück anfertigen sollen, sondern ein jetzt übliches Mannes- oder Frauenkleid und zwar nicht auf ihre Kosten, sondern auf die ihrer Auftraggeber. Der „junge Meister“ soll über die Größe des dabei zu verbrauchenden Tuches und der Zutaten examiniert und dann unentgeltlich in die Gilde aufgenommen werden. Fällt jedoch das Probekleid tadelhaftig aus, so muß der junge Meister die Unkosten dem Besteller ersetzen und bis zur besseren Erlernung abgewiesen werden – 1654 und 1658 hält die Bäcker- und Schneidergilde ihre Zunftsitzung in der Behausung des Gildemeisters der Bäckergilde Thönies oder Anthony (Anton) Strohmeyer ab. Ihr Oldermann ist Heinrich Tripeler, der Gildemeister der Schneider ist Hans Harpenbaum, ihr Oldermann Joh. Beste. Curt von Ohlen, der Ältere, der vor dem „Borchthore“ wohnt, gewinnt durch Hinrich Bantelen die Gilde, verspricht 3 Mariengulden, die er mit 3 Gr. jährlich verzinst, gibt ½ Tonne Bier und bei der nächsten Morgensprache die andere halbe Tonne. Da schon sein Vater in der Gilde gewesen ist, so ist er von der „Schnabelweide“ (1 Taler) und „Knechtschaft“ frei. – Die Morgensprachen sollen wie bisher am Sonntag vor St. Johannes Baptista (24. Juli) stattfinden, wobei der Gildeeid von denen, die es noch nicht getan haben, abgelegt wird. – Bei einer solchen Morgensprache wurde 1728 von einem Erb. (aren) Rat, den alten und neuen Gildemeistern, Altmännern und etlichen Gildebrüdern in des Gildemeisters Haus verkonsumiert an Essen, Trinken, Toback, Pfeifen, Weißbrot und Muskat (franz. Muscatellerwein) am ersten Tag 16 Groschen, am zweiten Tag 4 Taler 22 Groschen und 5 Pfennig. 1750 besitzt die Schneidergilde nach ihrem Corpus bonorum 2 Mg Land im Rumbruch (= 30 Taler) und Galgenbreite (= 20 Taler Wert), 1 Mg. Wiese = 60 Taler Wert, ein Haus 225 Taler Wert und 45 Taler Kapital. – Von den 2 „Köpfen“ Landes bezog der hiesige Diakon den Zehnten. Am 27.März 1781 haben sich beide Gilden auf Antrag der Schneider voneinander getrennt und die fünf Schneidermeister Meyer, Beste, Klingenberg, Coß und Hartung bildeten eine besondere Gilde. 1935 Innungsmeister Ludw. Wiesemann. – 1785 ist der „Willkomm“ der Bäcker gestiftet. – 1804 sind in St.O. sieben Bäcker und eine Witwe. 1887, am 29. Januar wird die Gilde der Bäcker durch die Meister August Schmidt, L. Peinecke, Friedr. und Aug. Peinecke, C. Eser und W. Schmidt wieder ins Leben gerufen, C. Eser ist Gildemeister. Vier auswärtige Meister traten hinzu, die Statuten werden von der Kreisdirektion genehmigt. In den folgenden Jahren werden aufgenommen: Carl Peinecke, Heinr. Biel in Holenberg, Heinr. Beiße, Heinr. Twele, Otto Eser (1898). Gildemeister sind gewesen: 1658 Strohmeyer (B) und Brackel (Sch.). 1665 Twele und Bredenscheid, 1678 Witte und Bremer, 1682 Bremer und Bantel, 1704 Falcke (B) und Bachholz (Sch), 1710 Müller und Witte, 1713 Traupe und Bachholz, 1722 Peinecke und Witte, 1724 Beste und Müller, 1726 Peinecke und Traupe, 1728 Imkemeyer und Twele, 1731 Traupe und Beste, 1737 Peinecke und Höher, 1739 Ahlers und Küster, 1741 Imkemeyer und Bantel, 1743 Ahlers und Beste, 1747 und 1750 Twele und Coß, 1752 Hauth und Witte, 1754 Beste Klingenberg. – Nach der Trennung 1781 ist von 1781 –1790 Gildemeister der Bäcker Joh. Christ. Ackemann, 1794 G. M. Rohloff, 1797 und folgende Ludwig Peinecke, 1823 Schmidt, 1853 Friedr. Peinecke, 1888 ist Obermeister und Schriftführer Friedr. Peinecke, 1935 Otto Rohrmann.
c) Die Schmiede-, Schlosser- und Nagelschmiedegilde.
Am 17. November 1656 hat Herzog Augustus den hiesigen Schmiedemeistern Arent Hentze, Erich Niehaus, Jürgen Twele, Melchior Hartung, Heinrich Michaelis und Hans Strohmeyer mit etlichen Meistern zu Deensen, Golmbach, Scharfoldendorf, Lenne und Holtensen, welche um Gildengerechtigkeit gebeten, da sie sonst keine Lehrlinge noch Gesinde halten dürften und hier bisher noch keine Gilde und Zunft vorhanden wäre, den Gildebrief verliehen, durch den in 24 Artikeln ihr Gilderecht festgelegt wird (Pergamenturkunde mit Siegel, s. Anhang, Nr. 6). 1658 wurde als erster losgesprochen Ernst Twele, danach Andreas Twele. 1675 gehören in Stadtoldendorf 17 Meister der Zunft an: Kurt Daniel, Ernst und Joh. Ernst Twele, Hans und Andreas Beste, Melchior Hartung, Hans Heinr. Arste, Heinr. Michaelis, Jobst Ostermann, Heinr. Nolte, Hans Heinr. Wiedebusch, Berend und Heinr. Diedrich Coß, Jobst Bantel, Erich und Jochen Niehaus und Heinrich Westermann. Zur Gilde gehören auch die Landmeister in den Dörfern Heinade, Merxhausen, Deensen, Lobach, Bevern, Warbsen, Dölme, Rühle, Golmbach, Negenborn, Holenberg und das Amt Wickensen (Wangelnstedt, Lenne, Lüthorst, Vorwohle, Eschershausen, Holzen, Scharfoldendorf, Kirchbrak, Westerbrak, Heyen, Hunzen und Dielmissen). 1666 Verordnet Herzog August, dass das Eisen von der hiesigen Gilde aus der Grafschaft Blankenburg von dem fürstlichen Faktor Arens gekauft werden muß und nicht aus Gittelde. 1751 richtet die Gilde eine „alleruntertänigste, wehmütigste Klage an den Fürsten (Karl I) über die in den umliegenden Ortschaften wohnenden „Fuscher“, diese „den armen Stadtmeistern Abbruch tun, indem sie durch ihre liederliche Arbeit die Nahrung ihnen vor der Nase wegnehmen, auch dem armen Landmann durch allerhand untaugliche Arbeit und Fuscherei hinterlistiger Weise ums Geld helfen“. Diese dringliche Klage hatte den Erfolg, dass den 40 namentlich aufgeführten Pfuschern ihr Betrieb untersagt wird. Aber auch gegen Abwendigmachen von Zunftbrüdern durch benachbarte Gilden galt es sich zu wehren. So macht 1807 die Nagelschmiedegilde zu Holzminden den Versuch, die Nagelschmiede aus dem Stadtoldendorfer Gildedistrikt an sich zu ziehen, muß sich aber vom Ministerium „mit ihrer unbefugten Forderung ab und zur Ruhe verweisen“ lassen. – Der Lehrjunge hat bei seiner Lossprechung an die Lade 2 Taler, an die Kirche Wachsgeld 12 Gr den Armen 4 Gr. und an das „Intelligenz-Comtoir“ 3 Gr. zu bezahlen (1772). Letztere Abgabe rührt daher, dass die Schmiedegilde mit der der Schuster zusammen die „Braunschw. Anzeigen“ aus dem fürstl. Adreß- oder Intelligenzkomptoir zu halten hatte. Der Geselle gibt, wenn er Meister wird, an die Lade 1 Taler 4 Gr. an Wachsgeld 24 Gr. den Armen 9 Gr., „Intelligenzgelder“ 6 Gr., zur „Ergötzlichkeit“ oder „zur Schnabelweide“ beim Einschreiben und beim Lossprechen je 24 Gr., dem Stadtdeputierten 24 Gr., zusammen 5 Taler 3 Gr. (1798). Das Meisterstück bestand in einem Pflugeisen oder Hufeisen oder einem Türschloß oder verschiedenen Nägeln. – Der Siegelstempel der Gilde zeigt auf dem einen Exemplar nur ein Hufeisen, auf dem andern jedoch ein Herz mit 3 Nägeln für die Nagelschmiede und ein Hammer mit 2 Schlüsseln für die Schlosser, außerdem aber auch noch ein Uhrenziffernblatt und die Umschrift nennt außer den Schlossern und Nagelschmieden auch die „Uhermacher“. Diese wurden also zur Schmiede- und Schlosserzunft gerechnet, aber bis zum 19; Jahrh. werden hier keine solche erwähnt. – Der „Willkommen“ der Gilde, ein großer Zinnpokal, an dem aber die Schilde fehlen, ist noch vorhanden. Er ist von dem Zinngießer Christian Gottlieb Löffler, Bürger und Meister in Holzminden für 6 Taler angefertigt. Für diesen Willkommen hatte ein jeder Meister zur Anschaffung eines silbernen Schildes 24 Mgr. und jeder losgesprochene Lehrjunge 12 Mgr. zu erlegen (1798). - Die Kosten der „Ergötzlichkeit“ nach der Morgensprache betrugen beispielsweise 1751 1 Tonne Bier mit Atzung für 1 Taler 23 Gr. 5 Pf., am andern Tage im Gildehause an Essen und Trinken und Branntwein 24 Gr. 6 Pfg., für die Musikanten 18 Gr., an Licht und Öl 5 Gr., für Toback und Pfeifen 12 Gr. Gelegentlich gab es auch Weißbrod (für 10 Gr. 4 Pf., 1705), Häringe, Butter und Gewürze. 1765 hat die Morgensprache 9 Taler 33 Gr. und 4 Pfg. gekostet. Gildemeister sind gewesen: 1670 Melcher Hartung, 1671 Adam Hentzen, 1673 Hartung und Ostermann, 1674 Adam Stümpel, 1680 Ernst Twele, 1682 Daniel Twele,1677, 1680 –91 Heinrich Michaelis 286) 1694 Haus Heinr. Twele, 1696 Ernst Twele; – 1705 Ernst Twele, 1710 Otto Kumlehn, 1721 Hans Heinr. Twele, 1726, 31, 33, 44, 45: Jürgen Twele, 1738 Hans Heinr. Grube oder Grauppe, 1746, 49 Ernst Philipp Jürgens, 1751 –52 Joh. Heinr. Grauppe (Grube), 1753 Anton Jürgens, 1755 –65 Friedr. Klages, 1770 Joh. Heinr. Gruppe (Grube), 1755, 80, 85 –91 Jobst Heinr. Jürgens, 1784 Conrad Räger, 1794 bis 1797 Christoph Koch, 1797 Heinr., Julius Kumlehn, 1798 Heinr. Julius Kumlehn; – 1801 Friedrich Raeger; – 1918 Innungsmeister Ernst Jürgens. – 1935 Schlossermeister Dörge.
d) Die Gilde der Leineweber und Drellmacher.
In der nach langem Suchen in der Stadt aufgefundenen massiv eichenen Gildelade von 1775 mit den Namen A. Waadermann, H. Wasmann und E. Crämer, R. Crämer, fanden sich außer den Urkunden das Gildeleichentuch (abgängig), eine eiserne Elle, eine kleine rotseidene Fahne mit dem Gildewappen, welches drei in ein gleichschenkliges Dreieck gestellte Weberschiffchen zeigt, zwei Kränze mit bunten Bändern, ein buntbemalter Regimentsstab und ein Holzkelch auf buntem gedrechselten Fuße. Der Gildebrief ist verloren gegangen, nur eine Siegelkapsel ist noch vorhanden. Die schriftlichen Urkunden stammen alle aus dem 18. und 19. Jahrh., bis auf eine aus dem Jahre 1677, in welcher die Leineweber von Stadtoldendorf und Amt Wickensen durch den öffentlichen kaiserlichen Notar Henricus Schröter eine Streitsache mit dem Kammerrat Schwartzkopf für abgetan erklären. Sie ist unterschrieben von Joh. Mansel, Heinr. Fincke, Hans und Jak. Meier Heinr. Rogge, Tönnies Krob, Jost Schullen. Diese sind demnach die ältesten bekannten Meister der Gilde. Vermutlich ist aber die Gilde weit älter, da bereits 1357 die Leineweber von Bodenwerder ihr Gilderecht von den Homburgern bekommen haben (Dürre, Regesten von Bodenwerder). Das vorhandene Gildesiegel zeigt die Jahreszahl 1660 und die Umschrift: Siegel der ehrlichen Webergilde z. St.O. u. H. Die „Ehrlichkeit“ wird besonders betont – bei den anderen Gildestempeln findet sich das Beiwort nicht – wegen der ehemaligen „Unehrlichkeit“ der Gilde und der Angriffe der anderen Gilden, wie das die in der Lade befindlichen gedruckten Urkunden von 1645 und 1729 beweisen. Am 286) Der Torbogen des Hauses Heiße Str. s. n. ass. 138 trägt die Inschrift: Hans Jürgen Michel. Engel Margreta Fricken. Anno 1692 und 3 Zeichen: Hufeisen, Hammer, 2 zusammengebundene Hufeisennägel. 9. November 1645 verfügt nämlich Kaiser Ferdinand III. auf Ansuchen der Leineweber zu Braunschweig, dass jede Bezichtigung der Leineweber als unehrliches Gewerbe mit einer Strafe von 30 Mark lötigen Goldes gebüßt werden soll, und im Jahre 1655 hat Herzog August die Klausel gegen die Leineweber aufgehoben, so dass sie und ihre Kinder, soweit sie ehrlich geboren sind, zu allen Zünften, Innungen und Gilden zugelassen werden müssen 287). Aber noch 1729 müssen sich die Leineweber bei Herzog August Wilhelm darüber beschweren, dass sie wegen ihres Handwerks öffentlich und sonderlich beschimpft werden und ihnen vorgeworfen wird, sie müßten die Leitern zum Galgen bei der Hinrichtung tragen, welche Schmähungen bei einer Strafe von 50 Talern verboten werden. Das Gildeprivilegium, das bei der Hauptmorgensprache verlesen wurde, datiert von 16. September 1719, ist aber abhanden gekommen, ebenso wie der noch 1792 erwähnte „Willkommen“. – 1783 erhalten Senator Mittendorff und sein Bruder Karl von Herzog Karl Wilh. Ferdinand die Konzession zum Garnhandel in der Stadt unter der Bedingung, dass sie das aufgekaufte Garn nur an die hiesigen Leineweber verkaufen. Aber dieser Handel kann sich nicht halten. Nachdem drei Garngeschäfte eingegangen sind, bekommt 1795 noch einmal die Witwe des Krügers Waßmann hier allerhöchste Konzession zum Garnhandel, wie auch zum Handel mit Tabak, Butter, Öl, Hülsenfrüchten, Grütze, Speck und Mehl. Das Garn darf aber nur an die Leineweber des Weserbezirkes weiterverkauft, alle Waren müssen von inländischen Kaufleuten gehandelt, und die Buchführung über Ein- und Verkauf muß jährlich dem Magistrat vorgelegt werden. Aber die 50 Weber starke Gilde protestiert lebhaft gegen diese Konzession, die durch den Zwischenhandel nur eine Verteuerung der Ware herbeiführe, da sie selbst das Garn von den Spinnern billiger und besser einkauften. Bei der Kreditgewährung im Ladengeschäft kämen die Weber nur in die Schulden und schließlich in völligen Ruin. Die Weberinnung aber sei allein das Gewerbe, welches in diesem kleinen, nahrungslosen Orte fremdes Geld zuführe, der Leinenhandel der einzige Nahrungszweig der Stadt. Daraufhin wird nach Ablauf der Konzession, die auf drei Jahre erteilt war, diese wieder aufgehoben und 1797 wird verordnet, dass die aus den Dörfern kommenden Bauern, die das Garn in der Stadt aufkaufen wollen, sofort der Obrigkeit überwiesen werden sollen. Die Gilde ist bis zu ihrem allmählichen Absterben durch die maschinenmäßige Leinenherstellung eine der stärksten der Stadt gewesen. Sie zählte 1755 65 Gildebrüder in der Stadt und 4 Landmeister in der Zunft, 1786 68 Meister, 1793 76 Meister, 1801 63 Meister. 1826 wieder 76 ansässige Meister (Bent. a. a. O. S. 265). Noch 1851 wird eine neue Fahne angeschafft, diese zeigt auf der Vorderseite die Inschrift: Leineweber-Gesellen Fahne St.O. 3. März 1851. Rückseite: Freie Leineweber-Gesellen; Vorsteher – Altgesellen: A. Fromme. L. Schriever. Auf beiden Seiten: 2 goldene Löwen, die die 3 Weberschiffchen halten, darüber goldene Krone; umrahmt v. Eichen- und Lorbeerkranz. Aber bereits mit dem Jahre 1871 schließen die Akten, es sind nur noch 12 Meister vorhanden, die in die hiesige Webefabrik von Rotschild und Söhne als Vorarbeiter gehen. Gildemeister waren 1721 Jobst Twele und Heinr. Krämer, 1755 Arsten und Wedekindt, 1775 Uhe und Strümpel, 1781 Meyer und Engelke, 1792 Twele und Arsten, 1794 Kues und Schulte, 1797 Schrieber und Klages, 1801 Uhe und Tiermann. Der letzte Leinewebermeister ist Johann Heinrichs Wittrock gewesen, geboren 8. 4. 1840 hier, gestorben am 12. 2. 1897 als Steinbruchsarbeiter.
e) Die Knochenhauer- oder Fleischergilde.
Die Knochenhauergilde in St.O. hat ihren Gildenbrief in 54 Artikeln am 12. April 1719 von Herzog August Wilhelm bekommen. Das Original mit Siegel und Unterschrift auf Büttenpapier in 2° befindet sich unter den Akten der Bäcker- und Schneider-Gilde. Aus dem Inhalte des Gildebriefes sei folgendes bemerkt: die Fleischer dürfen nicht außerhalb der Stadttore wohnen. Wer Meister werden will, muß Bürgerrecht haben. Wer eines hiesigen Gildebruders Witwe heiratet, braucht nur die Hälfte der Aufnahmegebühren, die 5 Taler an die Gildekasse und 2 Taler an die Armenanstalt betragen, bezahlen. Das Meisterstück besteht im Schlachten eines Stückes Rindvieh und eines Schweines. Der Vierzeitenpfennig, gleich 18 Mgr., kommt in die Gildekasse zur Unterstützung von Notleidenden und armen Reisenden. Die große Morgensprache findet in Gegenwart eines Ratsdeputierten und aller Gildebrüder, „so zu Beil und Barte stehen“ in der Woche nach Weihnachten statt. Unentschuldigtes Fehlen kostet 1 Mgld., der Jungmeister hat dabei aufzuwarten. Die Lade hat der Gildemeister in Verwahrung. Verboten ist das Schlachten eines Stückes Viehes, so mit „den Frantzosen“ behaftet ist, eines sinnigen Schweines, eines Rindes oder Schafes, so „Gunsen“ im Kopfe hat oder „twerschlägig“ ist. Am Sonntage ist der Scharren nicht geöffnet. Die Taxe ist jede Woche öffentlich anzuschlagen und an den Scharren zu schreiben. Das Gewicht muß geeicht und die Wage richtig sein. „Wer des Käufers Gesinde (Dienstmädchen usw.) durch „Accidentien“ (Beilagen) zum Schaden der Gildebrüder an sich zieht, zahlt 5 Thaler Strafe“. – Der „Willkommen“ der Schlachter ist 1753 angeschafft. Innungsmstr. Karl Rumpeltin 1935.
f) Die Tischlergilde.
Die vorhandenen Akten der Tischlergilde reichen von 1750 bis 1835; ihr Privileg ist nicht mehr da, aber sie selbst wird auch kaum viel über diese Zeit hinausreichen. Die Tischlergilde ist mit der Drechsslergilde vereint gewesen (1754, 1773; 1823 hatte die letztere zwei Meister: Jürgens und Engelke, der letzte hiesige Drechslermstr. Karl Francke starb 1915), zeitweilig auch mit der Glaser- oder Fenstermachergilde (1795). Letztere hatte 1778 2 Meister hier. Die Glaser durften jedoch nicht die Fensterrahmen machen, nur ausnahmsweise ist solches einzelnen gestattet worden, aber mit der Einschränkung, nur Fensterrahmen, welche nicht mit Sprossen, sondern mit Blei versehen werden, zu verfertigen, nachdem der Betreffende einen solchen Rahmen als Geschicklichkeitsprobe angefertigt hat und damit als Mitglied der Tischlergilde aufgenommen ist. Die Gilde wurde häufig durch Leute geschädigt, welche, ohne zu ihr zu gehören und die landesherrliche Konzession zu haben, Särge anfertigten, besonders waren es die verwandten Gewerbe der Zimmerleute, Rademacher und Böttcher, aber auch u. a. ein Mousquetier, ein Leibzüchter Moses (kein Jude!) in Linnenkamp, während ein Schullehrer in Eimen nebenbei drechselte (1826). Allen Pfuschern wird angedroht, dass ihnen die Gilde ihr Handwerkszeug und Material fortnehmen dürfe und sie bei jedem Betretungsfall 2 Taler Strafe zu zahlen hätten. Das landesherrliche Regulativ über Lossprechung der Tischlergesellen vom Januar 1750 bestimmt: Alle Lehrknaben sollen vor der Gesellenlade von ihren Lehrmeistern im Beisein der Gesellen losgesprochen werden. 3 –4 Personen sollen dabei befragt werden, ob die Loszusprechenden „das Werk des Architekten, nämlich die fünf Hauptsäulen“ verstünden. Wenn diese solches bejahen, sollen die Lehrknaben einen Riß nach der Säulenordnung auf ein großes Reißbrett mit Kreide aus freier Hand machen und zwar, wenn zwei Ausgelernte vorhanden sind, so soll ihnen ein Portal nach der Säulenordnung aufgegeben werden, wenn 3, ein Kleiderschrank in drei Säulen, wenn 4, eine „Boiserie (Tafelwerk), so in einem Zimmer gebraucht wird“, mit vier Säulen, wenn 5 –6, ein Altar, wo die Säulen auf einander geführt werden. Wenn sie nun „die praestanda praestiret“ (die Prüfung bestanden) haben, soll ihnen mit Nachdruck befohlen werden, sich nunmehr als ehrliche Tischlergesellen aufzuführen, vor bösen und verbotenen Dingen sich zu hüten, die Hände nicht nach demjenigen, was nicht das Ihrige sei, auszustrecken, sich geziementlich gegen die Obrigkeit und alle rechtschaffenen Meister und Gesellen zu betragen und im Zeichnen und Reißen (Risse machen) sich zu üben, damit sie „heute oder morgen“ verständige Werkmeister abgeben und dem Publico mit ihrem erlernten Meister dienen könnten. Die Lehrzeit betrug drei Jahre. - Der noch vorhandene „Willkommen“ der Tischler stammt vom Jahre 1753. Die Beschreibung der 4 noch vorhandenen Gilde- Willkommen findet sich in St. B. K. D. IV, 213 –215. – 1935 ist Innungsmeister Karl Schriever.
g) Die Kaufmannsgilde.
Die Kaufmannsgilde hat von 1796 –1807 bestanden, ihr Privileg wird erwähnt, ist aber nicht mehr vorhanden. Ihr hatte sich der derzeitige Apotheker Braunholz angeschlossen. Die Zahl ihrer Mitglieder belief sich auf acht bis neun, unter denen sich drei auswärtige aus Dassel und Kaierde befanden; Ehrenmitglied war Herr von Campe-Deensen und dessen „Frau Liebste“; Gildemeister waren M. D. Wöhler, Aug. Heinr. Wollenweber, Joh. Heinr. Klingemann, Bernh. Dietrich Wöhler. Die Gilde hatte einen Altermann und einen Gildemeister, hielt wie die anderen Gilden vor offener Lade ihre Morgensprache im Beisein des Stadt-Deputierten und kam zu einer jährlichen „Ergetzlichkeit“ im Hause des Gildevorstehers zusammen. Es wurde Kaffee 288) mit Zucker-, Kuchen und Butterbrot gereicht, dann lange Pfeifen (Tonpfeifen) mit Bataviatabak und Punsch aus Zucker, Zitronen und Arrak nebst altem französischen Wein („Mallaga“ oder Graves). Die Rechnung von 1773 weist davon auf: 2 Stück Kuchen je 1 Taler-, 1 Pfd. Zucker zum Kaffee 7 Gr., Butterbrot je 2 Gr. 4 Pf., 9 lange (Ton-) Pfeifen 6 Gr. 6 Pf.,1/2 Pfd. Bataviatabak 10 Gr., Punsch: 5 gr. Zitronen je 2 Gr., 2 Pfd. Zucker, 1 Quartier 289) „arrak« 1 Taler 12 Gr. 288) Vergleiche S. 74. – 289) 1826 hält 1 Oxhoft 1 ½ Ohm, 1 Ohm 2 Anker, 1 Anker 10 Stübchen, 1 Stübchen 4 Quartier, 1 Quartier 2 RöseL – 1 brschw. Qartier ist etwa 1 Liter. und 11 Quartier altfranz. Wein je 8 Gr., 2 Taler 16 Gr., zusammen 6 Taler 15 Gr. 6 Pf. Viele Unkosten hat die Gilde durch die unaufhörlichen Prozesse und Gerichtsgebühren „die Detention der Gildegerechtsame betreffend“ gegen den wilden Leinen- und Garnhandel und die Hausierer gehabt, 1798 werden durch den Gerichtsvogt in Deensen die Waren eines Juden konfisziert. Die Kasse weist aber auch jährlich Unterstützungsgelder an „unglückliche“ Kaufleute aus. Die Franzosenzeit hat dann der Gilde ein Ende bereitet. 1797 ist Amtsvorsteher der löbliche Gilde Melchior Dieter Wöhler.
h) Die Maurer- und Steinhauergilde.
Das Entstehungsjahr dieser Gilde ist unbekannt Das älteste Zunftbanner weist die Jahreszahl 1737 auf. Erhalten geblieben ist außerdem noch ein mit einem Fahnenträger gezierter Willkommen ohne Jahreszahl, aber mit den Namen des Gildemeisters Joh. Adam Hammer, des Nebengildemeisters Joh. Adam Meyer und der beiden „Mitmeister“ Joh. Heinr. Biehrker und Joh. Heinr. Hohmann nebst den Zunftzeichen (Zirkel, Lot, Kelle, Hammer, Zollstock und Winkeleisen, welche auch auf dem nach 1922 abgängig gewordenen Herbergsschild , der am Gasthof zur Linde, Inh. Pape, angebracht war. Auch die alte Lade ist noch vorhanden mit der neueren Aufschrift „Kranken- und Todten-Kasse 1860“, welche den Regimentsstab des Gildevorstehers und wenige Akten, die nicht über 1825 hinausreichen, enthält. Die aus dem Jahre 1737 stammende oben erwähnte Fahne in den Farben rot und gold, trägt auf einem blauen Bande den Namen: Maurer- und Steinhauergesellen-Verein. Darüber ist eine fünfzackige Krone angebracht, außerdem sieht man abgebildete Arbeitsgeräte. Die andere Seite ist in roter Farbe mit einer Eichenkranzverzierung. Die jetzige Fahne ist nur das Mittelstück der früher größeren Fahne und ist wegen der im Laufe der Zeit entstandenen Beschädigungen umgearbeitet worden. 21 Maurer-, und Steinhauer-Gesellen erklärten 1825 für sich und 2 Abwesende, in Summe also 23 Gesellen, dass sie eine Kasse gründen wollten, welche den Hinterbliebenen gestorbener Mitglieder zur Beerdigung derselben 8 Taler und in Krankheitsfällen wöchentlich 6 gute Groschen zu deren Verpflegung gewähren sollte. Die Verwahrung der Lade geschah durch einen Meister. An Beiträgen wurden gezahlt in der Zeit vom 1. Mai bis Oktober monatlich 2 gute Groschen, also 12 Groschen jährlich. Es ergibt sich aus den Akten weiter, dass dieser Verein einige Male der Auflösung verfiel und auch Streit wegen der Auszahlung des Sterbegeldes hatte. Im Jahre 1852, nach Auftreten des neuen Gildegesetzes, wurde auch die hiesige Kasse erneut ins Leben gerufen. Wiederholt sind Satzungsänderungen vorgenommen, zuletzt im Jahre 1902. Die Einnahme- und Auflagebücher für die „Maurer- und Stein- hauergesellengilde-Kranken- und Sterbekasse zu St.O.“ weisen folgende Mitgliederzahlen auf: 1869: 68, 1871: 72, 1877: 118, 1880: 113, 1890: 96, 1921 noch 38. Die Statuten der Gilde von 1860 handeln von den Unterstützungen der kranken Mitglieder und der Beihilfe zur Beerdigung für die Hinterbliebenen. Alle, die bei einem Meister der Gilde oder einem Fabrikanten oder Steinbruchsunternehmer arbeiten, müssen danach der Kasse angehören. Das wöchentliche Krankengeld beträgt 1860 8 –12 Gr., 1902: 4 Mark während der ersten vier Wochen, dann abgestuft bis zur 13. Woche, das Sterbegeld 6 Taler 1920: 35 Mk. Bei Mobilmachung und epidemischen Krankheiten werden keine Kranken- und Sterbegelder gezahlt. Alle vier Wochen ist Versammlung in der Herberge, einmal im Jahre ist Hauptversammlung, ein Gildemeister ist Vorsitzender, 2 Gesellen sind Gehilfen, die Kassenrechnung wird durch den Gildevorstand abgenommen und durch den obrigkeitlichen Deputierten geprüft. Gleichfalls einmal im Jahre findet ein Vergnügen statt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einem verstorbenen Mitglied das Grabgeleit zu geben. Ein Sarg kostet 1864 vier Taler. Bei dem Begräbnis wird Schnaps und Zwieback gereicht (1863). – Vorsteher der Gilde ist 1920 Steinhauer Lott, 1935 Aug. Teiwes.
i) Die Gesellenkrankenkasse.
1844 hat eine gemeinsame Gesellenkrankenkasse bestanden. Außer dem bereits erwähnten Siegelstempel (II,12. A) ist noch vorhanden deren Fahne mit der Aufschrift Gesellen-Kranken-Kasse. Gesellen-Vorsteher W. Linnemann. Altgesellen A. Twele. H. Leverenz, goldnen Zunftzeichen, Hobel + Zirkel; Rad; Hufeisen + Zirkel + Schlüssel; Pflugschar; Sattel; Ochsenkopf; Henkeltopf; Faß; Brezel + Scheere; Seilrolle; Buch (Tischler, Stellmacher, Schlosser; Schmied; Sattler, Knochenhauer, Böttcher, Bäcker, Schneider, Seiler, Buchbinder). Roter Grund, Kranz, Krone. Über die Barbiere, Bader und Chirurgen siehe unter 11. Arzt und Apotheker.

13. Das Feuerlöschwesen von Stadtoldendorf.

In alten Zeiten waren bei einem Brande die einzigen Löschmittel die Wassereimer, welche aus allen Häusern herbeigeschleppt und von einem Teiche aus in langer Menschenkette von Hand zu Hand gereicht und auf das Feuer der Brandstelle entleert wurden. Im Anfang des 18. Jahrh. wurden von der Stadt lederne Feuereimer angeschafft, welche gegenüber der bisher gebräuchlichen hölzernen Eimern den Vorteil hatten dass sie beim Fallen und in der größten Sommerhitze dicht und ganz blieben. Daneben wurden auch Bottiche, die auf Schlittenkufen standen, zum Heranfahren des Wassers zur Brandstelle angeschafft. Um eine genügende Menge Wasser in der Stadt bereit zu haben, wurden neben den beiden Stadtteichen am Teich- und Burgtor (letzterer jetzt zugeschüttet) drei unterirdische Wasserbehälter angelegt, nämlich vor dem Kirchturm an der Bau- und Kellerstraßenecke, und am Durchgang Burgtorstraße –Kückenschnipp, in welche das von der damals einzigen Wellbrunnenleitung überfließende Wasser geleitet wurde. Damals gab es nur sieben Brunnen, die fortwährend liefen: 1. an der Markt- Kückenschnippkreuzung, 2. Durchgang Kückenschnipp-Burgtorstraße 3. Heiße Straße, 4. Camphof, 5. Baustraße Mitte, 6. Baustraße – Kellerstraßenecke und der sogenannte Kantorbrunnen am Spritzenhause. Bei einem Feuer hatte jedes Reihehaus einen Hilfsmann zu stellen. Die Stadt war in vier Rotten geteilt, welche durch die Straßen Markt-Kirchstraße-Burgtorstraße-Pickenhagen begrenzt waren. Jeder Rotte stand ein Rottmeister vor, welcher im Dienste eine blaugelbe Schärpe trug und die Anwesenheit der Pflichtigen festzustellen hatte. Noch in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wirkten diese als Hilfspolizei bei öffentlichen Tanzvergnügen u. dgl. mit. Nach der Braunschw. Feuerordnung v. 15. 11. 1832 müssen neue Gebäude feuerfestes Dach haben (kein Strohdach!), auch keine Flechtwände, jede Befriedigung von Zaunflechtwerk ist verboten. Jeder Hauswirt muß stets eine Laterne mit Glas- oder Hornscheiben bereit haben, ebenso Gefäße mit Wasser bei Dürre oder Frost, Rauchen mit Zigarren oder Pfeifen ohne Kapsel außerhalb des Zimmers ist verboten. Jeder Bezirk hat Feuerlöschungs-Comissarien. Im Orte haben der Vorsteher und die Feuergeschworenen auf die „Sprützen“, Tubben, Leitern usw. zu achten und jährlich zweimal auszuprobieren. Feuerteich (in St.O. am Ende der Burgtorstraße, jetzt bebaut) ist anzulegen. Jeder ist vom 16. –60. Jahre verpflichtet bei Feuer Hilfe zu leisten, wer das nicht tut, wird mit 16 Ggr. bis 5 Rthl. bestraft. – Wer Zündhölzer, die chemisch präpariert sind und sich durch Reiben an festen Körpern (Hosen!) entzünden, besitzt oder verkauft, zahlt 1-10 Rthlr. Erst etwa ,1850 wurde in St.O. die erste Feuerspritze angeschafft, auch wurde auf dem Kirchplatze ein Spritzenhaus erbaut, in dem bis 1870 die vier Spritzen standen, die nur einfache Druckspritzen waren. Auf den Rädern stand ein Wasserkasten, in welchem das Wasser mit Eimern hineingegossen wurde und an dem die Pumpe mit den Pumphebeln befestigt war. Durch ein einfach gebogenes, drehbares, etwa zwei Meter langes Messingrohr wurde dann der Wasserstrahl gegen das Feuer gerichtet. Dieses Rohr konnte nur immer in derselben Höhe den Wasserstrahl werfen, der bei niedrigen Häusern eben noch das Dach erreichte. Der Rohrführer oder Spritzenmeister, der das Rohr seitwärts drehen konnte, stand oben auf der Spritze. Diese Spritzenmeister trugen einen schwarzen, zylinderförmigen Diensthut, welcher mit schwarzer Schnur garniert war, an der seitlich zwei dicke Quasten herabhingen. Der letzte Spritzenmeister hier war Drechslermeister Franke. Man kann sich denken, wie unzulänglich diese Löscheinrichtungen waren. Wenn ein Feuer nicht durch Regen gelöscht wurde oder aus Mangel an Nahrung ausging, so brannten meist die Häuser völlig herunter. Beim Bau der braunschweigischen Staatseisenbahn wurde für den Bahnhof, sowie zur Speisung der Maschinen eine Wasserleitung aus dem Till geleitet. Da die Stadt diese Quelle schon zur Vergrößerung der schwach genügenden Wellbrunnenleitung ausersehen hatte, so wurde der Feuerwehr für Feuer- löschzwecke die Benutzung von drei Hydranten zugestanden, von denen einer an der Marktecke, einer an der Gasse südlich der Stadtmauer und einer auf dem Bahnhofsvorplatz gelegen ist. Gleichzeitig legte der Staat bei den staatlichen Gebäuden der Försterei, der Forstmeisterei und des Amtsgerichts, sowie auf dem Bahnhofsplatze einen Brunnen an, deren Benutzung auch der Bürgerschaft freistand. Dies kam bis auf den letztgenannten Brunnen mit der Zeit in Vergessenheit. Auch wurden in der alten Wellbrunnenleitung Hydranten am Hagentorturm, vor dem Ratskeller, vor der Synagoge, vor dem Gefangenhaus und am Eingang der Hoopstraße eingebaut. – 1874 kam das für das ganze Reich vorbildliche braunschweigische Feuerhilfsgesetz, nach dem auch bei uns eine freiwillige Feuerwehr, bestehend aus einem Steigerzug zu 16 Mann, einem Rettungszug (der aber in den nächsten Jahren wieder aufgelöst wurde) und zwei Spritzenzügen zu 16 und 24 Mann gebildet war. Für den Steigerzug wurde eine zweiteilige, ausziehbare Leiter und für den ersten Zug eine neue große Spritze mit Saug- und Druckpumpenwerk und Schlauchleitungen angeschafft. Drei alte Spritzen wurden zu Saug- und Druckpumpen umgebaut und die vierte alte Spritze nach Amelungsborn verkauft. Die Mannschaften wurden alle mit grauen Tuchjoppen, Stahlhelmen und Gürteln, die Steiger außerdem mit einem Beil ausgerüstet. Im folgenden Jahre wurde dann noch eine uniformierte Pflichtfeuerwehr, drei Züge zu je 16 Mann eingerichtet, welche grüne Leinenjoppen, rote Wachstuchmütze (später statt dessen Stahlhelme und Gürtel) trugen. Die Pflichtfeuerwehr wurde 1932 aufgelöst. Eine neue kleine Spritze wurde angeschafft, deren Pumpwerk von den Rädern genommen werden konnte, um es nötigenfalls auch durch enge Gassen und in die Häuser tragen zu können. Für alle Spritzen wurden lange Schlauchlagen in Enden von 10 Meter mit Messingschraubenkuppelung angeschafft. Sodann wurde noch eine sogen. Ordnungsmannschaft als Reserve für die uniformierte Feuerwehr in sechs Abteilungen und eine Absperrungsmannschaft in zwei Abteilungen zu je 18 Mann aufgestellt. Erstere erhielt weiße Binden mit Nummerschildern und letztere ohne solche Schilder. Die gesamte Stadtwehr wurde nun unter einen Kommandeur gestellt, der die drei Gruppen unter je einem Hauptmann leitete. Die Hauptleute der beiden uniformierten Kompagnien trugen wie der Kommandeur einen roten Federbusch auf dem Helme. Jeder Spritzenzug bekam auch noch einen Trompeter für Alarmsignale und dergl; Jährlich wurden sechs Übungen für die freiwillige, vier für die Pflichtfeuerwehr und zwei für die Ordnungs- mannschaften abgehalten, zwei davon stellten Übungen der Gesamtwehr vor. Bei dem ersten Brand, der durch Blitzschlag in die Herberge im Hoop entstand, kamen die Mannschaften sonderbarerweise noch meist in Zivil an, da ihnen die Uniformen noch zu neu waren. Obwohl man nun geglaubt hatte mit den neugetroffenen Einrichtungen jeglichen Brand wirksam bekämpfen zu können, zeigte es sich doch bei dem Brande des südöstlichen Teils der Kirchstraße 1875, der auch die alte Herberge vernichtete, dass dieses trotz der Hilfe vieler herbeigeeilter Dorffeuerwehren nicht möglich war, weil das Wasser der zwei Leitungen, der Teiche und Bassins nicht ausreichte Die ganze Häuserreihe brannte damals ab. Darum beantragte die Feuerwehr die Anlage einer wasserreichen Leitung für Feuerlöschwerke vom Holzberge her, ein Antrag, der durch die bald darnach vorkommenden Brände an der Burgtorstraße wo vier und im Pickenhagen, wo zwei Häuser niederbrannten, unterstützt wurde. Dazu schwirrten Gerüchte in der Stadt von weiteren beabsichtigten Brandanlegungen, die die Bewohnerschaft lange Zeit in Angst und Aufregung erhielten. So wurde dann 1876 bis 1877 die Leitung vom Holzberge gebaut und in zwei neuerbaute Bassins neben dem Wellbrunnen geleitet, um einen höheren Druck zu erzielen. Eine große Zahl neuer Brunnen und Hydranten wurden angelegt, auch jede Brunnenrohrmündung zum Anschrauben der Schläuche eingerichtet. So war eine ausreichende Wassermenge gesichert. Vollkommen zweckentsprechend wurden die Wasserverhältnisse unserer Stadt erst durch die Anlage des neuen Wasserwerks von Schorborn. Von dort aus drückt ein Dampfpumpwerk das Wasser durch das Röhrennetz der Stadt in das Doppelbassin am Hainholz, wodurch es möglich ist Zweigleitungen in jedes Haus zu führen. Überflurhydranten sind oberhalb der Straßen so angelegt, dass bei jedem Brande mindestens drei benutzt werden können, welche mit zwölf Schlauchlagen, von denen jede der Leistung einer Dampfspritze gleichkommt, jedes Feuer ersticken können. Auch eine Magirusleiter ist 1902 beschafft. Der jetzige Leiter der Feuerwehr ist Gastwirt Emil Hemme.

14. Die Klubgesellschaft, das Kasino, der Gewerbe- und Bürgerverein.

Der Name Klub für geschlossene Gesellschaften stammt aus England, wo alle Klassen der Bevölkerung solche Vereinigungen mit geselligem oder politischen Charakter unterhielten. Diese fanden in Frankreich besonders zur Zeit der französischen Revolution Nachahmung, wo sie aber durchaus politischen Zwecken dienten. Im 18. Jahrh. wurde diese Mode auch in Deutschland nachgeahmt, hier aber nur im Sinne von geselligen Vereinigungen. In Holzminden entstand der Klub 1796. In Stadtoldendorf wird aber schon 1742 der Klub erwähnt. In diesem Jahre findet im „Cluppsal“ im Ratskeller eine „Comedie“ statt, die von dem „Comedianten“ Langmann aus Kassel gespielt wird. Die vorhandenen Klubakten beginnen erst mit dem Jahre 1815. 1815 wird als Klublokal die Gastwirtschaft von Jürgens gewählt, den Klubmitgliedern, 20 an der Zahl, stehen ein möblierter Saal und zwei Zimmer zur Verfügung gegen einen jährlichen Mietpreis von 60 Talern, wofür auch Heizung, Ess- und Trinkgeschirr und eine Beleuchtung von 6, am Sonntag von 8 Talglichtern „nebst dazu gehöriger Lichtschere“ gestellt wird, während an den Spieltischen für das Licht 2 Ggr. besonders berechnet werden. Essen und Getränke kann jeder sich in seinem „Clubkorb“ mitbringen. Die Plätze an der Tafel werden verlost. Der Jahresbeitrag beträgt 3 Taler, sonstige Unkosten werden verteilt. Die Zusammenkünfte finden am Sonntag nachm. 5 Uhr und abends 8 Uhr für Damen und Herren, am Mittwoch nur für Herren statt, „weil die Damen von häuslichen Geschäften sich nicht abmüßigen können“ (tempora mutantur. Andere Zeiten, andere Sitten). Viermal im Winter fand gewöhnlich Konzert und Ball statt, wozu der Herr Oberhauptmann v. Campe sein schönes „Fortepiano“ herlieh und „Fräulein“ v. Girsewald mit der „Demoiselle“ Theuerkauf Gesänge vorzutragen die Gewogenheit hatte, nach dem Leitwort dieser „freundschaftlichen Zusammenkünfte“: „Musik erhöht die Freude der Gesellschaft“ (1816). Häufig gaben die Prager reisenden Musikanten Konzerte (1819 u. ö.), 1852 das Klaustaler Bergmusikkorps, ferner der Organist an der Hauptkirche zu Wolfenbüttel Struwe mit seinem Bruder (1832, Eintritt 8 Ggr.), und eine Kammersängerin Rose Köhn aus Regensburg, später spielt der Stadtmusikus Dietz mit seiner Kapelle von 7 Mann, wofür er 10 –15 Taler bar, freie Speisunng und 4 –7 Flaschen Wein erhält (1841). Um die Kosten zu decken, erhalten auch Nichtmitglieder und Auswärtige Zutritt zu den Konzerten gegen einen Beitrag von 2 Talern für jede Familie. Zu dem Zwecke werden die Konzerte auf solche Tage gelegt, „an denen der Mondschein die auswärtigen Teilnehmer auf ihrer Reise begleitet“. Im Sommer werden Ausflüge mit Kaffeetafel nach dem Holzberg und anderen Punkten der Umgebung, im Winter Schlittenpartien nach Dassel usw., Maskerade, Liebhabertheater (der Klub besitzt 1852 eigene Theaterrequisiten und eigenen Flügel), Weihnachtsfeier und Sylvesterball veranstaltet, später haben die Herren Dienstags und Sonnabends Kegelpartien von 4 Uhr ab (1842), die durch eine jährliche Bowle gekrönt werden. Das Klublokal hat häufig gewechselt. 1818 geht der Klub in das Rathaus zum Kellerwirt Fügener. Da 1825 das fürstliche Kreisgericht in den Ratskeller verlegt wird, so zieht der Klub in die Gastwirtschaft von Dose, wo er einen Saal, 5 –6 Zimmer, Kegelbahn und Billard gegen 60 Taler Miete erhält, kehrt aber schon 1828 wieder in den Ratskeller zurück, 1843 siedelt er in die Gastwirtschaft von Georg Mittendorff (Burgtorstr.) über, zeitweise ist der Mittwochclub auch im „Neuen Krug“. 1831 findet eine besondere Festlichkeit auf Einladung des Distriks-Accise-Inspektors und Quartiermeisters der Bürgerwehr Dehne an alle Klubmitglieder und die Herren Offiziere des Bürgerkorps statt „bei der erfreulichen Einkehr unseres durchlauchtigsten Fürsten, Herzog und Herrn Wilhelm“. 1823 werden Statuten aufgestellt, welche bestimmen, dass die Aufnahme der Mitglieder durch Kugelung (Ballotage) mit einfacher Stimmenmehrheit stattfindet. Wer durch „Zank oder Klätfcherei“ Unfrieden stiftet, wird ausgewiesen, ebenso hartnäckige Restanten der Klubbeiträge. Mitbringen von Hunden und Kindern unter 10 Jahren ist bei 8 Ggr. Strafe verboten. Gelegentlich sind auch Zeitschriften gehalten worden: Blätter der Börsenhalle, Das Ausland, Literatur zum Morgenblatt, Allgem. Zeitung (1836), Hamburger Zeitung und Dorfzeitung (1841), Cölnische Zeitung (1842). Die Leitung des Klubs hatten der Direktor und der Assistent oder Sekretär. Durch den geistigen Umbruch des deutschen Volkes seit 1933, welcher die früheren Klassen- und Standesunterschiede aufgelöst hat, gehört die Zeit der Klubs der Vergangenheit an. Die Geschichte des seit fast 200 Jahren bestehenden hiesigen Klubs behält aber ihren kulturgeschichtlichen Wert. Neben dem Klub bestand als gesellschaftlich geschlossene Vereinigung noch ein Kasino, von dem nur noch der Name in Erinnerung geblieben ist, und der Gewerbe- und Bürgerverein. Dieser wurde 1866 „konstituiert“, der erste Vorsitzende war Kantor B. Grube, danach Schlossermeister Jürgens, der letzte Kaufmann C. W. Jakob 1897. Aufgabe des Vereins war die Beschäftigung mit kommunal-politischen Angelegenheiten. So wurde von ihm 1897 bereits die Errichtung einer Schwimmbadeanstalt angeregt, die aber erst 1926 verwirklicht wurde. Die Bücherei von 1087 Bd. ging nach der Auflösung des Vereins in die 1919 begründete Volksbücherei hier über. Interessant ist es, die ehemaligen Wirtshauspreise mit denen von 1920, die in Klammern beigesetzt sind, zu vergleichen 1828 –1838 kostet: 1 großer Rum („Wachtmeister“) 2 Gr. (5 Mark), 1 Schnaps 1 Gr. (1,50 –2,00 Mark), 1 Flasche Bier 1 Gr. (1 Glas Bier 1,20 Mark und mehr), 1 Flasche Wein, Graves 10 Gr. (etwa 40 Mark), 1 Portion warmes Abendessen 5 Ggr. (1852: 6 Ggr., 1875: 1,50 Mark, 1920: 10 Mark, 1 Portion Kaffee mit Kuchen 4 Gr. (4 Mark), 1 Butterbrot 2 Ggr. (1 Mark), 1 Grog 3 Gr. (5 Mark). –- Durchschnittlich sind 1920 die Preise zehn- bis zwanzigfach höher als vor dem Weltkriege (1914), die sich bald bis zu Milliarden und Billionen steigerten.
Grundriss der Homburg
Homburg, Grundriss (aus Steinacker, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig, vierter Band, Seite 184).

III.
Die Homburg.

a) Geschichte.

Gegen 980 das castellum Wikanafeldistan.

1129 Siegfried IV., der letzte Graf von Nordheim, nennt sich Graf von Bomeneburg und Homburg. Hat wahrscheinlich die Burg neu aufgebaut.

1145, 27. April stirbt Siegfried und die Homburg wird als Erbgut an Hermann von Winzenburg verkauft. Dieser wird wegen eines Mordes seiner Allode (Freigüter) für verlustig erklärt, erhält aber 1150 die Homburg als hildesheimsches Lehen zurück.

1150, 8. Mai ist die Homburg mit 200 Hufen an Bischof Bernhard von Hildesheim abgetreten. Zu ihr gehören Hunzen, Ulrichshagen, Ostersen, Arholzen, Schorborn und Allersheim.

1152 wird Hermann von Winzenburg mit seiner Gattin von seinen eigenen Dienstleuten auf der Winzenburg ermordet, stirbt kinderlos. Der eine Mörder wurde 1156 enthauptet, der andere, Graf Heinrich von Bodenburg wurde bei dem Gottesurteil eines Zweikampfes besiegt und ging in das Kloster Neuwerk zu Halle. Heinrich der Löwe bemächtigt sich der Homburg.

1181 kommt die Homburg nach dem Sturze Heinrichs des Löwen an die Hildesheimer Bischöfe, deren Oberlehnsherrschaft von Kaiser Friedrich anerkannt wird.

1183, 21. April belehnt Bischof Adelhag von Hildesheim mit der einen Hälfte der Homburg die Grafen Ludolf und Adolf von Dassel, mit der anderen Hälfte die Brüder Berthold und Bodo von Homburg. Die Homburger sind 1129–1135 bereits Ministerialen des Grafen Siegfried von Bomeneburg-Homburg, 1150 sind sie liberi homines (Freiherrn), 1180 nobiles (Edelherrn).

1228 wird der Edelherr Bodo der Jüngere durch den Grafen von Eberstein ermordet. Durch Vermittlung des Bischofs Konrad von Hildesheim wird folgender Sühnevertrag geschlossen: Die Grafen von Eberstein lassen für Bodos Seele 5 000 Messen und Vigilien singen, erwerben ihm die Bruderschaft in 50 Klöstern, fundieren binnen einem Jahre einen Altar in Kemnade, senden auf ihre Kosten einen Ritter nach dem heiligen Lande und erbitten mit 300 Rittern und Knappen von Bodos Söhnen, seinem Bruder Bodo, Dietrich von Adenois und den Brüdern Werner und Berthold von Brakel Verzeihung. Heinrich von Luthardessen (Lüerdissen) und Arnold von Porta und andere bei der Tötung Beteiligte sollen ein Jahr lang das Gebiet der Diözese Hildesheim meiden. Die Gefangenen sollen in Freiheit gesetzt und die weggenommenen Güter den Eigentümern zurückgegeben werden.

1247 fällt die Dasselsche Hälfte der Homburg an das Stift Hildesheim zurück und wird bald danach an die Homburger Edelherrn als Lehen gegeben, die sich nun Grafen von Homburg nennen.

1256 Ritter Heinrich, von Gottes Gnaden Herr in Homburg, schenkt dem Kloster Kemnade vier Hufen.

1257 Heinrich von Homburg schenkt dem Kloster Amelungsborn die Hälfte des Zehnten von Negenborn (Nigenborne) für das Seelenheil seiner Gemahlin Mathildis.

Gegen 1300 wird die Burg Greene von den Edelherrn von Homburg zur Sicherung der Ostgrenze ihrer Herrschaft erbaut. Greene ist der kirchliche Vorort des Archidiakonats im Erzbistum Mainz (Grenagau, Untergau des Suilbergigaues). 1024 erhält das Stift Gandersheim über den Greener Gau das Grafschaftsrecht. Nach dem Tode des letzten Winzenburgers 1152 schlagen die Homburger nachher Greene zu ihrem Territorialbesitz. Der viereckige Turm ist noch erhalten. 1553 wird die Burg durch Graf Bolrad von Mansfeld zerstört, aber von den braunschweigischen Herzögen wieder aufgebaut. Die Burg wird 1694 auf Befehl der Herzöge Rudolph August und Anton Ulrich verlassen und abgebrochen.

1319 am Tage Fabian-Martin (20. Januar) belehnt der Edelherr Heinrich von Homburg die Gemeinde von Lüthorst „vor öhren groten Schaden“, welchen sie durch Feuer und Brand gelitten hatten, mit allen Wüstungen im Gerichte Lüthorst, nämlich Neckhardessen, Hartingensiek, Palkgraffe, Hagenvorde, Bruense und Portenhagen mit deren Holz, Ängern, Weiden, Triften, Schäfereien, Mast und Hude.

1360 Siegfried von Homburg hat die Burgen Greene, Lauenstein und Woldenstein nebst mehreren Dörfern von Gandersheim zu Lehen. Siegfried, der Vater des letzten Homburgers stirbt 1380. Sein Grabstein liegt in der Klosterkirche in Kemnade, der Begräbnisstätte der Homburger. Seine Gattin bekommt als Leibzucht Greene, heiratet 1415 den Herzog Otto von Grubenhagen, von dem sie sich bald wieder trennt und ihre Zuflucht zu dem Bischof von Hildesheim nimmt, stirbt 1430. Ihr Grabstein liegt im Dom zu Hildesheim.

1382. Edelherr Heinrich von Homburg mit seinen Brüdern Gevehard und Borchard stiften zum Seelenheil ihrer Eltern und Familie die Vikarei von Lüerdissen und statten sie mit Pfarrgut aus. Unter den Zeugen die beiden Geistlichen von Stadtoldendorf Rickeling und Joh. von Gerdene (Anhang Nr. 1).

1385 verpfänden Heinrich und Gebhard von Homburg an Albert Stich von Stadtoldendorf Holtensen mit allem Zubehör, dem Feld-, Hopfen- und sonstigen Zehnten und den „Leuten“ gegen die Pfandsumme von 250 Mark lötigen Silbers einbeckscher Währung.

1387. Heinrich von Homburg, im Bunde mit Herzog Otto dem Quaden (stirbt 1394), dem Abt Bodo von Corvey, dem Landgrafen von Thüringen und andern Herren. Sie ziehen gegen Göttingen und werden zwischen Grone und Rostorf auf den „Streitäckern“ vollständig besiegt.

1389. Heinrich von Homburg mit Otto dem Quaden, dem Abte von Corvey und dem Grafen Hermann von Eberstein liegen in Fehde mit den Edelherrn von Lippe, wobei deren Stadt Holzminden erobert wird. Otto der Quade erhält ein Viertel der Stadt Holzminden.

1393 besitzt Heinrich von Homburg ein Viertel von Holzminden.

1397 macht der kinderlos verbliebene letzte Homburger Heinrich sein erstes Testament zugunsten seines Schwagers, des Grafen Moritz von Spiegelberg.

1409, 20. Oktober. Das zweite Testament Heinrichs von Homburg, in dem er Herzog Bernhard von Braunschweig-Lüneburg zum Erben der Herrschaft Homburg mit Stadtoldendorf und Hohenbüchen, und mit den Schlössern Lauenstein und Greene als Gandersheimsches Lehen einsetzt. Die Grafschaft Homburg umfasste also Greene, Lüthorst, ging über Ith und Hils bis Hohenbüchen, Lauenstein und Frenke mit den Städten Stadtoldendorf (Hauptstadt), Bodenwerder, Eschershausen und Wallensen.

1409, den 11.–12. November stirbt Heinrich von Homburg, der letzte seines Geschlechts. – Die Legende erzählt, dass er von dem Grafen Hermann von Eberstein in der Klosterkirche von Amelungsborn ermordet sei, weil dieser den Mord, welchen Heinrich von Homburg an seinem Freund den Grafen Moritz von Spiegelberg verübt habe, habe rächen wollen. Zwar habe der Homburger diesen reichlich gebüßt, indem er große Summen für den Bau und Besserung von Klöstern gegeben, barfuß nach Rom zum Papste gepilgert sei und bereits die als Buße auferlegte Wallfahrt nach dem heiligen Grabe vorbereitet habe. Die Schwester des ermordeten Spiegelbergers, die schöne Elisa, aber habe nicht geruht bis der Mord durch eine gleiche Bluttat gesühnt sei. In diese völlig ungeschichtliche Legende haben sich die Elemente der Ermordung Bodos des Jüngeren 1228 durch den Ebersteiner hineinverwoben. – Die Grafen von Spiegelberg, welchen die Herrschaft vorläufig gehuldigt hatte, verzichten aus ihr Anrecht.

1411 werden der Bruder des Herzogs Bernhard, Heinrich und dessen Sohn Wilhelm von Gandersheim mitbelehnt. Die Herrschaft Homburg bleibt bei Wolfenbüttel-Calenberg, Stift Hildesheim wird abgefunden.

1447 wird die Homburg durch Stiftsjunker des Bischofs Magnus von Hildesheim erobert, aber von Herzog Wilhelm mit Hilfe von hussitischen Söldnern, die unter Wilhelm von Sachsen gegen Soest zogen, zurückgewonnen.

1460 ist die Homburg im Pfandbesitz der Herren von Schwicheld.

1466 wird die Homburg durch den sächsischen Städtebund, der sich gegen Herzog Friedrich vereint hatte, belagert.

1510 ist die Homburg im Pfandbesitz des Amtmanns Wilken Klenken, der sie bis 1535 bewohnt.

1542 ist die Burg völlig eingestürzt, aus ihren Trümmern wird das Amtshaus zu Wickensen gebaut (1935 abgerissen), aber bis 1800 soll noch der Rendant für die Grafschaft Homburg oben auf der Burg gewohnt haben.

1635. Nach dem Tode Herzog Friedrich Ulrichs (1634) kommt in der lüneburgischen Erbteilung die homburgische Herrschaft endgültig an das Haus Braunschweig-Wolfenbüttel mit Ausnahme der Ämter Wallensen, Lauenstein, Lüthorst und Stadt Bodenwerder, welche an Celle fallen.

1740 ergab eine durch Klosterschüler von Amelungsborn gemachte Lotung des Brunnens auf der Homburg mit einer 103 m langen Schnur mit Bleikugel, dass der Brunnen noch eine weit größere Tiefe hatte, da das Lot noch lange nicht die Wasserfläche erreichte. Damit ist festgestellt, dass es sich nicht um eine Zisterne, sondern um einen sehr tiefen Schöpfbrunnen handelt.

b) Stammbaum der Edelherren von Homburg.

1. Die Brüder Bodo (1129/1135–1156), Berthold (1129/1135 bis 1158), Udo (?) und Othelrich (1144). Die Söhne Bertholds und seiner Gemahlin Sophie (1158–1180) sind: Bodo (1158–1199) und Berthold (1166–1198).

2. Die Söhne Bodos sind: Berthold (1197), Bodo der Ältere (1197 bis 1229, vermählt mit Lutgard von Boebere [1229–1253], deren Sohn Bodo, gegen 1230), Bodo der Jüngere (1198–1228, ermordet von dem Ebersteiner), Johannes (gegen 1200–1210), Heinrich (gegen 1210) und Conrad (1206/1212 bis 1236, Propst von Kemnade).

3. Die Kinder Bodos des Jüngeren sind: Berthold (1220–1246, dessen Sohn Bodo [1256–1305] ist vermählt mit Mathilde [1271] und hat vier Söhne (Berthold, Heinrich, Ludwig, Albert), Heinrich (1229–1289, vermählt zuerst mit Mechtild von Dassel [1257] und sodann mit Sophie von Woldenberg [1268–1312]), Jutta (1220) und eine Ungenannte, die mit Otto von Plesse verheiratet [1238 –1273]).

4. Die Kinder Heinrichs sind: Cunegundis (1274 –1303/1305, Gemahlin des Grafen Hermann von Woldenberg), Johannes (1270–1291, vermählt mit Gisela von Retberg [1291–1295]), Sophie (1302–1305), Bodo (1256–1316, vermählt mit Agnes von Spiegelberg [1302]), Heinrich (1290 bis 1317, Domherr in Hildesheim und Minden), Hermann (1290, dessen Sohn Konrad [1289–1290], Domherr in Halberstadt), Adelheid, Nonne in Kemnade (1305) und Gerburg, Gemahlin des Gerhard von Schalkesberge (1286).

5. Die Kinder des Johannes sind: Heinrich, nach seiner Mutter genannt von Retberg (1290–1310), Konrad (1290) und Bodo (1290 bis 1303, dessen Sohn Heinrich).

6. Die Kinder Bodos sind: Bodo, Domherr in Hildesheim, Propst zu Moritzberg (1302–1340), Heinrich (1302–1338, vermählt mit Agnes [1305]), Hermann (1302–1312), Adelheid (1302–1305), Agnes, Gemahlin eines Grafen von Schwalenberg (1302–1305) und Sophie, Nonne in Kemnade (1304–1305).

7. Die Kinder Heinrichs sind: Siegfried (Sigfridus, 1309 bis 1380), Bodo (1339–1384), Otto (1340), eine N. N., Gemahlin eines N. N. von Permunt [Pyrmont ?] 1314) und Heilwig, Nonne in Kemnade (1339).

8. Die Kinder Siegfrieds sind: Rudolf, Landkomtur des deutschen Ordens in Böhmen und Möhren (1340–1383), Heinrich (1340 bis 1409, Gemahlin Schonette von Nassau [1384–1436, verheiratet sich 1414 wieder mit Herzog Otto von Grubenhagen]), Albert (1354–1360), Gevehard (1354 bis 1394), Borchard (1354–1383), – Agnes, Nonne in Wülfinghausen (1339–1409), Meta, Nonne in Kemnade (1409) und Cunigundis, Gemahlin des Grafen Moritz von Spiegelberg.

Mit Heinrich stirbt 1409 das Geschlecht in der achten Generation aus. –

Zeichnung des Klosters Amelungsborn
Kloster Amelungsborn 1652, nach Merian (aus Steinacker, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig, vierter Band, Seite 119).

IV.
Das Kloster Amelungsborn.

A. Geschichte.

a) Das Kloster in katholischer Zeit.

Der Benediktinerabt Robert aus der Champagne gründete mit zwanzig Einsiedlern von Molesne 1098 das Kloster Citeaux bei Dijon, welches einen besonderen Aufschwung nahm, als 1113 der heilige Bernhard, der begeisterte Prediger des zweiten Kreuzzuges mit dreißig Gefährten in das Kloster eintrat. Von Citeaux aus wurde 1115 durch seinen Abt Stephan Morimond, Clairvaux, La Ferté und Pontigni gegründet. Zum Abt von Clairvaux wird der heilige Bernhard gewählt, von Morimond wird der nach Citeaux (Cistercium) genannte Zisterzienserorden nach Deutschland und zwar nach Altenkamp übertragen. Mönche von Altenkamp besiedeln 1124 das von Siegfried von Nordheim und Homburg, Enkel Ottos von Nordheim, erbaute Kloster zu Amelungsborn. Am 23. August 1129 richtet Bernhard von Clairvaux ein jubelndes Glückwunschschreiben, bei Einweihung des hohen Chores der Kirche an Abt und Konvent. Dieses lateinische Schreiben lautet in deutscher Übersetzung: „Dem Abte und dem ganzen Konvent in Amelungsborn Gruß und stete Freundschaft in Gott. In Gott habe ich frohlockt und mein Inneres hat vor Freude gebebt, als ich hörte, dass auch der erlauchte Siegfried aus göttlicher Eingebung zur Verherrlichung Gottes und um dem Mönchsleben aufzuhelfen, Gott ein Denkmal errichtet habe auf seinem Gut Amelungsborn. Gott sei gelobt in Ewigkeit. Der gute Ruf eures Lebenswandels und eure löbliche Selbstzucht, geliebteste Brüder, hat neulich Zisterz mit Freuden erfüllt, sodass wir alle für euer Heil und Gedeihen Gott Lob und demütigsten Dank dargebracht haben. Gleichwie der Heilige Vater, unter dessen Führung wir alle streiten, bitterlich weinend seine Brust zerschlagen haben würde, falls er gesehen hätte, wie seine Söhne vom rechten Wege schimpflich abgewichen wären, in eben dem Maße würde er alle Ordensleute segnen, wenn er ihres Wandels in der wieder gereinigten Regel würde ansichtig werden. Große Ernte und wenig Arbeiter, klagt der Herr. Wir sind die guten Arbeiter, die für ihr und anderer Heil in Furcht und Zittern arbeiten, damit für die Rettung der Seelen uns großer Lohn im Himmel wird. Lebt wohl, meine Brüder, und betet für mich erbärmlichen Sünder, gleichwie ihr denselben frommen Dienst auch von mir erwartet.“ Das Kloster wurde der Jungfrau Maria geweiht, gehörte zur Diözese Hildesheim und am 5. Dezember 1129 wurde es vom Papste Honorius II. bestätigt. Der Bischof Bernhard I. von Hildesheim hat es geweiht, Graf Siegmund IV. von Bomeneburg, der letzte Nordheimer hat es mit Gütern ausgestattet Als Stiftungstag gilt der 20. November 1135, da der Konvent vollzählig in das Kloster einzog. Die Tracht war die bei den Zisterziensern übliche, ein weißes Gewand mit schwarzem Gürtel. Durch das päpstliche Privileg von 1129 hatte der Abt das Recht die Mitra (Bischofsmütze), Dalmatika (das lange, weißseidene, an den Seiten getrennte, bischöfliche Oberkleid), Sandalen und Ring zu tragen, er war also ein sogenannter infulierter Abt. Das spätere Siegel der evangelischen Äbte zeigt auch die gekreuzten Bischofsstäbe. Dem Abt von Amelungsborn standen der Prior und Subprior, der die Konventualen zur Frühmette (matutina) zu wecken hatte, zur Seite. Unter den Konventualen finden wir einen cellerarius (Kellermeister oder Ökonomieverwalter – die ersten evangelischen Oberpfarrer von Stadtoldendorf werden noch als parner und Kellner bezeichnet) einen camerarius (Kämmerer, Rechnungsführer, der auch die Bücherei und die Urkunden zu verwalten hatte), den cantor (Singmeister), den bursarius oder thesaurarius (Schatzmeister), den portarius (Pförtner), den infirmarius (Arzt), den hospitalarius (hatte die Pflege der Gäste), den vestiarius (Kleideraufseher), den custos (Sakristan), den magister noviciorum (Novizenmeister), den refectorarius (Aufsicht über das Refektorium oder den Speisesaal), den fornarius (der für die Heizung zu sorgen hatte, fornax Ofen) und den magister conversorum (hatte die Aufsicht über die Laienbrüder, welche Knechtsarbeit und Handwerksdienst zu leisten hatten). Der Diaconus hatte Predigt, Taufe und Abendmahl zu halten, sein Gehülfe war der Subdiaconus, der die vasa sacra zu reinigen hatte. Der acolitus oder acoluthus war der Küster. Die Mönche zerfielen in die patres, welche die Priesterweihe empfangen halten, und die fratres. Ihnen schlossen sich die conversi, die Laienbrüder an, welche häufig aus dem niederen Adel stammten und kein lebenslängliches Gelübde ablegten und die familiares oder Schutzverwandten, die durch fromme Stiftungen sich einen Anteil an dem Schatz der guten Werke des Klosters und das Recht auf Beerdigung innerhalb der Klostermauern gesichert hatten. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts wuchs die Klosterbrüderschaft auf fünfzig Mönche und neunzig Laienbrüder an. Auf diese Blütezeit folgt der allmähliche Verfall der reich und üppig gewordenen Zisterzienserklöster und die Orden der Bettelmönche beginnen ihnen den Rang streitig zu machen. Für die Wissenschaft ist von den Amelungsborner Mönchen nicht viel geleistet worden, wenn schon unter den Äbten der eine oder andere als gelehrter Theologe genannt wird. Ihre Bedeutung liegt in der Kultivierung des Landes und in der Ausbreitung des Christentums im Norden.

Die mittelalterliche Klosterwirtschaft ist ganz und gar die antike, sogenannte Oikenwirtschaft, das heißt geschlossene Hauswirtschaft. Der Oikos oder das Haus bringt, wie bei den Griechen und Römern, alles selbst hervor, was er zum Lebensunterhalt seiner Bewohner bedarf. Anstelle der Sklaven treten hier die Leibeigenen des Klosters, die mit dem Lande zugleich gekauft und verkauft werden. Zu seiner Selbstversorgung wird daher das Kloster zunächst mit Landbesitz ausgestattet. Siegfried IV. gab dem neuen Kloster Helichnisse, Quathagen, Kogrove, Buttesdorpe, den Hof Brochove am Fuße der Homburg und Besitz in Hethvelde (Hithfeld bei Harburg). Das Kloster konnte etwa 1 000 Schafe, 100 Stück Rindvieh und 200 Schweine halten. Seine Teiche und Fischereigerechtsame sorgten für die Fastenspeise (Karpfen, Forellen und Karauschen), die Feldmark brachte Hasen und Füchse, der Wald Hirsche, Eber, Rehe, Wölfe und Wildkatzen, ebenso den Heizungs- und Baustoff, die Steinbrüche lieferten die Mauer- und Dach- und Plattensteine. Dazu kamen die Hühner, Eier, Gänse, Fickel (junge Schweine) und sonstige Naturalien, die als Zehnten, Ochtmen (octuma, der achte Teil) oder Fünften gegeben werden mussten. Das Kloster besaß außerdem Mergelgruben, Walkmühlen in Höxter, Braugerechtsame in Einbeck und Salzeinkünfte in Lüneburg. So lieferte der immer umfangreichere Klosterbesitz, der bis zum 16. Jahrhundert auch steuerfrei war, alles, was die Insassen an Nahrung, Kleidung (Tuche), Wohnung und Arbeitskräften nötig hatten. Geschützt war der Besitz durch die gefürchteten geistlichen Strafen des Bannes und Interdikts und die weltliche Macht ihres Schutzvogtes. Die Mittel des Erwerbs waren die Verheißung der von dem Kloster verwalteten Gnadengüter zum Heile der Seelen, Seelenmessen, Jahresgedächtnisse, Gebete, Reliquien, Verleihung der Klosterbruderschaft und dergleichen. Die Bauernhöfe wurden aufgekauft, vertauscht und geschenkt oder verpfändet, wobei meist bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung das Pfand verfiel. Der Rest der freien Bauern zog es dann gewöhnlich vor, sich als Klosterbauern in den Schutz des Klosters zu begeben. So wuchs das Klosterland von Jahrzehnt zu Jahrzehnt. Die weltlichen Herren machten es damals nicht anders, nur dass sie meist mit dem Schwerte nahmen, was sie nicht auf Grund von Rechtsansprüchen zur Abrundung ihres Besitzes sich aneignen konnten.

Die eigentlichen Klosterdörfer sind Arholzen, Braak, Drovenhagen, Holtensen, Ulrichshagen, Ölkassen und vor allem Holenberg, Lobach und Negenborn. Von den Außenhöfen war der wichtigste Allersheim, ferner Erzhausen bei Greene, Schnedinghausen bei Moringen, wo alle Bauern „gelegt“ waren, in Einbeck der Klosterhof in der Hullerstraße, und die drei Walkmühlen, welche das Kloster in Höxter besaß mit der ausschließlichen Berechtigung, diese im Weichbilde der Stadt zu betreiben und der Verpflichtung für alle höxterschen Wollweber, ihr Tuch in den Klostermühlen walken zu lassen, ferner Güter in Settmershausen bei Göttingen und Landringhausen im Amte Wennigsen. Dazu kamen Salzpfannen in Lüneburg, Doberan und Hemmendorf (das Nähere siehe bei Rustenbach und Steinacker am angegebenen Ort). 1197 wurde dem Kloster sein Gesamtbesitz vom Papst Cölestin III. durch eine besondere Bulle bestätigt. Das Kloster hat sich sogar eine Zeit lang bis nach Mecklenburg ausgedehnt. 1170 zieht nämlich von Amelungsborn der Wendenapostel Berno, der erste Bischof von Schwerin, hinaus und besetzt das von ihm gegründete Kloster Doberan mit Mönchen aus Amelungsborn. Obwohl Berno mit 79 Geistlichen 1179 von den Heiden erschlagen wird, nimmt die Christianisierung in Mecklenburg ihren Fortgang. 1186 wird das Kloster wieder neu aufgebaut und sein Visitator ist der Abt von Amelungsborn. 1219 erhält Amelungsborn durch den Fürsten Heinrich Borwin das Landgut Satow und 1233 schenkt ihm der Fürst Nicolaus von Werle den Klosterhof Dranse. 1274 wird das Dorf Berlinchen (Klein-Berlin) und später ein Hof Aulosen in der Provinz Sachsen Klostereigentum. Aber die weite Entfernung machte die Bewirtschaftung und Verwaltung dieser Güter mit der Zeit unhaltbar, Satow geht 1301 verloren, der sonstige nordische Güterbesitz im Anfang des 15. Jahrhunderts, als 1431 die mecklenburgischen Klostergüter an Bischof Conrad von Havelberg für 13 000 Rheinische Gulden verkauft wurden. Des Hofes Aulosen hatten sich die von Jagow bereits früher bemächtigt und ihn als brandenburgisches Lehen sich übertragen lassen, ohne dass Amelungsborn es verhindern konnte. Amelungsborn ist jedoch nicht nur das Mutterkloster von Doberan. Bereits 1138 wurde von Amelungsborn aus das Kloster Marienthal bei Helmstedt und 1145 das Kloster Riddagshausen gegründet, von denen wieder neue Klosterstiftungen sich abzweigten (von Doberan Dargun und Pelplin, von Riddagshausen Isenhagen-Marienrode und Walshausen). Auch über diese Töchterklöster stand dem Abt das Visitationsrecht zu, so hält zum Beispiel Abt Heinrich II. mit dem Abt Theodorich von Riddagshausen eine Klostervisitation zu Marienthal ab. Außerdem übertrug Papst Nicolaus IV. (1288–1292) dem Abte noch die Seelsorge über die Zisterziensernonnen zu Brankhausen bei Höxter.

b) Das Kloster in evangelischer Zeit.

Der Abt Veit Tegetmeister aus Höxter hatte 1542 zunächst bei der Klostervisitation durch die Schmalkaldener die Wertsachen des Klosters beiseite zu schaffen gesucht, hatte sich aber nachher 1544 der Evangelisation des Klosters unterworfen („Der Abt samt den Brüdern hat in diesem Kloster die kappen abgelegt vnd sich in ehrlichen weltlichen Rogke (Rock) vorkleidet“, also die Mönchskleidung abgelegt und bürgerliches Gewand angelegt). Aber schon in katholischer Zeit hatte gegen Ende des 15. Jahrhunderts die Gewalt der Braunschweiger Herzöge über die Klöster rechtliche Anerkennung erfahren, die in dem kaiserlichen Lehnbrief vom 28. Juli 1495 ausdrücklich anerkannt wird. Hatte das Kloster bereits 1525 seinen Außenhof in Landringhausen an die Gebrüder Tönnies und Gerd von Wetberg gegen Überlassung der wetbergischen Erbgüter bei und in Stadtoldendorf, Ulrichshagens mit dem Zehnten, des Wangelnstedter Zehnten und aller stadtoldendorfschen Güter in Stadtoldendorf, wozu der Abt von Corvey seine Zustimmung erteilte, abgegeben, so erlitt 1549 das Kloster den schmerzlichsten Verlust, da es wider seinen Willen an Herzog Heinrich den Jüngeren den wertvollen Klosterhof Allersheim mit 1 500 Morgen Land als ein fürstliches Krongut abtreten musste, wofür es den Wangelnstedter Zehnten und das neu besiedelte Altendorf bei Holzminden erhielt (1. Juni 1549 und 29. November 1555). Der Protest des Klosters 1575 war vergeblich. Aber sonst haben die Braunschweiger Herzöge ihre Hände vom Gute der Kirche frei gehalten; Herzog Julius Heinrich Julius, selbst der schwache Friedrich Ulrich, unter dem durch das lüderliche Regiment des Landdrosten Streithoff das Land dem Abgrund nahe war, haben sich niemals am Gute der Klöster bereichern wollen. 1556 fand ein Vertrag zwischen dem Kloster und dem Herrn von Campe–Deensen statt, wonach das Kloster sein Vieh auf die Weide von Ostersen, diese das ihre auf die von Holtensen treiben durften. 1568 findet unter Abt Steinhauer die endgültige Reformation des Klosters statt; 1569 hat Amelungsborn eine Klosterschule mit zwölf Zöglingen, gleich der zu Riddagshausen und Marienthal. In dem Kloster sollten „junge Knaben in guter Lere zum Verstand heiliger Göttlicher Schrifft auferzogen werden, mit welchen nochmals die Kirchen dieses löblichen Fürstenthumbs nach aller notturfft besetzt.“ Zu der von Herzog Julius gegründeten Universität Helmstedt mussten alle Klöster Geldbeiträge hergeben. Die Klosterschulen wurden in der Weise mit der Universität verbunden, dass zuerst acht Stipendiaten aus Mariental, danach drei aus Riddagshausen, danach drei aus Amelungsborn und so fort diese besuchen sollten (Universitätsbericht vom 10. Oktober 1584). Die Klostervisitationsordnung von 1573 bestimmte, dass die Klöster sich gegenseitig visitieren sollten. Als nach dem Restitutionsedikt vom 6. März 1629 alle katholischen Stifte, welche nach dem Passauer Vertrag von den Evangelischen eingezogen worden waren, wieder den Katholischen herausgegeben werden mussten, musste auch Abt Berkelmann fliehen und es zogen 1629–1631 Mönche aus Bredelar mit ihrem katholischen Abte ins Kloster ein. Vorher war schon das Kloster, 1622, zu einer Münzprägestätte für minderwertiges Geld herabgewürdigt worden. 1655 erlässt der Herzog August der Jüngere die neue Klosterordnung, durch die dem Abt die Verwaltung der Einkünfte des Klosters entzogen und zuerst dem Amtmann von Greene, Gerhard Niebecker als Klosterinspektor 1653 bis 1674, und von da ab diese der „Klosterratsstube“ übertragen wird. Auch hört nun die Wahl des Abtes durch den Konvent auf, der jedesmalige Generalsuperintendent von Holzminden erhält die Abtswürde, die allmählich zu einem bloßen Titel wurde, der Prior ist der Klosterprediger und Pastor von Negenborn, der Subprior der jedesmalige Rektor von Gandersheim, der vierte Konventual der Konrektor daselbst und der fünfte Konventual der Klosterpräzeptor von Amelungsborn. Die Klosterschule hatte wieder zwölf Stipendiaten, die in Dogmatik, Moral, Logik, Rhetorik, Latein, Griechisch, Hebräisch und Deutsch unterrichtet wurden und zweimal täglich zu den horis canonicis in die Kirche gingen. Der Abt behält noch Sitz und Stimme (sessio et votum) im Landtage, auch sollen die Klostergüter als fromme Stiftungen (deposita pietatis) der Kirche nicht fortgenommen (abalienirt), noch zu den Kammergütern gemacht oder mit diesen vermischt werden, vielmehr sollen deren Aufkünfte (proventus) nur zu geistlichen Sache Verwendung finden. Herzog August hat die Erwartung ausgesprochen, dass seine Successores und Nachkommen solches wohl einhalten werden. Sein Kanzler Schwarzkopf schreibt in einem ausführlichen Bericht hierüber: „Es ist auch Gott sey Dank in dem Herzogthum Braunschweig Wolfenbüttelschen Theils dazu nicht kommen, dass ein einziges Kloster eingezogen oder prophanieret (in weltlichen Besitz genommen) worden.“ Die alte Lateinschule des Klosters wurde mit Mühe gehalten, unter den Äbten Berkelmann und Fabricius wütete der Dreißigjährige Krieg. Herzog August wollte die Schule ganz einziehen und nur vier arme Knaben wegen der horae canonicae (sieben Stunden, zwischen 3 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, in denen Abschnitte aus Psalmen, Altem und Neuem Testament und so weiter gesungen wurden) als Chorschüler dort unterhalten, und mit den Kindern der Klosterbauern vom Präzeptor im Lesen, Schreiben, Katechismus und ein wenig Latein unterrichten lassen; jedoch verstand es Abt Topp, sie zu neuer Blüte zu erwecken. 1656 findet sich neben dem Klosterpräzeptor noch ein Rektor, so dass der Unterricht einigermaßen als Vorbereitung auf die Universität angesehen werden konnte. Abt Rudeloff konnte daher 1696 rühmen, dass unter dem derzeitigen Rektor „die Amelungsborner Klosterschüler mit Ehren auf Akademien gezogen seien und bereits Gott auf den Kanzeln dienten.“ Die Klosterschule war somit in der Hauptsache Pflanzschule für künftige Theologen. Jedoch die zwar sehr romantische, aber für eine Schule doch recht ungünstige Lage, abseits allen Verkehrs, ließ sie nicht hoch kommen. Die Bevölkerung war arm, fremde Schüler zogen nicht ein, tüchtige Lehrkräfte waren auch nicht zu gewinnen, der Abt als Schulleiter war fern von der Schule, so ging sie unaufhaltsam ihrem Untergange entgegen. 1718 ist Franz Dünnhaupt, ein Vorfahr des hiesigen Apothekenbesitzers Emil Dünhaupt, Rektor an der Klosterschule mit dem Wohnsitz in Negenborn. Sein Sohn Joh. Christian Dünhaupt (geboren 1716), der schon als Klosterschüler die Ruinen der Homburg durchforschte, ist der älteste Vorgeschichtsforscher Braunschweigs, der erfolgreiche Nachgrabungen im Elm durchführte und veröffentlichte. Der letzte Rektor, Georg Hilmar Müller, starb 1748 im bittersten Elende. Herzog Karl, der immer in Geldverlegenheiten steckte, griff in die Klosterkasse ein, um an die Porzellanfabrik in Fürstenberg, an die Münze in Braunschweig und so weiter daraus Zahlungen zu leisten, welche Übergriffe sein Nachfolger Karl Wilhelm Ferdinand sofort abstellte. 1760 vereinigte Herzog Carl die alte Klosterschule mit der Lateinschule zu Holzminden als „Stadt- und Klosterschule“, in der nun ein Internat von 18 Schülerwohnungen, die mit je zwei Schülern besetzt waren, eingefügt wurde. Der wissenschaftliche hervorragende Abt Ritmeier eröffnete am 15. Januar 1760 die neue Anstalt feierlich mit einer lateinischen Einweihungsrede in Gegenwart der „durchlauchtigsten Herrschaften in Bevern“, und gab ihr eine Schulordnung (leges scholae Amelunxbornensis, quae nunc Holzmindae est). Der Direktor der Anstalt führte bis zum Jahre 1812 dem Priortitel, welcher in der westfälischen Zeit abgetan wurde. In dieser Unglückszeit Deutschlands werden die Klostergüter fast sämtlich französischen Generälen als Dotation zugewiesen. Die Güter von Amelungsborn (Bornum, Münchehof bei Einbeck, Erzhausen) werden dem General Pierre Augustin und dem Grafen Hullin gegeben. Der Außenhof Schnetinghausen ist schon 1776 an den Grafen von Hardenberg für 35 000 Taler verkauft, der Münchehof in Einbeck bleibt bis 1853, Erzhausen bis 1881, das 1779 vom Landdrosten von Westfalen gekaufte Bornum bis 1845. Am 29. Juni 1813 versammelten sich die Pfarrer des Weserkreises im Kloster Amelungsborn zur Neugründung der schon 1710 bestehenden Holzmindner Prediger-Witwen- und Sterbekasse, die in traurigen französischen Kriegszeiten ihrem Untergang nahe war. Diese besteht noch heute zu Recht mit gesetzlicher Beitragspflicht. 1827 hat Amelungsborn 776 Spann- und 5 000 Handdiensttage und für die Ernte außerdem 217 Handdiensttage. Bis 1837 war der Abtstitel mit der Generalsuperintendentur von Holzminden verbunden, seitdem wurde er an geistliche Mitglieder des Herzoglichen Konsistorium verliehen. – Das Kloster verfiel mehr und mehr, lange Jahre war der hohe Chor die würdelose Ablagerungsstätte für Ackergerätschaften und nur im Langhause wurde noch für die wenigen Hörigen von Holenberg und Negenborn von dem einstigen Prior und nunmehrigen Pastor von Negenborn Gottesdienst gehalten. Ja, selbst das Schiff der Kirche sollte 1818 zu einem Schafstall gemacht werden, bis endlich durch die Wiederherstellung und Neuvermalung der Kirche im Jahre 1874 unter Leitung von Oberbaurat Pfeifer die alte Stätte kirchlicher Kultur neues Leben und frischen Glanz erhielt. Im rechten Seitenschiff sind jetzt neben Architekturresten und einer alten Holzkanzel auch ein früherer Barockaltar mit Holzschnitzereien aufgebaut.

Zeichnung der Südseite der Klosterkirche Amelungsborn
Südseite der Klosterkirche Amelungsborn (aus Steinacker, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig, vierter Band, Seite 128).

B. Die Äbte des Klosters Amelungsborn.

a) Die katholischen Äbte bis zur Reformation.

1. Heinrich I., 12. Mai 1141 –27. Dezember 1143. – 2. Everhelm, gegen 1155–1184, starb 16. Mai. - 3. Johann I., 1186 und 25. Januar 1189. – 4. Hoiko, 1196–1201. – 5. Wabert [Eberhard], 1204/1205. – 6. Konrad, 1209. – 7. Gottschalk [Godtschalk], 1213–1235, starb 15. Oktober. – 8. Dieterich [Theodoricus] 1236–1245, starb 20. September. – 9. Johann II., 1246–1251. – 10. Arnold, 30. Juni 1254 bis 1269, starb 4. April [erwirbt Landringhausen]. – 11. Moritz, 21. März 1270–1. März 1291, starb 20. Dezember. – 12. Balduin, 26. Juni 1293 bis 2. Februar 1301, starb 28. Mai. – 13. Bertram, 22. November 1302–1311. – 14. Giseler, 25. Mai 1317–1322, starb 25. Oktober [1322] [baut 1309 das Kloster neu auf, das zu Ehren der Maria und des heiligen Pankratius (in der Diocletianischen Christenverfolgung 293 enthauptet) neu geweiht wird; erwirbt Hof und Güter in Einbeck]. – 15. Ludolf I., 1326–10. Mai 1329. – 16. Heinrich II., 1334–25. Juli 1337 [visitiert 1337 mit Abt Theodorich von Riddagshausens das Kloster Mariental]. – 17. Ludolf II., 23. Juli 1339–1353, starb 24. Dezember. – 18. Engelhard, 10. Oktober 1355–4. April 1371, starb 3. Mai [Gelehrter]. – 19. Johann (III.) Maske [Masco, Maler und Exeget des Römer- und Galater-Briefs.], 1. September 1377–28. Januar 1378. – 20. Heinrich (III.) Rikolf [Recklef], 22. Februar 1400–15. März 1415, starb 7. Mai (verschafft dem Kloster die Reliquien der heiligen Anna). – 21. Reiner [Reimarus, Arzt], 10. November 1417–1426, starb 10. September. – 22. Herwig, 24. Juni 1431–16. April 1432, starb 8. Oktober. – 23. Johann IV., 21. Dezember 1433. – 24. Sander [Alexander] von Horn, 29. Mai 1438–1462, starb 14. Dezember 1463. – 25. Johann (V.) Alreman, 1463–1464, starb 2. Februar [1464]. – 26. Heinrich (IV.) von Horn, 16. Juni 1465–5. Februar 1477, starb 3. Mai 1477. – 27. Johann (VI.) von Dassel, seit 1477 nach der Klosterliste; starb 5. Juli 1483 nach dem Totenbuch, [starb 1487]. – 28. Bernhard von Haselinne [Hasseln], 13. Dezember 1483–8. Februar 1485. – 29. Werner von dem Werder [Bodenwerder, de Insula], 30. November 1487–3. Oktober 1495, starb 21. Juni 1498. Seine Grabschrift: De Bodenwerd natus, Wernerus hic tumulatus, Abbas undenus, sit coelica (z. erg. gloria) plenus. (Werner, der 11. Abt, in Bodenwerder, geb., hier begraben.) – 30. Gebhard Maske [Gerhard Masko], 6. Februar 1499–25. Mai 1510, starb 31. März 1514. – 31. Hermann Kannengießer [geboren zu Bodenwerder] 5. Februar 1516–1531, starb 7. Mai 1532. – 32. Veit Tekemester [Vit Tegetmeister aus Höxter], 1533–28. August 1553, starb 1. Februar 1555. Unter ihm die Einführung der Reformation 1542.

b) Die evangelischen Äbte seit der Reformation.

1. Andreas Steinhauer. 29. November 1555–27. Mai 1576, starb 1588 am 13. oder 31. Juli [Grabstein], 1512 geb. in England (? London), studierte in Köln, wurde 1538 Zisterziensermönch im Kloster Bredelar, dann Prior in Amelungsborn und 1551 Abt, wird 1568 evangelisch-lutherisch; heiratet 1572 die Tochter eines Stadtoldendorfer Bürgers, Margarete Peinen und stirbt nach seiner Grabinschrift an dem Tage, da die spanische Armada in den Wellen versank. Die Grabsteininschrift im Kloster zu Amelungsborn lautet in deutscher Übersetzung: „England gab uns diesen Mann, als du, o Luther, Rom verließest und nach Wittenberg (Leucorea) zukehrtest. Der Unheilstag, da der Spanier mit seiner Flotte die Königin von England bedrängte und der Drache jene vertrieb, nahm ihn dahin. Er wird zu den Sternen aufsteigen, weil er die Lehren des römischen Papstes verjagte und Christi Worten gehorchte.“ – 2. Vitus Buchius, 1588–1598, heiratete die Witwe seines Vorgängers, starb 1598. Unter ihm erhält die Klosterkirche 1588 den spitzen Dachreiter auf den Turm. – 3. Anton Georgius, 1598–1625, zuerst Konventual, dann Prior und Pastor von Golmbach, dann Abt. 4. Theodor Berkelmann, 1625–1629 und 1631–1645, geboren zu Neustadt am Rübenberge, Professor in Helmstedt, 1625 Abt, muss vor Tilly nach Einbeck und von da nach Wolfenbüttel fliehen, kehrt 1627 wieder als Abt zurück, muss 1629 nochmals fliehen. Von 1629–1631 ein katholischer Abt Johann Mesichen (von Meschede) mit Zisterziensern aus Bredelar eingesetzt. 1631 Berkelmann von den Schweden wieder zurückgeführt. – 5. D. theol. Statius Fabricius, 1647–1649, Sohn des Bürgermeisters Chr. F. zu Depenau, Grafschaft Hoya, geboren 1591, besucht die Schulen zu Peine, Münden und Celle, studiert 1612 zu Helmstedt, 1614 zu Jena, 1616 ff. zu Köln, Gießen, Marburg, Straßburg und Basel, wird Hofprediger und Konsistorialassessor des Grafen Anton von Delmenhorst, 1631 vom Herzog August zum Generalsuperintendenten der Grafschaft Delmenhorst ernannt, 1638 General-Superintendent, Professor der Theologie und Pastor primarius zu Helmstedt, 1647 Abt zu Amelungsborn, 1649 General-Superintendent des Fürstentums Halberstadt, starb daselbst 27. Mai 1651.

Die ersten fünf Äbte sind noch vom Konvent gewählt und residierten im Kloster selbst. Da der Herzog August beabsichtigte, die evangelischen Klöster des Landes zu reformieren, so blieb zunächst der Abtsstuhl unbesetzt. Von 1655 ab ist nach Erlass der neuen Klosterordnung der jedesmalige Generalsuperintendent von Holzminden zugleich Abt des Klosters Amelungsborn. So bis zum Jahre 1837: 6. Hermann Topp (Toppius), 1655–1675, vorher Präpositus zu Grolin in Kurland, starb 1675. – 7. Herbert Rudolphi, 1676–1684, vorher Koadjutor des Stadtsuperintendenten in Braunschweig, starb 1684. – 8. Andreas Overbeck, 1685 bis 1686, vorher Hofprediger und Konsistorialrat in Wolfenbüttel, starb 1686. – 9. Andreas Rudeloff, 1686–1701, vorher Hofdiakonus in Wolfenbüttel, starb 1701. – 10. Joh. Georg Werner, 1702–1711, vorher General-Superintendent in Gandersheim, starb 1711. – 11. Christian Heinrich Behm, 1712–1740, vorher General-Superintendent in Gandersheim, starb 1740. – 12. Anton August Oesterreich, 1740–1745, vorher Stiftsprediger und Superintendent in Oberlutter, starb 1745. – 13. Theodor Wilhelm Ritmeier 1747–1774, geboren 25. Januar 1705 zu Helmstedt, Vater des Professors der Theologie an der dortigen Universität, 1731 Pastor am Kreuzkloster zu Braunschweig, 1739 zu Sankt Andreas dort, 1745 Superintendent der Inspektion Kampen, 1747 General-Superintendent von Holzminden und Abt von Amelungsborn, 1760 Kurator Gymnasium von Holzminden, starb 1774. – 14. Johann Friedrich Häseler, 1775 bis 1797, geboren 26 Juni 1732 zu Braunschweig, Vater Kaufmann, 1757 Pastor zu Groß-Twülpstedt, 1759 Pastor zu Sankt Johannis in Wolfenbüttel, 1775 General-Superintendent zu Holzminden und Abt von Amelungsborn. Ausgezeichnet durch vielseitige Kenntnisse, auch in Mathematik und Physik. 1780 Konsistorialrat, starb 26. April 1797. – 15. Jakob Christian Weland, 1798–1813, geboren 18. September 1752 zu Bremen, 1782 Pastor zu Sankt Andreas in Braunschweig, 1798 General-Superintendent und Abt, starb 10. März 1813. „Auch als Schriftsteller nutzbar und woltätig.“ – 16. D. theol. Theodor Christoph Grotrian, 1814–1829, geboren 28. April 1755 zu Holzminden, Vater Forstschreiber, besuchte die Kloster- und Stadtschule zu Holzminden, wurde 1777 dritter Kollaborator an derselben, 1786 Pastor in Lutter am Barenberge, danach in Seesen, 1814 General-Superintendent und Abt. Ihm verdankt Holzminden den Neubau des Gymnasiums 1826, welches er einweihte. Als Ephorus des Gymnasiums erteilte er den sämtlichen Religionsunterricht, sowie Naturgeschichte und Hebräisch in Prima. 1827 Doktor der Theologie, starb März 1829. – 17. Franz Heinrich Wilhelm Rägener, 1831–1837, geboren 3. November 1788 zu Braunschweig, besuchte das dortige Gymnasium, studierte 1808 ff. in Helmstedt und Göttingen, dann Pastor zu Sankt Leonhard und Lehrer an der Waisenhausschule in Braunschweig, 1819 Pastor und nachher Superintendent in Bevern, 1829 stellvertretender General-Superintendent in Holzminden, 1831 General-Superintendent und Abt, starb mit 48 Jahren am 27. Februar 1837.

Nach 1837 haben folgende Konsistorialräte zu Wolfenbüttel den Titel eines Abtes von Amelungsborn erhalten: 18. D. theol. Wilhelm Hille, 1845–1880, geboren 16. Februar 1803 zu Veltheim an der Ohe, Vater Pastor dort, besucht Gymnasium zu Wolfenbüttel, studiert in Göttingen, 1833 Pastor in Marienthal, 1834 Superintendent der Inspektion Vorsfelde, 1840 General-Superintendent in Helmstedt, 1842 D. theol., 1845 Konsistorialrat und Abt, 1875 im Ruhestand, starb 2. November 1880 in Wolfenbüttel. – 19. D. theol. 1810 Karl Julius Franz Stausebach, 1881–1892 geboren 25. Januar 1810 zu Königslutter, besuchte Gymnasium in Braunschweig, studierte in Halle und Göttingen, 1847 Seminardirektor in Wolfenbüttel, 1860 Pastor in Salzdahlum, 1863 Konsistorialrat, 1881 Abt, 1885 Vizepräsident des Konsistoriums, 1887 D. theol., starb 4. April 1892 zu Wolfenbüttel. – 20. Johannes Karl Theodor Schütte, 1900–1912, geboren 1. März 1836 zu Wolfenbüttel, Vater Arzt, besucht Gymnasium zu Wolfenbüttel, studiert in Jena und Halle. 1871 Pastor adjunctus in Hedeper, 1875 Pastor an der Strafanstalt in Wolfenbüttel, 1887 Seminardirektor daselbst, 1889 Konsistorialrat, 8. Mai 1900 Abt, starb 1912 zu Wolfenbüttel. Seitdem ist der Abtstitel nicht wieder verliehen worden.

V.
Anhang.

1. Lateinische Stiftungsurkunde der Vicarie und Kaplanei zu Lüerdissen, dem späteren Diaconat von Eschershausen, 23. Juni 1382.

Cum mobilitas temporum secum deferre soleat hominum actiones, ideo oportet, ut ea, quae in tempore fiunt, literis pariter et testibus perhennentur (= perennuntur). Hinc est, quod nos, Henricus, nobilis Dominus in Homborgh, nec non Gevehardus et Borchardus, nobiles de Homborgh, sui fratres, praesentibus ac posteris singulis et universis cupimus fore notum, quod nos et nostri haeredes ob reverentiam omnipotentis Dei et gloriosae Dei genitricis, Mariae ac omnium sanctorum specialium vivorum, ac in remedium animarum parentum nostrorum et omnium de Parentela nostra defunctorum ex consilio prudentum virorum, matura deliberatione praehibita, propria et libera voluntate, cum consensu omnium, quorum intereat seu interesse poterit, quomodo libet in futura fecimus et ordinavimus unam Vicariam in Capella Villae Lüderdissen, filia Parochiae Eschershusen, Hildesihemensis Dyoecesis, perpetuo duraturam, ad quam contulimus et libertavimus, ac in praesentibus conferimus et libertamus Curiam in Villa Schorfoldendorpe sitam et tres mansos in campis ibidem situatos dominicos, der Kinder Gudt, quos pro nunc Johannes Lambrechies colit et fructificat, ac decimam eorundem mansorum, insuper domum cum sua Curia, pro habitatione sacerdotis, qui pro tempore hanc Vicariam habuerit, prope Cimiterium ibidem in Lüderdissen sitam, dicat, inquam, bona et Curias cum omnibus suis juribus possessionis, proprietatis et obventionibus universis et singulis in sylvis, campis, agris cultis pariter et incultis, aquis, pascuis et pratis, intra et extra Villas praedictas ubilibus constitutis. Volentes etiam, ut haec bona ad praesens huic Vicariae apposita, seu per nos vel per alios inaucta, danda et assignanda, quantum ad nos pertinet, sint ab advocatia, petitione, exactione et ab omni jugo Servitutis cum corum cultoribus et possessoribus libera et exempta. Et Vicarius, qui hanc Vicariam pro tempore habuerit, quanto frequentius poterit, salva honestate et reverentia debita ad Altare Sanctae Mariae dictae Capellae in Lüderdissen dotatum missas tenebitur celebrare. Post obitum vero dicti Altaris Vicarii ad ipsam Vicariam alius Sacerdos vel aliquis Clericus in eodem anno in Presbyterum ordinandus, scientia literarum et morum honestate idoneus praesentetur per eum, qui tunc temporis in dominio nostro inter haeredes antiquior fuerit, et dominum de Homborch regere videatur. Caeterum bona mobilia et immobilia ac suppellectilia, totumque, quod ex bonis in more hujus Vicarii relinquitur, nullus nostrum neque alius quisque ex pte nostri audeat recipere, invadere seu occupare, si decesserit intestatus, sed apud Vicariam praedictam et ejus successorem permanebunt. Si autem in vita sua amicis suis aliquid suarum rerum assignaverit, seu debitum et honestum statuerit testamentum, hoc nostrae plane erit voluntatis. Praedictorum etiam bonorum veram praestabimus Warandiam, quando et quotiens fuerit opportunum ac ipsa bona et eorum cultores et possessores, velut cetera nostra bona debebimus defensare. Ad praemissorum firmitatem et memoriam perpetuam omnium et singulorum praesentem literam nostris sigillis dedimus sigillatam. Acta sunt haec praesentibus discretis Viris, Henrico Rickeling, Plebano in Oldendorpe et Johanne de Gerdene, Presbytero nec non Diederico de Borir et Henrico de Werdinshehusen, famulis ac pluribus aliis fide dignis. Datum anno domini Millesimo tricentesimo octuagesimo secundo, in vigilia Nativitatis beati Johannis Baptistae. Zu deutsch: Da die Flüchtigkeit der Zeit die Taten der Menschen in Vergessenheit zu bringen pflegt, so muß das, was in der Zeit geschieht, durch Urkunden wie durch Zeugen dauernd festgehalten werden. Aus diesem Grunde wünschen wir Heinrich, Edelherr in Homburg und unsere Brüder, Gevehard und Borchard, Edle zu Homburg, den Gegenwärtigen und den Späteren jeden einzelnen und allen zusammen, bekannt zu geben, dass wir und unsere Erben – aus Ehrfurcht vor dem allmächtigen Gotte, der ruhmreichen Gottesgebärerin Maria und allen sonderlichen lebendigen Heiligen, zum Seelenheile unserer Eltern und aller aus unserer Verwandtschaft Dahingeschiedenen, auf den Rat kluger Männer nach reiflicher Erwägung, aus eigenem freien Willen und unter Zustimmung aller derer, denen es jetzt angeht oder in Zukunft angehen kann – eine immerwährende Vikarei in der Kapelle des Dorfes Lüerdissen, der Tochtergemeinde der Pfarre Eschershausen, die zum hildesheimischen Sprengel gehört, gemacht und geordnet haben. Auf diese haben wir übertragen und [von Lasten] befreit und übertragen und befreien gegenwärtig einen im Dorfe Scharfoldendorf gelegenen Hof und drei herrschaftliche Hufen [90 Morgen] auf dortiger Feldmark, „der Kinder Gut“ genannt, die augenblicklich Hans Lambrecht bebaut und nutzt, und den Zehnten ebendieser Hufen, außerdem ein Haus mit seinem Gehöft als Wohnung des Priesters, welcher zur Zeit diese Vikarei innehaben wird, bei dortigem Friedhof in Lüerdissen gelegen, also die genannten Güter und Höfe mit allen ihren Besitz-, Eigentums- und Nutzungsrechten, ihrem sonstigen Zubehör, Früchten und Aufkünften im allgemeinen wie im besonderen an Wäldern, Feldern, bebauten und unbebauten Äckern, Gewässern, Weiden und Wiesen, ob sie sich nun innerhalb oder außerhalb vorbenannter Dörfer befinden. Soviel an uns liegt, wollen wir auch, dass diese jetzt zu dieser Vikarei zugelegten oder durch uns oder andere vermehrten oder noch zu gebenden und zu verleihenden Güter von Schutzgeld, Auflagen, Schatzung und jeglicher Dienstlast mitsamt ihren Bebauern und Besitzern frei und ledig sein sollen. Der Vikar aber, der diese Vikarei zur Zeit innehaben wird, soll verpflichtet sein, so oft wie möglich mit aller gebührenden Würde und Ehrfurcht die Messe vor dem der heil. Maria gestifteten Altar der erwähnten Kapelle in Lüerdissen zu feiern. Nach dem Heimgange jedoch des Vikars besagten Altars möge ein anderer Priester oder irgend ein wissenschaftlich gebildeter Kleriker ehrbaren Wandels der desselbigen Jahres zum Priester zu weihen ist, vorgeschlagen werden und zwar von dem, der gerade zu dieser Zeit unter den Erben der Älteste ist und die Herrschaft Homburg regiert. Übrigens soll, wenn der Vikar ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, keiner von uns oder sonst irgendwer von unserer Seite es wagen die beweglichen und unbeweglichen Güter, die Hausgeräte und alles, was bei seinem Tode an Gütern hinterbleibt, wieder zunehmen, anzugreifen oder Hand daran zulegen, vielmehr soll alles bei vorgenannter Vikarei und seinem Amtsnachfolger verbleiben. Wenn der Vikar aber bei Lebzeiten seinen Freunden etwas von seinen Sachen zuschreibt oder ein richtiges und ehrliches Testament macht, so wird solches durchaus unsere Billigung finden. Für die vorbezeichneten Güter werden wir auch eine wirkliche Garantie leisten, wenn und so oft es wünschenswert ist, und verpflichten wir uns die Güter selbst, ihre Bebauer und Besitzer gleich wie unsere eigenen Güter zu verteidigen. Zur Bekräftigung des Vorausgeschickten und zum immerwährenden Gedächtnis alles und jedes im besondern haben wir diese gegenwärtige Urkunde mit unsern Siegeln versiegelt ausgestellt. Geschehen in Gegenwart der ausgezeichneten Männer Heinrich Rickeling, Pfarrer in Stadtoldendorf und dem Priester Johannes von Gerdene, sowie den Knappen Dietrich von Borir (Börrier, Börry in Hannover) und Heinrich von Werdihusen und vielen andern glaubwürdigen Personen. Gegeben im Jahre des Herrn eintausend dreihundert und zweiundachtzig am Tage vor dem Geburtsfeste des sel. Johannes des Täufers (23. Juni 1382).

2. Die Verleihungsurkunde der stadtoldendorfer Pfarrgüter an das Kloster Amelungsborn durch Papst Innozenz VIII. vom Jahre 1491.

A. Innocentius VIII papa cum parochialis ecclesia S. S. Dionysii et Kiliani oppidi Oldendorp prope castrum Homburg, padelbornensis dioecesis, quae de jure patronatus ducum in Brunsvic exstitit, per resignationem Johannes Kale, rectoris ejus, vacat et pro parte abbatis et conventus monasterii Amelungsbornensis, hildensemensis dioecesis – asserentium, redditus et proventus monasterii 20 et redditus ecclesiae praedictae 4 marcarum arg. pur. val. annuum non excedere – supplicatum fuerit, ut dicta ecclesia eidem monasterio (quippe quod abbatem et conventum decenter sustenare et alia incumbentia onera supportare nequeat), uniretur, annecteretur et incoporaretur espiscopo Sleswicensi et officialibus Hildensemensi et Mindensi mandat, quatenus ecclesiam praedictam – dummodo tempore dati praesentium non sit in ea alicui speciali jus quaesitum et dictorum patronorum ad id expressus accedat consensus – cum omnibus juribus et pertinentiis eidem monasterio auctoritate apostolica perpetuo unire, annectere et incorparere curent ita, quod ex tunc liceat abbati et conventui corporalem ecclesiae juriumque et pertinentiarum possessionem apprehendere et perpetuo retinere, ac illius fructus, redditus et proventus in monasterii utilitatem convertere ac eidem ecclesiae per idoneum presbyterum ad abbatis et conventus nutum, ponendum et amovendum deserviri φφ, ita tamen, ut dicta ecclesia debitis non fraudetur obsequiis et animarum cura in illa nullatenus negligatur, sed illius congrue supportentur onera consueta. Romae ap. S. Petrum a. 1491 VI id. Febr. p. a. Vll. (Nach dem Transsumpt in der Originalurkunde Bischofs Egerds von Schleswig vom 20. August 1491 im herzogl. Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel). Zu deutsch: Da die Pfarrkirche der Heiligen Dionysius und Kilian der Stadt Oldendorp bei der Burg Homburg, welche zur Paderborner Diözese gehört und unter dem Patronatsrecht der braunschweigischen Herzöge steht, durch die Amtsniederlegung ihres Rektors Johannes Kale offensteht und von seiten des Abts und des Konvents des Klosters Amelungsborn, das zur Hildesheimer Diözese gehört, – welche versichern, dass die Erträge und Einkünfte des Klosters 20 und die Erträge vorgenannter Kirche 4 Mark reinen Silbers jährlich nicht überschreiten – die Bitte ausgesprochen worden ist, dass die genannte Kirche diesem Kloster (da dieses Abt und Konvent geziemend zu unterhalten und die andern obliegenden Lasten zu tragen außerstande sei) vereint, verbunden und eingefügt werde, so beauftragt der Papst Innozenz VIII [1484 bis 1492] den Schleswigischen Bischof und die Hildesheimer und Mindener Offizialen, dass sie vorgenannte Kirche – wenn nicht zur Zeit für irgend jemand besonders an ihr ein Rechtsanspruch vorliegt und wenn die ausdrückliche Zustimmung der genannten Patrone hinzutritt – mit allen Rechten und Gütern demselben Kloster aus apostolischer Machtvoilkommenheit für immer zu vereinen, zu verbinden und eizuverleiben sich bemühen mögen, so dass von da ab Abt und Konvent leibhaften Besitz von der Kirche, ihren Rechten und ihrem Güterbesitz ergreifen und für immer behalten dürfen, auch deren Früchte, Erträge und Einkünfte zu Nutzen des Klosters verwenden können, ebenso für dieselbe Kirche durch einen geeigneten Priester, der auf den Befehl des Abts und Konvents eingesetzt und abgesetzt werden kann, Sorge tragen sollen u. s. w., jedoch so, dass genannte Kirche der pflichtschuldigen Messen nicht beraubt und die Seelsorge in ihr in keiner Weise vernachlässigt werde, sondern ihre gewöhnlichen Lasten in angemessener Weise getragen werden. B. Egerdus episcopus Sleszwicensis, locum tenens unius ex sacri palatii apostolici causarum auditoribus φ in hac parte a sede apostolica specialiter deputatus, post praesentationem et receptionem literarum apostolicarum Innocentii VIII papae, S. S. Romae ap. S. Petrum, a.d. 1491 VI. id. Febr. (quae inseruntur) – cum Sibi de illustris principis domini Wilhelmi ducis de Bruneswic et domini Henrici ejusdem nati, expresso consensu liquide constet – parochialem ecclesiam S. S. Dionysii ei Kiliani oppidi Oldendorp prope castrum Homborg monasterio in Amelungsborn unit, annectit et incorporat etc. et haec omnia episcopo Paderbornensi ejusque vicario generali nec non universis abbatibus, prioribus, praepositis – –, ecclesiarum rectoribus, plebanis capellanis. Altaristis ceterisque presbyteris clericis, notariis et tabellionibus publicis per civitatem et dioecesim Paderbornensem vel alias ubilibet constitutis, intimat et notificat quemlibet eorum requirens et monens, quatenus abbatem et conventum vel procuratorem eorum in et ad corporalem possessionem parochialis ecclesiae juriumque et pertinentiarum praedictarum recipiant et inducant vel ab aliis recipi vel induci faciant ac inductum defendant φφφ. Romae, in domo habitationis Nostrae sub aö 1491 die XX Aug. pontif. Innocentii VIII papae aö VII. (Nach dem Originale im herzogl. Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel). Das Original ist die Urkunde des Bischofs von Schleswig, die nicht im Original vorhandene Urkunde des Papstes findet sich in erstere eingefügt.) Zu deutsch: Egerdus, Bischof von Schleswig, der Stellvertreter einer der Richter in Streitfällen des heiligen apostolischen Palastes, in dieser Angelegenheit vom apostolischen Stuhle besonders verordnet, – nach Ankunft und Empfang des beigefügten apostolischen Schreiben des Papstes Innozenz des Achten auf dem hl. Stuhle zu Rom bei S. Peter, i. J. 1491 vom 6. Iden des Februar – vereint, verknüpft und einverleibt u.s.w. die Pfarrkirche des Heil. Dionys und Kilian der Stadt Oldendorp bei Veste Homburg dem Kloster Amelungsborn usw., da Ihm die ausdrückliche Zustimmung des erlauchten Fürsten, Herrn Wilhelm, Herzog von Braunschweig und dessen Sohn Heinrich deutlich feststeht. Er kündigt [dieses alles] an und macht es bekannt dem Bischof von Paderborn, dessen Generalvikar, sämtlichen Abten, Prioren, Pröpsten – – den Rektoren der Kirchen, Pfarrern, Kaplanen, Altaristen, den übrigen Priestern, Geistlichen, öffentlichen Notaren und Schreibern, die in Staat und Diözese Paderborn oder sonstwo eingestellt sind. Einen jeglichen von ihnen ersucht und ermahnt er, dass sie Abt und Konvent oder deren Vertreter in und zu den leibhaftigen Besitz der vorgenannten Pfarrkirche, ihre Rechte und Güter aufnehmen und einführen oder von andern aufnehmen und einführen lassen und den Eingeführten schützen. Rom, in Unserm Wohnsitze i. J. 1491 den 20. Aug., im 7. Jahre des Papstes Innozenz VIII.

3. Visitatio und Reformatio im Kloster Amelunxborn.

Die Herren zum Amelungsborn, so viel der im Closter pleiben, sampt allem gesinde sollen zerstundt abthun alle Bapstische Ceremonien vnd ire ordens regelen sampt den vnchristlichen Mißbreuchen mit messen, vigilien vnd andern gotlosen ertichten gots diensten vnd menschen leren vnd sich dern hinfurder nymer gebrauchen, sondern dargegen singen vnd lesen nach laut der Information vnd Verzeichnusschrieft, die jhn von den Herrn Visitatoren gelassen ist. Sie sollen zerstundt, vnd zum lengstien innerhalb vier Wochen, iren ergerlichen habitt ablegen, vnd sich in ziemliche Kleider vnd trachten kleiden vnd die tragen, wie ihne nach ihrem stat (Stand) geburen wil und zusteet. Sie sollen hinfurder keine Nouitien (Novizen) jnkleiden oder jnnemen, sonder iren orden vnd desselben gesetze mit speise, kleidung vnd anderen Menschen satzungen gantz verlassen vnd keinem Orden oder ires gleichen Monchischen geistlichen anhangen. Wiewol funff Personen, nemblich Johannes Oldendorff, Heinricus Einbeck, Heinricus Hartmann, Bruder Andreas vnd Bruder Heinricus Hoxaria (Höxter) bewilligt haben, zum teil auf masse wie nachfolgt, im Closter vff ziemliche vnterhaltung zu pleiben, so soll doch denselben nicht desto weniger hinfurder allezeit freysteem zu welcher Zeit ein jeder wolle, herausser zugeen vnd sich zu anderm leben oder wandel zubegeben, darzu nach vermogen diesz Closters vfkomen ihnen furdernus gescheen sol. Welche nu zu der vnterhaltung wollen pleiben, die sollen dem furstender ern (Vorsteher Ehrwürden) Heinrich Hartmann in allen Dingen gehorsam sein, sampt allem andern gesinde, bey verlust aller vnd eins iglichen zugesagter vnterhaltung vnd vermeidung ernster straf der Stathalter vnd Rethe (Räte) zu Wolfenbuttel. Denselben angezeigten funf darin pleibenden Personen, nach dem sie alt vnd wol betagt sein, so jerlich einem jglichen zu seinem handgeldt vnd notthurfft funf gulden auß des Closters vfkomen bar gereicht vnd gegeben werden. Vnd dieselben sollen Stathaltern vnd Rethen zu Wolfenbuttel an stat Chur und fursten vnd ihrer Christlichen Voreim, (Vereinigung) vff ir erfordern Huldigung thun vnd sich nach der richten vnd halten vnd geburlichen unterthenigen gehorsam leisten. Aber gegen Vorlassung solcher irer Papistischen vnd Monchischen Religion sollen die Pleibenden gots wort gern horen, leren (= lernen) vnd die Sacramenta empfahen laut der Chur vnd fursten Sachsen vnd Hessen ordnung, dieselben Religion nach dern lere vnd predigten nicht verspotten noch schimpflich davon reden heimlich ader offentlich, bei vermeidung ihrer Chur vnd furstlichen gnad straf. Nachdem aber im Closter vor die pleibenden Personen vnd das Closter Gesinde eines Predigers von nothen sein will, so ist dazu Er (Ehrwürden) Heinrich Hartmann verordent; dem sollen auß des Closters gesellen jerlich dauor zwentzig gulden vnd zu behueff seins studio zehen gulden zu Buchern gegeben werden. Dieweil auch derselbig Hartmann zum furstender geschigkt ist vor andern, so ist ime auch die Verwaltung des Closters beuolhen, und hat bewilligt, dieselben ein Jar lang zuvorsehen, doch das Stathalter vnd Reihe Jne bescheiden vnd vss ein besoldnng, die pillich sey, sich mit ihme vergleichen. Vnd soll hinfurter aller haushaltung jn vnd außgabe, auch von allen vflaufenden vnkosten vnd zerung vnd hinfurder schriftliche Rechenschaft halten, vnd niemant unterhaltung, futter oder mahel (Mahl od. Mehl) geben, Er hab das von Stathaltern vnd Rethen zu Wulfenbuttel schein vnd beuelh. Auch soll er von des Closters guttern one Wissen und willen Stathalter vnd Rethe zu Wulfenbuttel nichts vorpfenden, vorschreiben, vorendern oder voreußern, sunder die gutter trewlich verwaren, vorstehen und des Closters einkomen einsamblen vnd zu Register und rechenschafft bringen. Dan so wollen vom Closter abscheiden vnd zur abfertigung nemen die andern Personen jre gebur, wie hernach folget: Arnoldus Kreithof ist assignirt, als darzu geschigkten, die pfar zu Stat Oldendorf die Zeit seins Lebens vnd sechtzig gulden von wegen der selben pfar jerlicher besoldung, laut der Reformation zu Oldendorf vfgericht, dazu jme vor Zwantzig gulden bucher zukauffen aus des Closters aufkomen; doch sollen dieselben nach seinem tode bei der pfarr vnd kirchen zu Oldendorf pleiben. –- Johannes Einbeck sol versehen die pfarr zu Goldebeck 322) vnd die Ziense vnd Zubehorung vfnemen vnd darzu seine vnterhaltung jm Closter behalten, bis so lang er seine abfertigung begert, dann sol die jme auch gegeben vnd derhalb mit jme gehandelt werden. – Gise Luthorßen (aus Lüthorst) funfzig gulden. – Johannes Weddingen 323) wil studiren, zu der behuf jme Sechtzig gulden zugeben vnd bei den hern Pomerano (Bugenhagen) zuleggen, jme nach Zeiten fürzustregken – Wynandus, Mattheus Wentmeiger 324), Egidius Brabant, Johannes Weuer (Weber), Tilemannus Groteschoff jglichem zwantzig gulden, thut Ein hundert gulden. – Bruder Herburt der koch ist seit Ostern darinnen gewesen, den sol der furstender kleiden vnd damit abgefertigt sein vnd seinen abscheit haben. Als dan auch die Hern Visitatores befunden, das der Abt (Vitus Tegetmester von Höxter † 1555) ettlich kleinotter, brief, siegel vnd vrkundt des Closters Amelungsborn weggeflohet vnd noch bisher nicht zur stette widder gebracht vnd sich vor dieser Reformation vnd Visitirung absentirt hat bis vff den abend als die Visitatores den folgenden morgen haben abscheiden wollen, So ist jme zu abscheit vff sein furgetragen entschuldigung gegeben, das er vermag der Chur vnd fursten Justruction jm Closter nicht sei zudulden oder zuleiden, bis so lang, 322) Öldebeck (Golmbach). – 323) Johannes Deneke aus Weddingen 1568 Pastor in Salzdetfurth, bis 1578 Pastor in Dielmissen (= Diermissen). 324) Pastor zu Brehmen (Breinum). das er solche kleinodia, brief vnd siegel wider gebracht hab, vnd dazu sollen die Closter personen jres hochsten vleiszes an sein, das solches furderlich geschee, alles bei Verlust der Chur vnd fursten vnd jrer Stathalter vnd Rethe gnad, schutz, schirm vnd eins jiglichen vorsprochen abfertigung vnd vnterhaltung. Dar aber der Abt gehorsam sein vnd sich jn diese Reformation mit ablegung seins ordens begeben wolte, vnd zuuor solche weggebrachte kleinotter, brieff, siegel vnd gutter (Güter) zur stette geschafft hette vnd die laut der Stathalter vund Rethe beuelh (Befehl) gen Wulfenbuttel vberantworten wolte, Wan solches den gedachten Stathaltern vnd Rethen vormeldet wirdet, Dan werden sie sich mit geburlicher Handlung dargegen zu seiner abfertigung wol vornemen lassen. Actum im Closter Amelungsborn am XXVij Octobris Anno XIij. (25.10.1542.)

Reformatio und Visitatio der Kirchen zu Stadtoldendorf.

Der Rath zu Stat Oldendorf sollen vsrichten vnd verordnen einem gemeinen kasten vor die armen kirchen diener vnd ander der kirchen notthurft. Solchem kasten sollen sie zu furstendern verordnen zwen aus dem Rathe vnd vier aus der gemeine, die alle vnberuchtigte, wol vorstendige, vfrichtige Menner sein vnd dem Rathe in beiwesen des Pfarners zu solchem jrem ambte, das sie dem nach jrem pesten vorstenus getrewlich vorsteen vnd den gemeinen pfennig vnd was von den gutern, die jn den kosten vfzukomen vorweiset sein, von ziensen vnd renthen jerlich gefallen wirdt, getrewlich colligiren vnd jnbringen, auch allezeit des Jars ein mhal davon richtige vnd schrieftliche rechenschaft thun wollen, leiblich geloben vnd schweren sollen, alles nach laut der kirchen ordnung, so Chur vnd fursten Sachssen vnd Hessen jn diesem furstenthumb Braunschweig ausgeen werden lassen. Zu solchem kosten sollen zween schlussel sein, einen sollen haben die vom Rathe, den andern die vier von der gemeinheit; vnd sollen jn solchen kasten samblen vnd einnemen alle ziense vnd renthe, so von nach folgenden lehnen, kirchen guttern, kalenden, Vicareyen vnd andern stifftungen jerlichen vfkomen, Nemblichen von der pfarr zu Oldendorf, der kirchen daselbst von den Vikareyen S. Katherinen, Beate virginis; Corporis Christi, S. Sebastian vnd Fabiani, der hartwige lehen, vom kalande, Vnd die ziense von zweien Vicareyen zu Kemnade, die er (= Ehrwürden) Christoph Lippe vnd Dietrich Wedemeiger itzo haben, und die Ziense von den Terminarien Hawse, welche Termeney sie auch zur schule anrichten vnd gebrauchen sollen. Vnd dan davon nachfolgende besoldungen den kirchen ond schulendienern, davon alle viertel jars den vierten teil, vnvorzcuglich betzalen: Als dem Pfarner Sechtzig gulden, dem Caplan funfzig gulden, dem Schulmeister dreißig gulden vnd dem Kuster zwentzig gulden. Darzu sol der pfarrer vnd kuster sein vmbgenge vnd accidentalia behalten, ane den vierzeitpfennig, der sol in den kasten genomen werden. Darzu sol dem Schulmeister zu seiner besoldung das schulgelt von den knaben auch pleiben vnd der Kuster sol dem Schulmeister in der Schule die lections helfen horen vnd den Cathechismum helfen leeren, wie jne die Prediger werden anweisen. Dieselben Prediger, als sunderlich den Caplan, soll der rath auch mit freyer behausung, dern er vnbeschwert aller burgerlichen pflicht habe zugebrauchen, vnd den Schulmeister mit bequemen gemachen in der Schule versorgen. Was auch an der pfarners, Caplans, Schulmeisters vnd anderer der kirchen freyen hewsern zubessern oder newe zupawen von nothen, das sol aus dem gemeinen kasten bestelt vnd ausgericht werden. Die Kastenhern sollen hinfurder vollige gewalt haben, die husen, grunde vnd guter, was dern zu obbeschrieben lehnen gehorig sein, jres gefallens vnd nach peftem nutz der kirchen, vnd mit rathe des pfarners zu Oldendorff zuuormeigern (= vermeiern) vnd aufzethun vnd alle vfkunft dauon jn den kasten zusamblen vnd einzumanen. Auch sollen jerlich dieselben kasten herrn jn beiwefen des pfarners jres emfangs vnd auszgabe vnd vorm gantzen Rathe vnd dem Hauptmann oder bevelhaber zu Wickensen beschrieben richtige rechenschaft thun vnd zu jeder Zeit also damit gefast oder geschigkt sein, dieselben Stathaltern vnd Rethen zu Wulfenbuttel, wan sie die furdern werden, furzuleggen. Die Kastenherrn sollen einen wolverwarten kasten mitten jn jrer pfar(kirchen) setzen vnd daruber schreiben: Hir gibt man den hauß- armen vnd darin samblen in allen Predigten mit einem beutle vnd glockle (Klingelbeutel) wie zu Braunschwieg gewonlich geschieht, die gemeine almosen vnd pfennig vor die haußarmen vnd die getrewlich jn kasten inbringen, anschreiben vnd vorrechenen. Jn solchen kasten sollen auch die kastenherrn aus jglichem hawse, als von jglichem hawbte, das zwolf Jar alt ist, den vierzeit pfennig, als einen Braunschweigischen pfennig, des jars viermhal zu den vier Zeitfesten samblen. Die pfarr Wangelft (= Wangelnstedt) als filiale, sol hinfurder auch bei der pfarr zu Oldendorf sampt andern als lynen kamp (= Linnenkamp) und die Lenne vnd Braek (= Braak) pleiben vnd aldar die leut ir Pfarrecht suchen vnd holen; haben darselbst der pfarrer zu Oldendorf vnd sein Oppermann accidentialia (Stolgebühren), die sollen sie auch behalten. Nach dem auch zu vnterhaltung der kirchen diener zu Oldendorf Einhundert vnd sechzig gulden von noten sein wollen, vnd dazu nicht mehr von obbeschrieben lehnen haben, dan hundert vnd acht vnd zwentzig gulden, dauon doch ettlich lehn, so hernach folgen, dieweil die besitzer leben, ausgezogen werden, So sehen die hern Visitatores vor gut an, das Stathalter und Rethe bei dem Closter Amelungsborn verschaft hetten, jnen, den kastenherrn zu Oldendorf, die baiten Zehenten zu Holtensen vor Oldendorf vnd den Zehenten zu Wangelst folgen zulassen, doch das die pfandschaft, als ettlich hundert gulden, so daruff steen vom Closter zuuor erleddigt wurden vnd das Closter solche summen den glaubigern an andern guttern vorsichert hat. Weren auch Ziens vnd renthe vom Rathe zu etlichen Papistischen Ceremonien vorgeschrieben, dieselben sol der Rath dahin nicht volgen lassen, sunder den Kastenhern vberantworten, Vnd wo vber notthurftige verordente besoldungen wes konte jm kasten erobert werden, dan sol zu vnterhaltung haußarmer vnd andrer notthurftiger leuthe nach vermogen des kastens gebraucht werden. Weil aber die Hern Visitatores bericht sein, das die Besitzer der baiten Vicareyen Beate virginis vnd sanct Katherini gebrechlich vnd kranck sein, vnd her Bartoldt Schlicker, possessor Corporis Chris., die pfar zu Dedessen (Deensen) vorsorgt, so sol den dreyen jrer lehn ofkomen die zeit jres lebens folgen vnd darnach jn kasten gelegt werden. Weren auch geistliche oder ander leut in Oldendorf, die beischlefferin bei sich hetten, die sollen dieselben von sich thun oder in der Stadt nicht gelietten werden oder aber sollen dieselben jre Concubin offentlich jn der gemein jne ehelichen lassen. Das Seentkorn 325), so viel des furhanden were, sol auch in den gemeinen kasten hinfurder gesamlet werden vnd niemant anders folgen. Anzcuchtige weiber, auch Menner, ehebrecherin, pfaffen kuchin vnd rohelose leut sollen von jrem leben abzusteen vleißig vermant werden sich zum ehelichen leben zubekeren; wo sie das nicht thun worden sollen sie in der Stadt nicht werden gelietten vnd ein rath sambst den predigern daran sein, das ein erbarlich, zuchtig leben gefhurt wird. 325) Seend = Send = synodus, vergleiche Sendgericht. Danach scheint St.O. ehemals selbst ein Erzpriestersitz gewesen zu sein. Of die feierfeste sol vor mittage vnd vor aufgang der predigten kein branter wein noch ander getrengk ausgeschengkt oder getrungken werden bei peen (Strafe) funf gulden, die so oft der wirt oder gast, so dargegen handlen wirdet, jn kasten sol zugeben schuldig sein. Dergleichen sol auch mit den jhenichen gehandelt vnd dieselben gebuffet werden, die das gots wort, wan es gepredigt wirt, verachten vnd vfem kirchhofe jr gesprech vnd schalgkeit oder sonst an anderen orten treiben. Was einer geben solt vom kirchgang vnd einleittungen oder todten begrebnussen, das sol in eins jeden gefallen steen vnd niemant darzu gedrungen oder genottiget sein. Wer zur begrebnus wil leuten lassen, der sol wes dauor in kasten geben, das bisher gewonlich ist gewesen, vnd des Schulmeisters vnd kusters willen dauor machen; vnd das mag der Schulmeister vnd kuster behalten vnd nit in kasten folgen lassen. Letzlich sollen die Ceremonien, Gotsdienste vnd die heiligen Sacramenta zu Oldendorf laut der ordnung, so Chur vnd fursten werden ausgeen lassen, gehalten, gereicht vnd ministriert werden. So aber jemand, der solcher ordnung vnd diesem abscheit nit worde geleben, sunder ongehorsam sein vnd diese religion verspotten, verachten oder schimpflich dauon reden, heimlich oder offentlich, derselbig sol ane gnad ernstlich darumb gestraft werden. So auch jn dieser Religion sach vnd derselben Kirchen oder geistlichen guttern zcangk furfallen worden, darumb sollen der Rath zu Oldendorf vnd ire kastenhern bei Statthaltern vnd Rethen zu Wulfenbuttel zu jeder Zeit ansuchen thun, auch die mengel mitler weil aufzceichen vnd zu Pappier brengen, damit die hern Visitatores zur negsten Visitation dauon zuhandeln haben mogen. Actum Amelungsborn am XCVi Octobris anno XIij. (25. 10. 1542).

4. Die Pergamenturkunden der Stadt Stadtoldendorf.

A) Die älteste Pergamenturkunde der Stadt.

1554, Montag nach Martini. Wir Borgemester unde Radt to Stadtoldendorpp under Homborg bekennen vor Uns, unsen nakomen unde vor alswenne vormiddelst düssen breiw, dat vor uns, Sambt unserem Parner Her Henrick Hartmanns unde ock kelner des Stifstes Amelungesbornne, uth nach gessünge bevylliunge unde bevell des Erwerdigen Heren Heren Vit, abbet des benannten Stifftes Amelungesborne, eines kopes unde vorkopes vorhandelunge. Hegerssches gudes halffen unde des sulfftern (desselbigen) vor uns vorlatunge gescheln scolde, wo folgt: dem na as Hans Wulffes, Borger thon Bodenwerder, unde synet Suster Man Cordt Sliker vor uns, dar wy saken in richtes staedt plegen to vorhörende, persönlich syndt erschenen,so heisst (hat) Hans Wulffes opentlich bekandt unde uthgesecht, dat he syn vaderlike Erffgudt Hegers, in dem velde to Holtensen belegen, an plochgynge unde graflande, nichtes dar von uthbescheden, Lüdeken meigr mith guder vorbetrachtung ummer sines betteren nütten wyllen tho eynem Ewigen erffkope vorkofft, wo dat he inne gehatt unde gebruket heisst, Sunder abbrok der Gerechtigkeit des Hegerschen gudt-Heren to vorerffende, vor sevende Halffstige gülden münte, welcher summen he entfangen unde von gedachtem koper betalt is worden, un he in sine unde siner erssen nüth angelecht. Secht unde leytt der halffen vor sick unde syne erssen gedachten Lüdeken meygr unde syne erssen obgemelter seyende Halffe stige gülden münte köpgeldes in krafft düsses breves quit ffry leddich unde los, unde heysst dar up dem gedachten kaupere obgenannte Lenderie sampt örer gerechticheidt unde tobehörunge, wo recht unde der Hegergodergewonheit .............. 327) deyt ok dat sülffige Hymede also, dat He un syne erssen besagte Lenderie sampt örer gerechticheidt itzunder und honforder rauwelich nütten unde gebruken, ock dar mede don unde laten scolen unde mögen, alse myt anderen eren eegn güderen; denne he der obgemelten Lenderie unde der gerechticheyt gentzlich vorlegen un begeben also der gestalt, dat he edder syne erssen itzunder unde honforder to ewigen tiden keyn ansprake recht edder gerechticheidt to gemelter Lenderie edder der Besitteren meet hebben noch wvynnen scolen edder mögen. Tho deme heyfft Cordt Sliker vor sick ok von wegen siner Dochter in düssen koep unde vorkoepp bewylliget un vor uns vorlatunge gedann, wo obsteydt; alles getrulich unde ungeverlich. Des to warer Orkunde hebbe Wy unse Stadt-Segl wythlich an düssen breff don hangen, unde Henricus Hartmans, itziger unser Parner un kellner, wo vermelt, in affbrock synen Segls myth egender Handt under uppet spatium düsss breffes gescreven umme bede willen beyder parte, jdoch uns, unsen nakome unde benannten Parner sunder scaden. Anno Domini dussend vyff hundert veer unde vifftich am mandag na martini episcopi. 327) Lücke. Schrift durch Knickung des Pergaments ausgelöscht und unlesbar. (Nachschrift des Zeugen, Pfarrers Heinrich Hartmann.) Alle artikell, wo vorgescrewen, das ick da alßo uf bevele und Amptes halben vom weghen des Closters Amelsbornn psonlig alszo besehn unde gehort, dat bekenne ick Henricus Hartmann mit disser myner Handscrifft am Jar und Dage wo upgescreven, underscreven. Diese Urkunde lautet in heutigem Neuhochdeutsch: Wir, Bürgermeister und Rat zu Stadtoldendorf unter Homburg, bekennen für uns, unsre Nachkommen und sonst jedermann durch diesen Brief, dass vor uns und unserm Pfarrer, Herrn Heinrich Hartmann, der zugleich Kellermeister des Stiftes Amelungsborn ist, aus empfangener Bewilligung und Befehl des ehrwürdigen Herrn, Herrn Vitus, Abtes des genannten Stiftes Amelungsborn, wegen einer Kauf- und Verkaufverhandlung, Hägergut betreffend, Vorladung geschehen sollte, wie folgt. Da demnach Hans Wulff, Bürger zu Bodenwerder und der Mann seiner Schwester, Kord Sliker vor uns, da wo wir an Gerichtsstätte Sachen zu verhören pflegen, persönlich erschienen sind, so hat Hans Wulff öffentlich bekannt und ausgesagt, dass er sein väterliches hägersches Erbgut, in dem Felde zu Holtensen gelegen, an Pflug und Grabeland ohne alle Ausnahme an den Meier Lüdeke mit gutem Vorbedacht um seines bessern Nutzens willen zu einem ewigen Erbkauf verkauft, so wie er es innegehabt und gebraucht hat, (mit dem Rechte es) ohne Abbruch der Gerechtigkeit des hägerschen Gutsherrn zu vererben, für Sechs und eine halbe Stiegen Gulden in barer Münze. Diese Summe habe er empfangen und ist von gedachtem Käufer bezahlt worden und er habe sie zu seinem und seiner Erben Nutzen angelegt. Er sagt und erklärt deshalb für sich und seine Erben, gedachten Meier Lüdeke und dessen Erben wegen des vorgenannten Kaufgeldes von siebente halb Stiegen (6 ½ Stiege Gulden = 130 Gulden, die siebente Stiege halb) Gulden in Münze kraft dieses Briefes für quitt, frei, ledig und los, und hat daraus dem gedachten Käufer vorgenannte Länderei samt ihrer Gerechtigkeit und ihrem Zubehör, wie es Recht der Hägergüter und Gewohnheit ist . . ...... [? übergeben], tut auch dasselbe hiermit so, dass er und seine Erben besagte Länderei samt ihren Gerechtigkeit jetzt und hinfort ruhig benutzen und gebrauchen, auch damit tun und lassen sollen und mögen [was sie wollen], genau so wie mit ihren anderen Gütern. Denn er habe sich der genannten Länderei gänzlich entschlagen und begeben dergestalt, dass weder er noch seine Erben jetzt oder später für ewige Zeiten einen Anspruch, Recht oder Gerechtigkeit auf genannte Länderei oder die Besitzer mehr haben noch gewinnen sollen oder mögen. Außerdem hat Kord Sliker für sich und auch wegen seiner Tochter in diesen Kauf und Verkauf gewilligt und Vorladung vor uns beantragt, wie oben angegeben. Alles getreulich und ungefährlich. Dessen zu wahrer Beurkundung haben wir unser Stadtsiegel an diesen Brief wissentlich angehängt und Heinrich Hartman, unser jetziger Pfarrer und Kellermeister, wie angegeben, hat in Ermangelung eines eigenen Siegels mit eigener Hand unter das offene Spatium [RaumJ dieses Briefes unterschrieben, um beider Parteien willen, jedoch uns, unsern Nachkommen und benanntem Pfarrer sonder Schaden. Anno Domini tausend fünfhundert vier und fünfzig am Montag nach Bischof Martin (Martinstag, 11. Nov.). Ich Heinrich Hartmann, bekenne mit dieser meiner Handschrift, unterschrieben am oben bezeichneten Tage und Jahre, dass ich alle zuvor geschriebenen Artikel auf Befehl und des Amts halben, von wegen des Klosters Amelungsborn persönlich also besehen und gehört habe.

B) Dreizehn Klenckesche Lehensbriefe.

1. 1614, 28. Februar. Otto Grote, Ottrabe von Landesbergen und Christoph Klencke als Vormünder der fünf Söhne Georgs Klenckens, Ludolf, Johann, Eberhard, Hans Ernst und Leopold erbgesessen zur Hamelschenburg, geben in Afterlehen an Bürgermeister und Rat zu St.O. den Hof ihrer Pflegekinder in St.O. mit zwei freien Burglehen und 7 Hufen Landes (also 210 Morgen), auch Gärten, Wiesen, Weiden und Kämpen, das sie und ihre Väter vom Hause Braunschweig- Calenberg zum Erb-Mannlehen getragen haben und noch tragen. Nach Erlöschen des Klenckeschen Hauses soll dieses Lehen wieder frei sein. Bei dem tötlichen Abgange des regierenden Bürgermeisters ist der Lehensbrief mit 12 Tlr., bei dem Tode des jedesmaligen Ältesten aus dem Hause Klencke mit 30 Tlr. (der Taler zu 24 Silbergroschen) zu erneuern. – 3 Siegel (Grote, Landsberg, Klencke) in Kapsel. 2. 1614, 28. Februar. Frau Anna, geb. von Holle, Witwe des Georg Klencke, Otto Grote, Ottrabe von Landesbergen und Christoph Klencke haben für 4500 Tlr. Münze, jeder zu 36 Mgr., ihren Hof und Güter mit zugehöriger Länderei, Wiesen und Gärten nebst aller Frei- und Gerechtigkeit in und vor St.O. verafterlehnet, die zuvor für 120 Taler an Johannsen Leonhart für die Zeit von 1611 –1617 verpachtet gewesen sind, welche Pacht noch ausgehalten werden muß. – 5 Siegel in Kapsel (Anna v. Holle, verw. Klencke, Grote, Landsberg, Chr. Klencke und Hinrich Dornemeyer als regierender Bürgermeister zu St.O.) 3. 1614, 5. Mai. Friedrich Ulrich, Herzog zu Braunschweig, erteilt seine Zustimmung, dass die Klencken ihre Lehensgüter zu St.O. dem Rate daselbst verafterlehnen mögen. – Rotes Herzogssiegel, verstoßen, ohne Kapsel. 4. 1677, 12. Januar. Lippold Klencke, ältester Sohn des Georg Klencke, zugleich namens seines Sohnes Wilcken Klencke, Brschw.- Lüneb. Drost (Landrat) zur Blomenau, belehnt als ältester Lehensträger des adelichen Geschlechts der Klencken den Rat von St.O. mit den im Lehensbriefe von 1614 genannten Klenckeschen Lehensgütern. Geschehen zu Hameln, 12. Jan. 1677. Ausgefertigt und unterschrieben von [NotarJ Andreas Lübbzen. – Siegelkapsel der Klencke (das Wappen zeigt ein gezahntes Rad mit vier im rechten Winkel zu einander stehenden Speichen und einer quadratischen Radnabe. Die Helmzier hat das gleiche Rad). 5. 1690, 22. Juni. Wilhelm Klencke, Leopolds Sohn, erdgesessen zur Hämelschenburg, Oyel, Syndorff und Langreder, Landdrost von Polle und Springe, bestätigt für sich und seine beiden Söhne Leopold und Wilcken den Klenckeschen Lehensbrief von 1614. Geschehen zu Hämelschenburg. Unterschrieben [Notar] G. M. Müller. – Siegel abgerissen. 6. 1690, 14. Oktober. Die gleiche Ausfertigung wie Nr. 5. Unterschrieben: Ad mandatum nobiliss. predicti Domini Klenckii propria m(anu) [eigenhändig] Georg Melchior Müller. – Doppelsiegelkapsel derer von Klencke. 7. 1.705, 12. August Leopold von Klencke, Erbherr von Hämelschen Burg, Oyle, Minden, Rinteln und Langreder, belehnt nach Absterben des weiland regierenden Bürgermeisters der Stadt Oldendorp Andreas Beste, den Rat der Stadt St.O. mit dem adlichen Klenckeschen Hof und den dazu gehörigen Gütern in und vor St.O. und zwar als Lehensträger den jetzt regierenden Bürgermeister Johann Christoph Braunß. Geschehen zu Hannover 12. August 1705. – Kapselsiegel derer von Klencke. 8. 1716. den 24. August. Leopold von Klencke, Großbritt. und Kur- fürstl. Brschw.-Lünebg. Drost zu Lachem (bei Hameln), Erbherr zu Hämelschenburg usw. belehnt für sich und seine Söhne Georg Ludwig, Georg Wilhelm Leopold und Ernst August nach dem Absterben von Joh. Chr. Braunß den Rat von St.O. und zwar den jetzt regierenden Bürgermeister Jobst Tappe. Geschehen zu Hämelschenburg. Unterschr. Leop. Klencke – Kapselsiegel. 9. 1725, 2. Mai. Georg, König von Großbrittanien, Frankreich (sic) und Irland, Beschützer des Glaubens, Herzog zu Braunschweig- Lüneburg, des heil. Römischen Reichs Erzschatzmeister und Kurfürst bestätigt den Konsens- und Konfirmationsbrief des Herzogs Friedrich Ulrich zu Brschw.-Lünebg. (vergleiche Nr. 3) über das Klenckesche Afterlehen. Gegeben Hannover. – Großes Staatssiegel in Doppelblechkapsel. 10. 1728, 10. Juni. Georg Ludwig von Klencke, Erbherr zu Hämel- schenburg, Rinteln, Oiele, Langreder und Schlüsselburg (b. Minden, Westf.) belehnt nach dem Tode von Leopold von Klencke den Rat zu St.O. und zwar den regierenden Bürgermeister Franz Heinrich Flotho. Gegeben Hämelschenburg. Unterschrieben Georg Ludw. v. Klencke. – Doppelkapsel. 11. 1743, 3. April. Georg Ludwig von Klencke, Drost zu Lachem, Erbherr usw. belehnt für sich, seine Söhne und seinen Bruder, den Fürstl. Würzburgischen Oberamtmann Ernst August von Klencke den regierenden Bürgermeister Johann Heinrich Tappe. Gegeben Hämelschenburg – Kapselsiegel. 12. 1751, s. m. Ernst August von Klencke, Kaiserl. Kammerherr u. Würzburg. Geheimrat und Oberamtmann belehnt für sich und seine Neffen den regierenden Bürgermeister Georg Friedrich Flotho. Gegeben Hämelschenburg – Kapselsiegel. 13. 1805, 22. Juni. Karl Wilhelm Leopold von Klencke, Freiherr, Erbherr zu Hämelschenburg, Langreder, Rinteln und Lüde belehnt nach dem Tode seines Vaters, des Generalmajors Wilhelm Leopold von Klencke den bestellten Lehensträger der Stadt, den Kämmerer Anton Julius Ludwig Bach unter genauer Einzelaufzählung aller Klenckeschen Grundstücke, nämlich des Klenckeschen Hofes sub. Num. ass. 19 (jetzt Primariatpfarre) mit Scheune und dabei liegendem Garten, 210 Morgen Land, 12 Morgen Wiese und 9 Gärten. Gegeben Hämelschenburg. – Halbpergament, zerbrochenes Kapselsiegel.

C) Sonstige Pergamenturkunden.

1. 1554, Montag nach Martini (11. November). Hans Wulff zu Bodenwerder verkauft vor dem Rat in Gegenwart des Pfarrers Heinrich Hartmann von St.O. unter Bewilligung des Abts Vitus (Veit Tekemester) von Am. sein väterliches hägersches Erbgut an Meier Ludeke, in welchen Erbkauf auch sein Schwestermann Cord Sliker einwilligt. – Siegel abgerissen (Abschrift und nhd. Umschrift dieser ältesten Stadturkunde s. S. 321). 2. 1638, 25. August. Herzog August bekennt, dass er nach dem Tode des Herzogs Friedrich Ulrich belehne zu einem erblichen Mannlehen Johannsen Arsten, Hansen sel. Sohn, mit seinen Brüdern Hieronymus, Friedrich, Thomas und Wilhelm, sowie den sonstigen Gliedern der Familie Arsten, mit drei Hufen Landes (90 Mg.) vor Oldendorff. Gegeben „in unserer Stadt Braunschweig“. Unterschrift: Augustus Aufschrift: Der Arsten zu St.O. Lehensbrief de Anno 1638. – Siegel abgerissen (vergleiche die weiteren 7 Arstenlehnbriefe am Schluß von C). 3. 1652, 4. Juni. Bürgermeister und Rat zu St.O. beurkunden, dass sie zu Contentierung der angewiesenen Soldaten ihrem Mitbürger M. Hans Teuffel aus dem gemeinen Anger, dem Teichplatz 3 Mg. am Teichdamm, woselbst es ganz sumpfig und immer Wasser gestanden, für 45 Taler zu Kauf geben, welche sie bar zu angegebenem Zweck empfangen haben, frei von aller Contribution (Grundsteuer) und Beschwerung. Es steht ihm frei, sich daraus einen Teich zu machen. – Keine Unterschrift, Stadtsiegel in Holzkapsel. 4. 1675, 14. Mai. Vertrag zwischen Burchard Heinrich von Campe zu St.O. und Rat und Bürgerschaft daselbst wegen eines von dem v. Campe aus dem Vogel-Siek erbauten Vorwerkes (Giesenberg), gegen dessen Erbauung der Rat Einspruch erhoben. Eine fürstliche Kommission von zwei Kammerräten (Conrad Schwarzkopf und Ernst V. Niebelschütz), Hofgerichtsassessoren, dem Oberamtmann und Oberförster bewirkt einen gütlichen Vergleich beider Teile. Die Gesamthude von beiden Teilen wird aufgehoben, aus dem Vorwerk Giesenberg dürfen die v. Campe bauen, aber kein Wirtshaus anlegen. Unterschrift der beiden Bürgermeister Hans Lampe und Just Ostermann und Burch Heinr. v. Campe – Siegel abgerissen. 5. 1696. 11. November. Bürgermeister und Rat zu St.O. und die ganze Gemeinde bekennen dem gestrengen Herrn Burchard Henrich von Campe zu St.O. und seiner Eheliebsten Frau Lucie Hedwig v. Campe, geb. v. Hake, 700 Reichstaler, jeder zu fünftehalb (= 4 ½) Kopfstücken (1 Kopfstück = 8 Mariengr.), schuldig zu sein. Herr v. Campe hat bereits 1640 450 Tlr. auf das Gehölz der Stadt, der Hoop genannt, geliehen. Später wird statt dessen ihm die gemeine Weide auf dem Teichplatze als Unterpfand gegeben. Außerdem hat der Genannte jetzt der Stadt noch 250 Tlr. vorgestreckt, sodass die Gesamtsumme nunmehr 700 Tlr. beträgt, wofür nochmals die Hude auf dem Erbanger, der Teichplatz genannt, ferner die freie Fischerei vor der Stadt, auf dem Forstbach, Teichplatz, Pfingstangern und allen unsern (der Stadt) Bächen gegeben wird. Eine etwaige Aufkündigung hat zu Ostern zu geschehen. Unterschrieben die Bürgermeister Henrich Kauffman und Hans Lampe, die Gemeinheitsmeister Hans Coß, Erich Niehaus und Henrich Hilbrecht. – Stadtsiegel in Kapsel. Es findet sich bei diesen 18 Pergamenturkunden der Stadt noch eine Papierurkunde: 1809, 15. April. Die Verordneten der Municipalität bescheinigen, dass ihnen der Major von Campe 100 Tlr. vorgeschossen hat, welche dem Orgelbauer Stephan Heeren zu Gottsbüren für die 1800 gebaute Orgel der Stadtkirche als Zahlungsrückstand noch zu zahlen gewesen sind. Als Unterpfand werden 2 Fuder der Gräserei der Stadtkämmerei in der Holenburg gestellt. Unterschrieben von Maire (Bürgermeister) Bach, Major Burchard v. Campe, und dem Stadtrat (zwei Mittendorfs, Klingemann, Wollenweber, Wöhler, Peinecke und Heupke). – Siegel mit der Umschrift: Royaume de Westphalie. Municipalité de St.O. Departement de la Leine. Zu dem Arstenlehnbrief von 1638 (C 2) sind noch folgende Pergamenturkunden 1935 hinzugekommen:
„Derer Arsten zu Stadt-Oldendorpp Lehenbrieffe.“
1. Anno 1688 am 1. Juni werden von Rudolfs August H. z. B. u. L. nach Absterben des gewesenen Lehnträgers Heinrich Arsten mit allen die Arsten genannt zu einem rechten Erblichen Manlehen belehnt mit drei Hufen Land in drei Feldern vor Oldendorff mit aller Gerechtigkeit und Zubehör, wie sie zuvor zur Lehen gehabt, wogegen sie alles tun sollen, was getreuen Lehenleuten gebührt und sie ihren Lehenseid und Reversbrief gegeben haben Alle Lehensbriefe sind eigenhändig von den Herzögen unterschrieben. Siegel von 1. abgerissen. 2. 1689 am 29. Dezember werden von Gebrüdere V. G. Gn. Rudolph August und Anthon Ulrich Hertzoge z. B. u. L. nach Absterben des weiland Heinr. Arsten belehnt Heinr. Arsten der Jüngere, Sohn des Hieronymus A. mit seinen Vettern (u. a. Magister Johannem Andreä fehl. Sohn) 328), alle die A. genannt, – Hölzerne Halbsiegelkapsel Siegelrest. 3. 1703 v. 13. Nov. belehnen Rudolph August und Anton Ulrich H. z. B. u. L. nach Absterben des Hans Heinr. A. Hermann A., Sohn Heinr. A. d. J. mit seinen Brüdern u.s.w. – Hölzern. Doppelsiegelkapsel m. Fürstl. Canzley-Siegel. 4. 1729 d. 14. Sept. belehnt Serenissimus August Wilhelm, H. z. B. u. L. nach Absterben des Heinr. A. zu Wangelnstedt dessen Vetter Heinr. A. zum Linnen-Camp. als den Ältesten der A. mit seinen Vettern und allen Arstens. – Holz Halbkapsel mit Canzleisiegel. Außer der Unterschrift des Herzogs auch die des Staatsministers C. D. G v Dehn. 5. 1731 am 27. Okt. belehnt Ludewig Rudolph, H. z. B. u. L. „als nächster Successor seines freundlich geliebten Herrn Bruders Liebden hochlöblichen Christmilder Gedächtnis“ Heinr. A. zum Linnen-Campe als Ältesten, mit allen Arsten (als letzter genannt Carl August A., Sohn des Fürstl. Ost-Friesischen Cammer-Secretarius u. Bibliothecarius Johann Alhard A. 329). – Halbe Holzkapsel m. Canzleisiegel. 6. 1771 am 16. April belehnt Carl H. z. B. u. L. Daniel A. Zu Hohlenberg. – Doppelholzkapsel m. Siegel. 7. 1834 am 1. Mai belehnt Wilhelm H. z. B. u. L. nach Absterben des Lehensträgers Gustav Moritz Detlef A. dessen Vetter Joh. Christian A. zu Löwensen (Dorf bei Bad Pyrmont) zu Mitbehuf seiner Vettern u.s.w. – Halbe Holzkapsel m. Siegel.

5. Der Schuster gilden wilköre zu Stadt Oldendorff unter Homburg 1562.

Onfraglich sollen jährliches für undt für zwei Altermann vndt zwene gildemeisters auf Fronleichnamstag (Donnerstag nach Trin.) geordnet, davon jährliches Einer abgesetzet vndt ein ander wieder in seine Städt verwehlet, die des gemeinen werks bestes zu rathen haben, arges schaden 328) Andreas Arstenius, bez. als Wengelstedienses, 9. 2. 1634 als Pastor in Brunkensen und Hohenbüchen ordiniert. 329) K. Aug. Arsten, geb. 3. 3. 1717, Kunstmaler in Amsterdam 1749 f. erbt das Lehngut von seinem Vater Joh. Alard A. Sein Großvater Johannes Honorius A. geb. 11. 9. 1644 zu Münden, 1622 wird ein Johannes Arsten-Oldendorpe erwähnt (Alb. Acad, Helmstadiensis). vndt nachteil zu vorhueten vndt abzuwenden, nach besten ihrem verstande, vndt bei den auß gnaden gegebenen privilegio vndt handwerkes Statuten, auch dise Articull wissen zu halten, erköhren, vndt beeidigen werden. 2. Zum andern sollen alle diejenige so hinfüro auß. dem Schuster Handwerke Meister werden willen, oder eine eigene Werckstade anzu- sahende bedacht (sind), die gebührliche vndt gebreuchliche Meisterstücke 330) machen, alß ein por Stiffel, ein por manschu (Mannschuh) mit lohren 331) vnd absetzen, ein por manschelp 332) mit borden ohven (= oben) vndt ein por fraulein toffeln (Pantoffeln) mit Korch 333), vnd dasselbige aus eines Meisters werkstete, da er von den Gildenmeistern aufgewieset wirdt, in gegenwardt des oldermans vndt gildemeisters, domit er der meister selbst oder andere ihme dazu Raht vnd hülfe thun müchten, in mittelst aber mit notürftigen essen vndt den freyen Drunck vorsehen werden, 3. Zum dritten, diejenige so meister werden willen von fremder vndt der keines Gildebruders Kindt ist, sol auch Jahr und tagh, bey einem Meister sontz noch uff ein ander arbeiten vndt bleiben, auch viehr mal zuvor, alß jedes quartal vor den Gildemeistern erscheinen, durch zwohe Gildebrüder sie freundlich grüsen vndt bitten vmb des Handtwerckes gewohnheit, oder dasselbige ersehen, vndt das erstemohl zwo gröszere (Groschen), das andremohl vier, das drittemohl achte Großen, viertemohl zwölsf größen zur bekandtnüß vorleggen, vndt entrichten, vndt dabey das lestemohl zugleich seinen geburts vndt lehrbrief von seinem Meister dabey er gelehret vndt gearbeitet aufweisen vndt dorleggen, in mangelunge aber dessen seines vorberichiteten auß gelegten Geldes verlüstig sein. 4. Zum Vierten, soll auch kein frembder zugelassen werden. Ehr habe seine Bürgerschaft würcklich gewonnen vndt ein geschworener mitbürger mit sein, vndt so er keine Eigene behausung hatt, sol er zwanzig thaler 330) Später: ein Paar Mannsschuhe, ein Paar Frauenschuhe und ein Paar Frauentoffeln. – 331) loren = gerben, loer, lorer = Gerber. (Schiller-Lübben a. a. O. II, 714, 722), unklar. – 332) Schelp = Schale (Verwijs un Verdam, Mittelnederlandsch Woordenbuch), unklar. „loren u. schelp“, wahrscheinlich verschrieben. Aus $$ 39 u. 40 geht hervor, dass hier eine Abschrift der Urkunde von 1562 vorliegt. 333) Korch, wahrscheinlich = Kork, vom span. corcho, Rinde, lat. Cortex Fremdwort seit 16. Jahrh. seines eigenen geldes an einem haben, welches ehr mit einem Eydt bekreftigen soll, alß den sol man ihne zu lassen, wan er alles wie vorberühret vorrichtet vndt solchen Einkauf laudt fürstlichen privilegii erlegt, alß den sol er nach gelegenheit den Gildebrüdern gütlich thun, dorzu zwo pfunt wasses (Wachs), dessen ein pfunt in die Kirchen gegeben werden soll, zwo groschen dem alterman, dem schreiber einen fünften (? = fürsten, vergleiche 8) groschen, vndt dem knechte einen, damit sol er zugelosen (lassen) werden, 5. Zum Fünften, so einer oder mehr meister aus einer andern Stadt sich allhie besetzen vndt bürger würden, sollen jo so woll den vorberührten einkauff erleggen, auch vorgesetzte Meisterstücke machen vndt vorrichten. 6. Zum Sechsten, die jüngsten zweene gildebrüder sollen dero Gilden Knechte, aufwohrer (Aufwärter) sein vndt bleiben, vndt auf jedes erfordern des Ampt mit ümbhengenden mantel förderen vndt bescheiden, biß ein ander einkümpt (hineinkommt) der dan den Eltesten entsetzet, damit wan einer oder andre vorschicket oder vorreiset, oder mit schwacheit (Schwachheit) des leibes beladen würde, stetz einer sey der die auffwartung vorrichtette, so sich Einer dazu sperrte vndt nicht thun wollte, ist der Gilden vorfallen in eine tonne breuhan (Vroihan). 7. Zum Siebenten, wan einer oder der ander Gildebruder zur Gilden gefodert, soll er sich alda mit seinem Mantel erscheinen laßen, auch keine gewehr lenger alß einer abspannen kan, bey sich hoben, bey Straffe 4 groschen, vndt so er ausen bleibe, sol er so viel erleggen dabey er verbottschaftet ist, 8. Zum Achten, soll eines Gildebruders Kindt, es sey Sohne oder Tochter, so sich in der Gilde einworbsen will, wen er sich befreyet hat, sol den Gilden einen thaler, dem meister zwoo groschen und dem schreiber einen fürsten (ferneren, weiteren) groschen entrichten; vndt als dan ein mitgelidt sein dieser Gilden, 9. Zum 9. Eß sol auch kein meister dem andern in sein gedingete arbeit treten oder fallen, jemandts ab vndt zu sich zihen wieder (= weder) heimlich noch offentlich, der Erste sey den(n) genuchsamb bezahlt, oder es geschehe sonsten mit seinem willen, bei Strafen eines Dalers, 10. Zum 10. Es sol auch kein meister den andern sein gesinde, es seien gesellen oder jungen abspannen oder abwendig machen, wieder (weder) durch sich oder jeman(d), soll den Knecht oder Jungen in einem Vierteljahrs nicht arbeiten lasen, vndt der meister zur Straffe erleggen einen halben Dahler, 11. Zum 11. Es soll auch kein meister einige Arbeit gemachte vndt vorfertigte wohren, sie sein wie sie wollen, von andern allhie oder anderswohe an sich kaufen, vndt das, was ehr selber vndt sein Gesindr in seiner werckstade nicht gemacht hat, vor dem fenster 334) oder auff dem markte feil hoben, oder vorkauffen oder durch Niemands sich zu gute thun lasen, bei Straffe 10 Mariengroschen, 12. Zum 12. Es sol kein Gildebruder einen frömden Schuhe im hause machen, bei Straffe eines gülden, 13. Zum 13. Es sol auch ein Gildebruder seine Frauen, Kinder vndt gesinde moegliches fleises dahin holten, das sie niemandt von dem acker, getreide, Korne, gartengewechse, Apfel, birren (Birnen) vndt sonsten etwas endtpfromden (entfremden, entwenden), sondern Ehrbohrlich halten, bey wilkohrlicher Straffen oder Verlust des Amptes, 14. Zum 14. Sollen nach fürstlichem privilegio jehrliches zwei morgensprachen als montags nach Dominica (Sonntag) septuagesimia, andere aufs Fronleichnamstag gehalten werden, vndt alß des handtwercks Notdurft vndt sonsten was fürfallet bedenken, vndt mit einander dar ausreden ondt tractiren, vndt auf jede gesetzt Zeit vndt morgen Sprache ein jeder zum Zeitpfennig erlegen vier pfennig, alß den mag die Gilde vier benke (Bänke) mit Richtern vndt beysetzern vorordnen vndt besetzen, vndt Recht leiden vndt unrecht vorbeiden (verbieten) lasen, durch den Richter vndt jeden pfords (= sofort) recht widerfohren laßem durch die andern Gildenbrüder, das es soll kein gildebruder, so ehr mit seinem gildebruder zu thuende hette, Erstlich vor dem meister vndt gilden klagen, vndt allda nicht parteiisch dem Einen zu lieb vndt dem andern zu leide handeln, kan man sie alß dan nicht vergleichen, mach ein jeder den andern vor Einem Ehrbahren Raht vndt vor dem gericht besprechen, aber der gilden wilkührliche Straffe vorbehalten, 15. Zum 15. So ein gildebruder, außer einem geschirre od. glase, wie es nahmen habe, nempte (nähme), ohne erlaubniß vor einem auß nehme doraus drünke, oder solches geschirre aus der Stuben oder behausung ohne erlaubmiß dragen würde, so zur Straffe erlegen 1 mariengroschen 334) Die kleinen Auslagefenster, die ein wenig vorgebaut und noch im Anfang des 20. Jahrh. hier vorhanden waren, bis nachher die großen Spiegelscheiben der Confektions- usw. Geschäfte hier aufkamen. 16. Zum 16. Wer vnter wehrender Collation (Gildeessen) sich mutwillig machte, hader ondt zank anrichtete, soll ohne gnade mit einer tonne broihan vorfallen sein, 17. Zum 17. Es soll auch kein Gildenbruder dem andern in dem Gildehause (beim) Beeregelage (Biergelage) oder anderswohe unhöfliche lesterliche Schmehe (Schmähungen), Scheltworte oder dergleichen zulegen, auch nicht legen heisen, sondern bruderlich vndt friedlich vorhalten, bei Straffe 4 Mariengroschsen, 18. Zum 18. Es soll Niemandt auf einmohl mehr den einen Knecht vndt lehrjungen hoben, vndt über dritte nicht arbeiten, vndt so einer dem andern einen doch zwo oder achte l...te, sol jedem freistehen, ebenso (wenn) ehr keinen lehrjungen hätte, sol er nicht zwo Knechte (haben), sondern bey einem bleiben, dorzu einen Jungen zwei Jahr zu lehren annehmen, vndt nach ausgangk der zweien Jahren so (soll) er in den negst folgenden dreyen jahren er verleipens (er gehe fort), oder bleibe vndt lernte auß, keinen lehrjungen wiederumb macht haben, 19. Zum 19. wer in dieser gilden einen lehrjungen annimpkt zu lehren, sol der gilden eine tonne brauhan, vor 4 gl. weißbroth einen Sötemelkes Kese (Süßmilch- oder Rahmkäse) von zehnpfunden vndt zwo psund wasses (Wachs), davon ein in die Kirche geben werden soll, entrichten, ein Gildebruders Kindt sol der tonnen brauhsan verschont sein, aber das ander entrichten bewendlich (wobei es sein Bewenden hat) 24 gl. vndt das wachs. 20. Zum 20. Es soll auch kein meister keinen lehrjungen macht haben zu lehren oder annehmen, er habe denn zuvor ein johr lank meister gewesen, auch nicht zwo meister auff einer werckstede arbeiten, bei Straffe 1 Thr, 21. Zum 21. Wan ein lehrjunge außgelehrnet hat, soll sein lehrmeister ihme vor der Gilden uffsagen vndt anzeigen, das er seine lehriohr auszgestanden vndt ihme derselben loßzelete, vndt solche loßzehlung vndt des Jungen nahmen (soll) in das Gildenbuchk einschreiben werden, vndt davor der Meister 4 vndt der lehrjunge zwo groschen vndt vor einschreiben 1 ½ groschen entrichten, 22. Zum 22. sol auch kein weiß-lohe-gerber od. Koßener (Kürschner) allhie zu Stadt Oldendorff sich besetzen auch leder kauffen laut fürstlichen privilegii, er sei den ein geschworener Bürger vndt mitgelidt dieser gilden. 23. Zum 23. Es soll auch kein Gildebruder die Heute (Häute) vndt ledder uff dem Viehe besprechen (= vorkaufen, sich versprechen lassen), oder köpen, besonder (ausgenommen) so der eine oder der ander Einem; darauf arbeite ondt auf Rechnung thete, stehet ihme frey, bei Straffe 1 gülden, 24. Zum 24. Wem ein gildebruder nach einem Kaufe Kopschlaget (Handschlag bei Kaufabschluß) vndt ein ander gildenbruder dazu keime (käme), sol (er) dorvon gehen, vndt den Ersten damit gewehren lasen (er soll also nicht überbieten), bey straffe 10 mg., 25. Zum 25. Es soll auch kein Schuster oder gildenbruder eingekaufft ledder außerhalb verkauffen, ohne Vorwissen der Gildebrüder, sondern dem Gildemeister selbst anmelden, bei Straffe einer tonnen brauhanen. 26. Zum 26. Wan einem Bürger ein Viehe es were gleichviel (= ob es nun viel oder wenig sei) umbkeime (umkäme) oder schlachten liese vndt die Hudt (Haut) verkauffen wolle, alß den sollen laudt fürstlichen privilegii den Schustern allhie die haudt umb billig meßigen wordt (Wert) gelosen, ondt nicht auserhalb zu verkauffen gestattet werden, 27. Sol der ledder Kauff groß vndt klein, so bei den Fleischhauwers (= Schlachter) oder bey dem abdecker uff die Rege (Reihe) felt (fällt), jedem zu kaufen gestattet werden, so aber einer oder andre im Vorkauffe (durch Vorkauf) felte (fehlte) ondt ihme die Rege nicht bröchte vndt ihme nicht leben gelosen, soll der gilden in einen gulden straffe verfallen sein, 28. Zum 28. Es soll der meister in Stadt Oldendorff selber heute (Häute) oder ledder kauffen losen, ondt wan solcher Kauff von dem meister geschehen, soll er das ledder oder heute (Häute) durch sein gesindelein einholen lasen, bei Straffe 10 mg, 29. Zum 29. Es soll auch kein Amtsbruder ledder aus Stadtoldendorff dragen, zu vorkauffen oder zu vertauschen, bei Straffe 1 gülden, 30. Zum 30. Es soll keiner, wer der auch sey, weiß-lohegerder oder unser brüder Einer-, einen Auslendischen (Nichtbraunschweiger) eine handt gehven (mit ihm beim Trunke usw. verkehren), bei Straffe eines gülden, 31. Zum 31. So ein oder mehr gildebruder bruch(straf-)fellig wehre ondt alt und gildemeister sie die Bruchsellige Zeit ondt Termine, ohne jenige (= jene) anmahnung oder Fordrunge, setzete, ondt sich nicht einstellete, jedesmohl erlegen 4 mariengroschen, 32. Zum 32. Es soll auch keiner vor offener laden, wan er erfordert, mit gedecktem haupt erscheinen, vndt (soll) daselbsten des Alt-undi Gildemeisters, auch eines jeden Ambtbruder meinung gütlich anhören vndt keine unleidliche trotzige vndt unnütze Worte ausgiesen (= ausstoßen) vndt zu messen, bey Straffe 10 mariengroschen, 34. Zum 34. Wan ein Ambts Bruder mit Zornigen worten von der offenen laden gehet, soll zur Straffe erlegen 4 gl. Kompt er aber nicht wieder, weil (= so lange) die laden offen, sol erleggen 8 gl., 35. Zum 35. Wan sich ein Amtspersone wieder das Ambt versundiget hatt, vndt ihme die vier benke (siehe § 14) gegeben, oder ihme das Fenster, das ist keine Schuhe zu machen oder dieselben feill zu haben, verbotten, (so soll er) nicht denselben wiederstreben, sondern sich friedlich dorinne vorhalten, vndt um eine linderliche straffe vndt Vorziehung (Verzeihung) bitten, bey verlust des Ambts oder des Ambts wilkührliche Straffe, 36. Zum 36. Sol jehrlichl vndt jedes Jahr besonder uff die erste Morgensprache alß Dingstag Dominica septuagesima ein scheffel Rogken (Roggen) gebacken werden vndt den Haußarmen vndt armen gildebrüdern gegeben werden, 37. Zum 37. Soll diese gilde jerliches (jährlich) vndt jedes jahr besonder Einem Ehrbaren Rahtt dofür, das ein Ehrbarer Rahtt dero gilden die hülfliche handt Ambts halber uff erfordern bieten muß, entrichten 8 Körtling 335). 38. Zum 38. Ist auch ein Gildebuch verordnet vndt gemacht worden, (in welches) alle die nahmen der gildebrüdern auch alles, wasz die Gilde in Vorraht hett, auch alle gescheffte vndt handelung, die sich bey eines jeden older- vndt gilde meisters Zeiten zugetragen geschrieben vndt vorzeichnet (werden soll), 39. Zum 39. Wer gegen Unsers gnedigen Forsten vndt Herrn, Herrn Henrico Julio 336) postulierten Bischofs des Stifftes Halberstadt undt Hertzogen zu Braunschweig vndt Lünenburg, seiner fürstlichen gnaden Gemahll, Junge Herren vndt Fräulein auch gegen unsere privilegium, so uns von Hochgedachtem S. F. Gnaden in gnaden gegeben, auch gegen 335) 1 Körtling = 1/9 Groschen zu 12 Pf. = 4 Pfennig. – 336) Da das Privileg bereits am 28. 2. 1562 von Herzog Heinrich d. J. verliehen ist so geht aus diesen beiden zugesetzten Paragraphen 39 und 40 hervor, dass solches von Herzog Heinrich Julius der Gilde erneuert ist. diese gewilligte vndt vollzogene wilkür mit worten, wercken, heimlich oder offentlich handelt, oder sich dawidersetzte vndt bröckfellig (strafbar) wurde, soll dero gilden in willkührliche Straffe vorfallen vndt bruchfellig sein, 40. Zum 40. Schließlich vndt zum lesten ordnen vndt wollen wier Semptliche Ambt vndt Gildebrüder diese unsere aus gnaden ertheilete Articul steif vndt fest halten, damit wier dem privilegio nicht zuwider noch zu viel oder zu wenig thun.

6. Artikul und Ordtnung der Grob-, Klein- und anderer Schmiedegilden zu Stadtoldendorf 1656.

Von Gottes Gnaden Wir Augustus Hertzog Zu Brunßwig und Lüneburg. Vor uns, Unsere Erben und Nachkommen Regierende Hertzogen zu Brunßwig Lüneburg, Wulfenbüttelschen Theilß; hierrmit thun Kundt undt Zuwißen, demnach Uns die sämtliche in Unserer Stadtoldendorf wohnende Grob:Klein: vnd andere Schmiede unterthänig vortragen lassen, dass Sie bisherho ihres ohrts ohne einiger Zunft vnd Gilde gelebet, daherho nicht allein allerhandt Ungelegenheit vnd Verkleinerung empfunden, Sondern auch dieses erfahren müssen dass, die bey Ihnen gelehrte Jungen nicht passiret, sondern von neuen Zulernen angehalten, auch die Gesellen, so bey Ihnen gearbeitet, in Strafe gezogen werden sollen, woraus dann weiter erfolget, dasz Sie Ihre Werckstadt mit benötigtem Gesinde nicht besetzen, die Ambts- Unterthanen mit behufiger Arbeit nicht Versehen, sondern dieselbe, was Sie deßfallß dedürftig, entweder gar außerhalb Landes, oder an weit abgelegenen öhrtern an sich bringen, oder den Umblaufenden Hausirern abhandtlen und oftermalß geringe und vndüchtige Arbeit vnd wahren, mit übermäßigem Gelde erkauffen müssen vnd Zu künftiger Verhütung deßen allen Sie vor sich vndt Zu mitbehuff etlicher uff den benachbarten Dörfern wohnenden Schmieden umb Sonderbahrer Gilden Gerechtigkeit sich Zubewerben nötig, darüber aber Zuforderst Unsere gnädige Concession vnd Privilegien unterthänig Zusuchen, ihre schüldigkeit ermeßenz; Und wir dan dassjenige, Was Zu Unserer gehorsamen Unterthanen Wollfahrt auch Zu ihrer mehrerer Aufnahme und Verbesserung dero Nahrung gereichen mag, jederzeit gern befordert, alß haben wir der Supplicanten unterthänigem suchen in Gnaden stat gethan, denselben nachfolgende Gilden Articul und Ordtnung gegeben, auch dieselbe Krafft dieses gnädiglich bestetigt und Confirmiret. 1. Anfenglich sollen alle diejenigen Schmiede, so umb Erlangung dieser Gilde sich bewerben und dieselbe erhalten, alß zu StadtOldendorf Erich Niehuß, Arendt Hentze, Jürgen Twehle, Melchior Hartung, Henrich Michels, Hanß Stromeyer, Zu Deensen Jobst Koch, Jürgen Koch, und Rudolf Schrader, Zu Gollmbach Jobst Wendt, Zu Scharfoldendorf Goßelohe, Zu Lenne Hanß Erdtmann und Zu Holtensen Lüddecke; Wann Sie 2. zuforderst Ihres ehrlichen Herkommens und recht gelernten Handwerckß halber, genugsahme Gebuhrtß: undt Lehrbriefe beybringen und in die Lade legen, ohne einige fernere entgelt, der Gilden fähig sein, und derselben genießen. Inmaßen Wir da auß Landesfürstl. Hoheit Macht und Gewalt dieselben für Gildenwürdige Meister hiermit declamieren und erklehren. 3. Sollen diejenigen Schmiede, welche in den nächsten dreyen Jahren nach dato dieses Privilegy oder Gildenbriefes in und an obbenanten ohrtern Hauß: und wohentlich sich niederlaßen werden, durch zweene Gildebrüder bey einer Morgensprache sich einwerben laßen und wann Sie durch Beybringung gewöhnlicher Geburts: und Lehrbriefe ihr ehe: und ehrliches Herkommen, auch dass redlich erlernte Handwerck bescheinigen und das Meisterstück Verfertigen, ohne erstattung einigen Gildegeldes, Vermöge Unserer publicirten, wollgemeinten Verordnung in der Gilde ohnweigerlich aufgenommen werden; 4. Derjenige, so nach ablauf solcher drey Jahr, dieser Gilde theilhaftig Zu sein begehret, soll sich durch zween Gildebrüder bey gemeiner Morgensprache mit Vorzeigung seines Lehr: und Gebuhrtsbriefes, auch Zeugnußes seineß ehrlichen Verhaltens, einwerben laßen. 5. Man dan solche Persohn Zugelaßen, soll Er, wann er in der Stadt gedenket Zuwohnen, nach gewonnenem Bürgerrecht, vor die Schmiedegilde, wann er bey Vermögen, zwölf Thaler erlegen und an die Kirche daselbst 2 Pfd. Wachs und den Armen Vier Gr. geben. 6. Da sich aber ein solcher frembder an ein Bürgerß Kind hierselbst würde Verheirathen, dehme soll es des Geldes halber bey der Helfte gelassen werden; jedoch sollen die Gildemeister und Olderleute dieses Gilden Geldt nach Vermögen der Personen, damit Keiner abgeschrecket werde, sich dieser öhrter Zubesetzen, Zumindern berechtigt sein; 7. Wann nun solches Geld auskommen, soll es allemahl dem ärmsten Meister in Stadt Oldendorff auch nach gelegenheit auf den Dörfern gegen Darstellung satsahmer Caution umb gebührlicher Interesse Zu besserer Anlage seiner Nahrung geliehen und vorgeschoßen werden. 8. Würde aber der angenommene Meister Armuthß halber das moderite Gildengeld nicht entrichten können; Soll Ihme solches umb gebührlich Interesse, gegen Caution, solange es der Gilde beliebig, gegönnet werden; 9. Man sich etwa, Vermittelst Göttlicher providentz Zween Gildekinder hiernechst aneinander Verheirahten würden, solten dieselbe Vor jeder Persohnen Einen Thaler in die Lade erlegen, der Kirche aber und den Armen dass Jenige waß ein Frembder thut, ebenmäßig entrichten. 10. Es soll ein Grobschmidt, ehe und Zuvor Er Meister wird, zum Meisterstück ein Hinter Pflug Eisen, ein Hufeisen, und Mistgrepen untadelhaft und ohnstraflich machen, die anderen aber, alß Klein-Schmiede, Spörer (Sporenmacher) und was dem mehr anhängig, Soll ein Jeder von dem er Meister heißen will, das Meisterstück, wie man sich dessen hinkünftig wird vereinigen können, Zuverfertigen und diejenigen Meister, so das Meisterstück besichtigen und darüber Zuehrteilung verordnet, mit notdürftigem Eßen und trinken, so lange das Meisterstück gemacht, Zubesorgen schüldig sein; 11. Es soll auch der jüngste Gildenbrüder ohne unterscheid, so lange der Gilden dienen, bey der Morgensprache aufwarten, und die andern wann es nötig, Citiren, biß dass er durch einen andern abgelöset werden kan; 12. Ferner sollen Unsere Beamte zu Wickensen, mit Zuziehung Bürgermeister und Rahts Zu Stadt Oldendorf, bei den Jahrmarkten in der Stadt die darauf feilgebrachte Schmiede Arbeit durch die Gildenmeister und Alte Leute, ob Sie Unrichtig, und dadurch die benachbarte Unterthanen betrogen werden können, besichtigen laßen, und wan solche falsch befunden, nach gelegenheit, dieselbe Schmiede Arbeit wegzunehmen, Oder sonst die Betriegliche Verkäufern gebührlich Zustrafen; die außerhalb der Jahrmarkte herumb streifenden Hausierer aber, auf anhalten der Gildegenoßen gar abzuweisen befugt sein. 13. Weil auch bei allen andern Gilden gebräuchlich, dass die Ämbter der Gildemeister und Olderleute alle Jahr verendert werden, Soll es der Ämbter halber allemahl bey den Meistern in der Stadt ohnwiederruflich verbleiben und sollen die alle Jahr neuerwehlte und bestetigte Gildemeister zween Vorsteher außer den Dörfern, einen auß dem Ambte Wickensen, den Andern vor der andern Seite setzen und davon einem, nach ihrem Gutachten, einen Schlüssel Zur Gilden Laden anvertrauen; diese Vorsteher auch bey die Rechnungen gefordert werden und sehen, wohin die Gilden Gelder etwa das Jahr über angewendet sein; 14. Es soll aber derjenige Vorsteher auß den Dörfern, welchem der Schlüssel von den Gildemeistern vnd Olderleuten obberürtermaßen anvertrauet, auf des Gildemeisters Verbotschafften, entweder selbst mit dem Schlüßel stündlich bey der Lade sich anzufinden, oder da Er Leibes Schwachheit, oder anderer erheblicher Verhinderung halber, nicht selber würde kommen können, den Schlüßel bey dem Gildenknecht zu überschicken schüldig sein, würde Er dawieder thun, soll Er zur Strafe 3 Fl. (= Gulden) geben; 15. Da nun einer gewillt, dies Handwerk Zulernen, derselbe soll bey den Klein Schmieden drey Jahr-, bey einem Grobschmiede aber nur Zwey Jahr lernen und wann Er vor der Laden loßgedungen wird, der Gilden Zwey Thlr. und ein Pfd. Wachs in die Kirche des ohrtß da Er lernen will geben. Ein Gildenkind den Halbschied, Ein Meisters Sohn gar frey sein, nur dass Sie alle ein jeder Vor sich, nach geendigten Lehrjahren, ehe Sie loßgesprochen, ihrem Lehrmeister das Verdingte Lehrgeldt entrichten und bezahlen; 16. Wan ein Gildengenoße nach dem Gildenhause Citiret, Vorächtlich ohne erheblich Vhrsachen, außbleibet, der soll 3 Fl. (Gulden) Zur Strafe einlegen; 17. Es soll ein Meister in oder außer der Stadt dem andern sein Gesinde so weinig, alß Schmiedegäste (Kunden) nicht entziehen oder abspennig machen, bey straff 3 Fl.; 18. Es sollen auch sonderlich die Grobschmiede wie dieses endtß hergebracht, dem Ackermann von einem Jahr biß ans ander borgen, die arbeit deswegen nicht steigern oder denselben Vorsäumen, noch sonst mit untüchtiger Wahren betrügen, worauf dan die Gildenmeister Aufsicht Zuhaben schüldig sein. Wer dawieder handelt, der soll in die Lade Zur Straffe 2 Fl. geben; 19. Es sollen auch die Schmiede hinfüro Zween Morgensprachen, die eine in der vollen Woche nach Ostern, die andere uff Martini in gegenwahrt vnd beyseins Unsers jedesmaligen Ambtmans oder Ambst-Schreibers Zu Wickensen vnd eines Bürgermeisters oder Rahts-Verwandten Zu Stadt Oldendorf, Zuhaltenm vnd dabey der Gilden Notturft Zubeobachten, und sich darüber Zubesprechen befugt sein; 20. Bey der letzten Morgensprache, so jedes Jahrß umb Martini gehalten wird, Sollen die Altmeister von den Straff: und andere Gildengefälle auch von weme die gehoben, und eingenommen, richtige Rechnunge thun und soll von den Straffgeldern der dritte Pfennig, halb Unserm Ambtman Zur Wickensen zu behuf Vnsers Ambtß dasselbst, vnd die andere helfte, dem Raht Zu Stadt Oldendorf abgefolget, die übrigen Zwey Drittheil aber von den Strafgeldern, wie auch die Zugewinnung der Gilde einkommende Gelder, der Gilde verbleiben, und deroselben Zum Besten angewendet werden; 21. Nach solchen gehaltenen Morgensprachen nun, soll ein Jeder Mann: vnd Weibeßpersonen, da Ihnen etwa nach Vermögen und Notturft ein trunck gereichet werden mögte, fein ehrbar, Sitsam, from vnd Züchtig sich bezeigen, bey straffe je 2, 3 oder mehr groschen; 22. Stirbet ein Gildengenoße, so soll der Gildenmeister auff ansuchen des Verstorbenen angehörigen, die sämptliche Gilde Verbotschaften Zulaßen, und ein Jeder der Leiche zu folgen, bey 12 gr. Straffe gehalten sein; 23. Soll ein Gildenbuch verfertiget, darein diese Articul, vnd das darüber erlangte Privilegium geschrieben, in der Lade gelegt, bey allen Morgensprachen, damit sich Keiner einiger ohnwißenheit Zubeklagen, offentlich verlesen werden; 24. Hierüber nun sollen Gildenmeister vnd Olderleute, auff alle punckte und einen Jeden insonderheit, fleißig vnd genaue obacht, bey Verlust seines Ambtß, Zuhalten, Verbunden sein; Wir behalten aber Uns, und Unseren Erben undt Nachkommen hiermit außtrücklich bevor, Obgesetzte Articul und Gildenordnung, der Zeit, Gelegenheit vnd anderer umbstände halber, auch der Schmiede verhalten nach, Zuendern, Zumehren, Zumindern oder auch gar Hinzwieder Zu Cassiren ond aufzuheben: Gebieten vnd Befehlen hierauf Unsern jetzigen imd Künfftigen Jedeßmaligen Beambten Zu Wickensen, wie auch: Bürgermeister vnd Raht Zu StadtOldendorff, dass sie über dieser Gildenordnung und Privilegium gebührlich halten, die Schmiede dabey, wieder Männichlicheß Eintracht, schützen, Handthaben undt Vertreten und Sie dawider nicht beschweren laßen; Uhrkundlich haben wir diesen Brieff eigenhändig unterschrieben und mit unserm Fürftl. Cantzley Siegell bekräftiget: So geschehen vnd gegeben in Unserer Vestung Wulfenbüttel am 17. Novembris Anno 1656. Augustus H. z. B. u. L. (L.S.) [Stelle des Siegels.] mp. (manu probria) [eigenhändig unterschrieben].

7. Der Goldmünzenfund aus der Schwedenzeit.

Bei dem Turm der Hauptkirche auf dem ehemaligen Kirchhofe sind bei einer Leiche im Jahre 1905, als die Gasleitung gelegt wurde, Goldmünzen gefunden worden, die aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges stammen und wohl einem damals hier beigesetzen Krieger angehört haben. Nach meinen Nachforschungen sind es sechs gewesen, drei sind nach auswärts gekommen, drei befinden sich hier im Besitz des Herrn Otto Mittendorff. 1. Vorderseite: ein Geharnischter mit geschultertem Schwert in der Rechten und ein Bündel von 4 Pfeilen in der Linken. Jahreszahl: 1637. Umschrift: Concordia R. PA. NVA. CR...GIL. Rückseite: Inschrift in einer Kartusche MO. ORD | PRO VIN | FOEDER | BEL. GAD | LEG . IMP. – 2. Vorderseite: Kopf Gustav Adolfs mit Lorbeerkranz. Umschrift: Gustav Adolph D. G. Suic. Goth. Vam. . rex. Rückseite: Schwedisches Wappen mit Krone (viergeteilt, abwechselnd drei Kronen und aufrecht schreitender Löwe, Mittelschild nicht erkennbar. Umschrift: PRTIN . . . HON . ET CARIL DOM. INGER. 1634. – 3. Vorderseite: in quadratischem Rahmen die Inschrift: DVCATVS |NOVVS | REI PVBL. | FRAMCO | FVRT. Rückseite: das Wappen von Frankfurt (Adler mit rechtsgewandtem Kopf. Umschrift: Nomen Domini turris fortissima Ohne Jahreszahl. Nr. 3 ist doppelt vorhanden, das eine Stück im Besitze von Geh. Kommerzienrat Levy. Alle Stücke haben Durchmesser von 2 Zentimeter, Dicke 1 Millimeter.

8. Hausinschriften in Stadtoldendorf.

1. Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut im Himmel und auf Erden. Diedrich Reinecke. Margaretha Nolten. Anno 1689 (Baustraße). 2. Wer Gott vertraut usw. Johann Nolten. Katharina Wenk. Anno 1671 (Baustraße). 3.- Allen Menschen, die mich kennen, den’ gebe Gott, was sie mir gönnen. Johann Christoph Beste. Karoline Dörries. Anno 1791. 4. Ich habe gebaut dies Haus; wenn mein Gott will, muß ich daraus. Allen Menschen, die mich kennen usw. (wie Nr. 3). Johann Heinrich Jäger. Sophie Eleonore Ebeling. Anno 1779. 5. Mit Gott hab’ ich gebaut dies Haus; wenn's ihm gefällt, muß ich hinaus. Will er’s einem Anderen geben, so schenke mir das ewige Leben. Anno 1797. 6. Alles, was mein Thun und Anfang ist, das gescheh, im Namen Jesu Christ, der steh mir bei. Hans Jürgen Ahlers. Anna Dorothea Uden. Anno 1735, den 2ten May. 7. Dein Lebenlang habe Gott vor Augen usw. (Tob. 4, 6) K. F. Nolte. Anno 1793. 8. Bei dem Camphofe: Bis hieher hat uns der Herr geholfen. Habe deine Lust an dem Herrn, der wird dir geben, w. d. H. w. (was dein Herz wünschet. Ps. 37, 4). Johann Jürgen Bohlen. Dorothea Elisabeth Eilers. 9. (Nr. 123) An Gottes Segen ist Alles gelegen Name und Zahl verwittert. 10. Habe deine Lust an dem Herrn usw. (wie Nr. 8). David Schreiber. Agnes Klages. Anno 1734. Den 24. Mai. Eine ältere, aber verbaute und verschmierte Inschrift desselben Hauses (über den Fenstern) lautet: … … Unglück steht in Gottes Hand, dem alle Dinge sind bekannt, der wird es schicken und machen wohl, wie es mit mir hier gehen soll … … von Ohlendorf (?) Margaretha Albrecht. Anno 1680. 11. Alles, was mein Thun und Anfang ist, das gescheh im Namen Herr Jesu Christ; der steh mir bei, so früh als spat, bis all mein Thun ein Ende hat. M. Heinrich Düfell, Margarethe Hartmann. Anno 1717. 12. Im Pikenhagen: a. Gott dein Auge sieht Alles und deine Hand erhält Alles; darum meine Nachfolger. b. Fürchte Gott, thue recht, scheue Niemand. Soli deo gloria! Henrich Jürgen Twelen. Anna Maria Schreiber. Anno 1796. Den 22. Juli. 13. Burgtorstraße: Dies Haus habe ich gebaut nicht aus Hoffart und Pracht, die Not hat mich dazu gebracht. 14. Markt 38: Wenn du ein schönes Weib hast. Zu dich forvogedt sich mannich Gast Vndt schauwet woer dein frvndt si. Vndt is gleichvol from dabi. Anno 160 II (= 1602, nicht 16011). HAN … (? Hansen) Ilsabe … TVSK … Vxor ... Hilf Got … dein … damit ... mphang. 15. Daneben (Nr. 36): Harmen Vogelsanck. Hans von Olen hat Gott vertruwet und mich an diesen Ort gebuwet. Wolborch Vxor … ... (verwittert). Gott gebe Glück diesem Haus und Allen, die da gehen ein und aus. Und auch den Meinen, den’ dies Haus gehöret an. Hans v. Olen. Wolborg Bxor. Anno 1611 (1611). 16. In Gottes Namen habe ich gebauet dies Haus, wenn Gott will, muß ich daraus. Dem es Gott gönnet, wird er es geben und mir hernach ein ander Leben. Anno 1688. Den 12. Juni. b. Alle Leute hassen mich; traue auf Gott und achte es nicht. c. Mit Gott gerät der Anfang wohl, fürs Ende man Gott danken soll. 17. Breite Gasse Nr. 10: Mit Gott habe ich gebaut dies Haus, wenn er es will, so muß ich daraus. Johann Ernst August Ritterbusch. Karoline Hasper. den 30. Mai 1780. 18. An der Kirche: a. Ich will den Herrn loben, so lange ich lebe und meinen Gott lobsingen, dieweil ich hier bin. b. Die mir nichts gönnen und nichts geben, müssen doch leiden, dass ich lebe. c. Mit Gott gerät der Anfang wohl, fürs Ende man Gott danken soll. Jobst Weh … ... (? Wehrmann) und dessen Liebste Gretlisebet Nolten. Anno 1720 den 11. Mai. 19. Dies Haus hat ein ehr und fester Raht und die lobliche Bürgerschaft zu einer Schule bauen lassen. Anno 1726. 20. E. E. F. Raht und die lopliche Bürgerschaft Haben dieses W. W. Haus bauen lassen Anno 1716 (Pfarrwitwenhaus. Jetzt im Rathaus aufbewahrt). 21. Mit Gott in einer jeden Sach den Anfang und das Ende mach'. Mit Gott gerät der Anfang wohl, fürs Ende man Gott danken soll. Johann … ... Rennemann.. … 22. Teichtorstraße: a. Fange Alles mit Gott an, wage es endlich. b. Der Herr behüte Deinen Eingang und Ausgang. c. Gott schickt es wunderbar und glücklich. d. Bleibet wohl für Menschen Macht. 23. Sirach llXV (Sirach 11, 15/16). Den Frommen gibt Gott Güter, die bleiben, und was er bescheert, da gedeihet es immerdar. Johann Christian Schmidt. Johanne Dorothea Eleonore Schmitten geborene … … (Das Folgende ist verdeckt). 24. Mit Gottes Hülfe habe ich dieses Haus gebaut. Johann Christian Müller. Johanne Catharina Tappe 1797. 25. Burgtorstraße Nr. 150: Hans Hinrich Arsten. Ilsabe Watermann. Anno 1681. den 6. Mai. Über dem Tor: In Gotts Namen habe ich gebaut dies Haus; wenn er es will, so muß ich drauß. Wem er es gönnet, dem wird er’s geben und mir hernach ein besser Leben. Trau nur. 26. Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut. Bete und arbeite. Christian Tewes. Karoline Teiwes, geb. Schmidt. 27. Wer den Herrn fürchtet, der hat eine sichere Festung und seine Kinder werden auch beschirmt werden. [Spr. Sal. 14, 26.] Der Gottlosen Haus wird vertilget werden. Anno 1682. 28. Wer Gott vertraut, hat usw. K. F. Floto. D. T. Eleonora M. Anno 1789. 29. Habe deine Lust an dem Herrn der wird dir geben, was dein Herz wünschet. E. F. C. Bock. Anno 1786. 30. Bis hieher hat uns der Herr geholfen. In Jesu Namen. Amen. An Gottes Segen ist Alles gelegen, wers glauben thut. Johann Ernst Müller Ilse Dorothea Besten, Den 3ten Juni Anno 1742. Ora et labora (Bete und arbeite. 31. Mancher redet von mir quat (= böse), der selbst nichts Guts im Herzen hat. Wan das vor seiner S(eele) stvude geschrben, was er sein Lebtag hette getrben (getrieben), er wvrde sich zweimal bedenken, eh er wvrde meine Ehre kränken. 32. Durch Gottes Hand baut man die Häuser. Der Segen kommt von Gott. Auch er. Anno Margarethe … … Johann Conrad Vos, den 5. Juni Anno 1787. 33. Johann Jürgen Stockhoff und Rosina Sophie Duvelhas haben dieses gebauet mit Gott. Anno 1768. Gott bewahre dieses Haus. 34. Andreas Watermann. Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut. Trine Dorothea Hilbrecht. 35. Herr, kehre segnend ein in dieses Hauses Thür. Den 30. Juli 1859. August Schmidt. Wilhelm Schmidt. 36. Burgestraße: Wo Gott nicht selber baut das Haus, da richtet keine Müh was aus. Allen, die mich kennen, den gebe Gott was sie mir gönnen. In Gottes Namen habe ich gebaut dies Haus, wenn mein Gott will, muß ich daraus 37. Was Gott thut, das ist wohlgethan, es bleibt gerecht sein Wille. Johann Heinrich Gottlieb Witrock. Johanne Sophie Annamaria Twelen. Den 12. Juni Anno 1798. 38. Wir bauen hier auf dieser Welt und bauen in den Wind. Ach, Herr, wenn dereinst mein Bau zerfällt, so nimm mich zu dir hin. Johann Friedrich Kumlehn. Hanna Caroline Kumlehn geborne Düwel. Den 9ten Juni Aö 1798. 39. Der Name Gottes und die Mildigkeit sei gelobet bis in Ewigkeit. Johann Christian … … … Dora Wernicken. Anno 1804 den 9. August. 40. Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut im Himmel und auf Erden. Den Ein- und Ausgang mein laß Dir, o Gott, befohlen sein. Melchior Hartung. V. T. H. Frau Anna Elisabeth Nolte. Anno Christi 1703. Viele Leute hassen mich, ich traue auf Gott und achte es nicht. Ich will den Herrn loben allezeit und meinen Gott lobsingen, so lange ich hier bin. 41. Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. H. Z. Twelen. A. M. S. Anno 1711. Den 20. März. 42. Heiße Straße: Gott bewahre dieses Haus, die da gehen ein und aus. Die ihr mir viel Gutes gethan, nehmt den Dank von Jesum an. In dem schönen Himmelsgarten, da will Jesus Eurer warten. 42a. 1692 Hans Jürgen Michel. Engel Margreta Fricken s. n. ass. 138. f. 12. B. c. 43. Mit Gott habe ich gebaut dies Haus, wenns usw. (wie Nr. 5). Heinrich Homann. Christine Kuß. 1829. 44. a. An Gottes Segen ist Alles gelegen Wer den Herrn fürchtet, der hat usw. (wie Nr. 27). Johann Ernst Twele. Marie Elisabeth Besten. Anno 1705. M. E. R. K. b. Des Vater Segen bauet den Kindern Häuser, aber der Mutter Fluch reißet sie nieder. 45. Des Vaters Segen bauet usw. (wie Nr. 44b). 46. Ach Gott, dies ganze Haus bewache vor Feuer, Schade und Gefahr. Mit Gnaden und Segen über uns walt und uns dein reines Wort erhalt. Anno 1754. Witwe Drier [Dreier]. b. Ich will loben meinen Gott, so lange ich hier bin und lobsingen so lange ich lebe. Ora et labora. 47. 1747 ist kund, dad dieser Ort im Feuer stund. In Gottes Namen habe ichs lassen bauen dies Haus. b) Das Blut Jesu Christi, des Sohnes Gottes, macht uns rein. Heinrich Jürgen Bantel. Anna Margaretha Witten. Den 24. Mai. Anno 1748. 48. Ora et labora. Bis hierher hat uns der Herr geholfen. Gott bewahre dieses Haus, wenn ich gehe ein und aus. 49. Viel Leute hassen mich. Ich traue aus Gott und achte es nicht. Kurt Marten und seine Hausfrau Katharina Nolten. Anno 1703. Folgende Inschriften sind noch bei baulichen Veränderungen gefunden worden: 50. Ratskeller: Walter Jacob Koler im Jahre 1621 (die andern Inschriften sind erst 1929 hinzugefügt). 51. Zwei lateinische Distichen an einem von Pastor prim. Georg Krebs (1622 –24) gebauten Haus (s. Past. prim. Nr. 6) – wieder zugemauert Außer der Hausinschrift Nr. 20 (Pfarrwitwenhaus) sind im Treppenhaus des Rathauses noch angebracht die Haustorbogen: 53. An Gottes Segen ist alles gelegen. Fang alles mit Gott an. Hans Kristoffel Brackmann. Ansidonie Uberschuß 1724. – 54. Ich habe gebaut mit Wohl Bedacht in dieser Zeitlichkeit. Wers nur in rechten Grundt betracht mit Müh und Redlichkeit. Johann Heinrich Ludewig Helms. Ilse Cadharina Klie. den 25. Juni Anno 1799. Aus dem 17. Jahrh. stehen noch 10 Häuser mit Jahreszahl (1602 bis 1689), aus dem 18. Jahrh. noch 26 Häuser mit Jahreszahl (1703 bis 1798).

9. Stammbaum der Herren von Campe.

Die Familie v. Campe stammt aus dem Orte Elze a. d. Leine, nach welchem sie sich zuerst „von Elze“ genannt hat. In der ältesten Urkunde von 1142 unterschreibt ein Bernhardus de Aulica ein Diplom des Bischofs v. Hildesheim [Aulica = Elze, aulica z. erg. villa, Dorf, das zu einem Hof (aula des Hildesh. Bischofs) gehört]. Von Siegfried de Aulica 1221 ab ist die Geschlechtsfolge lückenlos belegt. 1325 taucht in einer Urkunde des Domstifts Hildesheim zuerst der Name „v. Campe“ auf bei den Brüdern Hartung u. Johannes, Söhne v. Hartung v. Elze, die sich nun v. d. Campe, genannt v. Elze nennen.1409 wird das „gen. v. Elze“ fortgelassen. 1418 wird Joh. I v. C. mit St.O. belehnt. Dessen Enkel Joh. II wird 1491 mit dem Gute in Stadtoldendorf und sein Bruder Gottfried II 1498 mit Deensen belehnt, das „ihm von altersher gehörte und jetzt wüste liege, mit der Erlaubnis, es wieder aufzubauen und dort ein festes Haus zu errichten“ (die spätere Wasserburg). 1. Bernhard de Aulica 1142. 2. Johann de Aulica 1195. 3. Siegfried de Aulica 1204. 4. Hartung v. Elze 1242. 5. Gottfried (oder Gordian oder Gord) von Elze 1273. 5. Hartung V. Elze, Ritter 1336. 6. Hartung von dem Campe, gen. v. Elze 1340. 7. Hartung v. d. C., gen. v. Elze 1387. 8. Johann I v. E. 1375 –1448 belehnt 1418 m. St.O. 9. Berthold v. C. 1440 –1486. Mit den Söhnen des Letzteren teilen sich die beiden Linien St.O. u. Deensen.

A. Nachkommen Johann II. (Stadtoldendorfer Linie).

10. Johann II., Besitzer der Güter zu Stadtoldendorf, verm. Mit Ilsebe Wetten, dessen Sohn 11. Berthold II., c 1555, verm. m. einer Schwester des Ludolph v. Amelunxen, dessen Sohn 12. Otto I. geb. 6. Juli 1568, verm. mit einer v. Hacken, dessen Sohn 13. Otto II. verm. mit einer v. Heistermann, dessen Sohn 14. Burchard Heinrich verm. mit Lucia Hedw. v. Hacken, deren Kinder Dietrich Julius (15) u. Anna Katharina (16). 15. Dietrich Julius, gestorben 1722 hat Giesenberg gehabt und das Herrenhaus 1706 gebaut, verm. mit Engel Elisabeth v. Oldershausen. 16. Anna Katharina zu Stadtoldendorf, gestorben 1692, verm. mit Leutnant Burchard, Deenser Linie (s. Nr 22).

B. Nachkommen Gordian (oder Gottfried, Gord) II. (Deenser Linie).

17. Gordian II., Besitzer der Güter zu Deensen, verm. m. Godelem von Boltßem, dessen Sohn. 18. Asche II., starb 1554 auf der Schlüsselburg, begraben im Kloster Lockum, verm. m. Katharina v. Münchhausen, gestorben 1554, begr. im Kloster Am., dessen Sohn. 19. Gordian III. Starb 1576 oder 1586, begr. zu Am., verm. mit Edelind von Closer, hat fünf Söhne, Asche (1555 –65, begr. zu Am.), Burchard (Nr. 20), Statius, Wilte (starb 1563), Hilmar. 20. Burchard, Drost zu Fürstenberg 1595, gestorben 1639, verm. m. Agnesa v. Hacken zur Ohr, dessen Sohn, 21. Hilmar Elmarshausen, gestorben 1670, verm. m. Margarethe Lucie von Frieschausen, dessen Sohn 22. Burchard, Leutnant, verm. mit Anna Katharina v. Campe (Stadtoldend. Linie, Nr. 16), und in zweiter Ehe mit Hedwig Lucie v. Dassel zu Wallersen, gestorben 1734, dessen
a. Nachkommen aus erster Ehe
mit Anna Katharina v. Campe. 23. Burchard Hilmar, Hauptmann, geb. 1689, gestorben 1754, verm. m. Sophie Eleonore von Campe zu Altenhausen aus d. Hause Kirchberg, gestorben 1753, deren Kinder Otto Karl Wilhelm und Friederike Eleonore Christiana, die Karl Friedrich Ferdinand v. Campe (Nr. 28) heiratet. 24. Otto Karl Wilhelm, Hauptmann, geb. 1722, gestorben 1799, verm. m. Franziska v. Känne zu Breitenhaupt, dessen Sohn 25. Friedrich Wilh. Karl Franz Anton Christian, geb. 1767, gestorben 1820, verm. mit Dorette Henriette Friederike Freienhagen v. Rosenstern, gestorben 1841, deren a) Tochter: Luise Albertine Kepina, geb. 1806, gestorben 1876, verm. m. Karl Christian Wilh. v. Campe (Nr. 29), b) Sohn: 26. Asche Karl Burchard Ferdinand, Staatsminister, geb. 1803, gestorben 1874, verm. mit Christine Luise Auguste Diederike Schels, geb. 1820, gestorben. 1900.
b) Nachkommen aus zweiter Ehe
des Leutnants Burchard (Nr. 22) mit Hedwig Lucie v. Dassel. 27. Johann Georg Christoph, geb. 1697, gestorben 1795, verm. m. Christine Charlotte Eleonore Vitzthum von Eckstädt zu Klein Kargus, gest. 1765, dessen Sohn 28. Karl Friedrich Ferdinand, geb. 1751, gestorben 1758, verm. m. Friederike Eleonore Christiania v. Campe-, geb. 1750, gestorben 1800 (s. Nr. 23), dessen Sohn 29. Karl Burchard Christian Wilhelm, geb. 1790, gestorben 1838, verm. mit Luise Albertine Kepina, geb. 1806, gestorben 1876 (s. Nr. 25), deren Söhne α und β, 30α . Gotthardt Friedrich August Franz zu Giesenberg, geb. 1829, gestorben 1896, verm. m. Mathilde Auguste Aschoff, geb. 1832, gestorben 1887, dessen Sohn 31α . Otto Friedrich Asche, Leutnant, geb. 1855, verm. m. Margarethe Ottilie Günther, geb. 1861; 32β. Wilhelm Karl August zu Stadtoldendorf, geb. 1834, gestorben 1907, verm. m. Karoline Mathilde Maria Stolle, geb. 1834, dessen Sohn 33β. Asche, geb. 1863, gestorben 1922. verm. mit Luise Barttlingk, geb. 1880, deren Sohn Asche, geb. 1. 5. 1905.

Quellen nebst Abkürzungen.

A. Handschriften.

Apotheke,
Handakten der Apotheke von Stadtoldendorf 1747 ff.
Arholzen, Corpus bonorum
1750. Arstenlehnbriefe, Pergamenturkunden (Rathaus).
Bäcker- und Schneiderinnung von Stadtoldendorf,
Akten, einschließlich Knochenhauerinnung = B. Sch. G. (= Bäcker- und Schneider-Gilde).
Biesterfeldt,
Superintendent, Nachrichten über die Prediger und Schullehrer der Inspektion Stadtoldendorf (im Pfarrarchiv der Primariat- und Diakonatpfarre von Stadtoldendorf und der Superintendentur von Holzminden). Gegen 1842.
Braak, Corpus bonorum
1750.
Bütemeister, Johann Julius,
Beschreibung der Haus- und Hofstellen, Gärten, Anger, Holzweide und Feldbeschreibung der Feldmark von Stadtoldendorf, wie solche 1758 durch den Capitaine-Lieutenant G. F. Pape vermessen, verfertigt von J. J. B. 1760.
Consistorialakten von Stadtoldendorf
von 1569 bis 1854, 7 volumina (Konsistorialarchiv zu Wolfenbüttel) = CA.
Club,
Akten von 1815 ab.
Deensen,
Pro memoria des Pastors Spohr 1769 (Pfarrarchiv).
Diakonatpfarre von Stadtoldendorf,
Kommunikantenbüchlein 1651–1666, Totenbuch der Kinder von Stadtoldendorf 1745–1761, Confitentes von Stadtoldendorf 1721–1750.
Dürre, Hermann,
Regesten von Stadtoldendorf, Handschrift im Landeshauptarchiv 59, II, 91 = D. R. St.O. – Regesten von Bodenwerder (Landeshauptarchiv).
Eschershausen, Corpus bonorum der Primariatpfarre
durch Pastor primarius Johann Ernst Meyer 1751 und Corpus bonorum der Diakonatpfarre durch Pastor diaconus Neuwirth 1750.
Forstakten von Stadtoldendorf
= F (Wangelnstedter Forstbeschreibung 1746. Betriebsordnung des Forstreviers Wangelnstedt 1822–1851. Forstchronik von Revier-Förster Rackebrandt 1880).
General-Inspektion Holzminden,
Predigerwitwenkasse, Akten. 1799 ff.
Gewerbe- und Bürgerverein Stadtoldendorf,
Rathausakten, 1866 ff.
Halle in Braunschweig,
Begräbnisregister 1885–1734, Taufregister 1591 bis 1771.
Innozenz VIII.,
Verleihungsurkunde der Pfarrgüter von Stadtoldendorf an Kloster Amelungsborn 1491 (Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel).
Jüdische Kultusgemeinde in Stadtoldendorf,
Ältestes Zivilstandsregister 1772–1887.
Kaufmannsgilde von Stadtoldendorf,
Rechnungsbuch 1776–1807.
Kiehne,
Aus der Franzosenzeit; Eisendorfer Mord; Feuerlöschwesen von Stadtoldendorf.
Klub in Stadtoldendorf,
Akten des.
Knochenhauerinnung unter Bäcker- und Schneiderinnung.
Kruggerechtsame,
Akten der Kruggerechtsame in Stadtoldendorf.
Leineweber- und Drellmacher-Innung,
Akten.
Mühle von Stadtoldendorf,
Pergamenturkunde 1650 (Privatbesitz).
Negenborn,
corpus bonorum 1750.
Primariatpfarre von Stadtoldendorf,
a) Akten der Registratur (Corpus bonorum 1750, von Superintendent Lüttich usw.) b) Catalogus Baptizatorum, confitentium, copulatorum, defunctorum in ecclesia Oldendorpiensi 1721 bis 1814 (3 volumina), Zivilstandsregister 1808–1813.
Schmiede-, Schlosser- und Nagelschmiedegilde von Stadtoldendorf.
Akten.
Schuhmacher-Innung von Stadtoldendorf,
Akten.
Schulchronik von Stadtoldendorf,
1907–1918, von Direktor Hilbeck.
Stadtarchiv von Stadtoldendorf,
Pergamenturkunden.
Stadtoldendorf Akten des Stadtmagistrats,
städtische Haushaltungslisten 1928–1935.
Steinhauergilde von Stadtoldendorf,
Akten.
Tischlergilde von Stadtoldendorf,
Akten.
Voges,
Hausinschriften von Stadtoldendorf (staatliche Denkmälerbeschreibung, Archiv des Landesmuseums in Braunschweig).
Vordermühle in Stadtoldendorf,
Verkaufs- und Prozessakten 1629–1838, 55 Stück.
Wangelnstedt,
Corpus bonorum 1750.
Wickensen,
Erbregister des fürstlichen Amtshauses Homburgk oder Wickensen 1650 (1580) = E.
Zimmermann, Paul,
siehe unter B. (Druckschriften).

B. Druckschriften.

Allers,
Album des Holzmindener Gymnasiums 1910.
Andree,
Braunschweiger Volkskunde 1896.
Beckurts,
Grundriß der Braunschweigischen Geschichte 1914.
Bessen,
Geschichte des Bistums Paderborn.
Braunschweigische Anzeigen,
1747. 1752. 1815. 1822.
Braunschweigisches Magazin,
1828. 1896. 1903. 1905. 1910. 1918.
Bürgerwehrordnung für die Stadt Stadtoldendorf
vom 30.3.1848.
Demmin,
Die Kriegswaffen, 3. Auflage 1891.
Dettmer, B.,
Beiträge zur Geschichte und Statistik der Landeskirche. Ev.-luth. Wochenblätter 1918, Nr. 16, 18, 19.
Drude,
Was unsere Kirche zu Stadtoldendorf erlebt hat. Stadtoldendorfer Anzeigen 1903, Nr. 97, 98.
Dürre, Hermann,
Beiträge zur Geschichte von Stadtoldendorf, Holzmindener Kreisblatt 1878 = D St.O. – Geschichte von Amelungsborn, Gymnasialprogr. von Holzminden 1876. – Die Homburg, Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 1876. – Die Wüstungen des Kreises Holzminden, Historische Zeitschrift für Niedersachsen 1877. – Anniversaria fratrum et benefactorum ecclesiae Amelungesbornensis oder Nekrologium des Klosters Amelungsborn, Historische Zeitschrift für Niedersachsen 1877 = D Ann. – Die Regesten der Edelherren der Homburg, Historische Zeitschrift für Niedersachsen 1880 = D R. H.
Eggeling,
Die Sühnesteine in Stadtoldendorf, Braunschweigische Heimat 1933, S. 134 ff. – Nochmals der Valepaghestein, Braunschweigische Heimat 1935, S. 155 f. – Zur Geschichte der Prediger-Witwen-Kasse der General-Inspektion Holzminden, Braunschweigisches Magazin 1921, S. 69 ff.
Ernesti, K.,
Das Predigerseminar in Wolfenbüttel 1911.
Görges-Spehr,
Vaterländische Geschichten und Denkwürdigkeiten der Vorzeit der Lande Braunschweig und Hannover. 2. Auflage. (Band I, Seiten 309, 321) und Görges-Spehr-Fuhse 3. Auflage, Band I.
Guthe,
Das Land Braunschweig und Hannover.
Hassel und Bege,
Geographisch-statistische Beschreibung des Fürstentumes Wolfenbüttel und Blankenburg (II, 282 ff.).
Heinemann,
Geschichte von Braunschweig und Hannover. 3 Bände.
Heintze,
Die deutschen Familiennamen. Halle 1882.
Helmstedt,
Gedenkbuch der am 14. Oktober 1842 begangenen Säkularfeier der Reformation. – Denkschrift zur Jubelfeier der Universität Helmstedt 1875.
Holzmindisches Wochenblatt
1785–1788 = H. W.
Kayser, Karl,
Die reformatorischen Kirchenvisitationen in den welfischen Landen 1542–1544.
Kleinpaul, Rudolf,
Die deutschen Personennamen.
Koken,
Geschichte der Grafschaft Dassel. Vaterländisches Archiv 1840, Seiten 139 bis 234.
Koldewey, Friedrich,
Geschichte des Schulwesens im Herzogtum Braunschweig 1891.
Koskowsky,
Die Schulen des Kreises Holzminden vor 100 Jahren.
Letzner, Johannes,
Dasselsche und Einbecksche Chronika, Erfurt 1596.
Ludewig,
Abriß der braunschweigischen Vaterlandskunde 1838.
Lüntzel, Hermann Adolf,
Die Stiftsfehde, Zeitschrift des Museums zu Hildesheim 1846.
Meier, Paul Jonas,
Niedersächsischer Städteatlas I Stadtoldendorf.
Niedersachsen,
Illustrierte Halbmonatsschrift 1900/1.
Merian,
Typographia von Braunschweig-Lüneburg 1654 (Seite 165).
P. G.,
Eine Visitation der Stadtschulen unseres Herzogtums im Jahre 1650.
Reitemeyer, Theodor,
Kulturgeschichtsbild eines Weserortes (Kemnade-Bodenwerder).
Rhamm,
Hexenglaube und Hexenprozesse, vornehmlich in braunschweigischen Landen.
Rustenbach,
Geschichte des Klosters Amelungsborn, Jahrbuch des Geschichts-Vereins für das Herzogtum Braunschweig 1909, S. 48 ff. 1910. S. 1 ff. = R Am. – Der ehemalige Gau Wickanafelde. Zeitschrift des Historischen-Vereins für Niedersachsen 1900, S, 207 ff. – R H. H. G.
Schambach,
Wörterbuch der niederdeutschen Mundart 1858.
Schiller-Lübben,
Mittelniederdeutsches Wörterbuch.
Sollinger Heimatblätter
1933, November.
Schuchhardt,
Über den Ursprung der Stadt Hannover. Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 1903, S. 1 ff.
Schütte,
Die Lage der ländlichen Bevölkerung im Kreise Gandersheim und Holzminden nach dem Siebenjährigen Kriege. Braunschweigisches Magazin 1903.
Steinacker, Karl,
Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Holzminden = BKD. IV. Vergleiche mit Braunschweigischem Magazin 1905, S. 60 ff. – Bernhard von Clairvaux und Amelungsborn, Braunschweigisches Magazin 1910, Seite 29.
Venturini, Carl,
Das Herzogtum Braunschweig 1826 und 1847.
Verwijs un Verden,
Mittelnederlandsch Woordenbuch.
Voges,
Sagen aus Braunschweig (sonstige Aufsätze im Braunschweigischen Magazin im Texte angeführt).
Warnecke, A.,
Leben und Wirken von Bürgermeister Seebaß. Stadtoldendorfer Anzeiger 1894, Nr. 96 bis 98.
Zimmermann, Paul,
Städtewappen des Herzogtums Braunschweig. Braunschweigisches Magazin 1905, S. 129 f. – Der braunschweigische Kloster- und Studienfonds 1921. – Album Academiae Helmstadiensis, 1. Band. Noch nicht gedruckt das 100. bis 440. Semester 6.2.1636 bis 25.6.1810. (Handschriftlicher Auszug von Schattenberg.)

Abbildungen.

  1. Gesamtansicht von Stadtoldendorf 1652 (nach Merian)
  2. Rats- und Stadtsiegel von Stadtoldendorf 1756
  3. Stadtoldendorf, Grundriss nach der Flurkarte 1759
  4. Ibermannstein
  5. Valepaghestein (Vorderseite)
  6. Valepaghestein (Rückseite)
  7. Musketier, 18. Jahrhundert
  8. Braunschweigischer Infanterist (nach Radierung des Erbprinzen Karl Wilhelm Ferdinand 1774)
  9. Das alte Hagentor
  10. Fürstlich braunschweig-lüneburgische Postillions 1820
  11. Försterbergturm (Neuaufbau)
  12. Bergfried der Homburg (Wiederaufbau 1935–1936)
  13. Ratskeller (Außenansicht)
  14. Grundriss der Homburg
  15. Kloster Amelungsborn 1652 (nach Merian)
  16. Kloster Amelungsborn, Südseite

Die Zeichnungen der Seiten 2, 4, 6, 9 wurden ausgeführt von Herrn Pastor primarius im Ruhestand Eggeling. Seiten 5, 8, 10, 11, 12, 13 von Herrn Lehrer Lamprecht, 3, 14, 15, 16 entnommen aus Steinacker, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Holzminden.



Notizen zur Digitalisierung des Originals

Die hier vorliegende zweite Ausgabe des Buches erschien im Format von 15 × 23 cm in sandfarbenes Leinen gebunden und enthält 356 Seiten mit 15 schwarzweißen Abbildungen. Die erste Auflage wurde 1921 im Selbstverlag veröffentlicht.

Im Original sind Titel und Hauptüberschriften in der Schriftart Tannenberg gesetzt. Für Fließtext, Fußnoten, Bildunterschriften wurde eine klassische Fraktur, und für fremdsprachige Worte und Textabschnitte Antiqua verwendet.

Im Digitalisat sind Schreib- und Satzfehler korrigiert, die meisten Abkürzungen ausgeschrieben, Schreibweisen und Zeichensetzung, außer in historischen Zitaten, an die aktuelle Rechtschreibung angepasst und einige stilistische und andere vorsichtige Änderungen vorgenommen (beispielsweise Zahlwörter statt Ziffernschreibweise), um die Konsistenz und Lesbarkeit zu verbessern. Textauszeichnung und Absätze wurden vom Original übernommen. Das lange s aus dem Originalsatz wird hier als rundes s wiedergegeben. Fußnoten stammen aus dem Original, sind allerdings mit einer neuen fortlaufenden Nummerierung versehen. In der Internetversion fehlen die Fußnoten, da auch HTML 5 noch keine vernünftige Fuß- oder Endnoten-Formatierung zur Verfügung stellt.

Die Digitalisierung des Textes und der Bilder stammt von Martin Lucé, Eschershausen, aus dem Jahr 2020. Als Vorlage diente ein Scan einer Originalausgabe, welcher dankenswerterweise von Wolfgang Anders, Direktor der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, zur Verfügung gestellt wurde. Die wegen der Frakturschrift schwierige automatische Texterkennung erfolgte nach grafischer Aufbereitung mit dem Programm Tesseract. Für Teile des Textes standen bereits digitalisierte Abschnitte aus der ebenfalls von Martin Lucé erstellten 2015er Materialsammlung für den „Homburg-Ruine-Förderverein“ zur Verfügung.

Bearbeitungsstand: Noch in Arbeit.

Christian Kaese
Eschershausen 2021