Eschershäuser Wappen

Der ehe­malige Gau Wikana­velde

Vom Land­gerichts­rat Robert Rusten­bach in Braun­schweig

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Diese Seite enthält eine Digitalisierung des Artikels „Der ehemalige Gau Wikanavelde“ von Robert Rustenbach, abgedruckt auf den Seiten 207 bis 248 in der „Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen, zugleich Organ des Vereins für Geschichte und Alterthümer der Herzogthümer Bremen und Verden und des Landes Hadeln“, Jahrgang 1900. Verlegt in Hannover 1900 von der Hahn’schen Buchhandlung; gedruckt von der Hofbuchdruckerei Gebrüder Jänecke in Hannover.

Der Inhalt wird auf dieser Seite in einfachster Internet-Formatierung wiedergegeben. Eine PDF-Datei mit allen Fußnoten des Originals gibt es hier: Der ehemalige Gau Wikanavelde (1900).

Für weitere Informationen zum Original und zur Digitalisierung siehe Kapitel „Notizen zur Digitalisierung des Originals“. Grundlage ist eine Digitalisierung von 2015 durch Rustenbachs Urgroßneffen Martin Lucé, Eschershausen, welche auf einer Ausgabe letzter Hand im Familienbesitz beruht.

Bearbeitung durch Christian Kaese, Eschershausen 2019.





Das im braunschweigischen Kreise Holzminden belegene, an Naturschönheiten reiche, und das Städtchen Eschershausen mit der herzoglichen Domäne Wickensen sowie die Dörfer Scharfoldendorf, Holzen, Oelkassen und Lüerdissen umfassende, Kirchspiel Eschershausen ist manchem Leser vermutlich kaum dem Namen nach bekannt und hat über die Grenzen des Herzogtums hinaus wohl nur durch die seit etwa 25 Jahren hier blühende Asphalt-Industrie einige Bedeutung erlangt; vielleicht erinnert sich aber auch der eine oder andere Freund unserer neueren Literatur, dass Eschershausen die Vaterstadt des Schriftstellers Wilhelm Raabe ist, der dort am 8. September 1831 in dem später von meinem Vater erworbenen Hause geboren wurde.

Zweck der nachstehenden Ausführungen ist nun, neben der Richtigstellung mancher bei verschiedenen Schriftstellern mir aufgefallenen Irrtümer, namentlich der Versuch des Nachweises, dass dieses vom Flüsschen Lenne und einigen ihm zuströmenden Bächen bewässerte Kirchspiel, dessen landwirtschaftlich genutzte Grundfläche den südöstlichsten Teil eines nach Nordwesten sich öffnenden, nach den übrigen Himmelsgegenden aber von den bewaldeten und mehr oder weniger steil bis zu Höhen von mehr als 450 m ansteigenden Bergketten des Hils, Ith, Vogler und der Homburger Berge eingeschlossenen und im Volksmunde „Wickenser Börde“ genannten Tales bildet, dasjenige Gebiet ist, welches zusammen mit der Amelungsborner Feldmark, mit Teilen der jetzigen Feldmarken Holenberg und Dielmissen und mit den zu besonderen Gemarkungen vereinigten anliegenden Forsten auf den Namen Wikanavelde allein berechtigten Anspruch hat.

I.

Über die Ausdehnung von Wikanavelde haben von jeher unter den Kennern unserer älteren heimischen Geschichte sehr erhebliche Zweifel bestanden, und die in neuerer Zeit laut gewordene Ansicht, dass Wikanavelde gar kein besonderer Gau, sondern nur ein Land oder eine Gohe, also ein Untergau des nördlich davon gelegenen Guddingo gewesen sei, dürfte mit Rücksicht darauf, dass die Kirche zu Eschershausen dem den südlichen Teil des Guddingo umfassenden Archidiakonate Wallensen zugeteilt war und dass in älteren Urkunden nicht selten Teile eines Gaues selbst als Gaue bezeichnet werden, der wirklichen Sachlage durchaus entsprechen.

Nur in einer einzigen bekannten Urkunde wird der Name erwähnt, nämlich im Schutzbriefe des Königs Heinrich vom 2. November 1004 für das um 960 von den Schwestern Frideruna und Ima unter Beihilfe des am 20. Mai 965 verstorbenen Grafen Gero gegründete und auch mit Erbgütern zu „Rothe in Wikanavelde“ ausgestattete Kloster Kemnade. Lässt sich schon aus diesem einzigen urkundlichen Vorkommen gegenüber der verhältnismäßig häufigen Erwähnung der unmittelbar angrenzenden Gaue Guddingo, Aringo, Suilbergi, Auga und Tilithi der Schluss ziehen, dass Wikanavelde gleich den nahe belegenen Gauen oder Untergauen Scotelingen und Valothungen nur einen geringen Flächenraum eingenommen hat, so ist den lediglich auf das Falke’sche Registrum Sarachonis sich stützenden Angaben über den Umfang von Wikanavelde jeder Boden entzogen, seit durch Wigand und namentlich durch Wilhelm Spancken nachgewiesen ist, dass jenes Register nur eine geschickte Fälschung Falkes darstellt.

Vor der Erbringung dieses Nachweises musste der Gau Wikanavelde allerdings in Bezug auf seine kirchliche Einordnung als ein ganz merkwürdiger Verwaltungsbezirk erscheinen, denn nach dem Registrum Sarachonis lagen in seinem Gebiete nicht nur die zum Bistume Hildesheim gehörigen Orte Eschershausen, Holzen, Kaierde und Delligsen, sondern auch das mindensche Golmbach und die paderbornischen Dörfer Braak und Negenborn. Und indem man dann im Vertrauen auf Falkes Zuverlässigkeit auch noch das dem Erzbischofe von Mainz unterstellte Vorwohle zu Wikanavelde rechnete, gab man ihm eine mit seinen wirklichen Grenzen durchaus nicht übereinstimmende Ausdehnung.

Bildete Wikanavelde aber keinen in so beispielloser Weise unter die Botmäßigkeit verschiedener Kirchenfürsten zerrissenen Bezirk, stand die geistliche Gerichtsbarkeit über sein Gebiet vielmehr nur einem Bischofe zu, so kann dies nur der Bischof von Hildesheim gewesen sein, zu dessen Diözese Eschershausen und die dorthin eingepfarrten Orte ebenso wie Amelungsborn bis zur Reformation erwiesenermaßen gehört haben. Und berücksichtigt man weiter, dass sowohl nach den Beschlüssen der Concilien seit 341 wie nach den Kapitularien der fränkischen Könige die geistlichen Bezirke nach den weltlichen und mit diesen übereinstimmend abgeteilt werden sollten, so wird man zu dem Ergebnisse kommen, dass die hier vertretene Ansicht der wirklichen Sachlage entspricht, wenn festgestellt werden kann, dass Wikanavelde ganz im Hildesheimer Sprengel lag, dass die rings herumliegenden Orte anderen Gauen oder Untergauen und – soweit sie vor der Reformation hildesheimisch waren, anderen Kirchspielen, soweit sie nicht dem Bischofe von Hildesheim unterstanden, anderen Diözesen angehörten; wenn ferner wahrscheinlich zu machen ist, dass die hildesheimische Grenze auf der dafür in Frage kommenden Strecke mit der Grenze desjenigen Gebietes sich deckte, welches meiner Behauptung nach das alte Wikanavelde ausmacht, und wenn endlich auch Rothe, also der allein in Wikanavelde urkundlich erwähnte Ort, innerhalb der danach für diesen Gau ermittelten Grenzen nachzuweisen ist.

Wenn ich Wikanavelde auf den oben angegebenen Umfang beschränken zu müssen glaube, so setze ich mich zwar auch in Widerspruch mit H. Böttger, der in seinem schon erwähnten Werke über die Diözesangrenzen auch die Kirchspiele Wallensen, Duingen, Dorhagen (wüst) und Hohenbüchen in unsern Untergau verlegt; ich glaube, diesem aber nicht folgen zu dürfen. Ausgehend von seinen Grundsätzen, dass „ein Gau aus mehreren Archidiaconaten, aber niemals ein Archidiaconat aus mehreren Gauen“ bestehen könne und dass „durch die urkundliche Auffindung auch nur eines einzigen Gauorts innerhalb eines Archidiaconats der Beweis für die Zugehörigkeit des ganzen Archidiaconats zu dem Gau erbracht“ werde, kommt er zu dem oben mitgeteilten Ergebnisse, weil „Rothe in Wikanavelde zwischen dem Forstbache und Vogler, also im Kirchspiele Eschershausen, banno Wallensen“ belegen gewesen sei.

Allein obwohl Böttger die angeführten Grundsätze wiederholt als unerschütterlich bezeichnet, ist ihm doch die Anwendung auf Wikanavelde offenbar nicht ganz unbedenklich erschienen. Denn vorsichtig sagt er: „Demnach wird der Untergau Wikanavelde eben dies zum pagus Guottinga gehörige Archidiaconat – Wallensen – umfaßt haben.“ Zu solcher Vorsicht lag aber auch hinreichender Anlass vor, weil jene Grundsätze – wenigstens da, wo neben Gauen auch Untergaue in Frage kommen – keineswegs unerschütterlich sind und ihn sowohl bei Wikanavelde wie bei dem von ihm als Untergau des Untergaues Aringo angesehenen Valothungen im Stiche gelassen haben.

Das angeblich zu Wikanavelde gehörige Wallensen lag nämlich, wie Böttger auf Grund einer Urkunde des Königs Heinrich IV. vom 5. August 1068 selbst anerkannt, im Guddingo, und die durch eine zwar falsche, aber sehr alte angebliche Bestätigungsurkunde für das Michaeliskloster zu Hildesheim vom 3. November 1022 in Valothungen nachgewiesenen Orte Barfelde, Betheln und Wallenstedt gehörten zu dem den nördlichen Teil des Aringo mit umfassenden Archidiakonate Reden.

Böttger muss also selbst zugestehen, dass die Archidiakonate an den Grenzen der Untergaue nicht immer Halt gemacht haben, und wenn nach seinen eigenen Ausführungen der Bezirk des Archidiakonats Reden auf Valothungen und Aringo sich erstreckt hat, so ist nicht einzusehen, warum nicht das Archidiakonat Wallensen außer dem Untergaue Wikanavelde auch noch Teile des Gaues Guddingen umfasst haben soll.

II.

Wenn oben auch das Gebiet des Klosters Amelungsborn mit dem des jetzigen Kirchspiels Eschershausen in Verbindung gebracht worden ist, so muss zwar zugegeben werden, dass das Kloster als solches niemals in irgend einem Zugehörigkeitsverhältnisse zu der Eschershäuser Kirche gestanden und also mit dem Kirchspiele an und für sich nichts zu tun hat; allein wenn man bedenkt, dass Amelungsborn durch den letzten regierenden Northeimer Grafen Siegfried den Jüngeren erst um 1125 gegründet wurde, dass ferner die beiden ältesten uns bekannten Hildesheimer Grenzbeschreibungen einer früheren Zeit angehören und das jetzige Amelungsborner Gebiet in den Hildesheimer Sprengel zweifellos einschließen, dass die vielfachen späteren Grenzstreitigkeiten zwischen dem Kloster und den Bewohnern von Eschershausen auf eine ehemalige nähere Verbindung hinweisen und dass endlich Bischof Bernhard von Hildesheim in einer Urkunde vom 12. Mai 1141 bezeugt, er habe den Zehnten auf der dem Kloster Amelungsborn zugeteilten Feldmark ihm „absolutam a jure ecclesiae nostrae in Eschershusen“ beigelegt, so wird man genugsam überzeugt sein dürfen, dass vor der Gründung des Klosters auch die später ihm zugewiesene umliegende Feldmark mit den darin befindlichen Wohnplätzen nicht bei einer der benachbarten paderbornischen oder mindenschen Kirchen, sondern bei der von Eschershausen eingepfarrt gewesen ist.

Bessen nimmt allerdings das Kloster Amelungsborn ohne Angabe von Gründen für das Bistum Paderborn in Anspruch, allein die Unrichtigkeit seiner Behauptung ergibt sich mit vollster Deutlichkeit aus einer ganzen Reihe von Urkunden und insbesondere aus dem Bestätigungsbriefe des Papstes Honorius II. vom 5. Dezember 1129 und der soeben erwähnten vom 12. Mai 1141.

Entschuldbar wird der Irrtum jedoch, wenn man bedenkt, dass die Grenze zwischen den Besitzungen der Edelherren von Homburg und der Grafen von Everstein nach einem handschriftlichen Forster Erbregister von 1585 „vom Backhausthore nach der Mittelpforte durch die alte Küche unter des Abtes Zimmer und durch den Küchenteich“, also mitten durch die Klostergebäude hindurch führte, und dass das eversteinische Gebiet jenseits des Forstbaches dem Paderborner Sprengel angehörte.

Ist die oben ausgesprochene Ansicht richtig, so kommen als Außen-Grenzorte des ursprünglichen Kirchspiels Eschershausen im Süden die Wüstungen Honmulen, Pferdebeck und zur Seven, ferner Lenne, Stadtoldendorf, das wüst gewordene Osteressem oder Ostersen und Negenborn, im Westen Holenberg, die Wüstungen Nienhagen und Drovenhagen, die Dörfer Heinrichshagen und Kirchbrak und die Wüstungen Wendfelde und Wabeki, im Norden Dielmissen, die Wüstung Dorenhagen und das Dorf Kapellenhagen, im Osten endlich Duingen, Coppengrave, Hohenbüchen, Markeldissen, Kaierde und Vorwohle in Betracht. Denn das jetzt zwischen Markeldissen und der Kirchspielsgrenze belegene Grünenplan hat sich zu einer Ortschaft erst entwickelt, seit der Oberjägermeister von Lange dort 1740 die noch jetzt bestehende gleichnamige Glashütte ins Leben rief, während sich auf der aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts herrührenden Karte des Bistums Hildesheim von Johann Gigas in jener Gegend des Hilses nur namenlose „officinae vitrariae“ verzeichnet finden, ebenso wie danach in der noch heute im Volksmunde „Töpferland“ genannten Umgebung von Duingen schon derzeit „figulinae optimae“ bestanden.

Von den genannten Orten lagen nach dem von Lüntzel wiedergegebenen Archidiakonatsverzeichnisse in der Hildesheimer Diözese im Banne Wallensen das später nach Wallensen eingepfarrte und in einer Urkunde Bodos von Homburg von 1304 zusammen mit dem jetzt verschwundenen und wahrscheinlich nördlich davon belegen gewesenen Pfarrdorfe Vorenhagen oder Dorenhagen erwähnte Kapellenhagen, das schon zwischen 836 und 891 in den Traditiones Corbeienses als Duthungun vorkommende Duingen, der Stammsitz eines um 1550 ausgestorbenen und von den Herren von Halle beerbten homburgischen Ministerialengeschlechts; Hohenbüchen, im 13. Jahrhunderte der Hauptort einer der Dynastenfamilie de Altafago gehörigen, um 1294 in den Besitz der Herren von Rössing gelangten und 1355 an die Edelherren von Homburg abgetretenen kleinen Herrschaft, zu der auch das nach Brunkensen im Archidiakonate Alfeld eingepfarrte, 1426 unter dem Namen Cobbengraff erwähnte Coppengrave das zwischen 836 und 891 als Mergildehusen schon in den Traditiones Corbeienses vorkommende Markeldissen und das gleich ihm nach Delligsen im Banne Alfeld – in den Traditiones Corbeienses der zweiten und dritten Periode Dysileshusen, Dysieldeshusen, Diseldashusen und Disaldeshusen genannt und bis zum Beginne des 13. Jahrhunderts Sitz des gleichnamigen Dynastengeschlechtes – eingepfarrte und in den Traditiones Corbeienses nicht weniger als fünfzehnmal und schon vor 836 unter den Bezeichnungen Cogardo, Cogardun und Cogharden erwähnte Kaierde gezählt werden müssen.

Mainzisch und zum Diakonate Markoldendorf des Archidiakonats Nörten gehörig war Vorwohle mit seinem Filiale Mainzholzen – dessen Name übrigens mit dem des Erzbistums überall nichts zu tun, vielmehr aus Meynersholthusen im Laufe der Jahrhunderte sich abgeschliffen hat.

Zwar sind über die kirchliche Einordnung des letzterwähnten Ortes und des etwa 2 km östlich davon belegenen Kirchdorfes Eimen insofern Zweifel aufgetaucht, als in den die Pfarreinkünfte enthaltenden Anlagen zu den Protokollen der Kirchenvisitation vom Oktober 1542 Eimen als filia von Eschershausen bezeichnet wird. Allein ich trage umso weniger Bedenken, diese Angabe für eine irrige zu halten, als die Anlagen der Visitationsprotokolle auch sonst manche Irrtümer erkennen lassen und als die örtlichen Verhältnisse ganz entschieden dagegen sprechen und vielmehr deutlich darauf hinweisen, dass Eimen dem nur 2 km entfernten Wenzen, Mainzholzen dem kaum so weit entfernten Vorwohle schon bei der Errichtung dieser Pfarren zugeteilt wurden. Denn wären diese beiden Orte tatsächlich nach Eschershausen eingepfarrt, also dem Hildesheimer Sprengel zugelegt gewesen, so würde nicht nur die Erreichung der 14 km beziehungsweise 16 km weit entfernten Pfarrkirche für die Bewohner mit erheblichem Zeitaufwande verbunden, sondern auf gebahntem Wege auch nur nach Durchquerung nördlicher Ausläufer der Mainzer und der Paderborner Diözese möglich gewesen sein und es würde endlich der später noch darzulegende Lauf der Hildesheimer Grenze sich mit dieser Anordnung nicht in Einklang bringen lassen. Der Zusatz in der Protokollanlage „wird auß Wenthesen caviert“ dürfte gleichfalls für die Zugehörigkeit Eimens zu Wenzen sprechen.

Auch die Feldmarken der wüst gewordenen Ortschaften „zur Seven“ und Pferdebeck haben zweifellos dem Mainzer Sprengel zugehört. Von diesen im handschriftlichen Wickenser Erbregister von 1580 als Wüstungen der Oberbörde aufgeführten Örtlichkeiten lag das 1360 erwähnte Dorf „to der Sevene“, dessen Feldmark jetzt einen Teil derjenigen von Vorwohle bildet, am Fuße des Hilses nördlich von diesem Orte. Der Name hat sich erhalten in einer zur Domäne Wickensen gehörigen Wiese „auf der Seven“ und in dem des Vorwohler „Sevefeldes“. Das unmittelbar angrenzende „Vinkerod“ wird von Dürre wohl irrtümlich für eine Wüstung gehalten, bezeichnet vielmehr nur einen jetzt zu Lenne gehörigen Feldteil und wird, wenn die Angabe des Erbregisters, dass Pferdebek eine Wüstung sei, der Wirklichkeit entspricht, vermutlich mit dem dort „die Pferdebeke auf dem Fleethe“ genannten Wildlande die Feldmark dieses jedenfalls nur unbedeutenden Ortes gebildet haben, den wir alsdann an dem „das Fleeth“ genannten Wasserzuge in der Nähe der jetzigen Asphaltfabrik suchen müssen. Da diese Ländereien jetzt zu Lenne gehören, scheinen die Bewohner von Pferdebek dorthin verzogen zu sein.

Zu dem den ganzen Gau Tilithi umfassenden großen Archidiakonate Ohsen des mindenschen Sprengels gehörten dagegen Dielmissen, Kirchbrak, Wabeki, Wendfelde, Heinrichshagen, Drovenhagen, Nienhagen und Holenberg. Von ihnen wird „Thiedelmissen“ meines Wissens am 23. August 1151, Kirchbrak, wenn es nicht etwa mit der schon am 13. April 1029 in einer Urkunde Kaiser Heinrich II. vorkommenden villa Bracha identisch ist, 1194 als Ausstellungsort einer Urkunde des Bischofs Dietmar von Minden zuerst erwähnt. Holenberg und Wabeki kommen schon in der später noch eingehend zu erörternden alten Hildesheimer Grenzbeschreibung, Nienhagen 1197 und Drovenhagen 1300 urkundlich vor. Das ganz versteckt in einem Tale des Vogler gelegene Heinrichshagen endlich spielt zwar in der Sage – vielleicht mit Recht – eine Rolle als einer der Orte, an denen Heinrich der Finkler in seinen Mußestunden dem Vogelfange obzuliegen pflegte, ist jedoch meines Wissens urkundlich für die Zeit vor der Reformation noch nicht nachgewiesen worden.

Während über die kirchliche Zugehörigkeit der übrigen eben genannten Orte niemals Zweifel entstanden sind, hat Lüntzel die Ansicht ausgesprochen, dass Holenberg, jetzt Filial von Negenborn, eben dieses Verhältnisses wegen zur Diözese Paderborn gehört habe. Allein entscheidend für die Beantwortung dieser Frage können nicht die erst nach der Reformation eingetretenen Zustände sein, sondern es ist rücksichtlich der ursprünglichen kirchlichen Zugehörigkeit eines Ortes bekanntlich stets zurückzugreifen auf das Zehntverhältnis. Eigentümer der Zehnten in Holenberg und Nienhagen aber war bis zu der im Jahre 1197 erfolgten Überweisung an das Kloster Amelungsborn der Bischof von Minden, von dem die Grafen von Everstein beide als Lehen erhalten hatten.

Während dann wieder keinerlei Zweifel darüber bestehen, dass Negenborn, Stadtoldendorf und das zwischen diesen beiden Orten am linken Ufer des Forstbachs belegen gewesene Osteressem zum Archidiakonate Höxter des Bistums Paderborn gehörten, nimmt Lüntzel an, dass Lenne „als Filial von Wangelnstedt gewiß mainzisch“ gewesen sei; ihm folgt von Bennigsen. Wäre diese Annahme richtig, so würden beide Orte gleich Wenzen, Vorwohle, Lüthorst und Mackensen der sedes archipresbiteralis Markoldendorf des Archidiakonats Nörten zugeteilt gewesen sein müssen. Allein das von Kayser wiedergegebene registrum subsidii ex praeposituris Northen et Einbeck von 1519 zählt Wangelnstedt unter den Pfarren nicht mit auf, während wir ebensowenig den Ort in dem schon erwähnten paderbornischen Verzeichnisse bei Bessen finden. Diese Weglassung in beiden Übersichten klärt sich aber in einfachster Weise dadurch auf, dass Wangelnstedt erst nach der Reformation eine eigene Parochie geworden ist und nach Ausweis des Protokolls über die Kirchenvisitation zu Stadtoldendorf vom 26. Oktober 1542 mit den ihm später beigelegten Kirchdörfern Lenne und Linnenkamp derzeit noch nach Stadtoldendorf eingepfarrt war.

Im Paderborner Gebiete lag auch Honmulen, eine einzelne an der Lenne nicht weit von Wickensen und in der Nähe der Landwehr erbaute und um 1200 zuerst erwähnte Mühle, die um 1580 noch vorhanden, aber nicht mehr im Betriebe gewesen zu sein scheint. Negenborn kommt als Nighunburni nach 891 schon in den Traditiones Corbeienses vor, wird 1490 als Wüstung bezeichnet und ist vermutlich nach der Zerstörung des zuerst 1150 und zuletzt 1483 urkundlich genannten Ostersen von den Einwohnern beider Orte als gemeinsamer Wohnsitz wiederaufgebaut. Stadtoldendorfs erstes Auftreten in der Geschichte festzustellen, hält außerordentlich schwer, weil eine ganze Anzahl gleichnamige Orte in einem verhältnismäßig kleinen Umkreise sich findet, deren sichere Unterscheidung vor der später üblich gewordenen Hinzufügung einer näheren Bezeichnung häufig nicht möglich ist. Dass aber das Aldenthorpe einer Urkunde von 1186 auf das jetzige Stadtoldendorf gedeutet werden muss, ist ebenso sicher, wie es feststeht, dass der Ort damals noch keine Stadtrechte hatte. Lenne vermag ich in der Zeit vor der Reformation nicht urkundlich nachzuweisen, wenn wir darin nicht etwa, wie Böttger augenscheinlich annimmt, das in den Traditiones Corbeienses § 297 (Edition Wigand) genannte Lianbeke zu suchen haben.

III.

Während die Einordnung der Außen-Grenzorte in die verschiedenen Diözesen sonach keine Schwierigkeit macht, ist ihre Zugehörigkeit zu den an Wikanavelde angrenzenden Gauen urkundlich überhaupt nicht festzustellen, weil nicht ein einziger von ihnen unter gleichzeitiger Namhaftmachung des Gaues in anerkannt echten Urkunden vorkommt. Diese für unsere Zwecke bedauerliche Tatsache ist allerdings leicht erklärlich, wenn man berücksichtigt, dass die Angabe des Gaues zwar in einigen der ältesten auf unser Gebiet und seine Umgebung bezüglichen Urkunden, wie zum Beispiel in dem schon erwähnten Schutzbriefe für Kemnade von 1004, noch erfolgt ist, dass sie sich aber häufig auch schon in Urkunden aus jener Zeit nicht mehr findet und seit der Mitte des 12. Jahrhunderts regelmäßig weggeblieben ist, offenbar, weil derzeit für die weltliche Verwaltung nichtmehr die Zugehörigkeit zum Gau-, sondern zum Grafschaftsverbande von maßgebender Bedeutung war.

Denn obwohl sich Karl der Große und seine nächsten Nachfolger bei der Festsetzung der Grafschaftsbezirke durchgängig gleichfalls an die althergebrachte und bei der Errichtung der Bistümer sorglich beobachtete Gau-Einteilung Sachsens hielten, so finden sich doch schon im 10. Jahrhundert sehr erhebliche Abweichungen. Die Gerichtssprengel der Grafen umfassen zu dieser Zeit manchmal schon mehrere Gaue oder Teile verschiedener Gaue, und wenn sich diese Erscheinung auch namentlich dadurch erklären lässt, dass die Grafen, sobald sie in ihnen nicht unterstellten Bezirken Grundbesitz erworben hatten, in dem naheliegenden Bestreben, auch hier die Gerichtsbarkeit ausüben zu können, bei geeigneten Gelegenheiten die Verleihung der Grafengewalt für diese Landstrecken zu erreichen wussten, so würden die deutschen Könige doch wohl kaum so bereitwillig auf derartige Wünsche eingegangen sein, wenn sie in der Erfüllung nicht auch ein Mittel zur Verhinderung der allzu großen Ausbreitung des bischöflichen Einflusses zu finden geglaubt hätten.

Die Feststellung der Zugehörigkeit unserer Grenzorte zu einem der alten Gaue ist also ausschließlich bei Zugrundelegung der kirchlichen, unter Innehaltung der Gaugrenzen erfolgten Einteilung möglich, und es ist somit anzuerkennen, dass ein selbständiger Beweis für die oben vertretene Ansicht aus der nachstehenden auf die kirchliche Abgrenzung sich stützenden Einordnung in die Gaue nicht hergeleitet werden kann. Immerhin ist aber auch die letztere wenigstens mittelbar dafür zu verwerten, weil gerade in der hier in Frage kommenden Gegend die Grenzen der vier schon genannten Bistümer zusammentreffen, weil bei der Festsetzung der Bistumsgrenzen die Gaueinteilung streng innegehalten worden war und weil sonach die Zugehörigkeit zu einer andern Diözese auch die zu einem andern Gaue bedingt.

Danach gehörten Stadtoldendorf, Ostersen, Negenborn, Lenne und Honmulen in den paderbornischen Auga, Holenberg mit Nienhagen und Drovenhagen, Kirchbrak mit Heinrichshagen, Wabeki und Wendfelde sowie endlich Dielmissen zum mindenschen Gaue Tilithi, Vorwohle mit Pferdebek und zur Seven in den mainzischen Suilbergi, während Kaierde und Markeldissen im hildesheimischen Aringo, Hohenbüchen, Coppengrave, Duingen, Kapellenhagen und Dorenhagen in dem zur gleichen Diözese gehörigen Guddingo lagen. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht, dass auch die letztgenannten Orte oder der eine oder andere von ihnen dem Aringo angehörten, da die Grenze dieses gebirgigen Gaues gegen Guddingen bisher nicht mit Sicherheit hat festgestellt werden können.

Dass von den bisher genannten Gauen der Aringo und Guddingo in Ostfalen, die übrigen in Engern lagen, ist zweifellos; weniger sicher dagegen ist es, welchem von diesen beiden Dritteln des Herzogtums Sachsen Wikanavelde angehörte und wem zur karolingischen Zeit und in den nächstfolgenden Jahrhunderten die Grafengewalt dort zustand. Böttger rechnet den Gau zu Ostfalen und zum Comitate der Brunonen und lässt ihn zur Zeit des Beginns der christlichen Zeitrechnung nicht – wie Suilbergi, Auga und Tilithi – von Cheruskern, sondern von Chamaven bewohnt sein, und es muss anerkannt werden, dass nicht nur die oben angeführte allgemeine Regel für die Zugehörigkeit zu Ostfalen spricht, sondern dass auch urkundlich die Diözesangrenze von Hildesheim Ostfalen von Engern schied.

Zu Zweifeln gibt mir aber einmal die Tatsache Anlass, dass in der Kemnader Bestätigungsurkunde von 1004 kein Brunone, sondern der billungische Herzog Bernhard als Inhaber der Grafengewalt in Wikanavelde genannt wird, und dass nach dieser Urkunde die billungische Familie dort auch begütert war, während sich weder ein Güterbesitz der Brunonen, noch ihr Grafenamt für Wikanavelde nachweisen lässt, anderseits aber der schon aus einem Blicke auf die Karte ersichtliche Umstand, dass nach den örtlichen Verhältnissen die Gebirgskämme des Hilses und Ithes eine weit natürlichere Grenzscheide darboten, wie sie aus dem noch nachzuweisenden wirklichen Verlaufe der Hildesheimer Diözesangrenze in dieser Gegend sich ergibt. Sicher ist übrigens auch Böttger nicht darüber, ob Wikanavelde zum Comitate der Brunonen gehört habe, und er lässt es an einer Begründung seiner Ansicht, dass der billungische Einfluss dort nicht von Dauer gewesen sei, vollständig fehlen. Von einem Einflusse der Brunonen aber ist überhaupt nichts wahrzunehmen, und die größere Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass nach den Billungern die Northeimer Grafen, die Eigentümer der Homburg und Gründer von Amelungsborn sich zu ihrem Comitat im Suilbergi, Rittega und Morunga auch den in Wikanavelde verschafft haben und dass nicht nur der Herzog Bernhard I. und seine am 23. August 1106 mit Magnus ausgestorbenen Nachkommen, sondern auch schon die älteren Billunger in Wikanavelde Grafen gewesen sind.

Als Gerichtsbezirk eines Gaugrafen konnte Wikanavelde seines geringen Umfanges wegen für sich allein nämlich überhaupt nicht in Frage kommen, und so finden wir denn den Herzog Bernhard I. auch als Inhaber der Grafengewalt für ein weit umfangreicheres, unter anderem auch die Gaue Tilithi, Auga, Bardanga, Drevani und Mosidi mitumfassendes Gebiet. Und da die Tatsache, dass wir zu einer bestimmten Zeit ein Gebiet in gewisser Verbindung mit einem andern finden, den Schluss, dass diese Verbindung schon längere Zeit hindurchbestanden habe, wenigstens dann nicht allzu gewagt erscheinen lässt, wenn Anlass zu einer abweichenden Ansicht nicht vorliegt, so halte ich es für keineswegs unwahrscheinlich, dass auch Bernhards Vater, der Herzog Hermann Billung, oder dessen älterer 944 verstorbener Bruder Wichmann I. als Gaugrafen unserm Gebiete vorgestanden haben und dass ein gleiches Verhältnis zur billungischen Familie auch früher schon obgewaltet hat. Ob zu den Billungern auch der 880 gegen die Normannen gefallene Graf Wichmann und der 811 von Karl dem Großen als Gesandter nach Dänemark geschickte gleichnamige Graf zu rechnen sind und ob der Großvater dieses ältesten Wichmann Amelung gehießen hat, wie Scheidt annimmt, wird allerdings wohl ein ungelöstes Rätsel bleiben. Mit annähernd gleicher Berechtigung würde man dann auch die im § 210 der Traditiones Corbeienses, also nach 891, genannten Brüder Hiddi und Amelung, Söhne Bardings und der Hildburg, die getreuen Sachsen Hiddi und Amelung, die hundert Jahre früher ihre Heimat beim Aufstande ihrer Landsleute gegen Karl den Großen verlassen und sich neue Sitze zwischen Werra und Fulda gesucht hatten, sowie des letztgenannten Hiddi Sohn Asig oder Adalricus diesem Geschlechte zurechnen können, würde man ferner den Beweis als erbracht ansehen dürfen, dass der nach 891 einen Hörigen in Astiereshusen dem Kloster Corvey übergebende Asic und der um 990 bei der Feststellung der Grenzen zwischen Ostfalen und Engern anwesende Graf Aesic, dass der gleichnamige Führer der Bewohner des Hassego im böhmischen Feldzuge Kaiser Ottos I. von 936 und endlich der Graf Esik, den wir 984 unter dem Gefolge Ottos III. auf der Asselburg finden, dem billungischen Stamme angehörten.

Und weshalb sollte man alsdann nicht mit Rücksicht darauf, dass ein Sohn des Hengist Aesk hieß, dass man die nach England hinübergezogenen, zum Teil aber unter Führung des alten Hadugoto um 534 von dort zurückgekehrten kriegs- und raublustigen Sachsen Askomannen oder Wikinger nannte, dass die Namen unseres Gaues und seiner Feste Wikinafeldisten mit der letzteren Bezeichnung in prächtigem Einklange stehen und dass als Erbauer oder erster Ansiedler von Asciereshusen wohl nur ein Asic in Frage kommen kann, auch zu dem Ergebnisse gelangen, dass die Billunger gleich den Brunonen von Wodan, dem Urgroßvater Wiktgils, des Vaters von Hengist und Horsa, abstammten, und dass sich ein Teil der aus England zurückgekehrten Askomannen oder Wikinger in unserem Gebiete niedergelassen und dort Asciereshusen und Wikinafeldisten erbaut haben? Haben doch nicht nur die Pastöre Letzner in Iber und Falke in Evessen, sondern auch zuverlässigere Schriftsteller in dem Bestreben, eine ihnen als berechtigt vorschwebende Annahme als wahr erweisen zu können, noch weit gewagtere Schlüsse gezogen.

IV.

Bildete das von den Feldmarken der unter II genannten Grenzorte umschlossene Gebiet den südwestlichsten Teil des Hildesheimer Sprengels, so mussten seine Grenzen auf der entsprechenden Strecke mit denen des Bistums zusammenfallen. Auch über die letzteren sind bislang erhebliche Meinungsverschiedenheiten zu Tage getreten und insbesondere ist die Nachweisung der in beiden alten Grenzbeschreibungen des Bistums Hildesheim bezeichneten Orts- und sonstigen Eigennamen gerade für unsere Gegend bisher nur teilweise gelungen, weil die mit den örtlichen Verhältnissen aus eigner Anschauung nur ungenügend oder wohl auch gar nicht bekannten Schriftsteller die Grenzmale zuweilen an völlig unrichtigen Stellengesucht haben.

Soweit die Bistumsgrenze für diese Untersuchung in Frage kommt, läuft sie nach der als die ältere anzusehenden, früher in die Zeit Ludwigs des Frommen gesetzten, nach neuerer Annahme aber aus dem Ende des 10. Jahrhunderts herrührenden ausführlicheren Grenzbeschreibung:

De Salteri usque Eringabrug, inde Hilisesgrove et sic in Bocle. Inde vero in Merkbiki, et sic per illud castellum, quod dicitur Wikanafeldisten. Et sic in Radbiki, in Vorstan usque per Bunikanroth et sic ad Holanberg. Sic vero super montem Fugleri usque Wabeki, inde in Hluniam usque Burgripi. Inde in summitatem montis, qui dicitur Igath. Et sic per eandem summitatem usque ad Cobbanbrug.

Auf den ersten Blick erkennt man hier die Gebirgsnamen Selter, Hils, Vogler und Ith, die Ortschaften Holenberg und Coppenbrügge und die Bäche Lenne und Wabach; auch Vorstan, der Forstbach, macht keine Schwierigkeit, und da Eringabrug mit den Grenzen des uns beschäftigenden Gebiets nichts zu tun hat, so bedarf es für den hier verfolgten Zweck nur der Erklärung und Festlegung von Hilisesgrove, Bocle, Merkbiki, Wikanafeldisten, Radbiki, Bunikanroth und Burgripi. Erschwert wird diese Nachweisung allerdings dadurch, dass zu Vergleichen verwertbare Grenzbeschreibungen der benachbarten Bistumssprengel uns leider nicht erhalten geblieben oder doch bislang wenigstens nicht bekannt geworden sind.

a. Dass Hilisesgrove, nach anderer Lesart Hilisesgrone im oder am Hilse zu suchen ist, ergibt sich einmal aus dem Zuge der Grenze selbst, sodann aber aus der Namensähnlichkeit, wird auch allseitig als unzweifelhaft anerkannt. Dagegen sind über die genauere Lage dieses Grenzpunktes die verschiedensten Ansichten laut geworden.

Die Angabe des Verfassers eines Aufsatzes im Holzmindener Wochenblatte von 1785, dass richtig „Hilsesborn“ gelesen werden müsse, ist eine ganz willkürliche Behauptung und augenscheinlich nur aufgestellt worden, um der dort ausgesprochenen Ansicht einige Glaubwürdigkeit zu verleihen, dass ein angeblich früher am Hilsborne, einem Wispezuflusse, belegen gewesenes Dorf als der gesuchte Grenzort anzusehen sei. Falke, der seiner Versicherung zuwider übrigens kaum persönlich der Grenze nachgegangen ist, sucht Hilisesgrone bei Dörshelf östlich von Delligsen, und von Bennigsen sieht den Grund des Wispeborns am Fuße der Hühnenburg zwischen Kaierde und Ammensen dafür an und wird in seiner Ansicht dadurch bestärkt, dass nach Hassel und Bege die Forst des zur Mainzer Diözese gehörigen Dorfes Wenzen bis zur Wispequelle geht. Diese Begründung ist nun allerdings eine irrige, da mit der Angabe, dass die Wispe „im Hilse in der Wenzerforst oberhalb des Dorfes“ (Kaierde) entspringe, keineswegs dem am Südfuße des Hilses belegenen Dorfe Wenzen ein so weit sich erstreckender Waldbesitz hat zugeschrieben, sondern offenbar nur das Forstrevier hat bezeichnet werden sollen, indem die Wispe ihren Lauf beginnt. Denn die Ortschaft Wenzen besaß weder derzeit noch besitzt sie jetzt Forsten am Hilse.

Ich stehe aber nicht an, der auch von Böttger geteilten von Bennigsen'schen Ansicht beizutreten und als Hilisesgrove das bezeichnender Weise „Hagenthal“ genannte Tal der Wispe von ihrer Quelle bis dahin, wo sich mit ihr der aus dem Burggrunde kommende Bach vereinigt, anzusehen und bin überzeugt, dass wir in diesem südlich von den „Sundern“ und dem „Bohlberge“ zur Hilshöhe hinaufziehenden Burggrunde die westliche Fortsetzung von Hilisesgrove vor uns haben und dass der Lauf der noch heute „Bohlweg“ genannten uralten Verbindungsstraße zwischen dem im Hilskessel gelegenen Kaierde und dem Gebiete westlich von diesem Gebirge den Zug der Grenze sowohl am östlichen wie am westlichen Hange wiedergibt.

b. Diese schon in dem Namen „Bohlweg“, das heißt Grenzweg, ihre Bestimmung deutlich selbst kennzeichnende Straße erreichte und überstieg den Gebirgskamm an einem 500 m nordwestlich von der jetzigen Straßenüberführung gelegenen Punkte in der Höhe von etwa 410 m, und sie hat von derjenigen Stelle an, wo jetzt die am Westhange entlang führende Straße nach Grünenplan sich abzweigt, auch für die neue um die Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute Straße die Richtung im Wesentlichen angegeben. Während aber jetzt der Einschnitt zwischen dem Großen und Kleinen Kleeberge benutzt wird, um die am Westfuße des ersteren längs des Lenneflusses verlaufende Staatsstraße von Eschershausen nach Vorwohle zu erreichen, führte der alte Bohlweg am entgegengesetzten Hange des Großen Kleebergs nach Wickensen.

In diesem Großen Kleeberge, einem nur bis zu 237 m ansteigenden, von Südosten nach Nordwesten verlaufenden und etwa 1500 m langen Höhenzuge, finde ich den Grenzpunkt Bokle. Dass dieser nicht eine Ortschaft, insbesondere nicht das etwa 10 km nordöstlich gelegene Hohenbüchen bezeichne, wie Falke annimmt, haben schon von Bennigsen und Dürre behauptet, die beide das Wort als eine Zusammensetzung von „Bok“ und „Lah“, also als „Buchenwald“ gedeutet wissen wollen. Und während überhaupt schon gar keine andere Örtlichkeit für den gesuchten Grenzpunkt in Frage kommen kann, wie dieser das Verbindungsglied zwischen dem Hilse und den Homburger Bergen darstellende Ausläufer des ersteren, so weist auch der Name durch die besonders dem Klanglaute nach mit der Schlusssilbe von Bokle völlig übereinstimmende Anfangssilbe auf die alte Benennung noch deutlich hin.

c. Nahe bei dem Punkte, an dem ein vom Hilse herabkommender namenloser Bach sich zwischen dem Großen Kleeberge und einem nordwestlich davon belegenen Hügel in die Lenne ergießt, nimmt diese vom entgegensetzten Ufer her einen andern Bach auf, der 1580 „das Homburgische Wasser“ genannt wird, noch jetzt als „Homburgsbach“ bezeichnet zu werden pflegt und uns bei der Verfolgung seines Laufes zwischen „Schiffberg“ und „Wolfsberg“ hindurch fast an den Fuß des die Ruinen der Homburg tragenden Bergkegels führt. Ihn halte ich für den „Merkbiki“ der Grenzbeschreibung.

Denn dass Falke irrt, wenn er den bei Markeldissen, also an der entgegengesetzten Seite des Hilses, der Wispe zufließenden Bach als Merkbiki bezeichnet, bedarf keiner näheren Ausführung, und dass der vorher erwähnte, zwischen Wickensen und dem Großen Kleeberge vom Hilse her die Lenne erreichende Bach diesen Namen geführt habe, wie Lüntzel, von Bennigsen und Dürre meinen, halte ich deshalb für ausgeschlossen, weil andernfalls für die Strecke zwischen Hilisesgrove und Wikanafeldisten zwei unweit von einander in gleicher Richtung verlaufende, aber beide nur bis an das rechte Lenneufer sich erstreckende Grenzen angeführt wären, das Verbindungsglied zwischen Lenne und Wikinafeldisten dagegen in der sonst so genauen Grenzbeschreibung ganz fehlen würde.

d. Abweichend von der Ansicht der großen Mehrzahl aller früheren Bearbeiter der Hildesheimer Grenzbeschreibung, die das castellum Wikanafeldisten in dem heutigen Wickensen finden wollten, hat zuerst von Bennigsen ausgeführt, dass es in der Homburg gesucht werden müsse. Mit Dürre und Böttger halte auch ich diese Ansicht für wohlbegründet. Denn abgesehen davon, dass weder in der näheren Umgebung von Wickensen noch überhaupt in der in Frage kommenden Gegend andere Spuren eines Kastells, das heißt einer einzeln gelegenen festen Burg, vorhanden sind, wie auf dem noch heute die Reste der Homburg tragenden Bergkegel, findet jene Vermutung eine gewichtige Bestätigung auch darin, dass in einem auf dem letzten Gogerichte für die Herrschaft Homburg im Jahre 1529 auf Anfrage des Adels gefundenen Urteile Wickensen, derzeit ein Vorwerk des von der Burg aus geleiteten Domänenhaushalts, der „oberen Homburg“ gegenüber als „Niederhomburg“ bezeichnet wird, und dass auch noch im Wickenser Erbregister von 1580 die Ausdrücke „Haus Homburg“ und „Haus Wickensen“ als ganz gleichbedeutend gebraucht werden.

Und auch noch eine andere Tatsache spricht für die hier vertretene Ansicht. Nach der Grenzbeschreibung lief nämlich die Grenzlinie durch das Kastell, so dass also ein Teil davon einem andern Bistumssprengel angehören musste. Das bei Bessen abgedruckte und schon oben erwähnte Verzeichnis aber führt die auf der Homburg befindliche Kapelle unter den zum paderbornischen Archidiakonate Höxter gehörigen Kirchen auf. Und die Richtigkeit dieser Angabe wird wiederum dadurch dargetan, dass im Jahre 1363 als Priester in Stadtoldendorf und Homburg der Pleban Ludolf erwähnt wird. In dem von Schaten zum Jahre 1231 wiedergegebenen Paderborner Archidiakonatsverzeichnisse ist allerdings die Homburg noch nicht mit aufgezählt, aber dies lässt sich ungezwungen erklären durch die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch damals schon zum Seelsorgebezirke des Stadtoldendorfer Geistlichen gehörte, und dass erst zur Zeit der Aufstellung des Bessen’schen Verzeichnisses eine vollständige Trennung stattgefunden hatte.

e. Dass Radbiki nicht der oberhalb Scharfoldendorf am rechten Lenneufer mündende Rothe- oder Rautebach sein kann, wie Lauenstein, Falke und von Wersebe annehmen, ist für jeden Kenner der örtlichen Verhältnisse ohne Weiteres klar; das unzweifelhaft zum Hildesheimer Sprengel gehörig gewesene Eschershausen würde sonst davon ausgeschlossen sein, auch würde jede Verbindung zwischen diesem Gewässer und dem etwa 8 km davon entfernt fließenden Forstbache fehlen. Vielmehr wird man darunter mit Lüntzel den am Kohlenberge in der Nähe der Homburg entspringenden und zwischen den „Sundern“ und „Hoop“ genannten Gehölzen dem Forstbache zufließenden, in der alten Karte der Feldmark Amelungsborn „Fahrenbeke“ genannten und noch jetzt die Grenze gegen Stadtoldendorf bildenden Bach verstehen müssen. Wenn von Bennigsen eine Unterstützung für diese von ihm übrigens anscheinend nicht ganz geteilte Ansicht auch in einer Namensähnlichkeit zwischen dem Radbiki und einem unweit der Quelle jenes Baches gelegenen Gehölze hat finden wollen, so geht er allerdings von einer falschen Voraussetzung aus, denn dieses den Gegenstand langwieriger (und erst 1245 durch einen Vergleich beendeter) Streitigkeiten zwischen dem Kloster Amelungsborn und den Einwohnern von Eschershausen bildende Gehölz heißt noch jetzt und hieß von jeher nicht Rathagen, sondern Quat- oder Kathagen.

f. Von der Mündung der Fahrenbeke an folgt die Grenze dann dem Laufe des Forstbachs bis jenseits des wiederum große Schwierigkeit bietenden Bunikanroth. Außer in beiden Hildesheimer Grenzbeschreibungen kommt dieser offenbar eine am Forstbache belegene Örtlichkeit bezeichnende Name meines Wissens nicht vor. Seiner von Lauenstein, Falke und von Wersebe unternommenen Festlegung in der Gegend nördlich von Holenberg widerspricht nicht nur der Wortlaut der Grenzbeschreibung, sondern auch die Tatsache, dass die letztere, in ihrer Aufzählung der Grenzpunkte ganz systematisch fortschreitend, das einzuschließende Gebiet stets zur rechten Hand liegen lässt. Und da die Grenzlinie nach dem Verlassen des Forstbachs sich nördlich wendet, um Holenberg zu erreichen, so muss Bunikanroth südlich von diesem Orte gelegen haben. Die damit übereinstimmende Lüntzel’sche, von Dürre geteilte Ansicht, dass unser Grenzpunkt etwa an der Mündung des zwischen Negenborn und Golmbach den Forstbach erreichenden Bremkebaches zu suchen sei, muss aber verworfen werden, weil dieser Bach die Grenze zwischen den Feldmarken von Golmbach und Holenberg bildet und weil also sonst das ebenso wie Golmbach im Mindener Sprengel belegene Holenberg dem Bistum Hildesheim zugewiesen sein würde. Und dass von Bennigsen und Böttger irren, wenn sie – der erstere allerdings nur „mit einiger Wahrscheinlichkeit“ – Bunikanroth und Rothe für verschiedene Bezeichnungen derselben Örtlichkeit halten, wird in den späteren Ausführungen noch darzulegen versucht werden.

Der Wirklichkeit viel näher kommt schon die von von Bennigsen gleichfalls hervorgehobene Möglichkeit, dass Bunikanroth ein früherer Name von Amelungsborn sei, und Holscher endlich hat meiner Überzeugung nach ganz richtig angegeben, dass die Grenze zwischen Hildesheim und Minden im Bette des von Holenberg her bei Negenborn dem Forstbache zufließenden Molterbachs zu suchen sei.

Östlich von der Mündung dieses im unteren Teile seines Laufes noch jetzt die Feldmarken Amelungsborn und Holenberg trennenden Baches finden sich auf der schon erwähnten im Jahre 1765 aufgenommenen Karte von Amelungsborn „Rudera einer alten Kapelle“ bemerkt, und ich glaube nicht fehlzugehen mit der Annahme, dass an dieser Stelle das rätselhafte Bunikanroth gelegen hat.

g. Im Bette des Molterbachs aufwärts führend, erreichte die Grenze alsdann östlich von Holenberg den Vogler, erstieg zwischen den Forstorten Steinweg, Kleine und Große Hölle einer- und den früher amelungsbornischen Klosterforsten Butzeberg, Teibock und Tollburg andererseits hindurch beim Pahl- oder Pfahlsteine den Kamm dieses Gebirges und folgte ihm in nördlicher Richtung bis in die Nähe seiner höchsten Erhebung, des 460 m hohen Hevers- oder Ebersnackens, um dann, im Wabachtale wieder abwärts laufend, an dem unmittelbar unterhalb des Waldrandes am linken Ufer belegenen Wendfelde – dessen Kapelle erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts abgebrochen ist und an dem der Lenne noch nähergelegenen Wabeki vorüber die Lenne zu erreichen. Diesen Fluss durchquerend und eine Strecke weit am Hange des Tuck- oder Oberen Berges entlang begleitend, überstieg sie den letzteren und führte in nordöstlicher Richtung zu dem Punkte, an dem die Straße von Halle nach Eschershausen den Jaukebach kreuzte, um dann in dem vom südlichen Zuflusse dieses Gewässers durchströmten Selsergrunde und in dem anliegenden, noch heute „die Landwehr“ genannten Gehölze beim sogenannten Twiersteine den steilen Felsenrücken des Ithes zu erklimmen.

Zwischen der Lenne und dem Ithe lag nun auf dieser Strecke die letzte für die Feststellung unserer Grenze in Frage kommende Örtlichkeit, Burgripi, unzweifelhaft gleichbedeutend mit dem Purcgriffe einer Urkunde des Kaisers Konrad II. vom Jahre 1033. Während dieser Ort von den älteren Schriftstellern teils bei Wickensen oder Scharfoldendorf, teils an der Stelle der heutigen Dörfer Kirchbrak, Kreipke oder Börry, von Dürre endlich nahe bei der Wabachmündung an der Lenne gesucht worden ist, haben Lüntzel und schon vor ihm der ortskundige Pastor Guthe in Dielmissen seine Lage richtig nachgewiesen, da nämlich, wo die uralte, von Hameln über Halle und Eschershausen nach Einbeck führende Heerstraße die Grenze der Bistümer Minden und Hildesheim schnitt, also nahe bei dem jetzigen Angerkruge, südlich von Dielmissen. Noch auf der um die Mitte des 18. Jahrhunderts hergestellten Feldmarkskarte finden wir dort die über den Jaukebach führende „Gaubrücke“ als deutliche Bezeichnung dieser Stelle. Die Feldmark des wüstgewordenen Ortes, dessen letzter Rest vermutlich der von Guthe erwähnte, durch den „Waddeckenstieg“ mit Lüerdissen verbundene, aber damals auch schon wüste „Selserhof“ gewesen ist, bildet gegenwärtig den südlichen Teil der Feldmark Dielmissen, die sich danach – offenbar in Folge des Zuzugs früherer Bewohner von Burgripi – über ihre ursprüngliche Süd- und Ostgrenze hinaus ausgedehnt und das ehemals einem andern Gaue zugehörige und unter anderer geistlicher Gerichtsbarkeit stehende Gebiet des zu einer nicht mehr feststellbaren Zeit wüstgewordenen Ortes in sich aufgenommen hat.

Sowohl örtliche wie geschichtliche Verhältnisse sprechen endlich in hohem Grade dafür, dass die Grenze von Wikanavelde vom Twiersteine an in ihrem weiteren östlichen Verlaufe bis auf die Hilshöhe in der Nähe der fast 480 m hohen „Bloßen Zelle“ mit der jetzigen Landesgrenze zusammenfiel, und dass sie von dort aus bis zu der anfangs erwähnten Überführung des Bohlwegs mit der Trennungslinie zwischen den jetzigen Forstgemarkungen Grünenplan einerseits, Eschershausen und Vorwohle anderseits sich deckte. Denn wenn eine von den Herzögen Heinrich des Jüngeren und Erich zur Ausgleichung verschiedener Grenzstreitigkeiten eingesetzte Kommission von elf Mitgliedern unter anderem auch eine vieljährige „Irrung“ über die Grenze am Ithe in der Nähe von Kapellenhagen am 5. September 1558 durch Teilung des streitigen Gebiets unter die wolfenbüttelsche und calenbergische Hoheit beilegte, so handelte es sich dabei nur um eine für den Zug der Grenze im allgemeinen unerhebliche und verhältnismäßig unbedeutende Fläche.

V.

Es bleibt nun noch eine Aufzählung und urkundliche Nachweisung derjenigen Orte übrig, die innerhalb des vorstehend umschriebenen Gebietes teils noch heute blühen, teils aber wüst geworden und nicht, wie Burgripi, schon an anderer Stelle berücksichtigt worden sind.

Wann das Kastell Wikanafeldisten und von wem es erbaut worden, ist ebenso dunkel wie sein Untergang. Die Burg Homburg, deren Ruinen durch neuerliche Ausgrabungen keineswegs verschönert sind, Reste der ursprünglichen Befestigung aber nicht mehr erkennen lassen, ist nach dem Urteile von Sachkennern erst etwa im 12. Jahrhundert erbaut worden. Ich gehe deshalb wohl kaum fehl, wenn ich ihren Neubau dem letzten Northeimer Grafen Siegfried zuschreibe, der sich mehrfach nach der Burg nannte und sein Interesse für die umliegende Gegend auch in der Stiftung des Klosters Amelungsborn betätigte. Nach Siegfrieds am 27. April 1145 erfolgten Ableben veräußerten seine dem geistlichen Stande angehörigen und deshalb nicht erbfähigen Geschwister, der Abt Heinrich von Corvey und die Äbtissin Judith von Kemnade, die beide, nicht mehr geschützt durch den mächtigen Bruder, bald nachher dieser Pfründen beraubt wurden, die Allodialbesitzungen an die gräflichen Brüder Hermann von Winzenburg und Heinrich von Assel, und zwar kam die Homburg in den Besitz des ersteren. Aus hier nicht näher zu erörternden Gründen wurde sie am 8. Mai 1150 mit 200 Hufen an den Hildesheimer Bischof Bernhard zu Eigentum abgetreten und als Lehen zurückgenommen, kam 1152 nach Hermanns Ermordung trotz bischöflichen Widerspruchs in die Gewalt Heinrichs des Löwen, wurde am 1. Dezember 1181 nach dessen Ächtung dem Bistum Hildesheim abermals als Eigentum zugesprochen, am 21. April 1183 zur Hälfte den Grafen von Dassel und zur Hälfte den Gebrüdern Berthold und Bodo von Homburg als Lehen gegeben, kam später in den Alleinbesitz dieser schon um 1130 als Inhaberin northeimischer Lehen vorkommenden Dynastenfamilie, ging nach dem am 11. oder 12. November 1409 erfolgten friedlichen Tode des letzten Edelherrn Heinrich auf Grund des am 9. Oktober 1409 mit dem Herzoge Bernhard geschlossenen Kaufvertrags an Braunschweig-Lüneburg über und wurde nunmehr der Sitz eines fürstlichen Amtmanns. 1447 wurde die Burg in der Fehde des Herzogs Wilhelm mit Bischof Magnus von Hildesheim von einigen Stiftsjunkern durch Überfall erobert, aber alsbald mit Hilfe eines unter Wilhelm von Sachsen gegen Soest ziehenden hussitischen Heerhaufens wieder zurückgewonnen, war 1460 im Pfandbesitze derer von Schwicheld, wurde 1466 von dem durch Wegelagerungen des Herzogs Friedrich erbitterten sächsischen Städtebunde abermals belagert und verfiel dann immer mehr, bis sie zur Zeit des Amtmanns Wilken Klencke, der sie 1510 pfandweise besaß und bis 1535 bewohnte, völlig einstürzte und 1542 in ihren Trümmern das Material zur Erbauung neuer Gebäude auf dem bisherigen Vorwerke Wickensen lieferte, wohin der Amtshaushalt inzwischen verlegt worden war.

Die Örtlichkeit, an der um das Jahr 1125 das der Jungfrau Maria geweihte Cistercienserkloster Amelungsborn errichtet wurde, – auf dessen spätere Geschichte einzugehen hier nicht der Ort ist – war ein Teil der northeimischen Erbgüter und zunächst vom Herzoge Otto von Baiern bei der Stiftung des Klosters Northeim diesem beigelegt worden. Sein Sohn Siegfried III. tauschte sie wieder ein gegen eine Hufe in Bovenden, um selbst ein Kloster dort zu gründen, wurde aber vor der Ausführung seines Vorhabens vom Tode überrascht (1108) und hinterließ diese seinem gleichnamigen Sohne, der das Kloster außerdem noch mit Gütern in Helichennisse, Quathagen, Cogrove und Buttestorp, mit dem Haupthofe Bruchhof sowie mit dem später gegen Zahlung von 335 Mark und Übertragung von sieben Hufen zu Erzhausen an Heinrich den Löwen abgetretenen Gute Hethvelde bei Harburg ausstattete. Und zwar scheinen die zu Helichennisse gehörig gewesenen Grundstücke mit denen des eigentlichen Amelungsborn und einigen anderen noch zu erwähnenden zu einer einzigen Feldmark vereinigt worden zu sein, da dieser im Verzeichnisse der Allodien des Grafen Siegfried von Homburg als curia Halgenesse gleichfalls erwähnte Ort später überhaupt nicht mehr urkundlich vorkommt.

Dass das Kloster darauf bedacht war, in der Nähe der Niederlassung selbst, einen möglichst geschlossenen Grundbesitz zu erwerben, ergibt sich wenigstens daraus, dass der Haupthof Bruchhof noch im 12. Jahrhunderte gegen ein an die Klosterkirche angrenzendes Landgut vertauscht wurde. Meiner Ansicht nach kann diese durch Tausch erworbene Örtlichkeit nur Bunikanroth gewesen sein, dessen Lage ich schon oben nachzuweisen versucht habe und welches ich für gleichbedeutend halte mit dem im Register der Allodialgüter Siegfrieds von Homburg als villa Bune juxta Homborg aufgeführten Dorfe. Denn auch dieser Name findet sich später urkundlich nicht mehr, und welche Erklärung wäre für ein so vollständiges Verschwinden wohl näherliegend, als die des Aufgehens in einem andern Orte? Kommt dabei doch auch in Betracht, dass der ursprünglich zu Amelungsborn selbst gehörige Grundbesitz, den das Kloster Northeim gegen eine einzige Hufe wieder zu veräußern sich entschloss, sicherlich kein erheblicher gewesen ist und dass die spätere Feldmark Amelungsborn den vom Forst- und Molterbache gebildeten Winkel, also die für die Lage von Bunikanroth allein in Frage kommende Gegend, vollständig ausfüllte.

Ob die mehrfach erwähnte villa Brochove von dem zur Zeit des letzten Northeimers curia Bruche genannten und gleich Halgenesse im Lehnsbesitze Udos von Homburg befindlichen Haupthofe getrennt gelegen oder ob der Haupthof nur einen Teil des übrigens häufig mit dem ebenfalls dem Kloster Amelungsborn gehörigen Bruchhof bei Greene verwechselten Dorfes gebildet hat, ist mir zweifelhaft, doch halte ich letzteres für wahrscheinlicher. Teile der Dorffeldmark kamen schon früh in den Besitz des Klosters, während das Gut nach dem Tode des letzten Edelherrn von Homburg noch den Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen seiner Witwe Schonette von Nassau, der späteren Gemahlin des Herzogs Otto von Grubenhagen, und dem Alexanderstifte zu Einbeck bildete.

Dürres auf eine Urkunde des Bischofs Konrad von Hildesheim gestützte Ansicht, dass das Kloster die curia Brokhof im oder vor dem Jahre 1198 durch Tausch erworben habe, halte ich für unrichtig. Denn die – wenn auch nur beiläufige – Bemerkung im Necrologium, dass die von Siegfried von Homburg dem Kloster überwiesene „curtis Brochof pro eo quod juxta capellam situm est praedio commutata“ sei, spricht nicht vom Erwerbe, sondern von der Veräußerung des Bruchhofs, und auch die Tatsache, dass wir noch 1383 den Hof im Besitze der Edelherren finden, lässt erkennen, dass das Kloster die „im Felde neben Ostersen“ belegene curia gegen ein günstiger gelegenes Gut vertauscht hatte, nämlich gegen Bune oder Bunikanroth. In dem Abdrucke der bezeichneten Urkunde wird es vermutlich statt comparaverunt vielmehr commutaverunt heißen müssen.

Soweit die Feldmark des schon vor 1510 wüst gewordenen Ortes nicht etwa in derjenigen von Stadtoldendorf aufgegangen ist, bildet sie gegenwärtig den östlichen Teil der Amelungsborner Länderei.

Aber noch ein vierter urkundlich nachweisbarer Ort hat zur Bildung der Klosterfeldmark beigesteuert, nämlich Kat- oder Quathagen. Dieser Name, den noch heute ein zwischen Amelungsborn und Eschershausen belegener Wald führt, bezeichnete in früheren Jahrhunderten auch eine – anscheinend allerdings nur unbedeutende – Ortschaft, deren Länderei bei der Gründung des Klosters mindestens teilweise ihm beigelegt wurde. Dass der Ort in sehr früher Zeit wüst geworden sein muss, folgt nicht nur daraus, dass wir in späteren Urkunden stets nur den Wald Quathagen erwähnt finden, sondern auch aus der Weglassung des Namens bei der Aufzählung der Wüstungen im Wickenser Erbregister von 1580. Nur ein Turm scheint noch lange das Dorf überdauert zu haben, denn in der wohl aus dem Ende des 16. Jahrhunderts herrührenden „Snat- und Grentzbeschreibung von Eschershausen, wird gesagt, dass, „die von Eschershausen die Sammtmasthude mit dem Kloster Amelungsborn am Graben des Quathagens entlang bis an den alten Thurm“ haben.

Aus diesem Verhältnisse sowie aus einer Urkunde des Bischofs Konrad von Hildesheim von 1245 ergibt sich aber auch, dass ein Teil der Feldmark von Quathagen derjenigen von Eschershausen beigelegt worden ist, sie bildet den südlichsten Teil der Feldflur dieses sehr alten Ortes. Ob die oben mit der Zurückführung des Namens auf einen Asic, Äsic oder Esic unternommene Abschweifung in das Gebiet der Mutmaßungen überzeugend zu wirken vermag, ist mir zweifelhaft; für ein hohes Alter sowohl wie dafür, dass der Ort in jener Zeit eine gewisse Bedeutung hatte, spricht aber die Tatsache, dass die Kirche von Eschershausen dem heiligen Martin geweiht ist. Denn da fast alle beim Beginne der Einführung des Christentums in Sachsen errichteten Kirchen dem Schutze dieses fränkischen Nationalheiligen unterstellt und stets an Orten erbaut wurden, von deren Wahl man sich Erfolge für die Ausbreitung der christlichen Lehre versprechen konnte, so wirft schon der Name des Kirchenpatrons ein gewisses Licht auf diese Verhältnisse. Als Asteres- und Astiereshusen finden wir den Ort mehrfach in den Traditiones Corbeienses, als Ascheres-, Escheres- und Heschereshusen häufig in den Urkunden der Bischöfe von Hildesheim und der Edelherren von Homburg sowie des Klosters Amelungsborn, endlich auch in einer Kaiserlichen Urkunde vom 9. März 1062. Auch für die deutsche Rechtsgeschichte hat er Bedeutung erlangt durch die uns erhalten gebliebenen Bedingungen, unter denen flämische Einwanderer gegen Ende des 11. und im Beginn des 12. Jahrhunderts in seiner Nähe unter bischöflichem Schutze sich niederließen. Wir erfahren aus der vom 23. Juni datierten und aus einem der Jahre 1133 bis 1137 herrührenden Urkunde, des Bischofs Bernhard von Hildesheim, dass auch schon zur Zeit seines Vorgängers Udo (1079–1114) ein Einwandererzug, geführt von Benzo, Menzo, Immo und Egezo, sich unter gleichen Vereinbarungen bei Eschershausen niedergelassen hatte, während als Vertreter der Nachkommenden ihr Prediger Ouste und die Laien Berthold, Franko, Baldwin, Baldrich und Dietrich handelten, unter den Zeugen ihr Archipresbyter Wilhelm, die Presbyter Dietrich, Berthold und Udo und ihr Vogt Berthold aufgeführt werden.

Da die Übereinkunft mit dem Bischofe von Hildesheim allein getroffen und die Zustimmung anderer Personen überhaupt nicht für erforderlich erachtet wurde, so ergibt sich, dass über die den Fremden zugewiesenen Flächen der Bischof allein – wahrscheinlich als Schutzherr der Eschershäuser Kirche – zu verfügen hatte. Diese Tatsache und die Erwägung, dass man das vorhandene urbare Land Fremden zu überlassen sicherlich weder Anlass noch Neigung hatte, gestatten den weiteren Schluss, dass es sich bei den Überweisungen um bislang noch nicht urbar gemachte Flächen handelte, und dieser Schluss wird endlich fast zur Gewissheit, wenn man berücksichtigt, dass einer der ersten Vertragspunkte sich auf die Urbarmachung von Wäldern und auf die zunächst vollständige, später teilweise Freiheit des für den Ackerbau neugewonnenen Landes von Steuern und Zehnten bezieht. Und da die Flamen nicht in, sondern bei Eschershausen sich niederließen, so gehe ich auch wohl kaum fehl mit der Annahme, dass einige der in der Nähe von Eschershausen urkundlich genannten, später aber wüst gewordenen Ortschaften diesen fremden Ansiedlern ihren Ursprung verdanken.

Von diesen Ortschaften werden nun das schon genannte Quathagen sowie Cogrove und Budestorp als frühere Besitzungen des Gründers von Amelungsborn erwähnt, die von ihm dem Kloster beigelegt seien, sie können deshalb als Neugründungen der Flamen nicht in Betracht kommen. Anders aber liegt die Sache mit zwei Dörfern, die wir vor der hier fraglichen Zeit nicht genannt finden und deren Namen – Odenrode und Odenberge – nicht unwahrscheinlich sogar auf den Bischof Udo, den ersten Beschützer der Ansiedler als Paten hinweisen. Von ihnen lag das am 12. Mai 1141 zuerst erwähnte Odenberge an der Lenne südlich von Eschershausen im Schutze des noch heute Odberg genannten Hügels, Odenrode dagegen höchst wahrscheinlich auf dem Odfelde, nördlich von Amelungsborn, östlich von Holenberg und von diesem Orte durch den südlichen Ausläufer des Vogler, den steilen Butze- oder Buttesberg getrennt.

Während die Einwohner von Odenberge zweifellos später nach Eschershausen übergesiedelt und die Feldmarken beider Orte mit einander vereinigt sind, werden die Bewohner von Odenrode nach dem Untergange ihres Heimatsdorfes sich größtenteils nach Holenberg gewandt und von dort aus ihre Äcker bestellt haben. Denn da der östlich vom Butzeberge belegene Teil der Feldmark Holenberg mit der übrigen Dorfländerei nur durch einen schmalen, am Südfuße desgenannten Berges sich hinziehenden Streifen verbunden ist, so lässt sich unschwer erkennen, dass wir es auch hier mit einer Verbindung der Feldmarken ursprünglich verschiedener Orte zu einer einzigen zu tun haben, wie sie uns noch mehrfach begegnen wird, und wie sie namentlich dann stets angenommen werden darf, wenn zwei oder mehr Schäfereiberechtigungen in einem Orte sich finden. Urkundlich erwähnt wird Odenrode meines Wissens zuerst 1220.

Zwischen dem Ostfuße des Vogler und dem bis dicht an Eschershausen sich vorschiebenden Heinrichs- oder Stadtberge haben aber auch noch die gleichfalls jetzt zur Stadtfeldmark gehörigen und schon oben genannten Dörfer Cogrove und Budestorp oder Buttestorpe gelegen. Und zwar haben wir das erstere südlich von dem „die Scheelenhufe“ genannten Gehölze zu suchen, wo im Wickenser Erbregister von 1580 und noch gegenwärtig ein Feldteil „die Kuhgrube“ heißt, Buttestorpe dagegen nordöstlich von dem schon erwähnten Butzeberge, der gleich dem seinem Osthange vorgelagerten Butzebruche dem Dorfe entweder den Namen entlehnt oder gegeben hat. Auch an diesen Ort, dessen Name im Wickenser Erbregister mit der Bezeichnung „Buttisdorfer Bruch“ für ein damals zwischen dem Odfelde und Vogler gelegenes Eichen-Mastholz noch richtig wiedergegeben ist, erinnert uns heute nur noch die offenbar verstümmelte Feldbezeichnung „Vor dem Vietsdorfe“.

Nördlich von Eschershausen endlich, und zwar da, wo die städtische Feldmark mit denen von Holzen und Scharfoldendorf sich berührt, lag der letzte urkundlich nachweisbare, in Eschershausen aufgegangene Ort, Kraperode, wahrscheinlich nur ein einstelliger Hof. Heinrich von Homburg verschrieb ihn am 3. September 1384 seiner Gemahlin Schonette als Teil ihrer demnächstigen Leibzucht; Reste von Mauerwerk waren noch 1767 an der in Frage kommenden, gegenwärtig aus den Feldbenennungen „Krabberhof“ und „Krabberode“ erkennbaren Örtlichkeit zu finden, und die in der damaligen Feldbeschreibung verzeichnete „gemeine Sage, dass mitten im Krabberhof ein Schloß gestanden“, hatte also einen tatsächlichen Hintergrund. Der Zehnte von Kraperode stand dem Pfarrer zu Eschershausen zu, der dafür einen Bullen und einen Eber halten musste; eine vier Morgen große Wiese und ein Brachfeld von 25 Morgen zu Krabberode waren 1580 Zubehörstücke der Domäne Wickensen.

Die jetzige Feldmark Eschershausen ist also aus Ländereien einer ganzen Anzahl Orte zusammengesetzt, von denen wenigstens Buttestorpe und Cogrove vielfach urkundlich erwähnt werden und nach den Angaben über die Größe der dortigen Grundstücke jedenfalls von bedeutenderem Umfange gewesen sind, wie die übrigen. Wenn wir trotzdem in der Zeit vor der Gemeinheitsteilung neben der Schäferei zu Wickensen nur zwei Schäfereien in dem von den Edelherren von Homburg zu nicht nachweisbarer Zeit „mit der Fleckengerechtigkeit begnadigten“ und etwa seit 1830 von der Gesetzgebung als Stadt behandelten und bezeichneten Orte finden, so dürfte dies dadurch zu erklären sein, dass einige kleinere von den aufgezählten Orten eine Schäfereiberechtigung wohl überhaupt nicht hatten, während diejenige von Buttestorpe vermutlich mit zu Scharfoldendorf gezogen wurde, wohin meiner Ansicht nach ein Teil der Bewohner jenes Ortes ebenso übergesiedelt ist, wie der größere Teil der Einwohner von Odenrode nach Holenberg. Denn auch in Scharfoldendorf finden wir zwei Schäfereien, und enge Beziehungen bestanden schon sehr früh zwischen seiner Feldmark und der unmittelbar angrenzenden von Buttestorpe, während eine andere in dem Dorfe aufgegangene Wüstung nicht zu ermitteln ist. Von den in den Traditiones Corbeienses erwähnten gleichnamigen Orten dürfte dasjenige Aldantorpe, in dem Asic für das Seelenheil seines Sohnes Markward dem Kloster eine Familie schenkte, als das uns hier beschäftigende anzusehen sein. Auch dieser Ort kann mithin auf ein hohes Alter zurücksehen. Wem die Kapelle geweiht ist, habe ich bislang nicht ermitteln können.

Das Dorf Oelkassen, dessen Zehnten 1179 oder 1180 durch Tausch von der Kirche zu Eschershausen an das Kloster Amelungsborn überging, hat sich aus dem einstelligen, vor 1153 vom Bischofe Bernhard von Hildesheim dem Kloster Amelungsborn zu Eigentum überwiesenen und bis dahin im Lehnsbesitze der Gebrüder Berthold und Bodo von Homburg gewesenen Hofe Oderichessen, der auch unter den Bezeichnungen Oderkese, Odalkissen und ähnlichen häufig vorkommt und 1580 Ohlkarßen genannt wird, nach und nach entwickelt, während Lüerdissen uns zuerst in einer Urkunde des Papstes Hadrian von 1154 als curia Luitheressen unter der Angabe begegnet, dass der dortige Zehnten dem Kloster Kemnade verliehen sei. 1197 vertauschte Rudolf von Dalem 8½ Hufen in der villa Ludershem an das Kloster Amelungsborn, und als am 23. Oktober 1198 Bischof Konrad von Hildesheim diesen Tausch, bei dem auch eine Mühle und zwei Hofstellen in Eschershausen an das Kloster übergingen, bestätigt, wird der Ort Luderdessen genannt. Am 23. Juni 1382 bekunden die Gebrüder Heinrich, Gebhard und Burchard von Homburg die Stiftung einer Vikarie in der Kapelle Unserer lieben Frau zu Luderdissen und ihre Ausstattung mit einem Hofe zu Scharfoldendorf, mit drei Hufen und dem Zehnten daselbst sowie mit Haus und Hof zur Wohnung des Predigers, und aus dem Corpus bonorum der Diakonatpfarre zu Eschershausen erfahren wir, dass aus dieser Vikarie die zweite Predigerstelle zu Eschershausen hervorgegangen ist.

Ob unser jetziges Holzen dasjenige Holtushus ist, in welchem der auch in Bremke, Kreipke und Bessinghausen begüterte und möglicherweise mit dem eine Familie in Harderode überweisenden Grafen Siegfried verwandte Severit für sich, seine Gemahlin Christine und seinen Sohn Bernhard drei Familien dem Kloster Corvey übergab, oder ob wir es in einem der anderen in diesem Verzeichnisse vorkommenden Holthusen zu suchen haben, wird sich mit Sicherheit kaum feststellen lassen; 1179 oder 1180 begegnet uns das Dorf in einer Urkunde, durch die Bischof Adelog von Hildesheim einen Tausch zwischen dem Kloster Amelungsborn und der damals durch den Archipresbyter Ecklef vertretenen Kirche zu Eschershausen bestätigte und der letzteren 5½ Hufen Land und den Zehnten in Klein-Holthusen und am Waltersberge überwies, und am 25. März 1184 in einer Urkunde desselben Bischofs, durch die er dem genannten Kloster den Zehnten und sechs Hufen Land in Holthusen schenkt, die bis dahin Graf Dietrich von Emme als Lehen gehabt hatte. Gegen das Ende des folgenden Jahrhunderts erhielt das Kloster in dem noch häufig in Urkunden erwähnten Orte von den Edelherren von Homburg den Diekhof mit vier Hufen sowie eine neben diesem Hofe belegene Mühle als Geschenk und war noch 1580 Eigentümer dieses Hofes. Die Kapelle ist dem heiligen Nicolaus geweiht.

In der Feldmark dieses Dorfes liegen nun aber nicht nur noch die Grundstücke, welche in früheren Jahrhunderten zu der – in sonstigen Urkunden zwar bislang meines Wissens noch nicht aufgefundenen, aber im Wickensener Erbregister als Wüstung der Oberbörde ausgeführten – Ortschaft Bodenhagen gehörten, deren Name auf die Gründung durch einen der mehreren Bodo genannten Edelherrn von Homburg hinweist und sich noch heute in dem die Verbindung zwischen Hils und Ith bildenden Forstorte Bonhagen erhalten hat, sondern wir haben darin meiner Überzeugung nach auch die villa Rothe zu suchen.

Das Dorf Holzen führt seit Jahrhunderten zur Unterscheidung von anderen Orten dieses Namens die nähere Bezeichnung „am rothen Steine“, die zurückzuführen ist auf die Benennung der über dem Dorfe sich erhebenden und namentlich durch eine schon zur Steinzeit bewohnt gewesene Höhle bekannter gewordenen Felsengruppe. Schon in meiner Jugend kam mir dieser Beiname einigermaßen merkwürdig vor, weil die weithin sich erstreckenden prächtigen Dolomitfelsen des Ithes unmöglich die Farbenbezeichnung „roth“ beanspruchen können oder sich gefallen zu lassen brauchen, und als ich dann später erfuhr, dass der jetzt Rautebach genannte, oberhalb Holzen in bedeutender Stärke hervorquellende Wasserlauf noch im vorigen Jahrhunderte „der rothe Bach“ oder „Rothbeke“ hieß und dass ein nördlich von Holzen unmittelbar am Fuße der Ithfelsen belegener Ackerplan „der rothe Kamp“ auf der alten Feldkarte von 1760 genannt wird, während doch auch weder der Bach noch das Feld in ihrem Aussehen Anlass zu dieser Benennung gaben, wurde es mir immer wahrscheinlicher, dass alle diese Namen auf die bisher noch nicht festgestellte villa Rothe in Wikanavelde zurückzubeziehen seien, ursprünglich Rotherstein, Rotherbach und Rotherkamp gelautet hätten und richtig auch noch lauten müssten, und dass sie auf die Lage von Rothe an der Stelle des in der Urkunde von 1179 oder 1180 Klein-Holthusen, jetzt aber in der Erinnerung an eine wieder eingegangene Glashütte, „die Holzer Hütte“, genannten Ortes hinwiesen. Und diese Ansicht hat sich umso mehr bei mir befestigt, je mehr ich mich habe überzeugen müssen, dass eine andere Örtlichkeit für Rothe in Wikanavelde wohl überhaupt nicht in Frage kommen kann.

Der jüngste Ort in unserem Bezirke endlich ist die zur Stadtgemeinde Eschershausen gehörige Domäne Wickensen, die ich zuerst 1529, wenn auch nicht als Domäne, mit der Nebenbezeichnung „Neden-Homborg“ erwähnt gefunden habe. Dass die Gebäude 1542 aus den Trümmern der zusammengestürzten Homburg neugebaut wurden, ist schon oben angeführt worden. Die Domänenfeldmark ist, soweit sie im Kirchspiele und Amtsgerichtsbezirke Eschershausen liegt, zusammengezogen aus den zu den Wüstungen Hillekenhagen und Langenhagen gehörig gewesenen Grundstücken, von denen das nur im Wickensener Erbregister als Wüstung der Oberbörde genannte Hillekenhagen östlich von Wickensen in der Richtung nach dem Ehrekenberge gelegen haben wird, während der zuerst 1184 als Indago longa prope Homborg erwähnte, von den Edelherren Berthold und Bodo dem Kloster Amelungsborn überwiesene, vor 1510 wüst gewordene Hof Langenhagen weiter südlich gesucht werden muss. Die Feldbezeichnungen „im Hillekenhagen“ und „Langenhäger Feld“ erinnern noch heute an die untergegangenen Wohnplätze.

In älteren Wüstungsverzeichnissen sowohl wie in dem 1887 bei R. Sattler zu Braunschweig erschienenen von Jungesbluth, werden als in der Nähe von Wickensen untergegangene Dörfer noch Bedese, Elseborn, Hagen, Hartingsbek, Hegenvörde, Oppenhem und Raderdessen genannt, und auch Dürre zählt alle diese in seiner Arbeit über die Wüstungen im Kreise Holzminden mit auf, obwohl er richtig erkannt hat, dass einige von ihnen bestimmt nicht in den Kreis Holzminden gehören und obwohl er auch die übrigen dort und namentlich in der Nähe von Wickensen nicht nachzuweisen vermag. Ja, irriger Weise gesellt er ihnen auch noch „Vinkerod“ als fernere Wüstung zu.

Von diesen angeblich in der Gegend von Wickensen untergegangenen Orten sind nun Bedese und Hegenvörde unzweifelhaft identisch mit den wüsten Dorfstätten Badeso und Hagenvorde, deren Gebiet nebst dem von Falkgrave, Harlingesiek, Honwarde, Portenhagen und Reckhardessen 1390 der Edelherr Heinrich von Homburg der Gemeinde Lüthorst unter dem Verbote des Wiederaufbaues der Orte zuwies. Zu Letzners Zeiten war die Kapelle von Badeso noch vorhanden; sie lag nahe bei dem „Badesoischen Meere“ oder dem „unergründlichen Beßoischen Meerpfuhle“, etwa 1 km westlich von Portenhagen. Hagenworde dürfte nördlich von Luthorst in der jetzigen Gemeindeforst im Arenshagen zu suchen sein. Dass es statt Hartingsbeck und Raderdessen im Hildesheimer Wüstungsverzeichnisse vielmehr Harlingesiek und Reckhardessen heißen muss, nehme ich mit Dürre an. Der erstgenannte Ort lag vermutlich südlich von Lüthorst, Reckhardessen oder Reckhorst dagegen am Fuße des Beltersberges, nördlich von der 1530 erbauten Erichsburg. Elseborn des Hildesheimer und Grote'schen Wüstungsverzeichnisses wird ein anderer Name für das im Holzmindener Wochenblatte von 1757 genannte, aber nicht nachweisbare Dorf Hilsesborn sein. Oppenhem kommt nicht nur, wie Dürre meint, im Registrum Sarachonis vor, sondern es ist in dieses Register von seinem Verfasser Falke vermutlich deshalb aufgenommen, weil er den Namen in einer Urkunde Ludwigs des Frommen vom 14. November 838 fand. Er hat es aber fälschlich in den Gau Wikanavelde verlegt, da die Zusammenstellung tradidit – – monasterio Corbeiensi abbas Warinus – –, quicquid possidere videbatur in oppidis Oppenhem et Wachenhem et dominicale in Osthoven deutlich genug erkennen lässt, dass es sich um die Stadt Oppenheim bei Frankfurt am Main handelt.

Zweifelhaft ist es auch mir dagegen, ob nicht Hagen tatsächlich in der Umgebung oder gar an der Stelle von Wickensen gelegen hat. Der Name weist auf die Nähe einer Grenze hin, und unweit Wickensen verlief ja auch, wie wir gesehen haben, die Diözesan- und Gaugrenze. Und Graf Dietrich von Emme, der auf das vom Kloster Amelungsborn mit den Mitteln einer Schenkung der Gattin Bertholds von Homburg erworbene Gut ad Indaginem gleichfalls Anspruch machte, war auch Besitzer anderer in der Nähe belegenen Güter.

Eine Feststellung, wann die zahlreichen, in unserem Gebiete als Wüstungen nachgewiesenen Orte untergegangen sind, und welche Gründe die Bewohner zur Aufgabe der bisherigen Wohnplätze bewogen haben, ist wohl kaum möglich, aber auch ebenso wenig Zweck dieser Arbeit, wie ein näheres Eingehen auf die Geschichte dieser Gegend, die allerdings nicht nur den Schauplatz zahlreicher mittelalterlicher Fehden gebildet, sondern auch vielfach kriegerische Ereignisse in den Feldzügen der neueren Zeit bis zum siebenjährigen Kriege herab sich hat abspielen und alle die zahlreichen Familien, die uns teils als Lehnsleute und Burgmannen der Homburger in den Urkunden dieses Dynastengeschlechts begegnen, teils – wie die von Eschershusen oder de Curia, von Oldendorpe, von Holthusen und von Luderdessen – auf ihren hier belegenen Stammgüter wohnten, mit alleiniger Ausnahme der 1256 zuerst urkundlich erwähnten, auch in Scharfoldendorf begütert gewesenen und noch jetzt in der nächsten Umgebung des Kirchspiels ansässigen Herren von Hake, hat aussterben sehen.


Karte des ehemaligen Gaus Wikanavelde von Robert Rustenbach
Das Gebiet des ehemaligen Gaues Wikanavelde der Diözese Hildesheim.
Unter Zugrundelegung der Messtischblätter 2225, 2226, 2298, 2299 und der alten Feldmarkskarten entworfen von Robert Rustenbach.
Maßstab 1:25 000.
Die Jahreszahlen weisen auf das erste urkundliche Vorkommen hin. Die wüst gewordenen Orte sind eingeklammert. Für die Ortsnamen ist die älteste nachweisbare Form gewählt worden.


Notizen zur Digitalisierung des Originals

Die „Zeitschrift“ des historischen Vereins für Niedersachsen wurde in Buchform mit Festeinband gedruckt.

Das Original wurde in Fraktur gesetzt, fremdsprachige Worte und Abschnitte in Antiqua.

In der modernisierten Version sind Schreib- und Satzfehler korrigiert, Abkürzungen ausgeschrieben, die Schreibweisen und Zeichensetzung, außer in historischen Zitaten, an die aktuelle Rechtschreibung angepasst und einige stilistische Änderungen vorgenommen (beispielsweise Zahlwörter statt Ziffernschreibweise). Schriftauszeichnungen wurden vom Original übernommen. Das lange s aus dem Originalsatz wird hier als rundes s wiedergegeben.

Die vorliegende Version basiert auf einer Digitalisierung von 2015 durch Rustenbachs Urgroßneffen Martin Lucé, Eschershausen, welche auf einer Ausgabe letzter Hand aus Familienbesitz beruht. Die Anmerkungen und Korrekturen Rustenbachs werden hier wiedergegeben (siehe unten).

Zum Abgleich und zur Korrektur diente mir ein Sonderdruck des Artikels, der anscheinend vom Originalsatz, einschließlich der Seitenzahlen, erfolgte.

Der Sonderdruck wurde als kleines Buch mit 42 Seiten zuzüglich festem kartonierten Einband, sowie Faltkarte, im Format 21,2 cm × 13,5 cm veröffentlicht. Das mir vorliegende Original stammt aus dem kaeseschen Familienarchiv.

Es trägt die folgende Widmung von der Hand Rustenbachs: „Zur freundlichen Erinnerung. Braunschweig, 20. XII. 1900. Rustenbach.“, danach den Besitzvermerk Karl Hage „Karl Hage“ mit Anmerkung „Lehrer“, sowie die Widmung „Herrn Carl Käse junior von Karl Hage.“

Das Büchlein enthält einige handschriftliche Unterstreichungen, Markierung und auch Korrekturen, die hier (noch) nicht übernommen wurden.

Rein mit Ziffern versehene Fußnoten stammen aus dem Original. Die mit A1 bis A11 versehenen Fußnoten sind handschriftliche Anmerkungen Robert Rustenbachs, mit denen dieser den gedruckten Artikel versehen hat.

Christian Kaese
Eschershausen 2019